Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AnwaltKommentar RVG / 2. Angelegenheiten in Familiensachen

a) Verschiedene Auffassungen Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Anrechnung auf weitere (zweite) Geschäftsgebühr

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, verbleiben beide entstandenen Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer zu Anm. Abs. 6 zu VV Vorb. 2.3 vergleichbaren Anrechnungsregelung in VV 2503 fehlt. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn in außergerichtlich zu vertreten. Ansch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 58 Neben der Hebegebühr hat der Anwalt jeweils Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. So kann er insbesondere die Erstattung seiner Telekommunikationskosten verlangen,[54] die er – wie üblich – konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann. Zu beachten ist, dass jede Auszahlung eine eigene Pauschale auslöst. Rz. 59 Darüber hinaus steht dem Anwalt auch d...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Weitere Rechtsprechungsnachweise

a) Schuldenregulierung Rz. 68 Die Schuldenregulierung für den Rechtsuchenden wird stets als eine Angelegenheit angesehen, auch dann, wenn die Regulierung mit verschiedenen Gläubigern erfolgt.[84] Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Gläubiger in einem einheitlichen Rundschreiben angeschrieben werden.[85] Auch die Schuldenregulierung nach VV 2502, 2504 ff. ist unabhängig v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung der zweiten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 41 Kommt es nach einem Verfahren i.S.d. § 17 Nr. 7 zu einem gerichtlichen Verfahren, verbleiben die Geschäftsgebühren zueinander anrechnungsfrei. Im Verhältnis zur Verfahrensgebühr für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren greift indes Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 und es ist insoweit hälftig anzurechnen. Obwohl hier eine ausdrückliche Regelung fehlt, dürfte analog VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung, auf Wiederherstellung der hemmenden Wirkung und auf Abänderung oder Aufhebung vor dem BFH

Rz. 38 Nach § 69 Abs. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen oder die Aufhebung der Vollziehung, auch gegen Sicherheit, anordnen. Nach § 69 Abs. 5 S. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die hemmende Wirkung wiederherstellen. Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach § 69 Abs. 3 und 5 S. 3 FGO jederzeit ändern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Besondere Angelegenheit

Rz. 483 Wird der Rechtsanwalt auch im Verfahren auf Löschung der Hypothek tätig, dürfte für den Rechtsanwalt, der im Verfahren auf Eintragung der Hypothek tätig war, eine neue Angelegenheit gegeben sein. Zwar bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 6, dass die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gebührenrechtlich zu der Vollstreckungsmaßnahme (hier: Eintragung der Hypothek) gehört, also...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfallprüfung

Rz. 52 Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Kopien oder Ausdrucke doppelt in der Akte enthaltener Schriftstücke, eigener Schriftsätze oder bereits mitgeteilter bzw. übersandter Schriftstücke[69] erforderlich ist. Bei bereits übersandten gerichtlichen Entscheidungen und eigenen Schriftstücken des Rechtsanwalts kann es z.B. wegen des Nachweises des Zugangs und dessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 37 Hat der Kläger zunächst ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht oder das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen und hat das angegangene Gericht sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, so werden die im Verfahren vor dem zunächst angegangenen Gericht erwachsenen Kosten als Teil der Kosten behand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kombinierter Auftrag Vermögens- und Drittauskunft

Rz. 359 Der Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann mit dem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften kombiniert werden. Der Rechtsanwalt erhält eine weitere Verfahrensgebühr VV 3309 erst, wenn die Voraussetzung für den weiteren Auftrag eingetreten ist und dadurch aus dem Eventualantrag oder bedingt gestellten Auftrag ein unbedingt gestellter Auftrag geworden ist. Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höhe der Gebühr

Rz. 3 Die Höhe der Gebühr richtet sich nicht nach dem Wert. Daher ist hier ein Betragsrahmen vorgesehen. Dieser beläuft sich nach der Neufassung auf 36 EUR bis 384 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 210 EUR. Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, erhöht sich der Gebührenrahmen um 30 % je weiteren Auftraggeber, maximal jedoch um 200 %. Aus dem jeweiligen Rahmen bemisst d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Rechtsbeschwerde (VV 3502)

