Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Fehlende Reglungen (S. 1)

Rz. 7 Soweit in den übrigen Verfahren des Unterabschnitts 6 mit Ausnahme von VV 3338, also nach den VV 3334 bis 3335, eine Terminsgebühr entsteht, richtet diese sich gemäß S. 1 unmittelbar nach Abschnitt 1, also nach VV 3104 bzw. nach VV 3106. VV 3332 greift in diesen Fällen nicht, so dass damit eine anderweitige Regelung i.S.d. S. 1 fehlt. Es handelt sich um folgende Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 geregelt. Soweit nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§ 2 Abs. 1), sind die Gebühren in den VV 3206–3211 geregelt. Die Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren bei Abrechnung nach Rahmengebühren (§ 3 Abs. 1) finden sich in den VV 3212, 3213. Rz. 2 Der Anwalt erhält eine Verfahrens- u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 5 Die Regelungen zum Gegenstandswert finden sich für die in VV Vorb. 3.3.3 genannten Bereiche in § 25. Das ergibt sich ausdrücklich aus der Überschrift von § 25. Auf die Erl. zu § 25 wird verwiesen. Erl. zum Gegenstandswert finden sich aber auch in Rdn 120 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 116 In Anbetracht der restriktiven Haltung der Gerichte zur Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltsgebühr ist der Anwalt gehalten, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass die Kosten seiner Einschaltung als Verkehrsanwalt nicht erstattungsfähig sind oder dass die Erstattungsfähigkeit zumindest fraglich ist. Verstößt der Anwalt gegen die Aufklärungspflicht, macht er sich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 97 Eine Regelung, welche Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren anfallen, wenn die Festsetzung von Gebühren nach VV Teil 4 beantragt wird, fehlt im Gesetz. Bislang war eine solche Kostenfestsetzung nicht möglich, so dass insoweit auch eine Gebührenregelung nicht erforderlich war. Nach der neuen Gesetzeslage kann es jedoch vorkommen, dass der Anwalt im Vergütungsfest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Es kommt zur Hauptverhandlung

Rz. 50 Kommt es zur Hauptverhandlung, in der das Verfahren eingestellt wird, so ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 nicht anwendbar, auch dann nicht, wenn der Verteidiger an der Hauptverhandlung selbst nicht teilnimmt. Beispiel: Der Verteidiger legt durch seine Einlassungsschrift den Grundstein dazu, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung, an der er nicht teilnimmt, eingestellt w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Unanwendbarkeit des Abs. 2 S. 2

Rz. 25 Unanwendbar ist Abs. 2 S. 2 wenn das Gesetz zwar von "Beschwerdeverfahren" spricht, es sich aber faktisch um erstinstanzliche Verfahren handelt. In diesen Fällen ist das so genannte Beschwerdeverfahren kein Verfahren "vor dem Berufungsgericht", sondern ein erstinstanzliches Verfahren. Das betrifft die Fälle der Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebührenvereinbarung für Beratung

Rz. 12 Bei einer Gebührenvereinbarung für die Beratung gem. § 34 können Auslagen i.S.v. VV Teil 7 hingegen zusätzlich gefordert werden. Denn der Anwendungsbereich von § 34 beschränkt sich auf die Gebühren. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch im Rahmen der Beratung eine über die in VV 7000 geregelten Sätze hinausgehende Dokumentenpauschale vereinbart werden kann (vgl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Besonderheiten bei der Verfassungsbeschwerde

Rz. 59 Der Rechtsanwalt, der die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfassungsbeschwerdefahren gem. § 13 Nr. 8a BVerfGG geltend macht, wird in derselben Angelegenheit tätig, wenn zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht. Verfassungsbeschwerden mehrerer Auftraggeber betreffen verschiedene Gegenstände, auch wenn sie gegen denselben Akt der ö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kopieren von Datenträgern

Rz. 214 Die Höchstbetragsregelung (5 EUR pro Arbeitsgang) ist durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 eingeführt worden. Das KG[320] hatte im Jahr 2011 entschieden, dass die Kosten eines Pflichtverteidigers für die digitale Reproduktion eines Datenträgers nicht unter VV 7000 fallen, der Rechtsanwalt aber über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren vor dem OVG/VGH, BSG, einem LSG oder dem BVerwG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 26 Ist das OVG/der VGH, das BSG, ein LSG oder das BVerwG als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301. Ist eines dieser Gerichte insoweit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig, richten sich die Gebühren im Eilverfahren ebenfalls nach den VV 3300 Nr. 2, 3301.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Inland

Rz. 8 Das Inland ist definiert in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. § 1 UstG Steuerbare Umsätze ... (2) 1Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entscheidung durch Urteil nach mündlicher Verhandlung

Rz. 5 Entscheidet das Beschwerdegericht nach mündlicher Verhandlung durch Urteil, so galt immer schon VV 3514. Die Terminsgebühr der VV 3513 beläuft sich jetzt nicht mehr auf 0,5, sondern wird nach VV 3514 auf 1,2 angehoben. Hinsichtlich der Verfahrensgebühr der VV 3500 bleibt es dagegen bei 0,5. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EU...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sonstige Fälle einstweiliger Anordnungen vor einem Rechtsmittelgericht

Rz. 24 Auch in sonstigen Fällen, in denen ein Rechtsmittelgericht für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als Gericht der Hauptsache zuständig ist, gelten nach Abs. 2 S. 2, 1. Alt. die Vorschriften nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Dies betrifft z.B. einstweilige Anordnungen in Landwirtschaftssachen (§§ 9, 18 LwVfG i.V.m. § 49 FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Zurückverweisung (Abs. 1)

I. Anwendungsbereich Rz. 4 Abs. 1 gilt für alle gerichtlichen Verfahren, nicht nur für den Zivilprozess, sondern auch in Familiensachen (allerdings mit der Besonderheit des Abs. 2), Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafsachen, Arbeitsgerichtsverfahren, verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Finanzgerichtsverfahren, Sozialgerichtsverfahren und Verfahren anderer besond...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Zeugenbeistand

Rz. 103 Auch der gem. § 68b StPO beigeordnete Zeugenbeistand hat Anspruch auf Erstattung der Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien aus der Akte. Zwar mag es zutreffend sein, dass dem Zeugenbeistand – anders als dem Verteidiger – ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht. Wird dem Zeugenbeistand aber die Akteneinsicht gewährt, kann die Dokumentenpauschale für die Ferti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erinnerung, Beschwerde

Rz. 30 Gegen die Kostenfestsetzung ist dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Disziplinarverfahrens oder berufsgerichtlichen Verfahrens wegen Verletzung einer Berufspflicht zulässig ist. In Disziplinarverfahren ist innerhalb von zwei Wochen die Entscheidung des Disziplinargerichts zu beantragen (§§ 165, 151 VwGO), in b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / m) Nebenintervention

Rz. 97 Soweit der Vertreter des Nebenintervenienten beim Abschluss einer Einigung mitwirkt, kann auch er eine Einigungsgebühr erhalten. Zwei Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein. Zum einen muss der Nebenintervenient Partei des Einigungsvertrages geworden sein.[80] Dazu reicht es aus, dass der Nebenintervenient der Einigung beigetreten ist, dass also die zwischen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Häufung von identischen Gegenständen (Trennung/Verbindung)

Rz. 56 Soll der Anwalt verschiedene Rechtsfolgen durchsetzen oder abwehren, ergibt sich daraus ohne Weiteres eine Vielzahl von Gegenständen. Unterscheiden sich jedoch die vertretenen Rechtspositionen sachlich nicht voneinander, stellt sich die Frage, ob sie nur gleichartig – d.h. zwar äußerlich gleich, aber inhaltlich verschieden – oder identisch sind. Letzteres trifft einzi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Legitimation nach letzter mündlicher Verhandlung

Rz. 67 Wird der Prozessbevollmächtigte erst nach der letzten mündlichen Verhandlung beauftragt und beschränkt sich seine Tätigkeit auf die Einreichung eines Schriftsatzes, in dem er den Rechtsmittelverzicht erklärt und die Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses anfordert, so erwächst ihm nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1.[77] Der Rechtsanwalt hat zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / o) Rechtsmittel

Rz. 101 Verzichtet der Beklagte auf eine weitere rechtliche Überprüfung der Klageforderung, indem er sein Rechtsmittel zurücknimmt, und verzichtet der Kläger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung für den Fall pünktlicher Ratenzahlung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, auch dann, wenn die Parteien diese Vereinbarung nicht ausdrücklich als Einigung bezeichnen.[92] Gleic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 3 (Abs. 3)

Rz. 24 Soweit VV Teil 6 – wie hier – besondere Regelungen enthält, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Eine Ausnahme gilt nur für die Fälle, in denen ausdrücklich auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird. Rz. 25 In Abs. 3 sind bestimmte Fälle genannt, in denen dem Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften von VV Teil 3 zustehen. Es sind dies im Wesentl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 69. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5 und 41 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 287 Mit der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens nach der SVertO wird eine Zwangsvollstreckung bis zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens grundsätzlich unzulässig. Soweit gleichwohl vollstreckt wird, kann die Unzulässigkeit der Vollstreckung im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend gemacht werden. Dieses – in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung nur bei erfolgloser Beschwerde

