Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.4.1 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus

Rz. 5a Anpassungsgeld i. S. v. § 252 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Leistung des Bundes zur wirtschaftlichen Absicherung von Bergleuten, die aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im deutschen Steinkohlenbergbau verloren und weder einen Rentenanspruch (Altersrente gemäß §§ 35 bis 38, 40, §§ 235 bis 238 oder Rente wegen voller Erwerbsminderung ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.4 Teilvergütung

Steht dem Beschäftigten während eines Monats nur eine Teilvergütung zu (z. B. weil der Zeitraum endet, für den wegen Krankheit die Vergütung weitergezahlt wurde), ist der Grenzbetrag tageweise aufzuteilen. Die Teilvergütung ist bis zu dem Teil des Grenzbetrages zusatzversorgungspflichtig, der dem Verhältnis der angefallenen Kalendertage zu den Tagen des vollen Monats entspri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.2 Waisenrente

Ein Anspruch auf Waisenrente aus der Zusatzversorgung besteht, wenn und solange ein entsprechender Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Enkel-, Stief- und Pflegekinder haben jedoch dann einen Anspruch, wenn sie im Sinne des Einkommensteuergesetzes Kinder des Verstorbenen sind. Bei der Waisenrente wird zwischen Voll- und Halbwaisenrente unterschieden. Eine H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 5 Berechnung der Betriebsrente in der Pflichtversicherung

Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist seit dem 1.1.2002 von den Bezugssystemen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung losgelöst und ein eigenständiges System geworden. Sie tritt neben die sonstigen Altersvorsorgeleistungen; eine gegenseitige Anrechnung erfolgt dabei nicht mehr. Im Punktemodell der Betriebsrente wird das Arbeitsentgelt des Vers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 3.1 Ende der Pflichtversicherung

Der Beschäftigte ist bei der Kasse abzumelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder die Versicherungspflicht aus sonstigen Gründen weggefallen ist. Damit endet die Pflichtversicherung. Will ein Beschäftigter eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. vor Beginn der Regelaltersrente in Anspruch nehmen, wird das Arbeitsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.1 Versteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG

Ab dem 1.1.2018 ist der Pflicht-/oder Zusatzbeitrag in einem ersten Dienstverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Grenze, so dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Zusage für die Altersversorgung getroffen wurde. Sozialversicherungsfreiheit besteht – wie bisher schon – bis zu 4 % der Beitragsbemes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.1 Beitragsverfahren

Rz. 7 Bei Anwendung von § 198 Satz 1 ist der Begriff "Beitragsverfahren" weit auszulegen. Somit stellen nicht nur Verfahren, in denen es um die Berechtigung oder Verpflichtung zur Beitragszahlung geht, sondern grundsätzlich alle Verfahren ein Beitragsverfahren dar, die in irgendeiner Weise außerhalb eines Rentenverfahrens mit der Anerkennung oder Ablehnung von rentenrechtlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2 Erwerbsminderungsrenten

Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus der Summe der bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte sowie aus Versorgungspunkten für Zurechnungszeiten. Die bis zum Rentenbeginn versicherten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte müssen daher bei der Berechnung der Betriebsrente wegen Erwerbsminderung mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grund benötigt die Zusatzver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 6.1 Startgutschrift für rentennahe Versicherte

Die Umstellung der Zusatzversorgung auf das neue System erfolgte zum 1.1.2002. Wer an diesem Tag bereits 55 Jahre oder älter war – also vor dem 2.1.1947 geboren ist –, dessen bisherige Versicherungszeit wurde so bewertet, als sei zum 31.12.2001 eine Rente nach dem bisherigen Recht berechnet worden. Für Beschäftigte aus dem Tarifgebiet Ost galt diese Regelung allerdings nur, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.2.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Wird durch die gesetzliche Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt, so endet das Arbeitsverhältnis nicht. In diesen Fällen ruht das Arbeitsverhältnis von dem Tag an, an dem das Arbeitsverhältnis bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer (vgl. Teil III 6.2.1) enden würde (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 und 6 TVöD/TV-L, § 18 AVR). Obwohl be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Wird durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt, so endet – bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen (bzw. wenn der TVöD/TV-L oder die AVR etc. arbeitsvertraglich vereinbart sind) – sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Versicherungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.1 Beitragsverfahren für selbständig Tätige

Rz. 3 Beitragspflichtige Einnahmen für versicherte Selbständige sind gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 alternativ ein Arbeitseinkommen in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV, 2022 = 3.290,00 EUR West, 3.150,00 EUR Ost), bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Arbeitseinkommens das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen, mindestens aber 450,00 EUR monatlich, b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.4 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, so dass Nachzahlungen bzw. Verrechnungen im laufenden Jahr – auch nach Rentenbeginn – zu berücksichtigen sind. Beispiel: Nachzahlung im laufenden Jahr Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeitmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 3 Reform der Zusatzversorgung – Kapitalgedeckte Finanzierung

Bis zum 31.12.2001 galt in der Zusatzversorgung ein sog. Gesamtversorgungssystem, wonach die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Versorgung aufgestockt wurde. Dabei wurden die Renten so finanziert, dass für die jeweils Versicherten Umlagen gezahlt wurden und diese Beträge dann zur Finanzierung der jeweils laufenden Rent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2 Welche Folgen hat das Ende der Versicherungspflicht?

Scheidet ein pflichtversicherter Beschäftigter aus seinem Arbeitsverhältnis aus oder entfällt die Versicherungspflicht aus sonstigen Gründen, bevor der Beschäftigte aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bzw. eine Altersrente als Vollrente erhält (Eintritt des Versicherungsfalles), so wird das bestehende Versicherungsverhältnis als beitragsfreie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung grundsätzlich für Personen, die eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches ausüben (sog. Territorialitätsprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz regelt § 5 Abs. 1 SGB IV , dass Person...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.2 Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Im Falle einer Erwerbsminderung oder bei Tod eines pflichtversicherten Beschäftigten werden bei der Rentenberechnung zusätzliche Zeiten vom Rentenbeginn bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt. Für diese sogenannten Zurechnungszeiten werden Versorgungspunkte errechnet, die sich rentensteigernd auswirken (vgl. Teil I 5.6.2). Eine solche Berücksichtigung von zusä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.5 Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartnerschaften

Seit dem 5. Änderungstarifvertrag zum ATV/ATV-K vom 30.5.2011 ist in der Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung auch für eingetragene Lebenspartner geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07), der am 22.10.2009 veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnern bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.1 Neubeginn der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (§ 198 Satz 1)

Rz. 4 Freiwillige Beiträge sind – vorbehaltlich der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung – grundsätzlich nur wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (§ 197 Abs. 2). Im Ergebnis ist nach dem Regelungsinhalt des § 197 Abs. 2 eine freiwillige Beitragszahlung während des gesamten laufenden Kalend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 1 Aufgabe der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Während die Beamten eine ausschließlich von ihrem Dienstherrn finanzierte Pension erhalten, ist es Aufgabe der Zusatzversorgung, den Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine im Wesentlichen vom Arbeitgeber finanzierte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6 Dauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll und bei dem der medizinische Zweck nicht überwiegt, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 15 Träger der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.2.1 Monatsgrenze

Umlagen und Beiträge können monatlich maximal bis zum 2,5-fachen Wert der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Entgelt des Beschäftigten entrichtet werden. Diese Grenze ist eine Monatsgrenze. Übersteigt das steuerpflichtige Entgelt diesen Grenzbetrag nur während eines Teils des Jahres, dürfen die Monate, in denen der Grenzbetrag nicht errei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 6.1 Umlagen

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Umlage richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Alle Umlagen, die der Beschäftigte individuell versteuert, sind dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Darüber hinaus muss das Entgelt, aus dem die Umlagen steuerfrei gestellt oder pauschal versteuert wurden – jedoch maximal 100 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 2.1 Anwendungsfälle der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Rz. 3 Die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union wurde mit Wirkung zum 1.5.2010 für die damaligen Mitgliedsstaaten der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt. Gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 unterlag eine Person, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.3.1 Gesetzliche und staatliche Akteure

Naheliegend ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und BGs/Unfallkassen, da diese grundsätzlich mit den Unternehmen in Kontakt stehen. Die Verbindung zu den gesetzlichen Kassen ergibt sich einerseits aufgrund des Versicherungsverhältnisses und der damit verbundenen Lohnabrechnung der Mitarbeiter, andererseits haben die Krankenkassen gemäß §§ 20 ff. einen Präventionsauf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.1 Akteure im Überblick

Akteure lassen sich grundsätzlich in 4 Gruppen unterteilen (vgl. Abb. 2): Interne Akteure Beschäftigte als Empfänger der Maßnahmen BGM-Verantwortliche/-Koordinatoren Mitglieder der Personalbetreuung/-entwicklung Mitglieder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitglieder der Führungsebenen Externe Akteure der Sozialversicherungsträger und Gewerbeaufsichtsämter Krankenkassen Berufsgeno...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 7 Sonstige Einkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Die Grundsätze zur Liebhaberei sind auch auf sonstige Einkünfte und Spekulationsgewinne anzuwenden.[1] Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Rentenzahlungen ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.2 Wahl

Rz. 5 Zwingend vorgeschrieben war die Wahl von Versichertenältesten nur bei der früheren Bundesknappschaft, da sich das Institut des Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) in der knappschaftlichen Versicherung entwickelt hat. Ihre Wahl erfolgte unmittelbar und allein durch die Versicherten. Aufgrund der Neuorganisation der Rentenversicherung und des damit verbundenen Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 70 Übernimmt ein Baubetreuer im Rahmen eines Baubetreuungsverhältnisses auch die Kreditvermittlung, fällt diese ebenfalls unter § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1] Dies gilt aber nur, wenn die Tätigkeit im Aufgabenkreis des Kreditgebers, nicht aber aufseiten des Kreditnehmers erfolgt.[2] Rz. 71 Bei der Baufinanzierung ist die Vermittlung zur Erlangung öffentlicher Gelder in glei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.2 Geschäftsführer

Rz. 4 Soweit der Geschäftsführer, sein Stellvertreter oder ein Mitglied der Geschäftsführung für längere Zeit an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind oder das Amt längere Zeit unbesetzt ist, besteht keine Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde tätig wird. In diesen Fällen hat der Gesetzgeber vielmehr den Versicherungsträger selbst, nämlich dem Vorstand, die Möglichkeit (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch § 40, der im Wesentlichen §§ 5 und 6 SVwG entspricht, wird in Ergänzung zu § 31 Abs. 1 Satz 1 die Rechtsstellung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen bestimmt. Die Vorschrift, die für alle Versicherungsträger mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit gilt, bezieht sich auf die Mitglieder (und Stellvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.1 Beanstandungsverfahren

Rz. 2 Soweit der Beschluss eines Selbstverwaltungsorgans (nicht eines anderen Organs) nach der Rechtsauffassung des Vorstandsvorsitzenden gegen eine gesetzliche oder sonstige rechtliche Vorschrift verstößt, hat er diesen Beschluss zu beanstanden. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat dies schriftlich und mit Begründung zu erfolgen. Weiter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit Wirkung zum 7.5.1997 durch die V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit für alle Versicherungsträger (jedoch nicht für die Entschädigung des Vorstandsvorsitzenden einer Kassenärztlichen Vereinigung – BSG, Urteil v. 28.6.2000, B 6 KA 64/98 R, ZfS 2000 S. 280) gilt und im Wesentlichen § 5 Abs. 3 SVwG entspricht, regelt Art und Umfang der Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. Es han...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.3 Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 8 Zu erstatten sind die den Arbeitnehmeranteil – der bereits im Bruttoverdienst enthalten ist – übersteigenden Rentenversicherungsbeiträge (§ 163 Abs. 3, § 168 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI). Damit soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, eine gleich günstige Rentenversicherung wie ein nicht ehrenamtlich Tätiger zu erreichen. Die sonstigen den Arbeitnehmeranteil übersteigenden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2 Zuständigkeitsbereich

Rz. 4 Der Zuständigkeitsbereich der Vertreterversammlung im Einzelnen ist breit gefächert und in den verschiedenen Versicherungszweigen vielfach unterschiedlich geregelt. Als Hauptaufgabe weist das Gesetz der Vertreterversammlung jedoch die wichtigste Selbstverwaltungsaufgabe schlechthin zu, nämlich die autonome Rechtssetzung. Autonomes Recht ist damit kein staatlich gesetzt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 31 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die notwendigen Bestimmungen über die (interne) Willensbildung des Sozialversicherungsträgers sowie die Umsetzung dieser Willensbildung nach außen. Sie regelt damit, welche Organe intern und nach außen für den Versicherungsträger tätig werden. Das sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer, die im Rahmen der Verfassung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.5 Ausschuss der Vertreterversammlung

Rz. 16 Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist ab 1.10.2005 neben der Vertreterversammlung eine Bundesvertreterversammlung (bis 22.7.2009: Ausschuss der Vertreterversammlung) zu bilden. Dieser gehören gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 die durch Wahl der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimmten Mitglieder an. In Abs. 4 war deshalb festzulegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit die Vorschrift die Beschlussfassung der Vertreterversammlung über autonomes Recht und die Vertretung gegenüber dem Vorstand normiert, ersetzt sie Regelungen, die schon vorher in der Sozialversicherung Geltung hatten. Durch Abs. 3 überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Vertreterversammlung für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (außer Sozialvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr