Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

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Update: Neuregelungen für K... / III. Sonstige Änderungen

Innergemeinschaftliche Erwerbe: Da der Kleinunternehmer systematisch nunmehr steuerfreie Umsätze erbringt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. auch § 15 Abs. 3 Satz 2 UStG n.F.), wurde § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG aufgehoben. Der Kleinunternehmer fällt aufgrund seiner unechten steuerfreien Umsätze daher ab 1.1.2025 bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2015/2016

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.12 4.13 § 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)

• 2022 Feste Niederlassung / Vermietung von inländischen Grundstücken durch ausländische Unternehmer / § 13b UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 3.6.2021, C-931/19 entschieden, dass eine feste Niederlassung nur bei Einsatz eigenen Personals vorliegt. Dabei führt die bloße Beauftragung einer Fremdfirma nicht zum Vorliegen einer festen Niederlassung. Fraglich ist allerdings, ob die...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.16 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2019 Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften / § 15 UStG Eine Finanzholding ist nicht als Unternehmerin anzusehen. Anders ist dies bei einer Führungsholding. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie gegenüber ihren Gesellschaften gegen Sonderentgelt tätig wird. Die Höhe des Enrgelts dürfte regelmäßig unerheblich sein. Von daher stellt die USt auf die Ausgangsumsätze keine Obe...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer [1], die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [2] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm aus...mehr

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Spediteure / 2.2 Inlandsbeförderungen von Gegenständen

Ein Abstellen auf die zurückgelegte Strecke ist grds. nur im B2C Bereich von Bedeutung. Von einer reinen inländischen Güterbeförderung ist dann auszugehen, wenn der Transport von Sachen oder Tieren im Inland beginnt und endet, das Ausland auch im Wege der Durchfuhr nicht berührt wird. Inländische Güterbeförderungen an nichtunternehmerische Kunden unterliegen der Besteuerung ...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer umfangreiche Rechte und Pflichten vor. Dabei ist die Unternehmereigenschaft grundsätzlich nicht von der Höhe der Umsätze abhängig. Um Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung zu gewähren, sind für sog. Kleinunternehmer Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht enthalten. Kleinunternehmer müssen reg...mehr

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Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 1 Allgemeines zum Ort der sonstigen Leistung

Wichtig Systematische Prüfung notwendig Die Prüfung einer sonstigen Leistung unterliegt einer strengen systematischen Vorgabe. Da nur ein im Inland ausgeführter Umsatz steuerbar sein kann, muss immer nach dem wirtschaftlichen Gehalt der ausgeführten Leistung geprüft werden, wo diese Leistung als ausgeführt gilt. Dabei sind in der Praxis vor den allgemeinen Rechtsvorschriften[...mehr

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Spediteure / 4.4 Leistungseinkauf von EU-ausländischen Frachtführern und anderen Dienstleistern

Wegen der generellen Steuerbarkeit und ggf. Steuerpflicht der Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängender Nebenleistungen hat der deutsche Auftraggeber Folgendes zu beachten: Bei der Abrechnung EU-ausländischer Auftragnehmer über Inlandstransporte und innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen besteht stets die Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld ...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.5 Kulturelle, künstlerische u. ä. Leistungen

Bestimmte kulturelle, künstlerische und ähnliche Leistungen, sowie auch Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person ausgeführt werden, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, werden von einem Unternehmer dort erbracht, wo er diese Leistung tatsächlich ausführt.[1] Praxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Anrechnung des Steuerabzugsbetrags

Rz. 2 Soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet hat, wird er von dem für den Leistenden zuständigen FA auf die von diesem zu entrichtenden Steuern angerechnet, und zwar zwingend nacheinander wie folgt (§ 48c Abs. 1 S. 1 EStG): auf die nach § 41a Abs. 1 EStG vom Leistenden einbehaltene und angemeldete LSt, auf die vom Leistenden zu entrichtenden ...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.4 Unionsrechtliche Regelungen

Das nationale Umsatzsteuerecht ist wesentlich von den Vorgaben des Unionsrechts abhängig. In bestimmten Fällen können Mitgliedstaaten aber von den Vorgaben der MwStSystRL abweichende Regelungen treffen. Dazu bedarf es aber einer Genehmigung des Rates der EU. Genehmigungen für abweichende Maßnahmen können befristet oder unbefristet erteilt werden. Deutschland hatte sich eine G...mehr

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Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.1 Überblick über die wichtigsten Änderungen

Durch das Wachstumschancengesetz haben sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar Veränderungen des Umsatzsteuerrechts ergeben. Die wichtigsten Änderungen sind: Eine mittelbare Änderung hat sich durch eine ertragsteuerrechtliche Anpassung ergeben: In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist die Grenze für Geschenke von geringem Wert von bisher 35 EUR auf 50 EUR rückwirkend zum...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft hat der EuGH in einer wichtigen Frage für Entwarnung gesorgt. Unklar war nach einer früheren Entscheidung des EuGH[1], ob Innenumsätze innerhalb eines Organkreises steuerbar sein können oder als nicht...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.4 Leistungseinkauf aus dem Ausland

Werden elektronische Dienstleistungen durch einen im Inland ansässigen Unternehmer aus dem Ausland bezogen, liegt der Leistungsort im Inland. Die Steuer schuldet der deutsche Auftraggeber gem. § 13 b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Häufig wird es vorkommen, dass z. B. bei der Entwicklung von Softwareprogrammen Teilleistungen aus dem Ausland von anderen Unternehmen bezogen w...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 6.2 Abgrenzungsschwierigkeiten zu gewerblichen Abnehmern

Nicht nur bei Drittstaatenunternehmen, sondern auch bei Leistungen der in der EU ansässigen Unternehmen hängt das Angebot wesentlich vom Status des Abnehmers als Unternehmer oder Nichtunternehmer ab. Die Leistungsortverlagerung gem. § 3 a Abs. 2 UStG und der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gem. § 13 b UStG (in den anderen EU-Mitgliedstaaten die Anwendung...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet (sog. Offline-Umsätze), folgen den herkömmlichen...mehr

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Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass ihre Erbringung ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekom...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20 Richtlinie zum sektoralen Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 637 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten Richtlinie 2013/43/EU[1] wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen geändert. Die Richtlinie war befristet und galt zunächst bis zum 31.12.2018. Rz. 6...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 723 Mit der RL (EU) 2018/2057[1] wurde in die MwStSystRL ein neuer Art. 199c aufgenommen. Danach war es den Mitgliedstaaten erlaubt, bis zum 30.6.2022 ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf nicht grenzübergreifende Lieferungen oder Dienstleistungen (also Binnenumsätze) einzuführen, wonach die MwSt von dem Steuerpflichtigen geschuldet wird, an den Gegenstände geliefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16 Richtlinie zur fakultativen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Rz. 611 Mit der am 16.3.2010 verabschiedeten Richtlinie 2010/23/EU wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens geändert. Danach durften die Mitgliedstaaten befristet bis zum 30.6.2015 für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ein Reverse-Charge-Verfahren einführen, wonach der steuerpflichtige Empfänger für fo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28 Fakultatives Reverse-Charge-Verfahren und Schnellreaktionsmechanismus

Rz. 721 Am 6.11.2018 hat der Rat die RL 2018/1695[1] angenommen. Damit wurden die zeitlich befristeten Regelungen zur fakultativen Umkehr der Steuerschuldnerschaft in Art. 199a MwStSystRL und zum Schnellreaktionsmechanismus in Art. 199b MwStSystRL bis zum 30.6.2022 verlängert. Gemäß Art. 199a MwStSystRL können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die MwSt von dem steuerpflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Richtlinie für einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug

Rz. 641 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten "Richtlinie 2013/42/EU"[1]"wurde die MwStSystRL in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug" geändert. Die Richtlinie galt (zunächst) bis zum 31.12.2018. Zur Verlängerung bis 30.6.2022 vgl. Abschn. 4.30. Zu der weiteren Verlängerung bis 31.12.2026 vgl. Abschnitt 4.48. Mit der Richtlinie wurde ein neuer A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45 Richtlinie (EU) 2022/890

