Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.36 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2019 Schätzung / § 162 AO Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schätzung sind die rechtmäßige Herleitung der Schätzungsbefugnis dem Grunde nach, die sachgerechte Auswahl der für den konkreten Fall geeigneten Schätzungsmethode und deren methodisch und rechnerisch zutreffende Anwendung. Materielle Mängel rechtfertigen, sofern sie nicht unerheblich sind, grundsätzlich eine Sc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.27 § 138d AO (Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen)

• 2020 Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen / Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht / §§ 138d bis 138k AO §§ 138d bis 138k AO beinhalten die Verpflichtung zur Mitteilung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Umgesetzt wurden hiermit die Vorgaben der RL (EU) 2018/822 v. 25.5.2018. Fraglich ist, ob sowohl die Vorgaben der Richtlinie als auch die Umsetz...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.8 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2019 Verletzung der Sperrfrist beim Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft / Schadensersatzanspruch bei steuerlicher Fehlberatung / § 22 Abs. 2 UmwStG Das FG Hessen hat mit Urteil v. 10.7.2018, 2 K 406/16 – I R 25/18 bei einem Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen eines Anteilstausches nach § 21 UmwStG einen Sperrfristverstoß i. S. v. § 22 Abs. 2 UmwStG b...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.59 § 50d EStG (Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g EStG)

• 2019 Abfindungen im Zusammenhang mit zurückliegenden Mitarbeiterentsendungen / Inbound-Fall / Outbound-Fall / § 50d Abs. 12 EStG Nach § 50d Abs. 12 EStG sollen Abfindungen insoweit im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert werden, als diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zustand. Zu erfolgen hat die Aufteilung nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. F...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2019 Schönheitsoperationen / § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, dass die ärztliche Maßnahme als Heilbehandlung qualifiziert werden kann. Die ärztliche Leistung muss dazu dienen, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu stellen oder eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen. Bei Schönheitsoperatione...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ablaufhemmung wegen Betriebsprüfung und Unterbrechung der Betriebsprüfung

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO tritt nur ein, wenn ernsthaft mit der Betriebsprüfung begonnen wurde. Nach § 171 Abs. 4 S. 2 AO tritt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO nicht ein, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Auf ein Vers...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.3 Enforcement-Verfahren

Rz. 237 Mit Inkrafttreten des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) zum 1.1.2022 wurde das deutsche Enforcement-Verfahren grundlegend reformiert und das bis dahin zweistufige Enforcement-System aufgehoben und durch ein einstufiges Verfahren ersetzt. "Enforcement" bezeichnet dabei die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.1 Grundsatz der Kollegialentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Senate entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern[1], was Ausdruck des Kollegialprinzips ist. Gehören dem Senat Richter auf Probe oder kraft Auftrags an oder ist ein Richter an den Senat abgeordnet, ist dies im Geschäftsverteilungsplan kenntlich zu machen.[2] Bei einer gerichtlichen Entscheidung darf nur ein ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Widerspruchsrecht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift eröffnet ein Widerspruchsrecht, das im Regelfall mehreren Personen zusteht, nämlich dem Insolvenzverwalter und den gesetzlichen Vertretern der insolventen Ges. Jede dieser Personen hat ein eigenes Widerspruchsrecht und darf dieses unabhängig von den anderen Widerspruchsberechtigten ausüben. Praxis-Beispiel Über das Vermögen der T-GmbH wird im August 01 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Erkennbarkeit eines Einspruchsbegehrens (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. Hieraus ergibt sich, dass an den Vortrag des Stpfl. keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Insbesondere von ihm nicht erwartet wird, dass er seinen Einspruch ausdrücklich als solchen bezeichnet. Auch wenn er seinen schriftlichen oder elektronischen oder – im Falle d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 357 AO entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 238 RAO. Die Vorschrift wurde durch das Grenzpendlergesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1996 redaktionell an die Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf angepasst. Gleichzeitig wurde § 357 Abs. 2 S. 3 AO neu eingefügt, wonach der Einspruch gegen einen Verwaltungsakt, der bei gesetzlich zugelassen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.1 Auslegungsregeln

