Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.6 Die fehlerhafte Gesellschaft

Ist der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinem Zivilrecht nichtig, z. B. mangels Geschäftsfähigkeit, wegen eines Gesetzesverstoßes oder einer Anfechtung, besteht eine sog. fehlerhafte Gesellschaft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[41] Es muss zumindest eine natürliche Willenseinigung der beteiligten Gesellschafter vorliegen, der Gesellschaftsvertrag muss insg...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Zwingend notwendige Vereinbarungen

Zu den zwingend erforderlichen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag der GbR gehören nach § 705 BGB nur die Namen der Gesellschafter und der gemeinsame Zweck. Die von den Gesellschaftern zu leistenden Beiträge ergeben sich aus dem gemeinsamen Zweck, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Praxis-Beispiel GbR für Teilnahme an einem Lottospiel Die Arbeitskolle...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.2 Überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse

Im Wirtschaftsleben eignet sich die GbR aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gut für überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse. Dazu zählen die Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die verschiedene Bauunternehmen für die Durchführung eines gemeinsamen Großprojekts gründen, wobei Gegenstand der GbR nur die tatsächliche Zusammenarbeit und Koordination ist, die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.5 Ehe und eheähnliche Lebensgemeinschaften

Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein.[14] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Ehepartner über die familienrechtliche Pflicht hinaus im Erwerbsgeschäft des anderen mitarbeitet oder in das Erwerbsgeschäft des anderen,...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Die Gründung der GbR durch Vertrag

Die Gründung der GbR erfolgt durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist die GbR entstanden. Die Eintragung in das GbR-Register ist für die Entstehung der Gesellschaft nicht erforderlich, auch wenn die Registereintragung nach dem Willen der Gesellschafter erfolgen soll. Die Rechtsfähigkeit erlangt die GbR jedoch erst, wenn sie ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag, mit dem die GbR gegründet wird, kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zwingend notwendig sind nur die Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks und der Beiträge der Gesellschafter, durch die der gemeinsame Zweck gefördert werden soll. Werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelunge...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Anwendbare Rechtsnormen

Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten die §§ 705 – 740c BGB. Für die anderen Personengesellschaften, zu denen die OHG, die KG, die Partnerschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und weitere sehr spezielle Gesellschaftsformen gehören, existieren weitgehende Spezialregelu...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[34] Neben der Gesellschaft haften die...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis – Territorialitätsprinzip

Rz. 12 Das Recht auf freiwillige Versicherung besteht nur für Personen, die grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – anspruchsberechtigter Personenkreis. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 SGB IV. Rz. 13 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht daher entsprechend dem in § 3 SGB IV niedergelegten Territorialitätsprinzip zunächst...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift räumt in allen 3 Absätzen das Recht auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235) zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1) ein. Sie ermöglicht daher, Beitragszeiten für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente wirksam zu machen, aus denen sonst kein Rentenanspruch entstande...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf ein Mensch wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden. Neben diesem Ziel folgt § 1 dem besonderen Anliegen, Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zwecks Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben besondere Rechte zu gewähren. Diese Rechte ori...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 1 Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Die UN-BRK ist seitdem geltendes Recht und eine wichtige Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland. Mit der Ratifikation der UN-BRK hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekan...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 3 Literatur

Rz. 15 Bittner, NZS-Jahresreveue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Knickrehm, Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 1), SRa 2022, 89. dies., Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 2), SRa 2022, 125. Porten/ter Balk, Traumatisierte Menschen und das Soziale Entschädigu...mehr

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Kossens, SGB XIV § 33 Psych... / 3 Literatur

Rz. 7 Bittner, NZS-Jahresreveue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Knickrehm, Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 1), SRa 2022, 89. dies., Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 2), SRa 2022, 125. Porten/ter Balk, Traumatisierte Menschen und das Soziale Entschädigun...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 2 Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Empfehlungen aus den "Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands" aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u. a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen ...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die das Recht der freiwilligen Versicherung gegenüber dem früheren Recht vereinfacht hat, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 ist bereits vor dem Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 4 RÜG (BGBl. I S. 1606) redaktionell geändert worden. Abs. 2 Satz 2 musste wegen der Streichung von § 5 Abs. 3 (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461) geändert werden. M...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.4 Hypothetische Sperrzeit nach dem SGB III

Rz. 85 Abs. 2 Nr. 4 betrifft Fälle, in denen die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 SGB III erfüllt sind, die Agentur für Arbeit diese bzw. das Erlöschen des Anspruchs nach § 161 Abs. 1 Nr. 2 SGB III nicht feststellt, weil kein Anspruch auf eine Leistung besteht, die durch die Sperrzeit zum Ruhen gebracht werden oder erlöschen könnte, weil z. B. die ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 3 Literatur

Rz. 14 Drohsel, Die neue Traumaambulanz-Verordnung, Eine Verbesserung für Betroffene sexualisierter Gewalt?, SozSich 2022, 451. Bittner, NZS-Jahresreveue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Knickrehm, Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 1), SRa 2022, 89. dies., Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.2 Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Rz. 7 Das SGB IX hat den Zweck, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. Ziel ist, dass der Mensch mit Behinderung wie ein gesunder Mensch sein Leben selbst gestalten und eigene Wünsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1 Allgemeine Regelung (Satz 1)

Rz. 10 Die freiwillige Versicherung ist als Wahlrecht ausgestaltet. Rz. 11 Das Recht zur freiwilligen Versicherung setzt voraus, dass: die betroffene Person nicht versicherungspflichtig ist, die Person das 16. Lebensjahr vollendet und grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat; § 3 Nr. 2 SGB IV. 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis –...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 3 Literatur

Rz. 27 Drohsel, Die neue Traumaambulanz-Verordnung, Eine Verbesserung für Betroffene sexualisierter Gewalt? SozSich 2022, 451 Bittner, NZS-Jahresrevue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Knickrehm, Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 1), SRa 2022, 89. dies., Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht de...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das trägerübergreifende Rehabilitations-/Behindertenrecht wurde im Jahr 1974 erstmals durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (BGBl. I 1974 S. 1881) eingeführt. Als Rechtsgrundlage dienten unterschiedliche rehabilitationsträgerspezifische Gesetze. Das bis dahin unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht fasste der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise

Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn der arbeitgeberseitigen Kündigu...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

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Jung, AsylbLG § 6a Erstattu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 eingefügt. Eine Vorläufervorschrift gab es hierzu bis dahin im AsylbLG nicht (vgl. aber § 121 BSHG a. F. und § 25 SGB XII für das Recht der Sozialhilfe).mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 regelt das Recht zur freiwilligen Versicherung, und zwar den berechtigten Personenkreis sowie die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen. Abs. 2 regelt den Ausschluss von der Versicherungsberechtigung.mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 6. Ist ein pauschaler Ansatz von 0 Euro möglich?

Der pauschale Ansatz der Bemessungsgrundlage mit 0 Euro wäre im Ergebnis nichts anderes als ein vollkommener Verzicht auf die Umsatzbesteuerung bei vollem Vorsteuerabzug und mit dem nationalen wie auch europäischem Recht nicht vereinbar.mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf d...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3 Verfahren

Rz. 28 § 7 selbst enthält keine Zuständigkeitsregelung. Die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers richtet sich daher nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen (§§ 125 ff.). Örtlich zuständig ist der Regionalträger (zur Zuständigkeit vgl. auch GRA der DRV zu § 7 SGB VI, Stand: 13.10.2021, Anm. 7). Rz. 29 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht unabhängig von...mehr

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FAQ "Temporäre Senkung des ... / 5. Warum wird die Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen nicht vollständig gestrichen?

Das Europäische Recht schreibt bestimmte Mindeststeuersätze vor. Es ist Deutschland daher nicht erlaubt, den Umsatzsteuersatz auf null zu senken.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Sauer, SGB II § 85 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 § 85 entbindet Leistungsberechtigte nach dem SGB II von einer Antragstellung auf Wohngeld als vorrangige Leistung. Folglich dürfen Jobcenter während der Gültigkeit des § 85 Leistungsberechtigte auch nicht zur Antragstellung auf Wohngeld auffordern. Rz. 7 Eine Aufforderung zu einer entsprechenden Antragstellung war daher zuletzt vor Inkrafttreten des § 85 möglich, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1.1 Berechtigte Personen

Rz. 8 Zum Kreis der Personen, die ein Fallmanagement erhalten können, gehören alle Berechtigten nach § 2, also neben den Geschädigten auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Bei einigen dieser Personengruppen kommen weitere Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts über die Schnellen Hilfen hinaus nicht in Betracht. Das Fallmanagement soll sie aber dabei unterst...mehr