Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 90 Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das sich nicht am Leitbild des Gebührensystems des RVG orientiert, so sind im Zweifel Auslagen nach VV 7000 abgegolten. Will der Anwalt solche Auslagen zusätzlich abrechnen, muss er dies ausdrücklich klarstellen.[145]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach dem Wortlaut des § 57 gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren nach den Vorschriften "dieses Abschnitts" gegeben. Der Anwalt kann daher gegen sämtliche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese in Verfahren nach Abschnitt 8 des RVG erlässt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausgangspunkt: §§ 114 ff. ZPO

Rz. 3 § 12 spricht solche Beiordnungen eines Rechtsanwalts an, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe ergehen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung und Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. § 121 ZPO ist die gesetzliche Grundlage für die Beiordnung. Wie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beitreibung des Anwalts in Analogie zu § 126 ZPO

Rz. 219 Das wünschenswerte Bestreben des RVG, die Rechtsverhältnisse der beigeordneten und bestellten Anwälte zusammen sowie möglichst einheitlich zu regeln, legt den Gedanken nahe, in Einzelbereichen normierte Grundsätze auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, ob sie einer allgemeinen Handhabung zugänglich sind und so zu einem gemeinsamen Regelwerk beitragen können. Rz. 220 Das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsrecht

Rz. 45 Ein Verstoß gegen die Pflichten des Abs. 3 hat für den Anwalt keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich um vergütungsrechtliche Spezialpflichten, die nicht als berufliche Grundpflichten nach §§ 43 ff. BRAO ausgestaltet sind. Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im RVG. Hätte der Gesetzgeber eine berufsrechtlich sanktionie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Pflichtverteidiger

Rz. 10 Im Strafverfahren kann dem Beschuldigten sogar gegen seinen ausdrücklichen Willen ein Verteidiger bestellt werden. Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfordert keinen Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Er kann neben dem Anspruch gegenüber der Staatskasse aufgrund seiner Beiordnung einen Anspruch auf die (Wahl-)Verteidigergebühren nach dem RVG gegen den Besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in den Eigenschaften nach § 1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auffangwert

Rz. 49 In allen übrigen (seltenen) Fällen kommt der Zeitgebühr eine Auffangfunktion zu, wenn keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen. Bei einer telefonischen Beratung im Rahmen einer sog. Steuerberater-Hotline ohne persönliche Kenntnis des Mandanten kann die Abrechnung mittels Zeitgebühr vorgenommen werden.[20] Rz. 50 Die Anwendung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Besondere Bestellung

Rz. 68 Die als Sondertatbestand zum Auslagenersatz normierte Regelung ist falsch etikettiert und deshalb deplatziert, weil ihr Normgehalt den Geltungsbereich der Bestellung eines Verteidigers eingrenzt und sie deshalb zu § 48 gehört. Selbst wenn der Anwalt (notwendige) Auslagen durch Nachforschungen zur Vorbereitung der Wiederaufnahme des Verfahrens gehabt hat, bekommt er si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Zulassung des Rechtsmittels und Rechtsmittelverfahren (Nr. 11)

Rz. 110 Zahlreiche Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren haben in sämtlichen Prozess- und Verfahrensordnungen die Verfahren auf Annahme und Zulassung von Rechtsmitteln komplizierter gemacht, so etwa die Einführung der Zulassungsberufung und der Zulassungsrevision in der ZPO durch das ZPO-Reformgesetz, die Einführung der Zulassungsberufung in den §§ 124, 124a VwGO oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bindungswirkung

Rz. 58 Die Entscheidung bindet den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (rechtlich) nur, wenn das Gericht die Erforderlichkeit der Reise feststellt, und zwar nach dem klaren Wortlaut vor deren Antritt.[101] Danach besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Herbeiführung einer Feststellungsentscheidung mehr.[102] Der Urkundsbeamte darf die Entscheidung nicht mehr infrage stelle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Rechtsschutzversicherung

