Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

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Rauchwarnmelder: Muss Anschaffung beschlossen werden?

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beschließen, wenn lediglich eine sogenannte "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" (§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG) besteht. Normenkette § 15 Abs. 7 LBO-BW; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2, 21 Abs. 3 WEG Das Problem I...mehr

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Umlageschlüssel: Schlüssige Änderung

Leitsatz Ein Umlageschlüssel kann nicht schlüssig im Beschluss über die Einzelabrechnungen geändert werden. Schließt ein Wohnungseigentümer separate Verträge, wird auch dadurch der geltende Umlageschlüssel nicht schlüssig geändert. Normenkette §§ 16 Abs. 2, Abs. 3, 28 Abs. 1, Abs. 3 WEG Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Gebäude. Das Vorderhaus umfasst 6.27...mehr

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Einbau von Rauchwarnmeldern II

Leitsatz Statt eines einheitlichen Wartungsvertrags reicht es, wenn der Wohnungseigentümer, der bereits Rauchwarnmelder angeschafft hat, dem Verwalter nachweist, dass die betreffenden Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass die Wartung in dem erforderlichen Umfang durchgeführt wird Normenkette § 21 Abs. 3 WEG; § 44 Abs. 5 NBauO Das Problem Wohnungseigentümer...mehr

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Einbau von Rauchwarnmeldern I

Leitsatz Muss ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Beschlusses damit rechnen, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern im Sondereigentum beschlossen wird, kann er gegen die Ordnungsmäßigkeit des Einbaubeschlusses nicht geltend machen, er habe mittlerweile selbst Rauchwarnmelder eingebaut Normenkette § 21 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen im Juni 2012, dass der...mehr

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WEG darf über Rauchwarnmelder entscheiden

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum. Sachverhalt Die Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft in Hamburg beschlosss...mehr

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Beschluss über Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen

Leitsatz Eine Gemeinschaft kann den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls mit bestehender Entscheidungskompetenz beschließen, wenn das betreffende Landesbauordnungsrecht eine solche eigentumsbezogene Pflicht vorsieht Aufgrund eines bestandskräftigen Beschlusses der Eigentümer angebrachte Rauchmelder stehen nicht im Sondereigentum Normenkette §§ 5 Abs. 1, 2, 10 Ab...mehr

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Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für den Einbau von Rauchwarnmeldern

Leitsatz Beschlussfassung über den Kauf von Rauchwarnmeldern ist jedenfalls nicht wegen mangelnder Beschlusskompetenz nichtig Materielle Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist von Amts wegen zu berücksichtigen Keine Zustellung "demnächst" wegen verspäteter Zahlung des Gerichtskostenvorschusses Normenkette §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 6 Satz 3, 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 2, 23 Abs...mehr

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Rauchwarnmelder - Zwar sonderrechts-, aber nicht sondereigentumsfähig

Leitsatz Die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit haben für die Ausstattung der Räume mit Rauchwarnmeldern zu sorgen (gemeinschaftsbezogene Pflicht). Die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung folgt aus § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. Nach herrschender Meinung sind Rauchwarnmelder "für die Sicherheit des Gebäudes erforderlich". Sachenrechtlich sind Rauchwarnmelder Zubehör im...mehr

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Einbau von Rauchwarnmeldern als gemeinschaftsbezogene Pflicht aller Wohnungseigentümer

Leitsatz Einbau von Rauchwarnmeldern als gemeinschaftsbezogene Pflicht aller Eigentümer mit Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung regelbar Sonderrechtsfähige (nicht jedoch sondereigentumsfähige) Rauchwarnmelder sind Zubehör im Sinne des § 97 BGB (nicht wesentliche Bestandteile des Gebäudes) Normenkette §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 6 WEG; § 97 BGB; §§ 45 Abs. 6, 58 Hamburger Bau...mehr

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Rauchmelder sind Gemeinschaftseigentum

Leitsatz Rauchwarnmelder sind jedenfalls dann Gemeinschaftseigentum, wenn sie – wie vorliegend – aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlich sind Wartung der Rauchwarnmelder als gemeinschaftliche Instandhaltungsmaßnahme Normenkette §§ 5 Abs. 2, 14 Nr. 4, 16 Abs. 2 und 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG; § 49 Landesbauordnung Schleswig-Holstein Kommentar Rauchwarnmelder sind nach...mehr

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Einbau von Rauchwarnmeldern ist Gemeinschaftssache

Leitsatz Einbau von Rauchwarnmeldern ist grds. Gemeinschaftssache Normenkette §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 3, 44, 46 WEG Kommentar Rauchwarnmelder sollen nicht nur die in den Räumen befindlichen Personen/Bewohner schützen. Sie dienen auch der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Auch wenn Rauchwarnmelder in den Räumen des Sondereigentums angebracht werden, hande...mehr

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Beschlusskompetenz der Eigentümer zum Einbau von Brand- bzw. Rauchwarnmeldern in Wohnungen

Leitsatz Beschlusskompetenz der Eigentümer zum Einbau von Brand- bzw. Rauchwarnmeldern in Wohnungen Normenkette §§ 5 Abs. 2, 14 Nr. 4 WEG Kommentar In einer Seniorenwohnanlage wurde über die Beschlusskompetenz zum Einbau von Brandmeldern mit gleicher Funktion wie Rauchwarnmeldern gestritten. Der Einbau erfolgte auf Empfehlung des zuständigen Brandschutzamts der Stadt (Amt: Feu...mehr

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Brandschutz - Beschlusskompetenz zum Einbau von Brandmeldern

Leitsatz Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich eine Beschlusskompetenz hinsichtlich des Einbaus von Brand- und Rauchmeldern im Bereich eines Sondereigentums. Fakten: Die Wohnungseigentümer beschlossen die Erweiterung der bestehenden Brandmeldeeinrichtung. In diesem Zusammenhang sollten Brandmelder im jeweiligen Sondereigentum installiert werden. Dieser Beschlu...mehr

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ZAP 18/2022, Rechtsprechung... / 2. Rauchwarnmelder

Die Landesbauordnungen verlangen, dass Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um Mieter vor den Folgen von Wohnungsbränden zu schützen. Hierdurch fallen Kosten sowohl für die Anschaffung wie auch für den Betrieb an. Bei der Anschaffung hat der Vermieter die Wahl zwischen einem Kauf der Geräte und deren Anmietung. Die Anmietkosten sind aber nicht vom Mieter zu tr...mehr

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Betriebskosten: Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig

1 Leitsatz Die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind nicht als "sonstige Betriebskosten" auf die Mieter umlagefähig. Grund: Die Anmietung tritt an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung. 2 Das Problem Die Vermieterin und die Mieterin einer Wohnung streiten darüber, inwieweit die Mieterin die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder als Betriebskosten tragen mus...mehr

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Rauchwarnmelder – Vermieter... / 1 Leitsatz

Es liegt allein in der Dispositionsbefugnis des Vermieters, ob er sich für funkfähige Rauchwarnmelder entscheidet oder ob er Modelle ohne dieses Qualifikationsmerkmal weiter nutzt bzw. spätestens nach 10 Jahren neu einbaut.mehr

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Rauchwarnmelder – Vermieter entscheidet über Art und Qualität

1 Leitsatz Es liegt allein in der Dispositionsbefugnis des Vermieters, ob er sich für funkfähige Rauchwarnmelder entscheidet oder ob er Modelle ohne dieses Qualifikationsmerkmal weiter nutzt bzw. spätestens nach 10 Jahren neu einbaut. 2 Normenkette §§ 555b, 555c Abs. 4 BGB 3 Das Problem Die Installierung von Rauchwarnmeldern in bestimmten Räumen ist sowohl bei Bestandsgebäuden al...mehr

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ZAP 6/2023, Rechtsprechungs... / a) Rauchwarnmelder

Ob die Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb von Rauchwarnmeldern umlagefähige Betriebskosten darstellen wird sowohl generell wie auch hinsichtlich einiger Kostenbestandteile unterschiedlich beurteilt. Der BGH hat zu zwei Streitfragen Stellung bezogen: (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum an dem Grundstück oder durch d...mehr

