Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmissbrauch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit.

Rn 5 Es findet eine Schlüssigkeitsprüfung statt. Die im Gesuch vorgetragenen Tatsachen, soweit sie nicht zum Rechtsmissbrauch führen (Rn 4), müssen geeignet sein, einen der Befangenheitsgründe zu rechtfertigen. Werden mehrere Befangenheitsgründe vorgebracht, die jeder für sich die Besorgnis der Befangenheit nicht tragen, ist in einer Gesamtschau zu würdigen, ob das Gesuch be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Drittwirkungen.

Rn 38 Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung wirkt selbstverständlich ggü Gesamtrechtsnachfolgern (BGHZ 44, 367, 370) und auch ggü Einzelrechtsnachfolgern, die freilich nach den Regeln über einen gutgläubigen oder gutgläubig lastenfreien Erwerb geschützt sein können (NK/Krebs § 242 Rz 72). Auch ohne Einzelrechtsnachfolge kommen Wirkungen ggü weiteren dinglich Berechtigten i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag auf Aussetzung.

Rn 6 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 Hs 2 der ProzBev und in den Fällen des Todes der Partei sowie der Nacherbfolge (§§ 239, 242) auch der Gegner. Nicht antragsberechtigt ist hingegen die von dem ProzBev vertretene Partei (BAG NZA 21, 375 Rz 9 = NJW 21, 874 [VGH Bayern 26.01.2021 - 20 NE 21.162]). Auf den Meinungsstreit, ob der ProzBev ein eigenes Antragsrecht hat (so: MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 8 Es gilt das Trennungsprinzip, dh die juristische Person ist ggü ihren Mitgliedern verselbstständigt, die Vermögenssphären sind streng getrennt. Soweit kein besonderer Haftungsgrund vorliegt (zB Übernahme einer Bürgschaft, Delikt oder § 278 I AktG) haften die Mitglieder der juristischen Person nicht; der Gläubiger kann also nicht direkt auf die Mitglieder ›durchgreifen‹....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher.

Rn 4 Ausgeschlossen sind etwa weitergehende Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher aus ungerechtfertigter Bereicherung (BTDrs 17/12637, 64). Auch Ansprüche aus § 280 sind ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht oder nur mit einer erheblichen Wertminderung herausgegeben kann (BTDrs 17/13951, 68). Insoweit besteht ein Unterschied zur b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verletzung eigener Pflichten.

Rn 46 Verletzt der Inhaber einer Rechtsposition eigene Pflichten, ergeben sich die Konsequenzen dieses Fehlverhaltens regelmäßig aus den geschriebenen Regeln des allg und des besonderen Schuldrechts, also insbes § 254 (s BGH VersR 06, 847, 850) sowie den §§ 293 ff, 273 f, 320 ff und §§ 314, 323 ff, 280 ff (s Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten § 22); die Schuldrechtsmodern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ordnungsmäßigkeit und Anfechtung.

Rn 17 Ein Bestellungsbeschl ist – wie jeder Beschl – an § 18 II zu messen (BGH NJW 12, 3175 [BGH 22.06.2012 - V ZR 190/11] Rz 7; 11, 3025 Rz 11). Eine Anfechtung hat Erfolg, wenn: Rn 18 Der Bestellungs-Beschl unter formalen Mängeln leidet, zB solchen der Ladung oder der Beschl-Fassung. Die Auswahlentsch ermessensfehlerhaft war (BGH ZMR 20, 206 Rz 17). Bei einer Erstbestellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Unverhältnismäßigkeit.

Rn 53 Das deutsche Recht kennt keinen allg Grundsatz, dass geringfügige Pflichtverletzungen stets ohne Folgen bleiben (BGHZ 88, 91, 95; BGH WM 85, 876, 877), vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, um die Ausübung von Rechten in solchen Fällen als unzulässig erscheinen zu lassen. In den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 281 I 3, 320 II, 323 V 2, 536 I 3 ergeben sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 70 GVG 1 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 1; 106 GVG 1 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbststän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abs 1 Nr 4: Güteantrag.

Rn 12 Die Vorschrift lässt Hemmung eintreten beim Güteantrag bei durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten und anerkannten Gütestellen, dh Gütestellen, die befugt sind, vollstreckbare Vergleiche iSd § 794 I Nr 1 ZPO zu errichten, solchen, die nach § 15a I EGZPO eingerichtet sind, als auch sonstigen Gütestellen, die Streitbeilegung betreiben iSd § 15a III EGZPO. Bei let...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kritik und Stellungnahme.