Rz. 17 Der Einspruch ist eine verfahrensrechtliche Willenserklärung, deren Auslegung entsprechend der §§ 133, 157 BGB zu erfolgen hat. Die Erklärung ist aber nur dann der Auslegung bedürftig und fähig, wenn es ihr an einem eindeutigen und zweifelsfreien Inhalt hinsichtlich des Gewollten fehlt.[1] In einem solchen Fall ist nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Rechtsbehelf

Rz. 7 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Erleichterungen ist der Einspruch nach § 347 AO gegeben.[1] Ein vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FGO kommt nicht in Betracht, sondern nur in Ausnahmefällen kann eine einstweilige Anordnung durch das FG nach § 114 FGO erlassen werden. Gegen die ablehnende Einspruchsent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 5 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Duldungsbescheid sind die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] gegeben. Anders als das bloße Betreten, das schlichtes Verwaltungshandeln darstellt und mangels Verwaltungsaktqualität nicht mit Einspruch angreifbar ist, führen weitere hoheitliche Maßnahmen, wie z. B. das Durchsuchen, aufgrund des regelmäßig entgegengesetzten Willens...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 5 Antrag

Das selbstständige Beweisverfahren wird auf schriftlichen Antrag hin eingeleitet. Gemäß § 486 Abs. 4 ZPO kann der Antrag auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Gemäß § 487 ZPO muss der Antrag die Bezeichnung des Gegners, die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, die Benennung der nach § 485 ZPO zulässigen Beweismittel, die Glaubhaftmachun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Ausnahmen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von Personen (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO)

Rz. 10 Um gleichwohl eine unbillige Belastung von Stpfl. durch die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 S. 1 AO auszuschließen, hat der Gesetzgeber eine Ausnahme von dieser Verpflichtung vorgesehen.[1] Demnach besteht diese nicht, wenn Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Allerdings bedarf diese Befreiung der Genehmigung der Finanzverwaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 59 Bei Ablehnung eines Zinsverzichts durch das FA ist an sich Einspruch einzulegen und Verpflichtungsklage zu erheben. Die vorläufige Festsetzung der Zinsen ist entfallen.[1]mehr

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§ 5 Verjährung / ii) Rechtsbehelf

Rz. 767 Durch den Gebrauch eines Rechtsbehelfes gegen amtspflichtwidriges Verhalten der öffentlichen Hand wird die Verjährung entsprechend § 204 BGB gehemmt.[793]mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / aaa) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt

Wird ein Rechtsmittel zunächst uneingeschränkt eingelegt und dann erst später beschränkt, hat der Anwalt die Vergütung nach den Nrn. 3200 ff. VV bereits aus dem Gesamtwert verdient, sodass das anschließende Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG mit zum Berufungsrechtszug zählt und keine gesonderten Gebühren mehr auslösen kann. Beispi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.2 Weitere Rechtsmittel

Gegen eine auf die Erinnerung ergangene Entscheidung kann der dadurch Betroffene sofortige Beschwerde an das Landgericht einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen.[1] Auch diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die auf die Erinnerung ergangene Entscheidung ist vielmehr vom Arbeitgeber sogleich zu beachten, wenn nicht das Vollstreckungs- oder das Beschwerdeger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.4 Endgültige Erfolglosigkeit

Rz. 18 Endgültig ohne Erfolg geblieben ist ein Rechtsbehelf, wenn eine abweisende Rechtsbehelfsentscheidung des Gerichtes oder der Finanzbehörde über die Anfechtungsklage oder den Einspruch unanfechtbar geworden ist oder wenn auf irgend eine andere Weise, z. B. durch Rücknahme des Rechtsbehelfs nach § 362 AO oder § 72 FGO, das durch den Rechtsbehelf in Beziehung auf den ange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Angefochtener Bescheid

Rz. 14 Endgültig keinen Erfolg gehabt i. S. d. § 237 Abs. 1 S. 1 AO hat ein Rechtsbehelf insbesondere dann, wenn er durch eine unanfechtbare Entscheidung abgewiesen oder vom Rechtsbehelfsführer zurückgenommen worden ist, ohne dass das FA dem Rechtsbehelfsbegehren zuvor entsprochen hat.[1] Hierfür maßgebend ist der Verfahrensgegenstand und das konkretisierte Rechtsbehelfsbege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Begründung der Regelung