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ZAP 18/2023, Rechtsprechung... / a) Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder waren in den letzten Monaten mehrfach Gegenstand von Revisionsentscheidungen des BGH, z.B. ob die Anmietkosten (BGH WuM 2022, 428 = GE 2022, 685 = MDR 2022, 812 = NJW-RR 2022, 877 = DWW 2022, 266 = ZMR 2022, 700 = NZM 2022, 755) oder die Service- und Wartungskosten (BGH NZM 2022, 949 = GE 2022, 1205 = NJW-RR 2022, 1593 = WuM 2022, 733 = DWW 2023, 24 = MDR 202...mehr

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Rauchwarnmelder – Vermieter... / 4 Die Entscheidung

Der Mieter ist nach einem Beschluss des LG Hamburg auch zur Duldung der Neuinstallation von funkfähigen Rauchwarnmeldern verpflichtet, da es allein in der Dispositionsbefugnis des Vermieters liegt, ob er sich für funkfähige Rauchwarnmelder oder für Modelle ohne diese Qualifikation entscheidet. Insoweit handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme (§ 555b BGB), die nur mit...mehr

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Rauchwarnmelder – Vermieter... / 5 Entscheidung

LG Hamburg, Beschluss v. 20.7.2020, 307 S 14/20mehr

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Rauchwarnmelder – Vermieter... / 2 Normenkette

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Rauchwarnmelder – Vermieter... / 3 Das Problem

Die Installierung von Rauchwarnmeldern in bestimmten Räumen ist sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist der Mieter zur Duldung des Einbaus von Rauchmeldern verpflichtet. Die Weigerung des Mieters, den Einbau von Rauchwarnmeldern zu dulden, stellt einen Kündigungsgrund dar, da diese Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass dem Ver...mehr

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Betriebskosten: Miete für R... / 2 Das Problem

Die Vermieterin und die Mieterin einer Wohnung streiten darüber, inwieweit die Mieterin die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder als Betriebskosten tragen muss. Im Mietvertrag von 2003 ist die Umlage bestimmter Betriebskosten vereinbart. Kosten im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern sind nicht genannt. Allerdings soll die Vermieterin berechtigt sein, für zukünftige Abrechnu...mehr

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Betriebskosten: Miete für R... / 3 Die Entscheidung

Die Mieterin muss die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder nicht tragen, auch wenn im Mietvertrag zulässigerweise die Umlage später entstehender oder vom Gesetzgeber neu eingeführter Betriebskosten vereinbart ist. Eine Umlage der Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern käme nur gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV als "sonstige Betriebskosten" in Betracht, weil Kosten im Zusammenhan...mehr

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Betriebskosten: Miete für R... / 1 Leitsatz

Die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind nicht als "sonstige Betriebskosten" auf die Mieter umlagefähig. Grund: Die Anmietung tritt an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung.mehr

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ZAP 4/2019, WEG: Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern

(BGH, Urt. v. 7.12.2018 – V ZR 273/17) • Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht regelmäßig auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen ei...mehr

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Betriebskosten: Miete für R... / 4 Entscheidung

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ZAP 13/2022, Keine Betriebskosten: Kosten für Miete von Rauchwarnmeldern

(BGH, Urt. v. 11.5.2022 – VIII ZR 379/20) • Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern stellen keine sonstigen Betriebskosten i.S.d. § 2 Nr. 17 BetrKV dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um Kosten, die mit den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind. Demzufolge stellen sie aus betriebskostenrechtlicher Sicht keine umlagefähigen Aufwendungen dar. ZAP EN...mehr

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ZAP 23/2021, Kündigungsrecht: Verweigerung des Austausches von Rauchwarnmeldern während der Corona-Pandemie

(AG Brandenburg, Urt. v. 5.11.2021 – 31 C 32/21) • Verweigert ein Mieter dem von dem Vermieter beauftragten Monteur trotz Terminvorgaben und Terminangeboten mehrmals grundlos den Zutritt zu der Wohnung, obwohl dort der Heizkostenverteiler ausgetauscht und der Rauchwarnmelder eingebaut werden soll, kann dies ein berechtigter Grund zur Kündigung des Mietvertrages durch die Ver...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / g) Einbau von Rauchwarnmeldern

aa) Wohnungseigentumsrecht WEG-rechtlich ist Folgendes geklärt:mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / aa) Wohnungseigentumsrecht

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Mietmängel von A-Z

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ZAP 8/2021, Das Recht des M... / 1. Allgemeine Grundsätze

Die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache und damit das daraus resultierende Recht des Mieters auf Mängelbeseitigung besteht unabhängig davon, ob der Miete die Mietsache tatsächlich benutzt und ihn daher ein etwaiger Mangel subjektiv beeinträchtigt, da es alleine auf dessen objektive Beschaffenheit ankommt (BGH, Urt. v. 22.8.2018 – VIII ZR 99/17, WuM 2018, 641; ...mehr

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Fristlose Kündigung schon b... / 4 Die Entscheidung

Allerdings sind nach einem neuen Urteil des LG München I bei der Beurteilung des Vorliegens eines wichtigen Grundes nicht nur die jeweiligen Umstände der konkreten Vertragsverletzung, sondern auch die Gesamtumstände mit einzubeziehen, d. h. sowohl das Verhalten des Mieters vor als auch nach der konkreten Vertragsverletzung. In dem vom LG München entschiedenen Fall sind der Br...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / bb) Mietrecht

Für den Mieter besteht eine Duldungspflicht bei Einbau durch den Vermieter: Den Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung – hier § 47 Abs. 4 S. 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) – vornimmt, hat der Mieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten R...mehr

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ZAP 15/2023, Rauchwarnmeldererneuerung in Mietwohnung: Unzulässige Mieterhöhung

(BGH, Urt. v. 24.5.2023 – VIII ZR 213/21) • Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt – anders als deren erstmaliger Einbau (vgl. dazu Senatsurteile v. 17.6.2015 – VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn 12 f. und VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn 11 ff., 23) – grds. keine Modernisierung i.S.v. § 555b BGB dar, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nic...mehr

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ZAP 12/2018, Betriebskosten... / 2. Datenschutzrechtliche Betrachtung

Das Urteil ist im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht, das seit dem 25.5.2018 auch auf mietrechtliche Sachverhalte anzuwenden ist, sehr interessant. Der BGH nimmt durch seine rein mietrechtlich begründete Auffassung im Ergebnis den Bereich betriebskostenrechtlicher Verbrauchswerte aus den schützenswerten persönlichen Daten (der Mieter-Nachbar) nach dem Datenschutzrecht au...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / II. Bauliche Maßnahmen

In der Praxis tauchen insbesondere folgende Fragen auf: Wie ist das Verhältnis der §§ 555a ff. BGB zu § 22 WEG? Wie kann die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Maßnahmen des Mieters vorgehen? Was ist mit Maßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft, z.B. bei Modernisierungen und dem Einbau von Rauchwarnmeldern? 1. Ausgangspunkt Im Mietrecht wird im Wesentlichen zwischen Erhaltung...mehr

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ZAP 24/2022, Umlegbarkeit der Betriebskosten: Kostentragungspflicht des Mieters für externe Dienstleistungen

(BGH, Urt. v. 5.10.2022 – VIII ZR 117/21) • Auf den Mieter umlegbare Betriebskosten sind im Wohnraummietverhältnis die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand. Auch die ...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 1. Ausgangspunkt

Im Mietrecht wird im Wesentlichen zwischen Erhaltungsmaßnahmen, zu denen der Vermieter verpflichtet ist, und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, die der Mieter dulden muss, unterschieden. Auf der einen Seite steht die Frage, wie weit die vertragliche Pflicht des Vermieters zur Erhaltung reicht, auf der anderen Seite die Frage, welche Maßnahme der Mieter zur Veränderung ...mehr

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Instandhaltung – Nachrüstpf... / 3 Das Problem

Grundsätzlich trifft den Vermieter keine Pflicht zur Modernisierung, um ein Anwesen mit veralteter Ausstattung dem gegenwertigen Stand der Technik anzupassen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, sind mangels gegenteiliger Vereinbarungen grundsätzlich nicht die aktuellen technischen Normen, sondern die Normen und Bauvorschriften maßgeblich, die...mehr