Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenvereinbarung (Abs. 1 S. 1)

1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff. Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Anpassung der Regelung an die technische Entwicklung

Rz. 179 Das OLG Düsseldorf hat es allerdings offengelassen, in welcher Weise eine insoweit u.U. bestehende Gesetzeslücke seitens der Gerichte zu behandeln wäre. M.E. ist hier jedenfalls der Gesetzgeber gefordert, die technische Entwicklung in den vergangenen 30 Jahren bei der Höhe der Pauschalsätze zu berücksichtigen. Zu denken wäre hier insbesondere an die Einführung eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 7 Eine Terminsgebühr entsteht nach der Anm. S. 1 Nr. 1 auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 60 Umstritten ist, ob im Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine Kostenentscheidung zu treffen ist. Da sich die gleiche Frage im Erinnerungsverfahren stellt, sind die meisten Entscheidungen zur Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren ergangen. Insoweit wird daher auf die Ausführungen in Rdn 90 ff. verwiesen, die für das Beschwerdeverfahren ers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungs-/Erledigungsgebühr

Rz. 251 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr entsteht nach VV 1004 i.V.m. 1000 bzw. 1002 in Höhe einer 1,3-Gebühr. Bei den Betragsrahmengebühren richtet sie sich nach der Höhe der Verfahrensgebühr (VV 1006, 3204). Dies gilt auch dann, wenn die nicht in dem Eilverfahren rechtshängige Hauptsache miterledigt wird. Betrifft die Erledigung aber nur einen Teil der Angelegenheit, i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Kopien für Nebenklägervertreter

Rz. 102 Nach Auffassung des AG Löbau[176] muss ein Nebenklägervertreter den Angeklagten betreffende Schriftstücke und eigene Schriftsätze nicht notwendig ablichten. Hierbei handelt es sich um lediglich der Erleichterung der Handaktenführung dienende nützliche Aufwendungen, deren Kosten nicht erstattungsfähig sind. Bei der Fertigung von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200

Rz. 257 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 378 Der Gegenstandswert ist nicht auf die mit der Veröffentlichung verbundenen Kosten (Druckkosten) beschränkt, sondern ist nach dem Interesse des Gläubigers an der Veröffentlichung gemäß § 3 ZPO (§ 48 Abs. 1 GKG) zu schätzen.[386] Insoweit können 10 % des Wertes des Unterlassungsanspruchs angesetzt werden.[387]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 246 Die Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale in Strafsachen richtet sich gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO wie in Zivilsachen nach § 91 Abs. 2 ZPO. Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören danach die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Weil bereits im Rahmen der Prüfung, ob eine Dokumentenpauschale...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 160 Nr. 3 enthält eine durch das 2. KostRMoG eingeführte Neuregelung. Sie erfasst die Verfahren vor dem BFH über Beschwerden nach § 128 Abs. 3 FGO. Rz. 161 Nach § 128 Abs. 3 FGO können die Verfahrensbeteiligten gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO sowie eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO Beschwerde zum BFH ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Beauftragung in Unkenntnis der Berufungsrücknahme

Rz. 75 Beauftragt der Berufungsgegner seinen Anwalt, nachdem die Berufung bereits zurückgenommen worden ist, war dies bei objektiver Betrachtung nicht mehr notwendig. Der BGH hatte daher zunächst in diesem Fall eine Kostenerstattung abgelehnt.[51] Die Entscheidung wurde teilweise von einigen Instanzgerichten und in der Literatur deutlich kritisiert. Reicht der Berufungsbekla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesonderte Prüfung der Schwellengebühr

Rz. 71 Zu beachten ist, dass die Anwendung der Schwellengebühr für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen ist. Schwierigkeit und Umfang im Verwaltungsverfahren begründen noch keine Schwierigkeit und keinen Umfang im Nachprüfungsverfahren und umgekehrt. Es ist also möglich, dass in einem Verfahrensabschnitt die Schwellengebühr greift, in dem anderen aber nicht, dass si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Klagezulassungsverfahren nach § 148 Abs. 1, 2 AktG

Rz. 15 In den Klagezulassungsverfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 AktG bestimmt sich der Wert nach § 3 ZPO (§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 GKG). Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder Stammkapitals des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers oder, falls der übertragende oder formwechselnde Rechtsträger ein Grundkapital oder Stammkapital nicht hat, ein Zehntel des Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattung im Zivilverfahren

