Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Rehabilitanden für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i. V. m. §§ 49 SGB IX) sicher zu stellen (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) ist Abs. 5 mit Wirkung zum 1.1.2004...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i.d.R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn es ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Leistungen, die unmittelbar der Förderung der Tierzucht dienen

Rz. 25 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Leistungen, die unmittelbar der Förderung der Tierzucht dienen. Nach § 1 Abs. 3 TierZG bezweckt die Tierzucht, dass die Leistungsfähigkeit der Tiere, die Tiergesundheit sowie die Robustheit der Tiere erhalten und verbessert werden mit dem Ziel einer nachhaltigen Tierzucht hinsichtlich einer verbesserten Ressourceneffizien...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Schulen / 3.1.2 Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind Gebäudepläne, die in normierter Form geschossweise zum Aushang im Gebäude erstellt werden. Sie ermöglichen Gebäudenutzern im Fluchtfall die Orientierung, besonders das Auffinden von Rettungswegen. Aber: Sie ersetzen die Kennzeichnung von Rettungswegen nicht, sondern ergänzen sie. Im Schulbereich sind sie nicht generell gefordert und z. B. für Gr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 2 AU-Richtlinien

Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.11.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.3 Eigene Kosten des Steuerpflichtigen für sich bzw. Ehepartner im Pflegeheim

Eine eheliche (krankheitsbedingt eingeschränkte) Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft i. S. v. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch dann bejaht werden, wenn einer der beiden Eheleute mit einer dritten Person in einer nichtehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt und der andere Ehepartner wegen Demenz im Heim gepflegt wird.[1] Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unte...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.9 Pflegekinder

Auch für Pflegekinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld.[1] Pflegekinder sind Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.[2] Der BFH muss da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausstrahlung / 1 Voraussetzungen für eine Ausstrahlung

Ausstrahlung – kurz erklärt (animiertes Video) Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Dazu zählen die Kranken-, die Pflege-, die Renten-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Dies gilt nur, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Satz 3 wurde durch Art. 5 Nr. 15, Art. 68 Abs. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 angefügt. Seitdem gelten die Sätze 1 und 2 auch für Zeiten, in denen Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.1 Vermutung der wirksamen Beitragszahlung

Rz. 6 Bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten ist nach § 199 Satz 1 zu vermuten, dass während dieser Zeiten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) mit dem hierfür gemeldeten Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) bestanden hat und der Beitrag dafür wirksam gezahlt worden ist (§ 197 Abs. 1, 198 Satz 2, § 25 Abs. 1 SGB IV). Die Vermutung einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 der Vorschrift regelt die Vermutung der wirksamen Beitragszahlung für Zeiten einer versicherten Beschäftigung, die nach §§ 28a bis 28c SGB IV i. V. m. der DEÜV (bis zum 31.12.1998 i. V. m. der 2. DEVO/2. DÜVO) ordnungsgemäß gemeldet worden sind. Die Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei Eingang der Jahresmeldungen gemäß § 10 DEÜV sowie d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.7 Einkünfte aus Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 74 Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Der Katalog der Betriebsarten in § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist nicht abschließend. Zudem definiert § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG den Kernbereich landwirtschaftlicher Urproduktion.[1] Unter den Auffangtatbestand fallen insbesondere die Erzeugung von Pflanzen auf der Grundlage von Substraten und Wasser und die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.2 Obst- und Gemüsebau

Rz. 624 Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ist die jeweilige einzelne Obst- bzw. Gemüsebauanlage. Es handelt sich um Dauerkulturen (Rz. 536ff.). Die Abgrenzung hat nach Art, Alter und Ertragsfähigkeit zu erfolgen.[1] Die Abschreibung beginnt mit der Ertragsreife der Kultur. Diese tritt bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 441 Die Einkünfte aus der Vermietung von Campingflächen, auch aus der Vermietung von Flächen an sog. Dauercamper, gehören nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, denn zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und der Vermietung für Campingzwecke besteht grundsätzlich keine wirtschaftliche Verbindung. Das Betreiben eines Campingplatzes führt rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 3.1 Nichterwerbsmäßige Pflege

Pflegende Personen im Privathaushalt sind nicht zwangsläufig als Beschäftigte mit einem Haushaltsscheck anzumelden. Wer dauerhaft erheblich in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält unter Umständen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Weitergabe eines Pflegegeldes an eine Betreuungsperson begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung. D...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 3.2 Erwerbsmäßige Pflege

Handelt es sich bei der pflegenden Person nicht um einen Familienangehörigen und die Entlohnung übersteigt den Betrag des Pflegegeldes der Pflegeversicherung, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit wird erwerbsmäßig ausgeübt und ist melde- und beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Das Entgelt setzt sich aus ...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 5 Handwerkliche Tätigkeiten

Das Haushaltsscheckverfahren ist nur für Beschäftigungen anwendbar, die als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen oder die Gartenpflege. Auch die Pflege, Betreuung und Versorgung von Kindern, kranken, älteren pflegebedürftigen Mensche...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 3 Jede BWA ist nur so gut wie die Buchhaltung – Tipps für eine aussagekräftige BWA

Die BWA ist ein äußerst taugliches Analyse-Instrument – wenn die zugrundeliegenden Daten stimmig sind. Voraussetzung ist die regelmäßige Pflege der Daten und eine korrekte Buchhaltung. Naturgemäß handelt es sich bei der BWA immer nur um eine vorläufige Ansicht der Entwicklungen. Um diese möglichst aussagekräftig zu gestalten, sollten zum Beispiel Abgrenzungsbuchungen oder Ab...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis spielt die Abgrenzung der Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten im Kalenderjahr der Bezahlung abziehbar sind, von den Herstellungskosten, die nur im Wege der AfA berücksichtigt werden, eine große Rolle. Die Höhe der Aufwendungen ist für die Abgrenzung – mit Ausnahme der anschaffungsnahen Herstellungskosten – nicht entscheidend. Erhaltu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 379 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 380 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Pflege und Erziehung

Rz. 1068 Der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB setzt voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte ein oder mehrere Kinder tatsächlich betreut.[1099] Hat der betreuende Elternteil vor der Trennung oder auch zunächst während der Trennung eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann er diese jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes w...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Bedarf des volljährigen Kindes

Rz. 666 Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und als Teil hiervon die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes (§§ 1626, 1631). Zugleich tritt an die Stelle des entfallenen Betreuungsbedarfs ein erhöhter Barunterhaltsbedarf. Nunmehr besteht nach dem Gesetz kein rechtfertigender Grund mehr, weiterhin nur den bislang allein barunterhalts...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Systematik: Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Rz. 6 Rz. 7 Bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen müssen immer die unterschiedlichen Auswirkungen von ehebedingtem Nachteil und der nachehelichen Solidarität beachtet werden:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IV. Ehebedingtheit des Nachteils

Rz. 13 Für die Ehebedingtheit des – konkret festgestellten – Nachteils ist erforderlich, dass die Umstände, die zu dem unterschiedlichen Einkommen führen, Folgen des konkreten Lebenszuschnitts der Ehegatten während der geschiedenen Ehe sind. Unter einem ehebedingten Nachteil sind also vornehmlich Einbußen zu verstehen, die – streng kausal – sich aus der Rollenverteilung in d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Gemeinschaftliches Kind

Rz. 1064 Nach § 1570 Abs. 1 BGB kann Unterhalt wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes verlangt werden. Der Anspruch setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte das oder die betreuungsbedürftigen Kinder pflegt und erzieht und von ihm aus diesem Grunde keine oder keine vollschichtige Erwerbstätigkeit verlangt werden kann. Rz. 1065 Gemeinschaftliche Kinde...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 2076 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [2205] Rz. 2077 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehega...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / IV. Haftung der Eltern

Rz. 8 Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 haften die Eltern für den Barunterhalt des Kindes anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Allerdings erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung. Bar- und Betreuungsunterhalt stehen gleichwertig nebeneinander.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1175 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB . Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XI. Billigkeitskriterium der nachehelichen Solidarität

Rz. 135 Der BGH betont in ständiger Rspr., dass § 1578b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt ist, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität [257] erfasst, die auch beim Aufstockungsunterhalt einer Befristung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen entgegenstehen kann.[258] Auch wenn keine ehebedingten Nachteile festste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Einzelfälle