Rn 50 Das Prozessrecht regelt die Abwehr evident unrichtiger Urteile abschließend. Fälle der Rechtskraftdurchbrechung sind in der ZPO enumerativ aufgezählt. Dabei zählt die materielle Unrichtigkeit des Titels für sich gesehen noch nicht zu den Restitutionsgründen des § 580, in denen der Gesetzgeber die Rechtskraft eines Titels nur im Falle eines evidenten Nachweises der Unri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgenseite.

Rn 36 Der Einwand ist im Prozess vAw zu berücksichtigen (BGHZ 3, 94, 103 f; BGHZ 37, 147, 152). Die unzulässige Rechtsausübung genießt keinen Rechtsschutz (Art 2 II SchwZGB). Gleichwohl ist es missverständlich, wenn es heißt, das Rechtsinstitut begründe lediglich ein Abwehrrecht (so NK/Krebs § 242 Rz 70): Da sich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung auch gegen Einwendunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbare Benachteiligung, Abs 1.

Rn 2 Die Unmittelbarkeit der Benachteiligung liegt darin, dass die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (BAG NZA 16, 681 [BAG 20.01.2016 - 8 AZR 194/14]). Eine mittelbare Benachteiligung (II) beruht demggü auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die dem Anschein nach neutral sind, aber zu einer Benachteiligung wegen eines in § 1 g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begrenzende Wirkung.

Rn 27 Der Grundsatz von Treu und Glauben entfaltet zudem begrenzende Wirkungen für die sich aus dem Rechtsverhältnis oder der Rechtsordnung ergebenden Rechtspositionen der Parteien (auch: Schrankenfunktion). Diese – gelegentlich auch bei § 826 verortete (s § 826 Rn 2) – Funktion findet im Wortlaut von § 242 zwar keine Stütze, sie ist jedoch nach dem Vorbild von Art 2 SchwZGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit im Zwischenverfahren über die Ablehnung. Sie wird dadurch, dass immer das Gericht entscheidet, welchem der abgelehnte Richter angehört, dem Beschleunigungsgrundsatz gerecht. Außerdem ist aus ihr das Verbot der Selbstentscheidung zu folgern, welches sich grds schon aus § 41 Nr 1 ergibt. Hiervon sieht die Norm selbst lediglich durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benötigen.

Rn 21 Für das Merkmal des Benötigens reicht ein Wohnraumbedarf, ohne dass es auf die unzureichende Unterbringung der betreffenden Person ankommt (vgl BGH ZMR 88, 130 = WuM 88, 47 [BGH 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87]; Hambg WuM 86, 51 [OLG Hamburg 10.12.1985 - 4 U 88/85]), es genügen für die Eigennutzungsabsicht des Vermieters vernünftige Gründe. Entgegenstehende Interessen des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bindungswirkung von Angebot und Annahme.

Rn 54 Einstellen der Ware und Abgabe eines Gebots sind bindende Willenserklärungen. Ein Widerruf gem § 130 I 2 von Angebot oder Annahme ist grds nicht möglich (KG NJW 05, 1053 [KG Berlin 25.01.2005 - 17 U 72/04]). Die Willenserklärungen gehen bereits im Moment des Einstellens des Angebots bzw der Abgabe des Gebots zu, da der Plattformbetreiber für beide Seiten als Empfangsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Vergleich (§ 98).

Rn 13 Wird das Verfahren durch Vergleich beendet, so ist zunächst danach zu differenzieren, ob der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt war oder nicht. aa) War der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt, so kommen wiederum zwei Möglichkeiten in Betracht: (1) Der Vergleich enthält auch eine Vereinbarung über die Kosten der Nebenintervention. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form, Mindestinhalt und Anwaltszwang.

Rn 3 Die Rechtsbeschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht eingelegt (Abs 1 S 1), für die die Vorschriften über bestimmende Schriftsätze (§ 129) gelten. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung hinreichend genau bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt wird (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Regelung aus S 1 gilt für alle Willenserklärungen, unabhängig davon, ob es sich um ausdrückliche, konkludente, empfangsbedürftige oder nicht empfangsbedürftige Erklärungen handelt. Auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen ist die Bestimmung entspr anwendbar. Auch im Öffentlichen Recht ist sie heranzuziehen (Erman/Arnold § 116 Rz 4); zur Internetversteigerung § 117 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Akkreditiv.

Rn 20 Das Akkreditiv dient va der Zahlung eines vorzuleistenden Preises aus einem Rechtsgeschäft. Es gilt als abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, gegen bestimmte Dokumente unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einen festgesetzten Betrag für Rechnung des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist an den Begünstigten zu zahlen (Ddorf ZIP 03, 1785, 1786;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsausschluss, I.

