Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsübergang

Rz. 71 Der Betriebsübergang ist grds. kein Fall einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG.[101] Die Rechte der Arbeitnehmer werden umfassend durch § 613a BGB gesichert. Allerdings können aus Anlass des Betriebsübergangs Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach § 111 BetrVG entstehen. Beispiel Der Veräußerer nimmt eine erhebliche Personalreduzierung vor (vgl. § 111 Satz 3 Nr....mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Adressaten der Verpflichtung

Rz. 71 Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder erhalten haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelt werden, sowie Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Auseinandersetzung

Rz. 4 Aus welchem Grund die Eintragung eines Erben oder eines an der Gütergemeinschaft Beteiligten als neuer Gläubiger erfolgen soll, ist gleichgültig. Jedoch muss es sich stets um die Übertragung einer Nachlasshypothek im Wege einer Auseinandersetzung handeln. Die Bestimmung ist daher weder anwendbar auf die Neubestellung oder Verpfändung eines zum Nachlass gehörenden Grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Abschreibung von Grundstücksteilen

Rz. 13 An der Übereinstimmung des Grundbuchs mit dem amtlichen Verzeichnis (siehe oben Rdn 10) besteht ein allgemeines Interesse; so sollen Grundstücksteile nur nach ihrer Grenzfeststellung in Kataster und Grundbuch abgeschrieben und zu selbstständigen Gegenständen des Rechtsverkehrs erhoben werden.[38] § 2 Abs. 3 GBO verlangte deshalb bis zur Änderung und Vereinfachung durc...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft

Rz. 158 Den stillen Gesellschafter trifft mangels gesetzlicher Regelung ggü. der Hauptgesellschaft kein Wettbewerbsverbot. Dies gilt jedenfalls für den typischen stillen Gesellschafter, da es bei Beachtung der beiderseitigen Interessen sachlich nicht gerechtfertigt sein kann, den stillen Gesellschafter lediglich aufgrund seiner Vermögenseinlage trotz fehlender Beteiligung an...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gutglaubensschutz

Rz. 28 Ein gutgläubiger Auflassungsempfänger bedarf auch im Grundbuchverfahren eines auf § 892 Abs. 2 BGB und § 17 GBO gestützten Schutzes. Der bei Stellung des Antrags auf Eintragung der Vormerkung bestehende gute Glaube bleibt auch für den späteren Erwerb des durch die Vormerkung gesicherten dinglichen Rechts maßgebend.[58] Dieser Erwerberschutz, auf den die Praxis vertrau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Formelle Wirkung

Rz. 110 In formeller Hinsicht bedeutet die Eintragung des Schutzvermerks die grundbuchmäßige Erledigung des früheren Antrags im Sinne des § 17 GBO, aber auch lediglich in diesem Sinne; der Vollziehung des späteren Antrags – mit Ausnahme der beantragten Löschung des von der Vormerkung betroffenen Rechts (vgl. § 17 GBO Rdn 32) – steht nichts mehr im Wege. Die später beantragte...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.1 Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt

Zum insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelt gehören alle Geld- und Sachleistungen, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis als Gegenwert für die geleistete Arbeit zu beanspruchen hat. Laufendes Arbeitsentgelt sowie Einmalzahlungen, die sich eindeutig der Arbeitsleistung bestimmter Kalendertage im Insolvenzgeldzeitraum zuordnen lassen, sind in voller Höhe (maximal bis zur B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Überblick über den Inhalt der Regelung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit durch das Obergericht

Rz. 11 Liegt ein Grundstück im Bezirk mehrerer Grundbuchämter, wird das zuständige Amtsgericht gem. § 5 FamFG durch das gemeinschaftliche obere Gericht bestimmt (§ 1 Abs. 2 GBO). Auf wirtschaftliche Belange oder Grundstücksgröße kommt es nicht an.[32] Unerheblich ist auch, ob ein Grundstück bisher buchungsfrei war oder ob eine Doppelbuchung vorliegt.[33] Ist dieses Gericht d...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / IV. Dauer der Gesellschaft

Rz. 38 Die Dauer der Gesellschaft sollte geregelt werden. Um Streitigkeiten über einen wichtigen Kündigungsgrund zu vermeiden, dürfte regelmäßig sachgerecht sein, die Gesellschaft auf unbestimmte Zeitdauer zu schließen. Der Vertrag sollte sich zudem dazu äußern, ob die Gesellschaft durch Tod, Trennung, Eheschließung und Scheidung aufgelöst wird, etwa wie im Folgenden Muster 4...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft

Rz. 319 Ein Verbot, in Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft zu treten, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Soweit der Unterbeteiligungsvertrag nicht entgegensteht, sind daher sowohl der Hauptbeteiligte als auch der Unterbeteiligte in ihrem Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft frei. Dies bedeutet bspw. auch, dass der Hauptbeteiligte an seiner Hauptbeteiligung w...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / dd) Sonstige Einschränkungen des § 905 S. 1 BGB

Rz. 17 Weiterhin sind auch privatrechtliche Vereinbarungen (etwa einer Dienstbarkeit, §§ 1018 ff., 1090 BGB) denkbar, wonach eine bestimmte Einwirkung berechtigt und dementsprechend ein Verbietungsrecht ausgeschlossen sein kann. Schließlich sind Einschränkungen des Verbietungsrechts nach den Grundsätzen des "nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses" (§ 242 BGB) denkbar.mehr

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§ 14 Bauvertrag / 17. Gerichtsstand

Rz. 301 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 302 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Dieses ist der Fall, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) § 3 Nr 26 S 1 EStG

Rn. 960a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 1 EStG (sog "Übungsleiterpauschale" – der Begriff ist allerdings mE irreführend) befreit folgende Einnahmen aus nebenberuflicher (s Rn 1010ff) Tätigkeit in gewissem Umfang (s Rn 961) von der ESt:mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Weisungsrechte des Treugebers

Rz. 442 Obwohl der Treuhänder im Außenverhältnis praktisch uneingeschränkt über das Treugut verfügen kann, ist er im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet, in Bezug auf das Treugut nur entsprechend den Weisungen des Treugebers (§ 665 BGB) und ansonsten in dessen Interesse zu handeln.[556] Das Weisungsrecht des Treugebers findet jedoch in der Gesellschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Widersprüchliche und unklare Eintragungen

Rz. 52 Führen auch die Auslegung bzw. Umdeutung der Eintragung (vgl. Rdn 9 ff.) nicht zu einer eindeutigen Feststellung des Inhalts und Umfangs des Rechts, so ist sie inhaltlich unzulässig.[193] Soweit der Eintragungsinhalt jedoch bestimmbar ist, ist keine Löschung durchzuführen, sinnvoll ist jedoch zur Vermeidung von Zweifeln die Anbringung eines Klarstellungsvermerks.[194]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Grundstücksverzeichnis und andere Verzeichnisse

Rz. 15 Soweit solche bestehen (z.B. Grundstücks- oder Straßenverzeichnis), gelten die oben dargestellten Regeln entsprechend. Von großer praktischer Bedeutung ist das Grundstücksverzeichnis, das gemarkungsbezogen sämtliche Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte erfasst. Dieses Verzeichnis dient der Ermittlung des Eigentümers, wenn nur das Grunds...mehr

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Nachversicherung / 1 Personenkreis

Nachversichert werden in der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. Personen, die als Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit oder als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden (z. B. Krankenkassenverband) einschli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 193 Die Übertragung des Nießbrauches ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 1059 BGB), damit auch die rechtsgeschäftliche Verpfändung (§ 1274 Abs. 2 BGB). Davon zu unterscheiden ist die Überlassung der Ausübung. Steht der Nießbrauch einer Mehrheit von Personen in Bruchteilsgemeinschaft zu, so liegt in der bei Wegfall eines Berechtigten vereinbarungsgemäß eintretenden "Anwac...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / dd) Mitwirkungspflichten des Eigentum haltenden Nachbarn

