Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / c) Versicherungsschutz und vertragliche Vereinbarung

Rz. 20 Unter Versicherungsschutz steht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung das im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen bezeichnete Wagnis i.S.d. "Besonderen Bestimmungen" der §§ 21-29 ARB 2010. Auch besteht nach diesen Besonderen Bestimmungen für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz nur in einer bestimmten Eigenschaft u...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / II. Klagefrist

Rz. 23 Die Erhebung einer Deckungsklage ist ohne Fristbindung möglich. Dies ergibt sich aus dem Fortfall des § 12 Abs. 3 VVG a.F. Die ARB wurden insoweit angepasst. Rz. 24 Begehrt eine mitversicherte Person – allein oder neben dem Versicherungsnehmer – Versicherungsschutz, so kann die Rechtsschutzversicherung ihr gegenüber die Klagefrist nur dann in Lauf setzen, wenn die mitv...mehr

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§ 34 Vorgehen bei Meinungsv... / B. Die obligatorischen Regelungen des § 128 VVG

Rz. 2 Nach § 128 VVG (§ 158n VVG a.F.) ist für den Fall, dass der Versicherer seine Leistungspflicht verneint, weil die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, im Versicherungsvertrag bestimmt, ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Objektivität vorzusehen, in dem Mein...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / b) Obliegenheiten als Verhaltensregeln

Rz. 9 Unter Obliegenheiten sind Verhaltensregeln zu verstehen, die der Versicherungsnehmer beachten muss, wenn er seinen Versicherungsschutz nicht gefährden will. Sie beinhalten Verhaltensweisen zur Erhaltung des Versicherungsanspruches. Solche Obliegenheiten gibt es, ähnlich wie in anderen Versicherungszweigen, auch in der Rechtsschutzversicherung. Rz. 10 Die durch die Regel...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 1. Die Entwicklung der ARB

Rz. 1 Die ARB sind in den zurückliegenden Jahren häufig neu gefasst worden, insbesondere seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes. Es kann davon ausgegangen werden, dass die ARB 75 in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Es folgten die Bedingungen ARB 94/2000 sowie die ARB 2008. Diese wurden aktualisiert und fortentwickelt durch neue ARB, zuletzt ARB 2010 und AR...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / III. Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden (§ 3 Abs. 1 lit. c ARB 2010)

Rz. 40 Steht z.B. ein Gebäudeschaden, etwa durch Absenkung, in ursächlichem Zusammenhang mit Bergbauschäden an Grundstücken oder Gebäuden, so greift der Risikoausschluss. Dieser Risikoausschluss dürfte insbesondere von praktischer Bedeutung sein in Regionen, in denen Bergbau betrieben wird, oder auch bei Tagebau aufgrund hiermit verbundener Grundwasserabsenkungen. Zu den Vora...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 4. Fazit zu den Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung

Rz. 24 Inhalt und Umfang der Rechtsschutzleistung im Einzelfall ergeben sich zunächst aus den allgemeinen Regelungen der ARB unter dem Titel "Inhalt der Versicherung", geregelt in den §§ 1-6 ARB 2010. Die Rechtsschutzdeckung ergibt sich dann aus den vorgenannten Regelungen, speziell der Regelung der Leistungsarten in Verbindung mit den nach dem Rechtsschutzvertrag versichert...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 2. Geltung auch für Altverträge

Rz. 140 Ab dem 1.1.2009 gilt das VVG auch für Altverträge. Ab diesem Zeitpunkt werden die ARB-Bestimmungen unwirksam, die dem neuen VVG widersprechen, also auch Bestimmungen zu Inhalt der Obliegenheit und Sanktionen bei Obliegenheitsverletzungen. Die Rechtsschutzversicherung kann sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles, der im Rahmen eines Altvertrages im Jahr 2009 eintr...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Die Rechtsfolgen im Einzelnen

Rz. 128 Die Leistungsfreiheit bei einer Obliegenheitsverletzung nach dem Rechtsschutzfall ist gegeben, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Rz. 129 Bei fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer nach ARB 2010 insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Rechtsschutzfalle...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 1. Die 4. KH-Richtlinie

Rz. 25 Ziel der 4. KH-Richtlinie ist die Verbesserung des Verkehrsopferschutzes bei Unfällen im Ausland. Dies wird dadurch erreicht, dass der Geschädigte zur Abwicklung seines Unfallanspruches einen Ansprechpartner im eigenen Land erhält. Diesem Ansprechpartner gegenüber kann er seine Ansprüche anmelden. Die 4. KH-Richtlinie beinhaltet im Wesentlichen 3 Aspekte:mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / I. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Rechtsschutzdeckung

Rz. 25 Voraussetzungen des Anspruchs des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person im Rahmen des versicherten Risikos:mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / II. Die Beteiligung von Rechtsschutz bei Schadenabwicklung gemäß KH-Richtlinie

Rz. 32 Für die Beteiligung von Rechtsschutz bringt die 4. KH-Richtlinie insoweit Neuerungen, als hiernach neben der bisherigen Einschaltung des Anwaltes im Ausland, ggf. mit einem deutschen Anwalt als Korrespondenzanwalt, zwei neue Verfahren in Betracht kommen. Dies sind:mehr

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AGS 08/09/2015, Baumgärtel/Brunner/Bugarin, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation – Mandatsbetreuung – Sachbearbeitung

Von Gundel Baumgärtel, Michael Brunner und Ivana Bugarin. 3. Aufl. 2015, ZAP-Verlag, Bonn, in Zusammenarbeit mit RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. XLV, 1104 S., 79,00 EUR Auf über 1.000 Seiten vermitteln die Autoren ihre langjährige Erfahrung als Kanzleimitarbeiter und Bürovorsteher. Sämtliche Fragen rund um den Praxisbetrieb werden b...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / 1. Vorschlag und Muster Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 15 Für die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten. Auch sind die unterschiedlichen Vereinbarungen miteinander zu kombinieren, etwa in Bezug auf Gebührensätze des RVG, zur Höhe des Streitwertes oder evtl. auch in Bezug auf den Faktor der gesetzlichen Gebühren sowie Vereinbarung nach Zeitaufwand.[3] Rz...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 3. Quotelung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung

Rz. 64 Zu unterscheiden ist bei den Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, kann die Rechtsschutzversicherung ihre Leistung anteilig kürzen. Die Quote orientiert sich an der Schwere des Verschuldens. Im Übrigen ist bei dem Begriff der groben Fahrlässigkeit auszuge...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Schadenersatz-Rechtsschutz

Rz. 75 Nach § 3 Abs. 2 ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zu den folgenden Tatbeständen, es sei denn, dass die Schadenersatzansprüche auf einer Vertragsverletzung beruhen. Rz. 76 Die Abwehr von außervertraglichen Schadenersatzansprüchen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung ...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / V. Beweislast

Rz. 38 Zur Beweislast im Deckungsprozess ist davon auszugehen, dass die Partei nach den allgemeinen Grundsätzen die Beweislast für die ihr günstigen Rechtsfolgen hat, also z.B. der Versicherungsnehmer für den Eintritt des Rechtsschutzfalles oder umgekehrt die Rechtsschutzversicherung für die Voraussetzungen der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles.[18] Rz. 39 Z...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 1. Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer, mitversicherter Personen untereinander sowie gegen Versicherungsnehmer (§ 3 Abs. 4 lit. a ARB 2010)

Rz. 133 Ausgehend davon, dass auch mitversicherte Personen gem. § 15 ARB 2010 Anspruch auf Rechtsschutzdeckung haben, ist in § 3 Abs. 4 lit. a ARB 2010 festgelegt, dass Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht besteht für Angelegenheiten, die Streitigkeiten zum Gegenstand haben: mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzvertrages untereinander, ...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / 2. Streitwert bei Feststellungsklage