Rz. 1 Mit der Zinspflicht nach Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung nach § 237 AO sollen die Vorteile (teilweise) abgeschöpft werden, die der Rechtsbehelfsführer aus der zeitweisen Nichtzahlung der Steuer oder Vergütungsrückforderung zieht oder ziehen könnte.[1] Insofern enthält die Vorschrift ein Gegenstück zu den Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge nach § 236 AO . Es ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 4 Pfändung und Arbeitsverhältnis

Der Schuldner wird von der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses unterrichtet.[1] Grundsätzlich obliegt es ausschließlich dem Arbeitnehmer als Schuldner, Zulässigkeit und Wirksamkeit der Einkommenspfändung zu prüfen und ggf. hiergegen Rechtsmittel einzulegen.[2] Das Vollstreckungsverfahren und Einwendungen dagegen betreffen das Rechtsverhältnis des Arbeitnehmers...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Einredeerhebung und Schadenminderung

Rz. 827 Ob sich eine Partei überhaupt auf das anspruchsausschließende Argument der Verjährung beruft, steht nicht nur im Prozess grundsätzlich zu ihrer alleinigen Disposition. Es besteht daher auch keine Verpflichtung zum unverzüglichen Geltendmachen.[843] Rz. 828 Abzuwägen ist beim Gesamtschuldnerinnenausgleich auch zum (u.U. ebenfalls interessengeprägten) gesamtschuldnerisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Schuldner

Rz. 38 Schuldner der Aussetzungszinsen ist derjenige Schuldner der Hauptschuld, der den Rechtsbehelf endgültig erfolglos geführt hat und für den die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt war. In Gesamtschuldfällen kann nach § 44 Abs. 2 S. 3 Zinsschuldner nur derjenige Gesamtschuldner sein, in dessen Person diese Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Erfüllen mehrere Gesamtschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Übergangsfragen

Rz. 5 Die mehrfachen Veränderungen der Regelung über die Aussetzungszinsen, insbesondere die Ausdehnung der Zinspflicht, werfen Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches auf. Rechtsbehelfsverfahren sind meist sehr langwierig und können sich über die zeitlichen Grenzen des Anwendungsbereichs der nacheinander geltenden Vorschriften über Aussetzungszinsen hinweg erstrecken. A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1 Steuerbescheid

Rz. 15 Ein Einspruch[1] oder eine Anfechtungsklage müssen endgültig ohne Erfolg geblieben sein. Der Einspruch oder die Klage müssen sich gegen einen ohne oder mit Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 [2] ergangenen Steuerbescheid [3], gegen eine Steueranmeldung [4] oder gegen einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, gerichtet haben. Die Klage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Voraussetzungen der Zinspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Auf die Festsetzung der Zinsen sind die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.[1] Die Zinsen werden danach durch Bescheid entsprechend § 155 Abs. 1 AO festgesetzt. Vgl. hierzu und zur Festsetzungsfrist die Erl. zu § 239 AO sowie zur Höhe der Zinsen § 238 AO und die Erl. zu dieser Vorschrift. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen kann auch in mehrer...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 14 Mängel des Pfändungsbeschlusses

Der Arbeitgeber muss einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch dann respektieren, wenn er Mängel aufweist. Ein fehlerhafter Pfändungsbeschluss ist grundsätzlich nicht wirkungslos, sondern nur mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO anfechtbar.[1] Das gilt insbesondere auch, wenn die unpfändbaren Einkommensteile[2] im Pfändungsbeschluss nicht zutreffend festg...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Fall somit keine Blanket...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 13 Tatbestandliche Voraussetzung für die Entstehung der Zinspflicht[1] sind die Anhängigkeit eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens zur Überprüfung eines angefochtenen Verwaltungsakts die Gewährung einer Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung und die endgültige Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Gegenstand der Zinspflicht

Rz. 35 Der geschuldete Betrag ist zu verzinsen, wenn ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder die Aufhebung oder Änderung eines Steuervergütungsbescheids endgültig erfolglos geblieben ist. Auch wenn statt der Wörter "Steuer" und "Steuervergütung" in § 237 Abs. 1 S. 1 AO das Wort "Betrag" verwendet wird, kommen doch nur St...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / Leitsatz

Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 25 Anknüpfungspunkt für die Zinsen ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt worden ist. Dabei ist jede Art der Aussetzung der Vollziehung gemeint, also die Aussetzung nach § 361 Abs. 2, 3 AO durch die Finanzbehörde sowie die Aussetzung nach § 69 Abs. 2 FGO durch die Finanzbehörde oder nach § 69 Abs. 3 FGO durch das Gericht. Auch ist es b...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.3 Namen der Prüfer

