Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kopieren von Datenträgern

Rz. 214 Die Höchstbetragsregelung (5 EUR pro Arbeitsgang) ist durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 eingeführt worden. Das KG[320] hatte im Jahr 2011 entschieden, dass die Kosten eines Pflichtverteidigers für die digitale Reproduktion eines Datenträgers nicht unter VV 7000 fallen, der Rechtsanwalt aber über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beiordnung im Wege der PKH

Rz. 58 Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt zwar keine Beiordnung eines in eigener Sache auftretenden Rechtsanwalts in Betracht.[108] Ist ein Rechtsanwalt aber sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, kann ihm die gesetzliche Vergütung nach §§ 45 Abs. 1, 49 nicht deshalb versagt werden, weil er mit sich selbst keinen Mandatsvertrag schließen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Legitimation nach letzter mündlicher Verhandlung

Rz. 67 Wird der Prozessbevollmächtigte erst nach der letzten mündlichen Verhandlung beauftragt und beschränkt sich seine Tätigkeit auf die Einreichung eines Schriftsatzes, in dem er den Rechtsmittelverzicht erklärt und die Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses anfordert, so erwächst ihm nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1.[77] Der Rechtsanwalt hat zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 91 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Keine Hinweispflicht

Rz. 19 Ein Rechtsanwalt ist dagegen nicht verpflichtet, einen Mandanten, der ihn zu einer Beratung aufsucht, auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen, wenn er ohne Vorschuss tätig wird und bereit ist, seinen Vergütungsanspruch vom Eingang einer ihm als sicher hingestellten, die Hilfsbedürftigkeit des Mandanten beseitigenden Leistung eines Dritten an den Mandanten (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichts- und Anwaltskosten

Rz. 49 Die Entscheidung ergeht zudem gerichtsgebührenfrei. Denn im GKG-KostVerz., FamGKG-KostVerz. bzw. GNotKG-KostVerz. ist eine Gebührenpflicht für eine Anhörungsrüge nach § 12a nicht vorgesehen. Gebührentatbestände wie z.B. Nr. 1700 GKG-KostVerz. sind nicht einschlägig, weil sie lediglich die Anhörungsrüge aus den dem Kostenverfahren zugrunde liegenden Verfahren (z.B. § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mit Vorbefassung

Rz. 18 Die bei einer Vorbefassung – der Rechtsanwalt war zunächst im Antrags- und anschließend im Widerspruchsverfahren tätig, in dem es dann zu einer Einigung oder Erledigung kommt – vorgesehene Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr, nicht aber mehr als 207 EUR (VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 2), führt nicht (auch) zu einer Kürzung der Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Es ist a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren bei außergerichtlichen Verhandlungen

Rz. 33 Außergerichtliche Verhandlungen in der Form von mündlichen bzw. fernmündlichen Besprechungen begründen die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, wenn dem Rechtsanwalt ein Auftrag zur Vertretung im Sinne von Teil 3, insbesondere ein Prozessauftrag erteilt wurde. Eine Anhängigkeit ist nicht erforderlich.[37] Im Übrigen sind außergerichtliche Verhandlungen dur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3518)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3518 eine Terminsgebühr i.H.v. 72 EUR bis 792 EUR (Mittelgebühr 432 EUR). Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antragsrecht auf Wertfestsetzung nach den Gerichtskostengesetzen aus eigenem Recht

Rz. 7 Insoweit § 32 Abs. 1 die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens fingiert, ist ihm auch bei unterlassener Wertfestsetzung aus eigenem Recht die Möglichkeit eröffnet, nach den Vorschriften der Gerichtskostengesetze eine Wertfestsetzung durch berechtigte eigene Antragstellung zu erreichen (Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Obere Forderungsgrenze im Innenverhältnis

