Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.3 Freiberufliche Mitunternehmerschaften

In der Praxis ist gerade bei Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern) häufig ein Zusammenschluss anzutreffen. Solch ein Zusammenschluss wird meist als Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät bezeichnet, unter welcher sich die Freiberufler zur gemeinsamen Ausübung ihrer Tätigkeit zusammentun. Als Rechtsform wird hier vor allem auf eine ...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.1 Übliche Gesellschaften

Als mitunternehmerfähige Personengesellschaften werden vom Gesetz ausdrücklich die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) genannt.[1] Daneben kommen auch noch andere Gesellschaftsformen als Mitunternehmerschaft in Betracht. Dies gilt insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), allerdings unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 1 Grundvoraussetzungen

Damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen kann, müssen die Gesellschafter "wie Unternehmer" handeln können. Dies bedeutet konkret, jeder Gesellschafter muss in der Lage sein, eine Unternehmerinitiative ausüben zu können und ein Unternehmerrisiko zu tragen.[1] Die Voraussetzungen sind folgende: Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck, Personengesellschaft oder vergleichbare ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.3 Gesellschaftsform

Mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften können alle Zusammenschlüsse von Personen eine Mitunternehmerschaft sein. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften oder vergleichbare Gemeinschaften, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ausdrücklich genannt werden. Dies gilt für die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder ei...mehr

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Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

Leitsatz 1. Die Leistungen eines Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z.B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18.02.2010 – V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876). 2. Der Dirigent, dessen Leist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

Leitsatz 1. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgeltes kommt es für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an. 2. Da § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG nicht unionsrechtskonform auslegbar ist, setzt die Anwendung von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 64 MwStSystRL) voraus, dass der Steuerpflichtige sich auf die Vorschrift beruft....mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (5)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Abspaltung aus einer anderen abhängigen Gesellschaft neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlung...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (4)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

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Sofortige Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags bei Compliance-Verstößen

Zusammenfassung Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Kläger ist der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH. Die Beklagte ist Teil eines Konzerns, der ein umfassenden Compliance-Programm zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richt...mehr

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Unterlassungsklage wegen Verletzung der Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs

Zusammenfassung Klagt ein Aktionär wegen Verletzung seiner Mitgliedschaftsrechte aufgrund pflichtwidrigen Organhandelns, hat er die Klage "ohne unangemessene Verzögerung" zu erheben. Hintergrund Die Beklagte ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG). Der Kläger ist Aktionär der beklagten AG. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand der AG dazu ermächtigt, Wa...mehr

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Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Geschäftsführervergütung

Zusammenfassung Die Gesellschafterversammlung ist für den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der GmbH und einem Dritten über die Vergütung von Geschäftsführertätigkeiten zuständig. Hintergrund Der Geschäftsführer der beklagten GmbH hatte mit der Klägerin, ebenfalls einer GmbH, eine Vereinbarung getroffen, wonach die Beklagte der Klägerin einen Mitarbeiter zur Verfügung stel...mehr

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen

Kommentar Für Gegenstände, die vor dem 1.1.2016 geliefert wurden, kommt ein Vorsteuerabzug womöglich auch bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % in Betracht. Zuordnung zum Unternehmensvermögen Die Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG voraus, dass er zumindest zu 10 % für unterneh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 18 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die unterschiedliche Besteuerung Gebietsansässiger und Gebietsfremder, auch im Hinblick auf eine familiengerechte Besteuerung, ist Gegenstand langjähriger Diskussion und war Anlass verschiedener Gesetzesinitiativen. Zum Einfluss der Rspr des EuGH im Einzelnen s § 1 Rn 46, 47 (Teller). Grundlegend für den Anwendungsbereich des Splittingverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegatteneigenschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es muss eine nach bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 11 EheG, Art 13 EGBGB) wirksam geschlossene und im maßgeblichen VZ (noch) gültige Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen, BFH BStBl III 1957, 300; BStBl II 1998, 473; §§ 1, 15 LPartG. Das bloße Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft reicht für die Durchführung der Ehegattenbesteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1 a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arbeitnehmer

Rn. 96 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gewährt einerseits den ArbN-Ehegatten das Recht, die Durchführung einer Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) zu beantragen, und schreibt andererseits die Durchführung einer Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) für den ArbN-Ehegatten vor, wenn der andere Ehegatte diese beantragt. Die na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wahlrecht im Insolvenzverfahren

Rn. 81 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten berührt die Anwendung der §§ 26ff EStG nicht, es ist für den gesamten VZ unter Berücksichtigung aller Besteuerungsgrundlagen vor und nach Insolvenzeröffnung die Ehegattenbesteuerung durchzuführen. Nach inzwischen st Rspr (vgl BGH v 24.05.2007, DStR 2007, 1411; FG Münster ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Verfassungsmäßigkeit der Ehegattenbesteuerung im Allg und zur Vereinbarkeit mit dem EU- Recht Hinweis auf s § 26 Rn 10ff (Schneider). Auch die materiell-rechtlichen Folgen der getrennten Veranlagung stehen sowohl mit dem allg Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG als auch mit dem Gebot des Schutzes von Ehe und Familie nach Art 6 Abs 1 G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Form der Erklärung

Rn. 61 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis VZ 2012 sind die Erklärungen der Ehegatten über die getroffene Wahl der Veranlagungsart beim FA schriftlich oder zu Protokoll abzugeben, § 26 Abs 2 S 3 EStG idF bis VZ 2012. Dies geschieht im Regelfall durch Ankreuzen des in der gemeinsamen und von beiden Ehegatten unterschriebenen Steuererklärung dafür vorgesehenen Kästchens. Die Erklär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht des Rechtsnachfolgers

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Auch für den VZ des Todes eines Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) kann das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs 1 S 1 EStG ausgeübt werden. Dabei treten an die Stelle des verstorbenen Ehegatten dessen Rechtsnachfolger (Erbe bzw Erbengemeinschaft), BFH BStBl III 1965, 86. Dem Erben steht ebenso wie dem verstorbenen Ehegatten eine freie e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ursprünglich nur Zusammenveranlagung

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Jahrzehnte hindurch galt im deutschen ESt-Recht unangefochten für die Besteuerung unbeschränkt stpfl und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten das Prinzip der Zusammenveranlagung iSd § 26 EStG 1934–1955 (Haushaltsbesteuerung). Das Wesen der Zusammenveranlagung bestand in der Zusammenrechnung der Einkünfte, die jeder Ehegatte bezogen hatte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zugewinngemeinschaft u Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahme: Auflösung durch Tod (§ 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012)

Rn. 54 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012 wurde durch das StÄndG 1992, BStBl I 1992, 297 ab dem VZ 1992 eingefügt und betrifft den Fall, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wird und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c EStG aF wählen. Der verwitwete Ehegatte hat, da § 26 Abs 1 S 2 EStG nicht gilt, das Wahlrecht, die Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 32 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind allein dem Ehegatten zuzurechnen, der aufgrund seiner persönlichen Arbeitsleistung den Arbeitslohn bezieht, ggf auch als Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis (§ 19 Abs 1 Nr 2 EStG). Die unmittelbare Zurechnung der Einkünfte zum Gesamtgut vollzieht sich allein auf vermögensrechtlichem Gebie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung beantwortet werden muss. Unter dieser P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Jeder Steuerpflichtige

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich die an die Steuererkläru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Innengesellschaft u verdeckte Mitunternehmerschaft

Rn. 12 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach dem GrS BFH BStBl II 1984, 751 kann einer Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG neben einem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis auch ein wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis (Innengesellschaft) – wie zB eine Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft oder eine durch schlüssiges Verhalten (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verwertung (Absatz 1)

Rz. 2 Die Verwertung einer Geldforderung erfolgt – auch wenn die gepfändete Forderung durch eine Hypothek (§ 830 ZPO) gesichert ist – mit Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt (§ 835 ZPO). Hier liegt dann auch der Hauptanwendungsfall, in dem - ausnahmsweise – für den Gläubiger die Überweisung an Zahlungs statt lukrativ sein kann, denn er kann – leichter – abschät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.2 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 113 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht) sind materielle Wirtschaftsgüter und werden wie Grundstücke bzw. Grundstücke und Gebäude behandelt. Besonderheiten bestehen bei dem Erbbaurecht. Es wird als Nutzungsrecht, und damit wie ein Miet- und Pachtverhältnis, behandelt.[1] Wird es gegen laufenden Erbbauzins bestellt, werden diese nicht k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.1 Begriff des Leasing

Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leasing, Finanzierungsleasing ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Leitsatz 1. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG in der vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 geltenden Fassung (EStG a.F.) sind für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr zulässig. 2. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 52 Abs. 23 EStG dergestalt, dass si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 5 Outsourcing und Arbeitsrecht

Outsourcing kann allgemein dazu führen, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die in dem Betrieb oder Betriebsteil arbeiteten, der durch die Fremdvergabe aufgelöst werden soll, im Wege des Betriebsübergangs [1] auf das Unternehmen übergehen, das den Outsourcing-Auftrag annimmt. Gleiches kann auch in einem Steuerbüro der Fall sein. Zu denken ist beispielsweise an Fälle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz.[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grunds...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 363 Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG gilt es als (fiktive) Entnahme zum gemeinen Wert, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme, bewertet ebenfalls zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr