Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TG: Finanzamt muss nachhaltige Gebäudereinigungsarbeiten bestätigen

Der Leistungsempfänger sollte beim Finanzamt eine Bestätigung beantragen, in der ihm das Finanzamt bescheinigt, dass er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt (Bescheinigung nach dem Vordruckmuster USt 1 TG). Es ist nicht erforderlich, dass die erbrachte Gebäudereinigungsleistung wiederum zur Erbringung einer Gebäudereinigungsleistung verwendet wird. Legt der ...mehr

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Umsatzsteuer, Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Verwendung durch Leistungsempfänger Umsatzsteuerfreie Leistungen Reverse-Charge-Verfahren 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

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Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 3 Wann der Leistungsempfänger bei der Gebäudereinigung die Umsatzsteuer schuldet

Ein inländischer Unternehmer, der Gebäude und Gebäudeteile im Inland reinigt, schuldet als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn ein anderer Unternehmer für ihn Gebäude und Gebäudeteile reinigt unabhängig davon, ob er die Leistung wiederum für eine von ihm erbrachte Gebäudereinigungsleistung verwendet.[1] Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen U...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5 Diese Leistungen sind als Gebäudereinigungsleistungen einzustufen

Der Wechsel der Steuerschuld findet nur statt, wenn Gebäude bzw. Gebäudeteile gereinigt werden. Zu den Gebäuden gehören Baulichkeiten, die auf Dauer fest mit dem Grundstück verbunden sind. Zu den Gebäudeteilen zählen insbesondere Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume. Nicht zu den Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören Baulichkeiten, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Prüfen, ob die Gebäudereinigung eine sonstige Leistung ist

Herr Huber ist ein selbstständiger Gebäudereiniger, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) beauftragt, für ihn das Bürogebäude seines Kunden bzw. das eigene Bürogebäude zu reinigen. Herr Huber erbringt selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen. Die Gebäudereinigungsleistung des Subunternehmers fällt unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG, sodass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und Ausblick auf Teil II und III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / IV. Das Reihengeschäft nach den Erläuterungen der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 Erläuterungen zu den Quick Fixes veröffentlicht.[13] Diese Erläuterungen sind allerdings nicht rechtsverbindlich und dienen ausschließlich als praktischer und informeller Leitfaden, der erläutert, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission anzuwenden sind und welche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 3 Reverse-Charge-Verfahren und Sicherungsübereignung

Erfolgt die Lieferung des Sicherungsguts im Rahmen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, wird der Leistungsempfänger (Sicherungsnehmer) nach § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG und § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer aus der Lieferung an ihn, wenn Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer Unternehmer sind. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Januar 2021[1] in Abschn. 25.1 Abs. 1 UStAE klargestellt, dass die Sonderregelung des § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht angewendet werden darf. Damit bestimmt sich der Ort der Leistung eines Unternehmers aus dem Drittlandsgebiet, der Reiseleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) ... für Leistungen nichtansässiger Steuerpflichtiger bei optionaler Verlagerung der Steuerschuldnerschaft

Wie oben ausgeführt, ist es ein Ziel der Europäischen Kommission im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen, mehrfache Mehrwertsteuerregistrierungen von Steuerpflichtigen zu vermeiden bzw. zu verringern. In diesem Kontext ist es u.a. vorgesehen, den Anwendungsbereich der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zu erweitern. Daher sollen bereits zum 1.1.2025 im Rahmen der Zweiten St...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / aa) ... für innergemeinschaftliche Umsätze

Nach derzeitiger Rechtslage sieht die MwStSystRL nur eine Meldepflicht im Rahmen der sog. ZM vor.[47] Die Mitgliedstaaten müssen schon seit Beginn des Binnenmarkts – statt der früheren Grenzkontrollen – nach Art. 262 ff. MwStSystRL [48] mit einer ZM von den jeweils in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmern bestimmte Daten zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiec...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / bb) Änderungen im Rahmen der vierten Stufe zum 1.1.2028

Im Rahmen der vierten und finalen Stufe der Maßnahmen soll es zum 1.1.2028 zu erneuten Änderungen im Bereich der Rechnungstellung kommen. Diese Änderungen bilden dann die Grundlage für die neuen Mehrwertsteuermeldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze, welche die bisherige ZM ersetzen sollen. Zusätzlich werden auch für den Leistungsempfänger umfassende Meldepflichten ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren

Zusammenfassung Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG Folgendes beachten[1]: Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden (nicht schädlich ist es, wenn in der Zeile Umsatzsteuer "0,00 EUR" angegeben wird); der Leistungsempfänger ist auf die von ihm geschuldete Umsatzsteuer hinzuweisen. Hierb...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 10 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten müssen die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Leistungsempfänger auch die an sie ausgeführten Reverse-Charge-Eingangsleistungen nach § 22 UStG aufzeichnen (auch wenn sie für den nichtunternehmerischen, hoheitlichen bzw. ideellen Bereich erfolgen).[1] Obwohl in diesen Fällen der leistende Unternehmer wegen § 13b UStG nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 3 Berechnung der Reverse-Charge-Umsatzsteuer

Die Reverse-Charge-Umsatzsteuer des Leistungsempfängers berechnet sich von dem in der Rechnung (Gutschrift) ausgewiesenen (Netto)Betrag ohne Umsatzsteuer (= keine Herausrechnung). Maßgeblich ist der Steuersatz, der sich für den vom Leistenden erbrachten Umsatz nach § 12 UStG ergibt. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gelten folgende Sonderregelungen [1]: Bei tauschähnli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / Umsatzsteuer

1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identis...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 2 Zeitpunkt der Abführung der überwälzten Umsatzsteuer (Entstehung)

Für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (= Leistender) entsteht die Steuer beim Leistungsempfänger mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung. Korrespondierend dazu muss der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Leistende die von ihm getätigte sonstige Leistung ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 5 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers aus der § 13b UStG – Umsatzsteuer

Der Leistungsempfänger kann die von ihm nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen[1], wenn er die bezogene Leistung für sein Unternehmen bezieht und damit vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsumsätze tätigt.[2] Wichtig Ordnungsgemäße Rechnung für Vorsteuerabzug nicht erforderlich Für den Vorsteuerabzug aus der Reverse-Charge-Umsatzsteuer ist eine ord...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 6 Leistungsempfänger: Voranmeldungen und Buchführung

Die nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer hat der betroffene Leistungsempfänger in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in seiner Umsatzsteuererklärung anzugeben. Besteht keine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (z. B. bei Kleinunternehmern; bei Gebäudevermietern, Heilberuflern, Bausparkassen- oder Versicherungsvertretern, die nur steuerfreie vo...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.2 Berechnung der abzuführenden Steuer

Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers darf der leistende Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss er in seiner zwingend auszustellenden Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.[1] Praxis-Tipp Formerfordernisse für Hinweistext auf der Rechnung bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft Der Hinwei...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 5.2.1 Zu hoher (unrichtiger) Steuerausweis – § 14c Abs. 1 UStG

Der Unternehmer weist in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag, als er für die Lieferung oder sonstige Leistung nach dem UStG schuldet, gesondert aus. In diesem Fall schuldet er auch den Mehrbetrag.[1] Die Finanzverwaltung beschreibt hierzu im Umsatzsteueranwendungserlass folgende Hauptanwendungsfälle des unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG: für steuerpflichti...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / Zusammenfassung

Überblick Die Einrichtung der Geschäftsprozesse in der Buchhaltung spielt für die Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle. Denn sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung entsprechend zu erfassen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über relevante Bereiche in der Buchhaltung zu den entsprechenden u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1 Eingangsrechnungen: Vorsteuerabzug prüfen

Im kreditorischen Bereich der Buchhaltung sind die unterschiedlichen Eingangsrechnungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Unterlagen über den Geschäftsvorfall (Aufträge, Verträge, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) auf die umsatzsteuerliche Behandlung hin zu untersuchen, um eine zutreffende Buchung auszulösen. Die erforderlichen Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 4.3 Ausstellen von Rechnungen

Bei der Erteilung von Rechnungen durch die Debitorenbuchhaltung sind die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Form und Inhalt der Rechnung zu beachten. Dabei ist bereits im Vorfeld der Rechnungserteilung die umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen. Eine Rechnung muss dabei folgende Mindestangaben enthalten:[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs

Rz. 106 Dem Steuerabzug ist der volle Betrag (Bruttobetrag) der gezahlten Vergütungen zu unterwerfen; § 50a Abs. 2 S. 1 EStG unterwirft ausdrücklich die "gesamten Einnahmen" dem Steuerabzug. Ein Abzug von Betriebsausgaben ist grundsätzlich nicht möglich; zu Ausnahmen in EU- und EWR-Fällen vgl. Rz. 119ff. Erfasst werden also die Vergütungen (Einnahmen), nicht die Einkünfte. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Mehrwertsteuer im digitalen... / 3.1 Änderungen bei der Rechnungsstellung

1.1.2024: Elektronische Rechnungen werden wirklich digital Künftig ist eine elektronische Rechnung definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Das ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Bisher galt eine Rechnung im PDF-Format bereits als elektronische Rechnung, wenn sie z. B....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz 1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt – auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteuer im digitalen... / 3.2 ZM wird zum EU-weiten digitalen Meldesystem

Nach Ansicht der Kommission hat die Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht ausreichend zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beigetragen. Das lag vor allem daran, dass die ZM zeitlich zu spät und datentechnisch unzureichend war. Deshalb wird die bisherige ZM grundlegend überarbeitet und praktisch abgeschafft. Im Rahmen der zukünftigen Meldepflicht müssen folgende grenzüberschr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteuer im digitalen... / 2.1 Die geplanten Maßnahmen im Überblick

Lieferungen im Onlinehandel erfolgen lokal, grenzüberschreitend, an unternehmerische und nicht-unternehmerische Kunden sowie in vielen Produktsegmenten. Der Trend, sich an Logistikstrukturen diverser Marktplätze zu beteiligen (Stichwort: Fulfillment), sorgt für zusätzliche steuerliche Komplexität. Wenig überraschend also, dass die Kommission kein Patentrezept zur Vermeidung a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es gemäß § 13b UStG einige Ausnahmen, bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der Leistungsempfänger ist dann anstelle des leistenden Unternehmers verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ist der Leistungsempfänger ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.2 Art der Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen

Zu den Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, gehören Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.[1] Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers tritt auch dann ein, wenn Bauleistungen in Anspru...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5 Beschreibung der einzelnen Tatbestände bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft

5.1 Sonstige Leistungen von Unternehmern im EU-Ausland Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über, wenn es sich um eine Leistung handelt, die ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer ausführt und sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG richtet. Führt also ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine sonstige Leistung an einen Unternehmer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen von einem im Ausland ansässigen anderen Unternehmer

Von der Grundregelung des § 3a Abs. 2 UStG, wonach bei grenzüberschreitenden Leistungen der Leistungsort sich am Sitz des Unternehmens befindet, das die Leistung erhält, gibt es Ausnahmen. In diesen Fällen ist das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG anzuwenden. Praxis-Beispiel Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Bauleistungen Ein in Kiel ansäss...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.6 Besteuerung von Gas-, Strom-, Wärme- oder Kältelieferungen

Der Ort einer Lieferung ist entscheidend dafür, ob Umsatzsteuer gezahlt werden muss oder nicht. Z. B. muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden, wenn sich der Ort der Lieferung nicht im Inland befindet. Der Ort der Lieferung von Gas, Strom, Wärme und Kälte ist in § 3g UStG geregelt. Bei Gas ist nur die Lieferung über das Erdgasnetz betroffen, nicht jedoch die Lieferung in Behäl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.9 Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen

§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG stellt auf die Tätigkeit "Reinigung von Gebäude oder Gebäudeteilen". D. h. Unternehmen, die Gebäude oder Gebäudeteile reinigen, werden dem Reverse-Charge-Verfahren unterworfen.[1] Praxis-Beispiel Reinigung von Gebäudeteilen Herr Huber ist selbstständiger Graffiti-Entferner. Als Graffiti-Entferner ist er ein Unternehmer, der unter anderem Gebäudeteile vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.2 Vorliegen einer Organschaft: Was für den Organträger gilt

Bei einer Organschaft gibt in der Regel nur der Organträger eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung für den gesamten Organkreis ab. Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren sind bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die einzelnen Teile des Organkreises (z. B. der Organträger oder die Organgesellschaften) getrennt zu betrachten. Erbringt nur ein T...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.3 Besonderheiten bei Bauträgern

Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet. D. h., ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft kann nur aufgrund anderer Sachverhalte eintreten, nicht a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr