Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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zfs 10/2019, Eigenmächtiges... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg." Die Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ist nicht zu beanstanden; die vom Betr. erhobene Verfahrensrüge der Verletzung von § 74 Abs. 2 OWiG greift – entgegen der Auffassung der GenStA – nicht durch. Die Verfahrensrüge entspricht zwar den Darlegungsanforderungen der § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO. Di...mehr

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zfs 10/2019, Gehörsverletzu... / 3 Anmerkung:

1) Das Vorbringen von Parteien in Schriftsätzen wie in einer mündlichen Verhandlung stellt eine einseitige Parteiprozesshandlung dar, die entweder sofort eine neue Prozesslage schafft (Bewirkungshandlung) oder das Gericht zu einer bestimmten Entscheidung bewegen soll (Erwirkungshandlung). Beispiele für Bewirkungshandlungen, die ohne Zutun des Gerichts eine neue Prozesslage h...mehr

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AGS 10/2019, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat einen Deckungsanspruch des Klägers verneint, weil der Versicherungsfall bereits vor Beginn der Rechtsschutzversicherung eingetreten sei. Der gem. § 4 (1) S. 1 Buchst. d ARB 2012 maßgebliche Verstoß, den der Kläger begangen haben solle, liege schon in der Übergabe des Fahrzeugs mit einem trotz entsprechender Zusage nicht...mehr

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FF 10/2019, Billigung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten zu 1 und 2 (Eltern) streiten über den Umgang des Vaters mit seinem im Januar 2013 geborenen und seit Juli 2015 bei der Mutter lebenden Sohn. [2] Das Amtsgericht hat einen im Anhörungstermin durch die Eltern geschlossenen Vergleich zum Umgang durch Beschluss gebilligt. Danach ist der Vater u.a. ab Ende Juni 2018 alle zwei Wochen zum Umgang mit jeweils zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Säumniszuschläge und AdV-Zinsen

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Zahlt der Steuerpflichtige ohne Gewährung von AdV die im Steuerbescheid festgesetzten Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, s. § 240 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Die Säumniszuschläge betragen 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Das Steuerrecht sieht vor, dass den Rechtsmitteln keine "aufschiebende Wirkung zukommt", vgl. § 361 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Demgegenüber kommt dem Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt außerhalb des Steuerrechts – hier wird das Rechtsmittel nicht als Einspruch, sondern als Widerspruch bezeichnet – eine aufschiebende Wirkung zu, vgl. etwa § 8...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einspruch gegen den Steuerbescheid

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wenn das Finanzamt gegen den (gemeinnützigen) Verein einen Steuerbescheid erlässt, hat dieser die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids überprüfen zu lassen. Zur Vermeidung einer Überlastung der Finanzgerichte hat der Gesetzgeber zunächst ein sog. außergerichtliches Vorverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgeschaltet, bevo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Vollstreckungsverjährung beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) einfachen oder schweren Steuerhinterziehung mit der Rechtskraft der Entscheidung, s. § 79 Abs. 6 StGB. Die Entscheidung kann in einem Urteil, einem Strafbefehl oder einem Beschluss liegen. Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Tz. 59 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Bei Ordnungswi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Vorlagepflicht/Vorlagefristen

Rz. 96 Nach § 90 Abs. 3 S. 5 AO soll die Finanzbehörde die Vorlage von Aufzeichnungen regelmäßig nur für die Durchführung, d. h. während und zur Vorbereitung einer Außenprüfung [1] verlangen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die wie jeder Eingriffsakt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen muss, aber gesetzlich in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 3 Rechtsbehelfe

Besteht zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen Streit über die Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung dem Grunde und/oder der Höhe nach, muss die Finanzbehörde einen Abrechnungsbescheid erlassen.[1] Gegen diesen kann der Steuerpflichtige Einspruch und nach dessen Erfolglosigkeit Klage erheben. Auch ist eine Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids m...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3.5 Nachlassverwalter — Nachlasspfleger

Rz. 21 Der Nachlassverwalter hat nach § 1985 BGB den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Die dabei anfallenden steuerlichen Verpflichtungen (z. B. Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen) hat er zu erfüllen. Außerdem soll er nach h. M. verpflichtet sein, die Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 ErbStG zu erledigen.[1] Rz. 22 Der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.2 Begründung der Ermessensentscheidung

Rz. 23 Bei einer Haftungsinanspruchnahme muss die getroffene Ermessensentscheidung grundsätzlich begründet werden. Das gilt wegen § 121 Abs. 1 auch für die Inanspruchnahme nach § 69 AO.[1] BFH v. 16.10.1984, VII S 13/84, ZIP 1985, 958 ist darin zuzustimmen, dass die erforderliche Begründung eines Haftungsbescheids als Verwaltungsakt[2] im Wesentlichen Ausfluss des rechtliche...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / I. Rechtsanwalt des Klägers, Rechtsmittelklägers oder Antragstellers