Rz. 64 Das gilt aber nur für eine erfolglose Beschwerde, in den Fällen der Rdn 62 also bei erfolgloser Ablehnung;[98] im Falle einer erfolgreichen Beschwerde ist keine Kostenerstattung anzuordnen.[99] Vielmehr sind hier die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen.[100]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 66 In arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie in allgemeinen Zivilsachen. Sowohl in den Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 46 Abs. 2 ArbGG, § 128 Abs. 1 ZPO) als auch in den Beschlussverfahren (§ 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG) ist eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, sodass eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 anfallen kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Betroffene

Rz. 36 Mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 können auch dann vorliegen, wenn sich die freiheitsentziehende Maßnahme oder die Unterbringung auf mehrere Betroffene bezieht. Jede Unterbringungs- bzw. freiheitsentziehende Anordnung erfordert eine gesonderte Überprüfung, die möglicherweise zu verschiedenen Maßnahmen führt. Dementsprechend hat der Anwalt Anspruch auf gesonderte Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerde im Grundverfahren

Rz. 79 Wird gegen die Entscheidung im Grundverfahren nach § 8 Abs. 2 StrEG sofortige Beschwerde erhoben, so erhält der Verteidiger wiederum keine gesonderten Gebühren. Die Tätigkeit wird für ihn vielmehr wiederum durch die Gebühren der VV 4100 ff. abgegolten (VV Vorb. 4.1. Abs. 2).[65] Nur Beschwerden nach VV Teil 3 lösen stets eine gesonderte Vergütung aus (§ 18 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 261 Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 1000 kann nicht entstehen, weil die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand vertraglich nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 262 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr zu einem Gebührensatz von 1,3 (VV 1002, 1004) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Nach der VV Vorb. 3 Abs. 4 i.V.m. § 15a sind eine Geschäftsgebühr (VV 2300) und die Gebühr für die Vertretung im Prozesskostenhilfeverfahren, die wegen desselben Gegenstands entstanden sind, aufeinander anzurechnen und zwar in Höhe der Hälfte der Geschäftsgebühr, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Geschäftsgebühr na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 80 Auch im Mahnverfahren kann gemäß VV Vorb. 3.3.2 eine Terminsgebühr anfallen.[60] Dort wird auf VV 3104 und auf VV Vorb. 3 Abs. 3 Bezug genommen. Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist allerdings klargestellt, dass die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits anzurechnen ist. Die Terminsgebühr kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 95 Aus Abs. 1 Nr. 1 und 2 ergibt sich zunächst einmal der Grundsatz, dass Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahmen und Maßnahmen im Verwaltungszwangs- bzw. -vollstreckungsverfahren gegenüber dem Verfahren, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde, eine selbstständige und damit besonders zu vergütende Angelegenheit darstellen. Allerdings zählen gewisse Tätigkeite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 11 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung entsteht nach der Anm. zu VV 3310 ebenfalls eine Terminsgebühr. Hiervon erfasst sind aber nur die vom Gerichtsvollzieher abzunehmenden eidesstattlichen Versicherungen gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 2 ZPO und 883 Abs. 2 ZPO sowie zur Abnahme einer materiell-rechtlich gebotenen eidesstattlichen Versicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Inhalt des Gutachtens muss die Stellungnahme zur Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sein. Die Beschränkung auf Berufung oder Revision, wie sie noch in § 21a BRAGO enthalten war, ist weggefallen. Unter VV 2101 fallen daher auch andere Rechtsmittel als Berufung oder Revision, also insbesondere das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde[4] (z.B. § 544 ZPO), der Rechtsbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Mehrere Auftraggeber

1. Anrechnung auch der Gebührenerhöhung Rz. 82 Strittig war lange Zeit, wie bei mehreren Auftraggebern vorzugehen ist. Nach jetzt einhelliger Rspr. führt die Erhöhung nach VV 1008 nicht zu einer eigenen Gebühr, sondern führt nur zur Erhöhung einer bereits anderweitig entstandenen Gebühr. Daher nimmt auch die Erhöhung an der Anrechnung teil.[31] 2. Anrechnung auf verschiedene V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Die Anrechnung nach Anm. zu VV 6215

Rz. 12 Ist dem Verfahren des dritten Rechtszugs ein erfolgreiches Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so ist die dort verdiente Verfahrensgebühr der VV 6215 auf die der VV 6211 anzurechnen (Anm. zu VV 6215). Diese bisher übersehene Anrechnungsregelung ist mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 eingefügt worden. Rz. 13 Beispiel: Der Anwaltsgerichtshof hat ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühren (Anm.)

Rz. 17 Auch wenn die Verfahrensgebühren für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde zum BVerwG im selben Gebührentatbestand geregelt sind wie die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren selbst, handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 9). Damit der Anwalt aber nicht beide Gebühren ungekürzt nebeneinander erhält, ist ebens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Rz. 572 Zu den Kosten der Zwangsvollstreckung gehören nicht nur die bei Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehenden Kosten, sondern auch damit im Zusammenhang stehende Vorbereitungskosten. Dies ergibt sich für die Ausfertigung des Titels und die Zustellung[610] ausdrücklich aus § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO; diese Aufzählung ist aber nicht abschließend, die Einzelheiten sind s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren beim Amtsgericht

Rz. 381 Das Amtsgericht muss in all diesen Fällen sodann von Amts wegen ein Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO durchführen. Es hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen. Nach Ablau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahrensgebühr geringer als 1,0

Rz. 7 Da sich die Gebührenhöhe der Verfahrensgebühr VV 3335 nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist, richtet, erreicht sie insbesondere in folgenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht den Höchstsatz von 1,0:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6212)

Rz. 14 Nach VV 6212 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 132 EUR bis 605 EUR (Mittelgebühr 368,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser abe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei geringerem Wert

Rz. 73 Soweit das Nachprüfungsverfahren einen geringeren Wert hat als das Verwaltungsverfahren, wird nur nach dem Wert des Gegenstands gerechnet, der auch in das Nachprüfungsverfahren übergegangen ist (Abs. 4 S. 3). Beispiel: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Begrenzung der Anrechnung) Das Straßenverkehrsamt droht die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gegenstandswert

Rz. 148 Der Gegenstandswert bemisst sich danach, über welche Gegenstände der Anwalt sich gutachterlich äußert. Dies muss nicht zwingend der gesamte Streitgegenstand sein. Möglich ist auch, dass sich der Anwalt lediglich über einen Teil des gesamten Gegenstandes äußert, etwa nur über den Gegenstand der Klage oder nur über den der Widerklage. Beispiel: Die Klage wegen Schadens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Erinnerungsverfahren

Rz. 37 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur in einem Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschlussverfahren nach §§ 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG, § 16 Abs. 3 UmwG

Rz. 20 Gem. § 319 Abs. 6 S. 2, auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG, § 16 Abs. 3 S. 2 UmwG (Gerichtsgebühr GKG-KostVerz. 1641) ist für die Ermittlung des Streitwerts § 247 AktG entsprechend anwendbar.[7] Auf die Ausführungen zu Rdn 17 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Widerruf, Aufhebung, Abänderung: Dieselbe Angelegenheit

Rz. 28 Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Gem. § 16 Nr. 5 bilden das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf dieselbe Angelegenh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 9 Die Überschrift des 3. Abschnitts ist nicht präzise formuliert. Richtig an der Überschrift ist, dass sich die Gebühren in Unterbringungssachen nach VV 6300 ff. richten. Unzutreffend ist, dass der Wortlaut zu der Annahme verleitet, die VV 6300 ff. gelten umfassend für freiheitsentziehende Maßnahmen und nicht lediglich für die in § 415 FamFG legal definierten Freiheitsen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Derselbe Gegenstand

Rz. 23 Wird der Rechtsanwalt im Mahnverfahren für mehrere Personen [14] tätig, erhöht sich die Gebühr nach VV 3305 für jede weitere Person gemäß VV 1008 um (Addition) den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.[15] Dies ergibt sich aus VV Vorb. 1. Dort ist festgelegt, dass der Rechtsanwalt die Gebühren dieses Teils des VV neben den in ande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 64 War zuvor erfolgreich ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt worden, ist diese Tätigkeit durch die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren mit abgegolten, da es sich insoweit um eine einzige Angelegenheit handelt (§ 16 Nr. 11).[29]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 4 enthält in ihren fünf Absätzen allgemeine Regelungen, die für sämtliche Gebühren nach VV Teil 4 gelten, soweit in den einzelnen Abschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist. Zum Teil sind hier auch Vorschriften übernommen worden, die bereits in der BRAGO enthalten waren; zum Teil finden sich aber auch – aufgrund des neuen Gebührensystems – neue Regelungen, d...mehr