Rz. 58 Weiter sind hier neben den vorgenannten Hinweis- und Fürsorgepflichten stehende Verpflichtungen zu formulieren. Danach kann ein Eigentümer gehalten sein, den Bauherrn rechtzeitig über eine etwaige schlechte Substanz des auf dem Grundstück des Eigentümers stehenden Gebäudes (z.B. wegen Alters, Bauweise, mangelnder Gründung, Kriegsschäden etc.) zu informieren. Eine in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2220 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 EStG betrifft ArbN Rn. 2221 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift, durch StÄndG 1992 (vom 25.02.1992, BGBl I 1992, 297) neu gefasst, ist konstitutiv, andernfalls läge stpfl Arbeitslohn vor. Durch S 1 und 2 einerseits und S 3 andere...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Kein Vertretungsausschluss bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften

Rz. 7 Die §§ 1824, 181 BGB finden im Wege einer teleologischen Reduktion keine Anwendung, wenn das Rechtsgeschäft dem Kind lediglich rechtliche Vorteile verschafft.[10] Dies wird damit begründet, dass der Schutzzweck dieser Vorschriften eine Vertretungsbeschränkung nur dort erfordert, wo es nicht um eindeutige Fälle bloßer Kindesbegünstigung geht. Die Gründung einer Personeng...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Anmerkung zum Sachverhalt: Der Sachverhalt enthält nur ein Grundmuster. Varianten, die sich etwa auf eine Pauschalhonorarvereinbarung oder eine Klage auf Mindestsätze in Abweichung der vereinbarten Vergütung oder auf eine Baukostenvereinbarung beziehen können, sind nicht ausgeführt. Entsprechende Ergänzungen in der Klageschrift werden nachfolgend in Anmerkungen kurz a...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 3. Eintragung von Gesamtrechten

a) Ist das Grundbuchamt bei der Eintragung von Gesamtrechten nicht selbst für die Eintragung bei allen Grundstücken zuständig und wird die Mithaft der Grundstücke, deren Grundbuchblätter es nicht führt, zugleich mit der Eintragung des Rechts vermerkt, soll vorher bei den anderen beteiligten Grundbuchämtern angefragt werden, ob die Grundstücke in den Eintragungsunterlagen gru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 19 Neben der selbstverständlichen Zulässigkeit der Gesamthandsberechtigung beim Grundstückseigentum, bei grundstücksgleichen Rechten und bei Grundpfandrechten sind zu unterscheiden:mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (1) Unzulässige Vertiefung

Rz. 31 Unter einer Vertiefung wird ganz allgemein jede Maßnahme verstanden, welche dem Boden des benachbarten Grundstücks die erforderliche Stütze entzieht. Es darf also nicht so auf das Nachbargrundstück eingewirkt werden, dass dessen Erdreich in der Senkrechten den Halt verliert oder untere Bodenschichten in ihrem waagrechten Verlauf beeinträchtigt werden[16] (z.B. Beseiti...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / aa) Vorbemerkung

Rz. 19 § 906 BGB bezweckt den notwendigen Interessenausgleich von Grundstücksnachbarn im Hinblick auf bestimmte Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen, und stellt eine Begrenzung des Eigentums dar. § 906 BGB ist rechtstechnisch eine Einwendung. Die Norm regelt in unmittelbarer Anwendung die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Duldungspflicht bes...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Veröffentlichungspflicht bei Erwerb und Veräußerung eigener Aktien

