Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 3.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2019 Schönheitsoperationen / § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, dass die ärztliche Maßnahme als Heilbehandlung qualifiziert werden kann. Die ärztliche Leistung muss dazu dienen, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu stellen oder eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen. Bei Schönheitsoperatione...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Pflegekasse

(1) Leistungen Rz. 306 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zusammenfassend dargestellt zu § 6 Rdn 324 ff.[214] (2) Grenzen Rz. 307 Soweit aufgrund der sozialrechtlichen Bestimmungen Pflegegeld auch parallel zur stationären Behandlung für einen Zeitraum bis zu vier Wochen gezahlt werden muss, ist dieses mangels schadenersatzrechtlicher Kongruenz nicht zu ersetzen.[215] Be...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Heilbehandlung, Pflege

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 6 Tabellen / c) Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 337 Der Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung wird ein einheitlicher Betrag zugrunde gelegt. Die Pflegekasse zahlt beim Vorliegen von Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung einen monatlichen Beitrag auf Grundlage von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 345 Nr. 8 SGB III, § 18 SGB IV [Tabelle 6.46, Rdn 322]). Rz. 338 Übersicht 6.20: Arbeitslosen...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 333 Die Beiträge werden nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt (§ 44 SGB XI, § 166 Abs. 2 SGB VI). Die Höhe der von der Pflegekasse abzuführenden RV-Beiträge ist seit 1.1.2017 abhängig vom Pflegegrad und der bezogenen Leistung. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-erwerbsmäßig t...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Teilungsabkommen

Rz. 310 Einige Teilungsabkommen[217] zwischen Pflegekassen und Haftpflichtversicherern ("H") pauschalieren den Regresszeitraum, z.B.: Rz. 311mehr

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§ 6 Tabellen / b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen gemäß § 166 SGB VI in Abhängigkeit von Pflegestufe und zeitlichem (wöchentlichem) Pflegeaufwand jeweils besti...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Grenzen

Rz. 307 Soweit aufgrund der sozialrechtlichen Bestimmungen Pflegegeld auch parallel zur stationären Behandlung für einen Zeitraum bis zu vier Wochen gezahlt werden muss, ist dieses mangels schadenersatzrechtlicher Kongruenz nicht zu ersetzen.[215] Bei Versterben des Pflegebedürftigen ist taggenau abzurechnen.[216] Für die Zukunft ist die Wechselwirkung zwischen Krankenkasse ...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Leistungen

Rz. 306 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zusammenfassend dargestellt zu § 6 Rdn 324 ff.[214]mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Verjährungsverzicht

Rz. 521 Hinweis Rdn 127 f., 240 ff. Rz. 522 Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung einem späteren Zessionar gegenüber bezieht sich nur auf solche Ansprüche, die dem Zessionar im Zeitpunkt der Verzichtserklärung bereits zustanden und bezüglich derer die Aktivlegitimation dem Schädiger bekannt gewesen ist.[512] Rz. 523 Ein Verjährungsverzicht ist auch dann bedeutsam, wenn e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Verjährungsverzicht

Rz. 127 Hinweis Rdn 240 ff., 521 ff. Rz. 128 Ein Verjährungsverzicht (Rdn 240 ff.) kann auch dann wirksam sein, wenn er nach dem Eintritt der Verjährung abgegeben wird. Dies setzt allerdings voraus, dass der Verzichtende bei Abgabe seiner Erklärung wusste (oder es für möglich hielt), dass die Verjährungsfrist schon abgelaufen und die Verjährung deswegen bereits eingetreten wa...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Aktivlegitimation (2. Stufe)

Rz. 149 Im anschließenden Schritt (2. Stufe) wird der im 1. Schritt festgestellte zu ersetzende Schadenbetrag dann auf unmittelbar Geschädigte und Drittleistungsträger nach schadenkongruenten Gruppen verteilt. Rz. 150 § 116 SGB X sieht dabei eine gleichmäßige (relative) Reduktion der Forderungen vor. Hier gilt kein dem § 86 VVG entsprechendes Vorrecht – das einen von § 116 Ab...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 206 Das Recht der Eingliederungshilfe ist seit 1.1.2020 nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im SGB XII, sondern im Teil 2 des SGB IX zu finden. Mit Ausgliederung aus dem SGB XII ist der SHT kein Leistungsträger mehr; eingeführt (als neue Rechtspersönlichkeit) wurde der "Träger der Eingliederungshilfe", [160] wobei dieser Träger der Eingliederungshilfe kein Funktionsnac...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (2) Träger der Eingliederung, Träger nach dem AsylbLG

Rz. 58 Bei Regressansprüchen, die ein " Träger der Sozialhilfe " für sich reklamiert, ist sorgfältig darauf zu achten, ob die Forderung auch wirklich dem SHT zusteht oder aber einer anderen eigenständigen Rechtspersönlichkeit (wie "Träger der Eingliederung", "Träger nach dem AsylbLG "[69]), in deren Namen manchmal Sachbearbeiter beim SHT ebenfalls tätig werden. Auch wenn dersel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 62 Mittel der Pflegekasse

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem unverändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Gemäß § 1 Abs. 3 SGB XI sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung die Pflegekassen, ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. Bei jeder Krankenkasse wir...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldung der Pflegekasse im Verfahren nach § 55a bei Selbstzahlern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten. In Art. 35 Abs. 10 desselben Gesetzes ist sodann geregelt, dass Abs. 2 zum 1.7.2026 bereits wieder außer Kraft tritt. 1 Allgeme...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.1 Rechtslage für selbstzahlende Neumitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Pflegekasse ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler bei Beginn einer Mitgliedschaft eine Meldung i. S. d. § 55a Abs. 3 über die zentrale Stelle nach § 81 EStG an das BZSt zu richten. Bei Ende der Mitgliedschaft hat sie eine Meldung nach § 55a Abs. 6 zu erstatten. Bei Beginn der Mitgliedschaft hat die Meldung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen; die Abmeldung...mehr

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Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Abs. 3 SGB XI sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung die Pflegekassen, ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet (vgl. § 46). Trotz dieser organisatorischen Anbindung sind sie als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell selbständig. Sie verfügen aufgrund der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 62 umfassen die Mittel der Pflegekassen die Betriebsmittel (vgl. § 63) und die Rücklage (vgl. § 64). Nach Maßgabe des § 80 SGB IV sind die Mittel der Versicherungsträger so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Sie sind getrennt von den Mitte...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.9 Datenverarbeitung der beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen (Abs. 9)

Rz. 18 Nach Abs. 9 verarbeiten die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die nach den Abs. 4 und 5 übermittelten Angaben ausschließlich für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und den Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Abs. 3a. Für die Verarbeitung der durch das automatisierte Verfahren gewonnenen D...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die neue Regelung in § 55a, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung geschaffen wurden. § 55b sieht weitere Regelungen für das Meldeverfahr...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.2 Rechtslage für selbstzahlende Bestandsmitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 müssen die Pflegekassen ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diesem Status Mitglied der sozialen Pflegeversicherung waren, eine Meldung entsprechend Abs. 1 erstatten. Die Meldung hat spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfolgen. Bei Pflegekassen, die sich im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 weder die Elterneigenschaft so...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten. In Art. 35 Abs. 10 desselben Gesetzes ist sodann geregelt, dass Abs. 2 zum 1.7.2026 bereits wieder außer Kraft tritt.mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtslage für selbstzahlende Neumitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Pflegekasse ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler bei Beginn einer Mitgliedschaft eine Meldung i. S. d. § 55a Abs. 3 über die zentrale Stelle nach § 81 EStG an das BZSt zu richten. Bei Ende der Mitgliedschaft hat sie eine Meldung nach § 55a Abs. 6 zu erstatten. Bei Beginn der Mitglie...mehr

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Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem unverändert.mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.5 Anlage und Verwaltung der Rücklage (Abs. 5)

