Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 4 Um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt es sich, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist es unerheblich, ob es sich um eine unbefristete oder um eine befristete Beschäftigung handelt. Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, ist diese in der Kranken- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.2 Kein rückwirkendes Einsetzen der Versicherungspflicht

Rz. 13 Die geringfügig entlohnten Beschäftigten sind an sich gehalten, ihren Arbeitgeber über weitere – sowohl geringfügig entlohnte als auch nicht geringfügig entlohnte – Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, damit die dann erforderlichen Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Einzugsstelle (sog. Minijob-Zentrale) und bei Versicherungspfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.10 Zahlung der Umlagen U1 und U2 für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 43 Außer den oben bezeichneten Beiträgen sind auch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigten abzuführenden Umlagen U1 für Krankheitsaufwendungen und U2 für Mutterschaftsaufwendungen nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwandsausgleichsgesetz – AAG) v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3686) an die Deutsche Rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.9 Geringfügige Beschäftigung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Rz. 22 Wird eine geringfügig entlohnte und damit regelhaft rentenversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Beruf ausgeübt, für den dem Beschäftigten eine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI aufgrund berufsständischer Versorgung erteilt wurde, so kann die Befreiung auf Antrag hierauf erstreckt werden. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Mitglie...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Jansen, SGB VI § 295a Höhe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295a wurde durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingefügt. Eine Änderung erfolgte durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.7.1998. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurde die Vorschrift neu gefasst (mit Wirkung zum 1.7.2001). Eine weitere Änderu...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.6 Geringfügigkeitsrichtlinien

Rz. 61 Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit haben am 16.8.2022 zu der geltenden Rechtslage aktualisierte Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) herausgegeben, abrufbar unter www.minijo...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.9 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 42 Für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zieht auch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigten ohne Angabe der ELStAM zu entrichtende einheitliche Pauschalsteuer ein. Wegen dieser pauscha...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieses Regelungswerk beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289 v. 22.9.2008) und ist am 13.11.2008 nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 16/10289, 16/10693). Am 12.11.2008 beschloss der zuständige Ausschuss noch Änderungen am Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/10901)...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.2 Nicht berufsmäßig beschäftigte Personen

Rz. 54 Die Regelung über die Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen gilt "nur für nicht berufsmäßig tätige Personen". Sofern eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, ist der Beschäftigte i. d. R. auch auf den Versicherungsschutz angewiesen. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung nach dem Urteil des BSG v. 28.10.1960 (3 RK 31/56 zu § 166 RVO) au...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Bezug von Vorruhestandsgeld

Rz. 23 Sofern ein sozialversicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, bleibt er in dieser – mit Ausnahme der Rentenversicherung – versicherungsfrei. Die Vorruhestandsgeldbezieher sind den regulär Beschäftigten gleichgestellt. Dies bedeutet, dass versicherungspflichtige Bezieher von Vorruhestandsgeld in einer daneben ...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten sind in den alten Bundesländern Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge vor 1921 ausgeschlossen (§ 249 Abs. 4). Der Ausschluss dieser Eltern von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist auf verfassungsrechtliche Bedenken und starke sozialpolitische Kritik gestoßen. Der Gesetzgeber hat deshalb durch das Kindererziehungsle...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.7 Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 40 Seit dem 1.4.2003 ist das Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte erheblich vereinfacht worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, für die er Beiträge zur Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 295 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurde § 295 neu gefasst (mit Wirkung zum 1.7.2001). Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) nahm die Streichung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.8.2004 vor. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.11 Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 44 Für die Meldungen der sozialversicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigten hat der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zu erstatten. Für diese Meldungen gilt ebenfalls das seit dem 1.1.2006 obligatorische automatisierte Meldeverfahren im Wege der Datenübertragung. Allerdings hat der Gesetzgeber hierzu speziell eine Ausnahme in § 28a Abs. 6a...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.6 Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Rz. 36 Personen, die nach dem bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungsfrei waren, bleiben dies nach der Übergangsregelung des § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI, solange die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 a. F. vorliegen. Diese Beschäftigte...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Über § 7 Abs. 3 Satz 2 wird der Anwendungsbereich di...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.1 Höhe des Arbeitsentgelts

Rz. 5 Eine Beschäftigung ist nur dann entgeltgeringfügig, wenn das Arbeitsentgelt die nunmehr wieder dynamisch ausgestaltete monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 EUR nicht überschreitet. Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.7 Geringfügige Beschäftigung neben selbständiger Tätigkeit

Rz. 20 Hauptberuflich erwerbstätige Selbständige unterliegen nach § 5 Abs. 5 SGB V in einer Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter nicht der Krankenversicherungspflicht. Hauptberuflich selbständig ist, wer überwiegend eine selbständige Tätigkeit ausübt. Ein hauptberuflich Selbständiger wird daher auch nicht krankenversicherungspflichtig, wenn er mehr als eine geringfüg...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.11 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Wehr- oder Zivildienst bzw. Elternzeit

Rz. 24 Während des Wehr- oder Zivildienstes entfällt die Hauptbeschäftigung. Wird von Wehr- oder Zivildienstleistenden eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese – mit Ausnahme der Rentenversicherung – sozialversicherungsfrei, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Wenn mehr als eine geringfügig entlohnte Beschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 3 Literatur

Rz. 209 Berchtold, Illegale Ausländerbeschäftigung nach der Neufassung von § § 7 SGB IV, NZS 2012 S. 481. Boemke, Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei geringfügig Beschäftigten, BB 2008 S. 722. Frank, Regelungsbedarf und Haftungsfallen in Wertkontenmodellen, NZA 2008 S. 152. ders., Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, ZRP 2...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen und Ergänzungen. So wurde u. a. mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten v. 16.5.2008 (BGBl. I S. 842) mit Wirkung zum 1.6.2008 neu gefasst. Mit dem Gesetz zur Än...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.4 Meldung der kurzfristig Beschäftigten

