Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 3a

Rn. 32 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für denjenigen Fall, dass das Ordnungsgeld in den Fällen des Abs. 1 nicht gegen eine bestimmte natürliche Person in einer Organstellung verhängt wird, sondern stattdessen gegen besagte kap.-marktorientierte KapG selbst (sog. Verbandsgeldbuße), übersteigen die vorgesehenen Höchstgrenzen die für natürliche Personen einschlägigen deutlich. Konkr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Berücksichtigung von Ausschüttungssperren im Rahmen variabler Vergütungssysteme

Rn. 309 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Anteilseignern steht nur der um die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 gekürzte Betrag des frei verwendbaren EK für Ausschüttungen zur Verfügung. Sperrbeträge sollten insoweit auch bei der Bemessung von erfolgsabhängigen Vergütungen, z. B. von Geschäftsbereichsleitern, Berücksichtigung finden, soweit Bilanzierungsspielräume bewusst genutz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 265 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zukünftige Wertminderungsverläufe im Normalfall nicht vorhersehbar. Planmäßige Abschreibungen sind für diese VG daher grds. nicht zulässig (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 357; im Sonderfall von "abgebrochenen" Anlagen im Bau, deren Fortsetzung nicht absehbar ist, kann jedoch die Durchführung von...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 de Weerth (1993), Die Bilanzordnungswidrigkeit nach § 334 unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge, Pfaffenweiler. WPK (2021), Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 17.02.2021, Berlin. Ziegler (2021), Pressemitteilung der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bilanzberichtigungen

Rn. 37 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Fraglich kann sein, ob im Fall erforderlicher Bilanzberichtigungen vom Grundsatz der Wertansatzidentität abgewichen werden darf. Ein Abweichen wäre dann gerechtfertigt, wenn eine berichtigungsbedürftige Bilanz nur unter Verstoß gegen diesen Grundsatz berichtigt werden könnte. Als alternative Verfahrensweisen zur Bilanzberichtigung bieten sich ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung nach dem Umfang

Rn. 206 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der Entscheidung, ab wann die Erläuterungspflicht einzusetzen hat, d. h., ab wann die betreffenden Beträge von größerem Umfang sind, hat sich der JA-Ersteller an dem allg. Informationsbedürfnis der JA-Interessenten zu orientieren. Sobald der Eindruck entsteht, dass diese Information den Einblick in die VFE-Lage verbessert, hat eine Erläu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der Verbindlichkeiten

Rn. 208 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wenn in den RL-Vorschriften der Begriff "Verbindlichkeiten" genannt wird, sind damit jene finanziellen Verpflichtungen angesprochen, die auf der Passivseite der Bilanz unter der Postengruppe C. (vgl. § 266 Abs. 3 C.) auszuweisen sind. Der Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1 ist insoweit eindeutig, da nicht auf Posten mit Verbindlichkeitscharakt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB sieht für kap.-marktorientierte KapG und denen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG strengere Anforderungen an die RL vor als für nicht kap.-marktorientierte UN. Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) haben die entsprechenden Vorschriften des HGB für ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abschreibungsende

Rn. 149 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Das Abschreibungsende wird im Normalfall über die Festlegung der ND bestimmt. Werden VG vor Ablauf der planmäßigen ND veräußert, sind diese VG bis zum Veräußerungszeitpunkt noch zeitanteilig abzuschreiben, wobei auch in diesem Fall die Berechnung aus Vereinfachungsgründen auf monatlicher Basis (statt nach Tagen) erfolgen kann (vgl. zum Abschr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kursveränderungen vor dem bzw. am Abschlussstichtag

Rn. 23 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Liegt der Zeitpunkt der Kursveränderung, wie etwa bei Quartals- bzw. unterjährigen Monatsabschlüssen, ausschließlich vor dem Abschlussstichtag, zu dem bilanziert wird, ist dies zwar für die Erstellung von evtl. Zwischenabschlüssen von Bedeutung, für die Bewertung zum Ende des GJ ergeben sich daraus jedoch keinerlei Auswirkungen. Rn. 24 Stand: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbilligte Belegschaftsaktien

Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Modalitäten des Angebots an die AN sind gesetzlich nicht näher normiert. Die Möglichkeit der verbilligten Abgabe wird von § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG jedoch vorausgesetzt. Sie ist nach allg. Meinung ebenso wie für andere Sozialleistungen zu bejahen, wenn sich der Aufwand i. R.d. Üblichen und Angemessenen hält (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verwendung und Veräußerungspflicht

Rn. 60 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Grds. soll bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG nur ein Durchgangserwerb stattfinden (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Der Erwerb wird indes nicht dadurch unzulässig, dass es später nicht bzw. nicht in dem vorgesehenen Umfang zur Veräußerung der Aktien kommt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist nämlich in aller Regel nicht abzusehe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Satz 1 Nr. 1)

Rn. 181 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 1 ist die Zusammensetzung des gezeichneten Kap. anzugeben, soweit dies nicht aufgrund anderer Vorschriften im Anhang erfolgt und darauf verwiesen wird (vgl. DRS 20.K190). Existieren verschiedene Aktiengattungen (z. B. Stammaktien, stimmrechtslose Vorzugsaktien, Aktien mit Nebenpflichten; vgl. § 11 AktG), so sind die m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass nur in der Person des Prüfers liegende Gründe eine gerichtliche Ersetzung rechtfertigen. Hinsichtlich der personenbezogenen Antragsgründe verweist § 318 Abs. 3 Satz 1 hierbei insbesondere auf die Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 5 (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 319, Rn. 25ff.) sowie nach 319b. § 319 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 (a. F.) bzw. Nr. 4 (n. F.))

Rn. 136 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Mit dieser Angabe wird die Inanspruchnahme des in § 255 Abs. 3 Satz 2 gegebenen Wahlrechts offengelegt. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 268 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Ansatz von VG des UV erfolgt bei der Zugangsbewertung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 mit ihren AHK (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff.). Bei der Folgebewertung sind gemäß § 253 Abs. 4 Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorzunehmen (strenges NWP), der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis für die entsprechenden VG zum BilSt ergibt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Vorliegen wesentlicher finanzieller Interessen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 25 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Hat ein Mitglied des Netzwerks wesentliche finanzielle Interessen an dem zu prüfenden UN, so ist als Konsequenz der Prüfer von dieser AP ausgeschlossen. Als wesentliche finanzielle Interessen i. d. S. gelten (vgl. ausführlich zu den einzelnen Indikatoren HdR-E, HGB § 319, Rn. 68ff.) Anteile an der zu prüfenden KapG, andere nicht nur unwesentlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität

Rn. 127 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb oder Verkauf eigener Aktien kann sich wegen des Umfangs oder der Marktenge zur erheblichen Kursbeeinflussung eignen (vgl. ausführlich MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 389ff. (zum Marktmissbrauch), sowie 406ff. (zum Insiderverbot)). Beim Aktienrückkauf können dabei folgende Handlungen insiderrelevant sein: (i) die Beschlüsse des L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Tatbestandsmäßige Erfüllung durch Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaften (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 4)

Rn. 29 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit dieser Regelung wird die Erfüllung der genannten Ausschlussgründe von einem Netzwerkmitglied in Form einer natürlichen Person losgelöst und auf eine Gesellschaft, die als juristische Person Teil des Netzwerks ist, übertragen. Demnach ist eine Prüfungsgesellschaft von einer Prüfung ausgeschlossen, wenn die zum Netzwerk gehörende Gesellschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Passive latente Steuern

Rn. 167 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch das BilMoG wurde die Bilanzgliederung des § 266 HGB auf der Passivseite um die Position E. "Passive latente Steuern" erweitert, unter der passive latente Steuern auszuweisen sind. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zu den latenten Steuern wird auf HdR-E, HGB § 266, Rn. 106ff., sowie speziell zu den passiven latenten Steuern auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Unwiderlegbare Ausschlussgründe

Rn. 18 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Unabhängig von den o. g. (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 17) Ausschlusstatbeständen, die im geschilderten Ausnahmefall trotzdem zulässig sind, normiert § 319b darüber hinaus in einem Verweis auf § 319 Fälle, in denen der Gesetzgeber eine solche Entlastungsmöglichkeit für ein Netzwerkmitglied explizit verwehrt und somit unwiderlegbar vom Vorliege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verweis auf den Vergütungsbericht

Rn. 304a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das ARUG II ergänzte § 289f Abs. 2 Nr. 1a verlangt, eine Bezugnahme auf die Internetseite des UN, auf welcher der Vergütungsbericht über das letzte GJ und der Vermerk des AP gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Methodenbeibehaltung beim einzelnen Bewertungsobjekt

Rn. 138 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Bei einem nicht der Abnutzung unterliegenden Gegenstand des AV ebenso wie einem Gegenstand des UV hat die Beibehaltung der Bewertungsmethode die Beibehaltung des zuletzt angesetzten Werts zur Folge, wenn sich die Bewertungsverhältnisse nicht geändert haben (= "Wertstetigkeit" nach ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 29). Bei abnutzbaren Gegenständen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unentgeltlichkeit

