Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste.[1] Einer solchen Zustimmung bedarf es jedoch, wenn die...mehr

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KI und Tax Tech in der Steu... / 1 ChatGPT, CoPilot Tax & Co

News von haufe.de/steuern ChatGPT: Welchen Nutzen hat die KI für Steuerberater? So wurde die erste generative KI-Lösung von Haufe entwickelt KI in der Steuerberatung: Wir versprechen Ihnen (noch) keine Revolution Tax Prompt Engineer: Was Steuerberater über Prompt Engineering wissen müssen Vertiefende Inhalte CoPilot Tax – Ihr persönlicher KI-Assistent Der CoPilot Tax – Eine revolut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überste...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.2 Pflichtpauschalierung mit 15 % für Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen muss der Arbeitgeber mit einem abgeltenden Steuersatz von 15 % pauschalieren.[1] Dies gilt auch dann, wenn an die Versorgungseinrichtung keine weiteren laufenden Beiträge oder Zuwendungen geleistet werden. Sonderzahlungen mit Arbeitslohncharakter Sonderzahlungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die an die Stelle der bei regul...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung – Die Versicherungsfälle, BG 2011, 339. Hamacher, Unfallversicherungsschutz für die Leibesfrucht, BG 1981, 150. Heilmann, Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer während der Schwangerschaft erlittenen Berufskrankheit und der Schädigung der Leibesfrucht durch fortgesetzte Einwirkung von Halothan, SGb 1994, 41. Jahnke , Mittelbare Bet...mehr

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Jahresabrechnung: Schuldner / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Habe ein Wohnungseigentümer vor dem 1.12.2020 Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen den Verwalter erhoben und erkläre er im Hinblick auf die während des Berufungsverfahrens zum 1.12.2020 eingetretene Rechtsänderung einen Parteiwechsel auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sei deren Verweigerung der Zustimmung zu dem Parteiwechsel regelmäßig rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 77 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 20) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 4 Literatur

Rz. 114 Baur/Glenzk/Schneider, Die Bedeutung der Expositionsermittlung im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren, ZblArbeitsmed 2013, 330. Becker, Synkanzerogenese als Berufskrankheit – Ein Lösungsvorschlag, ZblArbeitsmed 2015, 301. ders., Die anzeigepflichtigen Berufskrankheiten, Stuttgart 2010. ders., Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.3 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat wegen des Grundsatzes der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu. Die einzige – aber wichtige – Ausnahme bildet § 112 Abs. 4 BetrVG, der dem Betriebsrat bei sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen nach §§ 111, 112, 112a Abs...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / Zusammenfassung

Überblick Auf nahezu allen Ebenen stellen sich die Rechtsfragen des Ausbildungsverhältnisses zumindest in Nuancen anders, wenn minderjährige Auszubildende betroffen sind. Dabei ergeben sich die Unterscheidungen teilweise direkt aus dem Gesetz, teilweise werden bestimmte Wertungsfragen bei minderjährigen Auszubildenden anders getroffen. Auch hier bietet es sich an, den Weg de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 132 Voraussetzung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist zunächst, dass eine ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Die Rahmenvorschrift muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d. h. die Auswahl unter mehreren möglichen Regelungen zur Erreichung des Sicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

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AGS 08/2024, Auslagen der S... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend Eine weitere Entscheidung aus der Praxis, die sich mit der Frage der Erstattung der oft, so auch hier, horrenden Sachverständigenkosten in den KiPo-Verfahren befasst. Die vom LG vorgenommene Abwägung ist zutreffend und entspricht dem Ansatz der zitierten obergerichtlichen Rspr. Auf die und auf die Anmerkungen zu den zitierten Entscheidungen wird verwiesen. Als V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Depeçage.

Rn 33 Die Kollisionsnormen überantworten nicht einen Fall als ganzen einer bestimmten Rechtsordnung, sondern weisen jeweils einer bestimmten Rechtsfrage (Anknüpfungsgegenstand) eine bestimmte Rechtsordnung zu (›analytische Methode‹). Unterschiedliche Rechtsfragen eines einheitlichen Falles können mit unterschiedlichen Rechtsordnungen eng verbunden sein, was dazu führt, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 530 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 In § 4 Abs 2 EStG wird als Bilanzänderung sowohl die Richtigstellung eines den GoB unter Be­folgung der Vorschriften des EStG nicht entsprechenden Bilanzansatzes verstanden als auch der Austausch eines hiernach zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz. Es hat sich allg eingebürgert, nur den Fall der Änderung ein...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 112 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[405] wobei es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 88 BGB – Kirchliche Stiftungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der Landesgesetze über die kirchlichen Stiftungen bleiben unberührt, insbesondere die Vorschriften zur Beteiligung, Zuständigkeit und Anfallsberechtigung der Kirchen. Dasselbe gilt entsprechend für Stiftungen, die nach den Landesgesetzen kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind. Rn 1 § 88 stellt klar, dass die Vorschriften der Landesgesetze üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren, Begehren, Entscheidung.

Rn 12 Zuständig für das nach § 650d eingeleitete Verfahren ist gem § 937 ZPO iVm § 71 Abs 2 Nr 5 GVG das örtlich zuständige LG als Prozessgericht, dort gem § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG eine der neu geschaffenen Baukammern. Rn 13 Die obigen Ausführungen zum Zweck der Vorschrift und Gegenstand der erfassten ›Streitigkeiten‹ (Rn 4–8) zeigen, dass neben Sicherungsbegehren und Leistungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Bauer, Der Tatbegriff im Steuerrecht, wistra 1991, 56; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheids, NStZ 2002, 518; Bublitz, Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG im Steuerstrafrecht, DStR 1985, 653; Burkhardt, Zur Abgrenzung von Versuch und Wahndelikt im Steuerstrafrecht, wistra 1982, 178; Ceffinati, Zum Versuchsbeginn b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes (Abs 1).

Rn 1 Art 16 regelt gesondert die elterliche Verantwortung kraft Gesetzes (›Sorgerechtsstatut‹). Nicht erfasst wird die gerichtliche Anordnung (Andrae NZFam 16, 923, 927 gegen Bambg FamRZ 16, 1270). Zur Zuweisung oder dem Erlöschen der elterlichen Verantwortung (Art 1 II) ohne Einschreiten eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde gehört auch die Sorgeerklärung nach § 1626...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnahmsweise wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ein VU ist ausges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Struktur von Kollisionsnormen.

Rn 31 Die Kollisionsnormen des Besonderen Teils des IPR (insb Art 7–46 EGBGB, Rom I-III, EuUnthVO iVm HUP, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO), die auch als ›Verweisungsnormen‹ bezeichnet werden, weisen eine besondere Struktur auf, die idealtypisch verwirklicht ist bei den sog allseitigen Kollisionsnormen: Jede Kollisionsnorm (zB Art 13, 40) ordnet einer abstrakt beschriebenen Klasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Formelle Prüfung.

Rn 23 Aufgrund der idR erhobenen Feststellungsklage, die auch der Verein betreiben kann (BGH NZG 13, 713 [BGH 23.04.2013 - II ZR 74/12] Tz 20–22), prüft das Gericht, ob die Vereinsstrafe rechtmäßig und damit wirksam ist. Rechtmäßigkeit der Vereinsstrafe setzt voraus: ausreichende satzungsmäßige Grundlage (Rn 15), der Betroffene unterliegt der Vereinsstrafgewalt (Rn 17), ordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslegung.

Rn 3 Wegen seines europäischen Ursprungs ist das ProdHaftG richtlinienkonform auszulegen (s insb EuGH Slg 97, I-2649 Rz 37f). Entscheidend ist der mit der RL angestrebte Harmonisierungsgrad (umfassend Schaub ZEuP 11, 41 ff). Wurde zunächst vielfach von einer Mindestharmonisierung ausgegangen (zB Sack VersR 88, 439, 442 mwN; Hohloch ZEuP 94, 408, 427, 430; Th Möllers VersR 00...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Transplantation.

Rn 28 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Transplantation von Körperteilen können bei lebenden Menschen und bei Toten auftreten. Sie sind durch das TransplantationsG v 4.9.07 (BGBl I 2207, zuletzt geändert durch Art 15d des G vom 11.7.21, BGBl I 2754) geregelt. Da der Körper des lebenden Menschen kein Objekt des Rechtsverkehrs ist, kann die Organspende eines Lebenden nur un...mehr

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AGS 08/2024, Gries/Over, Beck´sches Formularbuch Mietrecht

Herausgegeben von Richard Gries und Henrik Over. 7. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 1173 S., 195,00 EUR Kein Rechtsgebiet im Bereich des BGB ist im Laufe seiner Geschichte so oft geändert worden wie das Mietrecht. Grund hierfür mag sein, dass diese Rechtsmaterie dem ständigen Wechsel der sozialen Bedingungen angepasst werden muss. Dies bedingt aber für den Anwalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Landwirtschaftliches Inventar.

Rn 10 Nach §§ 1, 2, 3 Pachtkreditgesetz (PKrG) v 5.8.51 (BGBl 494, zuletzt geändert am 8.11.85 BGBl I 2065; dazu BGHZ 35, 53; 41, 6; 51, 337; 54, 319; 120, 268; MDR 69, 215; Staud/Schaub vor § 581 Rz 98 ff; Nobbe/Pamp § 1204 Rz 24 ff; Sichtermann PachtkreditG 1954; Lörcher, Rechtsfragen zum PachtkreditG, 1964; Witt, Das Pfandrecht am Inventar des landwirtschaftlichen Betrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abweichung von Anknüpfungspunkten.

Rn 36 Die von den einzelnen Kollisionsnormen zum Anknüpfungspunkt erhobenen Umstände (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Handlungsort, Belegenheitsort etc) konkretisieren in einer typisierenden Weise die engste Verbindung der im Anknüpfungsgegenstand zusammengefassten Rechtsfragen zu einer Rechtsordnung. Falls im Einzelfall aufgrund atypischer Umstände zu einem an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragliche Pflichten.

Rn 51 Die vertraglichen Pflichten richten sich in erster Linie nach dem Inhalt der Abrede. Geschuldet wird grds die tatsächliche bzw fachliche Richtigkeit der Informationen (Wahrheit und Vollständigkeit). Dabei ist der Wissensstand des Empfängers mit zu berücksichtigen (BGH WM 00, 1441; 01, 134). Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beratung (I).

Rn 2 Das BtG berät und unterstützt den Betreuer. Die Beratung ist bei Bedarf dauerhaft während der ganzen Betreuung zu leisten, wobei der Umfang der Beratung bei ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Dem Gericht obliegt es, den Betreuer, der über keine Rechtskenntnisse verfügt, darauf aufmerksam zu machen, wenn es seine Maßnahmen fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Rn. 67 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestehen folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sanktion: Ergebniskorrektur.

Rn 18 Art 6 schreibt als Rechtsfolge die Nichtanwendung einer ausl Rechtsnorm vor. Wie die hierdurch entstandene Lücke zu füllen ist, bleibt offen. Nach hM ist dafür auf das ausl Recht selbst zurückzugreifen, hilfsweise auf deutsches Recht (BGHZ 120, 37; RGZ 106, 85 f; München NJW-RR 12, 1097; KG NJW-RR 08, 1111; Hamm FamRZ 93, 116), nach aA von vornherein auf deutsches Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Art 4 ist eine Hilfsnorm. Sie regelt Einzelheiten zum Ziel der Verweisung: Steht aufgrund der anwendbaren Kollisionsnorm fest, welchen Staates Recht anzuwenden ist, so stellt sich die Frage, ob für die Beantwortung der betreffenden Rechtsfrage auf das berufene Recht in seiner Gesamtheit oder nur auf einen bestimmten Ausschnitt zurückzugreifen ist. Zwar kommt von vornher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz und Irrtum

Rz. 1332 [Autor/Stand] Bei offenen Rechtsfragen wird es für möglich und zumutbar erachtet, dass der Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung eine sog. Anrufungsauskunft zur Lohnsteuer nach § 42e EStG einholt[2]. Rz. 1332.1 [Autor/Stand] Zur Bedeutung des Vorsatzes für die Beurteilung einer Lohnsteuerhinterziehung "auf Zeit" bzw. "auf Dauer" s. Rz. 1328.1 und 1328.3. Rz. 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Haftungsgrundlage.

Rn 205 Die Arzthaftung richtete sich früher ganz überwiegend nach Deliktsrecht, weil bis 2002 nur bei Deliktsansprüchen auch Schmerzensgeld zugesprochen werden konnte (§ 847 aF). Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz 2002 und die Schuldrechtsmodernisierung wurde die Grundlage für eine stärkere Verlagerung der Arzthaftung in das Vertragsrecht gelegt und durch die Kodi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Vertragsstatuts (Abs 1 und Abs 2).

Rn 5 Art 12 I nennt – wie schon Art 10 EVÜ und ex Art 32 I EGBGB – Regelbeispiele (s Rauscher/Freitag Art 12 Rz 6; MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 3) für die Reichweite des von ROM I berufenen Rechts, deren Anwendungsbereich nicht immer scharf zu trennen ist. Soweit die Parteien keine vorrangigen anderen Festlegungen (Vertragsfreiheit) getroffen haben – zB Ausschluss des CISG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodelle – Zweiter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Musterfeststellungsklage nach dem VDuG (I 1 Nr 3).

Rn 3 Abs 1 S 1 Nr 3 zur Hemmung der Verjährung bei Musterfeststellungsklagen entspricht § 204 I Nr 1a BGB aF. Zweck der Regelung ist, dass ein angemeldeter Verbraucher den Ausgang der Musterfeststellungsklage abwarten kann, ohne Verjährung befürchten zu müssen. Die vormals in §§ 606 ff ZPO aF geregelte Musterfeststellungsklage ist nun (gemeinsam mit der Abhilfeklage) im VDuG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2224 BGB – Mehrere Testamentsvollstrecker.

Gesetzestext (1) 1Mehrere Testamentsvollstrecker führen das Amt gemeinschaftlich; bei einer Meinungsverschiedenheit entscheidet das Nachlassgericht. 2Fällt einer von ihnen weg, so führen die übrigen das Amt allein. 3Der Erblasser kann abweichende Anordnungen treffen. (2) Jeder Testamentsvollstrecker ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Testamentsvollstrecker diejenige...mehr