Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 62 Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG bezeichnet der Gesetzgeber als "sonstige Fälle", in denen der Anwalt die Vergütung nach VV 6302, 6303 erhält. Auch danach wird die Verfahrensgebühr (VV 6302) sowie die Gebühr für die Mitwirkung bei der m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antragsteller beantragt ausdrücklich die Durchführung des streitigen Verfahrens und nimmt den Mahnantrag zurück

Rz. 130 In diesem Fall gilt, dass das Gericht der Hauptsache für eine Kostenentscheidung zuständig ist. Auf Antrag des Antragstellers hat das Mahngericht die Sache an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht abzugeben. Rz. 131 Der Abgabeantrag kann hierbei sowohl ausdrücklich etwa durch entsprechendes Ankreuzen des sich im Mahnbescheidsvordruck befindlichen Kästchen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Identität der Gegenstände

Rz. 107 Die in Anm. Abs. 1 geregelte Anrechnung der Gebühren erfolgt nur, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Gegenstands eine Verfahrensgebühr in einem anderen Verfahren erhält. Mit dem Begriff "Gegenstand" ist damit nicht der gesamte Lebenssachverhalt des anderen Verfahrens gemeint. Vielmehr ist die Identität nur bezogen auf die in der Einigung enthaltenen einzelnen Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Prüfungsauftrag mit bedingtem Rechtsmittelauftrag

Rz. 23 Nicht anders verhält es sich, wenn dem Anwalt mit dem Auftrag, die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu prüfen, bereits der bedingte Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels erteilt wird, wenn also der Anwalt für den Fall, dass er im Rahmen seiner Prüfung zu einer Erfolgsaussicht gelangt, das Rechtsmittel auch einlegen soll. Der Anwalt erhält dann für die Prüfung wiede...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit

Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Verfahrens wegen des Hauptgegenstands ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsvereinbarung

Rz. 55 Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, müssen darin auch die Reisekosten geregelt werden. Auch für Auslagen sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, sofern die Form gewahrt wird (§ 4).[56] Rz. 56 Dabei ist auf zwei Punkte zu achten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 169 Soweit Versicherungsschutz besteht (siehe VV Vorb. 4 Rdn 132 ff.), sind die Gebühren nach Anm. Abs. 1 stets vom Versicherungsschutz umfasst. Der Rechtsschutzversicherer ist auch verpflichtet, die Zusätzlichen Gebühren nach Anm. Abs. 1 zu übernehmen. Hierüber entsteht in der Praxis häufig Streit, da die Rechtsschutzversicherer versuchen, an dieser Stelle Kosten zu spa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Zurückverweisung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 352 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist Abs. 1 ebenfalls anwendbar. Die frühere Streitfrage, ob die Geschäftsgebühr erneut entstehe oder nicht, ist obsolet, nachdem jetzt FG-Verfahren ebenso behandelt werden wie bürgerliche Rechtsstreite und keine Geschäftsgebühren, sondern Verfahrensgebühren entstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mehrere Gläubiger im Verteilungsverfahren

Rz. 28 Entsprechendes gilt für die Vertretung mehrerer Gläubiger im Verteilungsverfahren. Hier wie auch sonst ist richtigerweise danach zu differenzieren, ob der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist oder nicht. Beispiel 1: A und B haben eine Pfändung ausbringen lassen aufgrund einer titulierten Forderung, die ihnen als Gesamtgläubiger zusteht. Vertritt der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 597 Wurde Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt, hat der Anwalt nur dann einen Anspruch gegen die Staatskasse, wenn er auch ausdrücklich für die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 5). Ist er beigeordnet worden, bemessen sich seine Gebühren nach § 49 mit VV 3309, 3310.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren

Rz. 20 Bei Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren, die das Gericht auch gemäß § 147 ZPO anordnen kann, behält der Rechtsanwalt seine vor der Verbindung entstandenen Gebühren. Nach der Verbindung liegt jedoch nur noch ein Verfahren vor. Die jetzt entstehenden Gebühren erwachsen dann aus den zusammengerechneten Streitwerten, wenn die Anträge der einzelnen Auftraggeber verschie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Gegenstandswert

Rz. 352 Der Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft beträgt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 höchstens 2.000 EUR (vgl. zum Wert § 25 Rdn 73 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verzicht