Rz. 234 Erwirbt oder veräußert eine Gesellschaft selbst oder über ein Tochterunternehmen eigene Aktien, hat dies Einfluss auf die Stimmrechtsverhältnisse, da der Gesellschaft aus diesen eigenen Aktien keine Rechte zustehen (§ 71b AktG). Der Kapitalmarkt hat daher ein Interesse daran, über maßgebliche Aktienrückkäufe der Gesellschaft informiert zu werden. Aus diesem Grund sta...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ermessensentscheidung

Rz. 3 In dem Rahmen der genannten Voraussetzungen entscheidet das Grundbuchamt nach freiem Ermessen [4] über die Einleitung des Verfahrens; Anträge von Beteiligten haben nur die Bedeutung von Anregungen.[5] Bei seiner Entscheidung hat sich das Grundbuchamt im Wesentlichen von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten lassen. Das Grundbuchamt wird deshalb ein Verfahren in der Rege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Andere Güterstände

Rz. 110 Eine Errungenschaftsgemeinschaft deutschen Rechts (§§ 1519 ff. BGB a.F.) kann seit 1.7.1958 nicht mehr neu vereinbart werden,[278] gilt aber für frühere ehevertragliche Regelungen weiter. Für den im Beitrittsgebiet bis zum 3.10.1993 maßgebenden gesetzlichen Güterstand der ehelichen Vermögensgemeinschaft des FGB ist die Überleitungsvorschrift des Art. 234 § 4 EGBGB zu...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Durchführung der Berechnung

Rz. 131 Erfolgt die Ergebnisermittlung unter Zugrundelegung der Handels- oder Steuerbilanz, stellt sich die Frage, wie die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters konkret zu berechnen ist. Rz. 132 Neben den generell zur Bereinigung der Handels- und Steuerbilanz erforderlichen Korrekturen muss das Jahresergebnis des Geschäftsinhabers um solche Erträge und Aufwendungen be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Hinterlegungsbetrag

Rz. 4 Zu hinterlegen ist der Kapitalbetrag des Rechtes, erhöht um ein Drittel. Damit sollen pauschal Zinsen und Kosten zugunsten des Gläubigers berücksichtigt werden. Im seltenen Fall einer Höchstbetragsyhypothek (§ 1190 BGB) verbleibt es beim Höchstbetrag, der ja auch nach § 1190 BGB Zinsen und Kosten mit beinhaltet.[8] Die Hinterlegung muss das gesamte Grundpfandrecht erfa...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Lizenz-/Know-how-Überlassungsvertrag

Rz. 30 Von einem Lizenzvertrag spricht man, wenn der Inhaber eines Patents oder einer Marke (Lizenzgeber) dem Lizenznehmer die Erlaubnis erteilt, diese Schutzrechte in bestimmter Weise, in bestimmtem Umfang und einem bestimmten räumlichen Gebiet zu nutzen.[62] Dabei ist der Begriff der Lizenz weder im Zivilrecht, noch im PatG oder MarkenG näher geregelt.[63] Rz. 31 Handelt es...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 220 Ergänzend zur eingangs vorgeschlagenen Klausel kann etwa noch Folgendes geregelt werden: Muster 3.30: Alternativen Muster 3.30: Alternativen (5) Das Wettbewerbsverbot gilt auch im Verhältnis zu einem Rechtsnachfolger des Arbeitgebers, insbesondere geht es bei einer Veräußerung auf den Erwerber über. Der Arbeitnehmer ist mit dem Übergang der Rechte aus dieser Vereinbaru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 59 Ist die GbR durch Nennung ihrer Gesellschafter im Grundbuch eingetragen, ist das Grundbuch zu berichtigen. Es soll die seit 1.1.2024 geltende Rechtslage herbeigeführt werden.[149] Dies regelt Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB. Er erfasst drei Fälle:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ruhen der Insolvenzantragspflicht

Rz. 558 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruhen während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache die Insolvenzantragspflichten nach §§ 15a Abs. 1–3 InsO, 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (3) Genügende anderweitige Befestigung

Rz. 33 Die Unzulässigkeit einer Vertiefung entfällt allerdings, wenn für eine anderweitige, genügende Befestigung Sorge getragen wird. Solche Befestigungen können etwa sein: eine rückverankerte Bohrpfahlwand, Spundwand, Baugrubenaussteifung oder auch eine eingestellte Schmalwand. Hieraus ergibt sich aber keine Verpflichtung des vertiefenden Grundstückseigentümers, für eine d...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (1) Duldungsverpflichtete

Rz. 20 Duldungsverpflichtet ist zunächst der Eigentümer sowie der Grunddienstbarkeitsberechtigte (§§ 1004, 1027 BGB) und der Berechtigte sonstiger Dienstbarkeiten (§§ 1004, 1090 Abs. 2; 1027 BGB) sowie der Erbbauberechtigte. Darüber hinaus wird nach ständiger Rechtsprechung § 906 BGB auch auf den Besitzer, so z.B. den Mieter und Pächter, angewandt.[10]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit

Rz. 62 Sachlich: Eintragungsfähig sind alle dinglichen Rechte, Vormerkungen, Widersprüche, Verfügungsbeschränkungen und sonstigen Vermerke, deren Eintragung im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben oder zugelassen ist.[115] Eintragungsfähig ist eine Tatsache auch dann, wenn das Gesetz die Eintragung zwar nicht ausdrücklich regelt, an die Eintragung oder Nichteintragung aber ein...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 1. Rechtsstellung des Kommissionärs

Rz. 138 Der Kommissionär steht in einem doppelten Rechtsverhältnis. Der Kommissionsvertrag verbindet den Kommissionär mit seinem Auftraggeber, dem Kommittenten. Dem Dritten ggü. ist der Kommissionär aus dem Ausführungsgeschäft verpflichtet. Neben diese beiden Rechtsbeziehungen tritt noch das Abwicklungsgeschäft zwischen Kommissionär und Kommittenten, durch das der Kommission...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Voraussetzungen des § 66 GBO

Rz. 3 § 66 GBO findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:[3]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungsvermerk

Rz. 38 Der Eintragungsvermerk muss den Vormerkungsberechtigten, Schuldner und Leistungsgegenstand enthalten,[113] bei mehreren Berechtigten deren Gemeinschaftsverhältnis.[114] Als Berechtigter kann auch der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks eingetragen werden,[115] eine GmbH in Gründung[116] oder ein Dritter unter den genannten Voraussetzungen. Richtet sich das ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Aussetzung auf Antrag (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 kann jeder Beteiligte die Aussetzung des Rangklarstellungsverfahrens beantragen, sobald ein Rechtsstreit anhängig ist, der die Rangverhältnisse zum Gegenstand hat. Unerheblich ist, ob der Rechtsstreit bereits zur Zeit der Einleitung des Verfahrens anhängig war oder erst später anhängig geworden ist. Es genügt, dass er zur Zeit der Stellung des Aussetzungsan...mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Einführung

Rz. 1 Der Begriff "Joint Venture" bedeutet "gemeinsames Projekt" oder "gemeinsame Unternehmung". Er ist aus dem Englischen in die deutsche Rechtssprache übernommen worden, aber nicht klar definiert. Orientiert man sich an der englischen Bedeutung, beschreibt Joint Venture Formen der projektbezogenen Unternehmenskooperation von mindestens zwei Unternehmen (im Folgenden als Jo...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Mehrheitsklauseln

Rz. 517 Lange umstritten war die Frage, ob die Abstimmung über das Stimmverhalten bei Beschlüssen, die nach der Satzung der Hauptgesellschaft einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, ebenfalls einer qualifizierten Mehrheit auf Poolebene bedarf.[651] Der BGH hat dies verneint. Danach bindet ein auf Poolebene mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss die Poolbeteiligten im Gru...mehr