Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 15 Rechtsschutz im Vertra... / III. Der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

Rz. 36 Bereits durch die ARB 94 wurde der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz in den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht integriert. In den ARB 75 war der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen. Nach § 4 Abs. 1h ARB 75, und bereits vorher nach § 4 Abs. 1h ARB 69, war die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Bürgschafts-, Garantie-, Schuldübernahme- und Versi...mehr

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§ 39 Das Konzept standardis... / 3. Vermeidung unwirtschaftlicher Korrespondenz

Rz. 11 Bei der Korrespondenzabwicklung zwischen Versicherungsnehmer/Anwalt und Rechtsschutzversicherung sowie umgekehrt kommt in starkem Maße die Anwendung programmierter Textverarbeitung in Betracht, orientiert an der Systematik der möglichen Versicherungsdeckung durch eine Rechtsschutzversicherung.mehr

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AGS 12/2014, Festlegung der... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dass der Zahlung der Beklagten keine Erfüllungswirkung zukomme. Der Kläger sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ARB aktivlegitimiert. Ihm stehe aus § 44 Abs. 1 VVG das materielle Verfügungsrecht über die Forderung zu. § 44 Abs. 2 VVG sei durch § 15 ARB abbedungen. Zwar habe der Versicherungsnehmer nach § 45 VVG das formelle Verfügungsrecht, das n...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / a) Allgemeines

Rz. 1 In § 1 ARB 2010 ist statuiert, dass der Rechtsschutzversicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang erbringt. Eine Regelung über das Verfahren bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Erbringen der Leistung enthalten die ARB nicht. Umgekehrt kann der Versic...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Ausschluss der Rechtsschutzdeckung im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 4 ARB 2010

Rz. 23 In § 23 ARB 2010 ist Gegenstand der Versicherung der private Bereich eines Gewerbetreibenden, Freiberuflers oder sonst selbstständig Tätigen.[19] In diesem Bereich ergeben sich Abgrenzungsprobleme. So besteht kein Privatrechtsschutz für Selbstständige bei Streit über Beratungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft als Familie...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / b) Verneinung der Rechtsschutzdeckung wegen Mutwilligkeit

Rz. 30 Erscheint die Rechtsverfolgung mutwillig, so ist die Interessenwahrnehmung nicht notwendig. Nach der entsprechenden Regelung in ARB 2010 scheitert die Rechtsschutzdeckung wegen Mutwilligkeit dann, wenn die Kosten als nicht erforderlich erscheinen. Positiv bedeutet dies, dass die Rechtsschutzversicherung nur die objektiv notwendigen Kosten der Interessenwahrnehmung des...mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / A. Anwalt als "Serviceleister" beim Rechtsschutzfall

Rz. 1 Nach dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung hat diese die Funktion, für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu sorgen. Diese Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Rechtsschutzfall erfolgt wiederum durch den Anwalt. Rz. 2 Bei der Abwicklung des Rechtsschutzfalles hat sich eine Praxis entwickelt...mehr

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§ 23 ARB 2012 / G. Der Versicherungsfall

Rz. 34 Zitat 2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht f...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Die Regelungen im VVG zu Obliegenheiten

Rz. 2 Die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung" (ARB 2010), GDV-Musterbedingungen liegen vor. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Neufassung des VVG vom 23.11.2007[2] auch das Recht der Rechtsschutzversicherung berührt. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Obliegenheiten, und zwar Inhalt und Verletzungsfolgen. Die Regelung in § 6 VVG a.F. ist ...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / a) Die verschiedenen Fallgestaltungen

Rz. 6 Steht eine anwaltliche Pflichtverletzung im Raum, so sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Einmal kommt in Betracht, dass der Anwalt gegenüber seinem Mandanten Vergütungsansprüche geltend macht. Zum anderen ist die Fallgestaltung denkbar, dass die Rechtsschutzversicherung, die bereits Vorschüsse geleistet hat, diese zurückfordern möchte. Rz. 7 Im erstgena...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 6. Mitwirkungspflicht bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