Rz. 59 Damit auch überprüft werden kann, ob der kurzfristig Beschäftigte noch weitere derartige Beschäftigungen ausübt, hat der Arbeitgeber diese Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Einzugsstelle zu melden. Die Meldungen für kurzfristig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2006 ausnahmslos durch Datenübertragung mittels zugelassener s...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1997 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. Erhebliche Veränderungen wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.2.1999 (BGBl. I S. 388) sowie mit dem Zweiten Gesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.8 Geringfügige Beschäftigung neben kurzfristiger Beschäftigung

Rz. 21 Zur Prüfung der Versicherungspflicht sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen und kurzfristige Beschäftigungen (zum Begriff der kurzfristigen Beschäftigung vgl. Rz. 48 ff.) nicht zusammenzurechnen. Praxis-Beispiel Eine als Familienangehörige bei einer Krankenkasse mitversicherte Raumpflegerin arbeitet seit Jahren bei Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.2 Entgeltumwandlung

Rz. 10a Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 295 Höhe d... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Betrag einer Altersrente an, der sich errechnet, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge nach dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung gezahlt werden. Er entspricht gleichzeitig dem Wert für 12 Monate Kindererziehungszeit. Rz. 4 Die Vorschrift des § 295 findet Anwendung auf alle Geburten im alten Bundesgeb...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.2.4 Geburt in den "jeweiligen Herkunftsgebieten"

Rz. 11 Eine Geburt im jeweiligen Herkunftsgebiet der Mutter führt in folgenden Fällen zu einer Leistung für Kindererziehung: Die Mutter gehört zu den in § 1 FRG genannten Personen. Hierzu zählen: Vertriebene (§ 1 Buchst. a FRG) sowie die von § 20 WGSVG erfassten Verfolgten, Deutsche, die in ihrer versicherungsrechtlichen Stellung durch Kriegsauswirkungen beeinträchtigt wurden (...mehr

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Jung, SGB VII § 224 Umstell... / 2.1 Automatisierte Umstellung

Rz. 3 Bereits durch Art. 5 Nr. 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 wurde mit Wirkung vom 17.11.2016 § 136 Abs. 3 Nr. 1 dahingehend geändert, dass der Wortlaut nunmehr an die zivilrechtliche Unternehmerdefinition in § 14 Abs. 1 BGB anknüpft. Danach ist Unternehm...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1.2 Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen

Rz. 3a Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Modelle zur Bildung von Wertguthaben im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung nach § 23b seit dem 1.1.2009 auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Betracht. Im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b wird durch den Verzicht auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts Wertguthaben für dessen Entsparung in ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.6 Dauer der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 53 SGB IX)

Rz. 37 Nach § 53 Abs. 1 SGB IX soll der Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit gewähren, die vorgeschrieben und allgemein üblich ist. Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Abs. 2 hält an der generellen Obergrenze von 2 Jahren bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Fortbildungen und Umschulungen) ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.7 Getrennte Erfassung/Bewertung von Wertguthaben (Abs. 1a Satz 7)

Rz. 165 Abs. 1a Satz 6 bestimmt, dass in den alten Bundesländern erzielte Wertguthaben getrennt von den Wertguthaben zu erfassen sind, die in den neuen Bundesländern angespart werden. Dem liegt zugrunde, dass die namentlich in der Rentenversicherung geltenden unterschiedlichen Rechengrößen es erforderlich machen, die Wertguthaben zu lokalisieren und dem Rechtskreis Ost oder ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1.1 Begriff der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 3 Abs. 1 unterscheidet 2 Arten von geringfügigen Beschäftigungen. Danach kann eine Beschäftigung nach Nr. 1 wegen geringfügigen Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder nach Nr. 2 wegen ihrer zeitlichen Beschränkung (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein. Es handelt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um einander ausschließende Alternativen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.4 Gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter

Rz. 14 Mütter erhalten grundsätzlich nur dann die Kindererziehungsleistung, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Eine Ausnahme besteht gemäß Abs. 5 (in Ergänzung zu § 30 SGB I), wenn sie zu den in §§ 18 und 19 WGSVG genannten Personen gehören. Eine unmittelbare Anwendung von §§ 18, 19 WGSVG scheidet aus, weil die Kindererziehungsleistung kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.6 Weitere Grunderwerbsteuerbefreiungen außerhalb des GrEStG

Rz. 19 Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 1 der Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für die European Transonic Windtunnel GmbH v. 1.9.1989 (BGBl I 1989, 738). Nach § 1 der o. a. Verordnung ist die genannte, mit Vereinbarung v. 27.4.1988 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Königreichs der Niederlande und des V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.1 Zeitlicher Rahmen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 50 Bislang war nach h. M. in sinngemäßer Anwendung des Urteils des BSG v. 27.1.1971 (12 RJ 118/70) im Allgemeinen von dem 2- (bzw. nunmehr 3-) Monatszeitraum dann auszugehen, wenn der Beschäftigte an die betriebsübliche Arbeitszeit gebunden war. Die Alternative, die Frist nach Arbeitstagen zu berechnen, wurde erst dann als maßgeblich angesehen, wenn eine monatliche Betra...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5 Abbildung einer Jubliläumsrückstellung (Dienstjubiläum) in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Steuerliche Vorschriften zur Abbildung einer Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubil...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe

Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei selbständig Tätigen in Betracht. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten gemäß § 54 Abs. 1 Betriebshilfe während einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nic...mehr