Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Erleichterung befristeter Einstellungen für Unternehmensneugründungen

Rz. 81 Nach § 14 Abs. 2a S. 1 TzBfG,[183] ist "in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig"...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / III. Eckpunktepapier zum Kindschaftsrecht vom 25.1.2024

Fast zeitglich mit dem Eckpunktepapier zum Abstammungsrecht veröffentlichte das BMJ ein weiteres Eckpunktepapier mit geplanten Änderungen im Kindschaftsrecht. Auch das Kindschaftsrecht ist reformbedürftig, weil sich die Lebenswirklichkeit vieler Trennungsfamilien in den letzten Jahren stark verändert. Im Rahmen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aber auch von Patchwor...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / A. Einführung

Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rechtsgeschäftlic...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Verfahrensarten

Rz. 5 Die Insolvenzordnung hält gegenwärtig zwei Verfahrensarten bereit, deren Unterscheidung in der Praxis gerade in arbeitsrechtlichen Fragen erhebliche Bedeutung zukommt. Der Praktiker sollte daher bei allen Fragen im Kontext eines Insolvenzverfahrens zunächst nicht nur prüfen, in welchem Stadium man sich befindet (vor oder nach Insolvenzeröffnung) sondern auch, um welche...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / A. Einführung

Rz. 1 § 1a ist durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2004 in das KSchG eingefügt worden.[1] Der Einfügung ging ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren voraus, das erst durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember 2003 sein Ende fand. § 1a KSchG ist indes seit dem ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag[2] nicht geändert worden. Die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Rz. 5 Der Schutz des Arbeitsplatzes ist mehr als bei anderen Vertragstypen Anliegen des Gesetzgebers. Die speziellen Kündigungsverbote sind unmittelbarer Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Schutzes. So gebietet Art. 6 GG den Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 4 GG hat diesen Schutz konkretisiert und ausgestaltet auf den Anspruch einer jeden Mutter auf den Schutz der ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder oder diesen nahestehende Personen (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, 1. Alternative UStG)

Rz. 528 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG findet die Mindestbemessungsgrundlage Anwendung, wenn eine Körperschaft oder Personenvereinigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 – Nr. 5 KStG, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahestehende Personen eine verbilligte Leistung ausführt. Damit müsse...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.5 Gegenvormund (Abs. 5)

Rz. 10 Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) ist das Rechtsinstitut des Gegenvormunds zum Jahresende 2022 entfallen. Die Regelung zum Gegenvormund wurde daher durch Art 12 Nr. 2 des Gesetzes v. 24.6.2022 gestrichen (BT-Drs. 20/1110 S. 43).mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 18 Bernhauser, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 als Chance einer innovativen und kooperativen Jugendhilfe, JuWo 1991, 370; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten – Überlegungen zu Inhalten und Auswirkungen des § 4a SGB VIII auf die Arbeit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2022, 31; Frings, Die Arbeitsgemeinschaften nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie (Nr. 2)

Rz. 70 Der Betriebsrat kann der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn er durch sie gegen eine Auswahlrichtlinie verstößt, die nach § 95 BetrVG festgelegt ist. Der Widerspruchsgrund greift nur bei betriebsbedingten Kündigungen.[1] Hinweis Die Hinzufügung des § 1 Abs. 4 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003[2] hat die Bedeutung des Widerspruchsg...mehr

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Probezeit / 4.5.5 Kündigungsschutzklage

Nach § 4 KSchG muss ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung geltend machen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Es ist zwar nach dem systematischen Standort der Klagefristregelung etwas zweifelhaft, ob diese Frist auch innerhalb der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses anwendbar ist (v...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Schuldlose Verhinderung an der Klageerhebung (Abs. 1)

Rz. 5 Die nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage setzt voraus, dass der Arbeitnehmer trotz aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, eine Kündigungsschutzklage binnen der in § 4 Satz 1 KSchG geregelten Klagefrist von 3 Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung zu erheben. Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf den Arbeitnehmer folgl...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.5 Eigenkündigung der Arbeitnehmerin

Rz. 60 Vereinzelt wird vertreten, dass die Eigenkündigung der Frau unzulässig sein müsse, um zu vermeiden, dass der Arbeitgeber den absoluten Schutz umgeht und die Frau zu einer (zulässigen) Eigenkündigung bewegt.[1] Nach der überwiegenden Meinung[2] steht das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 dagegen einer Eigenkündigung der schwangeren Arbeitnehmerin nicht entgegen...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2 Heizungen nach der GEG-Reform 2024

Generell sind alle Neubauten und Gebäude, die saniert werden, von den Anforderungen der GEG-Reform betroffen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit geringem Energiebedarf sowie historische Bauten, wie etwa Denkmäler oder Kirchen. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zwingend die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen. Im...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3 Übergangsfristen

Das GEG regelt verschiedene Übergangsfristen, die die Pflicht zum Einbau von Heizungsanlagen nach der 65 %-EE-Vorgabe teilweise um Jahre verzögern können. 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1....mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2 Heizungseinbau in Bestandsgebäuden

2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2.1 Wahlfreiheit

Der nach § 8 GEG Verantwortliche – in aller Regel der Gebäudeeigentümer – kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz im Grunde genommen jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, ist lediglich ein Nachweis darüber zu erbringen, dass ein Mi...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.4 Messausstattung von Heizungsanlagen