Rz. 121 § 17 Abs. 9 S. 2 ARB 2010 regelt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die Rechtsschutzversicherung bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen. Der Versicherungsnehmer hat gegenüber der Rechtsschutzversicherung die Verpflichtung, die für die Geltendmachung (übergegangener) Ansprüche notwendigen Unterlagen dem Versicherer auszuhändigen und bei dessen ...mehr

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§ 35 Der Stichentscheid / II. Verhältnis Stichentscheid/Deckungsklage

Rz. 28 Lehnt die Rechtsschutzversicherung die begehrte Rechtsschutzdeckung ab mit der Begründung nicht hinreichender Erfolgsaussicht, kommt zunächst grundsätzlich das Stichentscheidsverfahren oder das Schiedsverfahren (vgl. § 36 Rn 1 ff.) in Betracht. Rz. 29 Hat der Versicherungsnehmer das Stichentscheidsverfahren nicht genutzt, so ist dies ohne Bedeutung für den Anspruch auf...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 3. Auswahlkriterien für Prozessfinanzierer

Rz. 41 Quelle: Schiller, Vortrag: Rechtsschutzversicherungen und alternative Prozessfinanzierungen, Deutscher Anwaltstag Bremen 2001.mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / C. Der Versicherungsumfang des Arbeits-Rechtsschutzes

Rz. 16 Entsprechend der gewählten Versicherungsform besteht Arbeits-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer entweder in seiner Eigenschaft als Rz. 17 Der öffentliche Arbeitgeber kann einen Rechtsschutzversicherungsvert...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 1. Kriterien der Prozessfinanzierung

Rz. 39 Quelle: Schiller, Vortrag: Rechtsschutzversicherungen und alternative Prozessfinanzierungen, Deutsche...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 3. Regelungen zu Kosten und Gebühren

Rz. 71 Den zusätzlichen Aufwand des Anwalts vergütet der Prozessfinanzierer mit einer zusätzlichen Gebühr nach RVG VV 2300 (i.d.R. 1,0 Gebühr), die jedoch in der Regel erst mit Abschluss der 1. Instanz fällig wird. Bei Ablehnung der Übernahme durch den Prozessfinanzierer ist davon auszugehen, dass die Anbahnung und Verhandlung mit dem Prozessfinanzierer neben dem Mandat aus ...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / d) Rechtsschutzprüfung bei Eilbedürftigkeit

Rz. 5 Ist eine Rechtsangelegenheit und Entscheidung über den Versicherungsschutz eilbedürftig und hat der Versicherungsnehmer oder der ihn vertretende Anwalt deutlich erkennbar auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen, so verkürzt sich die Überlegungs- und Prüfungsfrist auf die den Umständen nach unbedingt notwendige Zeit. Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Ant...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / II. Rechtsschutzdeckung zu speziellen Risiken

Rz. 27 In der Rechtsschutzsparte wird heute nicht nur Rechtsschutzdeckung zu Standardrisiken angeboten, sondern auch zu speziellen Risiken. Beispielhaft sind hier zu nennen:mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Beru... / 1 Sachverhalt

Nach Ende des vorliegenden Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs vor dem ArbG beantragte der Beklagtenvertreter die Festsetzung seiner Vergütung nebst Zinsen gegen die Beklagte wie folgt: Praxis-Beispiel Gegenstandswert: 5.150,47 EURmehr

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§ 32 Die Deckungszusage / II. Rechtsschutzdeckung bei anhängigem Musterprozess

Rz. 19 In Betracht kommt auch, dass eine Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzdeckung ablehnt im Hinblick auf einen anhängigen Musterprozess. Zunächst stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen im Einklang steht mit der Warteobliegenheit (im Einzelnen vgl. dazu § 9 Rn 114 ff.). Jedoch kann der Versicherer nach Abschluss des Musterverfahrens die Erkenntnis aus diesem Verfahren...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / 1. Pflicht zur Deckungsprüfung

a) Allgemeines Rz. 1 In § 1 ARB 2010 ist statuiert, dass der Rechtsschutzversicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang erbringt. Eine Regelung über das Verfahren bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Erbringen der Leistung enthalten die ARB nicht. Umgekehrt k...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 4 ARB 2010 enthält die Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz und orientiert sich hierbei an der Definition zur Leistungspflicht des Versicherers und zum Versicherungsfall in § 1 VVG.[1] Rz. 2 In § 1 VVG sind die vertragstypischen Pflichten geregelt. Hiernach verpflichtet der Versicherer sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Ris...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / IV. Beschwerdemanagement – neue Regelungen

