Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Der Schuldner kann gegen die Terminsbestimmung in seiner Wohnung Widerspruch einlegen. Der bisher in § 900 IV aF auch ansonsten vorgesehene Widerspruch ist entfallen. Gegen die Terminsbestimmung als solche steht also kein Rechtsbehelf zur Verfügung (Hascher/Schneider JurBüro 14, 60 f). Der Gläubiger kann gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einholung der Vermögensaus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Die Rechtsbehelfe richten sich danach, wer tätig geworden ist. Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts sind mit der Erinnerung nach § 766 oder der sofortigen Beschwerde nach §§ 11 RPflG, 793 angreifbar. Das Verfahren des Gerichtsvollziehers ist nach § 766 anzufechten. Da das Grundbuchamt iRv § 830 nicht als Vollstreckungsgericht tätig wird, ist ggü seinen Handlungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelf (Abs 2).

Rn 3 Als Abhilfe gegen eine als unzutreffend empfundene Maßnahme sieht Abs 3 die Anfechtung der Anpassung vor Gericht vor. Antragsberechtigt ist jede Partei. Einzelheiten sind dem nationalen Recht überantwortet. Für Deutschland vgl § 1114 ZPO . In dem vom Wortlaut nicht erfassten Fall, dass die Vollstreckungsbehörde einen nach deutschen Maßstäben unbestimmten ausländischen Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Wird die Partei daran gehindert, ihr Recht zur persönlichen Anhörung auszuüben, kann sie eine Entscheidung des Gerichts nach § 140 herbeiführen (MüKoZPO/Wagner § 137 Rz 12). Ein Verstoß gegen die Vorgabe aus Abs 4 kann mit dem gegen das Urt zulässigen Rechtsbehelf gerügt werden (§§ 512, 557 II). Die Versagung rechtlichen Gehörs ist aber nur anzunehmen, wenn der Partei u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelf.

Rn 16 Die Anordnung und ebenso die Ablehnung einer solchen Anordnung ist nicht selbstständig mit der Beschwerde anfechtbar (BGH MDR 17, 357; Meller-Hannich MDR 17, 752 [BGH 29.11.2016 - VI ZB 23/16]). Eine Anfechtung kann nach allgemeinen Regeln zusammen mit dem Endurteil erfolgen (§§ 512, 557 II). Im Falle der Ablehnung eines Parteiantrags liegt kein Fall der sofortigen Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Soweit die Parteien eine Maßnahme der Prozessleitung oder eine vom Vorsitzenden oder einem Mitglied des Prozessgerichts gestellte Frage beanstanden, entscheidet über die Beanstandung das Prozessgericht (§ 140). Eine sofortige Beschwerde ist insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann eine fehlerhafte Verhandlungsleitung des Vorsitzenden dessen Ablehnung nach §§ 42 ff ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 5 Liegt ein Verstoß gegen § 752 vor, etwa bei zu niedriger Teilsicherheit oder einer zweiten Teilvollstreckung ohne erneute Sicherheitsleistung (s Rn 2), so ist die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Eine Heilung des Mangels ist möglich. Der Schuldner kann mit der Erinnerung nach §§ 766, 793 vorgehen. Diesen Rechtsbehelf hat auch der Gläubiger, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 13 Nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Titels scheiden Rechtsbehelfe, insb nach § 767 und § 771, aus (Hambg MDR 98, 1051 [OLG Hamburg 04.05.1998 - 8 W 112/98]). Dem Schuldner bleibt lediglich die Möglichkeit, die Rechtskraft durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 ff) oder durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 579, 580) zu beseitigen. Beides füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nationale Rechtsbehelfe im Ausland.