Rz. 763 Der Rat hat am 3.6.2022 die RL (EU) 2022/890[1] verabschiedet. Damit ist die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, um Betrug bei den unter Art. 199a Abs. 1 MwStSystRL fallenden Umsätzen zu bekämpfen, bis 31.12.2026 verlängert worden. Außerdem ist die Möglichkeit, den Schnellreaktionsmechanismus gem. Art. 199b MwStSystRL in sehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Richtlinie – Kleinunternehmerregelung

Rz. 736 Mit der Richtlinie (EU) 2020/285[1] die zum 1.1.2025 in nationales Recht umzusetzen ist, wurde die vorherige Sonderregelung für Kleinunternehmen [2] grundlegend reformiert. Gleichzeitig wurde die sog. Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 [3] entsprechend angepasst. Nach der vorherigen Sonderregelung für Kleinunternehmen können nur Unternehmen, die in dem Mitglie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hatte am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollten. Der Vorschlag enthält die detaillierten Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.3 Rechnungsinhalt der ausführlichen Rechnung

Rz. 619 Art. 226 MwStSystRL, der die obligatorischen Rechnungsangaben regelt, erhielt durch die Änderungsrichtlinie zusätzliche bzw. veränderte Rechnungsangaben. Nach Nr. 7a muss durch die Angabe "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" ein Hinweis auf die Ist-Versteuerung aufgenommen werden. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Recht auf Vorsteuerabzug (bei dem U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Richtlinie 2003/92/EG – Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität

Rz. 477 Mit der Richtlinie 2003/92/EG[1] wurde die Ortsbestimmung dieser Umsätze insbesondere mit dem Ziel geändert, dass eine Besteuerung von Energie im Land des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Rz. 478 Hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts von Gas – soweit es über das Erdgasverteilungsnetz geliefert wird – bzw. Elektrizität ist maßgeblich, ob der Empfänger der Lieferu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10 Richtlinie 2008/8/EG – Neubestimmungen des Orts der Dienstleistungen

Rz. 575 Der Rat hatte am 12.2.2008 insgesamt drei Rechtsakte verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten worden waren. Mit der Richtlinie 2008/8/EG wurden im Wesentlichen die Vorschriften über den Ort der Dienstleistungen revidiert, der Anwendungsbereich der zwingenden Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse C...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten, Metallen, Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen bei einem Entgelt ab 5.000 EUR geht ab 1.1.2014 die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für Lieferungen von Grundstücken sowie für die Ausübung eines Sicherungsrechts und die Übertragung eines Rechts, wenn dam...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.1.2017 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für die Zusammensetzung und Installation von Maschinen und Einrichtungen in der Bauindustrie, wenn die Einrichtung oder Maschine selbst vom Unternehmer hergestellt wurde. Gleiches gilt für Reparatur und Erhaltungsmaßnahmen an Gebäuden (außer für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reparaturmaßnahmen). Ab 1.4.2021 gilt das Re...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt u.a. für Lieferungen von Gas und Elektrizität an einen in Irland ansässigen Wiederverkäufer sowie für die Übertragung von Gas- und Elektrizizätszertifikaten an einen Gas- oder Elektrizitätslieferanten, der in Irland entsprechende Umsätze bewirkt.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Seit 1.1.2017 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Lieferungen bestimmter Metallprodukte wie z.B. Wasser- und Gasrohre, Baueisen und -stahl sowie Bleche.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen insbesondere Bauleistungen. Das gilt auch für Lieferungen von beweglichen Gegenständen zum Einbau in Bauleistungsobjekte, wenn die Lieferungen an einen Unternehmer erfolgen, der Bauleistungen in Auftrag gegeben hat. Ab dem 1.8.2019 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für Lieferungen von Handys, Tablets und Laptops.mehr