Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben WP und WPG können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 2 JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH (vgl. § 267 Abs. 2) sowie mittelgroßer PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 auch von vBP und BPG geprüft werden. KA dürfen von vBP und BPG nicht geprüft werden; Selbiges gilt für JA von AG, KGaA und SE sowie Instituten und Versicherungs-UN bzw. Pensionsfonds (vgl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Eigene Anteile

Rn. 10a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat eine GmbH eigene Anteile erworben (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 47ff.), ist deren "Nennwert" in einer Vorspalte vom "Gezeichneten Kapital" offen abzusetzen. Diese Vorschrift wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) in Gestalt eines neuen Abs. 1a in den Regelungsrahmen des § 2...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IX. Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten (Nr. 7)

Rn. 23 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bestellung von Prokuristen liegt nach § 46 Nr. 7 GmbHG im Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung. Die Umsetzung des Beschlusses fällt in die Verantwortung der Geschäftsführung. Fehlt ein Gesellschafterbeschluss im Innenverhältnis, so ist eine dennoch erteilte Prokura im Außenverhältnis wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1974...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mischformen

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In der Finanzierungspraxis ist es allg. üblich, bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen zur Feinsteuerung der Effektivverzinsung ein Ausgabedisagio (seltener ein Rückzahlungsagio) zu vereinbaren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, auch bei Optionsanleihen, die mit einem offenen Ausgabeaufgeld begeben werden, zu prüfen, ob nicht noch ein ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kassenbestand und Bankguthaben

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zahlungsmittel in ausländischer Währung sowie Währungsguthaben bei Kreditinstituten sind gemäß § 253 Abs. 4 wie die übrigen VG des UV, d. h. mit den AK oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, zu bewerten (strenges NWP). Technische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der historischen AK können dabei vermieden werden, indem die Bestandsfortschr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebni...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 55 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Rücklagen stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder Kap.-Einlagen von Anteilseignern oder Dritten (vgl. Chmielewicz, in: HWRev (1992), Sp. 1676). Sie können in offene und stille Rücklagen untergliedert werden (vgl. hierzu Küting, BBK 2000, S. 6369ff.). Offene Rücklagen als eigenständige passivische Abschlusskategorie exist...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlagepflicht (Abs. 1)

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 42a Abs. 1 GmbHG begründet eine Pflicht der Geschäftsführer, den Gesellschaftern (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 21 ff.) die Abschlussunterlagen der Gesellschaft von sich aus vorzulegen (vgl. zum Umfang der Vorlagepflicht HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 24ff.), ohne dass es eines entsprechenden Verlangens der Gesellschafter bedarf (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. "Entsprechend" anwendbare Vorschriften

Rn. 8 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die "entsprechend" anwendbaren "Vorschriften über den Jahresabschluß" sind Aber auch die Vorschriften über die Prüfung (vgl. §§ 316ff.) und die Offenlegung (vgl. §§ 325ff.) sind anzuwenden. Dass der Gesetzgeber von einer Prüfung ausgeht, ergibt sich aus § 71 Abs. 3 GmbHG, wonach das Geri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 96 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Ausübung unvereinbarer Tätigkeiten nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 gilt über den Verweis in Abs. 5 auch für den Prüfer des KA. Er ist verpflichtet, die Arbeit der AP der in den KA einbezogenen JA zu prüfen und trägt folglich die alleinige Verantwortung für die KA-Prüfung. Hat er für ein in den KA einbezogenes UN Leistung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigeninteresse

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigeninteressen können sowohl finanzieller Art – bspw. aufgrund von kap.-mäßigen Bindungen, übermäßiger Umsatzabhängigkeit, Leistungsbeziehungen, die (wie Sonderkonditionen beim Einkauf) über den üblichen Geschäfts- und Lieferverkehr hinausgehen, Forderungen gegenüber dem zu prüfenden UN sowie offenstehenden Honorarforderungen von nicht unerh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 108 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Eine Fremdwährungsumrechnung von Rückstellungen ist nicht Gegenstand von § 256a, zumal der Gesetzeswortlaut neben VG nicht etwa Schulden, sondern lediglich Verbindlichkeiten adressiert (vgl. mit offenbar a. A. KK-RLR (2011), § 256a HGB, Rn. 28, wonach Rückstellungen Verbindlichkeiten seien). Eine Umrechnungsnotwendigkeit existiert gleichwohl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn die HV eine Erhöhung des gezeichneten Kap. zu folgenden – erschöpfend aufgezählten – Zwecken beschließt: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; Vorbereitung von UN-Zusammenschlüssen; Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) § 243 Abs. 2 als Maßstab für eine hinreichende Aufgliederung

Rn. 53 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 247 Abs. 1 fordert für alle buchführungspflichtigen Kaufleute, dass in der Bilanz die einzelnen Posten "hinreichend aufzugliedern" (Herv.d. d.Verf.) sind. Insofern wird hier ein Element der "Klarheit" spezifiziert. Im Bericht des Rechtsausschusses zum HGB 1985 wird als Maßstab für die hinreichende Aufgliederung der "in § 243 Abs. 2 niederge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts

Rn. 123 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlichkeit der Liquidatoren

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Pflicht zur Aufstellung der RL während des Liquidationszeitraums trifft die Liquidatoren. Dies sind i. d. R. die Geschäftsführer, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist und die Gesellschafter keine anderen Personen zu Liquidatoren wählen (vgl. § 66 Abs. 1 GmbHG). Das Gericht kann die Liquidatoren lediglich auf Antrag von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Versicherungsmathematische Leistungen

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Unter die versicherungsmathematischen Leistungen fallen insbesondere die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie bei Versicherungs-UN die Berechnung von Deckungsrückstellungen. Der AP darf solche Leistungen nicht erbringen, wenn die für die Bewertung maßgeblichen Einschätzungen, speziell die Entwicklung und Umsetzung der Berechnungsmetho...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Aktienrecht kennt die Ausgabe von sog. Vorzugsaktien, da Aktien "verschiedene Rechte" (vgl. § 11 Satz 1 AktG) gewähren können, namentlich bei der Gewinnverteilung. Die Vorschrift des § 11 AktG findet im GmbHG keine Entsprechung. Die Gesellschafter einer GmbH können jedoch in der Satzung festlegen, dass sich z. B. das Stimmrecht einzelner ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzausweis

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind genannte Voraussetzungen erfüllt, ist hinsichtlich der Höhe des zu aktivierenden Betrags die wirtschaftliche Lage der einzelnen Schuldner des Nachschussanspruchs jeweils gesondert zu würdigen (evtl.: Wertberichtigung). Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein dem aktivierten Betrag (Ausweis unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anzahlungen

Rn. 112 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für in Fremdwährung geleistete oder erhaltene Anzahlungen erübrigt sich – ebenso wie beim EK als bloßem Saldoposten (vgl. HGB-HandKomm. (2020), § 256a, Rn. 16; zum Umgang mit noch nicht eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Fremdwährung Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 158; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 55f.) in aller Regel eine...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 bis 220 AktG

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erhöhung werden dem UN – anders als bei den übrigen Formen der Kap.-Erhöhung – keine neuen Mittel von außen zugeführt; vielmehr handelt es sich um einen reinen Umbuchungsvorgang auf der Passivseite der Bilanz, indem das gezeichnete Kap. erhöht wird und die Rücklagen um den gleichen Betrag vermindert werden (vgl. zum generellen Umfang der umwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Informationsanspruch eines nicht feststellungsberechtigten Gesellschafters

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Satzungsautonomie nach § 45 Abs. 1 GmbHG gestattet es den Gesellschaftern, eine von § 46 Nr. 1 GmbHG abweichende Regelung der Feststellungsbefugnis zu treffen (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 22f., 48). Im Fall einer Beschränkung oder Übertragung der Befugnis zur Feststellung des JA besteht auch eine Vorlagepflicht gegenüber den nicht festst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 41 GmbHG enthält seit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes ­(BiRiLiG) vom 19.12.198 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) lediglich die Sorgepflicht der Geschäftsführer für die Buchführung. Die ursprünglich in dieser Vorschrift ebenfalls geregelte Aufstellungsfrist für die "Bilanz" sowie die Möglichkeit, durch den Gesellschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verteilungsmaßstäbe (Abs. 3)

Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz trifft in § 29 Abs. 3 GmbHG eine dispositive Regelung über den Schlüssel, nach dem der ausschüttungsfähige Reingewinn der Gesellschaft an die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist (Satz 1). I.d.R. erfolgt die Gewinnverteilung somit nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile zum Nominalbetrag (vgl. GmbHG -GroßKomm. (2020), § 29, R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Gewinnrücklagen

Rn. 32 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 272 Abs. 3 dürfen als Gewinnrücklagen "nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind". Dazu gehören: a) Gesetzliche Rücklagen Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während § 150 AktG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Haftungsverhältnisse

Rn. 115 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 251 sind Haftungsverhältnisse des bilanzierenden UN, wie etwa Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln oder Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, unter der Bilanz zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind (auf § 268 Abs. 7 sein an dieser Stelle verwiesen; vgl. HdR-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hochinflation

Rn. 121 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Abbildung von Fremdwährungstransaktionen (Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten) in sog. Hochinflationsländern unterliegt grds. zuvor dargestellten Regelungen der Währungsumrechnung. Sie sind damit nach den Regelungen des § 256a in Euro umzurechnen, soweit sie unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift zu subsumieren sind (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Versicherungsunternehmen

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als PIE gelten weiterhin Versicherungs-UN i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der R 91/674/EWG (ABl. EG, L 374/7ff. vom 31.12.1991; ABl. EU, L 178/16ff. vom 17.07.2003; ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006). Hierunter fallen Lebensversicherungen inkl. Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit) und Rentenversicherungen sowie Schad...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rederecht des Abschlussprüfers

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Von der Auskunftspflicht des AP im Fall eines entsprechenden Verlangens eines Gesellschafters ist die Frage zu unterscheiden, ob und inwieweit der AP das Recht hat, von sich aus Erklärungen vor der Gesellschafterversammlung abzugeben. Wie bereits unter HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 80, ausgeführt, kann der AP seine Teilnahme an der Gesellschafterver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Nicht frei konvertierbare Währungen bzw. gespaltene Kurse

Rn. 20 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 256a geht von dem Normalfall aus, dass der Devisenkassamittelkurs ermittelt werden kann. Ist die Austauschbarkeit einer bestimmten ausländischen Währung während eines bestimmten Zeitraums oder auch auf längere Sicht jedoch nicht möglich oder bestehen Zwangskurse, so können hieraus erhebliche Bewertungsprobleme erwachsen. Da in solchen Fälle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafterbeschluss

Rn. 48 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bilanzfeststellung und Ergebnisverwendung (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 43ff., 47) erfolgen nach § 46 Nr. 1 GmbHG i. d. R. durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Sowohl die Beschlusskompetenz der Gesellschafter als auch die Förmlichkeit des Verfahrens können indessen durch Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden (vgl. § 45 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Buchführungspflicht der Gesellschaft

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gegenstand der Sorgepflicht der Geschäftsführer ist die Buchführungspflicht der Gesellschaft gemäß den §§ 238ff. Die Buchführungspflicht der GmbH beginnt mit dem Eintritt des ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfalls der Vorgesellschaft, also sobald diese ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, spätestens aber mit Eintragung in das Handels...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Zur Frage der Konzernrechnungslegung während der Abwicklungsphase

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Fraglich ist, ob während der Liquidationsphase ein KA aufzustellen ist. Gegen die Pflicht zur Konzern-RL während der Liquidationsphase spricht der Text des § 71 GmbHG, der den KA nicht erwähnt. Ein KA könnte somit nur verlangt werden, wenn man § 71 GmbHG und die korrespondierende Vorschrift des Aktienrechts (vgl. § 270 AktG) ausdehnend dahing...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Auflösung