Rz. 67 Ausgeschlossen ist die Hebegebühr allerdings dann, wenn der Anwalt gegenüber dem (potentiell) erstattungspflichtigen Dritten darauf verzichtet hat. Hauptanwendungsfall ist die Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen einiger Haftpflichtversicherer. Soweit der Anwalt nach den Abrechnungsgrundsätzen abrechnet, decken die Pauschbeträge unter Umständen auch eventuelle G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 312 Wird eine Sache in einem Verfahren nach VV Teil 3 vom Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, so ist das weitere Verfahren vor dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat und das jetzt wieder nach Zurückverweisung mit der Sache befasst wird, nach § 21 Abs. 1 eine neue Angelegenheit. Es liegen also drei Angelegenheiten vor, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung

Rz. 81 Förderung bedeutet auch hier nicht Ursächlichkeit, sondern lediglich eine mitwirkende, begleitende Tätigkeit, die wiederum vermutet wird (Anm. Abs. 2). Es ist danach nicht erforderlich, dass der Verteidiger selbst die Rücknahme des Einspruchs erklärt. Es genügt, wenn der Mandant den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt daran mitgewirkt hat, etwa weil er dazu gera...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung

Rz. 44 Wird die Revision oder Rechtsbeschwerde auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren fortgesetzt. Die Kostenentscheidung im Revisionsverfahren erstreckt sich dann auch auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedarf. Rz. 45 Wird die Nichtzulassun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 25 Geht es im Beschwerdeverfahren um die Gewährung von Prozesskostenhilfe an sich, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Hauptsache.[23] In den Fällen, in denen sich die Beschwerde nur mit der Frage zu befassen hat, ob und welche Ratenzahlungen ein Beteiligter nach § 120 ZPO zu erbringen hat, errechnet sich der Gegenstandswert nach billigem Ermessen entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 118 Die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 17 für den Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich zur Instanz und löst keine gesonderten Gebühren aus. Eine Ausnahme hiervon regelt die Anm. zu VV 3400, wenn der Anwalt einer unteren Instanz dem Rechtsmittelanwalt die Handakten übersendet und dies auftragsgemäß mit gutachter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 48 Die Vorschrift des Abs. 3 S. 1 gibt an, wie die nach VV 7003 bis 7006 zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind, wenn eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt wird. Sie regelt nicht, welche Vergütung dem Anwalt für die Ausführung von Geschäftsreisen zusteht; dies ergibt sich vielmehr aus VV 7003 bis 7006. Rz. 49 Nimmt der Anwalt anl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abgeltungsbereich

Rz. 8 Die Verfahrensgebühr VV 3338 ist nicht auf die Anmeldung zum Musterverfahren als Einzeltätigkeit beschränkt, sondern deckt die gesamte anwaltliche Tätigkeit für den Anmelder in Bezug auf das erstinstanzliche Musterverfahren ab. Dazu gehört in erster Linie, zu überwachen, dass der Anspruch des Auftraggebers durch die Anmeldung zum Musterverfahren bei dem OLG in seiner V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anwendung von § 494a ZPO bei Zurückweisung, Erledigung und Zurücknahme

Rz. 303 Die bis zur Einführung von § 494a ZPO bestehende Gesetzeslücke wurde nicht vollständig geschlossen. § 494a ZPO findet u.a. keine – direkte – Anwendung, wenn der Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen, für erledigt erklärt oder zurückgenommen wird.[379] Diskutiert wird in diesen Fällen eine analoge Anwendung von § 494a ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3331

Rz. 11 Findet im Verfahren über die Gehörsrüge ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, erhält der Anwalt nach VV 3331 eine Terminsgebühr in Höhe von 0,5. Rz. 12 Eine fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ist mangels Bezugnahme auf die entsprechenden Vorschriften (Anm. Abs. 1 zu VV 3104 etc.) nicht mö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Geltung nur bei Prozesskostenhilfe Rz. 1 § 50 regelt eine spezielle Eigenart der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, die bei anderen Beiordnungen oder bei Bestellungen des Anwalts nicht auftaucht. Deshalb muss hier bei der Ausgestaltung des aus der Beiordnung folgenden Vergütungsanspruchs des Anwalts auf das Rechtsverhältnis Staat – Partei zurückgegriffen werden, wa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt rät teilweise ab – Rechtsmittel wird sodann eingelegt und mit eingeschränktem Antrag durchgeführt