Rz. 11 Neben der Prüfungsanordnung und dem voraussichtlichen Prüfungsbeginn sind dem Stpfl. auch die Namen der Prüfer bekannt zu geben. Hierdurch soll es dem Stpfl. zum einen ermöglicht werden, die Personen zu identifizieren, denen gegenüber er zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet ist.[1] Zum anderen soll ihm dadurch Gelegenheit gegeben werden, Gründe geltend zu machen, d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 3 Verlegung des Prüfungsbeginns auf Antrag des Stpfl. (Abs. 2)

Rz. 30 Nach § 197 Abs. 2 AO soll der Beginn der Außenprüfung auf Antrag des Stpfl. auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden. Der Antrag nach § 197 Abs. 2 AO ist von dem Vorgehen gegen eine unter Missachtung des § 197 Abs. 1 S. 3 AO erfolgte Festsetzung des Prüfungsbeginns zu unterscheiden. Den Einwand, dass die Prüfungsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.2 Prüfungsbeginn

Rz. 7 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO ist dem Stpfl. auch der voraussichtliche Prüfungsbeginn mitzuteilen. Die Festlegung des Prüfungsbeginns ist ein selbständiger Verwaltungsakt[1], der den Zeitpunkt bestimmt, von dem an der Stpfl. verpflichtet ist, Prüfungsmaßnahmen zu dulden und seinen Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO zu genügen.[2] Im Hinblick auf die Regelung des § 200 Abs. ...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / II. Keine "notwendigen Auslagen"

Das LG geht davon aus, dass es bei den für das Berufungsverfahren geltend gemachten Gebühren im Ergebnis nicht um "notwendige Auslagen" handelt. Dabei verkenne man nicht, dass diese Frage in Lit. und Rspr. umstritten sei. Während große Teile der Lit. die Meinung vertreten, dass jedes Tätigwerden des Verteidigers in diesem Verfahrensstadium notwendig sei, bestehe in der Rspr....mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / I. Sachverhalt

Der Strafgefangene hat mit Schreiben seiner anwaltlichen Vertreterin v. 14.9.2023 bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) eingereicht und beantragt, ihm unter Beiordnung seiner Rechtsanwältin PKH für ein von ihm beabsichtigtes Strafvollzugsverfahren zu bewilligen. Dem Antrag auf PKH hat er eine als "Entwurf" gekennzeichnete Antragsschrift ...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensweise des Bezirksrevisors Manche Entscheidungen führen bei mir zum Kopfschütteln. So auch das dem Beschluss des LG Mühlhausen vorangegangene Verhalten des Bezirksrevisors. Man fragt sich, warum eigentlich in einer solchen Sache der Bezirksrevisor Rechtsmittel einlegt, obwohl die Sach- und Rechtslage eigentlich so klar ist, dass auch ein Bezirksrevisor erkennen so...mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / II. Entscheidung nicht anfechtbar

Das BayObLG hat das Rechtsmittel aufgrund der ausdrücklichen Bezeichnung durch die Rechtsanwältin als Rechtsbeschwerde und hilfsweise als sofortige Beschwerde geprüft. Das Rechtsmittel gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer erweise sich aber als unzulässig. Eine Rechtsbeschwerde nach § 116 Abs. 1 StVollzG wäre gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer nicht...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Feststellungstitel

Rz. 98 Stützt der Geschädigte seine Ansprüche nur auf das StVG, kann eine Auslegung des Vergleichs dazu führen, dass eine Beschränkung auf die Höchstbeträge vorliegt.[93] Entsprechendes gilt für die anderen Haftpflichttatbestände mit Höhenbegrenzung.[94] Rz. 99 Eine Beschränkung auf Haftungshöchstsumme bzw. Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme sollte regelmäßig i...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Freispruch des Angeklagten durch das AG Berufung eingelegt. Diese hat sie dann noch vor Begründung zurückgenommen. Gestritten wird jetzt noch um die Frage, inwieweit auch Gebühren für das Berufungsverfahren erstattungsfähig sind. Das Rechtsmittel der Pflichtverteidigerin gegen die Entscheidung des AG, mit der die Gebühren verwehrt worden si...mehr