Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.4.2.1 Die Definition des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Tz. 885 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Arbeitnehmerentsendung (im engeren Sinne) und keine Dienstleistung liegt grds dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines bisherigen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig wird und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtlic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.4 Höhe der prognostizierten Gewinne

Tz. 580 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei der Ermittlung des Barwerts sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Der hypothetische Fremdvergleich bedingt als Investitionsrechnung eine Nach-St-Betrachtung, auch wenn dies dem tats Fremdpreis widerspricht, wonach Ausgangspunkt Lieferpreise, dh Preise vor St sind. Tz. 581 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die erforderliche Bewertung auf Basis ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.1 Die Regelung des Art 9 Abs 1 OECD-MA

Tz. 74 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Art 9 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: (1) Wennmehr

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zfs 06/2019, Fahrtenbuchauf... / Sachverhalt

Die Kl. wendet sich gegen die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs. Sie ist Halterin verschiedener Fahrzeuge. Am 12.11.2016 um 22:37 Uhr wurde mit dem auf die Kl. zugelassenen Kfz (…) auf der BAB 9 die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 93 km/h überschritten. (…) Am 6.12.2016 übersandte die Zentrale Bußgeldstelle der (…) Polizei der Kl. zu Händen ihres Geschäft...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.2 Die zeitliche Anwendung

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zfs 06/2019, Die Würde des Menschen ist unantastbar

So beginnt das Grundgesetz, dessen Inkrafttreten nun 70 Jahre zurückliegt. Natürlich schützt das Grundgesetz zunächst nur vor staatlichen Angriffen auf die Würde. Aber was ist die Würde überhaupt? Den Begriff der Würde mit Leben zu füllen, gestaltet sich schwierig, da hierzu jeder erst einmal eine Vorstellung davon entwickeln muss, was er unter seiner Würde versteht und was ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahme: Verzinsung des Erstattungsbetrages nach § 50g EStG

a) Verzinsung (Satz 1) Rz. 225 [Autor/Stand] Verzinsung von Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluss der Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern besteht für Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG, welche nach dem 31.12.2003 gezahlt werden (Abs. 1a Satz 1). Diese Regelung trägt Art. 1 Ab...mehr

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FF 06/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht einen Anspruch auf Elternunterhalt für die Zeit von Mai 2017 bis November 2017 geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der pflegebedürftigen Mutter des Antragsgegners, die vollstationär in einem Altersheim untergebracht war, ab März 2017 Sozialhilfeleistungen in Höhe seines Antrags. Die Mutter vers...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die beklagte Stadt aus eigenem und abgetretenem Recht der Eheleute T (nachfolgend: die Zedenten) aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Anspruch, die beide aufgrund einer Honorarvereinbarung der Rechtsanwaltskanzlei C in N für ihre Vertretung in einer öffentlich-rechtlichen Baurechtstreitigkeit zu zahlen hatten. Anlass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UntStFG v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 1 – Änderung des Einkommensteuergesetzes 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... b) Nach Nummer 40 wird folgende Nummer 41 eingefügt: „41. a) Gewinnausschüttungen, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.5 Betriebsstätten-ABC der festen Geschäftseinrichtung

Tz. 1134 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abstellräume Bei einer Gebäudereinigungsfirma können die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Reinigungsgeräte und -materialien eine BetrSt begründen (s Urt des Hess FG v 26.03.1982, EFG 1983, 34). Abstellplatz Ein Lkw-Abstellplatz einer Spedition ist keine BetrSt (s Urt des FG München v 17.03.1992, EFG 1992, 437). Arbeitnehmeranwesenheit Eine Be...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.1.2 Die aktuellen Entwicklungen bei der OECD – Auswirkungen von BEPS

Tz. 942 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Unionsrechtliche Bedenken

a) Grundfreiheiten Rz. 16 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken an den §§ 7–14 AStG. Werden im Schrifttum aus unionsrechtlicher Perspektive noch Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert (s. auch Vor §§ 7–14 AStG Anm. 31 ff.),[2] lassen sich die Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG übertragen.[3] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 3 Nr. 41 EStG systemati...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 6.5.2011 (BR-Drucks. 241/11)

[Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Kein Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 157 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen MTR. Die Fristenregelung des § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG verstößt nicht gegen die MTR.[2] Rz. 158 [Autor/Stand] Regelungsgehalt der MTR. Die MTR regelt die Besteuerung von Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften in der Europäischen Gemeinschaft. Ihr Zweck besteht darin, Mehrfachbesteuerungen grenzüberschrei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners

Rz. 214 [Autor/Stand] Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners. Der Vergütungsgläubiger ist zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners grundsätzlich nicht notwendig beizuladen.[2] So enthält der Haftungsbescheid ebenso wenig wie die z.B. gem. § 50a Abs. 1 EStG vom Vergütungsschuldner abzugebende Steueranmeldung ein...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 13.12.2012 (BT-Drucks. 17/11844)

[Der Gesetzesentwurf zu § 50d ist unverändert geblieben.]mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Vergütungsgläubige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 7 S 1 und 2 UmwStG werden den AE die offenen Rücklagen der Gesellschaft als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. UE werden bei AE, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen und deren Anteile daher zum stlichen Übertragungsstichtag entweder tats zum BV der Pers-Ges gehören bzw zu diesem Stichtag als in das BV d...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 17/4510, 17/4811 – v. 6.4.2011 (BT-Drucks. 17/5403)

[Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3 Behandlung der S-Corporation

Tz. 1698 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 "Umgekehrt" zur US-LP verhält es sich bei US-S-Corporation. Beispiel: B ist an einer US-S-Corporation beteiligt, die in den USA aufgrund des dort möglichen Wahlrechts als Pers-Ges behandelt wird. 5.5.3.1 Das Problem Tz. 1699 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine S-Corporation stellt eine Person iSd Art 3 Abs 1 DBA USA dar. Nach Art 3 Abs 2 DBA USA is...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschluss des Bundesrates v. 27.5.2011 (BR-Drucks. 241/11(B))

Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27.5.2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.4.2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und 107 Absatz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2 Lösungsansätze

5.5.3.2.1 Vorschläge in der Literatur Tz. 1702 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die angesprochene Anrechnung von tats bezahlter US-amerikanischer ESt auf die dt ESt sollte uE weder in einem Verständigungsverfahren noch iRd Anwendung der Switch-over-Klausel der Vorzug gegeben werden. Hiergegen spricht, dass nach Verw-Auff keine Identität zwischen den von den USA besteuerten Gewinnant...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 24.10.2012 (BT-Drucks. 17/11190)

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 17/10000, 17/10604 – Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 [Der Gesetzesentwurf zu § 50d ist unverändert geblieben.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Deutschen Bundestages v. 6.6.2013 (BR-Drucks. 477/13)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6.6.2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 17/13722 – zu dem Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz-AmtshilfeRLUmsG) angenommen. [...]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.8 Auswirkungen des BEPS-Reports der OECD und der nationalen Umsetzung

Tz. 1718 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die OECD beschäftigt sich iR der Action 2 des BEPS-Projekts nicht nur mit hybriden Finanzierungen sondern auch hybriden Strukturen. Tz. 1719–1726 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 05/2019 § 7 UmwStG regelt ergänzend zu § 20 EStG einen Sondertatbestand der Eink aus KapV. Den AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist, werden die anteiligen offenen Rücklagen als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. Tz. 29 Stand: EL 96 – ET: 05/2019 AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist (s Tz 3) ...mehr

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FF 06/2019, Rechtsprechung ... / Aufenthaltsrecht

EuGH, Urt. v. 26.3.2019 – C-129/18, FamRZ 2019, 832 1. Der Begriff "Verwandter in gerader absteigender Linie" eines Unionsbürgers in Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/38/EG ist dahin auszulegen, dass er nicht ein Kind umfasst, das unter die dauerhafte gesetzliche Vormundschaft eines Unionsbürgers nach der algerischen Kafala gestellt wurde, da diese Betreuung kein Abs...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. In diesem Urt hatte de...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der §§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG

Vergütungen, die eine inländische Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berggewerkschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstige Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder Personenvereinigung des privaten und des öffentlichen Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, einem beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.5 Umlagevertrag

Tz. 1006 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Fin-Verw fordert in Rn 1.3 der Verw-Grds Umlagen, dass ein Umlagevertrag Damit werden Grundsätze des innerstaatlichen Rechts auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (d) Vereinbarkeit mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes

Rz. 291 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Ablauf des Freistellungszeitraums führt nicht zu einem Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG). Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.2 Zuordnung von Dividenden – Art 10 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1077 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 10 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Dividenden] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gew Tätigke...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.4 Zuordnung von Lizenzen – Art 12 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1080 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 12 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Der Abs 1 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung für Lizenzen] ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt oder eine selbständige Arbeit durch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätze

Rz. 152 [Autor/Stand] Grundsätzlich: vierjährige Antragsfrist ab Vergütungsbezug. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 9 setzt die die Kapitalertragsteuererstattung nach § 50d Abs. 1 u.a. voraus, dass der Antrag auf Erstattung innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Kapitalerträge oder Vergütungen bezogen worden sind, gestellt wird. Diese Frist end...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.1.2011 (BT-Drucks. 17/4510)

Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes [Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010] [...] Begründung B. Besonderer Teil [...] Zu Artikel 7 (Änderung des Einkommensteuergesetzes): [...] [Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VIII. AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809 = BStBl. I 2013, 802)

Hinweis: Die ersten Entwürfe des Jahressteuergesetzes 2013 zur Änderung (u.a.) von § 50d EStG waren gescheitert.[1]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.1 Vorschläge in der Literatur

Tz. 1702 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die angesprochene Anrechnung von tats bezahlter US-amerikanischer ESt auf die dt ESt sollte uE weder in einem Verständigungsverfahren noch iRd Anwendung der Switch-over-Klausel der Vorzug gegeben werden. Hiergegen spricht, dass nach Verw-Auff keine Identität zwischen den von den USA besteuerten Gewinnanteilen und den von D erfassten Dividen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.6.2 Der Sonderfall der nachträglich festgestellten Funktionsverlagerung

Tz. 600 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine Sonderregelung enthält § 4 Abs 3 FVerlV für den Fall einer zunächst nicht festgestellten, da mehrjährig abgewickelten Funktionsverlagerung. Hiernach ist der Wert des Transferpakets (§ 3 FVerlV) dadurch zu ermitteln, dass die Verrechnungspreise für die zuletzt verwirklichten Geschäftsvorfälle dem Fremdvergleichsgrundsatz entspr so angese...mehr

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zfs 06/2019, Abrechnung und... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die beklagte Anwaltssozietät mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber einem Pächter beauftragt. Die der Sozietät angehörenden Anwälte sind hieraufhin vorgerichtlich und im ersten Rechtszug für den Kl. tätig geworden. Noch vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils kündigte der Kl. das Mandat mit Schreiben vom 2.8.2011. Seit...mehr

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AGS 06/2019, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte sich vor dem FamG gegen die in einer notariellen Urkunde titulierte Verpflichtung zur Unterhaltszahlung gewandt. Die Beteiligten haben sodann einen Vergleich geschlossen, wonach sich der Antragsteller verpflichtet hat, einen bestimmten Unterhaltsrückstand bis zum 31.12.2016 zu zahlen. Des Weiteren war vereinbart, dass die Antragsgegner im Falle einer ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern

Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung do...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 1.3.2013 (BR-Drucks. 157/13)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 28.2.2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 17/12532 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG)...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP v. 19.2.2013 (BT-Drucks. 17/12375)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes [Keine Änderung von § 50d EStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Beschluss des Bundesrates v. 7.6.2013 (BR-Drucks. 477/13(B))

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7.6.2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.2.2013 und 6.6.2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.1 Allgemeines

Tz. 740 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auch bei grenzüberschreitenden Finanzierungen verbundener Unternehmen gelten die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit sowie der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). Eine Ausnahme ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass für die Qualifikation einer "Finanzierungsmaßnahme", dh ob EK oder FK ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erfordernis einer planwidrigen Unvollständigkeit

Rz. 176 [Autor/Stand] Planwidrige Unvollständigkeit. Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf best...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist teilweise begründet. Das LG hat der Klägerin zu Unrecht die auf der Grundlage der Honorarvereinbarung von den Rechtsanwälten C berechneten Rechtsanwaltskosten zuerkannt. Zwar steht der Klägerin gem. § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte wegen des rechtswidrig unterbliebenen Einschreitens gegen den Nac...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.3 Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Tz. 1609 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Allgemeine Auslegung Art 13 des DBA Luxemburg enthält selbst keine spezielle abkommensrechtliche Definition des Dividendenbegriffs. Ergänzend zu Art 13 DBA-Luxemburg wird in Nr 11 des Schluss-Prot jedoch folgendes bestimmt: Zitat 11. Wie ein Unternehmer wird ein stiller Gesellschafter behandelt, wenn mit seiner Beteiligung eine Beteiligung am ...mehr