Rn. 61 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn eine AG/KGaA/SE für den Erwerb nicht zur Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet ist. Beispiele für die Unentgeltlichkeit eines Erwerbs finden sich in den §§ 3, 7 Abs. 1 ErbStG; darunter fallen insbesondere die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen, wie etwa der Erwerb durch Vermächtni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 (Rn. 139–290 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 139 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 „Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen. Zu den Abschreibungen sin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sonstige Wertpapiere

Rn. 97 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als sonstige Wertpapiere sind all jene Wertpapiere zu zeigen, die nicht einer anderen Position – entweder des AV oder UV – zuzuordnen sind, wobei die Verbriefung dieser Rechte zwingend aus dem Wortlaut dieser Bilanzposition heraus gegeben sein muss. Zu dieser Bilanzposition zählen auch abgetrennte Zins- und Dividendenscheine (vgl. HdJ, Abt. I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Systematischer Zusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die §§ 71 bis 71e AktG regeln den (Rück-)Erwerb und Besitz eigener Aktien durch eine AG, KGaA bzw. SE. Systematisch handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Erwerb eigener Aktien grds. unzulässig ist; vielmehr ist der Erwerb lediglich in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen gestattet (vgl. auch Hüffer-A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 106 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 IAS 1.15 (IAS 8.6A (i. d. F. des ED/2019/7)) verlangt eine "fair presentation" der Abschlussinformationen. Hierzu zählt nach IAS 1.17(b) bzw. IAS 8.6C(b) (i. d. F. des ED/2019/7) auch die verständliche Darstellung für einen sachverständigen Abschlussleser (vgl. ebenso RK.2.34ff. (2018); zudem HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 225). Außerdem enthält ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anlagevermögen

Rn. 11 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Beim AV sind gemäß § 247 Abs. 2 nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des UN zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff.). Gliederungstechnisch wird das AV gemäß § 266 in die drei folgenden Gruppen unterteilt, die wiederum weiter zu untergliedern sind (vgl. dazu HdR-E, HGB § 266, Rn. 12ff.): Imma...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 269 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 4, Rn. 105ff.) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börsen- oder Marktpreis resp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der entgeltlich erworbene GoF ist nach § 266 formal als immaterieller VG auszuweisen. I.R.d. BilMoG wurde die Behandlung des entgeltlich erworbenen GoF kodifiziert. Durch die Regelung des § 246 Abs. 1 Satz 4 wird ein entgeltlich erworbener GoF als zeitlich begrenzt nutzbarer VG definiert. Diese Legaldefinition gilt entsprechend auch für den i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veränderung der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen (§ 152 Abs. 2f. AktG)

Rn. 915 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 „Zu dem Posten ‚Kapitalrücklage’ sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben der Betrag, der während des Geschäftsjahrs eingestellt wurde; der Betrag, der für das Geschäftsjahr entnommen wird” (§ 152 Abs. 2 AktG). „Zu den einzelnen Posten der Gewinnrücklagen sind in der Bilanz oder im Anhang jeweils gesondert anzugeben die Beträge, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2019), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an inländischen als auch an ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 504f.). Rn. 276 St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben im Anhang

Rn. 124 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat die Gesellschaft im Anhang zum JA die in dieser Vorschrift genannten Angaben über den Erwerb eigener Aktien zu machen (vgl. dazu im Einzelnen HdR-E, AktG § 160, Rn. 6ff.). Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge sind zu trennen (vgl. Klingberg, BB 1998, S. 1575 (1577f.)). Im Hinblick auf die Berichtspflicht des Vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einsatz von befangenen Personen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Beschäftigt ein Mitglied des Netzwerks des AP im Rahmen seiner Tätigkeit bei der zu prüfenden Gesellschaft eine Person, die einen der in § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Ausschlussgründe erfüllt, so führt dies ebenfalls dazu, dass das Netzwerkmitglied als befangen gilt und folglich der betreffende AP aufgrund seiner Netzwerkzugehörig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 131 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 BaFin (2017), Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG, URL: https://tinyurl.com/d2b83cnv (Stand: 29.08.2024). BaFin (2024), Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. Aufl.), URL: https://tinyurl.com/bdeuedz6 (Stand: 29.08.2024). Kitanoff (2009), Der Erwerb eigener Aktien, Frankfurt am Main. Kleindiek (1997), St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passiveren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der Vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Schritte der Bestellung im Überblick