Rz. 63 Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung stellt sich die Frage, ob auch eine Pauschvergütung nach § 42 vom Versicherungsschutz umfasst ist. Nach den ARB ist die "gesetzliche Vergütung" versichert. Hier wird man davon ausgehen müssen, dass auch die Pauschvergütung nach § 42 eine gesetzliche Vergütung in diesem Sinne ist, da sie im RVG selbst geregelt ist. Es handelt sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 73 Die Integration der Mediation in das RVG unterstreicht, dass die Mediation auch im vergütungsrechtlichen Sinne eine originäre anwaltliche Tätigkeit ist (siehe dazu § 1 Rdn 96 ff.). Rz. 74 Zivilrechtlich ist der zwischen den Medianten und dem Anwaltmediator geschlossene Mediationsvertrag als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter (§§ 611, 675 BGB) zu qualifizier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsanwalt und Patentanwalt

Rz. 145 Wird ein Rechtsanwalt sowohl als Rechtsanwalt als auch als Patenanwalt beauftragt (doppelter Auftrag), kann er sowohl Rechtsanwaltsgebühren als auch als Patentanwaltsgebühren fordern.[246] Der Partei sind dann neben den Rechtsanwaltsgebühren auch die entstandenen Patentanwaltsgebühren zu erstatten.[247] Eine Hinweispflicht auf die doppelte Vergütung dürfte nicht best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Alle Zahlungen

Rz. 61 Die generelle Mitteilungspflicht in Abs. 5 S. 2 erfasst alle Zahlungen, die "irgendwie" mit der Vergütung des Anwalts in der konkreten Angelegenheit zu tun haben könnten. Er kann die Anzeige aufgrund der klaren Regelung in Abs. 5 S. 2 nicht mit dem Hinweis auf seine Schweigepflicht ablehnen.[131] Der Rechtsanwalt muss also von sich aus alle bereits erhaltenen Zahlunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 7 Voraussetzung für eine Zusammenrechnung ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in den §§ 15 ff. geregelt (siehe § 15 Rdn 23 ff.). Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweiligen Gegenstandswerten zu ermitteln. Rz. 8 Dieselbe An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Eidesstattliche Versicherungen

Rz. 81 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer beweglichen Sache oder einer Menge bestimmter beweglicher Sachen muss der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird. Ferner muss der Schuldner im Rahmen der Forderungspfändung gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO dem Gläubiger die zur G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzung nach § 55

Rz. 25 Im Verfahren der Vergütungsfestsetzung nach § 55 ist der Anwalt antragsberechtigt, sofern er durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörde beschwert ist, also soweit die festgesetzte Vergütung hinter seinem Antrag zurückgeblieben ist. Hat die Verwaltungsbehörde dem Antrag entsprochen und ist der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Anwalt dagegen der Auffassung, ih...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Interesse des Antragstellers

Rz. 84 Den Verfahren über Anträge des Schuldners ist gemeinsam, dass sich abstrakt ein konkreter Gegenstandswert nicht angeben lässt. Maßgebend ist das Interesse des antragstellenden Schuldners, das sich wiederum nur aus dem konkreten Antrag und dem damit verfolgten Ziel nach billigem Ermessen bestimmen lässt.[124] Die Bestimmung gilt für alle Anträge des Schuldners in der V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Pauschale

Rz. 286 Die Vergütungspauschale erhält der Verfahrensbeistand gem. § 158 Abs. 7 S. 2 FamFG für jeden Rechtszug. Die Vergütungspauschale gilt gem. § 158 Abs. 7 S. 4 FamFG auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandener Aufwendungen [512] wie bspw. (auch erheblicher) Fahrtkosten[513] und Dolmetscherkosten[514] sowie die auf die Vergütung anfallend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeine Geschäftskosten

Rz. 367 Allgemeine Geschäftskosten werden nach § 4 Abs. 1 InsVV durch die Vergütung abgegolten. Besondere Kosten sind dagegen gem. § 4 Abs. 2 S. 1 InsVV als Auslagen zu erstatten, soweit sie angemessen sind. Allgemeine Geschäftskosten sind solche Kosten, die beim Verwalter ohne Bezug auf ein bestimmtes Verfahren anfallen, also auch entstanden wären, hätte er dieses Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 4 schafft den rechtlichen Rahmen für die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung im außergerichtlichen Bereich. Ergänzend sind die allgemeinen Erfordernisse des § 3a zu beachten. Für eine erfolgsabhängige Vereinbarung gelten hingegen die qualifizierten Voraussetzungen des § 4a. Rz. 2 Abs. 1 übernimmt die bis 2008 geltende Altfassung des Abs. 2 S. 1. § 4 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Festsetzung durch Prozessgericht

Rz. 324 Wenn die Höhe der Vergütung nach § 2221 BGB weder durch eine Erblasserbestimmung, noch durch eine Vergütungsvereinbarung ermittelt werden kann, ist ein diesbezüglicher Streit zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben vor dem Prozessgericht – und nicht etwa vor dem Nachlassgericht – auszutragen.[586] Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sollte der Testamentsvollstrecke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendungsbereich

Rz. 49 Abs. 2 regelt die Haftung der mehreren Auftraggeber gegenüber ihrem Rechtsanwalt (vgl. Rdn 44). Die Haftung der Auftraggeber untereinander und etwaige Ausgleichsansprüche bestimmen sich dagegen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.[65] Abs. 2 legt allerdings nicht nur die Höchst-, sondern andererseits auch die Mindestgrenze der Haftung des einzelnen Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rahmengebühren in sozialrechtlichen Verfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufrechnung mit Geldstrafe

Rz. 59 Die Frage, welcher Rechtsbehelf gegeben ist, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit einer Geldstrafe aufrechnet, dürfte nunmehr durch die ausführlich begründete Entscheidung des BGH[46] dahin gehend entschieden sein, dass die Einwendungen des Anwaltes gegen die Aufrechnung als Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung seitens der S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begrenzung nach § 39 Abs. 2 GKG

Rz. 30 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 betrifft unmittelbar nur die Fälle, in denen sich der Gegenstandswert nach dem RVG berechnet. Sofern sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 i.V.m. den Vorschriften des GKG berechnet, findet sich dort in § 39 Abs. 2 GKG eine gleich lautende Vorschrift. Der Beschränkung nach Abs. 2 S. 1 bedarf es insoweit also nicht mehr, da in diesen F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zulassung der Beschwerde/Kostenentscheidung

Rz. 26 Vor einer Erinnerungsentscheidung des Gerichts des Rechtszugs ist eine Beschwerde unzulässig.[76] Nach der gerichtlichen Entscheidung über die Erinnerung kann nur Beschwerde eingelegt werden (zur Abhilfeentscheidung des Urkundsbeamten vgl. Rdn 16, 19).[77] Ist die zur Entscheidung stehende Frage von grundsätzlicher Bedeutung, lässt das Gericht nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verwirkung

Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen pflichtwidrigen Amtsführung des Testamentsvollstreckers in Betracht, wenn diesem insofern ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist.[624] Die Anforderungen sind freilich streng; der Vorwurf langsamer und ineffektiver Arbeit des Vollstreckers führt noch nicht zu einer Verwirkung....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Die Vergütung des Sachwalters (§ 270 InsO)

Rz. 376 Gem. § 270 Abs. 1 S. 1 InsO ist der Schuldner berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. Der Sachwalter im Insolvenzverfahren erhält gem. § 12 Abs. 1 InsVV regelmäßig eine Vergütung i.H.v. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Antrag

Rz. 146 Entgegen dem KG[145] geht das LG Berlin[146] davon aus, dass eine Erstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn bereits vor Verbindung ein Antrag auf Bestellung oder Beiordnung gestellt war. Eine Antragstellung nach der Verbindung soll dagegen unerheblich sein. Dies dürfte jedoch zu weit gehen. Die Gesetzesbegründung knüpft nicht an die Antragstellung an, sondern stel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Die Vergütung des Treuhänders (§ 293 InsO)

Rz. 381 Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er gem. § 286 InsO nach Maßgabe der §§ 287 bis 303 InsO von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit. § 292 InsO regelt die Rechtsstellung und die Aufgaben eines in diesem Verfahren mitwirkenden Treuhänders. Für den Treuhänder ergibt sich der Anspruch auf Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtsbeistand

Rz. 43 Für die Übertragung der Sache auf einen Rechtsbeistand gilt § 5 ebenfalls. Der gegenteiligen Auffassung[19] kann nicht gefolgt werden, zumal sich die Entscheidungen, auf die sich die Gegenauffassung beruft, nur mit der Frage befassen, ob im Rahmen der Prozesskostenhilfe ein Rechtsbeistand als Vertreter nach § 5 beauftragt werden kann. Rz. 44 Es ist nicht nachzuvollzieh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Unabhängigkeit

Rz. 130 Ein wesentliches Merkmal anwaltlicher Tätigkeit ist die Unabhängigkeit. Dies ergibt sich neben § 3 BRAO, demzufolge der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ist, auch aus den §§ 1, 7 Nr. 8 und 43a BRAO.[213] Allerdings ist der Begriff der Unabhängigkeit höchst unscharf, sodass sich aus ihm kaum rechtliche Folgerun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgrenzungen

Rz. 5 Die im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgte Beiordnung ist abzugrenzen von anderweitigen Beiordnungen oder Bestellungen eines Rechtsanwalts. Die Beiordnung unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat ihren Ansatzpunkt darin, dass eine Vertretung der Partei durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, die Partei aber nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Europäische Kontenpfändung

Rz. 5 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO (Europäische Kontenpfändung), in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 1 wie bei der Vollziehung eines Arrests (vgl. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4) die 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309 und die 0,3-Terminsgebühr VV 3310.[5] Gem. § 63 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anzeigepflicht auch bei Rückzahlung an den Zahlenden oder Dritte

Rz. 62 Auch Zahlungen oder Vorschüsse, für die ausdrücklich oder stillschweigend eine Rückzahlung vom Anwalt mit dem Einzahler vereinbart worden ist, müssen angezeigt werden.[135] Das gilt auch, wenn der im Wege der PKH beigeordnete Anwalt vereinnahmte Zahlungen von der Partei oder einem Dritten, die womöglich in Unkenntnis der Zahlungsbefreiung erbracht worden sind, an dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorzeitige Beendigung im Falle einer Honorarvereinbarung

Rz. 281 Haben Anwalt und Auftraggeber eine Honorarvereinbarung getroffen, so soll Abs. 4 nicht anwendbar sein.[215] In dieser Pauschalform ist die Aussage unzutreffend: Soweit sich Anwalt und Auftraggeber bei der Honorarvereinbarung am gesetzlichen Leitbild orientieren, kann Abs. 4 sehr wohl anzuwenden sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Honorarvereinbarung lediglich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einzelne Forderungen

Rz. 262 Haben die verschiedenen Auftraggeber den Anwalt zwar in derselben Sache, aber wegen verschiedener Gegenstände beauftragt, ist ähnlich zu rechnen. Die Gebühren berechnen sich jetzt aus dem zusammengerechneten Wert (§ 22 Abs. 1); eine Erhöhung nach § 7 Abs. 1 kommt nicht in Betracht. Beispiel: In einer Verkehrsunfallsache klagt der Fahrzeugeigentümer A auf Schadensersa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Bezugnahme auf Tabelle

Rz. 321 Ob es für eine wirksame Festlegung der Vergütung ausreicht, wenn der Erblasser Bezug auf eine der Tabellen nimmt, die die Praxis zur Bestimmung der angemessenen Vergütung in § 2221 BGB entwickelt hat (siehe dazu Rdn 326 ff.), ist umstritten. Für die Wirksamkeit spricht, dass es sich bei derartigen Tabellen um offenkundige Tatsachen (§ 291 ZPO) handeln dürfte, über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Außergerichtliche Angelegenheit

