Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anderweitige Beendigung des Verfahrens (Abs. 2 S. 2, 2. Alt.)

Rz. 133 Die gleichen Grundsätze gelten, wenn das Verfahren nicht durch eine rechtskräftige Entscheidung endet, sondern anderweitig, also etwa durch Rücknahme des Kostenfestsetzungsantrags, Einigung, Erledigung, Kündigung oder Niederlegung des Mandats. Hier kann auf die Grundsätze des Abs. 1 zugegriffen werden (siehe Rdn 18 ff.). Rz. 134 Auch hier können Abwicklungstätigkeiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vereinbarung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 68 In Anbetracht der Bandbreite der Entscheidungen und der Unkalkulierbarkeit ist dringend anzuraten, bei Einschaltung von Hilfspersonen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5 eine Vergütungsvereinbarung dahin gehend zu treffen, dass der Anwalt auch bei Einschaltung anderer als der in § 5 genannten Personen die gesetzliche Vergütung berechnen darf.[61] Eine solche Hono...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Gegenstandswert

Rz. 33 Bei Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), muss der Gegenstandswert angegeben werden, aus dem sich die jeweilige Gebühr berechnet. Dies kann dergestalt geschehen, dass zu Beginn der Kostenrechnung der Gegenstandswert angegeben wird, wenn sich alle Gebühren nach demselben Wert richten (Berechnungsbeispiel a), siehe Rdn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung durch die Bußgeldbehörde (Abs. 2 S. 2)

Rz. 62 Die Vorschrift korrespondiert mit § 45 Abs. 5 und § 55 Abs. 7. Eine Vorabfeststellung zu der Frage, ob die geplante Reise verfahrensnotwendig ist, qualifiziert sich als Vorstufe zur Vergütungsfestsetzung. Wenn für Letztere die Verwaltungsbehörde sowohl zuständig als auch Schuldnerin ist, erscheint es nur folgerichtig, dass sie auch die Feststellungen dazu trifft, wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Normalfall

Rz. 63 Sind die Gegenstände der aufeinander anzurechnenden Angelegenheiten identisch, ergeben sich keine Probleme. Herkömmlicherweise wird die zuerst entstandene Gebühr voll abgerechnet und dann der Anrechnungsbetrag bei der zweiten Rechnung wie ein Vorschuss netto in Abzug gebracht. Der Anwalt kann allerdings auch umgekehrt vorgehen. Am Ergebnis ändert sich dabei nichts. Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Antrag des Gebührenschuldners

Rz. 345 Beantragt der Gebührenschuldner die Vergütungsfestsetzung, wozu er nach Abs. 1 berechtigt ist, richtet sich der Gegenstandswert nach seinem Interesse. Es kommt dann auf die Vergütungsforderung an, deren sich der Anwalt (noch) berühmt. Geleistete Zahlungen sind abzuziehen. Beispiel: Der Anwalt stellt dem Mandanten 3.000 EUR in Rechnung. Der Mandant ist der Auffassung,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Normengleiche Regelungen

Rz. 157 Auch rechtsgeschäftliche Bestimmungen sind keine Rechtsnormen. Sie und Allgemeine Geschäftsbedingungen werden aber, wie Rechtsnormen behandelt, wenn ihr Geltungsbereich über den Bezirk des Beschwerdegerichts hinausreicht.[94] Rz. 158 Entsprechend werden typische Erklärungssachverhalte wie etwa Satzungen von Kapitalgesellschaften,[95] Vereinssatzungen,[96] Stiftungssat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Nr. 13)

Rz. 113 Das erstinstanzliche Prozessverfahren und der erste Rechtszug des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bilden dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.[27] 1. Verfahren nach dem KapMuG Rz. 114 Durch die Einführung von Musterverfahren können bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen (vgl. § 1 Abs. 1 KapMuG)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wert der Hauptsache

Rz. 68 Im Verfahren nach § 888 ZPO auf Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft entspricht das Interesse des Gläubigers nach allerdings umstrittener Auffassung in der Regel dem Wert der Hauptsache.[101] Denn das Verfahren ist auf endgültige Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers gerichtet.[102]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Keine Berufung auf Wegfall der Bereicherung

Rz. 191 Auf Entreicherung bzw. den Wegfall der Bereicherung kann sich der Anwalt bei der Rückforderung eines unberechtigt festgesetzten Betrages und eines auf Rechtsmittel der Staatskasse neu festgesetzten Betrages nicht berufen. Das Recht der Staatskasse auf (teilweise) Rückforderung infolge – geringerer – Neufestsetzung oder fehlender Festsetzung ist ein öffentlich-rechtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die gerichtliche Wertfestsetzung

Rz. 248 Gegen den Beschluss nach § 31 Abs. 1 findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zulässt.[112] Rz. 249 Anfechtbar ist immer die Ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Nach Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch auf Vorschuss