Rn. 2 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zur Bestellung des AP bedarf es neben der Wahl des AP durch die Gesellschafter zusätzlich des Abschlusses eines Prüfungsvertrags zwischen dem AP und den gesetzlichen Vertretern des prüfungspflichtigen UN. Der Terminus "Bestellung" umfasst also neben der Wahl des AP auch die Auftragserteilung durch Vertreter der Gesellschaft sowie die Auftragsa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beurteilung der Einflussnahme

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bezüglich der möglichen Ausschlussgründe im Netzwerk ist danach zu differenzieren, ob die Vermutung der Besorgnis der Befangenheit widerlegbar (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 17) oder unwiderlegbar (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 18ff.) angenommen wird (vgl. BilR-Komm. (2024), § 319b HGB, Rn. 2). Maßstab für diese Frage sind regelmäßig Art und Inte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Übernahme bestimmter Funktionen im zu prüfenden Unternehmen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rn. 26 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Als mögliche Funktionen eines Netzwerkmitglieds in der zu prüfenden KapG, die zum Ausschluss des AP führen können, gelten Positionen als gesetzlicher Vertreter, Mitglied des AR oder AN. Ein Ausschlussgrund liegt auch vor, wenn eine dieser Funktionen durch das Netzwerkmitglied bei einem UN übernommen wurde, das mit der betreffenden KapG verbunden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 212 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Möglichkeit, den vorhandenen Auftragsbestand zu finanzieren, besteht darin, den Auftraggeber zur Leistung einer Anzahlung zu verpflichten. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, so ist er verpflichtet, die erhaltene Anzahlung dem Auftraggeber zurückzuzahlen. Insoweit stellt die erhaltene Anzahlung beim Auftrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausblick

Rn. 1082 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS und mit ihnen die Anhangangaben sind einem stetigen Wandel ausgesetzt. Als Reaktion auf Initiativen und Projekten von nationalen Standardsetzern und Interessengruppen zum Thema Anhang hat das IASB die sog. Angabeninitiative ("Disclosure Initiative") als Gesamtprojekt aufgesetzt, das aus folgenden Einzelthemen besteht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Methodenbeibehaltung als zeitliches Postulat

Rn. 145 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 In zeitlicher Hinsicht nimmt § 252 Abs. 1 Nr. 6 ausdrücklich Bezug auf den vorhergehenden JA. Zu beurteilen, ob im vorhergehenden JA eine Bewertung methodisch oder methodenfrei vorgenommen wurde, bereitet Schwierigkeiten, wenn die Methode einzig durch das tatsächliche Verhalten begründet ist. Handelt es sich um eine erstmalige Bewertung (z. B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 165 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Steuerrechtliche Wahlrechte können seither losgelöst von der HB in Anspruch genommen werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Insoweit können handels- und steuerrechtlich – innerhalb der gesetzlich vorge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pfandrechte und sonstige Sicherheiten

Rn. 232 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Materiell fallen unter die Angabepflicht Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen bzw. -abtretungen und Eigentumsvorbehalte. Branchen-, betriebs- oder verkehrsübliche Sicherheiten sind hiervon ausgenommen (vgl. ebenso Beck Bil-Komm. (2022), § 268 HGB, Rn. 54; a. A. MünchKomm. HGB (2020), § 268,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gesamtrechtsnachfolge (§ 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 65 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG ist der Erwerb eigener Aktien durch Gesamtrechtsnachfolge zulässig. Erlaubt ist insoweit der Erwerb voll eingezahlter sowie nicht voll eingezahlter Aktien (vgl. auch MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 187). Durch diese umfassende Ausnahme vom Erwerbsverbot wird sichergestellt, dass Vorgänge mit Rechtsübergang im Weg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen (Satz 1 Nr. 5)

Rn. 192 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sofern AN am Gesellschaftskap. beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, ist die Art der Stimmrechtskontrolle gemäß § 289a Satz 1 Nr. 5 anzugeben (vgl. DRS 20.K204). Von dieser Berichtspflicht werden in der Praxis nur wenige Sonderfälle betroffen sein, da nach deutschem Aktienrecht eine Trennung von Stimmrecht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Seit Inkrafttreten des KonTraG hat die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Erwerb eigener Aktien die größte praktische Bedeutung erlangt. Zahlreiche große Publikumsgesellschaften ebenso wie kleinere börsennotierte UN haben seitdem von der Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und der Durchführung ...mehr