Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kassenbestand

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zum Kassenbestand zählt sämtliches Bargeld, das sich in dem UN am BilSt in der Hauptkasse und sämtlichen Nebenkassen befindet (vgl. hierzu HdJ, Abt. II/7 (2007), Rn. 126). Hierzu zählen neben Euro-Noten und -Münzen auch Sorten. Letztere sind zum Sortenmittelkurs am BilSt umzurechnen, wobei nach § 256a Satz 2 die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rn. 105 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ist das EK durch Verluste oder Entnahmen aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivpositionen über die Aktivpositionen, so ist dieser Betrag gemäß § 268 Abs. 3 (analog für KGaA: § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG und für PersG i. S. d. § 264a: § 264c Abs. 2 Satz 5) unter der genannten Bezeichnung am Schluss der Jahresbilanz auf der Aktivse...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Kursgewinne bz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Erläuterungspflichten im Anhang

Rn. 400 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Rahmen der Zuschreibungspflicht nach § 253 Abs. 5 besteht keine explizite Erläuterungspflicht im Anhang. Indes ist "im Anhang [...] die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind [...] Zuschreibungen des Geschäftsjahrs [...] gesondert aufzuführen" (§ 284 Abs. 3 Satz 1f.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Passivierungsfähigkeit

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die konkrete Passivierungsfähigkeit abstrakt passivierungsfähiger Sachverhalte verbietet sich bei Vorliegen eines auf rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen beruhenden Passivierungsverbots. So dürfen nach der Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 1 für keine anderen als die in § 249 Abs. 1 genannten Zwecke Rückstellungen gebildet werden. Neb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 75a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die Prüfung von PIE wurden im Jahr 2014 mit der AP-VO spezifische Anforderungen verabschiedet, die gemäß § 316a vorrangig vor nationalem Recht anzuwenden sind (vgl. im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 1ff.). Die AP-VO ist ein zentraler Baustein der EU-Abschlussprüferreform. Konkret enthält die AP-VO mitunter Regelungen zur Auswahl des AP s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim beizulegenden Wert handelt es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Fehlende Billigung von erbrachten, nicht verbotenen Nichtprüfungsleistungen

Rn. 108a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Art. 5 Abs. 1f. der AP-VO verbietet bei PIE, bei MU eines PIE oder bei für die von betreffendem MU beherrschten UN bestimmte Nichtprüfungsleistungen durch den AP bzw. der WPG sowie jedem Mitglied des Netzwerks des AP. Darüber hinaus regelt Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 Satz 1, dass andere als die verbotenen Nichtprüfungsleitungen nur erbracht w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abweichungen vom Grundsatz der Unternehmensfortführung

Rn. 58 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Entsprechend der Konzeption des § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung grds. entweder zwingend oder in noch zulässiger Weise von der Fortsetzung der UN-Tätigkeit auszugehen, es sei denn, es stehen dieser Annahme rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten entgegen, die in einer einzelfallbezogen Interpretation unter Würdigung der Gesamtsituat...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Allgemeine Anforderungen an den Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 6 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sind Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten GJ jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und AR von der Gesellschaft ebenso wie UN desselben Konzerns (vgl. § 290) gewährte und geschuldete Vergütu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und der früheren Organmitglieder nicht-börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Mit § 286 Abs. 4 wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 43 Abs. 3 der 4. EG-R i. d. F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Behandlung der Umsatzsteuer

Rn. 215 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UStG entsteht die USt bereits bei der Vereinnahmung von Anzahlungen. Sie ist wie die erhaltene Anzahlung selbst erfolgsneutral zu behandeln. In der Vergangenheit ermöglichte der Gesetzgeber mit § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (a. F.) die Aktivierung der USt auf erhaltene Anzahlungen als RAP, soweit die erhaltenen An...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bedeutung des Gebots der Beibehaltung von Bewertungsmethoden für die Besteuerung

Rn. 154 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Für die Frage nach der Bedeutung des in § 252 Abs. 1 Nr. 6 kodifizierten Gebots der Beibehaltung von Bewertungsmethoden für die Besteuerung der Kaufleute (vgl. auch HdR-E, HGB § 252, Rn. 17f.) sind u. a. folgende Grundsätze wesentlich:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 16 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Auf Ebene der IFRS existiert keine entsprechende Legaldefinition. Die IFRS sehen aber bestimmte Berichtspflichten ausschließlich für börsennotierte bzw. kap.-marktorientierte UN vor. So haben lediglich diejenigen UN ein Ergebnis je Aktie anzugeben, deren Aktien an einer Börse öffentlich gehandelt werden oder die für ihre Aktien eine Börsenzul...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berichtsinhalte

Rn. 237 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung werden in den §§ 289c–e normiert. Das Gesetz verfolgt hierbei einen prinzipienorientierten Ansatz und definiert in § 289c nur Mindestinhalte. Innerhalb dieses Berichtsrahmens können die UN die für sie wesentlichen Themen adressieren. Auf diese Weise soll die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Angaben im Anhang

Rn. 181 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ist der Bilanzierende zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, hat er gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 auch über Abweichungen von Bewertungsmethoden zu berichten (Angabe, Begründung, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die VFE-Lage). Zu den Pflichtangaben gehören u. a. Wechsel der Abschreibungsmethoden (sofern der Methodenwechsel nicht bereit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Wertpapierhandel (§ 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG)

Rn. 67 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Hierdurch erhalten Kreditinstitute (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 KWG), Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. §§ 1 Abs. 1a, 2 Abs. 6 KWG), Wertpapierinstitute (vgl. § 2 Abs. 1 WpIG) sowie Finanz-UN (vgl. § 1 Abs. 3 KWG) die Möglichkeit, einen "Handelsbestand" eigener Aktien zum Zwecke des Eigenhandels auch ohne konkreten Handelsauftrag (vgl. im U...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anhängige oder abgeschlossene berufsrechtliche Verfahren

Rn. 108 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Berufsgerichtliche Verfahren, die zu einer schweren Bestrafung des WP führten, ohne dass ein Berufsausschluss erfolgte, können ein Antragsgrund sein, soweit ernsthaft zu erwarten ist, dass die berufsgerichtliche Bestrafung in Zusammenhang mit anderen Gründen zu einer Beeinträchtigung der AP führt. Dies könnte z. B. auch der Fall sein, wenn e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Schecks

Rn. 103 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche von dem bilanzierenden UN hereingenommene Schecks, über die das betreffende UN für eigene Rechnung frei verfügen kann, sind unter dieser Position zu erfassen; das gilt auch für vordatierte Schecks, da diese gemäß Art. 28 Abs. 2 ScheckG am Tag der Vorlage fällig sind (vgl. HdJ, Abt. II/7 (2007), Rn. 134). Sobald der Scheck auf einem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfassung einer Wertaufholung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 395 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zuschreibungen sind in der GuV grds. unter dem Sammelposten "Sonstige betriebliche Erträge" zu erfassen (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 3 Nr. 6). Dies gilt auch dann, wenn i. R.d. Gewinnverwendung eine Wertaufholungsrücklage nach § 58 Abs. 2a AktG oder § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet wird. Von dieser Grundregel ist in folgenden Fällen abzuweiche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Übergangsvorschriften

Rn. 404 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zwischenzeitlich dürfte den Übergangsbestimmungen wohl keine nennenswerte praktische Relevanz mehr zukommen. Deshalb wird hierzu auf die Vorauflage verwiesen (vgl. HdR-E (2012), HGB § 253, Rn. 816f.). Vgl. auch HdR-E, Vor Kap. 1, Rn. 181ff., 240 sowie Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 449ff., m. w. N. Rn. 405–407 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 vorlä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsatz der Richtigkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach dem Grundsatz der Richtigkeit (teilweise auch als Grundsatz der Wahrheit oder Verlässlichkeit bezeichnet; vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 27, bzw. DRS 20.17ff.) müssen die Aussagen im Lagebericht mit der Realität übereinstimmen. Dies impliziert, dass vergangenheits- oder gegenwartsorientierte Angaben zum Geschäftsverlauf und z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 18 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das gesamte Grundvermögen wird in einer Bilanzposition zusammengefasst. Dadurch werden zwar Abgrenzungsprobleme zwischen den einzelnen Arten des Grundvermögens vermieden. Gleichzeitig führt diese Zusammenfassung jedoch zu einem Verlust an Informationen für den externen Bilanzleser. Insbesondere ist der Bestand an unbebauten Grundstücken nicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsfolgen bei Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Ist der Grundsatz der Fortführung der UN-Tätigkeit erfüllt, muss sich dies in der Bewertung widerspiegeln. Das insofern nicht zu erwartende Ende dieser Tätigkeit darf hier keine Berücksichtigung finden. Der Grundsatz der UN-Fortführung stellt eine im Regelfall geltende Annahme dar, welche i. R.d. Anwendung der Einzelvorschriften – wie bei alle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 285 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Klarheit und Verständlichkeit

Rn. 8 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Vergütungsbericht muss geeignet sein, einem durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Aktionär eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, wobei langatmige Ausführungen mit technischen Begriffen zu vermeiden sind; die Anreicherung mit Schaubildern und Beispielen kann dabei sinnvoll sein (vgl. BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Bilanzierungsverbot sämtlicher selbst geschaffener immaterieller VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sollte den Ansatz besonderer unsicherer Werte in der Bilanz verhindern. Da gewisse selbst erstellte immaterielle Anlagegegenstände sowohl in ihrer Existenz als auch der Höhe ihres Wertes nur schwierig zu objektivieren sind, nahm § 248 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Wahlverfahren bei einer SE

