Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 19 Endigt der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich die 1,6-Gebühr aus VV 3206 gemäß VV 3207 auf 1,1. Nach Anm. zu VV 3207 gilt die Anm. zu VV 3201 entsprechend, so dass auf die dortigen Ausführungen sowie auf die Ausführungen zu VV 3101 Bezug genommen wird. Rz. 20 Ein solcher Fall der vorzeitigen Erledigung wird insbesondere dann gegeben sein, wenn die Gegenseite Revision...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag

Rz. 15 Nach dem Wortlaut von Anm. Nr. 1 markiert die Einreichung einer Antragsschrift oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, den Zeitpunkt, ab dem der Prozessbevollmächtigte eine volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr erhält. Für das Auslösen der vollen Gebühr ist es unerheblich, ob der Antrag in zulässiger Weise geste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 10 Im Gegensatz zu VV 1003 wird der Fall der Anhängigkeit in einem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht geregelt, also wenn Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für eines der genannten Rechtsmittel-, Zulassungs- oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beantragt wird. Hier dürfte jedoch entsprechend von VV 1004 auszugehen sein,[2] wenn eine Einigung, Aussöhnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitverkündete/Nebenintervention

Rz. 122 Streitverkündete und Nebenintervenienten sind zwar Gegner bzw. Beteiligte (siehe Rdn 115). Allerdings existiert keine Rechtsvorschrift, die eine Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung oder Mitteilung an diesen Personenkreis vorschreibt. Nach § 73 ZPO reicht die Beschreibung der Lage des Rechtsstreits aus, so dass keine Dokumentenpauschale anfällt, jeden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Inhalt des Termins

Rz. 131 Es ist weder eine streitige Verhandlung noch das Stellen von Anträgen im Termin erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht mit einer oder beiden Parteien den Rechtsstreit betreffende sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte bespricht. Der Gesetzgeber wollte mit dieser weiten Fassung eine erhebliche Vereinfachung bewirken, viele Streitfragen beseitigen und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 10 In Nr. 1 Buchst. a sind durch die Verweisung auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 nach dem Willen des Gesetzgebers alle Rechtsbeschwerden aufgenommen worden, in denen die Zuständigkeit des BGH gegeben ist und die Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren wie in einem Revisionsverfahren entstehen sollen. Nr. 1 Buchst. a bestimmt deshalb, dass sich in diesen Rechtsbeschwerdeverfahren d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verkehrsanwaltsgebühr nach Anm. zu VV 3400 (Nr. 1)

Rz. 8 Auch hier gilt die Reduzierung nach Nr. 1, wobei hier nur die zweite Alternative denkbar ist. Soweit noch kein Verfahrensbevollmächtigter für das Rechtsmittelverfahren bestellt ist, wird der Anwalt diesem wohl auch schwerlich gutachterliche Äußerungen zukommen lassen können. In Betracht kommt daher nur die zweite Alternative, dass sich der Auftrag erledigt, bevor die g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vorbefassung im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 50 War der Verkehrsanwalt im Verwaltungsverfahren oder im Nachprüfungsverfahren bereits tätig und hat dort die Gebühren nach VV 2300 oder VV 2302 Nr. 1 verdient, so ist der Höchstbetrag nicht mehr wie früher auf die Hälfte reduziert. Vielmehr gilt auch hier jetzt VV Vorb. 3 Abs. 4 mit der Folge einer hälftigen Anrechnung der Geschäftsgebühr.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung

Rz. 2 Entsprechend den Regelungen bei Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch in Verfahren nach der WBO für den Fall, dass der Rechtsanwalt bereits im Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten tätig war, in Abs. 2 eine Gebührenanrechnung vorgesehen. Entsprechendes gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG, wenn bereits ein Verfahren vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Terminsgebühr vor Beantragung des Mahnbescheids

Rz. 104 Erstattungsrechtlich bedenklich ist die Situation dann, wenn sich der Rechtsanwalt nach Auftragserteilung aber vor Beantragung des Mahnbescheides mit dem Gegner in Verbindung setzt und mit diesem Besprechungen zur Vermeidung eines gerichtlichen Mahnverfahrens führt. Die Notwendigkeit derartiger Besprechungen und damit auch der dadurch ausgelösten Terminsgebühr wird r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2

Rz. 13 Der Rechtsanwalt kann in den Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Beschwerdeentscheidungen in den Verfahren nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 die erhöhten Gebühren nach Unterabschnitt 2 (VV 3208, 3209, 3210) abrechnen. Rz. 14 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3206, 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 9 Der Rechtsanwalt erhält für die Wahrnehmung des Aufgebotstermins (vgl. § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG) eine weitere 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Das Entstehen – nicht die Höhe – der Terminsgebühr bestimmt sich nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit sich aus dem 3. Abschnitt nichts anderes ergibt (vgl. VV Vorb. 3.3.6). Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 sowohl für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antragsberechtigung

Rz. 585 Da nach § 103 Abs. 1 ZPO der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann, ist antragsbefugt grundsätzlich nur derjenige, zu dessen Gunsten im Titel eine Kostengrundentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO ergangen ist. Der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers bedarf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 46 Auch zur Durchführung des Mahnverfahrens ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich.[43] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird oder selbst Rechtsanwalt ist.[44] Diese erstreckt sich allerdings nicht automatisch auf ein sich anschließendes streitiges Verfahren. Denn eine gerichtliche Entscheidung kann nicht über ih...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Klage vor dem Landgericht

Rz. 82 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung nach § 13 StrEG Klage erhoben, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3100 ff. Soweit der Anwalt allerdings schon im Verfahren vor der Landesjustizverwaltung tätig war, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss erfolgt ebenfalls nur auf Antrag des Gläubigers. Zwangsgeld wird wie ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 233 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftragg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Eilverfahren nach § 17 Nr. 4 sind in allen Gerichtsbarkeiten gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten, sodass die Vergütung gesondert entsteht. Rz. 7 Abänderungs- und Aufhebungsverfahren sind zwar ebenfalls gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten; sie sind dagegen mit dem jeweiligen Anordnungsverfahren dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 5). Rz. 8 Wel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG (Anm. S. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu VV 3106 erhält der Rechtsanwalt bei einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Das Beitreibungsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO 1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 42 Der Zuschlag nach Abs. 4 ist keineswegs auf den Verteidiger beschränkt. Er gilt also auch für den Vertreter oder Beistand eines Neben- oder Privatklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten sowie den Vertreter eines sonstigen Beteiligten i.S.d. Abs. 1. Rz. 43 Der Haftzuschlag gilt auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Für diesen ist jewei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Weitere Gebühren

Rz. 11 Die zusätzliche Verfahrensgebühr der VV 5116 kann nie alleine anfallen, wie sich schon aus der Bezeichnung "zusätzliche" Gebühr ergibt. Neben dieser Gebühr muss stets auch mindestens eine Grundgebühr (VV 5100) für die erstmalige Einarbeitung und eine Verfahrensgebühr (VV Vorb. 4 Abs. 2) für das Betreiben des Geschäfts entstehen. Dies ergibt sich im Übrigen auch aus VV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 12 In den Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG findet § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG Anwendung. Danach hat die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Auf die Erläuterungen zu § 36 Abs. 1 Nr. 2 wird ergänzend verwiesen (siehe § 36 Rdn 54 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozessbevollmächtigter als Terminsvertreter für Streitgenossen oder Streithelfer

Rz. 84 Wird der Verfahrensbevollmächtigte einer Partei zugleich als Terminsvertreter einer anderen Partei oder eines Streithelfers tätig, so kann er die Gebühren der VV 3100, 3104 einerseits und VV 3401, 3402 andererseits insgesamt nur einmal verdienen (§ 15 Abs. 6).[22]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 VV Vorb. 6 entspricht in Teilen der VV Vorb. 4. Auch in Verfahren nach VV Teil 6 ist geregelt, dass die Gebührentatbestände ebenfalls für einen Anwalt gelten, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen auftritt (Abs. 1). Er erhält die gleichen Gebühren wie ein Verfahrensbevollmächtigter. Ein eventueller geringerer Aufwand oder eine geringere Schwierigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebührenerhöhung oder Wertzusammenrechnung

Rz. 47 Die Erhöhung nach VV 1008 tritt bei Wertgebühren (§ 13) nur ein, wenn und soweit Gegenstandsidentität vorliegt, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit somit derselbe ist.[148] Betrifft die anwaltliche Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit dagegen verschiedene Gegenstände, erfolgt keine Gebührenerhöhung nach VV 1008, sondern ggf. Wertaddition...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Verkehrsanwalt am dritten Ort

Rz. 101 Die Kosten eines Verkehrsanwalts an einem dritten Ort sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, zumal hier schon bereits die Umstände dafür sprechen, dass eine mündliche oder schriftliche Unterrichtung möglich war.[70] Ausnahmsweise sind jedoch die Kosten eines Verkehrsanwalts am dritten Ort erstattungsfähig, wenn dieser die Verhältnisse der Partei so gut kennt, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 10 Der Anwalt erhält für seine gesamte Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren eine 1,0-Verfahrenspauschgebühr. Damit sind seine sämtlichen Tätigkeiten (siehe Rdn 1) in diesem Bereich abgegolten, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsumfang, jedoch mit einer Ausnahme: Das Verfahren über einen Insolvenzplan gehört zwar zum Insolvenzverfahren, doch erhält der Anwalt f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 21 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 25 ff., 49 ff.) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) EUGVVO

Rz. 37 Seit dem 10.1.2015 werden nach der Neufassung der EUGVVO die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf (Art. 36 Abs. 1 EUGVVO n.F.). Daher kann es auch nicht zu einem Beschwerdeverfahren mit den dort nach VV 3200 ff. entstehenden Gebühren kommen (vgl. Rdn 27).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 11 Nach §§ 43, 44 WDO kann auf Antrag des Soldaten oder früheren Soldaten sowie auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten eine Disziplinarmaßnahme nachträglich aufgehoben oder geändert werden. Über den Antrag des Soldaten oder früheren Soldaten sowie über den Antrag des Disziplinarvorgesetzten entscheidet das Wehrdienstgericht nach § 45 Abs. 1 WDO endgültig durch Beschluss....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 39. Gerichtsvollzieher/Sequester (Bestimmung, §§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1, 848, 855 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 209 Wird eine bewegliche Sache, der Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen Sache (§§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1 ZPO) oder ein Anspruch auf eine unbewegliche Sache (§§ 848, 855 ZPO) mehrfach gepfändet, so kann auf Antrag ein anderer als der nach dem Gesetz eigentlich zuständige Gerichtsvollzieher bzw. Sequester bestimmt werden, an den die Herausgabe der Sache erfolgen soll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Beschwerde (VV 2102)

Rz. 29 Erhält der Anwalt nach Entgegennahme des Beschlusses, mit dem der Antrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, lediglich den Auftrag, die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu prüfen, ohne dass ihm insoweit Verteidigungsauftrag erteilt wird, gilt VV 2102. War dem Anwalt dagegen bereits Beschwerdeauftrag (gegebenenfalls auch bedingt mit dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe und Abgeltungsbereich

Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, in welchen die Vorschriften der WBO entsprechend anwendbar si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 155 Gemäß Nr. 2 Buchst. f gelten in den Beschwerdeverfahren nach dem EnWG die Vorschriften des VV Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können (§ 80 EnWG). a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 156 Für das Betreiben des Geschä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Klageverfahren ohne Vorbefassung

Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteht auch die Einigungs- oder Erledigungsgebühr in dieser Höhe:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung auch über zweitinstanzlich anderweitig anhängige Ansprüche

Rz. 86 Beispiel: Der Anwalt legt gegen einen Mahnbescheid über 10.000 EUR Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonisch Verhandlungen, wobei der Gegner noch eine Gegenforderung von 5.000 EUR einwendet, die in einem anderen Verfahren zweitinstanzlich anhängig ist. Es kommt zu einer Einigung über die gesamten 15.000 EUR. Es entsteht wiederum eine 0,5-Verfahrensg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Mehrfacher Anfall der Beschwerdegebühr (VV 4139, §§ 17 Nr. 1, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a)

Rz. 37 Hatte das Gericht den Antrag zunächst als unzulässig verworfen und weist es nach Zurückverweisung den Antrag jetzt als unbegründet zurück, kann auch die Beschwerdegebühr ein weiteres Mal entstehen, da jedes Beschwerdeverfahren nach § 17 Nr. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a eine eigene Angelegenheit darstellt. Beispiel: Der Beschuldigte ist vom Amtsgericht verurteilt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschwerde des Dritten gemäß § 793 ZPO

Rz. 498 Entsprechendes gilt, wenn die Mandatserweiterung die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG bzw. die (sofortige) Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG (Rechtspflegererinnerung) gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers zum Gegenstand hat (§ 793 ZPO). VV 2300 findet insoweit keine Anwendung, weil es sich nicht mehr um eine außergerichtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen Rz. 4 Auf Grund der gerichtlichen Bestellung des Rechtsanwalts entsteht zwischen diesem und den Personen, für die er bestellt worden ist, ein gesetzliches Schuldverhältnis. Deshalb steht dem Rechtsanwalt der Vergütungsanspruch gegen die Personen, für die er bestellt worden ist, auch dann zu, wenn diese ihm keine Prozessvollmacht ert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG

Rz. 86 Der Gegenstandswert in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [21] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 47 GKG i.V.m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GKG (§ 3 ZPO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungs- oder Kostenbescheid der Verwaltungsbehörde (Abs. 4 Nr. 1, 2. Alt.)

Rz. 8 Soweit die Verwaltungsbehörde das Verfahren einstellt und eine Kostenerstattung anordnet, entscheidet ein dortiger Verwaltungsangestellter der Verwaltungsbehörde über die Kostenfestsetzung (§ 106 Abs. 1 OWiG). Gegen dessen Festsetzungsentscheidung ist nicht die Erinnerung, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben (§§ 108, 62 OWiG). Die Entscheidung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 6 Die Aussöhnung der Eheleute ist keine selbstständige Gebührenangelegenheit. Eine Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 zu VV 1001, VV 1003, 1004 kommt daher nur anlässlich einer anderen Angelegenheit in Betracht. Hierbei kann es sich nach der hier vertretenen Auffassung um eine Beratungstätigkeit, eine außergerichtliche Tätigkeit, um eine isolierte Familiensache oder auch u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Beschränkung auf Anerkenntnis/Verzicht

Rz. 511 Andererseits darf sich der Vertrag nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht auf einer Parteiseite beschränken, weil ansonsten schon durch die bloße Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs oder den Verzicht auf dessen Weiterverfolgung die Einigungsgebühr ausgelöst würde.[518] Eine Einigungsgebühr fällt daher selbst bei Ratenzahlungsvereinbarunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Auftraggeber

Rz. 23 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit, so haftet jeder Auftraggeber anteilig auf die zusätzliche Versicherungsprämie. Die Regelung des § 7 Abs. 2, wonach jeder Auftraggeber auf Auslagen insoweit haftet, als diese entstanden wären, wenn er alleine den Auftrag erteilt hätte, versagt hier und kann daher nicht unmittelbar angewendet werden. B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Ankündigung eines Anerkenntnisses oder eines Klageabweisungsantrags

Rz. 45 Auch ein schriftsätzlich angekündigtes Anerkenntnis ist einem Sachantrag nach Nr. 1 gleichzustellen[49] und lässt damit nicht nur eine reduzierte Gebühr nach Nr. 1, sondern eine 1,3-Gebühr nach VV 3100 entstehen. Dasselbe gilt, wenn der Prozessbevollmächtigte eines Beklagten schriftsätzlich ankündigt, in der mündlichen Verhandlung zu beantragen, die Klage abzuweisen.[50]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtszug

Rz. 35 Mit Rechtszug i.S.d. § 16 Nr. 3 ist derjenige Rechtszug i.S.d. § 119 ZPO gemeint, für den die bewilligte PKH gilt. Soweit nach § 119 ZPO für eine neue Instanz ein neuer Antrag gestellt werden muss, löst dieser eine neue Angelegenheit aus, die allerdings nach § 16 Nr. 2 wiederum mit der Hauptsache eine Angelegenheit bildet. Bedeutsam wird dies etwa, wenn für ein Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Übersicht

mehr