Rn. 162 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 272 Abs. 5 Satz wäre die Rücklage (erst dann) wieder aufzulösen, soweit die KapG die Beträge vereinnahmt oder einen Anspruch auf ihre Zahlung erworben hat. Mit der entsprechenden Auflösung würde die Ausschüttungssperre der eingestellten Beträge enden. Rn. 163–167 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig freimehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 115 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand, dass eine befangene Person bei der AP beschäftigt wird (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) gilt über den Verweis in Abs. 4 Satz 1 formal auch für WPG. Allerdings ist der Verweis auf diesen Ausschlusstatbestand überflüssig, zumal in Abs. 4 Satz 1 für WPG ein deckungsgleicher, originärer Ausschlusstatbestand enthalten ist. Dan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Umsatzabhängigkeit nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 gilt über den Verweis in Abs. 4 auch für WPG. Entsprechend der unter HdR-E, HGB § 319, Rn. 58ff., erläuterten Systematik der Vorschrift ergibt sich, dass eine WPG bei Umsatzabhängigkeit in drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einschüchterung

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird auf den WP oder vBP vermeintlich oder tatsächlich Druck ausgeübt, oder wird er unangemessen beeinflusst, so dass er aus Sicht eines objektiven Dritten nicht mehr zu einer sachgerechten Urteilsbildung in der Lage ist, kann er nicht mehr unbefangen prüfen (vgl. i. d. S. auch IESBA (2023), Rn. 200.6 A1 (e)). Das HGB enthält folglich bereits...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 267a vergleichbaren Regelungen. Gleichwohl wird auch im weiteren Kontext der IFRS von kleinen und mittelgroßen UN gesprochen, die indes nicht in Abhängigkeit von Größenkriterien definiert werden, sondern ausschließlich über deren Beziehung zum Kap.-Markt. Als kleine bis mittelgroße UN (= KMU) gel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Exkurs: Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 2 Satz 1 (a. F.))

Rn. 50 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB 1985 räumte KapG und diesen qua 264a gleichgestellten PersG die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen einen aktiven Abgrenzungsposten als "Bilanzierungshilfe" für die voraussichtliche Steuerentlastung kommender GJ zu bilden. Für das daraus resultierende Mehrergebnis bestand ein Ausschüttungsverbot (vgl. § 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Satzungsmäßige Rücklagen

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hier sind gesondert sämtliche Rücklagen auszuweisen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Satzung gebildet werden müssen. Bei der Festlegung entsprechender Satzungsbestimmungen sind die Gesellschafter frei. Sie können z. B. Vorschriften erlassen, die den aktienrechtlichen Bestimmungen über die gesetzliche Rücklage entsprechen (vgl. § 150 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß §§ 237 bis 239 AktG

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Einziehung von Aktien erfolgt entweder zwangsweise oder aber durch den Erwerb eigener Anteile (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 51ff.). Dabei gelten i.W. die Vorschriften über die ordentliche Kap.-Herabsetzung (vgl. § 237 Abs. 2 Satz 1 AktG). Für die bilanzielle Behandlung dieser Art von Kap.-Herabsetzung sind zwei Fälle zu untersch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das HGB sieht für kap.-marktorientierte KapG und denen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG strengere Anforderungen an die RL vor als für nicht kap.-marktorientierte UN. Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) haben die entsprechenden Vorschriften des HGB für ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kursveränderungen vor dem bzw. am Abschlussstichtag

Rn. 23 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Liegt der Zeitpunkt der Kursveränderung, wie etwa bei Quartals- bzw. unterjährigen Monatsabschlüssen, ausschließlich vor dem Abschlussstichtag, zu dem bilanziert wird, ist dies zwar für die Erstellung von evtl. Zwischenabschlüssen von Bedeutung, für die Bewertung zum Ende des GJ ergeben sich daraus jedoch keinerlei Auswirkungen. Rn. 24 Stand: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 160 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 5 Satz 1 gibt vor, dass der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses, der die Beträge, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, übersteigt, in die Rücklage einzustellen ist. Damit wäre jeder in der GuV berücksichtigte (anteilige) Beteiligungsertrag...mehr