Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.2 Freistellungsauftrag

Rz. 13 Nach § 44 a EStG kann vom Steuerabzug abgesehen bzw. nach § 44 b EStG die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle einen Freistellungsauftrag erteilt hat.[1] Rz. 13a Kapitalerträge, die dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen, wurden bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.4 Gewinnobligationen

Rz. 47 Gewinnobligationen, auch Gewinnschuldverschreibungen genannt, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), in denen der Anspruch auf eine feste Verzinsung als Mindestzinssatz verbrieft und zusätzlich das Gläubigerrecht mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht wird (§ 221 Abs. 1 AktG). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen (§ 221 Abs. 4 AktG). Die V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 60 Nach der bis einschließlich Vz 2004 geltenden Rechtslage (§ 20 EStG n. F. Rz. 168) bzw. bei vor dem 31.12.2005 abgeschlossenen Versicherungsverträgen gehören außerrechnungs- und rechnungsmäßige Zinsen aus Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Sparanteil i. S. d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 8 Sonderregelung für den Steuerabzug gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG

Rz. 194 § 53 KWG stellt die inländische Zweigstelle eines ausl. Kreditinstituts, das die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland hat, einem inländischen Kreditinstitut gleich. Auch die inländische Zweigstelle eines ausl. Unternehmens, das die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat, gilt für Kapitalerträge, die nach dem 28.10.1997 zuflie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitalerträge vgl. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.14 Kapitalerträge aus Stillhaltergeschäften (S. 1 Nr. 8)

Rz. 94 Mit der Neufassung der Nr. 8 durch das G. v. 14.8.2007[1] werden Stillhalterprämien für die Einräumung von Optionen der KapESt unterworfen. Die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG und damit auch der KapESt-Abzug werden erstmals für nach dem 31.12.2008 zufließende Stillhalterprämien vorgenommen (§ 52a Abs. 9 EStG). Rz. 94a Bis zum 31.12.2008 zufließende Stillhalter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 7 Inländische Kapitalerträge (§ 43 Abs. 3 EStG)

Rz. 192 KapESt wird nach § 43 Abs. 1 S. 1 EStG im Grundsatz (zu Ausnahmen Rz. 5.) nur von inländischen Kapitalerträgen erhoben. Ausl. Kapitalerträge werden nur insoweit einbezogen, als es sich um ausl. Beteiligungserträge oder Kapitalerträge aus verbrieften oder registrierten Forderungen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a und S. 2 EStG (Rz. 72) bzw. die nach § 43 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.2 Steuerabzug auf ausgeschüttete Erträge (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 136 Die auszahlende Stelle hat von den ausgeschütteten Erträgen i. S. d. § 2 Abs. 1 InvStG grundsätzlich einen Steuereinbehalt vorzunehmen. Der Umfang der Erträge aus dem Sondervermögen wird dabei nicht durch eine Positivliste definiert, sondern durch eine Negativliste. Der kapitalertragsteuerpflichtige Betrag besteht bei transparenten Investmentfonds aus den ausgeschütt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7.2 Steuerabzug bei Policendarlehen

Rz. 64 Durch G. v. 25.2.1992[1] wurde die Steuerabzugspflicht auf Zinsen aus Lebensversicherungen ausgedehnt, die dazu dienen, betriebliche Darlehen zu sichern oder zu tilgen; aus diesem Grunde können die Beiträge zu diesen Lebensversicherungen auch nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.[2] Rz. 65 Nach S. 2 der Vorschrift ist die KapESt in diesen Fällen nur zu erheben, we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.3 Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 33 Handelt es sich dagegen um einen beschränkt stpfl. Anteilseigner, wird die Körperschaft, die die vGA an ihn bewirkt hat, als Haftungsschuldnerin für die KapESt in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass bei einem beschränkt stpfl. Anteilseigner die ESt bzw. KSt für Einkünfte, die dem KapESt-Abzug unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten gilt und de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.19.1 Allgemeines