Rn 2 Der neu eingefügte I stellt generell für den Fall des Widerrufs eines Verbrauchervertrags klar, dass dem Unternehmer infolge des Widerrufs keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher zustehen als die in den §§ 355 ff geregelten (ausf Förderer Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs 1 im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs 21). I. Regelungsgehalt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Die wesentlichen Grundsätze zur Inhaltskontrolle im Überblick.

Rn 9a Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Ehevertragsfreiheit seit 2004 die Struktur in Form der Trias objektive Seite, subjektive Seite, Bestandskontrolle, Ausübungskontrolle beibehalten. Rn 9b Zur objektiven Seite geht der BGH vom hohen Rang der Scheidungsfolgen, die dem Kernbereich unterfallen aus, weist aber darauf hin, dass das Verdikt der Sittenwidrigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderheitenschutz.

Rn 39 Das WEG kennt verstreut einen Minderheitenschutz (im Überblick BGH ZMR 17, 906 Rz 11). Er wird gewährleistet durch: § 25 IV sowie durch § 18 II und dessen gerichtliche Kontrolle insb im Wege der Anfechtungs- bzw Beschl-Mängelklage (§ 44 I 1) und der Beschl-Ersetzungsklage (§ 44 I 2). Ferner kann eine Stimmausübung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (§ 25 Rn 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Heilung des Mangels.

Rn 8 Mängel, welche die die Parteien betreffenden Sachurteilvoraussetzungen betreffen, können geheilt werden, indem die Prozessführung durch den wahren gesetzlichen Vertreter oder die nachträglich partei- bzw prozessfähig gewordene Partei zumindest konkludent – etwa durch Fortführung des Rechtsstreits – genehmigt wird (BGH NJW 99, 3263 [BGH 21.06.1999 - II ZR 27/98]; 92, 257...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überkommene Rechtsinstitute und Argumentationsformen.

Rn 31 Unter dem Dach des Grundsatzes von Treu und Glauben haben sich mit der Zeit zahlreiche ältere Rechtsinstitute und Argumentationsformen versammelt, welchen die Rechtsfolge gemeinsam ist, dass sie der Begrenzung subjektiver Rechtspositionen dienen; sie repräsentieren den Kern der beschränkenden Wirkung von § 242 (rechtsvergleichend Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verstoß gegen Treu und Glauben.

Rn 14 Dem Berufen auf die fehlende Form kann nur in Ausnahmefällen der Einwand des Rechtsmissbrauches entgegengehalten werden, wenn andernfalls das Ergebnis nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGH NJW 84, 607 [BGH 04.10.1983 - VI ZR 44/82]), insb wenn derjenige, der sich auf den Formmangel beruft, die andere Partei schuldhaft von der Wahrung der Schriftform a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prüfungsmaßstab.

Rn 2 Zum op des Forumstaates gehören sowohl autonome mitgliedstaatliche Rechtsgrundsätze als auch solche europäischen Ursprungs (Guiliano/Lagarde BTDrs 10/503, 70; s Art 6 EGBGB Rn 10), auch wenn auf die deklaratorische Erwähnung eines ›europäischen ordre public‹ in Art 21 entgegen dem Vorschlag des MPI für Internationales und Ausl Privatrecht (MPI RabelsZ 71 [2007] 337) ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einfacher Name (II).

Rn 3 § 1355 I geht davon aus, dass die Eheleute regelmäßig einen gemeinsamen Namen zum Ehenamen bestimmen. Eine der dafür gegebenen Möglichkeiten besteht darin, einen der Geburtsnamen zu wählen. Eine Kombination beider Geburtsnamen (unechter Doppelname) ist nicht zulässig, was keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG FamRZ 02, 530; FamRZ 09, 939). Hiermit soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Normzweck und praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eine weitere Ausprägung des Akzessorietätsprinzips (Vor § 765 Rn 10): Dem Bürgen sollen ggü dem Gläubiger alle rechtlichen Verteidigungsmittel des Hauptschuldners zustehen (Mot II 661; RGZ 34, 153, 156 f). Dieser Grundsatz wird durch die Regelungen in § 768 I 2 u § 768 II (der funktional § 767 I 3 entspricht) eingeschränkt. Als Verteidigungsmittel ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Innere Tatsachen; interne Vorgänge beim Prozessgegner.

Rn 5 Soll ein Zeuge über sog innere Tatsachen (zB Kenntnis des Zeugen von bestimmten inneren Umständen bei der Partei) befragt werden, so ist in dem Beweisantritt anzugeben, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis haben soll (BGH NJW 14, 2947 [BGH 03.06.2014 - XI ZR 147/12] Rz 43 mwN); unschädlich ist es, wenn auf diese Weise nur ein mittelbarer Beweis über inn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweis zur Prozesssituation.