Rz. 29 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag und rät er danach vom Rechtsmittel teilweise ab und wird dieses dann auch nur beschränkt durchgeführt, dann ist wiederum die Verfahrensgebühr des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens entstanden. Sofern im VV vorgesehen, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr dann allerdings aus dem Wert, aus dem das R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenentscheidung bei Erfüllung des Hauptsacheanspruchs

Rz. 306 Hat der Antragsgegner während des selbstständigen Beweisverfahrens den Hauptsacheanspruch erfüllt und ist damit die beabsichtigte Klage gegenstandslos geworden, muss der Antragsteller, wenn eine entsprechende Anordnung nach § 494a Abs. 1 ZPO erlassen wurde, dennoch Hauptsacheklage erheben, um der Kostenfolge des § 494a Abs. 2 ZPO zu entgehen.[384] Der BGH hat in sein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einstweilige Verfügungsverfahren in Beschlussverfahren vor dem LAG als Beschwerdegericht (analog Abs. 2 S. 1)

Rz. 16 In Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten kann das LAG nach § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Vorschriften des Achten Buchs der ZPO gelten entsprechend, somit auch § 943 Abs. 1 ZPO. Daher ist im Beschwerdeverfahren nach §§ 87 ff. ArbGG das LAG zuständig. Auch hier gilt Abs. 2 S. 1. Es entstehen nur die Gebühren nach VV Teil 3 Abschn...mehr

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AnwaltKommentar RVG / II. Auslagen

1. Grundsatz Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 168 Ausnahmsweise kann die Terminsgebühr auch ohne gerichtlichen Termin allein durch das Wechseln von Schriftsätzen entstehen (vgl. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104). Es sind dies die Fälle, in denen für das Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist und sodann ohne mündliche Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr

Rz. 14 Die Terminsgebühr nach VV3516 entsteht im Falle einer gerichtlichen Verhandlung über die Nichtzulassungsbeschwerde oder auch unter den Voraussetzungen der zweiten Variante der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, S. 2 also insbesondere bei Mitwirkung von auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; ausgenommen Besprechu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zeitaufwand (VBVG)

Rz. 23 Der Verfahrenspfleger erhält die im FamFG geregelte Vergütung stets aus der Staatskasse (vgl. hierzu §§ 317, 318 i.V.m. § 277 FamFG, §§ 419 Abs. 5, 277 FamFG). Dem berufsmäßig bestellten Verfahrenspfleger steht neben einem Aufwendungsersatzanspruch (§ 1835 Abs. 1, 2 BGB) ein Vergütungsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 1 bis 3 Abs. 1, 2 VBVG zu. Gem. § 3 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt an Einigungsverhandlungen mitgewi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anwalt vertritt den Antragsteller oder Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 99 Vertritt der Anwalt den Antragsteller oder Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren, wobei unerheblich ist, ob er einen anderen Anwalt als Vergütungsgläubiger beauftragt oder den Auftraggeber als Vergütungsschuldner, erhält dieser Anwalt selbstverständlich eine Vergütung hierfür. Rz. 100 Die Vorschrift der VV 3403, die in Zivilsachen gilt, ist hier unmittelbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr, VV 1000, 1004

Rz. 100 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist durch die neu eingeführte Anm. Abs. 1 zu VV 1004 jetzt g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 14 Diese Variante betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem – ausnahmsweise – gerichtlich anberaumten Termin erscheint. Nach § 1050 ZPO kann das Schiedsgericht oder eine Partei mit Zustimmung des Schiedsgerichts bei Gericht Unterstützung bei der Beweisaufnahme beantragen. Das Gericht erledigt diesen Antrag, sofern es ihn nicht für unzulässig hält, nach seinen für die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 1 ArbGG

Rz. 10 Durch das 2. JuMoG (in Kraft getreten am 31.12.2006) hat der Gesetzgeber die bis dahin geltende Ungleichbehandlung gegenüber Rechtsbeschwerden in arbeitsgerichtlichen Verfahren beseitigt. Das ArbGG verweist für das Verfahren über eine Beschwerde im Urteilsverfahren auf die Vorschriften der ZPO (§ 78 S. 1 ArbGG). Für die Rechtsbeschwerde (§ 78 S. 2 ArbGG) fehlt eine so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 58 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 42, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 42 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Säumnistermine

