Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 8 Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem vorangegangenen Berufungs- oder Beschwerdeverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der der Anwalt gesonderte Gebühren erhält. Dies ergibt sich aus § 17 Nr. 1 (§ 15 Abs. 2 S. 2 a.F.). Rz. 9 Legen beide Parteien gegen dasselbe Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde ein und vertritt der Anwalt sein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtszüge

Rz. 34 Die Gebühr entsteht in jeder Angelegenheit, insbesondere in jedem Rechtszug, gesondert (Anm. zu VV 6300; Anm. zu VV 6302; § 17 Nr. 1).[38] Ebenso entsteht sie in einem einstweiligen Anordnungsverfahren (§ 427 FamFG für Freiheitsentziehungssachen, § 331 FamFG für Unterbringungssachen, § 151 Nr. 6 und 7 i.V.m. § 331 FamFG für Unterbringungsmaßnahmen Minderjähriger).[39] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Europäische Titel

Rz. 18 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen im Inland nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6). In diesen Verfahren sowie durch die entsprechenden Anträge gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500), der Rechtbeschwerde (VV 3502) und den besonderen B...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Angelegenheiten in Familiensachen

a) Verschiedene Auffassungen Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung beim Vollstreckungsschutz

Rz. 422 Vor der Entscheidung über die vorgenannten Anträge kann im Anwendungsbereich der §§ 765a, 851a und 851b ZPO eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beschlussverfahren nach § 319 Abs. 6 AktG bei der Eingliederung

Rz. 5 Nach § 319 Abs. 4 S. 1 AktG hat bei Eingliederung einer AG in eine andere AG mit Sitz im Inland (Hauptgesellschaft) der Vorstand der einzugliedernden Gesellschaft die Eingliederung und die Firma der Hauptgesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung hat der Vorstand zu erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Hauptversamm...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Weitere Rechtsprechungsnachweise

a) Schuldenregulierung Rz. 68 Die Schuldenregulierung für den Rechtsuchenden wird stets als eine Angelegenheit angesehen, auch dann, wenn die Regulierung mit verschiedenen Gläubigern erfolgt.[84] Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Gläubiger in einem einheitlichen Rundschreiben angeschrieben werden.[85] Auch die Schuldenregulierung nach VV 2502, 2504 ff. ist unabhängig v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung, auf Wiederherstellung der hemmenden Wirkung und auf Abänderung oder Aufhebung vor dem BFH

Rz. 38 Nach § 69 Abs. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen oder die Aufhebung der Vollziehung, auch gegen Sicherheit, anordnen. Nach § 69 Abs. 5 S. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die hemmende Wirkung wiederherstellen. Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach § 69 Abs. 3 und 5 S. 3 FGO jederzeit ändern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satzrahmengebühren (modifizierte Wertgebühr)

Rz. 73 Im Gegensatz dazu sind die Satzrahmengebühren (z.B. VV 2100, 2300) wertabhängig. Sie nehmen eine Zwitterstellung ein, weil es sich sowohl um Wertgebühren (§ 13) als auch um Rahmengebühren (§ 14) handelt. Nur der Gebührensatz ist variabel. Wird er festgelegt, bestimmt sich danach die Gebühr ebenso aus dem Gegenstandswert wie bei einem von vornherein festen Gebührensatz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfallprüfung

Rz. 52 Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Kopien oder Ausdrucke doppelt in der Akte enthaltener Schriftstücke, eigener Schriftsätze oder bereits mitgeteilter bzw. übersandter Schriftstücke[69] erforderlich ist. Bei bereits übersandten gerichtlichen Entscheidungen und eigenen Schriftstücken des Rechtsanwalts kann es z.B. wegen des Nachweises des Zugangs und dessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 37 Hat der Kläger zunächst ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht oder das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen und hat das angegangene Gericht sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, so werden die im Verfahren vor dem zunächst angegangenen Gericht erwachsenen Kosten als Teil der Kosten behand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Hinzutreten von Gesellschaftern