Rn 20 Fehlt es an der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes (Rn 3, 18), ist die Klage unzulässig (Rn 3). Auch ist ein PKH-Antrag abzulehnen (Sächs FG v 30.8.10 – 8 K 658/09 – nv). Einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens kann wegen Rechtsmissbrauchs das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Kläger sich zur Begründung eines Wiederaufnahmegrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art V 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regime de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündliche Verhandlung.

Rn 3 Der Nebenintervenient hat ein Recht auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und auf Beteiligung an ihrer schriftsätzlichen Vorbereitung. Alle Schriftsätze, Ladungen und Bekanntmachungen von Terminen sind ihm zu übermitteln. Er ist auch berechtigt, in der mündlichen Verhandlung Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; NJW 13, 1730 [BGH 15.11.2012 - I ZR 86/11] Rz 27; NJW 15, 3101 [BGH 03.09.2015 - III ZR 66/14] Rz 15). Die Wirkung einer E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 9 Wo die Stufenklage (Leistungsklage) möglich ist, fehlt grds das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage (BGH NJW 96, 2097). Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht erfährt dieser Grundsatz jedoch Einschränkungen. Das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage entfällt idR nicht bereits dadurch, dass der Kl im Wege der Stufenklage auf Leistung kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Flucht in die Widerklage/Klagehäufung/Klageänderung.

Rn 58 Die Widerklage ist kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst (Rn 7). Sie kann grds nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden, und zwar grds auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (BGH NJW 95, 1223, 1224 [BGH 15.12.1994 - VII ZR 13/94]). Entspr gilt, wenn der Kl die Klage erweitert oder ändert (§ 263 Rn 23), zB im Falle einer nachträglichen ob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Widerrechtliche Drohung (§ 123 I Alt 2).

Rn 50 Eine Anfechtung nach § 123 I Alt 2 kann sich auf eine widerrechtliche Drohung ggü dem Bürgen stützen (vgl – iE erfolglos – BGH NJW 02, 956: Drohung mit Entzug des ›Hausgelds‹). Oder auf eine widerrechtliche Drohung ggü dem Hauptschuldner: Wenn der Bürge mit dem Hauptschuldner emotional so eng verbunden ist (vgl Rn 31), dass er bei seiner Entscheidung auf die Belange de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstandsvermehrung gem § 30 I 2, 3.

Rn 5 § 30 I 2, 3 soll die gemeinsame Inanspruchnahme mehrerer Beförderer erleichtern und effektiviert die Prozessführung des durch die Norm privilegierten Kl dergestalt, dass beim Zusammenwirken von Frachtführer und ausführendem Frachtführer bzw. Verfrachter und ausführendem Verfrachter bei der Beförderung ein gegen einen der beiden bestehender Gerichtsstand seitens des Kl r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1230 BGB – Auswahl unter mehreren Pfändern.

Gesetzestext 1Unter mehreren Pfändern kann der Pfandgläubiger, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, diejenigen auswählen, welche verkauft werden sollen. 2Er kann nur so viele Pfänder zum Verkauf bringen, als zu seiner Befriedigung erforderlich sind. Rn 1 § 1230 1 berechtigt den Gläubiger im Anschluss an § 1222 bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs (BGH WM 66, 115, 117 f), d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufgedrängte Bereicherung.

Rn 11 Eine aufgedrängte Bereicherung liegt vor, wenn die objektive Wertsteigerung dem subjektiven Interesse des Bereicherten nicht entspricht. In diesem Fall kollidiert sein Selbstbestimmungsrecht mit dem Bereicherungsausgleich. Daher stellt sich das Problem nicht, wenn der Erwerber die Verbindung genehmigt, die Bereicherung nutzt oder die Verbesserungsmaßnahme objektiv zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften (Abs 1).

Rn 7 Solche, auch beglaubigte, hat die zuständige Geschäftsstelle auf Antrag eines Berechtigten (Rn 3) diesem zu erteilen (BGH 6.3.12 – XI ZB 31/11 Rz 9). Für Originalurkunden gilt Entspr gem §§ 131, 133, 134 II (Rn 6). Er muss dazu kein besonderes Interesse darlegen. Auch ist sein Recht nur durch die Grenze des Rechtsmissbrauchs dem Umfang nach beschränkt (enger BFH/NV 08, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abs 5.

Rn 14 Einigen sich die Parteien über die Person eines oder mehrerer SV, so ist das Gericht dadurch gebunden, wenn die Einigung dem Gericht vor Ernennung angezeigt wird (Prozesshandlung, §§ 128, 78; zu § 405 s dort Rn 1; abw MüKoZPO/Zimmermann § 404 Rz 10: bis zur Erstattung des Gutachtens, § 406 II). Beschränkt das Gericht (auch nachträglich) die Anzahl, so müssen die Partei...mehr