Rz. 116 Dem KapESt-Abzug unterliegen auch besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 12 EStG bezeichneten steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden. Zu den neben oder anstelle der ausdrücklich benannten Kapitalerträge gewährten besonderen Entgelten oder Vorteilen gehören z. B. (§ 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.7 Steuerabzug bei teilthesaurierenden Investmentfonds (Abs. 2)

Rz. 150 Werden die Erträge nur z. T. ausgeschüttet, gilt für den ausschüttungsgleichen Teil der Erträge, dass sie wie ausgeschüttete Erträge behandelt und entsprechend Abs. 1 dem Steuerabzug unterworfen werden. Von den ausgeschütteten Erträgen wird somit KapESt sowohl für ausgeschüttete Erträge als auch für ausschüttungsgleiche Erträge abgezogen. Die auszahlende Stelle kann ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 162 Der KapESt-Abzug ist nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Zufließens identisch sind, so z. B. ein depotführendes Kreditinstitut als auszahlende Stelle hinsichtlich des eigenen Wertpapierbestands. Gläubiger und Schuldner bzw. Gläubiger und auszahlende Stelle sind nur dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16.3 Vereinnahmte Stückzinsen und Zwischengewinne

Rz. 104 Werden Zinsscheine oder Zinsforderungen nicht isoliert, sondern zusammen mit den zugehörigen Schuldverschreibungen oder Kapitalforderungen veräußert, und werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt angefallenen Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt, gehören diese Zinseinnahmen beim Veräußerer nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.3 Optionsanleihen

Rz. 46 Nicht zu den Wandelanleihen gehören die sog. Optionsanleihen. Anders als Wandelanleihen gewähren Optionsanleihen kein Umtauschrecht in Aktien, sondern nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Wahlrecht zum Bezug von Aktien zu einem in den Anleihebedingungen schon im Voraus festgesetzten Bezugskurs.[1] Das Optionsrecht wird in einem zusätzlich zur Teilschuldverschreibung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.2 Berechnung

Rz. 161p Der Basisertrag wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 InvStG ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kj. mit 70 % des Basiszinses nach § 203 Abs. 2 BewG. Die Vorabpauschale ist somit eine "pauschale Bemessungsgrundlage in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung", die dann greift, wenn in dem Veranlagungszeitraum die Ausschüttungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 9 Steuerabzug bei Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs. 4 EStG)

Rz. 198 Der KapESt-Abzug ist nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Einnahmen beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden, sondern auch dann, wenn die Kapitalerträge nach der Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs. 3 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 272ff.) beim Gläubiger zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus sel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16.1 Allgemeines

Rz. 102 Nr. 10 berücksichtigt die durch das Gesetz 2008 v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG aufgenommenen Kapitalerträge. Dabei ersetzt Nr. 10 nicht nur Nr. 8 in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung, sondern erweitert die KapESt-Pflicht für die Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen. Rz. 102a Ab dem 1.1.2009 kommt es nicht mehr darauf an, ob ein sog. Kursdifferenzpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.4 Freistellung bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 186 Bei unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften sowie eingetragenen Genossenschaften erfolgt die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug ohne Weiteres aufgrund der Rechtsform. Eine Freistellungserklärung ist nicht notwendig. Hintergrund ist, dass bei Kapitalgesellschaften gem. § 8 Abs. 2 KStG alle Kapitalerträge zu den gewerblichen Einkünften gehören, eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.5 Erträge aus Investmentanteilen

Rz. 36 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist KapESt nur von den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (Rz. 25ff.) aus Anteilen an den Körperschaften einzubehalten, die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannt sind. Rz. 37 Soweit Kapitalerträge nach anderen Vorschriften den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugeordnet werden (z. B. nach § 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16.4 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen

Rz. 107 Unabhängig von der Haltedauer unterliegt die Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung von sonstigen Kapitalforderungen dem Steuerabzug. Damit werden nicht nur die laufenden Erträge, sondern auch alle Wertzuwächse aus der Verwertung von sonstigen Kapitalforderungen steuerlich erfasst. Dies gilt erstmals für nach dem 31.12.2008 zufließende Kapitalerträge aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2 Entwicklung der Verwaltungsauffassung/BMF-Schreiben

1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben Rz. 4h Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Rechtsentwicklung

1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG aufgezählt sind; hier nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen auch nicht dem Steuerabzug. Rz. 1a Durch Gesetz v. 25.7.1988 [1] wurde eine "kleine KapESt" auf alle übrigen Kapitalerträge, insbesond...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.1 Allgemeines

Rz. 78 Werden die Kapitalerträge nicht vom Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a (Rz. 72ff.) erfasst, sondern handelt es sich um Kapitalerträge, denen nicht verbriefte, d. h. einfache Kapitalforderungen zugrunde liegen, bei denen Schuldner der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat das betreffende inländische In...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.6 Teilfreistellung gem. § 20 InvStG

Rz. 161v Nach § 20 InvStG wird für alle drei Ertragsarten des § 16 InvStG eine sog. "Teilfreistellung" gewährt. Die Teilfreistellung gilt für Erträge aus Investmentfonds, die gemäß ihren Anlagebedingungen fortlaufend überwiegend in Aktien und andere Kapitalbeteiligungen oder Immobilien investieren (Aktien- und Immobilienfonds). Je nach Anlageschwerpunkt werden die Erträge na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.4 Besonderer Steuerabzug bei Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 142 Für thesaurierende ausl. Investmentfonds wird der KapESt-Abzug erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils unter Einschaltung einer inländischen auszahlenden Stelle von den nach dem 31.12.1993 als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträgen, erhoben. Die Bemessungsgrundlage knüpft an § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG an. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.1 Gewinnanteile und sonstige Bezüge (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Einzelnen aufgeführten Kapitalerträge (zu den verschiedenen Anteilsarten und den damit verbundenen Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten vgl. § 20 EStG Rz. 22ff.), d. h. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien (Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren

Rz. 30 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde die KapESt für Gewinnanteile und sonstige Bezüge von 20 % auf 25 % heraufgesetzt. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 sowie der Nr. 2 EStG ist der volle Kapitalertrag, unabhän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.19.2 Steuerabzug vom Kapitalertrag

Rz. 118 § 43 Abs. 1 S. 2 EStG unterwirft dem Steuerabzug auch die Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, d. h. die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Nrn. 1 bis 12 bezeichneten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden. Rz. 119 Für den Steuerabzug gelten die gleichen Vorschriften, die auch auf den jeweiligen Haupttatbestand der in § 43 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältnis (z. B. 4:1 = 4 W...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.5 Steuerabzug auf den Zwischengewinn (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 146 Die auszahlende Stelle hat bei der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils auch auf den Zwischengewinn KapESt einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Die Definition des Zwischengewinns in § 1 Abs. 4 InvStG ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] an die Neudefinition der ausschüttungsgleichen Erträge angeglichen worden, um einen möglichst weitreichenden Gle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.11 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3–5 KStG (S. 1 Nr. 7a)

Rz. 91 Die Vorschrift wurde durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbare Leistungen, die nicht von der KSt befreiten Körperschaften und Personenvereinigungen an die "hinter diesen Gesellschaften stehenden" Personen erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.3 Eigene Aktien oder Anteile

Rz. 166 Personenidentität i. S. d. Vorschrift liegt auch dann vor, wenn eine AG eigene Aktien oder eine GmbH eigene Geschäftsanteile hält. Rz. 167 Nach § 71 b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu, auch keine Rechte auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Auf die eigenen Aktien, die die Gesellschaft im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Grundzüge des Kapitalertragsteuerabzugs bei Spezial-Investmentfonds gem. § 50 InvStG (Fondsausgangsseite)

