Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 4. Abänderung der Kostenfestsetzung nach Streitwertänderung

Da befristete Rechtsbehelfe stattfinden, erwächst auch der Kostenfestsetzungsbeschluss in formeller Rechtskraft (§ 705 ZPO) und kann, wenn ein Rechtsbehelf nicht eingelegt wird, nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist nicht mehr abgeändert werden. Eine Durchbrechung der formellen Rechtskraft findet aber ausnahmsweise statt, wenn nach erfolgter Kostenfestsetzung eine Entscheidung ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Einleitung

Der Kostenansatz besteht in der Aufstellung der gerichtlichen Kostenrechnung. Er wird durch den Kostenbeamten in einem Justizverwaltungsverfahren erstellt. Der Kostenbeamte ist deshalb, anders als der Richter oder Rechtspfleger, weisungsgebunden. Anweisungsbefugt sind gem. § 36 KostVfg der Behördenvorstand (Präsident oder Direktor) sowie der Bezirksrevisor. Soll der Kostenans...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 5. Fehlende aufschiebende Wirkung

Erinnerung und Beschwerde besitzen keine aufschiebende Wirkung (§ 66 Abs. 7 S. 1 GKG, § 57 Abs. 6 S. 1 FamGKG, 81 Abs. 7 S. 1 GNotKG), jedoch kann diese auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet werden. Das hat zur Folge, dass die Kostenrechnung trotz eingelegter Rechtsbehelfe zunächst zu bezahlen ist. Es ist deshalb ratsam, mit der Erinnerung zugleich eine Entscheidung über...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 6. Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bei Rechtspflegerentscheidung

Ist das Verfahren, in dem der gerichtliche Kostenansatz aufgestellt wurde, nach dem RPflG dem Rechtspfleger übertragen, entscheidet dieser auch über die Erinnerung gegen den Kostenansatz. Gegen die vom Rechtspfleger erlassene Erinnerungsentscheidung findet wegen § 11 Abs. 1 RPflG gleichfalls die Beschwerde nach § 66 Abs. 2 GKG, § 57 Abs. 2 FamGKG, § 81 Abs. 2 GNotKG statt. I...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Anwendungsbereich

Ist ein kostenrechtlicher Verwaltungsakt, der beim Vollzug von GKG, FamGKG, GNotKG oder JVEG oder einer sonstigen kostenrechtlichen Vorschrift, die für ein gerichtliches Verfahren oder einen Justizverwaltungsverfahren gilt, nicht anfechtbar, weil das jeweilige Kostengesetz nicht ausdrücklich einen Rechtsbehelf vorsieht, greift die Auffangregelung des § 30a EGGVG ein.[19] Sol...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 4. Keine Anwaltliche Vertretung erforderlich

Für das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren bedarf es auch dann keiner anwaltlichen Vertretung, wenn in dem Verfahren, in dem die Kostenrechnung erstellt wurde, Anwaltszwang besteht (§ 66 Abs. 5 S. 1 GKG, § 57 Abs. 4 S. 1 FamGKG, § 81 Abs. 5 S. 1 GNotKG). Wird jedoch ein Anwalt beauftragt, gelten die allgemeinen Regelungen der jeweiligen Verfahrensordnung für die Bevollmäch...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Beschwerde gegen die Entscheidung des AG

Gegen die Entscheidung des AG über die Einwendungen findet die Beschwerde statt (§ 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 GKG), wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder die Zulassung der Beschwerde erfolgt ist. Die Beschwerde ist nicht fristgebunden. Sie ist bei dem AG einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird (§ 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 5 S....mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 4. Weitere Beschwerde

Da das LG über die Beschwerde entscheidet, findet nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG die weitere Beschwerde statt, wenn sie das LG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. Die weitere Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeentscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, wobe...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Festsetzung im Verwaltungsverfahren

Die Festsetzung und Auszahlung der Ansprüche erfolgt zunächst in einem Verwaltungsverfahren (§ 168 Abs. 1 S. 4 FamFG), wenn sich die Ansprüche gegen die Staatskasse richten. Mit dem Verweis auf das JVEG soll jedoch lediglich die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bestimmt werden. Eine Anwendbarkeit der Rechtsbehelfe des § 4 JVEG oder der Fristen des § 2 JVEG ist damit ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Beschwerde

Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet die Beschwerde statt (§ 66 Abs. 2 GKG, § 57 Abs. 2 FamGKG, § 81 Abs. 2 GNotKG), wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde in der Erinnerungsentscheidung zugelassen hat. Ist die Beschwerde danach nicht statthaft, hat aber der Rechtspfleger über die Erinnerung entschieden, findet die Erinneru...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Erinnerung

Gegen den gerichtlichen Kostenansatz findet die Erinnerung statt (§ 66 Abs. 1 GKG, § 57 Abs. 1 FamGKG, § 81 Abs. 1 GNotKG). Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, welches die Kosten angesetzt hat (§ 66 Abs. 1 S. 1 GKG, § 57 Abs. 1 S. 1 FamGKG, § 81 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Soll also die Kostenrechnung der Rechtsmittelinstanz angegriffen werden, ist für die Erinnerung diese...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Soll ein Kostenansatz in einer Justizverwaltungssache angefochten werden, ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 22 Abs. 1 S. 1 JVKostG zu stellen. Die Regelung findet aufgrund der in den Landesjustizkostengesetzen enthaltenen Verweisungen auch in den Verfahren vor den Justizbehörden der Länder Anwendung, soweit die Regelung wegen § 1 Abs. 2 S. 1 JVKostG dort ni...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2.2 Weitere Beschwerde

Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts findet die weitere Beschwerde nur statt, wenn das LG als Beschwerdegericht entschieden und dieses die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung anstehenden Frage zugelassen hat (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG, § 83 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG). Die weitere Beschwerde ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Nach § 127 Abs. 1 GNotKG kann über die Kostenberechnung des Notars (§ 19 GNotKG) die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Das gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Notars über die Verzinsungspflicht (§ 88 GNotKG), die Zahlungspflicht und der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 11 GNotKG). Der Antrag kann von dem Kostenschuldner gestellt werden, von dem No...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Gerichtliche Festsetzung

Eine Festsetzung durch das Gericht mittels Beschlusses erfolgt nach § 168 Abs. 1 S. 1 FamFG, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die gerichtliche Festsetzung kann jedoch auch von Amts wegen erfolgen. Antragsberechtigt ist derjenige, der einen Anspruch geltend macht, also insbesondere Betreuer, Pfleger, Vormund und Verfahrensbeistand. Zuständig ist das Gericht bei de...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / X. Gerichtsvollzieherkosten

Die Kosten der Gerichtsvollzieher berechnen sich nach dem GvKostG, zu dem Durchführungsbestimmungen (DB-GvKostG) ergangen sind. Die Kosten werden durch den Gerichtsvollzieher angesetzt, der den erteilten Auftrag durchgeführt hat (§ 5 Abs. 1 S. 1 GvKostG). Es handelt sich um einen Justizverwaltungsakt, der im Verwaltungswege berichtigt werden kann, solange noch nicht gerichtl...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 4. Beschwerde und Rechtsbeschwerde

Gegen die gerichtliche Festsetzung nach § 168 Abs. 1 S. 1 FamFG findet die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statt. Da es sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, muss der Beschwerdewert 600,00 EUR übersteigen oder eine Zulassung erfolgen (§ 61 Abs. 1, 2 FamFG). Die Beschwerde ist befristet und muss binnen eines Monats nach Zustellung der angefochtenen Entscheid...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 5. Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG

Ist die gerichtliche Festsetzung nach § 168 Abs. 1 S. 1 FamFG durch den Rechtspfleger erfolgt und ist eine Beschwerde nach § 61 Abs. 1, 2 FamFG nicht zulässig, findet die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses (§ 11 Abs. 2 S. 1 RPflG). Der R...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Verfahren

Über den Antrag entscheidet das AG, in dessen Bezirk die für die Einziehung oder Befriedigung des Anspruchs zuständige Kasse ihren Sitz hat (§ 30a Abs. 2 S. 1 EGGVG). Verfügt die Gerichtskasse über eine Außenstelle, die sich in einem anderen AGbezirk als der Hauptsitz befindet, ist das für den Hauptsitz örtlich zuständige AG auch für die Außenstelle zuständig.[23] Für das Ver...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG

Ist die sofortige Beschwerde nicht zulässig, weil der Beschwerdewert nicht erreicht wurde, so findet stets die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt, da es sich um eine Entscheidung des Rechtspflegers handelt. Die Erinnerung ist fristgebunden und binnen zwei Wochen nach Zustellung der angegriffenen Entscheidung einzulegen (§ 11 Abs. 2 S. 1 RPflG). Der Rechtspfleger besitzt ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Beschwerde nach § 33 RVG

Hat der Anwalt einen Antrag auf Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG gestellt, findet gegen diese Festsetzung die Beschwerde statt, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat (§ 33 Abs. 3 S. 1, 2 RVG). Die Beschwerde ist fristgebunden und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der angegriffenen Entscheidung eingelegt werden (...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Beschwerde und Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung des LG findet nach § 129 Abs. 1 GNotKG die Beschwerde statt, und zwar ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands. Zuständig ist das OLG. Gegen die Beschwerdeentscheidung findet die Rechtsbeschwerde statt (§ 129 Abs. 2 GNotKG). Beschwerde und Rechtsbeschwerde haben keine aufschiebende Wirkung (§ 130 Abs. 1 GNotKG), jedoch kann sie auf Antrag ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Einleitung

Für die Festsetzung der folgenden Ansprüche gilt § 168 FamFG, auf den zahlreiche Vorschriften verweisen:[16]mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Sofortige Beschwerde

Gegen die Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren findet die sofortige Beschwerde statt (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO). Ist der Beschwerdewert nicht erreicht, findet, weil die angegriffene Entscheidung durch den Rechtspfleger erlassen wurde, die befristete Erinnerung nach § 11 RPflG statt (s. ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Beschwerde gegen die Entscheidung des AG

Gegen die Entscheidung des AG findet die Beschwerde statt, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder die Zulassung der Beschwerde erfolgt ist (§ 30a Abs. 2 S. 3 EGGVG i.V.m. § 81 Abs. 2 GNotKG). Die Beschwerde ist nicht fristgebunden. Sie ist bei dem AG einzulegen (§ 30a Abs. 2 S. 3 EGGVG i.V.m. § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG). Es besteht ein Abhilferecht (§ 30a Abs. 2 S. 3...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 4. Weitere Beschwerde

Da das LG über die Beschwerde entscheidet, findet nach § 30a Abs. 2 S. 3 EGGVG i.V.m. § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG die weitere Beschwerde statt, wenn sie das LG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. Die weitere Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeentscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, wo...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2.1 Beschwerde

Die Festsetzung des Werts[13] kann mit der Beschwerde angegriffen werden, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder die Beschwerde zugelassen wurde (§ 68 Abs. 1 S. 1, 2 GKG, § 59 Abs. 1 S. 1, 2 FamGKG, § 83 Abs. 1 S. 1, 2 GNotKG). Der Beschwerdeführer muss durch die Wertfestsetzung beschwert sein. Eine Beschwer kann bei den Parteien oder Beteiligten, Kostenschuldnern...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BVerfG, Beschl. v. 19.2.2020 – 1 BvR 2375/19, juris 1. Mit der instanzbeendenden fachgerichtlichen Entscheidung (hier: Festsetzung eines Ordnungsmittels) entfällt nicht nur das Rechtsschutzbedürfnis für den auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelf der Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG), sondern auch das Rechtsschutzbedürfnis für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

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AGS 06/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider mit den Rechtsbehelfen kostenrechtlicher Entscheidungen. Beleuchtet werden dabei sämtliche relevanten Kostenverfahren (S. 261). Das AG Tettnang (S. 271) hat in einer Verkehrsunfallsache eine 1,8-Gebühr aufgrund des Umfangs als angemessen angesehen. Es befasst sich darüber hinaus mit dem Gegenstandswert der Einigungsgebühr. Wird im Ha...mehr

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FoVo 06/2020, Keine Vollstr... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Zulässige sofortige Beschwerde gegen die Vollstreckungsklausel Der Senat hat die Zwangsvollstreckung aus der zu dem Vergleich erteilten vollstreckbaren Ausfertigung auf Kosten des Antragstellers eingestellt. Hierbei wurde das Rechtsmittel der Antragsgegnerin als sofortige Beschwerde gegen die Klauselerinnerungsentscheidung ausgelegt, auch wenn mit dem gestellten Antrag die Ei...mehr

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zfs 06/2020, Darlegungsanfo... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Schriftsatz des Verteidigers vom 10.2.2020 lag vor, gab aber zu einer anderen Bewertung keinen Anlass. Der Erläuterung bedarf nur Folgendes:" 1. Das LG hat die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festsetzung einer Sperrfrist ausreichend begründet. Namentlich bei einem – hier nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB – verwirklichten Regelfall sind an die Begründung keine hohen Anf...mehr

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AGS 06/2020, Eintrittspflic... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klage ist zulässig und hinsichtlich des Klageantrags Ziff. 1 begründet (dazu 1.). Die Widerklage ist zulässig, aber nicht begründet (dazu 2.). 1. Die Klage ist hinsichtlich des Anspruchs auf Freistellung des Klägers von der Forderung seines Rechtsanwalts bezüglich der Kostenrechnung v. 13.8.2019 i.H.v. 481,95 EUR begründet. Die Beklagte ist unter den gegebenen Umständen...mehr

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zfs 06/2020, Keine Beschwer... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschl. des AG v. 20.11.2019 ist unstatthaft und damit unzulässig. Nach § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG kann gegen Anordnungen, Verfügungen oder sonstige Maßnahmen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Für diese gerichtliche Entscheidung wiederum ist in § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG angeordnet, dass die...mehr

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AGS 06/2020, Beschwer bei V... / 1 Aus den Gründen

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer die in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vorgegebene Wertgrenze von mehr als 20.000,00 EUR nicht erreicht. Die (Rechtsmittel-)Beschwer der zur Räumung und Herausgabe des angeblich angemieteten Anwesens verurteilten Beklagten beträgt angesichts der "vereinbarten" Miete von mona...mehr

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AGS 06/2020, Streitwert des... / 1 Sachverhalt

Den Beteiligten gehört als Erbengemeinschaft ein 92/1.000 Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Auf den Antrag des Antragstellers hat das AG Frankfurt die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet. Die Antragsgegnerin zu 1) und Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) hatte ein als "Beschwerde" bezeichnetes Rech...mehr

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zfs 06/2020, Qualifizierter... / Sachverhalt

Das AG hat den Betr. wegen eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 250 EUR verurteilt. Zugleicht hat es nach § 25 Abs. 1 StVG auf der Grundlage von Nr. 132.3 BKat ein Fahrverbot von einem Monat Dauer verhängt und dessen Wirksamkeitsbeginn nach § 25 Abs. 2a StVG bestimmt. Nach den Urteilsfeststellungen zeigte die Ampel bereits 1,1 Sekunden rotes Lich...mehr

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FoVo 06/2020, Keine Vollstr... / 1 I. Der Fall

Vollstreckbare Ausfertigung eines Vergleichs In einem von dem Ehemann eingeleiteten Verfahren gemäß § 1361b BGB schlossen die Eheleute in der mündlichen Verhandlung vom 25.2.2019 einen Vergleich, nach dessen Ziff. 2 dem Antragsteller die näher bezeichnete Ehewohnung ab dem 1.9.2019 zur alleinigen Nutzung überlassen wird. Zu diesem Vergleich wurde dem Antragsteller unter dem 2...mehr

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AGS 06/2020, Streitwert des... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Wertfestsetzung im Beschluss der Beschwerdekammer des LG, über die gem. § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 GKG der zuständige Einzelrichter des Senats zu befinden hat, ist nach § 68 Abs. 1 GKG statthaft und auch i.Ü. fristgerecht eingelegt (§ 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). In der Sache selbst hat das Rechtsmittel i...mehr

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ZErb 06/2020, Anordnung ein... / 1 Gründe

I. Gemäß gemeinschaftlichen Teilerbscheins vom 26.1.2010 sind die Beteiligten zu 2 bis 4 Miterben des Erblassers; auf die Beteiligte zu 2 entfällt ½-Anteil und auf die Beteiligten zu 3 und 4 jeweils 1/6-Anteil. Hinsichtlich des verbleibenden 1/6-Anteils sind die Erben unbekannt, weshalb das das Nachlassgericht mit Beschl. v. 26.1.2010 die Teil-Nachlasspflegschaft für die unbe...mehr

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AGS 06/2020, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

1. Das Rechtsmittel ist unbegründet. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Von einer näheren Begründung wird insoweit gem. § 544 Abs. 4 S. 2 ZPO abgesehen. 2. Die Kostenentscheidung b...mehr

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zfs 06/2020, (Auch) Kein Pa... / 2 Aus den Gründen:

"Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg." Das AG hat folgende Feststellungen getroffen: Am 13.8.2018 um 8:35 Uhr parkte der Betr. mit seinem Pkw SsangYong mit dem amtlichen Kennzeichen … in der M-straße gegenüber Hausnummer 1 in H. außerhalb einer dort eingezeichneten Parkbucht. Das Parken ist in dieser Straße durch Zeichen 286 geregelt. An dem Parkverbot...mehr

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AGS 06/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

II. Die frist- und formgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist in der Sache nur teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte nach §§ 675, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Schadenersatz i.H.v. 7.937,90 EUR zu. 1. Eine unzulässige alternative Klagehäufu...mehr

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ZErb 06/2020, Abweichung de... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte ist gemeinsam mit K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Viertelanteils an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage für die Eintragung ist vermerkt: Einantwortungsbeschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 13.3.2017, Az: … ; eingetragen am 3.7.2017. Dem lag folgendes zu Grunde: Ursprünglich war der Bruder des Beteiligten Eigentümer des V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.2 Dauer der Leistungen im Eingangsverfahren

Rz. 6 Die Leistungen im Eingangsverfahren werden aufgrund Abs. 2 Satz 1 für 3 Monate erbracht (Grundsatz). § 3 der Werkstättenverordnung in der bis zum 30.9.2000 geltenden Fassung bestimmte als fachliche Anforderung an die Werkstätten, ein Eingangsverfahren durchzuführen, das "in der Regel" 4 Wochen betragen solle. Demgegenüber sah das Leistungsrecht der zuständigen Rehabili...mehr

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ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) legt die Voraussetzungen der geltend gemachten Verfahrensfehler nicht den Anforderungen der § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügend dar; die Rüge eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers des Finanzgerichts (FG) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO is...mehr

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AGS 05/2020, Kostenerstattu... / 3 Anmerkung

Das Gericht hat zutreffend erkannt, dass eine Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren wegen der dort anfallenden Festgebühren bei Gericht nicht zulässig ist. Lediglich für den Anwalt fallen wertabhängige Gebühren an. Insoweit ist allerdings eine gesonderte Wertfestsetzung nach § 33 RVG erforderlich, die nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag erfolgen darf. Der Gegenstand...mehr

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AGS 05/2020, Beginn der Fri... / 2 Aus den Gründen

1. Der Beschwerde, über die der Senat gem. § 83 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 81 Abs. 6 GNotKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat, ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG zwar statthaft. Ihr bleibt der Erfolg jedoch versagt, da sie bereits unzulässig ist. Denn die angefochtene Entscheidung ist dem Beschwerdeführer am 30.1.2018 zugestellt worden, die Beschwerdeschr...mehr

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AGS 05/2020, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zulässig; insbesondere wurde sie form- und fristgerecht eingelegt und der Beschwerdewert ist erreicht (§§ 567 Abs. 2, 569 ZPO). In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. Weil der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdegegners über bloße Abwicklungstätigkeiten der...mehr

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AGS 05/2020, Wendl/Dose. Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Begründet von Philipp Wendl und Siegfried Staudigl; herausgegeben von Hans-Joachim Dose. 10. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLIX, 2.619 S., 149,00 EUR Das von Wendl/Dose begründete Werk darf man durchaus als Bibel des Unterhaltsrechts bezeichnen. Mit seinen über 2.500 Seiten Ausführungen lässt das Werk keine Frage offen. Das Werk beginnt mit einer fast 500 Seiten umf...mehr