Rz. 43 Der Streitwert der Klage auf Feststellung der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung bemisst sich nach den voraussichtlichen, durch die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer der Versicherungsnehmer erstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags.[20] Rz. 44...mehr

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AGS 12/2014, Festlegung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH, die bei der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhielt. Er begehrt als mitversicherte Person Versicherungsleistungen. Die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sehen in § 15 Abs. 2 vor, dass für mitversicherte Personen die den Versicherungsnehmer betreffenden Bestimmun...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / d) Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 20 Neben den Obliegenheiten, die vor Eintritt des Rechtsschutzfalles und nach Eintritt des Rechtsschutzfalles zu erfüllen sind, kommen auch vorvertragliche Obliegenheiten, also bei Abschluss des Vertrages, in Betracht (vgl. auch Rn 22). Rz. 21 Vorvertragliche Obliegenheiten, speziell Anzeigepflichten, sind in den §§ 19 ff. VVG (§§ 16–22 VVG a.F.) geregelt. Diese Bestimmun...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 1. Muster: Klageeinreichung nach außergerichtlicher Kostendeckung

Rz. 19 Muster: Klage nach außergerichtlicher Kostendeckung Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in oben bezeichneter Angelegenheit für die außergerichtliche Tätigkeit bereits eine Deckungszusage erteilt. Die Angelegenheit konnte außergerichtlich nicht erledigt werden. Es ist somit Klageerhebung erforderlic...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 4. Straf-Rechtsschutz

Rz. 77 Die nachfolgend gebotenen Textmuster orientieren sich an den in Betracht kommenden gesetzlichen Gebühren für folgende Verfahren: Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung (VV 4100, 4101 Grundgebühr, 4104, 4105 Verfahrensgebühr [früher § 84 Abs. 1 BRAGO] sowie VV 4141 Mitwirkung Erledigung vor Hauptverhandlung [früher § 84 Abs. 2, 3 BRAGO]). Weiter liegen den Texten zug...mehr

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§ 35 Der Stichentscheid / 1. Allgemeines

Rz. 17 In § 3a Abs. 2 S. 2 ARB 2010 ist für die Anwendung des Stichentscheidverfahrens bestimmt, dass die Entscheidung des Rechtsanwaltes grundsätzlich für beide Parteien bindend ist. Diese beidseitige Bindungswirkung steht einer gerichtlichen Überprüfung entgegen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dies nicht für einen nach dem Stichentscheid folgenden Deckungsprozess gil...mehr

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§ 4 Statistisches zum Thema... / IV. Statistik zu Neuzugängen bei Landgerichten, Amtsgerichten, speziell in Bußgeldsachen sowie Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte und Prämienaufkommen

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§ 7 Risikoausschlüsse / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ausschlussklauseln gibt es in jedem Versicherungszweig. Sie regeln, dass bestimmte Beziehungen, Gefahren oder Schäden, die an sich in den Gefahrenbereich fallen, der von der jeweiligen Versicherungsart abgedeckt wird, ausgesondert sind. Ihr Zweck liegt darin, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht kalkulierbares Risiko auszuklammern. Dies gilt besonders...mehr

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§ 35 Der Stichentscheid / II. Möglicher Fortfall der Bindungswirkung

Rz. 21 In § 3a ARB 2010 ist für den Fall der Anwendung des Stichentscheidverfahrens in Abs. 2 S. 2 Hs. 2 bestimmt, dass die Entscheidung bindend ist, Zitat "… es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht." Der Stichentscheid des Anwaltes muss den Streitstoff darstellen, auf die Beweissituation eingehen, sich mit Gegenargumenten ausei...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / 3. Entscheidung des Ombudsmanns

Rz. 35 Der Ombudsmann entscheidet gem. VomVO nach Recht und Gesetz. Kulanzentscheidungen sind vom Ombudsmann nicht zu treffen. Diese sind den Unternehmen überlassen, die hiervon nach bisheriger Erfahrung auch umfangreich Gebrauch machen.[10] Rz. 36 Bis zu einem Beschwerdewert bis zu 5.000 EUR – und dies dürfte im Bereich der Rechtsschutzversicherung häufig in Betracht kommen ...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / aa) Abstimmung über Kosten auslösende Maßnahmen

Rz. 147 In § 17 Abs. 1 lit. c aa ARB 2010 ist geregelt, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Insbesondere ist vor Erhebung oder Abwehr von Klagen sowie vor Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers einzuholen. Zu beachten ist, dass Rechtsschutzdeckung grundsätzlich nur besteht, soweit Deckung erteilt wurde. Der Deckungsumfa...mehr

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§ 14 Wohnungs- und Grundstü... / D. Die allgemeinen Risikoausschlüsse im Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz

Rz. 34 Auch im Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht kein Versicherungsschutz bei Vorliegen eines allgemeinen Risikoausschlusses nach § 3 ARB 2010. Rz. 35 In Betracht kommen im Wesentlichen:mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / II. § 24 ARB 2010 – Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

Rz. 6 Versicherungsschutz besteht – soweit der Arbeits-Rechtsschutz betroffen ist:mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / Leitsatz

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich nicht mit der Argumentation, der Schadensersatzgläubiger habe mangels entsprechender Rechnungsstellung die Anwaltsgebühren nicht zu entrichten und es fehle deshalb an einem ers...mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / II. Kriterien für die Kooperation zwischen Anwalt und Rechtsschutz

Rz. 8 1. Zieldefinition 2. Minimierung Verwaltungsaufwand 3. Mandatsempfehlung durch R...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / I. Allgemeines

Rz. 37 Eine vorvertragliche Anzeigepflicht beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer "bei Schließung des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind", dem Versicherer anzuzeigen hat (§ 19 Abs. 1 S. 1 VVG) [§ 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.]). Im Übrigen wird das Tatbestandsmerkmal "erheblich" in § 19 Abs. 1 S. 1 VVG (§ 16 Abs. 1...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / I. Schadenabwicklungsunternehmen und Prozessstandschaft

Rz. 16 Die Einschaltung eines Schadenabwicklungsunternehmens ist in § 8a VAG geregelt. Hiernach muss ein Kompositversicherer die Leistungsbearbeitung an ein selbstständig arbeitendes Schadenabwicklungsunternehmen übertragen. Rz. 17 Die Übertragung der Schadenabwicklung auf ein Schadenabwicklungsunternehmen erfolgt durch einen sog. "Funktionsausgliederungsvertrag" zwischen der...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / I. Zuständiges Gericht

Rz. 26 Die Regelungen in § 20 ARB 2010 entsprechen den Regelungen in den §§ 38-40 ZPO über den gesetzlichen Gerichtsstand, quasi als Belehrung für den Versicherungsnehmer. Rz. 27 Als gesetzlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Rechtsschutzversicherung kommen in Betracht:mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / I. Erhebung des Anspruches auf Rechtsschutzdeckung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 16 Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung kann gerichtlich im Wege der Deckungsklage nur geltend gemacht werden, wenn seitens des Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Rechtsschutzdeckung geltend gemacht wurde. Hierbei ist nicht ausreichend, dass lediglich bei der Rechtsschutzversicherung angefragt wird, ob Rechtsschutzdeckung in Betracht kommt. Vielmehr ist erforderlich, ...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / II. Das Problem der Scheinselbstständigkeit

Rz. 32 Probleme in der Zuordnung gab es vielfach bei der Einordnung von freien Mitarbeitern bzw. von freiberuflich Tätigen und auch bei Einfirmen-Handelsvertretern. Nach außen erweckten diese Personengruppen den Anschein, selbstständig zu sein. Insbesondere mussten sie aufgrund ihrer Verträge die "Lohn-/Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge" selbst zahlen. Sie ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Begriff und Regelungsziel