Rz. 7 Abs. 1 findet nur Anwendung auf eine Vergütungsvereinbarung, die für eine außergerichtliche Angelegenheit geschlossen wird. Aus der Bezugsgröße der gesetzlichen Vergütung folgt zudem, dass für die Tätigkeit des Anwalts in dieser außergerichtlichen Angelegenheit gesetzliche Gebühren existieren müssen. Keine Anwendung findet Abs. 1 daher auf die Bereiche der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1

Rz. 19 Dasselbe Ergebnis ergibt sich aber auch schon aus § 15a Abs. 1 i.V.m. § 58.[26] Denn der Rechtsanwalt kann über § 15a Abs. 1 wählen, an welchen Vergütungsschuldner er sich wendet.[27] Die Grenze ist lediglich, dass er nicht mehr als beide Gebühren gekürzt um den Anrechnungsbetrag beanspruchen kann.[28] Verlangt der Rechtsanwalt z.B. für die außergerichtliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 63 Ist ein Rechtsanwalt gestorben, so kann die Rechtsanwaltskammer gem. § 55 Abs. 1 BRAO einen Rechtsanwalt zum Abwickler der Kanzlei bestellen. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und auf Kosten des Vertretenen tätig. Der Vergütungsanspruch steht daher nicht dem Abwickler, sondern den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Höhe des Vergütungsanspruchs

Rz. 186 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den §§ 3 ff. VBVG. §§ 3 ff. VBVG sind mit Wirkung vom 27.7.2019 geändert worden.[312] Hierdurch ist insbesondere eine Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung um durchschnittlich 17 % erfolgt und für die Vergütung der Berufsbetreuer ist die bis zum 26.7.2017 bestehende Kombination aus dem Produkt von Stundensatz und Stund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Patentanwälte

Rz. 23 Die Festsetzung der Vergütung von Patentanwälten ist im Verfahren nach § 11 nicht möglich, da sich die Vergütung der Patentanwälte nicht nach dem RVG richtet.[9] Dass die Vergütung eines Patentanwalts im gerichtlichen Verfahren erstattungsfähig und gegen den Gegner festsetzbar ist, ändert hieran nichts.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Eigenartiges Gesamtschuldverhältnis

Rz. 50 Bei einer gemeinsamen fremdnützigen Beauftragung des Anwalts zugunsten eines Mandanten (ggf. mit mehreren Gegenständen) haften die Auftraggeber für alle Gebühren gesamtschuldnerisch, weil der Anwalt von ihnen die nämliche Vergütung einfordern kann. Diese Fallgestaltung ist jedoch in der Praxis nur selten anzutreffen. Hingegen findet sich häufig eine gemeinsame eigennü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung

Rz. 35 Der Anspruch nach Abs. 1 S. 1 verjährt nach § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist, und in Ermangelung einer gerichtlichen Entscheidung mit anderweitiger Erledigung (Abs. 5 S. 1). Das gilt auch dann, wenn der Pflichtverteidiger vor Rechtskraft ausschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bei Beiordnung durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 29 § 57 regelt aber nur den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde nach §§ 44 ff. in Bußgeldsachen. Insoweit gilt § 62 OWiG. Die von § 59a Abs. 2 und 3 erfassten Verfahren sind aber keine Bußgeldsachen, sondern Strafsachen und Rechtshilfeverfahren mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (§ 1 Abs. 1, 2 IRG).[24] Bußgeldverfahren sind Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses (§ 73 InsO)

Rz. 379 Für die Mitglieder des Gläubigerausschusses (§ 67 InsO) ergibt sich der Anspruch auf Vergütung und Auslagenerstattung aus § 73 InsO i.V.m. § 17 InsVV. Nach § 17 InsVV beträgt die Vergütung je nach Umfang der erbrachten Tätigkeit zwischen 50 und 300 EUR pro Stunde, wobei insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu b...mehr