Rz. 19 Von der GbR als alleiniger Mandantin zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, wo es um persönliche Verpflichtungen von Gesellschaftern geht. Wird etwa nicht nur von der Gesellschaft, sondern daneben auch von den Gesellschaftern persönlich Zahlung verlangt, so vertritt der Anwalt nicht nur das Gesamthandsinteresse, sondern darüber hinaus auch die einzelnen Abwehrintere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 56 Sofern der Terminsvertreter bereits vorher tätig war, sei es außergerichtlich oder im Mahnverfahren, werden die entsprechenden Gebühren, die er dort verdient hat, auf die Verfahrensgebühr der VV 3401 angerechnet, also z.B. eine Beratungsgebühr in voller Höhe (§ 34 Abs. 2), eine Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens zu 0,75 (VV Vorb. 3 Abs. 4) und eine Mahnverfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Abs. 1 Rz. 1 § 46 regelt die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen (vgl. Abs. 2 S. 3) des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Rz. 2 Auslagen und Aufwendungen sind nur zu vergüten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hingegen sind sie nach Abs. 1 dann nicht zu vergüten, wenn sie nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 52 Eine Anrechnung der Einvernehmensgebühr nach VV 2200 ist im Gegensatz zur früheren Regelung in § 24a Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 BRAGO nicht mehr vorgesehen. VV 2200 selbst enthält keine Anrechnungsvorschrift. In VV Vorb. 3 Abs. 4 wiederum ist nur die Geschäftsgebühr nach den VV 2300 bis 2303 aufgeführt, nicht aber die Geschäftsgebühr nach VV 2200. Wird der Einvernehm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Sonstige Gebühren

Rz. 23 Unter den Voraussetzungen der VV 1000–1002 kann im Revisionsverfahren auch eine Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Der Gebührensatz beträgt dann 1,3 (VV 1004). Rz. 24 Wird im Revisionsverfahren ein Verkehrsanwalt beauftragt, so erhält dieser nach VV 3400 die gleiche Gebühr wie der Verfahrensbevollmächtigte, höchstens jedoch eine Gebühr von 1,0. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EU-VSchDG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. h)

Rz. 92 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 24 Abs. 1 EU-VSchDG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§§ 26 Abs. 5, 25 Abs. 4, 17 EU-VSchDG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schriftsatz mit Sachantrag bzw. Sachvortrag

Rz. 17 Der bei Gericht einzureichende und unterschriebene Schriftsatz muss Sachanträge oder einen Sachvortrag enthalten, um die Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 erwachsen zu lassen. In dem Sachantrag muss der Prozessbevollmächtigte einen Antrag zur Sache selbst stellen, also z.B., welchen Tenor das Urteil haben soll. Stellt er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Regelungsgehalt (Abs. 1) Rz. 1 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Anwalts entsteht eine Dreiecksverbindung zwischen Partei, Fiskus und Anwalt. Die Einschaltung der Staatskasse stellt sicher, dass einerseits die Partei in einer nicht aussichtslosen Sache anwaltlich vertreten wird und dass zum anderen der Anwalt für seine Tätigkeit ein Honorar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 4 Indes wird es teilweise streitig gesehen, ob ein Rückgriff auf die Gebührenvorschriften des VV Teil 1 in Betracht kommt. Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr enthält Anm. Abs. 1 zu VV 2508 einen Verweis auf die Anm. der VV 1000 und 1002 und die dort geregelten Entstehungsvoraussetzungen (hinsichtlich der Aussöhnungsgebühr siehe VV 2508 Rdn 18).[2] Die Entstehung ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids vor Beantragung des Vollstreckungsbescheids

Rz. 105 Beispiel: Nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids und Zustellung desselben an den Gegner meldet sich dieser vor Ablauf der Widerspruchsfrist telefonisch beim Rechtsanwalt des Antragstellers, um die Sache ggf. gütlich zu bereinigen. Die Vergleichsverhandlungen scheitern jedoch. Die Terminsgebühr ist zu erstatten. Der Rechtsanwalt hat den Anfall nicht zu vertreten,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beistandsleistung in einer mündlichen Anhörung

Rz. 18 Zur Beistandsleistung in einer mündlichen Anhörung, häufig auch als Verhandlung bezeichnet, zählen diejenigen Fälle, in denen der Betroffene zu bestimmten Anträgen angehört oder in denen mündlich verhandelt wird, etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ein das Verfahren einleitender Antrag

Rz. 21 Ein das Verfahren einleitender Antrag ist z.B. der Antrag des Antragsgegners auf Antragsabweisung. Es erwächst ihm eine volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr.[11] Demgegenüber hat der Antrag des Gegners auf Terminsanberaumung weder die Qualität eines Sachantrages bzw. Sachvortrages noch die eines ein Verfahren einleitenden Antrages und löst daher bei anschließender An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 10 Zu den Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen i.S.d. Nr. 2 zählen insbesondere: Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr nach VV 3401 (Nr. 2)

Rz. 9 Auch die Verfahrensgebühr nach VV 3401 reduziert sich bei vorzeitiger Erledigung. Insoweit gilt Nr. 2. Die Reduzierung tritt dann ein, wenn sich die Angelegenheit erledigt, bevor der Termin begonnen hat. Auch hier wird wegen der Einzelheiten auf die Kommentierung zu VV 3401 Bezug genommen, wo diese Fragen im Sachzusammenhang behandelt werden. Rz. 10 Auch im Falle der VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirken

Rz. 144 Nach Abs. 3 entsteht dem Rechtsanwalt eine Terminsgebühr für das Mitwirken an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung. Das Gesetz spricht nicht davon, dass der Rechtsanwalt die Besprechung selbst führt. Erforderlich und ausreichend ist es vielmehr, dass er dergestalt an der Besprechung teilnimmt, dass er in der Lage ist, jederz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Aufträge nach VV 3400, 3401 und 3403

Rz. 61 Erhält der Anwalt mehrere selbstständige Aufträge zu verschiedenen Einzeltätigkeiten nach den VV 3400, 3401 und 3403, so ist wiederum § 15 Abs. 6 zu beachten. Der Anwalt erhält zwar die Vergütung mehrmals, insgesamt jedoch nicht mehr als diejenige Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er von vornherein mit sämtlichen Tätigkeiten beauftragt worden wäre (§ 15 Abs. 6). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung

Rz. 10 Eine Anrechnung der im vorangegangenen Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr VV 2300 ist auch hier nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur bisherigen Anrechnungsvorschrift des § 118 Abs. 2 BRAGO, wonach eine Anrechnung schon deshalb ausgeschlossen war, weil die Geschäftsgebühr innerhalb eines behördlichen Verfahrens entsteht, findet sich ein sol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 156 § 25 gilt nicht, weil ein Klageverfahren vorliegt. Dessen Streitwert richtet sich nach der Höhe der verlangten Zahlung ohne Berücksichtigung der Nebenforderungen (§ 43 GKG), also insbesondere der Kosten des zugrunde liegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.[144]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sonstige Kosten

Rz. 46 Darüber hinaus sind alle sonstigen Kosten anlässlich einer Geschäftsreise vom Mandanten zu übernehmen, etwa Kosten der Gepäckaufbewahrung, notwendige Telegrafen- oder Fernsprechgebühren in Ausführung der Geschäftsreise, Kurtaxe, Reise- und Gepäckversicherung sowie Trinkgelder. Rz. 47 Bei Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug können z.B. Kosten für die Benutzung einer Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das erstinstanzliche Grundurteil wird bestätigt

Rz. 336 Wird das Grundurteil bestätigt, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe nach Abs. 1 nicht als neue Angelegenheit. Es liegt nur eine Angelegenheit vor; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR. Nach Verhandlung ergeht ein Grundurteil, wonach dem Kläger ein Ersatzanspruch i.H.v. 75 % ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahren über Rechtsmittel und vorausgegangener Rechtszug (Nr. 1) Rz. 2 Nr. 1 ist erst durch das 2. KostRMoG eingefügt worden. Diese Vorschrift stellt klar, dass das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gesonderte Angelegenheiten bilden. Diese Regelung basiert auf der früheren Vorschrift des § 15 Abs. 2 S. 2, die mit Inkrafttreten des 2. KostR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundgebühr (VV 6200)

Rz. 2 In VV 6200 ist die neu eingeführte Grundgebühr geregelt worden. Diese steht dem Rechtsanwalt einmalig zu, unabhängig davon, in welchen Verfahrensabschnitten er tätig geworden ist. Die Grundgebühr honoriert den Arbeitsaufwand, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht, also das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der erforderlichen Information...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kopien aus Fachzeitschriften/von juristischer Fachliteratur

Rz. 231 Werden z.B. zur Information des Gerichts Kopien bzw. Fotokopien vermeintlich einschlägiger Gerichtsentscheidungen, Aufsätze oder Auszüge aus Kommentaren eingereicht, ist bereits unklar, nach welcher Bestimmung hierfür die Dokumentenpauschale anfallen soll. In Betracht kommt allenfalls Nr. 1 Buchst. d. Werden die in Nr. 1 Buchst. d genannten Entstehungsvoraussetzungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Festsetzung nach Teilaufhebung eines Titels

Rz. 586 Nicht selten wird in der Praxis ein vorausgegangener Titel durch eine danach ergangene Entscheidung oder durch einen Vergleich nur teilweise ersetzt. Beispiel: Durch erstinstanzliches Urteil ist der Beklagte zur Zahlung von 5.000 EUR an den Kläger verurteilt worden. Im Berufungsverfahren einigen sich die Parteien durch einen Prozessvergleich darauf, dass der Beklagte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Die Gebühren (S. 1) 1. Überblick Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend. 2. Verfahrensgebühr, VV 3206 Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsgericht

Rz. 587 Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig für die Festsetzung ist gemäß § 788 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist. Als letzte Vollstreckungshandlung ist auch die Erteilung e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Parteien einigen sich nur über die im Rechtsmittelverfahren anhängigen Gegenstände

Rz. 187 Schließen die Parteien im Rechtsmittelverfahren nur über solche Gegenstände eine Einigung, die auch dort anhängig sind, so ist die Gebührenabrechnung einfach. Der Anwalt erhält die erhöhte Verfahrensgebühr, die Terminsgebühren sowie die erhöhte Einigungsgebühr nach VV 1004. Beispiel: Gegen das erstinstanzliche Urteil i.H.v. 10.000 EUR wurde in vollem Umfang Berufung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Im Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung etc. erwächst dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nach VV 3328 nicht schon mit der Beauftragung oder Antragstellung. Die Gebühr entsteht erst, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin stattfindet und der Rechtsanwalt daran teilnimmt.[5] I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beigeordneter Anwalt und Pflichtverteidiger

Rz. 51 Auch der im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnete Anwalt und der Pflichtverteidiger (§ 45) erhalten aus der Staatskasse die Erstattung ihrer aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 46). Der Umfang der zu erstattenden Auslagen wird allerdings durch § 46 Abs. 1 eingeschränkt. Auslagen werden danach ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gesamtheit der Kosten

Rz. 297 Die gesamten angefallenen Kosten im Beweisverfahren sind bei der Kostenfestsetzung mit einzubeziehen.[366] Gleiches gilt dann, wenn beide Verfahren dieselben Mängel betreffen und der Streitgegenstand der Hauptsache nur deshalb niedriger ist, weil die Klägerseite mit einem aus den Mängeln resultierenden Schadensersatzanspruch gegenüber einer unbestrittenen Forderung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch das 2. KostRMoG wurden die Geschäftsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, und in Verfahren nach der WBO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs nach § 82 SGG tritt, in wesentlichen Punkten neugeregelt. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung

Rz. 82 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht an die untere Instanz zurückverwiesen, ergibt sich die gebührenrechtliche Folge aus § 21 Abs. 1. Danach gilt das Verfahren nach der Zurückverweisung als neuer Rechtszug, was gemäß § 15 Abs. 2 zur Folge hat, dass der Anwalt – soweit er vor und nach der Zurückverweisung tätig wird – die Gebühren nebst Auslagenpauschale und U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Landwirtschaftssachen

Rz. 138 Landwirtschaftssachen sind zum Teil ZPO-Verfahren; dann kommt die Anwendung der Nr. 3 ohnehin nicht in Betracht, so dass es auf Anm. Abs. 2 nicht ankommt. Zum Teil handelt es sich aber auch um FG-Verfahren. Da diese Verfahren streitig geführt werden, gilt auch hier der Ausschluss der Nr. 3 nach Anm. Abs. 2. Rz. 139 Ebenso ist Nr. 3 auch hier in Verfahren über einstwei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 31 Mehrere Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO) oder der Abänderung der Prozesskostenhilferatenzahlung (§ 120a ZPO) in demselben Rechtszug gehören zu derselben Angelegenheit (§ 16 Nr. 3). Der Anwalt erhält die Gebühren (VV 3335, ggf. Termins- und Einigungsgebühr) insgesamt nur einmal, § 15 Abs. 2. Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung

Rz. 8 § 81 BRAGO a.F. regelte die Vergütung der Anwälte, die in einem schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach der SVertO für einen Schuldner, Gläubiger oder daran beteiligten Dritten tätig wurden. Wegen der Ähnlichkeiten des Verfahrens mit dem Insolvenzverfahren wurde auf diesbezügliche bestimmte Vorschriften der BRAGO Bezug genommen und nur für besondere Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 280 Der Strafsenat entscheidet über die Rechtsbeschwerde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (§ 119 Abs. 1 StVollzG). Er hat die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde im Beschlusswege als unzulässig oder offensichtlich unbegründet zu verwerfen (§ 119 Abs. 3 StVollzG), die Entscheidung aufzuheben und an die Strafvollstreckungs- oder Jugendkammer zurückzuverweisen (§ 11...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 51 Neben den Gebühren nach VV 2200 erhält der Anwalt selbstverständlich auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere also eine Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Einvernehmensanwalt Geschäftsreisen unternehmen muss, also etwa bei Besuchen in der JVA, bei denen er anwesend sein muss (§ 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG i.V.m. § 28 EuRAG), erhält er auch Fahrtkosten nach VV 700...mehr