Rz. 161y Die KapESt-Abzug bei Spezial-Investmentfonds hinsichtlich der Anleger (Fondsausgangsseite) wird durch § 50 InvStG geregelt. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 InvStG wird als Entrichtungspflichtiger der inländische Spezial-Investmentfonds bestimmt. Der Steuersatz beträgt 15 %. Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50 Abs. 1 S. 2 InvStG die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Ert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.1 Allgemein

Rz. 182 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde im Rahmen der Einfügung des Ausnahmetatbestands vom KapESt-Abzug zum betrieblich freigestellten Vermögen in § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG auch ein für die auszahlende Stelle verpflichtendes Meldeverfahren in § 43 Abs. 2 S. 7 EStG eingefügt. Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auf diese Daten zugreifen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.18 Übertragung oder Aufgabe von Anteilen an sonstigen Körperschaften (S. 1 Nr. 12)

Rz. 115 Nr. 12 wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt und berücksichtigt, dass auch die Veräußerung einer Einkunftsquelle, welche Erträge i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG generiert, stpfl. ist. Daher unterfallen Vermögensmehrungen, die ein Stpfl. durch sein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG oder durch di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.6 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, Renten aus Rentenschulden

Rz. 59 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden gehören zwar nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sie unterliegen aber nicht der KapESt.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG

Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Investmentfonds an, die einem Steuerabzug unterliegen. Das I...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.2 Steuerabzug bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 32 Im Allgemeinen wird die KapESt auf vGA bei Kapitalgesellschaften als Haftungsschuldnern nicht erhoben, wenn der Anteilseigner ohnehin veranlagt wird und somit bei ihm unmittelbar die Berichtigungsveranlagung erfolgen kann. Dem endgültigen Verfahren der Veranlagung des Gläubigers der Einkünfte zur ESt bzw. KSt wird Vorrang vor dem nur vorläufigen Verfahren des Steuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.2 Statusbescheinigung nach § 7 InvStG

Rz. 161h Nach § 7 Abs. 3 InvStG unterliegt der Steuersatz i. H. v. 15 % der Voraussetzung, dass dem Entrichtungspflichtigen nach § 44 EStG eine sog. "Statusbescheinigung" vorliegt, in der die zuständige Finanzbehörde den Status als Investmentfonds bestätigt hat. Nach der Gesetzesbegründung bestimmt sich der Entrichtungspflichtige nach § 44 Abs. 1 EStG.[1] Nach § 7 Abs. 4 S. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Grundzüge der Besteuerung von Spezial-Investmentfonds (Fondseingangsseite)

Rz. 161x Grundsätzlich sind gem. § 29 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmentfonds (zum Begriff § 26 InvStG) die Regelungen der §§ 6, 7 InvStG für (Publikums-)Investmentfonds anwendbar. Eine Besonderheit ergibt im Fall der Ausübung der sog. Transparenzoption nach § 30 Abs. 1 S. 1 InvStG. In diesem Fall kommt es zur vollständigen Köperschaftsteuerbefreiung für die inländischen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.5 Genussrechte

Rz. 50 Auch die Zinsen aus Genussrechten, mit denen nicht das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist (wenn also die Auszahlungen auf die Genussrechte den Charakter von Darlehns- oder Anleihezinsen haben und somit bei der Einkommensermittlung für die auszahlende Körperschaft abziehbar sind), unterliegen dem KapESt-Abzug. Ein Genussrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger (bis 2016)

Rz. 182b Wählt der Stpfl. bzw. die Personengesellschaft die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug, hat die auszahlende Stelle im Fall der Freistellung gem. § 43 Abs. 2 S. 7 EStG die Steuernummer bzw. bei natürlichen Personen die Steueridentifikationsnummer, Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, die Konto- oder Depotbezeichnung bzw. die sonstige Kennzeichnung des G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.1 Allgemeines

Rz. 72 Dem Steuerabzug nach dieser Vorschrift unterliegen in- und ausländische Erträge aus Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn es sich um Zinsen aus Anleihen oder Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausl. Register eingetragen oder über die Sammelurkunden i. S. d. § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeb...mehr