Rz. 38 Abs. 1 enthält (i.V.m. § 15 Abs. 2) die Regel, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber die Gebühren nur einmal erhält. Er erhält also pro Angelegenheit insbesondere nur eine Geschäftsgebühr oder eine Verfahrensgebühr, die als Wertgebühr (§§ 13, 49) und bei Gegenstandsidentität ggf. nach VV 1008 zu erhöhen ist. Betrifft d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Betragsrahmengebühren bei Nichtzulassungsbeschwerde, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 45 Für Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 SGG vor dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt, wenn Betragsrahmengebühren entstehen, nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR) und nach VV 3517 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Die Terminsgebühr wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung nur für einen Streitgenossen

Rz. 147 Auf § 48 Rdn 93 ff. wird zunächst verwiesen. Wird dagegen nicht allen Streitgenossen PKH bewilligt, stellt sich die Frage, welche Gebühren die Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt zu erstatten hat. Insoweit ist umstritten, ob der beigeordnete Rechtsanwalt die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei gem. § 49 entstandenen Gebühren aus der Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Bedeutung der Erstreckung nach Abs. 6 für eine Pauschgebühr

Rz. 161 Die Erstreckungswirkung kann auch von wesentlicher Bedeutung für eine nach § 51 zu bewilligende Pauschgebühr sein. Nach § 51 Abs. 1 S. 4 kann eine Pauschgebühr auch für solche Tätigkeiten gewährt werden, für die der Rechtsanwalt einen Anspruch nach Abs. 6 hat. Damit ist eindeutig klargestellt, dass die Rückwirkung auch für die Pauschgebühr gilt. Daher werden insbeson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6210)

Rz. 13 Nach VV 6210 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6208, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6210 beträgt mithin 282 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verhältnis von § 55 zu §§ 103 ff., 126 ZPO

Rz. 24 Da im Festsetzungsverfahren gem. § 55 der eigene Vergütungsanspruch des beigeordneten oder gerichtlichen bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse, im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO, 126 ZPO aber der Erstattungsanspruch der PKH-Partei gegen ihren Gegner geltend gemacht wird, entfalten die in einem Verfahren ergangenen Entscheidungen keine Bindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt in der Begründung zum RVG-E[1] klar, dass nur der Rechtsanwalt des Antragstellers diese Gebühr erhält. Der Rechtsanwalt des Antragsgegners erhält unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung die Gebühr nach VV 3307. Rz. 2 Voraussetzung für die Verfahrensgebühr nach VV 3308 ist, dass innerhalb der "Widerspruchsfrist"[2] kein Widerspruch erhoben oder der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren über die Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Rz. 19 Beispiel: Forderungszwangsversteigerung Der Rechtsanwalt des Gläubigers beantragt die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners. Nachdem das Gericht diese anordnet, beantragt der Schuldner die einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 775 Nr. ZPO, weil er einen Überweisungsnachweis der Bank vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anwendbarkeit von § 15 Abs. 5 S. 2 (Zwei-Jahres-Frist)

Rz. 271 Der Rechtsanwalt, der die Partei in beiden Verfahren, also im selbstständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren, vertritt, erhält die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung im Ergebnis nur einmal.[319] Liegt jedoch das selbstständige Beweisverfahren, d.h. der Abschluss dieses Verfahrens, zwei oder mehr Kalenderjahre zurück, bevor sich das Hauptsacheverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 § 59a Abs. 2 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand an. Der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistandmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 139 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist anzuwenden aufmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung der Verfahrensgebühr (Abs. 3)

Rz. 20 Nach Abs. 3 wird die Verfahrensgebühr des Verfahrens, in welchem vorgelegt worden ist, auf die Verfahrensgebühr des Vorabentscheidungsverfahrens angerechnet, wenn der Rechtsanwalt nicht eine im Verfahrensrecht vorgesehene schriftliche Stellungnahme gegenüber dem EuGH abgegeben hat. Damit die Verfahrensgebühr des Ausgangsrechtsstreits nicht auf die Verfahrensgebühr des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einmalige sofortige Auskunft