Rz. 9 Die Terminsgebühr in den Fällen der VV 3502 war in der ursprünglichen Fassung der VV 3516 nicht enthalten. Erst mit dem Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz, in Kraft getreten zum 1.1.2005) ist VV 3516 dahin gehend erweitert worden, dass die Terminsgebühr auch in den Verfahren nach VV 3502 anfallen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Abs. 1 Rz. 1 § 46 regelt die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen (vgl. Abs. 2 S. 3) des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Rz. 2 Auslagen und Aufwendungen sind nur zu vergüten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hingegen sind sie nach Abs. 1 dann nicht zu vergüten, wenn sie nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 52 Eine Anrechnung der Einvernehmensgebühr nach VV 2200 ist im Gegensatz zur früheren Regelung in § 24a Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 BRAGO nicht mehr vorgesehen. VV 2200 selbst enthält keine Anrechnungsvorschrift. In VV Vorb. 3 Abs. 4 wiederum ist nur die Geschäftsgebühr nach den VV 2300 bis 2303 aufgeführt, nicht aber die Geschäftsgebühr nach VV 2200. Wird der Einvernehm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Sonstige Gebühren

Rz. 23 Unter den Voraussetzungen der VV 1000–1002 kann im Revisionsverfahren auch eine Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Der Gebührensatz beträgt dann 1,3 (VV 1004). Rz. 24 Wird im Revisionsverfahren ein Verkehrsanwalt beauftragt, so erhält dieser nach VV 3400 die gleiche Gebühr wie der Verfahrensbevollmächtigte, höchstens jedoch eine Gebühr von 1,0. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EU-VSchDG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. h)

Rz. 92 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 24 Abs. 1 EU-VSchDG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§§ 26 Abs. 5, 25 Abs. 4, 17 EU-VSchDG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schriftsatz mit Sachantrag bzw. Sachvortrag

Rz. 17 Der bei Gericht einzureichende und unterschriebene Schriftsatz muss Sachanträge oder einen Sachvortrag enthalten, um die Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 erwachsen zu lassen. In dem Sachantrag muss der Prozessbevollmächtigte einen Antrag zur Sache selbst stellen, also z.B., welchen Tenor das Urteil haben soll. Stellt er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Regelungsgehalt (Abs. 1) Rz. 1 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Anwalts entsteht eine Dreiecksverbindung zwischen Partei, Fiskus und Anwalt. Die Einschaltung der Staatskasse stellt sicher, dass einerseits die Partei in einer nicht aussichtslosen Sache anwaltlich vertreten wird und dass zum anderen der Anwalt für seine Tätigkeit ein Honorar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 4 Indes wird es teilweise streitig gesehen, ob ein Rückgriff auf die Gebührenvorschriften des VV Teil 1 in Betracht kommt. Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr enthält Anm. Abs. 1 zu VV 2508 einen Verweis auf die Anm. der VV 1000 und 1002 und die dort geregelten Entstehungsvoraussetzungen (hinsichtlich der Aussöhnungsgebühr siehe VV 2508 Rdn 18).[2] Die Entstehung ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verjährung

Rz. 5 Die Anmeldung einer Forderung zum Musterverfahren bewirkt indes die Hemmung der Verjährung bis zum Abschluss des Musterverfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 6a, Abs. 3 BGB). Der Anmelder, der die Forderung angemeldet hat, kann das Musterverfahren abwarten, und dann die Geltendmachung seines Anspruchs fortsetzen. Wenn auch der Anmelder weder an dem Musterverfahren noch an einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Höhe der Gebühr, VV 5108, 5110, 5112

Rz. 3 Als Terminsgebühr erhält der Verteidiger bei einem Bußgeld:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ein das Verfahren einleitender Antrag

Rz. 21 Ein das Verfahren einleitender Antrag ist z.B. der Antrag des Antragsgegners auf Antragsabweisung. Es erwächst ihm eine volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr.[11] Demgegenüber hat der Antrag des Gegners auf Terminsanberaumung weder die Qualität eines Sachantrages bzw. Sachvortrages noch die eines ein Verfahren einleitenden Antrages und löst daher bei anschließender An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr nach VV 3401 (Nr. 2)

Rz. 9 Auch die Verfahrensgebühr nach VV 3401 reduziert sich bei vorzeitiger Erledigung. Insoweit gilt Nr. 2. Die Reduzierung tritt dann ein, wenn sich die Angelegenheit erledigt, bevor der Termin begonnen hat. Auch hier wird wegen der Einzelheiten auf die Kommentierung zu VV 3401 Bezug genommen, wo diese Fragen im Sachzusammenhang behandelt werden. Rz. 10 Auch im Falle der VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirken

Rz. 144 Nach Abs. 3 entsteht dem Rechtsanwalt eine Terminsgebühr für das Mitwirken an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung. Das Gesetz spricht nicht davon, dass der Rechtsanwalt die Besprechung selbst führt. Erforderlich und ausreichend ist es vielmehr, dass er dergestalt an der Besprechung teilnimmt, dass er in der Lage ist, jederz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr nach VV 3331