Rz. 125 Wird der Anwalt erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner beauftragt, ist dies zwar wirksam, weil der Übergang der Verfügungsbefugnis vom Insolvenzschuldner auf den Insolvenzverwalter gemäß § 81 InsO nur Verfügungsgeschäfte betrifft, nicht aber auch Verpflichtungsgeschäfte. Für die Gebühren des Anwalts, der insoweit Neugläubiger ist, haftet j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Recht auf Vorschuss

Rz. 2 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt hat nach § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss verlangt, liegt in seinem Ermessen. Er ist also nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu verlangen. Verlangt er ihn aber, liegen die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 vor und enthält der Antrag alle erforderlichen Angaben und Erklärungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Widerklage und Widerantrag (Nr. 4)

Rz. 84 Für die Erhebung der Widerklage ist die Staatskasse nur dann vergütungspflichtig, wenn der Rechtsanwalt hierfür ausdrücklich beigeordnet worden ist. Das gilt auch für die Rechtsverteidigung gegen eine Widerklage. Darüber hinaus bedarf es auch für die Tätigkeit im Hinblick auf einen Widerantrag in Familiensachen einer gesonderten PKH-/VKH-Bewilligung und einer ausdrück...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unanfechtbarkeit der Entscheidung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge erfasst Beschlüsse in jeder Instanz.[7] Die Vorschrift eröffnet damit den Gerichten im Falle der gerügten entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Möglichkeit der Selbstkorrektur bei unanfechtbaren Beschlüssen.[8] Rz. 6 In § 12a ist allerdings keine ausdrückliche, dem § 321a ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verbraucherberatung (§ 34 Abs. 1 S. 3)

Rz. 73 Hat der Rechtsanwalt für seine Beratung keine Gebührenvereinbarung getroffen, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. S. 3 dieser Vorschrift kappt den Vergütungsanspruch gegenüber einem Verbraucher bei 250 EUR; die Vergütung für die Erstberatung darf 190 EUR nicht übersteigen. Abs. 1 ist in beiden Fällen anwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Höhe der Reisekosten bei Beschränkung

Rz. 131 Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Rechtsanwalt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beigeordnet, so erhält der Rechtsanwalt keine Reisekosten für die Reise außerhalb des Gerichtsbezirks. Reisekosten werden vergütet für die Reise ab Eintritt in den Gerichtsbezirk bis zum Sitz des Prozessgerichts (siehe § 46 Rdn 29). Abzus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmende Gründe (S. 1)

Rz. 39 In der Vereinbarung sind nach Abs. 3 S. 1 die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ausweislich der Motive soll die Anwaltschaft insoweit nicht mit besonderen Recherche- oder Rechtsprüfungspflichten belastet werden; festgehalten werden muss in der Vereinbarung nur das, was im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Abrechnung

Rz. 93 Beauftragt der Anwalt Personen, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, so braucht er dies in seiner Abrechnung nicht gesondert auszuweisen, insbesondere ist es nicht zwingende Voraussetzung des § 10 Abs. 2, die Hilfsnorm des § 5 zu zitieren. Zur Überprüfbarkeit der Abrechnung empfiehlt es sich allerdings, auch § 5 anzugeben. Rz. 94 Beauftragt der Anwalt dagegen H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 41a enthält eine besondere Gebühr für die Vertretung im erstinstanzlichen Musterverfahren. Sie steht nur dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, zu. Die Gebühr soll seinen Mehraufwand angemessen honorieren. Rz. 2 Die Gebühr ist auf Antrag durch das OLG zu bewilligen. In Abs. 1 sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung geregelt. Die Gebühr darf einen Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Hemmung der Verjährung der Vergütung des Pflichtverteidigers

Rz. 151 Beim Pflichtverteidiger stellt sich die Situation anders dar. Er kann den Auftraggeber nach § 52 Abs. 1 S. 1 jederzeit wegen der zuvor verdienten Wahlverteidigergebühren in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 gegeben sind. Die Verjährung seiner Ansprüche richtet sich daher nach § 52 Abs. 5 S. 1; allerdings hemmt der Antrag nach § 55 Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 4)

Rz. 21 Nr. 4 regelt rechtswegübergreifend, dass Eilverfahren (Arrestverfahren, Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Anordnungen sowie Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren nach Art. 18 der VO (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Rz. 73 Mit zum Rechtszug gehört das Verfahren auf Überprüfung eines Urteils, das im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangen ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungszweck

Rz. 5 Zweck des § 41a ist es, dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, angemessen zu vergüten, dass Rz. 6 Mit dem Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. GNotKG

Rz. 3 Die Gerichtsgebühren ergeben sich aus Teil 1 Hauptabschnitt 3 Abschnitt 5 und Abschnitt 6 GNotKG. Der Geschäftswert in Verfahren nach dem SpruchG ist in § 74 GNotKG geregelt. Der Antragsgegner als Kostenschuldner ergibt sich aus § 23 Nr. 14 GNotKG. Die bestehen bleibende Haftung des Antragsgegners auch für den Fall, dass die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Rz. 57 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf das Eilverfahren zur Erwirkung eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, weil es sich verfahrensrechtlich im Verhältnis zur Hauptsache um "verschiedene" Angelegenheiten handelt, die eigene Kosten verursachen (vgl. § 17 Nr. 4). Soll die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Vorzeitige Beendigung

Rz. 69 Endet der Auftrag vor der Fertigstellung des Gutachtens, hängt die Entstehung der Vergütung nach Abs. 1 S. 1 wesentlich vom Inhalt der getroffenen Vereinbarung ab. Haben die Parteien keine eindeutige Regelung getroffen, hat gemäß §§ 133, 157 BGB eine Auslegung der Vereinbarung zu erfolgen. Führt auch sie zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist im Zweifel eine Abgrenzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bewertung

Rz. 3 Damit steht fest, was zu bewerten ist, nicht aber, wie zu bewerten ist. Das richtet sich für die Anwaltsgebühren nach § 23. Diese Vorschrift behandelt fünf verschiedene Sachverhalte:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 37 Nach § 107 ArbGG kann das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG durch Vergleich beendet werden. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 stets eine 1,5 Einigungsgebühr. Auf diese wird zwar in Abs. 1 nicht ausdrücklich Bezug genommen; da sie aber nach VV Vorb. 1 neben den in anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein Feststellungsverfahren gem. § 46 Abs. 2

Rz. 17 Nach § 46 Abs. 2 kann das Gericht auf Antrag die Feststellung treffen, dass Reisekosten oder Aufwendungen (§ 670 BGB) erforderlich sind. Für Gebühren ist diese Feststellung ausgeschlossen. Neben dem Feststellungsverfahren nach § 46 Abs. 2 bietet aber auch die Festsetzung eines Vorschusses nach § 47 Abs. 1 die Möglichkeit, zu klären, ob Auslagen von der Staatskasse ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Die Tätigkeit des Anwalts geht über den Verfahrensgegenstand hinaus oder tritt dahinter zurück

Rz. 27 Auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit über den Verfahrensgegenstand hinausgeht, die Bevollmächtigten in einem Termin zur mündlichen Verhandlung etwa Vergleichsgespräche über nicht rechtshängige Gegenstände führen, die allerdings nicht zum Vergleichsabschluss führen, steht für die vom Verfahrensgegenstand nicht erfasste anwaltliche Tätigkeit das Antragsrecht nach A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zuständigkeiten

Rz. 84 Zuständig zur Erhebung der Verjährungseinrede ist nicht der für die Festsetzung zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, sondern, etwa in Nordrhein-Westfalen, der Bezirksrevisor als zur Vertretung der Staatskasse zuständiger Beamter,[182] der allerdings die Einwilligung des ihm unmittelbar vorgesetzten Präsidenten einholen muss,[183] wenn er die Verjährungseinred...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerde und anschließende Erinnerung gegen Abhilfebeschluss

Rz. 109 Wird der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom Rechtspfleger abgeholfen und wird dagegen nunmehr Erinnerung erhoben, liegen verschiedene Angelegenheiten vor.[26] Beispiel: Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss legte der Kläger sofortige Beschwerde ein. Die Rechtspflegerin half der sofortigen Beschwerde ab und hob die Kosten des Beschwerdeverfahrens g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Nr. 3 benennt bestimmte Verfahren bzw. Verfahrensabschnitte, die gebührenrechtlich zum Rechtszug bzw. zum Verfahren gehören. Dies sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 58 Berücksichtigt das Gericht die Abtretung nicht und verweigert es die Auszahlung des Kostenerstattungsanspruchs, so kann der Anwalt hiergegen aus eigenem Recht vorgehen, da er in seinen Rechten betroffen ist. Strittig ist, welcher Rechtsbehelf ihm zusteht. Die Auffassungen reichen dabei vom Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Art. XI § 1 KostenRÄndG 1957, (jetzt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Regeln

Rz. 48 Aus dem Zusammenspiel der Regelungen in § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 ergeben sich folgende Regeln:[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zeitpunkt

Rz. 24 Der Antrag ist spätestens vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Musterverfahren zu stellen. Dieser späteste Zeitpunkt liegt noch vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr. Die Gebühr wird erst mit Abschluss des erstinstanzlichen Musterverfahrens fällig (vgl. näher bei Rdn 45 ff.). Die Fälligkeit der Gebühr ist damit keine Zulässigkeitsvoraussetzung des Antra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Uneingeschränkte Auskunftspflicht

Rz. 60 Auch weshalb gezahlt wurde, ist für die Anzeigepflicht ohne Belang. Es reicht auch nicht aus, im Festsetzungsantrag zu erklären, keine für eine Anrechnung bedeutsamen Zahlungen erhalten zu haben. Nach Abs. 5 S. 2 ist im Antrag ohne diese Einschränkung anzugeben, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt erhalten hat.[129] Nur die frühere Regelung in § 101 Abs. 3 BRAGO ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Abhilfe

Rz. 215 Ändert das Gericht auf die Beschwerde hin seinen Festsetzungsbeschluss, wozu es nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG; § 55 Abs. 3 S. 1 FamGKG berechtigt und verpflichtet ist, dann liegt darin eine die Beschwerde erledigende verfahrensrechtliche Überholung. Rz. 216 Soweit das Gericht sich der Auffassung des Beschwerdeführers anschließt, endet damit das Beschwerdeverfahren insgesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Urkundsbeamter

Rz. 19 Dieses Verfahren kommt dem materiellen Recht speziell insoweit entgegen, als die Erforderlichkeit von Auslagen aus objektivierender Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen ist (vgl. § 46 Rdn 6 f.), so dass eine Entscheidung durch einen der Beteiligten die Gefahr der Einseitigkeit in sich bergen würde. Faktisch ist dieses Risiko allerdings nicht gebannt, weil der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. VV 1008 nicht anwendbar

Rz. 22 Vertritt der Anwalt in einem Spruchverfahren mehrere Antragsteller, so sind an sich die Voraussetzungen der VV 1008 gegeben, da der Tätigkeit derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Der Anwalt wird hinsichtlich der Sache tätig, nicht hinsichtlich der Anteile. Die Anteile sind lediglich Bemessungsfaktor. Ungeachtet dessen wird in Abs. 2 Hs. 2 die Anwendung der VV 1008 inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 267 Kündigt der Auftraggeber, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts vorgelegen hat, bleibt es bei § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4. Der Anwalt behält die volle Vergütung, die er bis zu diesem Zeitpunkt verdient hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 22 Eine ausdrückliche Regelung, wer antragsberechtigt ist, fehlt. Es gilt daher nach allgemeinen Grundsätzen, dass nur derjenige den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kann, der durch die anzufechtende Entscheidung der Verwaltungsbehörde beschwert ist. Rz. 23 Eine Mindestbeschwer ist nicht vorgesehen. Insbesondere gilt nicht die Wertgrenze der sonstigen Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ein Streitgenosse ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Rz. 106 Ist nur ein Streitgenosse nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wie das häufig in Kfz-Haftpflichtsachen mit gewerblichen Fahrzeugen vorkommt, kann der Gegner unter keinen Umständen den vollen Umsatzsteueranteil der gemeinsamen Anwaltskosten schulden. Diese Steuer steht in einem direkten (prozentualen) Verhältnis zur abgerechneten Leistung, so dass sie maximal auf den jewe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsschutzversicherung

Rz. 53 Das in § 5 ARB enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. Denn § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO bestimmt, dass dem Rechtsanwalt in eigener Sache die Gebühren und Auslagen zu erstatten sind, die er als Gebühren und Auslagen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Fälligkeit

Rz. 33 Der Anspruch nach Abs. 1 S. 1 wird nicht schon nach § 8 fällig. Wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, kann der Anspruch erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens geltend gemacht werden. Dies ist zwar ausdrücklich nicht geregelt, kommt jedoch insoweit in Abs. 5 S. 1 zum Ausdruck, als dort angeordnet ist, dass die Verjährung erst mit Rechtskraft der das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 56 steht im Zusammenhang mit § 55 und regelt einheitlich das Verfahren bei Erinnerungen und Beschwerden des beigeordneten oder bestellten bzw. des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalts oder der Staatskasse gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen. Für das Erinnerungsverfahren gelten nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1, Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 11 Der nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von den Vertretenen seine Vergütung fordern, sobald sie fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Vergütung bestimmt sich nach § 8 Abs. 1. Gegen alle Vertretenen wird die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 2 mit Beendigung des Rechtszuges oder nach § 8 Abs. 1 S. 1 fällig, wenn der Rechtsanwalt erklärt, da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prüfung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung

Rz. 40 Die Voraussetzung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung (Abs. 1 Nr. 2) ist Bestandteil sowohl der Zulässigkeits- als auch der Sachprüfung. Einerseits ist darüber zu befinden, ob eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung formell rechtmäßig geltend gemacht wurde. Hierbei handelt es sich um die Zulässigkeitsprüfung, ob die Anhörungsrüge statthaft ist und de...mehr