Für den Prozessbevollmächtigten des Klägers, Rechtsmittelklägers oder Antragstellers geht es im Falle der Klage-, Rechtsmittel- oder Antragsrücknahme darum, die Gegenseite so früh wie möglich "bösgläubig" zu stellen, um erstattungsrechtliche Nachteile möglichst zu vermeiden. Denn hat die Gegenpartei Kenntnis von der Klage-, Rechtsmittel- oder Antragsrücknahme, so sind die ab...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (1) und begründet (2); der von den Beteiligten begehrten Eintragung dürfte aber dennoch ein Hindernis im Sinne des § 18 GBO entgegenstehen, das nicht Gegenstand der angegriffenen Zwischenverfügungen gewesen ist und damit auch nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist (3). 1. Die gegen die Zwischenverfügungen gerichtete Beschwerde ist stattha...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / II. Grundsätze

In Anwendung dieser Vorschriften sind notwendig nur Kosten für solche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich und geeignet erscheinen.[1] Dies ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen. Dabei ist grds. auf den Zeitpunkt der Vornahme der die Kosten verursachenden...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / II. Die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH

Einige Zeit vor Erlass des zweiten Beschlusses des I. ZS des BGH[12] hatte der III. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016[13] ebenfalls auf einen rein objektiven Maßstab abgestellt und die Auffassung vertreten, es komme auf die – auch unverschuldete – Unkenntnis der Partei oder ihres Rechtsanwalts von den maßgeblichen Umständen nicht an. Die Kernaussage der Entscheidung ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / X. Verfahren

In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen.[75] Der diese Auffassung entgegenstehende Zweck des § 54 Abs. 2 HGB ist lediglich auf kontradiktorische Verfahren anzuwenden, nicht hingegen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Legt ein Versorgungsträ...mehr

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zfs 09/2019, Landesverfassu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Verfassungsgerichtshof hat zunächst Auskünfte des Landesverwaltungsamtes und des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz zur Verwendung des Messgerätes Traffistar S 350, zu seiner Funktionsweise und zu etwaigen bisherigen Auffälligkeiten eingeholt. Während das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz keine weiterführenden Hinweise erteilen konnte, hat das Landesver...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / II. Rechtsanwalt des Beklagten, Rechtsmittelbeklagten oder Antragsgegners

Auch dieser Rechtsanwalt sollte seine Verfahrensweise auf die Rechtsprechung des BGH ausrichten. Es kommt nicht selten vor, dass der Kläger, Rechtsmittelkläger oder Antragsteller seinen verfahrensleitenden Antrag alsbald wieder zurücknimmt. Deshalb gilt es für den Rechtsanwalt des Beklagten, Rechtsmittelbeklagten oder Antragsgegners, den die volle Verfahrensgebühr auslösende...mehr

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FF 09/2019, Verfahrenskoste... / 1 Gründe:

[1] I. Die Mutter wendet sich gegen die Ablehnung der Ergänzung eines Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschlusses um die Bewilligung für den Mehrwert eines Vergleichs. [2] Der Vater hatte das Verfahren mit einem Antrag auf Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsregelung eingeleitet und beantragt, ihm Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 12.6. 2019 – XII ZB 432/18 Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein, wobei es ausreicht, dass in diesem Schriftsatz konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmitteleinlegungs- oder Rechtsmittelbegründungsschrift ...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / 2. Subjektiver Maßstab

Die weit überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte bezieht in die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit auch die subjektive Sicht des Erstattungsberechtigten bzw. seines Prozessbevollmächtigten mit ein. Danach sind die Kosten des Beklagten oder Antragsgegners bzw. des Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / III. Die Gegenmeinung des XII. Zivilsenats des BGH

Die Auffassung des I. und des III. ZS des BGH ist auch in den Reihen des BGH auf Widerspruch gestoßen. So hat der XII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 25.1.2017[17] die Auffassung vertreten, erstattungsfähige Kosten i.S.v. § 80 S. 1 FamFG seien auch solche Kosten, die der Antrag- oder Rechtsmittelgegner in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme des Antrags oder Rech...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / IV. Die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH

In seinem Beschl. v. 10.4.2018[19] hat der VI. ZS des BGH für die Notwendigkeit einer anwaltlichen Verfahrensgebühr auf die Sicht der Partei in der konkreten prozessualen Situation abgestellt. Deshalb bestimme sich die Notwendigkeit aus der "verobjektivierten" ex ante-Sicht der jeweiligen Prozesspartei und nicht – wie vom I. und III. ZS des BGH angenommen – nach einem rein o...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / II. Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen und in FamFG-Erbsachen

Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Der DAV bedauert unter Bezug auf die DAV-Initiativstellungnahme Nr. 28/2015 überdies ganz außerordentlich, dass mit dem Entwurf erneut nur die "Funktionstüchtigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs" in den Blick genommen wurde. Obwohl fünf neue Richterstellen fü...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / A. Die Problemstellung

Macht die in dem Rechtsstreit obsiegende Partei im Kostenfestsetzungsverfahren ihre Anwaltskosten geltend, gibt es hinsichtlich ihrer Erstattungsfähigkeit meist keine Probleme. In Einzelfällen stellt sich lediglich die Frage, ob einzelne Positionen der Anwaltskosten erstattungsfähig sind oder nicht. Diese Frage kann sich in vielen Ausgestaltungen stellen, etwa ob eine Termin...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / Zusammenfassung

Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu vermeiden. Er kritisiert insbesondere die Pläne zur Einführung eines Papier-Empfangsbekenntnisses im elektronischen Rechtsverkehr. Einer fachlichen Spezialisierung gibt der DAV den Vorzug gege...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / 3 Anmerkung:

Der Stand der Rechtsprechung des BGH Nachdem der I. ZS des BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat, die für die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Falle der durch Klage- oder Rechtsmittelrücknahme vorzeitigen Beendigung des Mandats allein auf die objektive Lage abgestellt hat, und der III. ZS des BGH sich missverstanden fühlt, ist die Rechtsprechung unter den...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / 2 Aus den Gründen:

"III. [4] … Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 575 ZPO) ist nicht begründet. Das Beschwerdegericht bejaht die Erstattungsfähigkeit der dem Bekl. zuerkannten 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100, 3101 VV RVG sowie der 2,0 Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu Recht." [5] 1. Die seitens der Prozessbevollmächtigten der Bekl....mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem notariellen Testament vom 21.2.1994 (Anlage K 1 zur Klage = Bl. 86 ff) hatte der am 22.2.1994 verstorbene Vater der von ihm danach allein beerbten Klägerin die Testamentsvollstreckung angeordnet. Gemäß testament...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ErbR 2019, 183) ausgeführt, die Beteiligten zu 2 bis 5 seien nicht Erben geworden. Die Testamentsergänzung vom 7. März 2012 bestimme eine Erbeinsetzung lediglich für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Im Hinblick auf die Frage, ob die Eheleute mit ihren letzt...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die von der Bezirksrevisorin als Vertreterin der Staatskasse eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß den §§ 5 Abs. 2 GvKostG, 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel allerdings keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hat zu Recht angeordnet, dass die in der Kostenrechnung enthal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 41 Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass bzw. gegen teilweisen Erlass unter Ablehnung des weitergehenden Antrags auf vollständigen Erlass ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird nicht nach § 361 AO durch Aussetzung der Vollziehung gewährt, da die Ablehnung des Antrags keinen vollziehbaren Inhalt hat, sondern nach § 114 FGO durch einstweilige Anordnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 209 Das Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme ist selbstständig gegenüber dem Steuerfestsetzungsverfahren.[1] Beide Verfahren (Rechtsbehelf gegen die Steuerfestsetzung und Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme) können unabhängig voneinander betrieben werden.[2] Da es sich um selbstständige Verfahren handelt, dürfen Aspekte des einen Verfahrens nicht in dem anderen Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Erlass der Steuer nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Rz. 11 Besondere Probleme bei einem Erlass nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung entstehen nur bei einem Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit. Soll die Steuer wegen persönlicher Unbilligkeit (dazu § 163 AO Rz. 169ff.) erlassen werden, ist dies bei Vorliegen von Erlasswürdigkeit und Erlassbedürftigkeit möglich, ohne dass die Bestandskraft der Steuerfestsetzung eine Rolle s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Begriff der sachlichen Unbilligkeit

Rz. 36 Bei der sachlichen Unbilligkeit ist die Unbilligkeit in der zu entscheidenden Sache selbst begründet und daher unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stpfl. Sie liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung der gesetzlichen Vorschrift, unter Benutzung der üblichen Auslegungsmethoden, die Besonderheiten des Einzelfalls entgegen der Absichten des Gesetzgebers ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.1 Unbilligkeit aufgrund des Verfahrensrechts

Rz. 45 Die Institute der abweichenden Steuerfestsetzung, § 163 AO, oder des Erlasses, § 227 AO, dienen nicht dazu, die Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden zu umgehen. Rechtswidrige Steuerbescheide können, anders als andere Verwaltungsakte nach § 130 AO, nicht jederzeit geändert werden, sondern nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 172ff. AO vorliege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um 2 Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zum R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.3 Hinzuziehung, Beiladung

Rz. 25 Da die beiden an die einzelnen Ehegatten gerichteten Bescheide eine unterschiedliche Entwicklung nehmen können, d. h. nach Einlegung von Rechtsbehelfen ggf. unterschiedliche Steuerfestsetzungen beinhalten und die Entscheidung deshalb gegenüber den Ehegatten nicht einheitlich zu ergehen braucht, liegen die Voraussetzungen für eine notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.4 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 26 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO kann mit dem Zusammenveranlagungsbescheid die Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen und sonstiger Ansprüche gegen einen oder beide Ehegatten verbunden werden, soweit das Bestimmtheitsgebot des § 119 AO nicht verletzt wird.[1] Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 4 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumnis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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§ 24 Unfallversicherung / E. Rechtsweg

Rz. 25 Gegen den Feststellungsbescheid, mit dem die Gefahrklassen festgestellt werden, gegen den Zuständigkeitsbescheid, mit dem sich eine Berufsgenossenschaft für zuständig erklärt, sowie gegen die einzelnen Beitragsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln insbesondere des SGB X. Rz. 26 Bleibt der Widerspruch erfolglos, ...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 49 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 50 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr