Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Erfüllungswirkung

Rz. 84 Die Zahlung des Vorschusses hat keine Erfüllungswirkung nach § 362 BGB.[50] Die Vergütung des Anwalts erlischt also nicht schon mit Eingang des Vorschusses, sondern erst mit dessen Verrechnung, auch wenn die Zahlung schon vorher endgültig in das Vermögen des Anwalts übergeht und nicht nur als Sicherheit verwahrt wird.[51] Daher bleibt die Darlegungs- und Beweislast fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 15 Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 1 ist eine Zurückverweisung. Dieser Begriff der Zurückverweisung i.S.d. Abs. 1 ist nicht mit dem prozessualen Begriff der Zurückverweisung, etwa nach § 539 ZPO, § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG oder § 354 StPO, identisch. Rz. 16 Eine Zurückverweisung nach Abs. 1 ist stets dann gegeben, wenn das Rechtsmittelgericht durch eine das Rechtsmit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Zulassung der weiteren Beschwerde

Rz. 65 Nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 6 kann das LG als Beschwerdegericht die weitere Beschwerde zulassen, über die dann das OLG entscheidet. Für die Zulassung gelten die Erl. zu Rdn 43 ff. entsprechend. Die Zulassung steht nicht im freien Ermessen des Gerichts. Vielmehr ist die Zulassung der weiteren Beschwerde zwingend, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Zulassun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtliches Gehör

Rz. 56 Dass dem Beschuldigten in dem Verfahren auf Feststellung rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist an sich eine Selbstverständlichkeit, wird aber in Abs. 3 S. 1 nochmals ausdrücklich vorgeschrieben. Eine Pflicht des Beschuldigten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu offenbaren, besteht nicht.[37] Das Gesetz ordnet jetzt jedoch insoweit eine Obliegenheit an. Wä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Nachträgliche Anmeldung eines Streitgenossen bei bereits erfolgter Erstattung an einen anderen Streitgenossen

Rz. 77 Meldet ein weiterer Streitgenosse nachträglich seine Kosten zur Festsetzung an, kann der erstattungspflichtige Gegner ihm sämtliche (Teil-)Leistungen entgegenhalten, die er auf eine frühere Anmeldung hin bereits erbracht hat. Entscheidend ist die Zahlung auf den Nettobetrag der Vergütung. Die darauf entfallende USt. ist damit erledigt, auch wenn der kostentragungspfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einkommensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 44 Auch die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers sind bei der Gebührenbestimmung zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in der BRD, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[108] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei ca. 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verwendungszweck

Rz. 62 Leistet der Beschuldigte oder ein Dritter Zahlungen, so ist stets zunächst zu ermitteln, auf welche Angelegenheit und welche Gebühren er leistet. Die Zahlung des Beschuldigten oder eines Dritten darf keinesfalls unbesehen zugunsten der Staatskasse angerechnet werden. Dies hat insbesondere in drei Fällen (siehe Rdn 63 ff.) besondere Bedeutung: aa) Der Anwalt war zunächs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Aktivlegitimation

Rz. 54 Jeder Sozius ist berechtigt, eine Vergütungsforderung der Sozietät in eigenem Namen geltend zu machen. Die Honorarforderungen stehen den Sozien zur gesamten Hand zu[41] – nicht als Gesamtgläubiger.[42] Ein Sozius kann allerdings nicht die Zahlung an sich verlangen, sondern nur Zahlung an alle oder an die Sozietät. Rz. 55 Möglich ist auch, dass alle Sozien gemeinsam Kla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 73 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der ersten nachfolgenden Angelegenheit unterhalb des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist die Anrechnung zu beschränken. Es kann nicht mehr angerechnet werden, als der Anwalt in der nachfolgenden Angelegenheit erhält. Die An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch die Entscheidung nach diesem Gesetz beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn (2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Auftraggeber (VV 1008)

Rz. 11 Der gem. § 397b Abs. 1 StPO mehreren Nebenklägern als gemeinschaftlicher Beistand bestellte Rechtsanwalt hat Anspruch auf die in VV 1008 geregelte Gebührenerhöhung. Das gilt auch für den von der Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO erfassten Rechtsanwalt, dem nach S. 1 i.V.m. § 45 Abs. 3 ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht.[8]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vergütungsvereinbarung

Rz. 14 In einer Vergütungsvereinbarung können die Parteien einen von den gesetzlichen Gebühren abweichenden Betrags- oder Satzrahmen festlegen oder einen abweichenden Gegenstandswert vereinbaren (siehe § 3a). Auch sofern durch eine Vergütungsvereinbarung der gesetzliche Satz- oder Betragsrahmen einer Gebühr modifiziert wird, hat der Rechtsanwalt die konkrete Gebühr unter Ber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufhebung früherer Bestellungen

Rz. 13 Bestellt das Gericht gem. § 397b Abs. 1 StPO einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand, müssen gem. § 397b Abs. 2 S. 2 StPO bereits erfolgte Bestellungen oder Zuziehungen im Rahmen bewilligter PKH anderer Rechtsanwälte aufgeboben werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass derselbe Nebenklagevertreter zugleich als Mehrfach- und Einzelvertreter bestellt ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Kostenerstattungspflicht des Gegners (§ 123 ZPO)

Rz. 51 Dann gilt die Regelung des § 123 ZPO, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die prozessuale Kostenerstattungspflicht dem Gegner gegenüber entfaltet, in beiden Richtungen. Ist der Gegner ganz oder teilweise zur Kostentragung verpflichtet, haftet er ungeachtet seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die vollen Beträge. Also ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Trennung und Teilverweisung

Rz. 32 Wird nur ein Teil des Streit- oder Verfahrensgegenstands abgegeben oder verwiesen, so erfolgt zuvor zwingend eine Verfahrenstrennung, so dass die getrennten Verfahren dann als selbstständig zu behandeln sind (siehe § 15 Rdn 173 ff.). Auf das abgetrennte Verfahren sind dann die vorstehenden Ausführungen entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschüssen und Zahlungen

Rz. 14 "Vorschüsse" und "Zahlungen" sind jeweils zweckgerichtete Vermögenszuwendungen, die zur Regulierung einer Schuld dienen. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass es bei den Vorschüssen um Vorauszahlungen auf eine noch nicht in Rechnung gestellte – womöglich erst künftige – Schuld (§ 9) geht, während mit Zahlungen die Leistungen zur Erfüllung der bereits erhobenen Ford...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Kostenregelung bleibt einer späteren Entscheidung vorbehalten

Rz. 80 Wird in einem Verfahren zunächst nur über die Hauptsache entschieden und bleibt die Kostenregelung einer späteren Entscheidung vorbehalten, so liegt damit gerade noch keine Kostenentscheidung vor.[65] Beispiel: Das LG erlässt ein Teil-Anerkenntnis- und Teil-Verzichtsurteil; die Kostenentscheidung behält es dem Schlussurteil vor. Es tritt in diesen Fällen auch keine Fäl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Wochen

Rz. 36 In allen Verfahren nach VV Teil 3 bis 6 kann die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung angefochten werden (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3).[101] Es handelt sich nicht um eine sofortige Beschwerde, sondern um eine einfache fristgebundene Beschwerde, die innerhalb von zwei Wochen ab Zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Endgültiger Vergütungsanspruch

Rz. 172 Sodann hat der Urkundsbeamte zu überprüfen, was tatsächlich an Raten eingegangen ist und ob weitere Eingänge zu erwarten stehen. Da eine weitere Vergütung nur als Endabrechnung festgesetzt werden soll (§ 50 Abs. 1 S. 2), muss gewährleistet sein, dass der zur Verteilung anstehende Gesamtbetrag als voraussichtlich endgültig feststeht. Sollten sich keine Zahlungsproblem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeiten nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1

Rz. 9 Da die Gebühren der VV 4100 ff., 5100 ff., 6100 ff. nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1 entsprechend für die Vertretung anderer Personen gelten, kommt für die dort genannten Tätigkeiten ebenfalls die Bewilligung einer Pauschvergütung in Betracht kommt, also für den Anwalt, dermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abs. 2

Rz. 3 § 46 Abs. 2 S. 1 enthält die Möglichkeit der Vorabentscheidung der Erforderlichkeit der Reise eines Rechtsanwalts vor deren Antritt. Diese Entscheidung ist bindend. Von dieser Regelung bleibt aber die Möglichkeit der Festsetzung von Reisekosten im Vergütungsfestsetzungsverfahren unberührt, auch wenn kein Antrag zur Feststellung der Erforderlichkeit der Reise vor deren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Festsetzung

Rz. 52 Ungeachtet der Abtretung kann die Festsetzung nach wie vor im Namen der Partei erfolgen. Zwar ist auch – ebenso wie im Falle des § 126 ZPO – eine Festsetzung im Namen des Verteidigers möglich. Der Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses für den Verteidiger, dem der Freigesprochene seinen Kostenerstattungsanspruch abgetreten hat, setzt jedoch voraus, dass die der Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anhängigkeit

Rz. 128 Das Verfahren muss anhängig sein bzw. anhängig geblieben sein. Was unter "Anhängigkeit" zu verstehen sein soll, ist unklar. Der Wortlaut erscheint eindeutig und lässt an § 253 ZPO denken. Der Begriff der Anhängigkeit soll nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht im strengen prozessualen Sinne zu verstehen sein. Auch die "Anhängigkeit" von Nebenverfahren, wie Koste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mittelgebühr; Kompensation

Rz. 63 Bei Betragsrahmen wird die Mittelgebühr dadurch ermittelt, dass die Mindest- und die Höchstgebühr addiert und sodann halbiert werden.[144] Dies ergibt folgende Formel: Rz. 64 Bei Satzrahmengebühren sind der Mindestsatz und der Höchstsatz zu addieren und dann die Summe zu halbieren. Dies ergibt folgende Formel:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 102 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt keine Wertfestsetzung gemäß § 33, weil nicht das von §§ 33 geforderte gerichtliche Verfahren vorliegt (vgl. § 753 ZPO).[154] Über den Gegenstandswert wird hier im Rahmen der Beitreibung der notwendigen Zwangsvollstreckungskosten bzw. bei deren Festsetzung gemäß § 788 ZPO mit entschieden.[155]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Recht auf Beitreibung gegen andere Verfahrensbeteiligte

Rz. 15 Nach S. 3 ist § 126 ZPO entsprechend anzuwenden. Der zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt kann also seine Vergütung gegen den im Prozess unterlegenen Kläger oder andere Verfahrensbeteiligte, denen die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt worden sind, nach den §§ 103 ff. ZPO im eigenem Namen festsetzen lassen und im eigenen Namen beitreiben. Eine Verpfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. (2) 1Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellt, dass eine Reise erforderlich ist, ist diese Feststellung für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend. 2Im Bußgeldverfahren vor der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine dauerhafte Vermögensbelastung

Rz. 91 Eine Berechnung des Erstattungsanspruchs auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird zudem mit dem Argument abgelehnt, dass unter Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO "zwanglos" nur eine dauerhafte Vermögensbelastung zu verstehen sei; da der obsiegende Streitgenosse seinen vollen Haftungsanteil im Regelfall letztendlich nicht zu tragen brauche, müsse die nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 zwingt die Parteien, die kalkulatorischen Grundlagen des Erfolgshonorars und die dafür geltenden Bedingungen in der Vergütungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. So soll dem Mandanten die Bedeutung der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung unter besonderer Berücksichtigung des Zuschlags im Erfolgsfall verdeutlicht werden.[32] Die Angaben gemäß Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entscheidungsträger

Rz. 5 Die Abs. 1 bis 4 und 7 bestimmen den für das Festsetzungsverfahren zuständigen Entscheidungsträger. Im Prinzip gilt für alle Hauptsacheverfahren, wo es zur Beiordnung oder Bestellung eines Anwalts gekommen ist, dass der Urkundsbeamte des erstinstanzlichen Gerichts entscheiden soll (Abs. 1 S. 1). Die Verknüpfung zu dem jeweils zuständigen Gericht ergibt sich für gewöhnl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Staatskasse gem. § 55

Rz. 78 Besteht keine Möglichkeit, anderweitig Auslagenersatz zu beschaffen, sollte der Anwalt das Verfahren gem. § 55 nicht minder nachdrücklich betreiben als ein Verfahren nach § 126 ZPO. Es ist nichts dafür ersichtlich, warum die Staatskasse dem Grunde nach zum Auslagenersatz besser gestellt werden sollte als ein erstattungspflichtiger Gegner (vgl. Rdn 5 f.). Kommt es zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufwendungen

Rz. 65 Die Feststellungsentscheidung kann gem. Abs. 2 S. 3 auch für Aufwendungen getroffen werden. Zwar werden dort nur Aufwendungen gem. § 670 BGB genannt. Gemeint sind damit aber nicht nur die Aufwendungen i.S.v. VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2. Der Gesetzgeber weist in den Motiven zu § 46 darauf hin, dass § 46 Abs. 2 S. 3 den Anwendungsbereich von § 46 Abs. 2 S. 1 und 2 auf andere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Voraussetzungen des Festsetzungsverfahrens

Rz. 7 Abs. 5 befasst sich mit Vorschriften zu den Anforderungen des Festsetzungsverfahrens. Diese sind denkbar gering. Es reicht ein formloser Antrag des Anwalts,[11] der neben einer Berechnung seiner Gebühren (§ 10 Abs. 2)[12] nur die Erklärungen nach Abs. 5 S. 2, 3 enthalten muss. Zu begründen ist der geltend gemachte Zahlungsanspruch nur, soweit er sich nicht von selbst v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Beschwerdeverfahren

Rz. 24 Im Beschwerdeverfahren gegen eine erstinstanzliche Endentscheidung (§§ 3, 16 ThUG, §§ 58 ff. FamFG) entsteht die Verfahrensgebühr VV 6300 nach der Anm. zu VV 6300 gesondert. Eine vergleichbare Anmerkung findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil sich bereits aus der allgemeinen Regelung in § 15 Abs. 2 ergibt, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsanspruch bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei

Rz. 209 Ist die eigene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt, so geht der Erstattungsanspruch gegen den Gegner nur auf die Nettogebühren (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO); vgl. dazu auch Rdn 205. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt die Kosten gem. § 126 ZPO im eigenen Namen beitreibt, da dieser Anspruch inhaltlich nicht weiter reichen kann als der Erstattungsanspruch nach § 104 ZPO; an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren auf Verlängerung und Aufhebung

Rz. 26 Die Therapieunterbringung darf zunächst für höchstens 18 Monate angeordnet werden (§ 12 Abs. 1 ThUG). Das Ende der Therapieunterbringung ist gemäß § 10 Abs. 2 ThUG in der gerichtlichen Entscheidung zu bestimmen. Soll die Therapieunterbringung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, gelten gemäß § 12 Abs. 1 ThUG die Vorschriften über die erstmalige Anordnung ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Hilfsaufrechnung

Rz. 15 Der Gegner bestreitet die gerichtlich geltend gemachte Forderung. Er verteidigt sich hilfsweise damit, jedenfalls sei der Anspruch durch die von ihm erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung erloschen. Rz. 16 Wird über diesen Gegenanspruch nicht entschieden, weil der Antrag als unzulässig, unschlüssig oder beweisfällig zurückgewiesen werden muss, dann ist nur deren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem GKG, FamGKG oder GNotKG

Rz. 42 Nach § 39 Abs. 2 GKG, § 30 Abs. 2 FamGKG und § 35 Abs. 2 GNotKG ist eine Erhöhung des Gegenstandswerts bei mehreren Auftraggebern nicht vorgesehen. Für gerichtliche und familiengerichtliche Verfahren bleibt es also bei der Höchstgrenze von 30 Mio. EUR. In den Fällen des § 35 Abs. 2 GNotKG läge die Deckelung bei 60 Mio. EUR. Dies würde nach § 23 Abs. 1 S. 1 und S. 2 fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Primäraufrechnung

Rz. 19 Bei der Primäraufrechnung bestreitet der Beklagte den Klageanspruch nicht, beantragt aber gleichwohl Klageabweisung unter Berufung darauf, die Klageforderung sei durch eine von ihm erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung erloschen. Dann unterbleibt eine Wertaddition, weil es an einer "hilfsweisen" Aufrechnung fehlt (§ 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG). Nur der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Allgemeiner Vertreter

Rz. 37 Auch bei Wahrnehmung des Mandats durch einen allgemeinen Vertreter kann der Anwalt stets die volle Vergütung verlangen. Allgemeiner Vertreter kann ein Rechtsanwalt, eine andere Person mit Befähigung zum Richteramt (§ 53 Abs. 4 S. 2, 1. Alt. BRAO) oder auch ein Referendar sein, der mindestens zwölf Monate im Vorbereitungsdienst tätig ist (§ 53 Abs. 4 S. 2, 2. Alt. BRAO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam

Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –, sondern vollends nichtig, etwa wegen Sittenwidrigkeit, Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot i.V.m. § 134 BGB, nach § 306 Abs. 3 BGB o.Ä., ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. In einem solchen Fall kann der Anwalt die vereinbarte Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtsverletzung

Rz. 73 Die weitere Beschwerde kann gem. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 6 S. 2 nur darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeentscheidung des LG auf einer Verletzung des Rechts beruht.[184] Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich. Es kann allgemein um Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung gebeten werden. Wann eine Verletzung des Rechts vorliegt, ergibt sich in entspreche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Niederlegung des Mandats, Aufhebung oder Kündigung des Anwaltsvertrags

Rz. 22 Die Erledigung kann vorzeitig eintreten, nämlich dann, wenn der Anwalt das Mandat niederlegt, der Auftraggeber den Anwaltsvertrag kündigt oder beide Parteien den Vertrag einvernehmlich aufheben.[15] Übernimmt der Anwalt zu einem späteren Zeitpunkt die Vertretung erneut, werden die frühere Fälligkeit und die bereits laufende Verjährungsfrist nicht beseitigt[16] (zum Wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verrechnungssperre

Rz. 38 Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hindert auch eine Verrechnung des übergegangenen Vergütungsanspruchs mit Gegenforderungen der Partei etwa aufgrund überhöhter Gerichtskostenzahlungen, solange der PKH-Beschluss nicht aufgehoben oder abgeändert wurde.[42] Sie greift hingegen dort nicht ein, wo auch der Anwalt berechtigt wäre, seinen Vergütungsanspruch durchzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) "Mehrkosten"-Entscheidungen

Rz. 82 Keine Fälligkeit tritt ein, wenn sich aus der Kostenentscheidung nicht der Umfang der jeweiligen Kosten ergibt, wenn also nur über einen zunächst nicht ausscheidbaren Teil der Kosten entschieden wird. Beispiel: In einem Strafverfahren vor dem AG entzieht das Gericht dem Angeklagten gemäß § 111a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. Hiergegen legt der Verteidiger Beschwerd...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung

Rz. 13 § 9 BerHG bezweckt, dass der Gegner des Rechtsuchenden keinen Nutzen daraus ziehen soll, dass durch die Beratungshilfe die Rechtsverfolgung verbilligt ist. Deshalb bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass sich die Höhe eines Ersatzanspruchs des Rechtsuchenden gegen den Gegner nach der Höhe der Vergütung der Beratungsperson nach den allgemeinen Vorschriften richtet. Ist die Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendbarkeit

Rz. 32 Unabhängig von der Zulässigkeit einer Stellvertretung regelt § 5 die Höhe der Vergütung, die ein Anwalt verlangen kann, wenn er die Ausführung des Mandats oder Teile hiervon einem Stellvertreter überträgt. Ist eine Stellvertretung nicht zulässig gewesen und hat der Anwalt dennoch die Ausführung des Mandats einem Stellvertreter übertragen, so hat er gleichwohl Anspruch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Bevollmächtigter im Güteverfahren, VV 2303, ohne nachfolgendes gerichtliches Verfahren

Rz. 32 Des Weiteren kommt eine Festsetzung nicht in Betracht, wenn der Anwalt lediglich in einem Verfahren nach VV 2303 tätig war. Hier kommt eine Festsetzung nach § 11 erst dann in Betracht, wenn es anschließend auch zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen ist. Endet das Verfahren jedoch vor der Gütestelle, ist dort eine Festsetzung nicht möglich.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung und Rückzahlung nach § 58 Abs. 3

Rz. 13 Vorschüsse und Zahlungen Dritter hat sich der beigeordnete oder als Beistand bestellte Anwalt anrechnen zu lassen. Die Anrechnung richtet nach § 58 Abs. 3. Nach der Auffassung von Hansens [7] soll die Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 3 (vormals: § 101 Abs. 2 BRAGO) im Anwendungsbereich des § 53 ausgeschlossen sein. Für eine solche Bevorrechtigung des beigeordneten A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Weitere Beschwerde

Rz. 194 Im Zivilprozess ist die weitere Beschwerde des § 568 Abs. 2 ZPO a.F. abgeschafft und durch die Rechtsbeschwerde des § 574 ZPO n.F. ersetzt worden. Im Streitwertbeschwerdeverfahren gibt es noch die weitere Beschwerde (§ 68 Abs. 1 S. 5 GKG). Für sie gilt jedoch nicht die Frist von sechs Monaten, sondern sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung d...mehr