Rz. 5 In den Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (VV 3330) entsteht die Terminsgebühr nach VV 3331. Rz. 6 Hier entsteht die Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr der Hauptsache, allerdings begrenzt auf 0,5 bzw. bei Rahmengebühren auf 220 EUR. Damit wird sichergestellt, dass die Terminsgebühr im Verfahren der Gehörsrüge nicht höher a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 13 Anzuwenden sein müsste VV 3514 auch in dem eher theoretischen Fall, dass zunächst mündliche Verhandlung anberaumt wird, dann aber im Einverständnis mit den Parteien nach § 128 Abs. 2 ZPO in das schriftliche Verfahren übergegangen und dort entschieden wird. Rz. 14 Dazu zählt allerdings nicht der Fall, dass nach übereinstimmender Hauptsacheerledigung eine Entscheidung üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsbescheid wegen Teilbetrag

Rz. 16 Wird der Vollstreckungsbescheid nur wegen eines Teilbetrages beantragt, ändert dies an der bereits entstandenen Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) nichts. Lediglich die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid (VV 3308) entsteht nach dem geringeren Wert. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag zu einem Mahnverfahren in Höhe von 2.000 EUR; nach Erlass des Mahnbescheids werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung

Rz. 10 Eine Anrechnung der im vorangegangenen Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr VV 2300 ist auch hier nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur bisherigen Anrechnungsvorschrift des § 118 Abs. 2 BRAGO, wonach eine Anrechnung schon deshalb ausgeschlossen war, weil die Geschäftsgebühr innerhalb eines behördlichen Verfahrens entsteht, findet sich ein sol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 156 § 25 gilt nicht, weil ein Klageverfahren vorliegt. Dessen Streitwert richtet sich nach der Höhe der verlangten Zahlung ohne Berücksichtigung der Nebenforderungen (§ 43 GKG), also insbesondere der Kosten des zugrunde liegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.[144]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sonstige Kosten

Rz. 46 Darüber hinaus sind alle sonstigen Kosten anlässlich einer Geschäftsreise vom Mandanten zu übernehmen, etwa Kosten der Gepäckaufbewahrung, notwendige Telegrafen- oder Fernsprechgebühren in Ausführung der Geschäftsreise, Kurtaxe, Reise- und Gepäckversicherung sowie Trinkgelder. Rz. 47 Bei Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug können z.B. Kosten für die Benutzung einer Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Satzrahmengebühren

Rz. 111 Wie die Erhöhung bei einer Satzrahmengebühr (vgl. Rdn 73) vorzunehmen ist, legt das Gesetz nicht ausdrücklich fest. Die Erhöhung des Gebührensatzes ist stets mit 0,3 für jeden weiteren Mandanten anzusetzen. Soweit es um Gebührensätze geht, sieht VV 1008 ausnahmslos einen festen Erhöhungsbetrag vor, und die prozentuale Erhöhung eines Rahmens ist allein für die Betrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das erstinstanzliche Grundurteil wird bestätigt

Rz. 336 Wird das Grundurteil bestätigt, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe nach Abs. 1 nicht als neue Angelegenheit. Es liegt nur eine Angelegenheit vor; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR. Nach Verhandlung ergeht ein Grundurteil, wonach dem Kläger ein Ersatzanspruch i.H.v. 75 % ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahren über Rechtsmittel und vorausgegangener Rechtszug (Nr. 1) Rz. 2 Nr. 1 ist erst durch das 2. KostRMoG eingefügt worden. Diese Vorschrift stellt klar, dass das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gesonderte Angelegenheiten bilden. Diese Regelung basiert auf der früheren Vorschrift des § 15 Abs. 2 S. 2, die mit Inkrafttreten des 2. KostR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3204)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3204 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 444 EUR. VV 3204 regelt nur die Gebührenhöhe. Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgrenzung verschiedener Gegenstände

Rz. 51 Da die anwaltliche Tätigkeit zugleich mehrere Gegenstände umfassen kann (§ 22 Abs. 1), bedarf es der Abgrenzung von Gegenständen untereinander. Dies geschieht durch eine Beschränkung der Sache nach auf die kleinste Einheit einer Rechtsposition anhand der Bestimmungsgrößen Sachverhalt und Rechtsfolge:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundgebühr (VV 6200)

