Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar (vgl BGH 24.5.23 – VII ZB 73/21); der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. § 766 ZPO ist auch dann einschlägig, wenn der Gerichtsvollzieher innerhalb eines Vollstreckungsverfahrens eine Zustellung ablehnt (Stuttg 15.2.21 – 8 VA 1/21 = M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Rechtsmittel.

Rn 46 Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers findet gem § 11 I RPflG die Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff statt. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss gem § 61 I 600 EUR übersteigen oder aber gem § 61 II die Beschwerde unter den in § 61 III 1 Nr 1 genannten Voraussetzungen zugelassen worden sein. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59 I und setzt eine Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gegen einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 38 Sofortige Beschwerde (§ 567), wenn der Streitwert der Hauptsache im Beschlusszeitpunkt 600 EUR (S 1) und die Beschwer 200 EUR übersteigt und noch kein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist (S 2). Gilt auch in Familienstreitsachen (BGH NJW 11, 3654 [BGH 28.09.2011 - XII ZB 2/11]), wobei in vereinfachten Verfahren nach § 114 IV FamFG kein Anwaltszwang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gegen den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gegen die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 350 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Entscheidungen des Einzelrichters (§§ 348, 348a) und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (§ 349) gelten dieselben Vorschriften wie für die Anfechtung entsprechender Entscheidungen der Kammer. Rn 1 Die Regelung des § 350 ist eine konsequente Folge der gesetzlichen Grundsatzentscheidung, den (originären oder obligatorischen) Einzel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gegen den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Wert des Beschwerdegegenstands muss 200 EUR übersteigen (§ 567 II 1). Nach Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 956 ZPO – Rechtsmittel gegen die Entscheidungen nach § 954 Absatz 1 bis 3 und § 955.

Gesetzestext (1) Gegen die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach § 954 Absatz 2 und 3 Satz 1 sowie nach § 955 Satz 1 findet die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt auch für Entscheidungen des Gerichts des ersten Rechtszugs in den Fällen des § 954 Absatz 1 und 3 Satz 2 sowie des § 955 Satz 2. (2) Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von einem Monat...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / VI. Rechtsmittel

Rz. 91 Gem. § 171 Abs. 4 SGB IX, der über § 174 Abs. 1 SGB IX auch für die außerordentliche Kündigung gilt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes keine aufschiebende Wirkung. Dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Die Entscheidungen nach Aktenlage sind die Instanz beendende, kontradiktorische Urteile und als solche mit den allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung oder Revision) anfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe.

Rn 13 Die Anordnung ist nicht isoliert anfechtbar aber iRd Rechtsmittel gegen die Endentscheidung überprüfbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 25 Die Kostenfestsetzung für die Partei und die Kostenfestsetzung für den Anwalt sind selbstständige Verfahren, bei denen jeweils die Rechtsbehelfe des Festsetzungsverfahrens gegeben sind. Gegen den Festsetzungsbeschluss ist für den Gegner die sofortige Beschwerde statthaft. Gegen die Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs durch die Staatskasse ist die Beschwerde gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe.

Rn 39 Ergeht das Versäumnisurteil gegen den Bekl, steht diesem der Einspruch zu (s § 338 Rn 6 ff). Kontradiktorische Prozess- oder Sachurteile gegen den Kl beenden die Instanz und sind (nur) mit den allg Rechtsmitteln (Berufung oder Revision bzw Nichtzulassungsbeschwerde) anfechtbar, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die Vorschriften über die sofortige Beschwerde (§ 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 9 In Bezug auf Rechtsbehelfe gilt dasselbe wie für die selbstständige Pfändung (s § 808 Rn 36). Der Erstgläubiger ist durch die Anschlusspfändung nicht beschwert und daher nicht anfechtungsberechtigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Es bestehen die nach § 829 eröffneten Rechtsbehelfe (§ 829 Rn 99 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Rechtsbehelfe.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 74 Durch die entspr Anwendung der §§ 829 ff gelten die gleichen Rechtsbehelfe wie dort.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Gegen die Anordnung einer mündlichen Verhandlung oder gegen ihre Ablehnung ist grds kein Rechtsbehelf gegeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Ablehnung des Verlangens des Gläubigers sind die Rechtsmittel gegeben, die auch dem Schuldner ggf zustehen würden, hätte er selbst den Antrag gestellt. So kann der Gläubiger die Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG oder nach § 54 BeurkG, wird ihm die Urkunde verweigert, einlegen (Hamm FamRZ 85, 1185, 1186; BayObLG FamRZ 74, 393).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ordentlicher Rechtsbehelf.

Rn 2 Der autonom auszulegende Begriff des ordentlichen Rechtsbehelfs ist weit zu verstehen; jedenfalls hinreichend ist ein Rechtsbehelf, der die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung zur Folge haben kann und für dessen Einlegung eine gesetzliche Frist bestimmt ist, welche durch die Entscheidung selbst in Lauf gesetzt wird (EuGH Rs 43/77 – Industrial Diam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 19 Als Rechtsbehelf kommt die Berufung nur in Betracht, wenn sie vom Amtsrichter gem § 511 II Nr 2 zugelassen oder wenn sie auf eine angeblich fehlerhafte Streitwertfestsetzung durch das AG gestützt wird (vgl etwa Köln AGS 09, 602 [OLG Köln 12.08.2009 - 16 W 26/09] mwN, s.a. oben Rn 4), ansonsten die Gehörsrüge gem § 321a. Die früher in Extremfällen als statthaft erachtet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 52 Gegen den Anordnungsbeschluss kann der Schuldner die sofortige Beschwerde einlegen (§§ 567 I Nr 1, 793). Das rechtliche Interesse des Schuldners liegt darin, dass die Aufhebung des Beschlusses Voraussetzung für die Rückzahlung eines Zwangsgeldes an den Schuldner ist (BayObLG 12.9.22 – 101 AR 82/22 = NJW-RR 22, 47 [BayObLG 22.04.2021 - 1 ZBR 74/20], Rz 29 ff). Die Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

Rn 53 Gegen eine ganz oder tw die bevorrechtigte Pfändung ablehnende Entscheidung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Dieses Rechtsmittel ist auch einzulegen, wenn das Gericht einen höheren Unterhaltsbedarf des Schuldners zugrunde gelegt hat, als vom Gläubiger an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung und Rechtsbehelfe.

I. Entstehung der Hypothek. Rn 19 Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Damit ist die Maßnahme der Zwangsvollstreckung beendet (Stuttg JurBüro 20, 132). Die Zwangshypothek ist als Sicherungshypothek zu bezeichnen, sie ist immer Buchhypothek, Brieferteilung ist ausgeschlossen. Bei Aufteilung der Forderung auf mehrere Grundstücke entstehen jeweils Einzelhypotheken. Die Vore...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

I. Beschwerde. Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

I. Gegen die Festsetzung des Aufstockungsbetrags. Rn 144 Hat das Kreditinstitut einen Aufstockungsbetrag nach Abs 2 festgesetzt oder abgelehnt, ist zwar kein Rechtsschutz vorgesehen. Eine unüberprüfbare Festsetzung durch eine Privatperson wäre aber systemwidrig. Klarstellungsbeschlüsse sind zudem weithin anerkannt. Deswegen können die Einwendungen gegen den Aufstockungsbetrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Entscheidung und Rechtsbehelfe.

I. Zuständigkeit. 1. Örtliche und sachliche. Rn 9 Für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs solange örtlich und sachlich zuständig, soweit der Rechtsstreit nicht bei einem höheren Gericht anhängig ist (Abs 2). Die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch ein höheres Gericht ist technisch nicht möglich, wenn die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

I. Allgemeines. Rn 24 Da das Verfahren nach § 109 eine einfachere und spezifischere Möglichkeit zur Rückerlangung der Sicherheit bietet, fehlt einer entsprechenden Klage regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis (Zö/Herget § 109 Rz 1). Etwas anders gilt, wenn am Erfolg des Vorgehens über § 109 erhebliche Zweifel bestehen (BGH NJW 94, 1351, 1352 [BGH 24.02.1994 - IX ZR 120/93]). St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 24 Die Anordnung weiterer Glaubhaftmachung oder der Vorlage von Belegen ist unanfechtbar. Sofern die angeordneten Erhebungen die Grenzen des Zulässigen überschreiten, können sie zu einer Verzögerung der Entscheidung über das PKH-Gesuch führen, die einer Ablehnung gleichkommt. Dasselbe gilt, wenn das Gericht das PKH-Gesuch übergeht und zur Hauptsache verhandelt oder sogar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Gegen eine ausnahmsweise durch den Richter erfolgte Fristbestimmung nach Abs 1 steht dem Gläubiger kein Rechtsmittel zu (Stuttg Rpfleger 08, 475). Entscheidet über die Anordnung der Klagefrist der nach § 20 Nr 14 RpflG hierfür zuständige Rechtspfleger stattgebend, so ist hiergegen für den Gläubiger die befristete Erinnerung gem § 11 II RpflG möglich (BGH NJW-RR 87, 683,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe des Klägers.

Rn 22 Gegen ein im ersten Rechtszug ergangenes erstes Versäumnisurteil (Rn 14 ff) steht dem Kl der Einspruch nach § 338 zu. Gegen ein die Klage als unzulässig verwerfendes Prozessurteil (Rn 18 ff) ist die Berufung nach § 511 statthaft. Ist die Entscheidung in einer falschen Form verlautbart worden, steht dem Kl nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das nach der Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Gehörsrüge.

Rn 17 Der Beschl über die Verwerfung oder Zurückweisung der Rüge ist ausweislich IV 4 unanfechtbar, auch Gegenvorstellung und grds auch eine weite Rüge ist ausgeschlossen (BGH 10.2.12, V ZR 8/10, BeckRS 12, 06873; BeckRS 16, 19129). Er kann aber bei neuen und eigenständigen Gehörsverletzungen im Rügeverfahren seinerseits zum Gegenstand einer weiteren Rüge gemacht werden (Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ein Verstoß gegen § 751 hat nicht die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge, sondern nur deren Anfechtbarkeit. Eine rückwirkende Heilung des Mangels ist möglich, etwa wenn die fehlende Sicherheitsleistung nachträglich erbracht oder ein bis dato nicht vorhandener Nachweis nachgereicht wird (St/J/Münzberg § 751 Rz 14). Haben Schuldner oder ein beschwerter Dritt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der Antrag kann vom Gläubiger, aber auch von jedem anderen Beteiligten, gestellt werden. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, kann der Ast sofortige Beschwerde einlegen. Gegen die Untätigkeit der ersuchten Behörde kann der Ast mit der Dienstaufsichtsbeschwerde und mit dem für die ersuchte Behörde geltenden Rechtsbehelf vorgehen (St/J/Münzberg Rz 2; Musielak/Voit/Lackmann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Ein Rechtsbehelf gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Nach neuerer Auffassung sind vom Vorsitzenden getroffene sitzungspolizeiliche Anordnungen mit den nach der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen grds anfechtbar, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (vgl BGH NJW 15, 3671). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der sitz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterlassener Rechtsbehelf.

Rn 11 Lit b begründet eine Obliegenheit des Beklagten auch dann, wenn er das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in den Anforderungen der Norm entsprechender Weise erhalten hat, gegen die ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern er von deren Inhalt rechtzeitig und in einer Weise Kenntnis erlangt, die ihm dies erlaubt (verneinend zur früheren Brüssel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe (Abs 5).

Rn 25 Rechtsbehelfe sind verschieden, je nachdem, ob der Ablehnung entsprochen oder ob sie zurückgewiesen wird. Zum Nachschieben von Gründen vgl MüKoZPO/Stackmann § 46 Rz 9. Dem SV steht die Beschwerde nicht zu (hinsichtlich der Vergütung s § 413 Rn 7). 1. Stattgabe. Rn 26 Wird der Ablehnung entsprochen, findet nach dem Gesetzeswortlaut kein Rechtsmittel (des Gegners der ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Wird die Einsicht in die Akten oder die Erteilung von Abschriften insgesamt oder in Teilen verweigert, steht den beteiligten Personen dagegen die Erinnerung nach § 766 zu, ebenso aus Gründen des Datenschutzes gegen die Gewährung der Akteneinsicht und Abschrifterteilung (Musielak/Voit/Lackmann § 760 Rz 5). Der GV selbst hat gegen die einer Erinnerung stattgebende Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Für den beschwerten Gläubiger und den Schuldner ist die Erinnerung nach § 766 der statthafte Rechtsbehelf. Im Anschluss kommt die Erhebung der sofortigen Beschwerde nach §§ 567 I Nr 1, 793 in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 954 ZPO – Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

Gesetzestext (1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Widerspruch des Schuldners gemäß ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Vorsitzenden sind dieselben wie bei der Entscheidung durch das Gericht (Zö/Vollkommer Rz 3). Als Beschwerdegericht (§ 567 I Nr 2) entscheidet der vollbesetzte Senat (§ 122 GVG), ein Fall des § 568 S 1 liegt nicht vor (KG ZIP 10, 2047, 2048; vgl BGHZ 156, 320 = NJW 04, 856 zu KfH-Vorsitzenden-Entscheidung; Zö/Vollkommer Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Folgt das Gericht nicht der Anregung des Gläubigers, das Grundbuchamt usw um eine Eintragung zu ersuchen, so steht dem Gläubiger hiergegen kein Rechtsbehelf zu. Lehnt das Grundbuchamt den Eintragungsantrag des Prozessgerichts ab, dann kann sowohl das Gericht als auch der Antragsteller Beschwerde nach § 71 GBO einlegen (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe und Vollziehung.

Rn 7 Für die Rechtsbehelfe gelten die Grundsätze wie bei §§ 922–927 im Einzelnen erläutert. Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (§ 922 Rn 14) Abweichungen ergeben sich für Entscheidungen des Amtsgerichts der belegenen Sache (§ 942). Hinsichtlich der Vollziehung sind die bei § 936 dargelegten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es gibt für den Gläubiger im Klauselverfahren keine besonderen Rechtsbehelfe, wohl aber die allgemeinen. Wurde die Erteilung der Klausel durch Beschl des Urkundsbeamten verweigert (s Rn 11), steht dem Gläubiger die befristete Erinnerung nach § 573 I zu. Hat der Rechtspfleger anstelle des Urkundsbeamten die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt, ist dagegen unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 72 Brüssel IIb-VO – Rechtsbehelfe in bestimmten Mitgliedstaaten.

Gesetzestext Ist die Entscheidung in Irland, Zypern oder im Vereinigten Königreich ergangen, so gilt jeder im Ursprungsmitgliedstaat statthafte Rechtsbehelf als ordentlicher Rechtsbehelf im Sinne dieses Kapitels. Rn 1 Im Vereinigten Königreich ist diese Vorschrift nach dem Brexit obsolet.mehr