Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Die verschiedenen Modelle

Rz. 51 Muss eine Partei vor einem auswärtigen Gericht einen Rechtsstreit führen, beauftragt sie in der Regel einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung, damit sie mit ihm vor Ort die Sache besprechen und die einzureichenden Schriftsätze vorbereiten und abstimmen kann. Reist dieser Prozessbevollmächtigte dann zum Gerichtstermin, kann...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIII. Erinnerungsverfahren

Rz. 90 Für Erinnerungsverfahren gelten die Nrn. 3500, 3513 VV. Diese Gebühren sind allerdings grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn der Anwalt ausschließlich im Erinnerungsverfahren beauftragt ist. Soweit er auch in der Hauptsache beauftragt ist, wird seine Tätigkeit durch die Vergütung in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1; analog § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. a)...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 50 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht neben der Verfahrensgebühr zusätzlich nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Beispiel 14: Berufungsverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Hierüber wird mündlich verhandelt. Neben der...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 121 Der Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Rz. 122 Soweit in Auslagen 19 % Umsatzsteuer enthalten sind, müssen diese zunächst herausgerechnet werden. Dem Mandanten darf nur der Netto-Betrag in Rechnung gestellt werden. Darauf ist dann zusammen mit der übrigen Vergütung 19 % Umsatzsteuer zu erheben. Beispiel 71: Auslagen mit 19 % Umsatzsteuer Der Mand...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Der Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Rz. 57 Wird der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und der Partei zustande, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Hauptbevollmächtigten als Auftraggeber. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Terminsvertreter unmittelbar mit dem Hauptbevollmächtigten abrechnet ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Überblick

Rz. 8 Die Vergütung des Verkehrsanwalts, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt, ist in Nr. 3400 VV geregelt. Voraussetzung ist ein Drei-Personen-Verhältnis (Auftraggeber – Verkehrsanwalt – Verfahrensbevollmächtigter). Fehlt es hieran, kommt Nr. 3400 VV nicht zur Anwendung.[1] Daher kann ein Anwalt in eigener Sache nicht Verkehrsanwalt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reisekosten

Verwaltungsanweisungen: R 9.4–R 9.8 LStR 2013 und R 9.4–R 9.8 2015; BMF v 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412 (ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 bis 31.12.2019); BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 (Steuerliche Behandlung der Reisekosten von ArbN; ersetzt BMF 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412). 1. Gesetzliche Grundlagen Rn. 186 Stand: EL...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und Abgrenzung zwischen Auswärtstätigkeit und Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis VZ 2013

Rn. 187 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das einkommensteuerliche Reisekostenrecht ist in der Vergangenheit sehr stark durch die LStR (R 9.4–9.8 LStR 2013 und R 9.4–9.8 LStR 2015, früher: R 37ff LStR 2005) geprägt worden. Die Rspr hatte deren Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen im Großen und Ganzen übernommen. Verwaltung und Rspr haben sich dabei bemüht, durch eine positive Begri...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der in München ansässige Kläger hatte gegen die Beklagte vor dem LG München I Ansprüche aus einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgasskandal" geltend gemacht. Für seine Prozessvertretung beauftragte der Kläger eine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. In der mündlichen Verhandlung sowohl vor dem LG München I als auch in der Berufungsinstanz vor dem OLG München...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 186 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Abzugsbeschränkungen bestehen für Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seifert, Überblick über das Einführungsschreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 2014 – erste Tätigkeitsstätte/Fahrtkostenabrechnung, DStZ 2013, 807; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Schramm/Harder-Buschner, Die "erste T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Painter, Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Überblick, DStR 2013, 217; Wirfler, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014: Zweifelsfragen trotz BMF-Schreiben, DStR 2013, 2660; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die neue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.11 Ausschluss von Begünstigungen an Personen

Tz. 71 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass die Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Dies trifft im besonderen Maße auf Mitglieder oder Gesellschafter von steuerbegünstigten Körperschaften zu. Zur Zahlung von verdeckten Gewinnausschü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reiseko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts: Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen, NWB Beilage 2013 zu Nr 9, 1. Verwaltungsanweisungen: R 9.7 LStR 2015; BM...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gosch, Zum Entstehungszeitpunkt der pauschalen LSt nach § 40 EStG, BB 1990, 1110; Seifert, ZollkodexAnpG: Lohnsteuerliche Änderungen 2015, DStZ 2015, 75. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen); BMF v 17.11.2017, BStBl I 2017, 1546 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegrenzt abziehba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG München hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen, die nach meinen Informationen unter dem Aktenzeichen VI a ZB 22/22 auch eingelegt worden ist. Dem VIII. ZS des BGH liegt seit einem knappen Jahr ein vergleichbarer Fall zum selben Thema unter dem Aktenzeichen VIII ZB 53/21 zur Entscheidung vor. Es besteht somit begründete Hoffnung, dass der seit Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zuordnung

Rn. 596 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung nach § 9 Abs 4 S 1 EStG wird gemäß § 9 Abs 4 S 2 EStG durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Nach der gesetzlichen Konzeption – und der die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts prägenden Grunde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verpflegungsmehraufwand

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Verpflegungszuschüsse des ArbG sind nach § 9 Abs 4a EStG begrenzt steuerfrei (s § 9 Rn 920ff (Teller) und BMF v 24.11.2020, BStBl I 2020,1228). Übersteigen die Leistungen des ArbG die steuerfreien Beträge, kann der übersteigende Betrag vom ArbG bis zu 100 % der steuerfreien Pauschale mit 25 % pauschal besteuert werden (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 4 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisenebenkosten

Rn. 189 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben den nun gesetzlich geregelten Reise- und Übernachtungskosten können bei einer beruflich veranlassten Reise noch weitere Aufwendungen anfallen, die als Reisenebenkosten ebenfalls WK abziehbar sind. Der Abzug ergibt sich hier unmittelbar aus § 9 Abs 1 S 1 EStG . Zu denken ist beispielsweise an Aufwendungen für Parkplatz und Tiefgarage, Gepä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.1 Zuständigkeit

Rz. 17 Das Vernehmungsersuchen ist nach § 94 Abs. 1 S. 1 AO an das für den Wohnsitz[1] oder den Aufenthaltsort[2] der zu beeidigenden Auskunftsperson zuständige Finanzgericht zu richten. Befindet sich an dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht der Sitz eines FG oder eines besonders errichteten Senats eines FG, kann nach § 94 Abs. 1 S. 2 AO auch das örtlich zuständige Amtsg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 4 Sonstige Kosten

Kosten für Prozessbevollmächtigte (Rechtsanwaltskosten) oder sonstige Kosten wie Reisekosten oder Kosten wegen Zeitversäumnis (entgangene Vergütung) sind entsprechend der Kostenentscheidung des Gerichts zu tragen. Nach den zivilprozessualen Regelungen trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits. Endet der Rechtsstreit durch Vergleich, gilt die dor...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 416) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 854 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 136 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450- bzw. 520-Euro-Job ab 1.10.2022). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrent...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 909 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeile 47] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 847 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 848 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Kosten

Rz. 104 Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die einzelnen Gebührentatbestände sind: Rz. 105 Beispielmehr