Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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FAQ zum Steueroasen-Abwehrg... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Stand: 11. Mai 2023 Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog ( FAQ ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe. Er ist weder eine Verwaltungsanweisung noch ein BMF -Schreiben. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Fi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

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Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

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Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verjährungsfrist (S. 2)

Rz. 16 Die Verjährungsfrist betrug ursprünglich einheitlich für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis fünf Jahre. Anders als bei der Festsetzungsverjährung trat keine Verlängerung der Frist bei hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern ein.[1] Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[2] hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Durch Änderung d...mehr

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Stärkung der Rechte des Minderheitsgesellschafters bei der Gewinnverwendung (GmbHStB 2023, Heft 5, S. 156)

Satzungsregelungen zum Schutz der Gesellschafterminderheit Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Gewinnanspruch des Gesellschafters zählt zu den wesentlichen Gesellschafterrechten. Die Details des Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt; insbesondere hat der Gesetzgeber – anders als in § 254 AktG – auf die Regelung einer Mindestausschüttung verzichtet, sondern grundsätzlich die Gewi...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 2. Notwendigkeit zweier Beschlussfassungen

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses: Über die Gewinnverwendung kann nur wirksam beschlossen werden, wenn zuvor der Jahresabschluss festgestellt wurde (§§ 42 a, 46 Nr. 1 GmbHG), hierzu: Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 29 Rz. 15 m.w.N.; Heckschen/Kreußlein in Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 7 Rz. 11 ff...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Gewinnanspruch des Gesellschafters zählt zu den wesentlichen Gesellschafterrechten. Die Details des Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt; insbesondere hat der Gesetzgeber – anders als in § 254 AktG – auf die Regelung einer Mindestausschüttung verzichtet, sondern grundsätzlich die Gewinnverwendung in das unternehmerische Ermessen der Gesellsch...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 7. Exkurs: Notwendigkeit von Satzungsregelungen bei Pattsituationen

Abschließend noch der Hinweis, dass auch in der paritätischen Zweipersonen-GmbH Probleme auftreten können, wenn Beschlüsse über die Gewinnverwendung aufgrund einer Pattsituation nicht zustande kommen. Auch in diesem Bereich sind entsprechende Satzungsregelungen zur Konfliktvermeidung hilfreich (zur Pattsituation bei der Gewinnverwendung mit entsprechenden Lösungsvorschlägen:...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 3. Minderheitenschutz bei der Gewinnverwendung

Der Minderheitsgesellschafter trägt folgende Risiken, die seine Gewinnansprüche beeinträchtigen können: Der Jahresabschluss wird nicht fristgerecht erstellt, so dass die Beschlüsse nicht getroffen werden können; in diesem Bereich sind jedoch Beeinträchtigungsmöglichkeiten durch die Mehrheit geringer, da die fristgerechte Erstellung dem Aufgabenbereich der Geschäftsführer (GF)...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 4. Schutz vor Verzögerung der Beschlussfassung

Bezüglich der Verzögerung der Beschlussfassungen bejahen einige Autoren einen Anspruch des Minderheitsgesellschafters auf eine Vollausschüttung, wenn die gesetzlichen Höchstfristen (§ 42 Abs. 2a GmbHG) überschritten werden (Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, 20. Aufl. 2020, Rz. 17; Oppenländer, DStR 1996, 922 [927], wobei es auch nach dieser Auffassung möglich sein soll, abwei...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 6. Verstärkung der Minderheitenrechte durch Satzungsklauseln

§ 29 GmbHG ist dispositiv, so dass die Gesellschafter in der Satzung Einzelheiten der Gewinnverwendung regeln können. Entsprechende Regelungen sind auch empfehlenswert, um den Schutz der Minderheitsgesellschafter zu stärken, zumal die Ansprüche der Betroffenen in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt sind (s. auch die Formulierungsvorschläge von Schockenhoff, GmbHR 2...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 8. Musterformulierung

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Stärkung der Rechte des Min... / 1. Gesetzliche Regelung

Sofern die Satzung keine Klauseln zur Ergebnisverwendung vorsieht, beschließen die Gesellschafter nach § 29 Abs. 2 GmbHG mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Jahresergebnisses, d.h. darüber, ob Gewinn fortgeführt wird, Rücklagen zugeführt werden oder eine Ausschüttung erfolgt (zur Gewinnverwendung: Roser in Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung, G 163 ff.; ...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 5. Schutz vor einer Vollthesaurierung

Der Gesetzgeber stellt die Entscheidung über die Gewinnverwendung grundsätzlich in das unternehmerische Ermessen; eine Mindestausschüttung (wie sie § 254 AktG vorsieht) wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Die Frage, wie die Gesellschafterminderheit vor einer Vollthesaurierung oder vor der Ausschüttung geringer Beträge ("Hungerdividende") geschützt wird, wird nicht einheit...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Leitsatz 1. Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellung...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / 2. Zivilrecht

GbR in Form einer Innengesellschaft: Die Unterbeteiligung stellt zivilrechtlich eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft dar.[2] Keine Beurkundungspflicht: Der Unterbeteiligungsvertrag[3] ist nicht beurkundungspflichtig: § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG unterwerfen nur die Abtretung bzw. die Verpflichtung zur Abtretung von Gesellschaftsanteilen de...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.3 Gesundheitsgefährdung

Rz. 35 Wird der Arbeitnehmer bei Fortführung der Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet und wurde dies arbeitsmedizinisch festgestellt, kann er einen Umsetzungsanspruch geltend machen. Diese Feststellung wird durch den Betriebsarzt oder durch einen externen Arbeitsmediziner durch Attest getroffen. Rz. 36 Die Gesundheitsgefährdung muss dabei konkreter Natur sein, sie muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung[2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 5 Aufbereitung der relevanten Einzelabschlüsse

Rz. 115 Nach der Entscheidung, welche Unternehmen in welcher Form in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen, und vor Beginn der eigentlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen (Handelsbilanzen I) nach konzerneinheitlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften umgeformt werden, weil ein Konzernabschluss seine In...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht oder eintreten könnte, müssen nicht vorliegen.[1] § 6 Abs. 3 gibt dem Arbeitnehmer ein Recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung, beinhaltet aber keine Pflicht dazu[2] und damit auch keinen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Nachtarbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Claims Directive: Neu... / 5 Auswirkungen der Green Claims Directive auf die Kommunikation und Werbung mit Nachhaltigkeit

Der gegenwärtige Richtlinienentwurf ist sicherlich ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen Greenwashing. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob oder in welcher Form die Richtlinie verabschiedet wird, wie die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und welche konkreten Vorgaben letztendlich gelten werden. Ebenso wird zu beobachten sein, wie die Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Claims Directive: Neu... / 4 Inkrafttreten der neuen Richtlinie

Nach der Vorstellung des Vorschlags durch die Europäische Kommission muss die neue Richtlinie nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Eine Abstimmung im Europäischen Parlament ist vor der Europawahl im Frühjahr 2024 zu erwarten. Im Falle der Verabschiedung müssten die Mitgliedstaaten der Europ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 3.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Rz. 66 Auch wenn der Konzernabschluss nicht direkt aus einer Konzernbuchführung, sondern über die Konsolidierung von Abschlüssen erstellt wird, sind bei seiner Erstellung neben den kodifizierten Normen die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zu beachten. Sowohl der für den Einzelabschluss gültige § 264 Abs. 2 HGB als auch § 297 Abs. 2 HGB, der die analoge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Erbfall

Leitsatz Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberufler: Gründung eine... / 2.2 Einkommensteuerliches Bewertungswahlrecht

In Fällen der Einbringung einer Praxis, Teilpraxis oder eines Anteils an einer Praxis gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen an der aufnehmenden Gesellschaft fordert § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG prinzipiell den Ansatz der Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert. Das übernommene Betriebsvermögen kann auf Antrag jedoch auch mit dem Buchwert oder Zwischenwerten anges...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prüfungsanordnung gegenüber den Erben des verstorbenen Unternehmers

Leitsatz Eine Außenprüfung wird regelmäßig bei Steuerpflichtigen durchgeführt werden, die im Zeitpunkt der Prüfung noch einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Allerdings können die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen sein, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben. Gleiches gilt beim Tod des Unternehmers für dessen Erben. Sachverh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / a) Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Geschäftsanteilen

Zurechnung dem Unterbeteiligten: Das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Geschäftsanteilen wird dem Unterbeteiligten zugerechnet (§ 39 Abs. 2 AO), wenn er durch den Unterbeteiligungsvertrag in die Lage versetzt wird, alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte auszuüben. Zurechnungskriterien: Kumulativ erforderlich ist es, dass der Unterbeteiligte das Gewinnbezugsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 47 Der Betriebsrat ist zu hören, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.[1] Umstritten ist, ob diese Anhörung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung ist.[2] Dagegen spricht, dass durch Gesetz für den Fall der unterbliebenen Anhörung nicht die Nichtigkeit angeordnet wird. Rz. 48 Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung über die Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstmalige Einrichtung eine... / 5. Zielgröße Frauenanteil

Gemäß § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern sowie Fristen zur Erreichung festzulegen. Die Festlegung erzeugt aber keine rechtliche Bindung und begründet auch keine Rechte von Dritten. Möglichkeit zur Änderung von Zielgrößen und Fristen: Das zuständige Organ kann jederzeit durch einen neuen B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / a) Abgrenzung zum Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Vom Nießbrauch an einem Geschäftsanteil unterscheidet sich die Unterbeteiligung dadurch, dass bei ihr keine dingliche Berechtigung besteht und dass im Fall der atypischen Unterbeteiligung diese selbst Rechte an der Substanz vermittelt, während der Nießbrauch – dies wird von Mandanten häufig übersehen – nach dem gesetzlichen Leitbild nur eine Beteiligung an den laufenden Früc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.2 Zeitlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 24 Der Nachtarbeitnehmer kann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach im 3-Jahres-Rhythmus verlangen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verkürzt sich der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen auf 1 Jahr. Rz. 25 Umstritten sind die Folgen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Unters...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.2 Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit

Grundsätzlich erlöschen zivilrechtlich gegenseitige Rechte und Verbindlichkeiten/Belastungen, wenn sie in einer Person zusammenfallen. § 10 Abs. 3 ErbStG bestimmt hingegen, dass solche erloschenen Ansprüche erbschaftsteuerrechtlich nicht als erloschen gelten. Damit wird gewährleistet, dass eine wirtschaftliche Bereicherung auch tatsächlich der Besteuerung unterliegt. Praxis-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 6. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG

Alle Erwerbsvorgänge von einer Person (alle Schenkungen sowie ein eventuell daran anschließender Erwerb von Todes wegen) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren sind zusammenzurechnen.[1] Dabei müssen alle Erwerbsvorgänge innerhalb dieses Zeitraums mit ihren Werten zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung angesetzt werden. Wichtig Keine Neubewertung für Vorschenk...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 5 Buchung von Aufwands- und Ertragszuschüssen der öffentlichen Hand

Ertragszuschüsse sind Zuwendungen, die zum Ausgleich von Ertragsausfällen gewährt werden (wie z. B. Ausgleichszahlungen an Verkehrsbetriebe für die Schülerbeförderung) Hingegen entlasten Aufwandszuschüsse den Zuwendungsempfänger von bestimmten Aufwendungen (z. B. Zuschüsse zu Forschung und Entwicklung). Beide Zuschussformen stärken letztlich die Ertragskraft des empfangenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.1 Der Jahreswert der Nutzung oder Leistung

Der Jahreswert der Nutzung oder Leistung bestimmt sich nach § 15 BewG. Bei der Nutzung eines Geldbetrags ist für die einjährige Nutzung von einem Betrag in Höhe von 5,5 % auszugehen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn ein anderer Wert festzustellen ist. Soweit die Nutzung oder Leistung nicht in Geld besteht, ist der übliche Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesprächsführung – Grundleg... / 5 Überzeugen statt überreden

Im Gespräch verfolgt jeder Beteiligte eigene Gesprächsziele. Meist gilt es auch, unterschiedliche Meinungen in Einklang zu bringen. Durch eine geschickte Argumentation und Beweise für die eigene Sichtweise soll der Gesprächspartner für die eigenen Ideen und Vorschläge gewonnen werden, um letztendlich seine Zustimmung erhalten. Es geht darum, Verhalten, Einstellung oder Meinu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Vertretung im ärztlichen Notdienst ist keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Leitsatz Die Übernahme des ärztlichen Notdienstes gegenüber den vertretenen Ärzten ist eine umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung, wenn die Vergütung stundenweise und damit unabhängig davon gewährt wird, ob im übernommenen Dienst tatsächlich Heilbehandlungsleistungen erbracht wurden. Allein das Vorhalten medizinischer (Personal-)Ressourcen im Sitz- oder Fahrdienst dient noch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firma / 4. Inhaberwechsel und Firmenfortführung

Der Geschäftsinhaber schließt unter seiner Firma Rechtsgeschäfte ab. Da die Firma selbst nicht rechtsfähig ist, also nicht Träger von Rechten oder Pflichten sein kann, wird nicht die Firma sondern der jeweilige Inhaber der Firma persönlich berechtigt und verpflichtet. Der Handelsverkehr ordnet die Geschäftsverbindlichkeiten jedoch, unabhängig von ihrem Inhaber, dem "Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firma / 3.2 Zivilrechtliche Ansprüche

Der Anspruch aus § 15 MarkenG hat für den Schutz der Firma die praktisch größte Bedeutung. § 15 Abs. 1 MarkenG schützt geschäftliche Bezeichnungen, worunter oftmals die Firma fällt. Benutzen Dritte geschäftliche Bezeichnungen in einer Weise, "die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen", liegt eine unbefugte Benutzung vor. Der Inhaber der g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firma / 1. Allgemeines

Zur Führung einer Firma sind nach den Regelungen des HGB nur Kaufleute berechtigt. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, eine Firma anzunehmen und zum Handelsregister anzumelden (§ 29 HGB). Andere Gewerbetreibende, hierzu zählt auch die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), können daher nicht unter einer (Handelsregister-)Firma auftreten. Solchen Gewerbetreibe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Dieser gemeine Wert soll durch die typisierenden Bewertungsvorschriften abgebildet werden. Durch diese typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten Fäll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.3 Definition des Betriebsvermögens

Bewertungsgegenstand nach § 2 Abs. 1 BewG ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Da es an einer präzisen gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit fehlt, kann eine Abgrenzung nur über die Umschreibung des § 2 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BewG erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Zu berücksichtigen sind au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich mit ihrem Börsenkurs am Bewertungsstichtag zu bewerten.[1] Wenn ein Börsenkurs am Stichtag nicht vorhanden ist, ist der letzte Börsenkurs innerhalb von 30 Tagen vor dem Bewertungsstichtag anzusetzen. Dabei sind die Kurse im Handel im regulierten Markt[2] zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für in den Fre...mehr