Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Rechtskreis / 4 Leistungsrecht

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Regelungen. Das gilt sowohl für sämtliche Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen als auch für die Befreiungsregelungen bei der Festlegung der Härtefallgrenzwerte. Demgegenüber gab es bis zum 31.12.2024 in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung noch Unterschiede bei den einkommensbezogenen Lei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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Rentner / 4.4 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen ...mehr

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Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge...mehr

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Waisenrente / 1.2.2 Vollwaisenrente

Die Vollwaisenrente wird aus den Versicherungen beider verstorbenen Elternteile berechnet. Sie hat den Rentenartfaktor 0,2 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 20 % des Betrags, den der Elternteil mit der höheren Rente als Altersrente erhalten hätte. Auch die Vollwaisenrente erhöht sich um einen individuell zu ermittelnden Zuschlag.mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.mehr

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Altersrente / 6 Vollrente/Teilrente

Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Achtung Teilrente aufgrund Hinzuverdienst nur bis zum Jahr 2022 Für die Zeit bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ist eine Teilrente zu zahlen, wenn sich dies aus der Berücksichtigung von Hinzuverdienst ergibt. Die Teilrente ist stufenlos, d. h...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.2 Minderung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags

Der im ersten Schritt ermittelte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist in einem zweiten Schritt um 12,5 % zu mindern. Um dieses Ergebnis zu erreichen, wird der Zuschlag mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt. Der Gesetzgeber will mit dieser Minderung erreichen, dass die Renten durch den Grundrentenzuschlag nicht per se a...mehr

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Witwen-/Witwerrente / Zusammenfassung

Begriff Zu den Renten an Hinterbliebene gehören auch die Witwen- oder Witwerrenten. Eine solche Rente kann – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Witwen- und Witwerrenten gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG...mehr

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Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

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Waisenrente / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder und Pflegekinder, die der Verstorbene in seinen ...mehr

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Erziehungsrente / 10 Zusammentreffen mit Verletztenrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Erziehungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Verletztenrente (Unfallrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag ...mehr

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Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

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Erziehungsrente / 1 Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner

Geschiedene Ehegatten oder frühere Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr geschiedener Ehegatte/früherer Lebenspartner verstorben ist und sie ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners unter 18 Jahren erziehen, nicht wieder geheiratet bzw. keine erneute Lebenspartnerschaft begründet ...mehr

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Waisenrente / 1.7 Zusammentreffen mit Waisenrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag beträgt 70 % des auf M...mehr

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Arbeitgeberanteil / 5.3 Praktikanten/zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt

Kranken- und pflegeversicherungspflichtige Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt haben die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein zu tragen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung hat dagegen der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe zu übernehmen. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegev...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2 Erwerbsminderung/Altersrente

Auch bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen möglich. Die während dieser Zeit entrichteten Beiträge werden jedoch erst beim nachfolgenden Versicherungsfall angerechnet. Ausnahme: Ist vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die besondere Wartezeit von 240 Kalendermonaten zurückgelegt, können die vor ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche

Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...mehr

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Waisenrente / Zusammenfassung

Begriff Zu den Renten wegen Todes bzw. an Hinterbliebene gehört auch die Waisenrente. Eine Waisenrente kann – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die relevanten Vorschriften zur Waisenrente sind fü...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung aus dem laufenden Arbeitsentgelt

Eine Besonderheit gilt für die Beitragsberechnung, wenn der unbezahlte Urlaub über einen Monat andauert, aber im selben Monat die Beschäftigung wieder aufgenommen wird. Hier soll das laufende Arbeitsentgelt dieses Monats nicht auf die SV-Tage, die aus dem unbezahlten Urlaub resultieren, verteilt werden. Daher wird die Beitragsbemessungsgrenze dann nicht aus allen SV-Tagen di...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster

I. Muster: Pfändung von Rentenansprüchen als Sozialleistung nach SGB Rz. 968 Muster 8.145: Pfändung von Rentenansprüchen als Sozialleistung nach SGB: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.16 Zusammentreffen mit Witwen-/Witwerrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag beträg...mehr

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Rentner / 2 Altersgrenzen

Im Übrigen stellen weder der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – noch der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für sich genommen einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.[1] Achtung Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mit Erreichen der Regelaltersgrenze[2] wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Hierfür...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1 Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil werden gemeinsam vom Arbeitgeber abgeführt. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist sozialversicherungsrechtlicher Natur.[1] Sie ist jedoch zugleich Pflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitnehmer.[2] Mit der Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag...mehr

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Waisenrente / 1.2.5 Anrechnung anderer Waisenleistungen auf den Zuschlag

Wird neben einer Waisenrente auch eine andere Leistung an eine Waise geleistet, wird diese Leistung ggf. auf den Zuschlag zur Waisenrente angerechnet. Die Anrechnung erfolgt, wenn sich die andere Leistung an Waisen von einem verstorbenen Elternteil ableitet, für den keine Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung gezahlt wird oder – bezogen auf eine Vollwaisenrente – sich d...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.4 Rentenabschläge

Eine Witwen-/Witwerrente wird – unabhängig von der Inanspruchnahme der Rente – über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben ist. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die versicherte Person vor dem 65. Lebensjahr verstorben ist, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchst...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ...mehr

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Altersrente / 4 Altersgrenzen/Rentenminderung

Altersrenten werden nur gezahlt, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter vollendet hat. Die höchste Altersgrenze ist die sog. Regelaltersgrenze. Sie ist das Lebensalter, das für einen Anspruch auf Regelaltersrente vollendet sein muss. Alle anderen Altersrenten können bereits nach Vollendung eines früheren Lebensalters in Anspruch genommen werden. Hinweis Vorzei...mehr

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Beitragsfreiheit / 5 Beitragsfreiheit von Rentenantragstellern

Beitragsfrei sind in der Kranken- und Pflegeversicherung auch bestimmte Rentenantragsteller.[1] Beitragsfreiheit besteht bei einem Antrag auf Witwenrente, sofern der verstorbene Ehegatte bereits ebenfalls Rente bezog und in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert war. bei einem Antrag auf Waisenrente aus der Versicherung eines ebenfalls aufgrund Rentenbezu...mehr

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Rechtskreis / 3.1 Rechengrößen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auch die Bezugsgröße unterschieden sich bis Ende 2024. Daraus folgten auch unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, z. B. für Auszubildende und Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Entwicklungshelfer und Mitglieder geistlicher Genossenschaften ohne Anwartschaft auf Versorgung. Für das...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.1 Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs

Zur Zahlstellenmeldung "Bewilligung/Beginn" eines laufenden Versorgungsbezugs muss die Krankenkasse zurückmelden, wie mit diesem Versorgungsbezug bezüglich der Abrechnung verfahren werden soll. Die Zahlstelle muss die Rückmeldung überwachen. Die Rückmeldung enthält Angaben für welche Versicherungszweige (Kranken- und/oder Pflegeversicherung) der laufende Versorgungsbezug der...mehr

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Praktikant / 1.3 Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt

Wird Arbeitsentgelt nicht gezahlt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Die Praktikanten sind aber dennoch in der Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikanten[1] pflichtversichert; es sei denn, es besteht eine Vorrangversicherung, wie z. B. Familienversicherung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf A...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.7 Zuschlag wegen Kindererziehung

Witwen-/Witwerrenten erhalten einen Zuschlag für Zeiten, in denen die Witwe oder der Witwer Kinder erzogen hat. Maßgeblicher Zeitraum für die Kindererziehung ist die Zeit vom Monat nach der Geburt des Kindes bis zum Monat, in dem es sein 3. Lebensjahr vollendet hat. Für jeden Monat in diesem Zeitraum, in dem das Kind erzogen wurde, werden 0,0505 persönliche Entgeltpunkte gut...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich...mehr

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Italien / bb) Ehegatte

(a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.) Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[214] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1 Voraussetzungen für die Grundrente

Damit Versicherte in ihrer Versichertenrente (u. a. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) oder Hinterbliebenenrente über den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung von der Grundrente profitieren können, müssen sie 2 Voraussetzungen erfüllen: Es müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorliegen und der Durchschnitt an Entgeltpunkten aus Grundrentenbewer...mehr

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Hinzuverdienst / 3 Hinzuverdienstrecht bei Erwerbsminderungsrenten

Neben einer Erwerbsminderungsrente darf im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens hinzuverdient werden. Zum 1.1.2023 wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert, da die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben wurden. Durch diese höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten wird es erwerbsgeminderten Personen im Rentenbezug ermöglicht, innerhalb ihres verbliebenen Leistun...mehr

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Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 4 Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgebern die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und ggf. entsprechende Unterlagen vorzulegen. Dazu gehört auch die Information, dass neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erzielt werden. Das umfasst auch Mehrfachbeschäftigungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung des Beispiels unter Abschn. 1.2. Der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, da die an ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.2.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (einschließlich einer Berufsunfähigkeitsrente) besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Beschäftigung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum / 2.1 Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen für den Teilentgeltzahlungszeitraum sind nach folgender Formel zu ermitteln: Wichtig Beitragsbemessungsgrenze für Teilentgeltabrechnungszeiträume Bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für Teilentgeltabrechnungszeiträume sind die kalendertäglichen Beträge der Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1.4 Einbehaltung durch den Arbeitgeber

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (einschl. des zur sozialen Pflegeversicherung von kinderlosen Mitgliedern zu zahlenden Beitragszuschlags in Höhe von 0,6 %) haben für die versicherungspflichtig Beschäftigten die Arbeitgeber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abzuführen. Die Versicherungspflichtigen müssen sich bei der Lohnzahlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.6.2 Besondere Wartezeit von 20 Jahren

Für versicherte Personen, die voll erwerbsgemindert sind, bevor sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, ist eine besondere Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Diese Wartezeit gilt in der Regel für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, die per Definition voll erwerbsgemindert sind und während ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit in der Werkstatt weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher ...mehr