Rz. 21 Am 10.6.2012 hat die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa[3] Leitlinien zum Beschwerdemanagement von Versicherungsunternehmen sowie Best-Practice-Empfehlungen zum Beschwerdemanagement verabschiedet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat angekündigt, dass sie die für die nationale Umsetzung der Leitlinien erforderlichen Schritte einleiten wird. Di...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 1. Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers

Rz. 71 In § 17 Abs. 1 lit. a bis c ARB 2010 sind verschiedene Obliegenheiten festgelegt, die der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten hat. Diese Regelung beinhaltet für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung, wenn er einen Rechtsschutzanspruch geltend machen will, den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über den Fall mit Angabe von ...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / VIII. § 29 ARB 2010 – Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Rz. 22 Der § 29 ARB 2010 entspricht im Grunde dem Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete des § 29 ARB 75. Eine wesentliche Änderung ist der Einschluss des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten als zusätzliche Leistungsart. Rz. 23 Der Rechtsschutz nach § 29 ARB 2010 kann zu allen anderen Rechtsschutzformen als Zusatzrisiko abgeschlossen werden. Ob dieses Risiko einzeln, ...mehr

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§ 14 Wohnungs- und Grundstü... / III. § 29 ARB 2010 – Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Rz. 8 Die wichtigste Rechtsschutzform, in der der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist, ist der in § 29 ARB 2010 geregelte Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Der § 29 ARB 2010 entspricht im Grunde dem Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete des § 29 ARB 75. Als wesentliche Änderung ist der Einschluss des Steuer-Rechts...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / G. Exkurs: Das Verfahren beim Versicherungs-Ombudsmann

Rz. 28 Das Thema "Versicherungs-Ombudsmann" findet in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung wenig Beachtung. Dies wird auch dadurch verdeutlicht, dass in den Sachregistern der verschiedensten Standardwerke zum Thema Rechtsschutz das Wort "Ombudsmann" nicht aufgeführt ist. Zunächst ist festzustellen, dass in den ARB und speziell auch in den Regelungen zu Meinungsverschiedenh...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 1. Die wichtigsten Rechtsgebiete

Rz. 54 Das Institut der Prozessfinanzierung ist noch zu wenig bekannt. Insbesondere aber ist nicht bewusst, welche potenziellen Rechtsstreitigkeiten für die Prozessfinanzierung geeignet sind, jeweils immer unter dem Aspekt, dass eine Deckung des Kostenrisikos durch eine Rechtsschutzversicherung nicht gegeben ist. Rz. 55 Wichtige Rechtsgebiete, die für eine Prozessfinanzierung...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / I. Der Begriff "Rechtsschutz" speziell in ARB 2000

Rz. 1 Der Begriff "Rechtsschutz" kann verschieden definiert werden. Im engeren Sinne bedeutet "Rechtsschutz" Hilfe und Beistand in einer bestimmten rechtlichen Angelegenheit. Das Erreichen von "Rechtsschutz" kann der Rechtsuchende selbst anstreben oder sich der Hilfe anderer bedienen. Derjenige, der eine eigene Rechtssache nicht selbst erledigen kann oder will, hat die Mögli...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 6. Inhaltskontrolle der Risikoausschlüsse

Rz. 15 Bei der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen, also auch der ARB, ist das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu beachten. So kann eine Klausel wegen mangelnder Transparenz unwirksam sein. Nach OLG Köln[9] ist z.B. eine Klausel der Rechtsschutzversicherung, wonach kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nichtehel...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Quasi spiegelbildlich zu den notwendigen Angaben zum Rechtsschutzfall ist aufseiten der Rechtsschutzversicherung zu prüfen, ob für den gemeldeten oder bekannt gewordenen Rechtsschutzfall Rechtsschutzdeckung zu gewähren ist. Als Kriterien sind zu nennen:mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / 1. Organisatorische Abwicklung