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die europäische AG (SE) gelten die SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 (ABl. EG, L 294/1ff. vom 10.11.2001) sowie das von der BRD verabschiedete SE-Ausführungsgesetz (SEAG) vom 22.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3675ff.). Gemäß Art. 38 der SE-VO darf eine SE monistisch oder dualistisch strukturiert sein. Der Aufbau betreffender Gesellschaft ist in der Sat...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 155 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zu einzelnen angeführten Gliederungsebenen ist es grds. problematisch, eine exakt passende, analoge Vorschrift in den IFRS zu finden. Denn im Gegensatz zum deutschen HGB ist die IFRS-RL eher kasuistisch aufgebaut, d. h. jeder Standard regelt eigenständig einen Bilanzierungssachverhalt, vom Anwendungsbereich, über Ansatz und Bewertung bis hin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Werterhöhung(en)

Rn. 62 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Beträgt die Restlaufzeit bei monetären VG mehr als ein Jahr, ist eine Werterhöhung dann zu erfassen, soweit der mit dem Stichtagskurs umgerechnete beizulegende Wert in Fremdwährung den wertgeminderten VJ-Wert übersteigt und nicht über den mit dem historischen Kurs umgerechneten (ggf. fortgeführten) AK in Fremdwährung liegt (vgl. DRS 25.29). A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsweise der Leitungs- und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Die Angabepflicht besteht für große KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ex...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Form und Inhalt der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 1 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 161 Abs. 1 AktG haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) sowie weiterer Gesellschaften mit Kap.-Marktzugang (Abs. 1 Satz 2 AktG) außerhalb des JA bzw. KA jährlich zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird bzw. welche Verhaltensempfehlungen nicht angewendet wurden un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Rn. 305 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 sind weiterhin relevante UN-Führungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus angewendet werden, in der Erklärung zur UN-Führung anzugeben. Ferner ist darauf hinzuweisen, wo die UN-Führungspraktiken öffentlich zugänglich sind. Rn. 306 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Berichtspflicht zu diesem Sachverhalt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigen- bzw. Fremdkapital

Rn. 9 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Beschaffung des EK dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 2 nicht aktiviert werden. Hierunter fallen Aufwendungen für die Beratung im Zusammenhang mit Kap.-Erhöhungen, Prospekt- und Emissionskosten, Gutachterkosten sowie Notariats- und Gerichtsgebühren (vgl. BeckOGK-HGB (2021), § 248, Rn. 46; Bonner HGB-Komm. (2016), § 248, Rn. 21)....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktienoptionen

Rn. 73 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der HV-Beschluss kann bestimmen, dass der Erwerb eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von AN und Geschäftsführungsmitgliedern der Gesellschaft oder eines der Konzern-UN erfolgen soll (vgl. im Einzelnen zu dieser Möglichkeit Bosse, NZG 2000, S. 923ff.; Kallmeyer, AG 1999, S. 97 (101ff.); Kau/Leverenz, BB 1998, S. 2269ff.). Die Mögli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres

Rn. 204 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Abschreibungen dienen der periodengerechten Verrechnung von AHK. Sie haben die Aufgabe, Wertminderungen der VG buchhalterisch als Aufwand zu erfassen. Im Anlagengitter sind sie in ihrer gesamten Höhe zu Beginn des GJ und am Ende des GJ aufzuführen. Die gesamten Abschreibungen, die in der Spalte "Kumulierte Abschreibungen am Ende des GJ" zu z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 253 (Rn. 412–415 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 412 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer Verletzung der Regelungen des § 253 können sich diverse Rechtsfolgen ergeben. Nach HGB sind hierbei die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331ff. zu beachten. Danach werden die gesetzlichen Vertreter und die Mitglieder eines AR einer KapG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Weitere Grundsätze

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den drei vorstehend genannten Grundsätzen werden in der Literatur bzw. in DRS 20 weitere Lageberichtsgrundsätze definiert. DRS 20.31 kodifiziert den Grundsatz der Vermittlung der Sicht der UN-Leitung. Danach muss der Lagebericht die Einschätzungen und Beurteilungen der UN-Leitung zum Ausdruck bringen. Mit der UN-Leitung sind die gesetzl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die erste Ausnahme vom Verrechnungsverbot ist ableitbar aus § 387 BGB, nach dem gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechenbar sind, sobald der einzelne Vertragspartner die "ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann". Eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert bei der Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Loslösung von der juristischen Grundbuchverbriefung einzelner Grundstücke. I.S.d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt ein Grundstückskomplex so lange ein bebautes Grundstück auch hinsichtlich der unbebauten Teile d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 32 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Bezeichnung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" wird hervorgehoben, dass diese Position eine Art Sammelcharakter hat. Dies meint, dass all jene Anlagen hier aufzunehmen sind, die nicht eindeutig einer anderen Position zugewiesen werden können (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 67). Abgrenzungsprobleme zwisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 3 AktG)

Rn. 961 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 240 Satz 3 AktG ist „im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwandt werden. Ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesells...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rn. 64 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die Durchführung der Einzelbewertung setzt eine Abgrenzung der einzeln zu bewertenden VG und Schulden voraus, da ein "Wert nicht per se existiert, sondern stets einem Bewertungsobjekt beigelegt wird" (Selchert, BB 1984, S. 1399 (1403)). Dazu müssen zunächst die einzelnen Bewertungsobjekte identifiziert und dann von anderen Bewertungsobjekten a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Bew...mehr