Rz. 22 Die Entscheidung des BGH[25] bezieht sich auf einen Fall, in welchem der Anwalt zunächst in einem gerichtlichen Termin ein Versäumnisurteil erstreitet und sodann nach Einspruch des Beklagten in einem weiteren Verhandlungstermin, bei welchem der Anwalt wiederum anwesend ist, ein zweites Versäumnisurteil ergeht. Hier erhält der Anwalt für die Wahrnehmung des ersten Säum...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3212)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3212 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Geregelt ist hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr richten sich nach VV Vorb. 3 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 17 Die Terminsgebühr kann auch im Verfahren nach § 495a ZPO (Verfahren nach billigem Ermessen) entstehen. Denn aufgrund der VV Vorb. 3.3.6 ist Teil 3 Abschnitt 1, somit auch VV 3104, anzuwenden. Diese Vorschrift regelt ebenfalls das Entstehen der Terminsgebühr, allerdings in Höhe von 1,2. Jedoch gilt hinsichtlich der Höhe die Spezialvorschrift der VV 3332, so dass die Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Art. 5 EuKoPfVO – zwei verschiedene Verfahrenskonstellationen

Rz. 18 Aus Art. 5 EuKoPfVO ergibt sich, dass zwei verschiedene Verfahren auf Erlass des Europäischen Beschlusses zur Kontenpfändung möglich sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Höhe der Gebühren

Rz. 55 Der Gebührenrahmen beläuft sich in allen Instanzen sowohl für die Verfahrens- als auch für die Terminsgebühr auf 44 EUR bis 517 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR.[50] Rz. 56 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber, sodass er sich bei zwei Auftraggebern auf 57,20 EUR bis 672,10 EUR beläuft. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2) Rz. 51 Steht die Höhe der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens bereits fest, hat das Schiedsgericht auch darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Parteien diese zu tragen haben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 87 Möglich ist auch, dass der Hauptbevollmächtigte – unabhängig vom Terminsvertreter – eine Terminsgebühr verdient.[23] Allein das Verhandeln durch den Terminsvertreter lässt dagegen für den Verfahrensbevollmächtigten keine Vergütung entstehen. die Vorschrift des § 5 gilt nicht, wenn – wie es die VV 3401 ff. fordern – der Auftrag im Namen des Mandanten erteilt wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung der Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren

Rz. 93 Kommt es nach einem Beschwerdeverfahren oder einem Verfahren der weiteren Beschwerde zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder dem BVerwG, dann ist gemäß Vorb. 6.4 Abs. 2 die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr hälftig auf die Verfahrensgebühr nach VV Teil 6 Abschnitt 4 (VV 6400, 6402) anzurechnen (siehe dazu VV Vorb. 6.4 Rdn 16 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO den Streit- bzw. Verfahrenswert für die zu erhebende Gerichtsgebühr festsetzen (vgl. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 42 FamGKG i.V.m. § 3 ZPO). Dieser Wert ist gem. § 32 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gemeinschaftsgebiet

Rz. 11 In einigen Fällen wird hinsichtlich des Auslands nochmals differenziert, indem und für das Gemeinschaftsgebiet besondere Regelungen gelten. Das Gemeinschaftsgebiet wird in § 1 Abs. 2a S. 1 und S. 2 UStG definiert: § 1 UstG Steuerbare Umsätze ... (2a) 1Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst das Inland im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete der ü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretung des Gläubigers (VV 3314)

Rz. 18 Eine entsprechende Regelung in der BRAGO fehlte, weil § 81 Abs. 1 BRAGO nur auf den Absatz 1 von § 72 BRAGO Bezug nahm. Hintergrund war, dass in diesem Verfahrensstadium der schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung eigentlich noch kein Gläubiger beteiligt ist. Ob der Gesetzgeber sich dessen bei der Schaffung der Anm. zu VV 3314 bewusst war, darf bezweifelt werden. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageverfahren mit Vorbefassung

Rz. 21 Auch im Gerichtsverfahren führt eine Vorbefassung – der Rechtsanwalt war zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren tätig, in dem es dann zu einer Einigung oder Erledigung kommt – nicht (auch) zu einer Kürzung der Einigungs- oder Erledigungsgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 4). Es ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den Gebührenbetrag, der ...mehr