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / II. Der Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 40 Die Anzeigepflicht endet nicht mit der Stellung des Antrages, sondern erst dann, wenn der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.[19] Die Anzeigepflicht trifft den Versicherungsnehmer beim Policenmodell bis zum Zugang des Versicherungsscheins, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder sonstiger Verbraucherinformationen, also nicht mehr während des Laufs der Wi...mehr

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§ 39 Das Konzept standardis... / II. Inhaltliche Aspekte

Rz. 4 Inhaltlich ermöglicht ein Textsystem eine dem jeweiligen Sachstand angepasste, sachgerechte Bearbeitung, beginnend mit der Meldung des Rechtsschutzfalles bis zur finanziellen Abwicklung, also der Kosten- und Gebührenkorrespondenz. Neben der Korrespondenz zum aktuellen Bearbeitungsstand beinhaltet die Korrespondenz in der Regel auch die Mitteilung über das beabsichtigte ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Rz. 24 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen war im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung nie mitversichert. Erst seit der ARB 94 ist dies in § 3 Abs. 2a ARB 2010 als Risikoausschluss geregelt. Rz. 25 Anders war dies in den ARB 75. Hier bestand kein eigener Risikoausschluss. Dieser konnte nur aus dem Begriff "Geltendmachung" geschlossen werden, ...mehr

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Literaturverzeichnis

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 van Bühren, (Hrsg.) Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 4: Versicherungsrecht, 2. Auflage 2010 ders., Handbuch Versicherungsrecht, 6. Auflage 2014 ders., Unfallregulierung, 7. Auflage 2014 van Bühren/Lemcke/Jahnke, Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Verkehrsunfälle

Rz. 36 Die Fallgruppe mit den meisten Schäden stellen die Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden aus unverschuldeten Verkehrsunfällen nach § 7 StVG (gegen den Halter aus der Gefährdungshaftung) oder § 18 StVG (gegen den Fahrer aus vermutetem Verschulden). Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit – ist nicht Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches, sofern da...mehr

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§ 23 ARB 2012 / II. Gegenüberstellung der ARB 2012 und der ARB 2010

Rz. 7 Synopse der ARB 2010 und der neuen ARB 2012 Zitatmehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / b) Die Rechtslage bei anwaltlicher Pflichtverletzung bei bereits geleisteten Zahlungen

Rz. 9 Hat die Rechtsschutzversicherung bereits Vorschüsse oder Zahlungen an das Gericht oder die Gegenseite geleistet, so geht die Schadenersatzforderung des Versicherungsnehmers gegen seinen Anwalt gem. § 17 Abs. 9 ARB 2010 auf die Rechtsschutzversicherung über.[2]mehr

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§ 32 Die Deckungszusage / II. Bindungswirkung der Deckungszusage

Rz. 5 Aus der rechtlichen Qualifizierung der Deckungszusage als deklaratorisches Schuldanerkenntnis[4] folgt, dass der Rechtsschutzversicherer an seine Entscheidung gebunden ist. Nachträgliche Einwendungen, etwa der Einwand mangelnder Erfolgsaussicht oder der eines Risikoausschlusses, sind nicht mehr möglich, wenn sie dem Rechtsschutzversicherer im Zeitpunkt der Deckungsbest...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 3. Die Erfüllung von Obliegenheiten auch durch Dritte sowie der Aspekt beruflicher Verschwiegenheit

Rz. 24 Obliegenheiten sind nicht nur durch den Versicherungsnehmer, sondern auch durch mitversicherte Personen zu erfüllen. Überträgt der Versicherungsnehmer die Erfüllung von Obliegenheiten einer Hilfsperson und verletzt diese schuldhaft die Obliegenheit, dann ist dies dem Versicherungsnehmer in der Regel anzurechnen. Dies folgt nicht unmittelbar aus § 278 BGB, da es sich b...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / H. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz

Rz. 65 Der Vermögensschaden-Rechtsschutz stellt eine besondere Leistungsart im Rahmen der Spezial-Rechtsschutz-Bedingungen für Unternehmensleiter (USRB) dar. Diese Musterbedingungen wurden vom GDV bis heute nicht an das neue VVG 2010 angepasst. Ob diese Bedingungen dem neuen VVG angepasst werden ist nicht erkennbar. Sollten sie nicht angepasst werden, können sie in dieser For...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / 1. Die Rechtslage des Gebührenanspruches

Rz. 3 Kommt es zu einer Verletzung von Vertragspflichten aus dem Anwaltsvertrag, so stellt sich die Frage, welches Rechtsschicksal sich für den Vergütungsanspruch ergibt. Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes bei einer Verletzung des Anwaltsvertrages nicht automatisch entfällt.[1] Der Anwalt kann trotz einer Vertragsverletzung Gebü...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / c) Vereinbarte Obliegenheiten

Rz. 19 Zu unterscheiden von den gesetzlichen Obliegenheiten sind die vereinbarten Obliegenheiten. Diese sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) aufgeführt und werden so Gegenstand des Rechtsschutzvertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und der Rechtsschutzversicherung. Bei den vereinbarten Obliegenheiten wiederum ist zu unterscheiden zwi...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / I. Das versicherte Risiko

1. Begriff und Inhalt der Rechtsschutzversicherung Rz. 4 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Rechtskostenversicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz gegen die Belastung des Vermögens des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen gegen die Belastung mit notwendigen Rechtskosten.[6] 2. Das Risiko/Wagnis in der Rechtsschutzversicherung Rz. 5 In den ARB 2010 ist in § 1 ...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / 2. Die Bedeutung der Deckungsklage

Rz. 3 Nach Plote [3] ist die Anzahl der gerichtlich anhängig gemachten Verfahren gering. Hiernach wurden 1998 bei ca. 3,5 Mio. Schadenfällen 600 Deckungsklagen erhoben. Rz. 4 Die Deckungsklage im Bereich der Rechtsschutzversicherung hat seit der Einführung des Versicherungsombudsmanns etwas an Bedeutung verloren. Dies folgt daraus, dass der Ombudsmann als kostenlose Schlichtun...mehr

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§ 32 Die Deckungszusage / 2. Umfang der Deckungszusage

Rz. 3 In § 17 Abs. 2 ARB 2010 ist geregelt, dass der Versicherer "den Umfang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes" bestätigt. Hieraus folgt die Verpflichtung der Rechtsschutzversicherung, eindeutig den Umfang der Rechtsschutzdeckung zu bestätigen. Dies erfordert eindeutig von der Rechtsschutzversicherung die Erklärung, inwieweit Rechtsschutzdeckung ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Allgemeines

Rz. 32 Beim Schadenersatz-Rechtsschutz ist gem. § 2 lit. a ARB 2010 das Kausalereignis maßgebend. Rz. 33 Die Definition orientiert am Folgeereignis oder am Kausalereignis kann vielfach wichtig sein und den Vorvertragseinwand begründen oder nicht. Diese Thematik gehört "sicherlich zu den Herzstücken einer Rechtsschutzstreitigkeit".[19] Rz. 34 Die maßgebende Regelung enthält § 4...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / 2. So genannte "Rationalisierungsabkommen"

Rz. 37 Aktuell wird seitens der Rechtsschutzversicherungen der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen angeboten. Diese Handhabung ist nicht unumstritten. Die Bemühungen seitens der Rechtsschutzversicherung, Vergütungsvereinbarungen abzuschließen, sind in der Anwaltspresse als "unmoralisches Angebot" charakterisiert worden.[35] Rz. 38 Seitens der Versicherungswirtschaft ist da...mehr

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§ 32 Die Deckungszusage / 1. Der maßgebende Sachverhalt

Rz. 17 Kommt Rechtsschutzdeckung nur für einen Teilbereich des mitgeteilten Sachverhaltes in Betracht, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch nur den entsprechenden Anteil der Kosten. Stehen z.B. im Bereich des Straf-Rechtsschutzes mehrere Vorwürfe im Raum, zu denen nur für einen Teil Versicherungsschutz in Betracht kommt, so wird auch nur für den unter die Rechtssch...mehr