Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.4 Verfahrenserleichterung für die Steuerabzugsverpflichteten nach § 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG

Rz. 161r Durch das InvStRefG kam es m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) auch zu einer Einfügung in § 44 Abs. 1 S. 8 EStG, wonach nunmehr der Steuerabzugsverpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen kann. Gem. § 52 Abs. 28 S. 23 EStG i...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, § 3 Nr. 40 Satz 1 d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Außerdem ist die Auswirkung auf die Bestände nach § 27, § 37 und § 38 KStG zu prüfen. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, § 43 Abs. 5 EStG)...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Zum Wesen der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 102 – ET: 04/2014 Als Lohnsteuer wird die durch Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer bezeichnet. Sie ist keine eigenständige Steuer; der Begriff kennzeichnet lediglich die Form der Erhebung der ESt bei ArbN durch Abzug vom Arbeitslohn während des laufenden Kalenderjahres (Quellensteuer). Zu Einzelheiten > Überblick über das Lohnsteuerrecht sowie > Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 102 – ET: 04/2014 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

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Besteuerung der Barabfindung beim Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren. Normenkette § 20 Abs. 4a Sätze 1 und 2...mehr

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Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Bei Optionsgeschäften führt der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. 2. Der Barausgleich ist beim Stillhalter auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als Verlust aus einem Termingeschäft n...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine Kapitalgesellschaft nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge mittelbar zu mindestens 10 % an der Schuldnerin beteiligt ist (entgegen ­BMF-Schreiben vom 1...mehr

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zerb 10/2016, Brexit und EW... / III. Geltung erga omnes

Das EWR-Abkommen ist zwischen der EWG und ihren Mitgliedsstaaten sowie den EFTA-Staaten als je einer Gruppe abgeschlossen worden. Aber die Grundfreiheiten gelten dessen ungeachtet im Verhältnis aller Vertragsparteien untereinander, also auch unter den Mitgliedern der beiden Gruppen je für sich allein. Der EuGH stützt seine Entscheidungen, die nur Mitgliedsstaaten der EU betre...mehr

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Zinsrichtlinie und Zinsabko... / 2.3 Zinsabkommen der Bundesrepublik mit der Schweiz

Das Zinsabkommen Bundesrepublik-Schweiz sah eine Nachversteuerung von Vermögenswerten bei Schweizer Zahlstellen und eine Erhebung von Quellensteuer vor. Die Nachversteuerung erfolgte aufgrund einer Formel mit 21 % bis 41 %. Durch diese Einmalzahlung sollten ESt, GewSt, Erbschaft- und Schenkungsteuer und eine etwaige VSt abgegolten sein. Für künftige Zins-, Dividenden- und so...mehr

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Zinsrichtlinie und Zinsabko... / 2.2 Zinsabkommen der EU mit der Schweiz

In dem Zinsabkommen der EU mit der Schweiz verpflichtet sich diese, bei in der Schweiz niedergelassenen Zahlstellen eine Quellensteuer von 35 % auf Zinszahlungen an einen in der EU ansässigen Nutzungsberechtigten zu erheben. Die Einnahmen werden zu 75 % an den Ansässigkeitsstaat weitergeleitet, zu 25 % verbleiben sie der Schweiz. Der Quellensteuerabzug unterbleibt, wenn der ...mehr

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Zinsrichtlinie und Zinsabko... / 2.1 Zinsrichtlinie

Die Zinsrichtlinie soll die effektive Besteuerung von Zinserträgen von natürlichen Personen sicherstellen, die in einem anderen EU-Staat als dem EU-Quellenstaat ansässig sind (vgl. "Ansässigkeit"). Dabei stellt die Richtlinie auf den wirtschaftlichen Eigentümer, nicht auf den Zahlungsempfänger, ab. Die Richtlinie erlegt der Zahlstelle der Zinsen bestimmte Pflichten auf. Zahls...mehr

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Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer; Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid

Leitsatz 1. Dem Feststellungsbescheid über Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage (sog. Altverluste) kommt als Grundlagenbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei einer Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung mit Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG sowohl hinsichtl...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Experten uneins bei der Abgeltungsteuer

Zur Frage, ob die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zugunsten einer Wiedereinführung der regulären Besteuerung abgeschafft werden sollte (s. dazu auch die Stellungnahme des Bundesrats, ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1113), zeigten sich die geladenen Experten bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags Anfang November uneinig. Während die Vertreter der Banken und de...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Bundesrat fordert Überprüfung der Abgeltungsteuer

Angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustausches zwischen verschiedenen Ländern über Finanzkonten hat der Bundesrat eine Überprüfung der deutschen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von derzeit 25 % verlangt. Mit der Abgeltungsteuer habe man der Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken wollen, heißt es i...mehr

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ZAP 13/2017, Verbraucherdarlehensverträge: Aufrechnung nach Widerruf

(BGH, Urt. v. 25.4.2017 – XI ZR 108/16) • Widerruft der Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung, steht seiner Aufrechnung gegen eine Hauptforderung der Bank mit einer Gegenforderung auf Herausgabe der von der Bank als Rückgewährschuldnerin gezogenen Nutzungen aus Zins- und Tilgungsleistungen des Verbrauchers in Höhe des ...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / bb) Anmeldungssteuer

Während Veranlagungssteuern auf der Grundlage von Angaben des Steuerpflichtigen von der Finanzbehörde festgesetzt werden, muss der Steuerpflichtige bei gesetzlich vorgeschriebenen Steueranmeldungen seine Steuer selbst berechnen (§ 150 Abs. 1 S. 2 AO) und die selbst berechneten Beträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt entrichten, vgl. z.B.: USt: §§ 18 Abs. 1 bis...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / c) Bestimmung der Steuerverkürzung

Der Umfang der Steuerverkürzung ergibt sich aus einer Gegenüberstellung von Steuer-Soll (die durch Erfüllung eines Steuertatbestands kraft Gesetzes verwirkte Steuer) und Steuer-Ist (die Steuer nach den bisherigen unzulänglichen oder unterlassenen Angaben festgesetzte/angemeldete Steuer). Ob bei der Feststellung der Steuerverkürzung Steueranrechnungsbeträge (z.B. Vorauszahlungen...mehr

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ZAP 21/2015, "Bettensteuer"... / a) Steuerschuldner

Steuerpflichtiger und Steuerschuldner der Bettensteuer ist nicht der Betreiber der Beherbergungseinrichtung, sondern der Übernachtungsgast. Auf seine persönlichen Verhältnisse kommt es entscheidend an. Der Betreiber einer Beherbergungseinrichtung ist nur verpflichtet, die Steuer zu erheben und an den Steuergläubiger (die jeweilige Kommune) abzuführen. Er wird damit nicht zum...mehr

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ZAP 9/2015, Abfindbarkeit b... / IX. Besteuerung der Abfindungszahlung

Kapitalabfindungen aus unmittelbaren Pensionszusagen und Unterstützungskassenzusagen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Daher unterliegen sie beim Arbeitnehmer, ebenso wie laufende Versorgungsleistungen aus diesen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich der individuellen Lohn- bzw. Ei...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Änderung bei der Besteuerung von Investmentfonds

Der Finanzausschuss des Bundestags hat Anfang Juni den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (BT-Drucks 18/8045). Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Än...mehr

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ZAP 13/2015, Novellierung d... / cc) Ausschluss, Aufschub, Aussetzung der Entschädigung

Aus Gründen der Verwaltungseffizienz und Verhältnismäßigkeit (Gesetzentwurf, a.a.O., S. 59) bestimmt § 15 Abs. 1 EinSiG, dass eine Entschädigung ausgeschlossen ist, wenn in den letzten 24 Monaten keine Transaktion in Verbindung mit der Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die dem Einlagensicherungssystem bei einer Ents...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Investmentbesteuerung

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Damit soll die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht werden. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. Auch EU-rechtliche Risiken, die...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 2 Inhalt

Befindet sich die Geschäftsleitung der Personengesellschaft im Inland (inländische Personengesellschaft), und sind Gesellschafter im Ausland ansässig, unterliegen die Gesellschafter mit dem Gewinnanteil aus der Personengesellschaft der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, auch wenn die Personengesellschaft im ausl. Staat als intransparent angesehen wi...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis in § 30a AO geregelt. Grundsätzlich müssen auch die Kreditinstitute die Auskunftspflichten nach §§ 93ff. AO erfüllen, also über die Bankdaten ihrer Kunden Auskunft geben; vgl. § 30a Abs. 5 S. 1 AO. Bei Auskunftsersuchen muss die Finanzbehörde auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden Rücksicht nehmen (§ 30...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.2 Typische stille Gesellschaft

Einkünfte aus typischer stiller Gesellschaft sind innerstaatlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat (vgl. "Wohnsitz"). Sie sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte, wenn ...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden in Deutschland bei den Gesellschaftern, also transparent, besteuert (vgl. "Personengesellschaft (allgemein)"). In anderen Staaten, insbesondere denen Mittel- und Osteuropas, aber auch in Spanien und Portugal, werden Personengesellschaften den Körperschaften gleichgestellt und daher intransparent besteuert. ...mehr

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Remittance Basis Taxation –... / 3 Praxisfragen

Die DBA sehen für Einkünfte, die einer "Remittance Basis Taxation" unterliegen, häufig vor, dass eine Reduktion der Quellensteuer oder Freistellung von Einkünften auch nur für die überwiesenen Einkünfte anwendbar ist.[1] Im Ergebnis soll damit verhindert werden, dass unbesteuerte Einkünfte entstehen. Diese Klauseln sind aber regelmäßig nur dann anwendbar, wenn die fehlende B...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belegen...mehr

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Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ("Federal Income Tax Withheld") ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. 2. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb ...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 5. Vergleich der Steuerbelastung

Im folgenden Beispiel wird die Gesamtsteuerbelastung berechnet, die sich für eine inländische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte (Fall a) oder ausländischer Tochterkapitalgesellschaft mit 100 %-Beteiligung (Fall b) ergibt. Die Investition erfolgt in einem EU-Staat mit DBA, in dem der AOA nachweislich noch nicht angewendet wird. Die Betriebsstätte erzielt ihr...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren wird in Deutschland durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die deutsche Körperschaftsteuer vermieden (Art. 23B OECD-MA, § 26 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG). Da die Anrechnung begrenzt ist auf die Höhe der Körperschaftsteuer, die nach deutschem Recht auf die ausländischen Einkünfte entfalle...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 2.1 Fehlende steuerliche Rechtsfähigkeit der Betriebsstätte

Bei Betriebsstätten handelt es sich um rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten, durch die ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Definiert werden Betriebsstätten nach Art. 5 OECD-MA als feste Geschäftseinrichtungen, zu denen beispielsweise der Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung oder eine Bau- oder Montageausführung mit einer Mindestdauer von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 57 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Gelten Vergütungen nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG als vGA, stellt sich die Frage, ob diese auch der KapSt unterliegen. In entspr Anwendung der allgemeinen Grundsätze für vGA geht die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76 und 77) davon aus, dass in allen Fällen der unter § 8a KStG zu subsumieren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Stand: EL 80 – ET: 08/2009 S. "Abgeltungsteuer".mehr

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Hinterziehungszinsen bei hinterzogenen Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz Werden die Besteuerungsgrundlagen in der Einkommensteuerjahreserklärung wissentlich falsch erklärt und deshalb die Einkommensteuervorauszahlungen nicht in zutreffender Höhe festgesetzt, können Hinterziehungszinsen für hinterzogene Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden. Sachverhalt Das Finanzamt setzte Einkommensteuervorauszahlungen gegenüber dem Kläger - e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1 Abzug der KapESt (§ 50e Abs. 1 EStG)

3.1.1.1 Allgemeines Rz. 7 Abs. 1 des § 50e EStG enthält eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Abzug der KapESt und steht somit in keinerlei inhaltlicher Verbindung zum Abs. 2.[1] Die Regelung entspricht jedoch derjenigen für die Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG.[2] Rz. 8 § 50e Abs. 1 EStG ist auf die Verletzung mehrerer Mitwirkungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Abs. 1 des § 50e EStG enthält eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Abzug der KapESt und steht somit in keinerlei inhaltlicher Verbindung zum Abs. 2.[1] Die Regelung entspricht jedoch derjenigen für die Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG.[2] Rz. 8 § 50e Abs. 1 EStG ist auf die Verletzung mehrerer Mitwirkungspflichten bzgl. der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.3 Mitteilungen bei Versicherungsverträgen

Rz. 10 Nach § 45d Abs. 3 EStG muss der inländische Versicherungsvermittler dem BZSt das Zustandekommen eines Vertrages über eine Kapital- oder Rentenversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einem im Inland ansässigen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland mitteilen. Diese Mitteilungspflicht dient der Sicherung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.2 Mitteilungen bei Freistellungsaufträgen

Rz. 9 Nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG haben die nach § 44 Abs. 1 EStG bzw. nach § 7 InvStG zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten ebenso wie die Antragsteller von Sammelanträgen nach § 45b Abs. 1 und 2 EStG, denen Freistellungsaufträge i. S. d. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG erteilt wurden, einmal jährlich dem BZSt detaillierte Angaben zu den ihnen erteilten Freistellung...mehr

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Steuerpflichtige Ausschüttung aus der Kapitalrücklage wegen fehlender Steuerbescheinigung

Leitsatz Fehlt im Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto eine Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, führt dies zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung Sachverhalt Die X-GmbH beschloss am 27.7.2010 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, die am Folgetag, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52a (weggefallen)

§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 44c (weggefallen)

§ 44c EStG "Erstattung von Kapitalertragsteuer an bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen" wurde durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2654 mit Wirkung v 01.01.2004 aufgehoben.mehr

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Begriff "wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EstG

Leitsatz 1. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). 2. Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften i.S.d. § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünft...mehr