Rz. 19 Unter dem Begriff "Wartezeit" ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages, also des Rechtsschutzvertrages, und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes zu verstehen. Rz. 20 Regelungsziel der Wartezeit ist es, das subjektive Risiko einzudämmen. Insbesondere soll durch die Vereinbarung der Wartezeit der Gefahr begegnet werden, dass der Versicher...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / II. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Rz. 79 Zunächst gilt der Grundsatz, dass die Partei, die für sich eine günstige Rechtsposition in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast dafür hat, dass die Voraussetzungen der geltend gemachten Rechtsposition gegeben sind. Zur Darlegungs- und Beweislast sind verschiedene Problemstellungen zu unterscheiden, nämlich die Frage des Eintrittes des Rechtsschutzfalles und ...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / 3. Akzeptanz und Qualität der anwaltlichen telefonischen Rechtsberatung

Rz. 41 Anfangs wurde telefonische Rechtsberatung auch in der Anwaltschaft kritisch gesehen, insbesondere auch unter Marktgesichtspunkten. Kritisch bis negativ beurteilt van Bühren anwaltliche telefonische Rechtsberatung.[38] Zu Akzeptanz und Qualität der telefonischen Rechtsberatung ist anzuführen, dass die Zahl der Vorgänge der anwaltlichen telefonischen Rechtsberatung ständ...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Die Regelung zur Obliegenheit, Verletzung und Verletzungsfolgen im VVG

Rz. 6 Das bisher in § 6 VVG a.F. geregelte System der Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten ist nunmehr in § 28 VVG geregelt. Die bisher in § 6 VVG a.F. geregelte Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (§ 6 Abs. 1 und 2 VVG a.F.) und solchen nach dem Versicherungsfall (§ 6 Abs. 2 VVG a.F.) ist entfallen. Die Regelung des § 28 VVG enth...mehr

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§ 21 Der Ordnungswidrigkeit... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 15 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes; zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Rz. 16 Zu den land- und forstwir...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / c) Abstimmungsobliegenheit und Vergleichsabschluss

Rz. 103 Zum Leistungsumfang und speziell zur gütlichen Einigung, also bei Vergleich, bestimmt § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2010, dass der Versicherer nicht trägt "Kosten, die bei einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon a...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / II. Ein besonderes Problemfeld: die angedrohte Kündigung

Rz. 54 In den letzten Jahren kommt es im Arbeits-Rechtsschutz immer wieder zu Fällen, in denen der Arbeitgeber, meistens wenn es um die Verringerung der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes aufgrund von Sparmaßnahmen geht, dem versicherten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbietet. Oft wird den Arbeitnehmern ein Aufhebungsvertrag mit...mehr

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§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / I. Der Straf-Rechtsschutz für Verkehrsvergehen – § 2i aa ARB 2010

Rz. 27 In zwei Punkten unterscheidet sich der Strafrechtsschutz im Verkehrsbereich der ARB 94/2008 von dem in den ARB 75. Zum einem bezieht sich der Straf-Rechtsschutz in dieser Form nicht auf verkehrsrechtliche Verbrechen, und zum anderen ist die Regelung bezüglich der im Rausch begangenen Verkehrsdelikte nach § 323a StGB entfallen. Rz. 28 Versichert ist im verkehrsrechtlich...mehr

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§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 18 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Straf-Rechtsschutz in beiden Alternativen betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes; zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Rz. 19 Zu den land- und ...mehr

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§ 12 Das Sachverständigengu... / G. Der Sachverständige als Gehilfe des Verteidigers

Rz. 22 Die Frage, ob der von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegte Unfallhergang sich tatsächlich ereignet habe oder ob ein von Zeugen bekundetes Fahrverhalten des Beschuldigten überhaupt noch mit naturgesetzlichen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden kann, lässt sich vielfach nur mit sachverständiger Hilfe klären. Insoweit gibt es zwei Möglichkeiten. Rz. 23 Zum einen ...mehr

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§ 17 Der Sozialgerichts-Rec... / V. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 12 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Sozialgerichts-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes; zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Rz. 13 Zu den land- und forstwirts...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / V. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 12 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Arbeits-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes; zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Rz. 13 Zu den land- und forstwirtschaftlichen...mehr