Rn 12 Entspr Sperrwirkungen ergeben sich auch für Auslandsklagen aus Art. 27 Brüssel Ia-VO, der ebenfalls auf die Vermeidung von Doppelprozessen zielt. Werden wegen desselben Anspruchs bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen zwischen denselben Parteien anhängig gemacht, so sieht Art 27 I EuGVO zunächst eine Aussetzung des späteren Verfahrens bis zur Klärung der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für das Verfahren der und die Entscheidung über die Klauselerteilung s § 742 Rn 3. Für die Zustellung ist § 750 II zu beachten. Des Nachweises bedarf neben der Beendigung der Gütergemeinschaft der Eintritt der Rechtskraft des Urteils (Musielak/Voit/Lackmann § 744 Rz 3). Wenn die Auseinandersetzung vollständig beendet ist, kann die Beschränkung der Haftung nach § 1480 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Der Widerspruch nach § 882d ist der einzige Rechtsbehelf für den Schuldner, der sich gegen die Anordnung der Eintragung als solche oder den Eintragungsinhalt wendet (LG Stuttgart 28.5.18 – 19 T 162/18, Rz 12; ThoPu/Seiler Rz 7). Der Widerspruch ist begründet, wenn die Eintragung im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung unberechtigt ist, wenn also der GV die Eintragung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Dem Dritten und dem Gläubiger steht wie bei § 808 (Einzelheiten s § 808 Rn 36 f) die Erinnerung nach § 766 zu, dem Dritten zudem die Klage nach § 805. Ggf kann er eigene Rechte an der Sache außer dem Besitzrecht mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771) verfolgen. Verstöße gegen § 809 machen die Pfändung nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Der Schuldner kann die fehlend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der Gläubiger hat gegen die Erteilung der Klausel die sofortige Beschwerde nach §§ 11 I RPflG, 567, der Schuldner die Klauselerinnerung nach § 732. Dieselben Rechtsbehelfe stehen dem Testamentsvollstrecker zu, je nach dem für wen der Erblasser die Testamentsvollstreckung angeordnet hat (MüKoZPO/Heßler § 749 Rz 18). Der Gläubiger kann auch auf Erteilung einer Klausel nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Gegen Maßnahmen des GV oder deren Unterlassen ist die Erinnerung nach § 766 gegeben. Entscheidungen des Rechtspflegers können mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 angegriffen werden (MüKoZPO/Gruber Rz 20; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung sind Rechtsbehelfe unzulässig. Wendet der Schuldner ggü dem Rechtspfleger, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 9 Erfolgt die Vollstreckung ohne vollstreckbare Ausfertigung, ist das ein so schwerwiegender Mangel, dass die Vollstreckungsmaßnahme in entsprechender Anwendung des § 44 VwVfG unwirksam ist (s vor §§ 704 ff Rn 14). Geltend gemacht werden kann das mit der Erinnerung nach § 766 . Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 19 Gegen die Vorpfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann bei Ablehnung vom Gläubiger (Stuttgart DGVZ 21, 119), sonst vom Schuldner, Drittschuldner oder einem beschwerten Dritten, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 (Ddorf NJW-RR 93, 831) eingelegt werden. Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) oder dass gegen ein Pfändungsverbot (Rn 4 ff) verstoßen wurde. Ein Verstoß gegen Abs 1 S 2 oder Abs 2 führt nicht zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung.

Rn 16 Die fehlende Zustellung des Titels macht diesen ebenso wenig nichtig wie die fehlende oder fehlerhafte Bezeichnung der Vollstreckungsbeteiligten (s Rn 10). Vielmehr ist er nur anfechtbar und, solange er nicht aufgehoben wurde, rechtswirksam (allgM; BGHZ 66, 79 = NJW 76, 851; Fischer Rpfleger 07, 12, 18 mwN). Wird die Zustellung nachgeholt, was nach § 189 grds möglich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelf.

Rn 5 Wenn der Gläubiger dennoch die Zwangsvollstreckung betreibt, steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach §§ 567 I Nr 1, 793 zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

I. Begründete Ablehnung. Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94] = MDR 95, 409). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

I. Sofortige Beschwerde gem § 380 III und Aufhebung gem § 381 I 3. Rn 13 Gegen Zwangsmaßnahmen gem § 380 ist für den Zeugen der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde eröffnet (s.o. § 380 Rn 12). Erfolgt aber im soeben (Rn 12) dargestellten Sinne die Entschuldigung oder die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung der Entschuldigung nachträglich, so sind bereits getrof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Verfahrensverstöße können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot führt zur Unwirksamkeit der Versteigerung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

I. Für den Zeugen. 1. In erster Instanz. Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

I. § 778 I. Rn 6 Verstoßen die Vollstreckungsorgane gegen § 778 I kann der Erbe einer Vollstreckung wegen Nachlassschulden in sein eigenes Vermögen im Weg des § 771 begegnen, da er insofern Dritter ist (St/J/Münzberg Rz 3; so im Ergebnis auch MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 779 Rz 7). Er kann auch Erinnerung gem § 766 bzw sofortige Beschwerde nach § 793, ggf iVm § 11 I RPflG e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 9 Der Drittschuldner kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Rechtspfleger die Entgegennahme der Anzeige verweigert (vgl Frankf Rpfleger 77, 184). Gleiches gilt dann für die Gläubiger (St/J/Würdinger § 853 Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ähnliche Rechtsbehelfe.

