Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.5 Bestätigung des schlüssigen Konzepts

Rz. 222 Das BSG hält daran fest, dass es zuvörderst Aufgabe der kommunalen Träger ist, bereits für das Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu entwickeln (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Damit können die für die Beurteilung der Angemessenheit entwickelten Kriterien umgesetzt werden. Rz. 223 Ist ein Konz...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslösungen / 3 Sonstige Rechtsfragen

Die Erklärung des Arbeitgebers, eine Auslösung werde "steuerfrei" gewährt, bedeutet in der Regel nicht, dass der Arbeitgeber die Steuern tragen will, wenn sich die Annahme über die Steuerfreiheit als unzutreffend erweist.[1] Auslösungen sind unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.[2]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 22 Die Rechtsbeschwerde ist bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zuzulassen. Voraussetzung ist, dass nicht nur über einen konkreten Einzelfall zu entscheiden ist, sondern dass die anstehenden entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können und deshalb das Interesse der Allg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichung von früherer Entscheidung: Großer Senat

Rz. 6 Nach § 132 Abs. 2 GVG darf ein Zivilsenat, der über eine ihm vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde zu entscheiden hat, von der Entscheidung eines anderen Zivil- oder Strafsenats oder eines Großen Senats oder der Vereinigten Großen Senate nicht abweichen. Will er abweichen, so hat er die Rechtsfrage dem Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen Senaten zu ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

Rz. 2 Sind mehrere Grundbuchämter nebeneinander (Eintragung eines Gesamtrechts) oder hintereinander (Zuständigkeitswechsel bei Veränderungen im Grundstücksbestand) zuständig, so setzt eine sachgerechte Erledigung die Kenntnis von der Vorgehensweise der anderen Gerichte voraus. Rz. 3 Jedes Grundbuchamt hat deshalb den anderen Grundbuchämtern seine Verfügungen (Eintragungs- ode...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Arten von Vorkaufsrechten

Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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§ 5 Schiedsklausel / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine in der Praxis viel zu selten genutzte Möglichkeit, um Erbstreitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen, ist die Schiedsklausel. Im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung ein Schiedsgericht benennen und entsprechende "Verfahrensanordnungen" treffen.[1] Die Vorteile eines schiedsgerichtlichen Verfahrens liegen...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / I. Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Die Kompetenzen und Befugnisse des Schiedsgerichts entsprechen dem Gestaltungsfreiraum, den der Erblasser selbst hat. So wie der Erblasser Erben einsetzen kann, Vermächtnisse oder Auflagen verfügen kann, eine Testamentsvollstreckung anordnen kann und vieles mehr, können alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten Gegenstand eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sein. Um...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Form der Entscheidung, Begründung und Bekanntgabe

Rz. 79 Die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts hat durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) zu ergehen und ist mit Gründen (vgl. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG) zu versehen. Ausnahmen von der Begründungspflicht bestehen, wenn die Begründung nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitli...mehr

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Vorwort

Das Bau- und Architektenrecht ist inzwischen nahezu eine eigenständige Disziplin. Einige Juristen befassen sich damit gern und viel, sehr viele aber nur mit zurückhaltender Neigung. Dieses Buch ist für beide Gruppen gleichermaßen eine wertvolle Unterstützung. Die ersten Auflagen wurden freundlich aufgenommen, dafür – und für Hinweise – danken wir allen Lesern. Die Reform des ...mehr

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zuständigkeit für Eintragung zur Erhaltung der Übereinstimmung

Rz. 11 Zuständig für die Anordnung der Eintragungen, die zur Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundstücksverzeichnis und Grundbuch dienen, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, § 12c Abs. 2 Nr. 2 GBO. Ausgenommen sind die Fälle, in denen es sich nicht nur um Veränderungen der geometrischen Form eines Grundstücks handelt, sondern bei denen zugleich Rechtsänderungen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verfahren des Rechtsbeschwerdegerichts, Abs. 3 i.V.m. §§ 74, 74a FamFG

Rz. 67 § 74 FamFG Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 15 Die Richtigstellung der Bezeichnung des Berechtigten, die seine Identität unverändert lässt, ist ebenfalls kein Fall des Abs. 1 S. 1. Sie erfolgt von Amts wegen, wobei das Strengbeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 GBO nicht gilt.[44] Rz. 16 Beispiele:[45] Reine Namensberichtigungen (z.B. wegen Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung des Geschlechts nach dem TSG [46]), Änderu...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Konstruktive Gebäudeteile und Versorgungsanlagen

Rz. 40 Konstruktive Teile des Gebäudes, z.B. Fundamente, tragende Wände,[162] Außenwände, Decken,[163] Dächer, Schornsteine, Brandmauern,[164] Außenputz,[165] Isolierschicht am Flachdach,[166] schwimmender Estrich,[167] Schließanlagen[168] sind zwingend Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG), auch wenn mehrere selbstständige Gebäude auf dem gleichen Grundstück stehen, z.B. E...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mehrere miteinander kollidierende Anträge dürfen vom GBA nicht in beliebiger (willkürlicher) Reihenfolge abgearbeitet werden, sondern strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wenngleich gewisse Schutzlücken bleiben (siehe Rdn 2), wird damit zum Schutz des Antragstellers[1] seine Eintragung und der ihr letztlich zukommende Rang unabhängig von der konkreten Bearbeitungs...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / IV. Exkurs – Der Sachverständige im Prozess

Rz. 77 Baumängelprozesse sind Sachverständigenprozesse. Nicht umsonst werden Sachverständige in Bauprozessen mitunter als die "heimlichen Richter" bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten in der Regel – und oft unkritisch – entsprechend den Feststellungen der Sachverständigen. Der Prozessanwalt kommt daher nicht umhin, sich nicht nur intensiv mit rechtlichen...mehr

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Vorbemerkungen / IX. Beschwerde in Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 19 Da die GBO über die Verfahrenskostenhilfe keine eigene Regelung enthält, finden in Grundbuchsachen §§ 76 ff. FamFG Anwendung; über § 76 FamFG sind für das Verfahren ergänzend die §§ 114–127 ZPO heranzuziehen. Für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung bzw. Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe gelten die §§ 127 Abs. 2–4, 567 ff. ZPO. Im Beschwerdeverfahren findet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.1 Recht der Syndikusrechtsanwälte

Rechtsanwälte, die ihren Beruf als Angestellte eines anderen Rechtsanwalts oder einer rechtsanwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft ausüben, können sich von der Rentenversicherung befreien lassen und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören. Mit Wirkung zum 1.1.2016 wurde geregelt, dass angestellte Volljuristen bei anderen Arbeitgebern ihren Beruf als Rechtsa...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 220f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 6 EStG bestehen nicht. Rn. 220g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Europarecht: BFH BStBl II 1997,358 (dazu zustimmende Urteilsanmerkung von sch, DStR 1997, 654) wendet die Vorschrift (analog der ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3) in weiter Auslegung auch auf B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Gesundheitsför... / 4 Bewertung und Zufluss der steuerfreien Leistungen

Die Leistungen des Arbeitgebers fließen den Mitarbeitern mit Beginn des Präventionskurses oder Vortrags zu. Sie sind grundsätzlich mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Zuzahlungen der Mitarbeiter sind anzurechnen. Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn die Leistungen des Arbeitgebers aus Vereinfachungsgründen mit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Entscheidung des Großen Senats

Rz. 9 Der Große Senat oder die Vereinigten Großen Senate entscheiden nur über die Rechtsfrage. Aufgrund ihrer Entscheidung, die bindend ist, befindet der zuständige Senat anschließend über die Rechtsbeschwerde (§ 138 Abs. 1 GVG). Will der Große Senat von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs des Bundes oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe abwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beteiligungsvoraussetzungen (§ 43b Abs 2 S 2–5 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Muttergesellschaft muss mit mindestens 10 % am Nennkapital der inländischen Tochtergesellschaft (Mindestbeteiligung) mindestens 12 Monate lang (Mindestbesitzzeit) ununterbrochen beteiligt sein. Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erforderlich ist eine unmittelbare Beteiligung. Aufgrund FG Köln vom 13.09.2017, 2 K 2933/15, EFG 2018, 383 über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Objektive Pflichtverletzung des GBA

Rz. 17 Es muss eine Pflichtverletzung des GBA, d.h. des im Einzelfall zuständigen Organs (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) vorliegen. Hieran fehlt es, wenn die Gesetzesverletzung nicht vom GBA ausgeht, weil die Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts oder auf Ersuchen einer Behörde (zur diesbezüglichen Prüfungskompetenz des GBA siehe § 38 GBO Rd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.2 Pflichtpauschalierung mit 15 % für Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen muss der Arbeitgeber mit einem abgeltenden Steuersatz von 15 % pauschalieren.[1] Dies gilt auch dann, wenn an die Versorgungseinrichtung keine weiteren laufenden Beiträge oder Zuwendungen geleistet werden. Sonderzahlungen mit Arbeitslohncharakter Sonderzahlungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die an die Stelle der bei regul...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Rz. 170 Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an bestimmten Bestandsbauten, von Wohnungs- und Teilerbbaurechten und von Bruchteilsgemeinschaften mit § 1010-BGB-Regelung und auch die Veräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum kann zum Erhalt der Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Bereich von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Bau...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Salvatorische Klauseln in AGB

Rz. 389 Die Gestaltungsmöglichkeiten für rechtswirksame salvatorische Klauseln sind in AGB stark eingeschränkt: Reduktionsklauseln kollidieren offensichtlich mit dem aus § 306 BGB abgeleiteten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bzw. dem in § 306a BGB geregelten Umgehungsverbot. Würde man derartige Regelung als wirksam akzeptieren, würde dies dazu führen, dass Verwender...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 116–125 GBO regeln das Verfahren zur Anlegung eines Grundbuchblattes für ein bisher nicht gebuchtes Grundstück. Die Vorschriften wurden als 6. Abschnitt durch das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993[1] eingefügt. Das Verfahren zur Anlegung eines Grundbuchblattes war zunächst in den §§ 7–17 der Verordnung zur Ausführung der Grundbuchord...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Anschlussrechtsbeschwerde, Abs. 3 i.V.m. § 73 FamFG

Rz. 40 § 73 FamFG Anschlussrechtsbeschwerde Ein Beteiligter kann sich bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe der Begründungsschrift der Rechtsbeschwerde durch Einreichen einer Anschlussschrift beim Rechtsbeschwerdegericht anschließen, auch wenn er auf die Rechtsbeschwerde verzichtet hat, die Rechtsbeschwerdefrist verstrichen oder die Rechtsbeschwerde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr