Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Deckungszusage / 2. Unterschiedliche Methoden zur Ermittlung der Teildeckung

Rz. 18 In Fällen, in denen zu berechnen ist, welche Kosten hinsichtlich eines bestimmten Teils des Rechtsstreits angefallen sind (Fälle der Teildeckung), werden unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, nach welcher Methode vorzugehen ist.[13] Ausführlich zur Rechtslage bei Rechtsschutzdeckung für einen Teilbereich vgl. auch § 10 – Leistungen der Rechtsschutzversicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Rechtsschutzfall / 3. Speziell: Beratungs-Rechtsschutz und "Abrategebühr"

Rz. 45 In Betracht kommt auch die Fallgestaltung, dass der Versicherungsnehmer in einer Rechtsangelegenheit Vertretung wünscht, die Prüfung der Rechtslage aber zu dem Ergebnis prüft, dass von einer Rechtsverfolgung abzuraten ist. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob auch Rechtsschutzdeckung für die "Abrategebühr" in Betracht kommt. Diese Frage wird nicht einheitlich beur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 2. Muster: Kraftschadensache

Rz. 20 Muster: Kraftschadensache Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit, in der in einer Kraftschadensache Schadenersatzansprüche geltend zu machen sind, haben sich Weiterungen ergeben. Zu den Weiterungen wird verwiesen auf die beigefügten, in der An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 2. Grenzen der Verpflichtung

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[41] ist der Versicherungsnehmer nach einer Deckungsablehnung des Versicherers nicht weiter an die Obliegenheitspflicht gebunden. Dies folgt daraus, dass Zweck der Obliegenheit ist, dem Versicherer, der grundsätzlich leistungsbereit ist, die Prüfung seiner Leistungspflicht zu ermöglichen und zu erleichtern. Dieser Prüfung bedarf es aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Rechtsschutzfall / 3. Mehrere Rechtsschutzfälle (gedehnter Versicherungsfall)

Rz. 62 Ergibt sich ein Rechtskonflikt aus einer Kette von Rechtsverstößen, so gilt gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB 2010 der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß als Rechtsschutzfall. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass er nicht länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. In der Praxis ist die Thematik mehrerer Rechtsverstöße von Bedeutung für den Bereich de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / 3. Belehrungspflicht bei Ablehnung der Rechtsschutzdeckung

Rz. 32 Lehnt die Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, so muss sie gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Anwalt eine zutreffende und eindeutige Belehrung über die Versagungsgründe geben, verbunden mit einer Belehrung über den anschließend zu beschreitenden Weg. Es genügt nicht der Hinweis auf eine Bestimmung der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Der Inhalt

Rz. 109 In § 17 Abs. 1 lit. c ARB 2010 sind Obliegenheiten geregelt, die es dem Versicherungsnehmer auferlegen, Kostenerhöhungen zu vermeiden. Die Obliegenheit zur Vermeidung unnötiger Kosten beinhaltet für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung, die effektivste und kostengünstigste prozessuale Möglichkeit zu wählen. Rz. 110 Als Beispiele für zu vermeidende Kosten erhöhende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Das Konzept standardis... / 1. Die verschiedenen Korrespondenzbereiche

Rz. 6 Bei einer Analyse der Korrespondenz, die bei der Beteiligung von Rechtsschutz zu führen ist, zeigt sich, dass diese Korrespondenz zunächst in zwei Blöcke einzuteilen ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass auf Seiten des Versicherungsnehmers (VN) die Korrespondenz durch den Anwalt geführt wird. Es handelt sich um folgende Textbereiche:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 1. Korrespondenz zur Meldung Rechtsschutzfall

Rz. 3 (Checkliste zum Inhalt der Deckungsanfrage siehe § 26 Rn 14)[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Gebührenfragen und Ver... / I. Möglichkeit der Gebührenregelung, speziell bei Rahmengebühren

Rz. 10 Vergütungsvereinbarungen kommen in Betracht zwischen Anwalt und Mandant. Solche Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant sind für den Zahlungs- und Freistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht bindend. Gleichwohl werden nachstehend die wichtigsten rechtlichen Aspekte zur Vergütungsvereinbarung dargestellt. 1. Allgemeines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Deckungszusage / F. Ersatzpflicht der Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage

Rz. 26 Zur Problematik, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Einholung einer Deckungszusage ein separates Mandat darstellt und die hierfür anfallenden Anwaltsgebühren zu erstatten sind, siehe § 10 – Leistungen der Rechtsschutzversicherung (vgl. § 10 Rn 7).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Das Schiedsverfahren s... / I. Die Möglichkeit der Deckungsklage

Rz. 22 Der Versicherungsnehmer braucht – im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung – die für ihn negative Entscheidung des Schiedsgutachters gem. § 3a Abs. 4 ARB 2010 nicht anzuerkennen. Er hat die Möglichkeit hiergegen Deckungsklage zu erheben. Dieses Vorgehen eröffnet die Möglichkeit, einen behaupteten Versicherungsanspruch gerichtlich feststellen zu lassen. Obwohl in ARB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Meldung des Rechtsschu... / D. Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz

Rz. 15 Unbedingt empfehlenswert ist es, für die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung rationelle Korrespondenz zu verwenden, also möglichst programmierte Textverarbeitung (dazu auch "Vorschlag für ein System rationeller Korrespondenz"siehe § 39 Rn 1 ff. ).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kooperation für effizi... / I. Ziel und Inhalt der Kooperation im Schadensmanagement

Rz. 3 Gegenüber dem Rechtsschutzkunden bzw. rechtsschutzversicherten Mandanten gibt es zwischen der Rechtsschutzversicherung und der Anwaltschaft sich berührende Interessen. 1. Wichtige Aspekte für die Rechtsschutzversicherung Rz. 4 Für die Rechtsschutzversicherung sind die Kundenzufriedenheit und die optimale und erfolgreiche Abwicklung des Rechtsschutzfalles wichtig. Nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / III. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 43 Bei der Rechtsschutzversicherung berechtigt das Verschweigen einer im Antrag erfragten Vorversicherung nicht nur zum Rücktritt, sondern auch zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gem. § 22 VVG i.V.m. §§ 123, 142 BGB.[24]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 2. Die Versicherungs-/Rechtsschutzdeckung nach Rechtsgebieten (Leistungsarten) und nach Vertragsarten/Rechtsschutzformen

a) Allgemeines Rz. 17 Zunächst ist in den ARB festgelegt, auf welchen Rechtsgebieten (Leistungsarten) Rechtsschutzdeckung in Betracht kommt. Konkret ist dies als sog. primäre Risikobegrenzung in § 2 ARB 2010 festgelegt. Diese als "Leistungsarten" bezeichneten einzelnen "Bausteine" sind wiederum in den einzelnen Vertragsarten der §§ 21-29 ARB 2010 kombiniert.[14] Dies bedeutet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / II. Keine All-Gefahren-Deckung - Prinzip der Risikoaufspaltung

1. Keine All-Gefahren-Deckung Rz. 16 Klar muss sein, dass die Rechtsschutzversicherung keine "All-Gefahren-Deckung" bietet. Insoweit liegt bei dem rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer oder Mandanten oft eine falsche Vorstellung vor, häufig inspiriert durch das nicht selten verwandte Wort "Vollrechtsschutz". Durch einen Rechtsschutzvertrag werden aber nicht die Kosten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / b) übersicht über Leistungsarten und Vertragsarten/Rechtsschutzformen

aa) übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010 Rz. 18mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Risikoausschlüsse / 8. Streitigkeiten aus dem Rechtsschutzvertrag gegen Rechtsschutzversicherer/Schadenabwicklungsunternehmen (§ 3 Abs. 2 lit. h ARB 2010)

Rz. 114 Rechtsschutz besteht gem. § 3 Abs. 2 lit. h ARB 2010 nicht für Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer bzw. dem für diesen tätigen Schadenabwicklungsunternehmen. Rz. 115 Andererseits fallen Streitigkeiten des Versicherungsnehmers aus anderen Versicherungssparten, etwa Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Kraftfahrzeugversicherung, auch wenn es sich um solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2015, Auslösung des R... / Sachverhalt

Die Kl. begehren für eine Einziehungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung, welche sie bei der Bekl. von 1987 bis zur Vertragsbeendigung durch Kündigung im Jahre 2006 hielten und der die ARB 75 zugrunde lagen. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren insb. darüber, ob der Rechtsschutzfall in versicherter Zeit eingetrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / bb) Die Rechtsschutzformen

Rz. 19 § 21 Abs. 1 ARB 2010 - Verkehrs-Rechtsschutz § 21 Abs. 3 ARB 2010 - Fahrzeug-Rechtsschutz § 22 ARB 2010 - Fahrer-Rechtsschutz § 23 ARB 2010 - Privat-Rechtsschutz für Selbstständige § 24 ARB 2010 - Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine § 25 ARB 2010 - Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer) § 26 ARB 2010 - P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 ARB 2012 / A. Einleitung

Rz. 1 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat im Oktober 2012 eine Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) vorgelegt.[1] Diese Musterbedingungen ersetzen die bisher gültigen ARB 2010. Ergänzt wurden die ARB 2012 im Juni 2013 um den Fahrer-Rechtsschutz und um die Gesamtkombination Privat/Firmen. Beide T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / III. Der Klageantrag

Rz. 34 Beim Klageantrag ist zu unterscheiden, ob im Wege der Deckungsklage ein Freistellungsanspruch geltend gemacht wird oder ob ein Zahlungsanspruch gegeben ist. Letzterer ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten bereits gezahlt hat. In diesem Fall kommt nicht der Freistellungs- oder Befreiungsanspruch zum Tragen, sondern es ist direkt der Zahlungsanspruch gelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 ARB 2012 / 1. Der Privat-Rechtsschutz

Rz. 16 Änderungen gegenüber den ARB 2010 ergeben sich im Privat-Rechtsschutz. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen selbstständiger Tätigkeit (§ 23 ARB 2010) und der unselbstständigen Tätigkeit (§ 25 ARB 2010). Nicht Bestandteil des neuen Privat-Rechtsschutzes ist der Arbeits-Rechtsschutz. Dieser muss in Form des Berufs-Rechtsschutzes extra versichert werden. Rz. 17 Nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 17 Gesetzliche Obliegenheiten sind im VVG geregelt. Als solche gesetzlichen Obliegenheiten, die im VVG geregelt sind, sind anzuführen Diese gesetzlichen Obliegenheiten finden auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Textmuster zur Rechtss... / I. Korrespondenz zur Meldung Rechtsschutzfall

Rz. 17 Muster: Meldung Rechtsschutzfall allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Ereignisdatum: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, aus Anlass des o.g. Ereignisses hat Ihr VN, zu dessen Gunsten bei Ihnen unter oben genannter Mitgliedsnummer eine Rechtsschutzversicherung besteht, Auftrag zur Interessenvertretung erteilt. Das Ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / b) Die Regelung in den ARB

Rz. 2 Sedes materiae zur Klärung der Rechtsschutzdeckung ist § 17 Abs. 2 ARB 2010. Zu beachten ist die Regelung des § 17 Abs. 2 ARB 2010, wonach der Versicherungsnehmer gehalten ist, vor Einleitung von kostenauslösenden Maßnahmen die Deckungszusage des Versicherers abzuwarten. Ergreift er vor der Deckungszusage kostenauslösende Maßnahmen, dann sind diese nur insoweit vom Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 2. Sachstandsmitteilung

Rz. 93 Auf Verlangen der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer während der Laufzeit einer rechtlichen Auseinandersetzung verpflichtet, über den Sachstand Auskunft zu geben. Hierdurch soll dem Rechtsschutzversicherer ermöglicht werden, sachgemäße und zweckdienliche Entscheidungen über die weitere Behandlung des Rechtsschutzfalles zu treffen. Die auf Verlangen z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / g) Unterstützung des Versicherers bei Kostenerstattung gem. § 17 Abs. 9 S. 2 ARB 2010

Rz. 154 Die Obliegenheit zur Unterstützung des Versicherers bei Kostenerstattung beinhaltet zunächst die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, alles zu vermeiden, was eine Erschwerung der Kostenerstattung durch die Gegenseite verursachen könnte. Im Übrigen ist zu beachten, dass Kostenerstattungsansprüche gem. § 86 VVG i.V.m. § 17 Abs. 9 ARB 2010 auf die Rechtsschutzversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Risikoausschlüsse / C. Beweislast

Rz. 162 Dem Versicherer obliegt der Beweis für das Eingreifen eines Ausschlusstatbestandes. Der Versicherer muss die Voraussetzungen eines Ausschlusstatbestandes, der ihn von seiner Eintrittspflicht befreit, beweisen.[130] Im Übrigen ist das Vorliegen von Risikoausschlüssen von Amts wegen zu prüfen.[131] Es ist also nicht erst auf die Einrede des Rechtsschutzversicherers zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 ARB 2012 / F. Der Leistungsumfang der ARB 2012

Rz. 30 Die Leistungen, die der Rechtsschutzversicherer im Rahmen der ARB 2012 zu erbringen hat, sind inhaltlich eng an § 5 ARB 2010 angelehnt. Der Aufbau der Nr. 2.3 ARB 2012 ist aber verändert worden. Rz. 31 Neu aufgenommen wurde die Kostenübernahme im Rahmen eines Mediationsverfahrens: Zitat 2.3.1.1 Um Ihnen eine einvernehmliche Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Die bisherige Regelung

Rz. 8 Hat der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung gewechselt und ergibt sich ein Rechtsschutzfall zu einem Zeitpunkt, der gegenüber dem neuen Rechtsschutzvertrag vorvertraglich ist, so stellt sich die Frage, wie diese Thematik zu lösen ist. Rz. 9 Im Prinzip wurde in diesem Fall die Abwicklung durch den neuen Versicherer empfohlen. Diese Handhabung hat sich jedoch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / b) Informationspflicht

Rz. 145 Der Versicherungsnehmer ist nicht nur verpflichtet, den Rechtsschutzversicherer über einen Rechtsschutzfall zu informieren. Eine solche Verpflichtung besteht auch gegenüber dem beauftragten Anwalt, der zu informieren und mit Beweismitteln und Unterlagen zu versorgen ist. Sinn dieser Vorschrift ist aus der Sicht der Rechtsschutzversicherung, nicht wegen unzureichender...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 5. Kausalität bei Leistungsfreiheit und Leistungskürzung

Rz. 35 Zunächst sind für die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung grundsätzlich die im Versicherungsvertragsrecht entwickelten Grundsätze der Relevanzrechtsprechung zu berücksichtigen. Diese sind auch auf die Rechtsschutzversicherung anwendbar.[14] Die hierzu entwickelten Grundsätze haben ihren Niederschlag gefunden in § 28 VVG. Beispiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Der Stichentscheid / I. Alternative Regelungsmöglichkeit: Stichentscheid oder Schiedsgutachterverfahren

Rz. 7 Nach den ARB ist es den Rechtsschutzversicherern nunmehr ausdrücklich freigestellt, ob sie einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten in den dafür vorgesehenen Fällen anwenden wollen. Die ARB gemäß Verbandsempfehlung regeln beide Verfahren. Dies bedeutet also,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Leistungsträger

Rz. 1270 Leistungsträger sind private Versicherer. Rz. 1271 Private Schadenversicherer sind (siehe auch oben Rn 485)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Rechtsschutzfall / 3. Die Definition des Rechtsschutzfalles, differenziert nach Leistungsarten

Rz. 16 Weiter ist zu beachten, dass der Rechtsschutzfall unterschiedlich konkretisiert wird. Entsprechend den in der Rechtsschutzversicherung angebotenen verschiedenen Leistungsarten gilt der Rechtsschutzfall als eingetreten, wenn das Ereignis, wie in der jeweiligen Leistungsart der §§ 21–29 ARB 2010 beschrieben, eingetreten ist. Die Darstellung zum Rechtsschutzfall zu den ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Das Konzept standardis... / I. Auf Seiten Rechtsanwalt/Versicherungsnehmer

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Es ist davon auszugehen, dass auch in der Rechtsschutzversicherung Deckungsklage erhoben werden kann zur Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche, vergleichbar der Deckungsklage in anderen Versicherungszweigen.[1] Die Regelung zur Klagefrist in § 19 ARB 94/2000 ist entfallen, da § 19 ersatzlos entfallen ist, wie auch die Regelung des § 12 Abs. 3 VVG a.F. ersatzlo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Die Regelung zum Dauer-Rechtsschutzfall

Rz. 59 Ein Dauerverstoß ist gegeben, wenn durch einen einzigen Verstoß ein vertrags- oder gesetzwidriger Zustand verursacht wird, der über eine gewisse Zeitspanne andauert. Ist dieser im versicherten Zeitraum eingetreten, besteht Rechtsschutzdeckung. Beispiele Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines Arztes, der auf naturheilkundlicher Basi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Deckungszusage / 1. Die Rechtsnatur der Deckungszusage

Rz. 1 Die Deckungszusage in der Rechtsschutzversicherung wird als deklaratorisches Schuldanerkenntnis bewertet.[1] Rz. 2 Die Deckungszusage wird in § 17 Abs. 2 S. 1 ARB 2010 als Bestätigung des Umfangs des Versicherungsschutzes erwähnt. Sie hat mehrfache rechtliche Wirkung und beinhaltet eine Konkretisierung des abstrakten Leistungsversprechens des Versicherers auf den mitget...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Deckungszusage / I. Der Anspruch auf vorbehaltlose Deckungszusage

Rz. 8 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Versicherungsnehmer Anspruch hat auf eine Bestätigung des Versicherungsschutzes. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer Anspruch hat auf die Erteilung einer Deckungszusage ohne Vorbehalt.[8] In diesem Zusammenhang sind relevant die Regelungen des § 17 Abs. 1 und 5 ARB 2010, die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Das Konzept standardis... / I. Defizite in der Abwicklung

Rz. 5 Bei der Meldung und Abwicklung der Rechtsschutzfälle ergeben sich in der Praxis Probleme und Defizite:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / 3. Der Gebührenstreit - nicht zu entscheiden durch Deckungsprozess

Rz. 5 Zu beachten ist, dass Streitigkeiten über die Höhe der gesetzlich geschuldeten Gebühren, also über den Anfall einzelner Gebühren oder den Gegenstandswert, nicht Gegenstand eines Deckungsprozesses sein können. Solche Ansprüche müssen zwischen dem Anwalt und dem Versicherungsnehmer als Mandant geklärt und ggf. durch Prozess entschieden werden.[5] Rz. 6 Auch ist zu beachte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / a) Allgemeines

Rz. 17 Zunächst ist in den ARB festgelegt, auf welchen Rechtsgebieten (Leistungsarten) Rechtsschutzdeckung in Betracht kommt. Konkret ist dies als sog. primäre Risikobegrenzung in § 2 ARB 2010 festgelegt. Diese als "Leistungsarten" bezeichneten einzelnen "Bausteine" sind wiederum in den einzelnen Vertragsarten der §§ 21-29 ARB 2010 kombiniert.[14] Dies bedeutet konkret, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Der Stichentscheid / I. Voraussetzungen

Rz. 26 Streitig ist, ob der Versicherungsnehmer, wenn der Rechtsschutzversicherer sich auf Leistungsfreiheit i.S.v. § 3a ARB 2010 beruft, ohne Durchführung des Stichentscheides sofort das Gericht anrufen kann, also Deckungsklage erheben kann. Eine mögliche Antwort ist, dass die Deckungsklage erst nach durchgeführtem Stichentscheid zulässig ist.[17] Nach Bauer [18] hat der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / 2. Die Abwicklung des Rechtsschutzfalles durch Schadenabwicklungsunternehmen

Rz. 31 Ist für die Rechtsschutzversicherung ein Schadenabwicklungsunternehmen tätig, ist nicht der Rechtsschutzversicherer selbst, sondern das von ihm beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen gem. § 126 VVG (§ 158l VVG a.F.) passivlegitimiert. Für die Passivlegitimation des Schadenabwicklungsunternehmens ist jedoch Voraussetzung, dass im Versicherungsschein gem. § 126 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / aa) übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Der Rechtsschutzfall beim Schadenersatz-Rechtsschutz gem. § 2 lit. a ARB 2010, Einzelfälle

Rz. 37 Bei einem ärztlichen Kunstfehler ist nach der Kausalereignistheorie auf diesen und nicht auf den daraus resultierenden Körperschaden abzustellen.[23] Beispiel Ein Arzt verschreibt einem Patienten Sucht verursachende Medikamente. Es kommt zu Folgen, etwa weiterer Erkrankung. Bei Verschreibung Sucht verursachender Medikament ist Schadenereignis nach der Kausalereignistheo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 2. Das Maß des Verschuldens

Rz. 62 Es genügt nicht die objektive Verletzung einer Obliegenheit. Vielmehr muss der Verstoß vorwerfbar, schuldhaft sein, um die Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung zu begründen. Es genügt jedoch auch leichte Fahrlässigkeit gem. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG (§ 6 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.).[35] Rz. 63 Fraglich kann sein, ob den Versicherungsnehmer, etwa als Halter, ein Verschul...mehr