Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.3 Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung sowie die Entgeltfortzahlung

Die Jahressonderzahlung wird nach § 20 TVöD gezahlt in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes des "dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts"; unberücksichtigt bleiben das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt, Leistungszulagen und Leistungsprämien. Im Falle des Abschlusses einer F...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.2 Überleitung

Nach § 140 SGB XI werden Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, bei denen am 31.12.2016 eine Pflegestufe nach § 14 SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 vorliegt oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 festgestellt wurde, ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung ei...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.3.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Für die Pflichtversicherung von Pflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 19 SGB XI kraft Gesetzes gilt, dass die Pflichtversicherung der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung erforderlich ist und die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf rege...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.1.2 Familienbetreuungszeit zur Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger

Seit 1.1.2015 haben Beschäftigte einen Anspruch, für längstens 24 Monate (Höchstfrist) teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn sie einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung kann wahlweise statt der Familienpflegezeit oder jederzeit im Wechsel mit der Fam...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.3 Ausgleich des negativen Wertguthabens in der sog. "Nachpflegephase"

Steht ein Wertguthaben/Arbeitszeitguthaben nicht zur Verfügung – was nicht selten der Fall sein dürfte –, so führt die Familienpflegezeit zunächst zu einem sog. "negativen" Wertguthaben. In diesem Fall erhöht sich die Arbeitszeit des Beschäftigten in der sogenannten "Nachpflegephase" wieder auf den vor Antritt der Familienpflegezeit maßgebenden oder einen höheren Umfang. Das...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.5 Der besondere Kündigungsschutz nach dem FPfZG

Während der Familienpflegezeit besteht besonderer Kündigungsschutz. Auch für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit ist seit 1.1.2015 der Kündigungsschutz auf eine Höchstfrist von 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Familienpflegezeit begrenzt worden. Die Ausführungen zum besonderen Kündigungsschutz nach dem PflegeZG gelten entsprechend. Auf die dortigen Ausführun...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.1 Überblick

Bis zum 31.12.2014 bestand kein Anspruch auf Familienpflegezeit. Die Familienpflegezeit war im Falle ihrer Vereinbarung in der Form ausgestaltet, dass der Arbeitgeber – wenn ein positives Wert-/Arbeitszeitguthaben nicht vorhanden war – dem Beschäftigten einen Aufstockungsbetrag zahlen musste und zur Refinanzierung des von ihm zu leistenden Aufstockungsbetrags eine "staatlich...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich des "negativen" Wertguthabens besteht fort, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis kündigt oder ausnahmsweise aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird [1] oder einen Aufhebungsvertrag aus den genannten Gründen schließt und keine Übertragung des Wertguthabens auf andere Arbeitgeber nach § 7f des SGB IV erfolgt. Es besteht ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9 Störfälle in der Familienpflegezeit; Risikoabsicherung des Arbeitgebers

Störfälle können sowohl in der Phase der Familienpflegezeit als auch in der Phase der sog. Nachpflegezeit eintreten. Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei ganz- oder teilweisem Scheitern der vertraglichen Pflichten in der Familienpflegephase ist zu beachten, dass bei einer Familienpflegezeitvereinbarung, die auf dem ratierlichen Abschmelzen von bereits vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.10 Vorzeitige Beendigung der Pflege

Im Gesetzentwurf war zunächst eine ausdrückliche Regelung für Fälle der vorzeitigen Beendigung der häuslichen Pflege nicht enthalten. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.10.2011[1] wurde jedoch in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a FPfZG folgende Vorschrift aufgenommen: In der zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten abzu...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.13 Zulässigkeit von ergänzenden Regelungen in Tarifverträgen bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen?

Ergänzende Regelungen in Tarifverträgen bzw. freiwilligen Betriebsvereinbarungen zur Familienpflegezeit sind zulässig.[1] So kann beispielsweise in einer in privatrechtlicher Rechtsform geführten Einrichtung (GmbH, AG usw.) in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass die Arbeitnehmer – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – einen Anspruch auf Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.12 Betriebsübergang

Wurde ein Darlehen in Anspruch genommen, so tritt im Falle eines Betriebsübergangs der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein (§ 3 Abs. 5 FPfZG). Der Darlehensvertrag geht aufgrund eines gesetzlich angeordneten Übergangs des Vertrags auf den Erwerber über, nur dieser kann nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.1 Tod, Berufsunfähigkeit des Beschäftigten

Mit Tod des Beschäftigten endet das Arbeitsverhältnis. Ein "Abarbeiten" des Aufstockungsbetrags ist nicht mehr möglich. Im Falle einer "Berufsunfähigkeit" endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. § 33 TVöD sieht eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur für den Fall einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente vor. Wie oben geschildert, muss der Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.3.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI bei der Pflege eines Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI kraft Gesetzes versichert ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SGB VII ). Die versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und – soweit diese Tätigkeiten überwiegend Pflegebedürftigen zugutekommen – Pflegetätigkeiten in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.1 Berechnung

Das für die reduzierte Arbeitszeit zu zahlende Arbeitsentgelt ist während der Dauer der vor dem 1.1.2015 vereinbarten Familienpflegezeit aufzustocken. Nach der Intention des Gesetzes ist das Teilzeitentgelt – vereinfacht formuliert – um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem wegen der Teilzeitarbeit verringerten Entgelt aufzustocken. Beispiel (vereinfachte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.7 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

Ab 1.1.2015 besteht nach § 3 FPfZG die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zur Abfederung des Einkommensausfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) zu beantragen. Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.5 Zwingende Familienpflegezeitversicherung

Beschäftigte, die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, müssen das Risiko, dass durch Tod oder Berufsunfähigkeit oder langandauernde Krankheit das negative Wertguthaben nicht ausgeglichen werden kann, durch eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zertifizierte Versicherung absichern (§§ 4, 10, 11 FPfZG). Die Ze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.4 Krankheit des Beschäftigten während der Familienpflegezeit bzw. der Nachpflegephase

Für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt Folgendes: Arbeitsunfähigkeit während der Familienpflegezeit Erkrankt der Beschäftigte während der Familienpflegezeit über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus, so fehlt es an einem aufstockungsfähigen Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen für eine förderfähige Entgeltaufstockung liegen (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.7 Die Vereinbarung über die Familienpflegezeit

Die für die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 notwendige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten muss – sofern der Arbeitgeber die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte – mindestens folgenden Inhalt haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FPfZG): Umfang der Arbeitszeit vor Beginn und während der Familienpflegezeit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angehörigenstatus der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.2 Finanzierung des Aufstockungsbetrags

Die Aufstockung des Teilzeitentgelts bei vor dem 1.1.2015 vereinbarter Familienpflegezeit erfolgt entweder zulasten eines bestehenden Wertguthabens des Beschäftigten, das in der "Vorpflegephase" aufgebaut wurde ("Flexi II-Gesetz") oder zulasten eines Arbeitszeitkontos nach der Übergangsregelung in § 116 SGB IV (Arbeitszeitkonten, die bereits vor dem 1.1.2009 bestanden oder auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff

Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anford...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.6 Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung der Familienpflegezeit

Kommt eine Vereinbarung über die Familienpflegezeit nicht zustande, hat der Beschäftigte folgende rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten: Der Beschäftigte kann Klage auf Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgabe einer dem Verringerungs- und Verteilungswunsch zustimmende Willenserklärung erheben (§ 894 Satz 1 ZPO) und/oder im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.3 Unvermeidbarkeit des Entgeltausfalls

Ein Arbeitsausfall ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB III nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Es ist in diesem Rahmen insbesondere zu prüfen, ob ein Einsatz der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder Abteilungen denkbar ist. Soweit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.3 Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz sieht 2 Freistellungsansprüche vor. Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 PflegeZG ebenfalls einen Anspruch auf kurzzeitige, allerdings unbezahlte Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen bei akutem Eintritt eines Pflegefalls von nahen Angehörigen. Im Rahmen einer Freistellung nach § 2 PflegeZG kann sich aber ein Lohnanspruch aus § 616 BGB ergeben. Der Lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt. In der Praxis weit verbreitet sind arbeitsvertraglich vereinbarte Freistellungsklauseln für den Fall der Kündigung, typischerweise erfolgt die Freistellung unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche.[1] Fragl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Neuregelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthalten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.8.3 Pflegezeit