1. Erinnerung. Rn 4 Die Erinnerung (zB §§ 573, 766; § 11 I 2 RPflG) ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Sie wird vom Richter des Ausgangsgerichts beschieden und gelangt nicht in die höhere Instanz. Die Entscheidung über die Erinnerung kann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein (nicht im Falle des § 11 II RPflG). Neben den gesetzlich geregelten Rechtsbehel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Gemäß Abs 2 sofortige Beschwerde (mit aufschiebender Wirkung, § 570 I), bei unterbliebener Kostenentscheidung auch für die Parteien (vgl § 380 Rn 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe gegen Beschlussentscheidung.

I. Beschwerdeverfahren. Rn 10 Die Zurückweisung des Arrestantrages, die einer Begründung bedarf, ist mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 I Nr 2, 569) angreifbar. Die Beschwerdeeinlegung unterliegt dem Anwaltszwang (Ddorf OLGZ 83, 358; Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221; Saarbr NJW-RR 98, 1611; Hamm MDR 08, 708, 709; Braunschw NdsRpfl 20, 341; aA München BauR 95, 875; Karlsr O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen die Vornahme und Ablehnung der Vorwegpfändung durch den GV ist für den jeweils Beschwerten die Erinnerung nach § 766 statthaft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Rechtsbehelfe.

I. Einwendungen des Schuldners. 1. Gegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Rn 16 Der formalisierte Charakter der Zwangsvollstreckung (s Rn 5) bringt es mit sich, dass Einwendungen des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung von den Vollstreckungsorganen nicht geprüft werden. Die ZPO stellt daher verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit deren Hilfe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

I. Beschwerde. Rn 25 Bei Eintragung und Ablehnung des Antrags ist die Beschwerde nach § 71 GBO (München NJW 19, 2134) bzw § 76 Schiffsregisterordnung gegeben. Die Beschwerde nach § 71 GBO ist der statthafte Rechtsbehelf gegen die iR einer Zwangsvollstreckung entfalteten Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts, wenn der (Mit-)Eigentümer das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen.

1. Verhältnis zum Einspruch. Rn 26 Grds kommt eine Abänderungsklage nur in Betracht, wenn die geltend gemachten Abänderungsgründe nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind. Ist der abzuändernde Titel ein Versäumnisurteil, ist zusätzlich erforderlich, dass die Abänderungsgründe durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können, die Änderung folglich erst nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Verstöße können bis zum Eigentumserwerb des Käufers mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen das Urt ist nach allgemeinen Vorschriften die Berufung möglich, im Falle eines Versäumnisurteils Einspruch.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung. Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gegen die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelf.

Rn 6 Nach Abs 3 ist gegen den Änderungsbeschluss die sofortige Beschwerde bzw befristete Erinnerung, § 104 III statthaft (vgl § 104 Rn 38 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Die Zurückweisung kann mit der Revision gerügt werden. Die Zulassung des Vorbringens ist unanfechtbar und unterliegt auch keiner Nachprüfung in der Revision (BVerfG NJW 95, 2980).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

I. Allgemeines. Rn 98a Rechtsbehelfe in der Forderungspfändung sind bei einer Maßnahme des Vollstreckungsgerichts die Erinnerung nach § 766 und bei einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts die sofortige Beschwerde nach § 793. Die Rechtsbehelfe können ab Beginn der Zwangsvollstreckung eingelegt werden. Mit Beendigung der Zwangsvollstreckung entfällt das Rechtsschutzbedürf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

I. Antragsgegner. Rn 17 Dem Ag steht gegen den MB ausschließlich der Widerspruch zu (§ 694 I). II. Antragsteller. Rn 18 Für den ASt bedeutet § 691 III 2 iVm S 1, dass ein Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Mahnantrags grds nicht stattfindet. § 691 III 1 ist besser so zu lesen, dass gegen die Zurückweisung ausschließlich dann die sofortige Beschwerde gegeben ist, wenn der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Gläubiger und Schuldner können sich gegen den Haftaufschub bzw den nicht gewährten Haftaufschub mit der Vollstreckungserinnerung (§ 766) wehren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe und Rechtmittel bei unterbliebener Kostenentscheidung.

I. Berichtigung. Rn 24 Sofern die fehlende Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention auf einem Schreibfehler oder einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit beruht, kann das Gericht diese jederzeit auch vAw berichtigen. Das kann der Fall sein, wenn sich entsprechende Ausführungen in den Urteilsgründen finden (Kobl BauR 08, 1194), insb, wenn in den Urteilsgründen zur Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfahren und Rechtsbehelf.

I. Verfahren. Rn 14 Die gerichtliche Anordnung ergeht vAw. Ein Parteiantrag könnte allenfalls als Anregung dienen. Die Anordnung ergeht in der mündlichen Verhandlung durch Beschl, außerhalb der mündlichen Verhandlung wird gem § 273 II Nr 5 eine Verfügung in Betracht kommen. Zur erforderlichen Begründung des Beschlusses oder der Verfügung s.o. Rn 10. II. Anordnung der Übersetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ist die Anordnung versehentlich unterblieben, kommt entsprechend § 321 eine Urteilsergänzung in Betracht (St/J/Althammer Rz 11). Gegen den Ausspruch über die Verlängerung ist gem Abs 2 eine selbstständige, isolierte Anfechtung statthaft. Mit der Berufung kann der Kl der Räumungsklage das klageabweisende erstinstanzliche Urt insgesamt oder beschränkt auf den Ausspruch übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Für den Gläubiger ist statthaftes Rechtsmittel die sofortige Beschwerde nach §§ 11 I RPflG, 567 sowie ggf die Klauselerteilungsklage nach § 732 . Der Schuldner kann sich gegen die Erteilung der Klausel mit der Erinnerung nach § 732 zur Wehr setzen. Bestimmte Einwände können zudem Gegenstand einer Klauselgegenklage nach § 768 sein, so die Unwirksamkeit der Gütervereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wahl des Rechtsbehelfs.

Rn 6 Angesichts der umstrittenen Problematik und der damit verbundenen Unsicherheiten (krit hierzu insb Baur/Stürner/Bruns Rz 43.4) kann den durch eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts Betroffenen in Zweifelsfällen nur empfohlen werden, sowohl von der Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung als auch derjenigen der befristeten sofortigen Beschwerde gem § 793 bzw der eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsbehelfe.

Rn 16 Anordnungen nach § 404a sind Bestandteil oder Ergänzungen des Beweisbeschl und daher wie dieser grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH MDR 09, 645; Köln NJW-RR 10, 1368; Schlesw NJW 18, 1174 m Anm Walter; nachfolgend BGH NJW 20, 1074 [BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18]: kein Beschwerderecht bei Ablehnung einer beantragten Weisungserteilung; dazu Laumen MDR 20, 589 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 9 Gegen die fehlerhafte Erteilung oder Verweigerung des Rechtskraft- und des Notfristzeugnisses ist ausschließlich die Erinnerung nach § 573 I statthaft, nicht die Beschwerde nach § 567. Zuständig ist das Gericht, dessen Urkundsbeamter das Zeugnis erteilt oder verweigert hat. Bestätigt das Gericht die abschlägige Entscheidung des Urkundsbeamten, kann dagegen mit der sofor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe und Rechtsmittelinstanz.

Rn 6 Keine isolierte Anfechtung (§ 355 II; allg Hamm NJW 10, 622 [OLG Hamm 20.11.2009 - 19 W 31/09]; zur Ablehnung eines ›Antrags‹ auf ›Entpflichtung‹ Köln MDR 08, 818: Umkehrschluss § 406 II; zum selbstständigen Beweisverfahren BGH MDR 11, 746; VersR 10, 1241; aA Frankf BauR 10, 832 – red LS: sofortige Beschwerde; Stuttg NJW-RR 09, 497; anders nunmehr MDR 11, 319). Eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entsprechende Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Z...mehr