Rz. 8 Nach Abs. 5 Satz 1 ist die Rücklage getrennt von den sonstigen Mitteln so anzulegen, dass sie für den nach Abs. 1 bestimmten Zweck verfügbar ist. Damit sind langfristige Anlagemöglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen, denn die Rücklage muss zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen zur Verfügung stehen können, um die Leistungsfähigkeit der Pflegekasse sicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.2 Berechnungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 enthält Bestimmungen zum Berechnungsverfahren des Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds im Rahmen des monatlichen Ausgleichs (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Nach Satz 1 erhält die Pflegekasse bis zum Monatsende den Unterschiedsbetrag aus dem Ausgleichsfonds, wenn die Ausgaben zuzüglich des Betriebsmittel- und Rücklage-Solls hö...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.1 Finanzausgleich der Leistungsaufwendungen und Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen. Nach Abs. 1 Satz 2 findet zu diesem Zweck zwischen allen Pflegekassen ein Finanzausgleich statt. Die Leistungsaufwendungen der Pflegekassen können dabei grundsätzlich in voller Höhe im Rah...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Es handelt sich dabei um einen Ausgabenausgleich, mit dem ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz ermöglicht wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufo...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.1 Verwendung der Betriebsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 dürfen Betriebsmittel nur für die gesetzlichen oder durch die Satzung vorgesehen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Hierzu gehören die Leistungsausgaben, die Verwaltungskostenpauschale, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes, die Auffüllung der Rücklage, die Finanzierung de...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den monatlichen Ausgleich, der durchgeführt wird, damit der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bei den Pflegekassen im Rahmen des Finanzausgleichs zeitnah Rechnung getragen werden kann (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 131 zu § 76). Sie wird ergänzt durch die Vorschrift über den Ausgleichsfonds in § 65, die allgemeine Vorschrift über den Finanzausgleich in § 66 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.4 Datenübermittlung durch das BZSt (Abs. 4)

Rz. 12 Nach Abs. 4 hat das BZSt die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erforderlichen Daten, soweit diese vom BZSt gemäß den §§ 39 und 39e EStG für die Zwecke des Lohnsteuerabzuges gespeichert werden, einschließlich des Gültigkeitszeitraumes, für den sie zu berücksichtigen sind, an die zentrale Stelle na...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.2 Höhe der Betriebsmittel (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Abs. 2 Satz 1 dürfen die Betriebsmittel im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der in Abs. 1 Nr. 1 genannten Aufwendungen nicht übersteigen. Damit wird gewährleistet, dass die überschüssigen Betriebsmittel zur zügigen Auffüllung der Rücklage und zur Finanzierung des...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.3 Befugnis zur Datenermittlung und Anmeldung beim BZSt (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 3 Satz 1 erheben die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds erforderlichen Daten beim BZSt. Die Regelung weicht damit von dem sog. Ersterhebungsgrundsatz ab. Insoweit sind die in § 35 SGB I genannten Stelle...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.3 Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 kann das Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Zahlungsverkehrs nähere Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen. Diese Befugnis ermöglicht eine praktikable Abwicklung von Zahlungsein- und -ausgängen und der Kontenführung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 75). In § 8 der Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pfle...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.6 Abmeldung beim BZSt (Abs. 6)

Rz. 14 Nach Abs. 6 meldet bei Wegfall der Notwendigkeit zum Abruf nach Abs. 1 Satz 1 die beitragsabführende Stelle oder die Pflegekasse das Mitglied vom automatisierten Abrufverfahren über die zentrale Stelle nach § 81 EStG oder über die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 Abs. 1 SGB VI innerhalb von 6 Wochen beim BZSt ab. Das BZSt hat den gespeicherten Datensatz i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu § 270). Durch Ansammlung entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.5 Speicherung und Mitteilung von Änderungen durch das BZSt (Abs. 5)

Rz. 13 Nach Abs. 5 speichert das BZSt den Datenabruf nach Abs. 3 und die Datenübermittlung nach diesem Absatz und nach den Abs. 4 und 6 in seiner Datenbank. Ergibt sich eine Änderung bei der Elterneigenschaft oder der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds nach § 55 Abs. 3, übermittelt das BZSt einen Datensatz mit den geänderten Daten ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung der Pflegekassen zur Bildung und Verwendung einer Rücklage (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72) und konkretisiert damit die allgemeine Vorschrift des § 82 SGB IV, die vorsieht, dass die Versicherungsträger nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.1 Auflösung des Versorgungsvertrags durch Kündigung

Rz. 2 Zur Auflösung bestehender Versorgungsverträge gemäß §§ 72, 73 bedarf es der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verliert der Einrichtungsträger den ihm durch Versorgungsvertrag verliehenen Status als zugelassene Pflegeeinrichtung und damit die ihm vertraglich eingeräumte Berechtigung, an der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.1 Ablauf des automatisierten Übermittlungsverfahrens (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 rufen die beitragsabführenden Stellen, die zur Berücksichtigung von Zu- oder Abschlägen verpflichtet sind, und die Pflegekassen beim BZSt die für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und 3a erforderlichen Daten in einem automatisierten Verfahren ab. Nach Abs. 1 Satz 2 erfolgt der Datenabruf der beitragsabführenden Stellen und der Pflegekassen ...mehr