Nach dem 1.1.2025 eingebaute Heizungsanlagen sind mit einer Messausstattung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der erzeugten Wärmemenge sowie mit einer zugänglichen Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige auszurüsten (§ 71a GEG). Dies gilt nicht für Biomasseheizungen und Luft/Luft-Wärmepumpen. Die Ausstattungen müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.3 Übergangsfrist bei künftigem Anschluss an ein Wärmenetz

Nach § 71j GEG darf eine Heizungsanlage, die nicht der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht, in Betrieb genommen oder weiterbetrieben werden, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz beabsichtigt, absehbar oder wahrscheinlich ist. Das ist der Fall, wenn ein neues Wärmenetz geplant, aber noch nicht fertig gestellt ist, oder die Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes g...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.5 Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen

Erstmals wird eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt (§ 60a GEG). Bislang waren nur Heizungsanlagen mit Verbrennungsprozessen betroffen, die regelmäßig im Rahmen der Abgasmessung und Feuerstättenschau kontrolliert werden. Von der neuen Betriebsprüfung betroffen sind Gebäude mit mindestens 6 Wohn- oder sonstigen Nutzungseinheiten, die als Heizungsanlage mit einer Wärm...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.3 Heizungsumstellung in Mietwohnungen

Um Mieter vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, sollen Vermieter bei einer Umstellung der Gasheizung auf Biomethan die Kosten für das Biogas nur in der Höhe abrechnen können, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würden. Dies soll au...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.1 Heizungseinbau in Neubauten

Neu zu errichtende Gebäude sind als Niedrigstenergiegebäude zu errichten (§ 10 GEG). Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Im Hinblick auf die eing...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote

Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau ode...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2.2 Nachweis

Dafür, dass die Heizungsanlage der 65 %-EE-Vorgabe entspricht, ist ein Nachweis von einer nach § 88 GEG berechtigten Person (= zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigte Person wie z. B. Architekt, Ingenieur oder qualifizierter Schornsteinfeger) zu erbringen. Kein Nachweis erforderlich Kein Nachweis ist erforderlich bei: Anschluss an ein Wärmenetz (siehe hierzu Kap. 2.2.3...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.5 Beratungspflicht bei Einbau von Heizungen

Wer nach dem 1.1.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorab beraten lassen. Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen. Die Beratung soll daher auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.2 Übergangsfrist nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

§ 71i GEG regelt Fälle des Heizungsaustauschs nach den Zeitpunkten des 30.6.2026 bzw. 30.6.2028 hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung. Für die Dauer von höchstens 5 Jahren nach Ablauf der Fristen bzw. der veröffentlichten Entscheidung einer kommunalen Wärmeplanung dürfen alte Heizungsanlagen ausgetauscht und neue Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1.1.2024 mehr als 100.000 gemeldete Einwohner hat, kann bis zum Ablauf des 30.60.2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt und betri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2 Neue Heizungsanlage (65 %-EE-Vorgabe)

Eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude darf seit dem 1.1.2024 nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Hinweis Kein Austausch bis zur Havarie Unmittelbar gilt diese 65 %-EE-Vorgabe aber nur für Neubauten, die innerhalb von N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.6 Prüfung älterer Heizungsanlagen

Bis 30.9.2024: EnSimiMaV Bis zum 30.9.2024 gilt noch die EnSimiMaV.[1] Sie verpflichtet Gebäudeeigentümer, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, zur Optimierung ihrer Heizungssysteme, was eine verpflichtende Prüfung auf grundlegende Einstellungsmängel und die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen umfasst...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.4 Sonderfall Etagenheizungen

Ein komplexes Thema ist der Austausch von Etagenheizungen. Hier regelt § 71l Abs. 1 GEG, dass in Gebäuden, in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, die 65 %-EE-Vorgabe 5 Jahre nach dem Zeitpunkt zu erfüllen ist, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wurde. Betroffen sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2 Bauliche Veränderung

Wie dargestellt, handelt es sich nach h. M. auch bei den Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung um bauliche Veränderungen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Amortisieren sich die Kosten, sind sie von allen Wohnungseigentümern zu tragen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Exkurs: Kostentragung bei baulichen Veränderungen Die Kosten baulicher Veränderungen rege...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.1 Bauliche Veränderung oder noch Erhaltung?

In dem durch das WEMoG reformierten Recht bestimmt § 20 Abs. 1 WEG, dass alles, was über die bloße Erhaltung hinausgeht, eine bauliche Veränderung darstellt. Nach der Gesetzesbegründung gilt dies auch für Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung.[1] Diese Auffassung teilt auch die herrschende Meinung.[2] Andere sind der Auffassung, Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung st...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.5.1 Indexmiete

Im Rahmen der Vereinbarung einer Indexmiete können die Parteien nach § 557b Abs. 1 BGB schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Bereits vor Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 am 1.1.2024 konnte eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nur verlangt we...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Soweit tarifvertragliche Regelungen im öffentlichen Dienst eine höhere regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit als 48 Stunden vorsehen, sind sie unwirksam. Hiervon betroffen sind im Wesentlichen die arbeitszeitrechtlichen Sonderregelungen der Heime (SR 2a), der Pflegedienste (SR 2b), der Ärzte (SR 2c und e III), der Hausmeister (SR 2 r) sowie die Regelungen des BAT zur Arbeitsb...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.1 Einführung

Neben dem Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB, der die Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zum Inhalt hat, wurde mit Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 ein weiterer neuer Mieterhöhungstatbestand in das BGB eingefügt. § 559e BGB regelt die Möglichkeit der Mieterhöhung neben § 559 BGB, soweit der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1...mehr