Die Kürzung des Erholungsurlaubs kann bei Pflegezeit gemäß § 4 Abs. 4 PflegezeitG gekürzt werden. Die Norm sieht vor: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um 1/12 kürzen." Damit hat der Arbeitgeber – vergleichbar der Regelung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit

Zusammenfassung Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegev...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / Zusammenfassung

Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Arbeitsverhältnis besteht fort

Lohnsteuerlich ergeben sich keine Besonderheiten. Die Lohnsteuer errechnet sich aus dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten verminderten Arbeitsentgelt. Das lohnsteuerliche Arbeitsverhältnis besteht während der Pflegezeit fort. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht wegen des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses nicht. Zahlt der Arbeitgeber in der kurzzeitigen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 6 Freistellung als Befristungsgrund

Die Vertretung eines kurzzeitig freigestellten Beschäftigten in Pflegezeit gilt nach § 6 PflegeZG als Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG . Die Dauer der Befristung ist nicht auf die Dauer der Vertretung beschränkt, sie kann auch den zusätzlich erforderlichen Einarbeitungszeitraum umfassen.[1] Da im Einzelfall auch Einarbeitungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.4 Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Für die Dauer der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung sind die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit nicht mehr gegeben. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Diese Regelung entspricht der für die Arbeitsunterbrechung wege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Nimmt der Arbeitnehmer nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, kommt es darauf an, in welcher Höhe er weiterhin Arbeitsentgelt bezieht. Daraus ergeben sich verschiedene versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Auswirkungen, wobei nur das monatliche Arbeitsentgelt während der Pflegezeit zu berücksichtigen ist. Die vor und nach der Pflegezeit erzielten Arbeitsentgelte sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.3 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Bis Ende 2016 wurde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 1.2 Freistellung bis zu 24 Monate

Die Inanspruchnahme einer längeren Familienpflegezeit und Pflegezeit[1] wirkt sich stärker auf das Versicherungsverhältnis der Pflegeperson aus, insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer für die Pflegetätigkeit seine Arbeitsleistung vollständig einstellt, sie also nicht im eingeschränkten Umfang fortführt.[2] Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Freistellung bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.2 Beitragszuschuss durch die Pflegekasse

Um die Beitragsbelastung während der Pflegezeit finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der Mindestbeiträge (in der Krankenversicherung unter Zugrundelegun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Pflegezeitgesetz

Allgemeine Grundlagen Ziel des Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten, die von einem familiären Pflegefall betroffen sind, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre nahen Angehörigen trotz beruflicher Tätigkeit zu pflegen.[1] Zentrale Regelungen zur Verwirklichung dieses gesetzgeberischen Ziels sind 2 unterschiedliche und unabhängig voneinander bestehende Ansprüche auf Freistellung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehegatten oder Lebenspartner in Betracht kommen. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Fami...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage

Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegeversicherung als Ausgleich für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Meldungen

Bei einer kurzzeitigen Freistellung von bis zu 10 Tagen ist weder eine Abmeldung noch eine Unterbrechungsmeldung notwendig. Gleiches gilt bei einer teilweisen Freistellung, während der die versicherungspflichtige Beschäftigung fortbesteht. Bei einer längeren vollständigen Freistellung ist vom Arbeitgeber zum Tag vor Beginn der Pflegezeit eine Abmeldung zu erstatten. Die Meldu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.3 Andere Versicherungspflichttatbestände

Endet die Versicherungspflicht der Beschäftigung aufgrund des Beginns der Pflegezeit, kann die Pflegeperson während der Freistellung aufgrund eines anderen Tatbestands krankenversicherungspflichtig sein. Infrage kommt dies z. B. bei Personen, die als Witwe oder Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund dieses Rentenbezugs in der gese...mehr