Rz. 2 In VV 6200 ist die neu eingeführte Grundgebühr geregelt worden. Diese steht dem Rechtsanwalt einmalig zu, unabhängig davon, in welchen Verfahrensabschnitten er tätig geworden ist. Die Grundgebühr honoriert den Arbeitsaufwand, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht, also das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der erforderlichen Information...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kopien aus Fachzeitschriften/von juristischer Fachliteratur

Rz. 231 Werden z.B. zur Information des Gerichts Kopien bzw. Fotokopien vermeintlich einschlägiger Gerichtsentscheidungen, Aufsätze oder Auszüge aus Kommentaren eingereicht, ist bereits unklar, nach welcher Bestimmung hierfür die Dokumentenpauschale anfallen soll. In Betracht kommt allenfalls Nr. 1 Buchst. d. Werden die in Nr. 1 Buchst. d genannten Entstehungsvoraussetzungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Die Gebühren (S. 1) 1. Überblick Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend. 2. Verfahrensgebühr, VV 3206 Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 39 In den in VV 3300 Nr. 3 eingeführten Verfahren werden die Anwaltsgebühren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit erhoben (§ 2 Abs. 1). Dies gilt auch in sozialgerichtlichen Verfahren, selbst dann, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört und an sich gem. § 3 Abs. 1 S. 2 nach Rahmengebühren abzurechnen wäre. Das ist durch den ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsanwalt

Rz. 5 Die Gebührentatbestände der VV 6100, 6101, 6102 gelten grundsätzlich nur für den Rechtsanwalt. Nach § 40 Abs. 3 IRG i.V.m. § 138 StPO kann auch ein Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Beistand gewählt werden. Für dessen Vergütung gelten die VV 6100, 6101, 6102 nicht, sondern § 612 BGB. Die Geltung der Vorschriften der VV 6100, 6101, 6102 kann jedoch entsprec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Parteien einigen sich nur über die im Rechtsmittelverfahren anhängigen Gegenstände

Rz. 187 Schließen die Parteien im Rechtsmittelverfahren nur über solche Gegenstände eine Einigung, die auch dort anhängig sind, so ist die Gebührenabrechnung einfach. Der Anwalt erhält die erhöhte Verfahrensgebühr, die Terminsgebühren sowie die erhöhte Einigungsgebühr nach VV 1004. Beispiel: Gegen das erstinstanzliche Urteil i.H.v. 10.000 EUR wurde in vollem Umfang Berufung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme der beabsichtigten Klage

Rz. 38 Bei einer Antragsrücknahme der beabsichtigten Klage kommt eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht in Betracht.[38] Der Grundsatz, dass dem Gegner die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten nicht zu erstattet sind, gilt in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Im Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung etc. erwächst dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nach VV 3328 nicht schon mit der Beauftragung oder Antragstellung. Die Gebühr entsteht erst, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin stattfindet und der Rechtsanwalt daran teilnimmt.[5] I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenfestsetzung

Rz. 27 Jedes Urteil, jeder Gerichtsbescheid und jede einstellende Entscheidung in Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auf Grund dieser Kostenentscheidung wird dann in Disziplinarverfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4301 regeln die Vergütung für:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beigeordneter Anwalt und Pflichtverteidiger

Rz. 51 Auch der im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnete Anwalt und der Pflichtverteidiger (§ 45) erhalten aus der Staatskasse die Erstattung ihrer aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 46). Der Umfang der zu erstattenden Auslagen wird allerdings durch § 46 Abs. 1 eingeschränkt. Auslagen werden danach ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsschutz nach den AHB

Rz. 140 Ausnahmsweise kann für die Verteidigung in einer Strafsache auch Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 AHB; § 150 Abs. 1 S. 3 VVG).[73] Für die Kosten einer Nebenklage hat ein Haftpflichtversicherer nicht einzustehen.[74]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bemessungsgrundlage

Rz. 40 Auch bei der Verfahrensgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren als Betragsrahmengebühr bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Höchstgrenze ist der Betrag von 420 EUR. Die Höchstgrenze von 420 EUR legt nicht die Obergrenze eines Betragsrahmens fest, sondern ist eine Begrenzung des konk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in Einigung

Rz. 79 Analog VV 3306 entsteht auch dann eine 0,5-Verfahrensgebühr, wenn die Parteien im Mahnverfahren eine Einigung treffen und darin auch nicht anhängige Gegenstände mit einbeziehen (vgl. auch Rdn 110 ff.). Beispiel: Der Rechtsanwalt erhält den Auftrag, Ansprüche gegen den Gegner in Höhe von 5.000 EUR mittels Mahnbescheid geltend zu machen. Nach Zustellung des Mahnbescheid...mehr