Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Höhe der Reisekosten bei Beschränkung

Rz. 131 Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Rechtsanwalt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beigeordnet, so erhält der Rechtsanwalt keine Reisekosten für die Reise außerhalb des Gerichtsbezirks. Reisekosten werden vergütet für die Reise ab Eintritt in den Gerichtsbezirk bis zum Sitz des Prozessgerichts (siehe § 46 Rdn 29). Abzus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbindungswille des Mandanten

Rz. 16 Ein Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn der Mandant Rechtsbindungswillen hatte.[13] Das kann vor allem bei Tätigkeiten für Freunde oder Bekannte oder bei Anfragen im Rahmen geselliger Anlässe problematisch sein. Maßgeblich dafür, ob Rechtsbindungswille vorliegt, ist, ob der Adressat unter gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Einlegung eines Rechtsmittels als Einzeltätigkeit

Rz. 147 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, ohne dass ihm auch schon der Auftrag zur Verteidigung des Angeklagten oder zur Vertretung des Privat- oder Nebenklägers übertragen ist, so ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3)

Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (Abs. 1 S. 5). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 14 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Verfahrensgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6300 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR.[18] Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zur Rückabwicklung bei rechtsgrundloser Leistung

Rz. 66 Hat die Staatskasse bereits Vorschusszahlungen erbracht, bevor der Anspruch durch vorwerfbares Verhalten des Anwalts wieder entfallen ist, oder erfährt sie erst nach endgültiger Anspruchserfüllung, dass ein Anspruchshindernis vorliegt, kommt ein öffentlich-rechtliches Rückabwicklungsverhältnis in Betracht. Die Staatskasse kann jedoch nicht einfach eine Rückzahlungsfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Prozesskosten- und Beratungshilfe

Rz. 81 Für ein Mediationsverfahren kann keine staatliche Kostenhilfe beansprucht werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheitert bereits an dem fehlenden forensischen Bezug der Mediation. Sie kann selbst dann nicht gewährt werden, wenn die außergerichtliche Mediation auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt werden so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einverständnis des Pflichtverteidigers

Rz. 137 Die eingeschränkte Bestellung soll aber dann mit der Folge, dass keine Reisekosten aus der Staatskasse zu erstatten sind, zulässig sein, wenn der bestellte Anwalt zuvor sein Einverständnis mit der eingeschränkten Bestellung erklärt hat.[278] Das erscheint zutreffend, weil die eingeschränkte Bestellung dann allein auf der Verzichtserklärung beruht.[279] Wird dieser Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 111 Sind neben der Hauptsache auch vorgerichtlich anzurechnende Kosten mit eingeklagt und schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten, dann können sich Probleme bei der Anrechnung ergeben. Es kommt dann auf den Inhalt des Vergleichs bzw. seine Auslegung an. Rz. 112 Soll in einem Vergleich die Geschäftsgebühr berücksichtigt werden, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 27 IntErbRVG (Buchst. f)

Rz. 114 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Wirkung zum 17.8.2015 eingeführt. § 27 IntErbRVG regelt die innerstaatliche Zuständigkeit zur Ausstellung von Bescheinigungen nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b, Art. 60 Abs. 2 und Art. 61 Abs. 2 ErbVO i.V.m. dem im Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wert des Beschwerdegegenstands

Rz. 79 Ohne Beschwer von mehr als 200 EUR (Abs. 3 S. 1) ist eine Beschwerde unzulässig, es sei denn, die Beschwerde ist zugelassen worden (siehe Rdn 96). Ist die Beschwer von mehr als 200 EUR erreicht – was schon bei 200,01 EUR der Fall ist – dann ist die Beschwerde zulässig. Rz. 80 Nun tritt als zweite Zulässigkeitshürde der Wert des Beschwerdegegenstands hinzu. Der bestimmt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 36 Verteidigt sich der Beklagte unter Berufung auf ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht, dann erhöht das nicht den Wert des gerichtlichen Verfahrens. Nur das mit dem Antrag verfolgte Interesse ist Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens und damit auch Bewertungsgegenstand. Bei der gerichtlichen Wertfestsetzung wird nicht berücksichtigt, dass der Anwalt des Beklagten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schätzung durch Sachverständige

Rz. 106 Insoweit eine Schätzung des Geschäftswerts durch Sachverständige gemäß § 80 GNotKG erforderlich wird, ist in dem Beschluss über die Wertfestsetzung auch über die Kosten der Schätzung mit zu entscheiden. Diese Kosten können ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegt werden, der durch Unterlassung der Wertangabe, durch unrichtige Angabe des Werts, durch unbegründe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 149 FGO

Rz. 63 In der Finanzgerichtsbarkeit setzt ebenfalls der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 149 Abs. 1 FGO). Rz. 64 Gegen dessen Entscheidung ist ausschließlich die befristete Erinnerung binnen zwei Wochen gegeben (§ 149 Abs. 2 FGO). Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, sofern ihr der Urkundsbeamte nicht abhilft. Rz. 65 Eine Beschwerde ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Landes- und Bundeskasse

Rz. 92 Das gilt insbesondere auch, wenn die Landes- und Bundeskasse betroffen sind. Nach Beendigung des Verfahrens i.S.v. Abs. 2 muss stets das erstinstanzliche Gericht entscheiden, auch wenn der Anspruch nicht gegen die Landeskasse, sondern gegen die Bundeskasse gerichtet ist. Vom Wortlaut des Abs. 2 ist zudem umfasst, dass im höheren Rechtszug über den Antrag eines Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 113 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann es zu Auslegungsfragen kommen, die ggf. zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[45] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweifel auf dieje...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auch Verlust der Grundvergütung

Rz. 167 Allein die Nichteinhaltung der Frist befreit die Staatskasse von jeder weiteren Zahlung. Sämtliche Vergütungsansprüche des Anwalts aus der konkreten Beiordnung – nicht nur der Anspruch auf die weitere Vergütung gem. § 50, sondern auch der auf die Grundvergütung (Tabelle zu § 49) – erlöschen (Abs. 6 S. 2).[342] Ein bereits gem. § 55 erlassener Festsetzungsbeschluss üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Bedeutung der Erstreckung nach Abs. 6 für eine Pauschgebühr

Rz. 161 Die Erstreckungswirkung kann auch von wesentlicher Bedeutung für eine nach § 51 zu bewilligende Pauschgebühr sein. Nach § 51 Abs. 1 S. 4 kann eine Pauschgebühr auch für solche Tätigkeiten gewährt werden, für die der Rechtsanwalt einen Anspruch nach Abs. 6 hat. Damit ist eindeutig klargestellt, dass die Rückwirkung auch für die Pauschgebühr gilt. Daher werden insbeson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gemeinschaftlicher Beistand für mehrere Nebenkläger (§ 397b Abs. 1 StPO)

Rz. 6 Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 3) nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Auch dieser Rechtsanwalt erhält wegen § 48 Abs. 6 aus der Staatskasse auch eine Vergütung für Tätigkeiten, die er vor dem Zeitpunkt se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Deckungsüberschuss

Rz. 5 Verbleibt ein Deckungsüberschuss über die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO genannten Kosten und Ansprüche (rückständige und entstehende Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten, auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei) hinaus, soll damit zunächst der beigeordnete Anwalt bedient werden, weil dieser ansonsten an Zahlungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Greifbare Gesetzwidrigkeit; Gegenvorstellung; Untätigkeitsbeschwerde und Anhörungsrüge

Rz. 92 Vor der ZPO-Reform 2002 gab es gegen an sich unanfechtbare Beschlüsse die Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit. Nach höchstrichterlicher Formulierung[53] setzte sie voraus, dass der angefochtene Beschluss "jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und dem Gesetz inhaltlich fremd war, dass er also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar war...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Sozietät

Rz. 64 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] kann bei PKH auch eine Sozietät beigeordnet werden.[140] Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu (vgl. Rdn 15).[141] Die Zahlungserklärung ist dann von der Sozietät bzw. einem Rechtsanwalt der Sozietät für diese abzugeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satz- oder Betragsrahmengebühren, § 14 Abs. 1

Rz. 55 Bei Satz- oder Betragsrahmengebühren tritt regelmäßig die Frage auf, ob die Ausführung des Mandats "nur" durch eine der in § 5 genannten Personen ein bei der Gebührenbemessung nach § 14 Abs. 1 zu berücksichtigender Aspekt ist. Grundsätzlich wird man dies verneinen müssen.[27] Soweit es sich bei dem Vertreter um einen Volljuristen handelt, folgt dies schon daraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Untreue

Rz. 96 Eine strafrechtliche Verfolgung des Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) sollte ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO führen. Rz. 97 Eine Verwirklichung des Missbrauchstatbestands (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB) kommt durch die schlichte Unterlassung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO schon mangels Tathandlung des Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegner des Auftraggebers

Rz. 83 Gegen den Gegner des Auftraggebers/Mandanten hat der Rechtsanwalt regelmäßig keinen eigenen Vergütungsanspruch. Ausnahmen gelten im Falle der Beiordnung im Wege der PKH/VKH gem. § 126 ZPO (vgl. § 55 Rdn 192 ff.) und gem. § 53 Abs. 2. Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seine über die gesetzliche Vergütung aus der Staats...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Reduzierung der Umsatzsteuer zwischen Vorschuss und Fälligkeit

Rz. 77 Auch der umgekehrte Fall ist möglich. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass Vorschüsse, die der Anwalt berechtigterweise mit 19 % erhoben hat, jetzt im Nachhinein "rückzuvergüten sind", soweit der Steuersatz bei Fälligkeit 16 % beträgt. Beispiel: Der Anwalt war in einem gerichtlichen Verfahren im Mai 2020 beauftragt worden und hatte aus dem Streitwert von 10.000...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschuss gem. § 9 und gem. § 47

Rz. 9 Der Gebührenvorschussanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts soll diesem speziell für die Zeit zwischen Entstehung und Fälligkeit (§ 8) der Gebühr eine Vergütung zukommen lassen.[8] Erfasst wird die Zeitspanne der Erfüllbarkeit (§ 271 Abs. 2 BGB). Das Vorschussrecht nach § 47 gegen die Staatskasse erstreckt sich nur auf die entstandenen Gebühren. Dagegen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäfts- und Einigungsgebühr

Rz. 50 Insbesondere bei Beratungshilfe kann das Gericht zur Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr VV 2503 und der Einigungs- oder Erledigungsgebühr VV 2508 die Vorlage von Schriftwechsel verlangen, sofern die Vorlage zulässig, möglich und zumutbar ist. Das Gericht ist im Rahmen seiner Entscheidung über die Beratungshilf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Muster

Rz. 43 Muster 1: Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung Gericht [...] In dem Verfahren [...] hat [...] beschlossen: Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Gründe Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Es kann offenbleiben, ob die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Keine Kostenerstattung

Rz. 48 Nach § 12a Abs. 6 werden Kosten nicht erstattet. Der verwerfende oder zurückweisende Beschluss über die Anhörungsrüge bedarf daher keiner Kostenentscheidung. Wird das Verfahren auf die Anhörungsrüge fortgesetzt und im Fortsetzungsverfahren die angefochtene Entscheidung bestätigt oder abgeändert, so erfasst auch die dabei getroffene Kostenentscheidung über die Kosten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Maßregelvollstreckung

Rz. 138 Hat sich der Verteidiger im Rahmen eines Maßregelvollstreckungsverfahrens gem. § 67e StGB (Überprüfung der Unterbringung) mit einer eingeschränkten Bestellung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden erklärt, gilt dieses Einverständnis nicht mehr für die Bestellung in einem späteren, eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildenden, Übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auswirkung auf Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 74 Soweit der Anwalt lediglich mit der Einschränkung des Mehrkostenverbots beigeordnet wird, gilt für diese Mehrkosten nach allerdings umstrittener Ansicht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Ansprüche im Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten) nicht. Sind also etwa Reisekosten von der Beiordnung ausdrücklich ausgenommen, kann der Anwalt den Mandanten we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtliches Gehör

Rz. 179 Nach Abs. 2 S. 2 sind die Beteiligten zu hören. Dem jeweiligen Antragsgegner ist also der Antrag durch Übersendung einer Abschrift zuzusenden. Eine formlose Anhörung reicht aus. In Zweifelsfällen, insbesondere dann, wenn nicht feststeht, ob der Auftraggeber eine Rechnung erhalten hat, sollte der Antrag zugestellt werden.[122] Ist der Antragsteller unbekannten Aufenth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 88 Entscheidend für die Anwendbarkeit der Regelung ist, dass es um Tätigkeiten von eher geringem Umfang geht, die i.d.R. sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz bzw. Stufe verstanden werden und noch nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz bzw. Stufe, für die ggf. die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliche Tätigkeit stimmt mit der anwaltlichen Tätigkeit überein

Rz. 10 Die sich grundsätzlich aus Abs. 1 ergebende Bindungswirkung kommt für den Anwalt aber immer nur dann zum Tragen, wenn seine Tätigkeit der durch die Wertfestsetzung erfassten gerichtlichen Tätigkeit auch entspricht. Stimmt der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit nicht mit dem der anwaltlichen Tätigkeit überein oder berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren

Rz. 85 Liegen zwischen der Erledigung der Angelegenheit, deren Gebühr anzurechnen ist, und dem Auftrag zur nachfolgenden Angelegenheit, in der anzurechnen ist, mehr als zwei Kalenderjahre, so ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Gebührenanrechnung ausgeschlossen.[32] Der Anwalt erhält dann in der nachfolgenden gerichtlichen Angelegenheit die Gebühren, ohne dass er sich die vorange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Volle Gebühren der ersten Stufe (bis 4.000 EUR)

Rz. 9 Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000 EUR wirkt sich die Beiordnung oder Bestellung für den Anwalt in der Regel nicht nachteilig, häufig aber vorteilhaft aus. Eine finanzielle Einbuße braucht er nicht hinzunehmen, weil die Staatskasse in Höhe der vollen Regelvergütung für seine Entlohnung einsteht. Mit der Staatskasse hat er eine verlässliche Schuldnerin und das Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vorzeitige Beendigung vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 249 Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 627, 675 BGB). Er ist daher jederzeit ohne Grund oder Einhaltung einer Frist von beiden Parteien kündbar. Die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Kündigung sind in § 628 BGB geregelt, der wiederum durch Abs. 4 ergänzt wird. Zu unterscheiden ist danach, wer den Anwaltsvertrag gekün...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 68 Nach § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Beschwerdeentscheidung ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung über die weitere Beschw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anrechnung bei isolierter Kostenklage

Rz. 71 Wird im gerichtlichen Verfahren nur noch die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr eingeklagt, findet eine Anrechnung nicht statt, da es sich bei Hauptforderung und Kosten um verschiedene Gegenstände handelt.[24] Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag, eine Forderung außergerichtlich beizutreiben und fordert beim Schuldner gleichzeitig die verzugsbedingt entstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Mandanten

Rz. 44 Der Fortbestand der Bewilligung steht allerdings in Frage, wenn sie erschlichen wurde oder die Partei aus sonstigen Gründen nicht schutzwürdig erscheint, mit staatlicher Unterstützung ihre Rechtsposition wahrzunehmen. Soweit einer der in § 124 Abs. 1 ZPO aufgeführten Gründe vorliegt, kann das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wieder aufheben.[65] Die Aufh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 15 Abs. 1 enthält ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 16 BRAGO fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Rz. 16 Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelöst werden. Maßgebend ist dann der Fälligkeitstatbestand, der als erster verwirklicht worden ist.[11] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Wird die Zahlungsvereinbarung im Rahmen eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, ist der Anspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 zu berechnen. Zinsen und Kosten sind der Hauptforderung hinzuzurechnen, da sich der Gegenstandswert einer Forderung in der Vollstreckung nicht allein nach dem Wert der Hauptforderung richtet, sondern bis zur Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, VV Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 98 Nach VV 2102 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 36 EUR bis 384 EUR (Mittelgebühr 207 EUR). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 267 Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; nur Auslagen werden geschuldet. Eine Kostenerstattung ist nach allen Gerichtskostengesetzen ausgeschlossen: Rz. 268 Weder kann der Anwalt nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO noch der Gegner nach § 91 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Befristete Vereinbarungen

Rz. 20 Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann aus dem vollen Wert, wenn nur für einen befristeten Zeitraum auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Beispiel: Der Kläger hat gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil über einen Betrag i.H.v. 1.860 EUR nebst Zinsen erwirkt. Nach Androhung der Zwangsvollstreckung (zwischenzeitlich aufgelaufene Zinsen 100 EUR) wird ein Vergle...mehr