Rz. 1403 Hat der Unterhaltsberechtigte für den anderen Ehepartner besondere Opfer erbracht, kann dies zu einem Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB führen. Hierzu gehört etwa die Pflege von Angehörigen des anderen Ehepartners. Hat der Unterhaltsberechtigte etwa jahrelang Eltern des Ehegatten gepflegt, ist unabhängig von der Frage eines unbefristbar auszugleiche...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 1. Gemeinsame elterliche Sorge (§ 1629 BGB)

Rz. 27 Häufig sind die Eltern getrenntlebende Eheleute, die gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind haben. Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, übernimmt die Vertretung des Kindes gem. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil. Insoweit ergibt sich – allerdings nur für Unterhaltsfragen – ein Al...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Gemeinsame elterliche Sorge (§ 1629 BGB)

Rz. 137 Häufig sind die Eltern getrenntlebende Eheleute, die gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind haben. Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, übernimmt die Vertretung des Kindes gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB bei Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil.[170] Insoweit ergibt sich – allerdings nur für Unterhaltsfragen – ein Al...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltssicherung durch Vermögen

Rz. 1803 Die Vorschrift über die nachhaltige Unterhaltssicherung durch Vermögen nach § 1577 Abs. 4 BGB regelt den Sonderfall, dass zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus dessen Vermögen nachhaltig gesichert ist. In solchem Fall bestand kein Unterhaltsanspruch, § 1577 Abs. 4 Satz 1 BGB. Fällt das Vermögen später, sei es verschu...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / dd. Systematischer Widerspruch zu den übrigen Ausgleichungsvorschriften

Nicht ausräumen lässt sich allerdings (bei Festhalten an der bisherigen Ausgleichsform) der massive systematische Widerspruch zu den übrigen Ausgleichungstatbeständen (§§ 2050’ff. BGB), den die Ausweitung des Begünstigtenkreises auf die oben genannten Personen erzeugen würde. Wie bereits oben angedeutet, ist schließlich allen übrigen Ausgleichungsvorschriften gemeinsam, dass...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Beschränkung auf Ausgleichung unter den Personen, die’vom Nachlasserhalt betroffen sind

Eine Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigten Personenkreises auf die oben genannten Personengruppen könnte u.a. dazu führen, dass Pflegepersonen, die nicht konkret zur gesetzlichen Erbfolge des Pflegebedürftigen berufen sind, vom Ausgleichungstatbestand profitieren. Dies könnte sich in Widerspruch zu den übrigen in den §§ 2050 ff. BGB aufgeführten Ausgleichun...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 1358 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 1359 Der Berechtigte kann sich ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Konkurrenz zum Elternunterhalt

Rz. 198 Ein Kind kann seinen Eltern Unterhalt schulden, wenn ein nicht gedeckter Restbedarf der Eltern vorhanden ist. Dies ist in der Regel bei selbstständig wohnenden Eltern(teilen) nicht der Fall, da durch Rente und ggf. durch Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, §§ 41 ff. SGB XII, der Bedarf gedeckt ist. Anders ist dies bei einer Pflege im Heim....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 5. Die Bestandteile des Elementarbedarfs

Rz. 86 Der angemessene Unterhalt des § 1610 Abs. 1 umfasst nach Abs. 2 den gesamten Lebensbedarf, also den Bedarf des täglichen Lebens, ohne Schulden und eigene Unterhaltslasten des Berechtigten.[103] Mithin umfasst er im Rahmen der Angemessenheit und der Erziehungsziele alle Lebensbedürfnisse, einschließlich der Kosten für Erziehung und Berufsausbildung. Zum Unterhaltsbedar...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Grobe Unbilligkeit

Rz. 1393 Die Zuerkennung eines Unterhaltsanspruches nach § 1576 BGB trägt absoluten Ausnahmecharakter. Die Versagung des Unterhaltes muss daher dem Gerechtigkeitsempfinden in ganz erheblicher Weise widersprechen.[1442] In der Praxis erfasst der Anspruch auf Zahlung von Billigkeitsunterhalt nach § 1576 vor allem den Fall der Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder, also von ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1060 Gem. § 1570 Abs. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für drei Jahre nach Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruches verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung ...mehr