Rz. 46 Die Kosten einer Strafanzeige (VV 4302 Nr. 2) können darüber hinaus im Rahmen eines Zivilrechtsstreits erforderlich und damit als Vorbereitungskosten festsetzbar sein, nämlich dann, wenn die Erstattung der Strafanzeige notwendig war, um den entsprechenden zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen.[16] Insoweit besteht aber auch die Möglichkeit, die durch die Strafanzeig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber (VV 1008)

Rz. 8 Im Falle einer Vertretung mehrerer Auftraggeber wegen desselben Gegenstands erhöht sich die Verfahrensgebühr VV 3335 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, wobei mehrere Erhöhungen maximal einen Satz von 2,0 ausmachen dürfen (VV 1008). Auch die Höchstgrenze von 1,0 erhöht sich nach VV 1008. Fällt die Verfahrensgebühr VV 3335 mit 1,0 an und vertritt der Rechtsanwalt insgesamt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig

Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die Vergütung des nur mit Einzeltätigkeiten beauftragten Anwalts in voller Höhe zu erstatten.[12]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anhängigkeit in einem selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 5 Obwohl auch im selbstständigen Beweisverfahren an sich eine Anhängigkeit gegeben ist, ordnet VV 1003 an, dass es hier dennoch bei einer 1,5-Gebühr verbleibt. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, sich bereits im Beweisverfahren um eine Einigung zu bemühen und damit die Gerichte zu entlasten. Nach der BRAGO entstand hier nur eine 10/10-Vergleichsgebühr (zu Einzelheit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 110 Muss keine Kürzung der Verfahrensgebühren aus den Einzelstreitwerten vorgenommen werden, weil der Höchstwert nach § 15 Abs. 3 nicht erreicht wird, unterfällt die volle 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2 der Anrechnung. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 2.000 EUR wird auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR verhandelt. Eine Einigung scheitert, so dass das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit (§ 46 Abs. 1)

Rz. 250 Nach § 46 Abs. 1 erstattet die Staatskasse nur die zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlichen Auslagen und Aufwendungen. Sollen Auslagen nicht erstattet werden, muss die Staatskasse und nicht der Rechtsanwalt beweisen, dass die geltend gemachten Auslagen nicht erforderlich waren (siehe § 46 Rdn 1 ff.).[383] Daher ist die Notwendigkeit der Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung

Rz. 15 Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist nach § 17 Nr. 9 gegenüber dem Rechtsbeschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit. Die Vergütung richtet sich ebenfalls nach VV 6402, 6403. Die Verfahrensgebühr der VV 6402 ist auf ein eventuell nachfolgendes Rechtsbeschwerdeverfahren anzurechnen (Anm. zu VV 6400).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtlicher Gegenstandswert höher

Rz. 245 Andererseits kann es auch vorkommen, dass vorprozessual ein geringerer Gegenstandswert zugrunde zu legen ist als für das spätere Klageverfahren. Beispiel: Ein Händler macht gegen einen Kunden Forderungen aus Warenlieferungen geltend. Zunächst macht er lediglich einen Teil der Ansprüche geltend, um die Möglichkeiten für eine Einigung auszuloten. Er fordert den Kunden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsmittelverfahren

Rz. 98 Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1.8.2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmäch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vorausgegangenes Strafverfahren

Rz. 12 Ausgeschlossen ist die Grundgebühr nach Anm. Abs. 2 zu VV 5100, wenn zuvor ein Strafverfahren wegen derselben Tat durchgeführt worden ist, die Staatsanwaltschaft dieses gemäß § 43 OWiG eingestellt und zur weiteren Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. In diesem Fall entsteht die Grundgebühr im Bußgeldverfahren nicht erneut. Vielmeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendung in Familienstreitsachen

Rz. 25 In Familiensachen sind einstweilige Verfügungen nicht möglich. Stattdessen sieht das FamFG einstweilige Anordnungen vor (§§ 49 ff. FamFG). Wird gegen eine solche einstweilige Anordnung Beschwerde erhoben, richten sich die Gebühren nicht nach den VV 3500 ff., sondern gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) nach den VV 3200 ff. Die Terminsgebühr nach VV 3514 kommt hier dah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung

Rz. 12 Nach VV Vorb. 6 Abs. 2 entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Auf die Erl. zu VV Vorb. 6 Abs. 2 wird verwiesen. Mit der Verfahrensgebühr nach VV 6402 wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO vor dem BVerwG außerhalb einer Hauptverhandlung abgegolten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 25 Zusätzlich zu der Beschwerdegebühr erhält der Anwalt auch hier seine Auslagen erstattet. Insbesondere kann er eine gesonderte Postentgeltpauschale nach VV 7002 berechnen, da es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine neue selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 handelt. Das folgt jetzt eindeutig aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a. Da für das Beschwerdeverfahren eine geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Überblick Rz. 8 Die Vorschrift des § 31b trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einer Vereinbarung über eine unstreitige Forderung die Einigung nur über die Zahlungsmodalitäten getroffen wird, sich das Interesse der Parteien also nicht nach dem Wert der Forderung richtet, sondern nach dem Fälligkeits- bzw. Stundungsinteresse. Dieses Interesse ist grundsätzlich geringer als d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 27 Zum 18.1.2017 ist durch das EuKoPfVODG der Tatbestand der VV 3514 erweitert worden. Die Vorschrift ist auch in Verfahren über einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung anwendbar, wenn der Antrag auf Erlass ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen worden ist, hiergegen Beschwerde erhoben wird und das Beschwerdegericht einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Sühnetermine nach § 380 StPO (Nr. 5)

Rz. 24 Das Privatklageverfahren beginnt, sofern einer der in § 380 StPO genannten Straftatbestände einschlägig ist, mit dem Sühneversuch (§ 380 StPO). Nach § 380 StPO muss bei den dort genannten Straftatbeständen vor Einreichung einer Privatklage ein Sühneversuch vor einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde erfolglos durchgeführt worden sein....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verbindlichkeit der Bestimmung

a) Verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber oder der Staatskasse Rz. 80 Die Bestimmung des Anwalts muss der Billigkeit entsprechen. Eine Gebühr ist nicht mehr billig, wenn sie nicht mehr hinnehmbar ist.[159] Voraussetzung dafür ist, dass die angesetzte Gebühr die in vergleichbaren Fällen angemessene deutlich übersteigt.[160] Dagegen will das OLG Koblenz die Unbilligkeitsreg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 4 Da die VV 2501 ff. für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels[2] im Gegensatz zu den VV 2100 ff. keine besonderen Gebührentatbestände vorsehen, fällt diese Tätigkeit ebenfalls unter VV 2501.[3] Ebenso entsteht die Gebühr VV 2501 für die Beratung über die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt oder für die Beratung über eine Klageerhebung g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung

Rz. 72 Wird dem Anwalt, nachdem er zunächst mit einer Einzeltätigkeit beauftragt war und hierfür die Verfahrensgebühr VV 6500 entstanden ist, nachträglich die Gesamtvertretung übertragen, so ist Anm. Abs. 3 zu VV 6500 anzuwenden. Die Gebühr für die Einzeltätigkeit ist auf die weiteren Gebühren im nachfolgenden Anordnungs-, Aufhebungs- oder Fortdauerverfahren anzurechnen. Bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgerichtliche Tätigkeit

Rz. 40 Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 2 GVG können zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Die dahingehende Tätigkeit des Anwalts wird dann mit einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet (VV Vorb. 2.3 Abs. 2). Die Gebühr erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008, wenn diese gemeinsam einen Ersatzanspruch geltend machen. Rz. 41 Hinzukommen kann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zeitvergütung

a) Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit Rz. 62 Gegenüber dem Pauschalmodell bietet eine zeitabhängige Abrechnung den Vorteil, den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts vergütungstechnisch exakt widerspiegeln zu können. Auch das Modell der Zeitvergütung ist unabhängig davon zulässig, ob eine unter oder über den gesetzlichen Gebühren liegende Vergütung vereinbart wird.[99] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 124 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[30] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b. Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass sich die Vorschrift nach ihrem Wortlau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Prozesskostenhilfe kann dem Gläubiger sowohl im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren (§§ 31 Abs. 3, 38 StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren und im schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren, ggf. unter Beiordnung eines Anwalts, bewilligt werden; es gelten dafür die §§ 45 ff., so dass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen wird. Rz. 27 Entsprechendes gilt für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

Rz. 11 Bei der Gebühr nach VV 2200 handelt es sich um eine (Teil-)Erfolgsgebühr. Die vollen Gebühren nach VV 2200 entstehen nur, wenn das Einvernehmen auch hergestellt wird. Kommt es nicht zum Einvernehmen, erhält der Anwalt nur eine geringere Vergütung nach VV 2201. Rz. 12 Die Vorschriften der VV 2200, 2201 sehen zwei Gebührentatbestände vor: In VV 2200 ist die Vergütung ger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe

Rz. 76 Ist der Anwalt vom Gericht beigeordnet worden, so erhält er – ebenso wie der Pflichtverteidiger – die gleichen Gebühren wie der Wahlanwalt, allerdings sind für ihn geringere, insbesondere Festgebühren vorgesehen. Die Gebühren belaufen sich:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Selbstständige Angelegenheit oder Teil des Rechtsmittelverfahrens?

Rz. 5 Eine gesonderte Angelegenheit, die nach VV 3329 zu vergüten ist, liegt immer dann vor, wenn der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens war. Dagegen zählt das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung als Teil des Rechtsmittelverfahrens, wenn der ursprünglich noch nicht oder später nicht mehr angegriffene Teil des Urteils im Verlauf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bei Verzicht auf die im selbstständigen Beweisverfahren behaupteten Ansprüche

Rz. 304 Wird der Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO vom Gericht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen, weil der Antragsteller nach Erstattung eines – für ihn ungünstigen – Sachverständigengutachtens im selbstständigen Beweisverfahren auf die bisher geltend gemachten Ansprüche verzichtet, sind dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 494...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 22 Im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern hat ein anmeldender Gläubiger keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsteller; eine Kostenfestsetzung findet nicht statt, da im Aufgebotsverfahren eine Gegenpartei nicht vorhanden ist.[10] Im Ausschlussurteil eines Aufgebotsverfahrens erfolgt eine Kostenentscheidung daher nur hinsichtlich der Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 191 Auf die genannten Beschwerdeverfahren findet VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Anwendung. Die Anwendung von Unterabschnitt 2 gemäß VV Vorb. 3.2.2 scheidet aus, weil sich die Beteiligten nicht durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen müssen (§§ 26 Abs. 5, 25 Abs. 4, 17 EU-VSchDG). a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 192 Für das Betreiben des Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann ab – Rechtsmittel wird zurückgenommen

Rz. 30 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, dann ist in jedem Fall die volle Verfahrensgebühr entstanden. Selbst dann, wenn das VV eine Ermäßigung vorsieht, greift diese nicht mehr, da die Einlegung des Rechtsmittels eine Ermäßigung ausschließt. Der Gegenstandswert ric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Erstattungsfähigkeit der Gebühren des erst nach Gutachtenerstattung tätigen Rechtsanwalts

Rz. 308 Es ist zu differenzieren: Rz. 309 Wird der Rechtsanwalt zwar erst nach Vorlage des Gutachtens beauftragt, allerdings mit der Maßgabe, die inhaltliche Richtigkeit des Gutac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren vor dem OVG/VGH oder dem BVerwG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 31 Ist aber das BVerwG oder ein OVG (VGH) für eines der genannten Verfahren nach §§ 47, 48, 50 VwGO sachlich als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301, die den für die Berufung bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 entsprechen, da in diesem Fall das BVerwG oder ein OVG (VGH) nicht als Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vorzeitige Beendigung (Abs. 4)

1. Überblick a) Grundsatz Rz. 241 Nach Abs. 4 ist es – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt – ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endet, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Diese Vorschrift zieht damit die Konsequenz aus dem Pauschalcharakter der Gebühren (Abs. 1, Abs. 2). Ebenso wie eine Gebühr mit der ersten Tätigkeit entsteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / 2. Post- und Telekommunikationsentgelte, VV 7001, 7002

a) Berechnung Rz. 34 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal.[24] Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütende...mehr