Rz. 6 Erteilt der Rechtsanwalt lediglich eine einmalige sofortige Auskunft, erhält er auch hierfür die Beratungsgebühr VV 2501. Nach § 3 Abs. 2 BerHG kann eine sofortige Auskunft aber auch durch das Amtsgericht (Rechtspfleger) gegeben werden, soweit dem Anliegen des Rechtsuchenden hierdurch entsprochen werden kann. Wird eine solche Auskunft durch das Gericht erteilt, bedarf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6213)

Rz. 16 Nach VV 6213 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 (294 EUR) eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6212, mithin 147 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel

Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebührenbestimmung in Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 83 Abs. 1 S. 1 a.E. schließt die Notwendigkeit einer Gebührenvereinbarung für die beratende, gutachtliche und mediierende Tätigkeit des Rechtsanwalts aus, soweit in VV Teil 2 Abschnitt 1 spezielle Gebühren bestimmt sind. Insoweit statuiert der Reformgesetzgeber die Subsidiarität der vereinbarten gegenüber der gesetzlichen Gebühr. Soweit die in VV Teil 2 Abschnitt 1 gereg...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / III. Reisezeit nicht als normale Tätigkeitszeit abrechenbar

Zur Reisezeit vertritt das LG die Auffassung, dass die Auslegung der Honorarvereinbarung aus Sicht eines objektiven Empfängers, §§ 133, 157 BGB, sowie die Anwendung der §§ 305 ff. BGB ergebe, dass die Reisezeit nicht als Tätigkeit der Rechtsanwälte mit dem vereinbarten Stundenlohn der allgemeinen Beratung abgerechnet werden könne. Begründet wird dies damit, dass die streitgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verständlichkeit der Belehrung

Rz. 16 Adressaten der Belehrung sind stets diejenigen Personen, an die sich die gerichtliche Entscheidung richtet. Mit dem zwingenden Inhalt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung aus sich heraus für sie verständlich sein.[20] Eine nicht anwaltlich vertretene Partei muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 3 Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (VV 1000 Anm. Abs. 1). Diese Einschränkung ist notwendig, damit nicht schon die Erfüllung des ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Austausch von Positionen

Rz. 125 Der Urkundsbeamte ist bei der Festsetzung nicht befugt, über den vom Rechtsanwalt gestellten Betrag hinauszugehen (§ 308 Abs. 1 ZPO). Er darf aber innerhalb des zur Festsetzung und Auszahlung beantragten Gesamtbetrages anstelle einer geltend gemachten, nicht entstandenen Position eine nicht geforderte entstandene Position bei der Festsetzung berücksichtigen. Der Gesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 21 Der EuGH entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren nicht über die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostengrundentscheidung obliegt vielmehr dem Gericht des Ausgangsrechtsstreits.[15] Die Kostenfestsetzung und die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Parteien des Ausgangsrechtsstreits, die für das Vorabentscheidungsverfahren notwendig waren, sind nach den auf den Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Wertvorschrift in § 31a

Rz. 8 Die in § 73 GNotKG für den Wert des Ausschlussverfahrens getroffene Regelung ist für den Rechtsanwalt, der den oder die Antragsgegner vertritt, allerdings nur dann sachgerecht, wenn er alle vom Ausschluss betroffenen Aktionäre vertritt. Vertritt er auf Antragsgegnerseite nur einen oder einzelne Aktionäre, richtet sich sein Vergütungsanspruch nur nach dem Wert der Aktie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageverfahren mit Vorbefassung

Rz. 21 Auch im Gerichtsverfahren führt eine Vorbefassung – der Rechtsanwalt war zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren tätig, in dem es dann zu einer Einigung oder Erledigung kommt – nicht (auch) zu einer Kürzung der Einigungs- oder Erledigungsgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 4). Es ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den Gebührenbetrag, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 39 Nach wohl überwiegender Rechtsprechung der LSG ist in der Sozialgerichtsbarkeit die Beschwerde gemäß § 56 Abs. 2 gegen die Erinnerungsentscheidung des Sozialgerichts (SG) an das Landessozialgericht (LSG) ausgeschlossen. Begründet wird das unter Verweis auf die Regelung in § 178 S. 1 SGG. Danach entscheide das SG endgültig, wenn gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Anspruch auf Abrechnung

Rz. 109 Dass dem Auftraggeber aus dem Anwaltsvertrag ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung zusteht, ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag selbst (§§ 675, 666 BGB).[99] Das RVG gibt hierzu keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern setzt diese als bestehend voraus. In Abs. 3 ist nur geregelt, wie lange der Auftraggeber seinen Anspruch auf Abrechnung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe und Abgeltungsbereich

Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, in welchen die Vorschriften der WBO entsprechend anwendbar si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Übergangsfälle

Rz. 67 Schwierigkeiten bei der Abrechnung bereiten die Übergangsfälle, die in der Praxis durchaus – wenn auch sehr selten – noch auftreten können. Denn es ist unklar, wie abzurechnen ist, wenn sich die Tätigkeit im Mahnverfahren noch nach der BRAGO, sich hingegen die gerichtliche Tätigkeit nach dem RVG vollzieht. Weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung bieten Anhaltspun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruch gegen die Staatskasse

Rz. 16 § 45 Abs. 1 regelt ausdrücklich, dass auch der nach §§ 57 oder 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung nach den Vorschriften der §§ 46 ff. aus der Staatskasse erhält. Rz. 17 Im Gegensatz zu dem nach § 124 FamFG oder § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellten Rechtsanwalt ist hier nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Staatskasse, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Patentanwalt

Rz. 105 Der BGH[80] hat entschieden, dass bei Mitwirkung eines Patentanwalts aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union dessen Gebühren gemäß § 140 Abs. 3 S. 3 MarkG, § 13 RVG erstattungsfähig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der ausländische Patentanwalt in Kennzeichnungsstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in dem anderen Mit...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung sowohl hinsichtlich der angesprochenen und vom OLG ausführlich ausgeführten Zulässigkeitsfragen als auch hinsichtlich der Begründetheit zutreffend. 2. Man fragt sich allerdings, was der Kläger mit seiner Klage und dem erzielten Teilerfolg eigentlich erreichen will/wollte. Denn viel wird finanziell – wie in Verfahren nach dem StrEG leider häufig – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Staatskasse

Rz. 50 Die bewilligte besondere Gebühr zuzüglich Umsatzsteuer ist gemäß § 41a Abs. 4 S. 1 aus der Staatskasse zu zahlen. Vergütungsschuldner ist der Auftraggeber des Rechtsanwalts dagegen nicht. Rz. 51 Die gesetzliche Regelung beruht darauf, dass der für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, entstehende Mehraufwand dadurch ausgelöst wird, dass das OLG durch seine A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anfertigung von Kopien eines Datenträgers/Keine Dokumentenpauschale für die Beschaffung von Datenträgern

Rz. 170 Die Kosten für die digitale Reproduktion eines Datenträgers fallen nicht unter VV 7000. Der Rechtsanwalt kann aber ggf. über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datenträger verlangen.[270] Diese Aufwendungen werden also nicht von der Dokumentenpauschale abgegolten.[271] Das Gericht kann zur Auflage machen, dass die Datenträger nach Beendi...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen ist dem Betroffenen in den Fällen des §§ 317, 419 FamFG ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Wegen dessen Vergütung und Auslagenersatz wird durch §§ 318, 419 Abs. 5 S. 1 FamFG auf § 277 FamFG verwiesen, sodass diese stets aus der Staatskasse zu zahlen sind. Das Verfahren richtet sich nach § 168 Abs. 1 Abs. 1 FamFG. Obwohl § 1 A...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Verschiedene Auffassungen

Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr