Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XI. Verjährungshemmung durch Eingang des Gesuchs

Rz. 35 Durch Eingang des ordnungsgemäßen Vergütungsfestsetzungsantrags beim zuständigen Gericht wird die Verjährung wie durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) gem. § 11 Abs. 7 RVG gehemmt.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der Einigungsgebühr

Rz. 266 Die Einigungsgebühr kann in jedem Tätigkeitsbereich des RA entstehen. Das Entstehen der Einigungsgebühr ist für keinen Teil des VV ausgeschlossen. Sogar in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist das Entstehen der Einigungsgebühr denkbar. Eine Einigungsgebühr ist auch neben einer Gebühr nach § 34 Abs. 1 RVG denkbar. a) Erledigungsgebühr statt Einigungsgebühr Rz. 267 Nr. ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 45 § 25 RVG regelt abweichend von den sonstigen Vorschriften im GKG und der ZPO den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren des RA, wenn er im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr und nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 476 Die Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 2 VV RVG entsteht auch dann, wenn eine Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche erzielt wird. Es entsteht eine einheitliche Terminsgebühr. Zum Gegenstandswert der bisher entstandenen Terminsgebühr wird der Gegenstandswert im Hinblick auf die nicht rechtshängigen Ansprüche hinzu addiert. Die Terminsgebühr berechnet sich aus dem ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Übergabe der Handakten

Rz. 565 Wenn ein am BGH zugelassener RA die weitere Vertretung des Auftraggebers übernimmt, fordert dieser regelmäßig die Übersendung der Handakte an. Zu den Bestandteilen der Handakte, den Kopierkosten und der Erstattung etwaiger Versandkosten (z.B. Päckchen, Einschreiben-Rückschein) s. die Ausführungen im § zur vorzeitigen Erledigung des Auftrages (Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG) u...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kein Entstehen der Einigungsgebühr bei Widerruf

Rz. 289 Wird ein Vergleich unter dem Vorbehalt des Widerrufs abgeschlossen, dann hängt das Entstehen der Einigungsgebühr davon ab, dass ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich ist (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV RVG).mehr

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Vorwort 2018

Was Sie in den Händen halten, ist die bereits vierte aktualisierte Auflage des "Allrounders". Ein Fachbuch – Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Büroabläufen und alltäglichen Problemen der anwaltlichen Praxis sind beabsichtigt und insbesondere wünschenswert. Wir Autoren nennen dieses Fachbuch nur "Der Allrounder", denn das ist es, was wir geschrieben haben: Ein Fachbuch für Auszu...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / II. Ursprung der Vergütungsforderung außerhalb gerichtlicher Verfahren

Rz. 4 Stammt die Vergütungsfestsetzung nicht aus einem gerichtlichen Verfahren (z.B. sämtliche Ansprüche aus Teil 2 VV RVG), kann der RA entweder das Mahnverfahren oder aber die streitige gerichtliche Auseinandersetzung wählen. Man nennt die Klage, die ein RA einreicht, wenn er einen solchen Anspruch verfolgt auch Gebührenklage (oder Vergütungsklage).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Ermäßigung der Vergütung bei Kündigung des Anwaltsvertrags

a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA Rz. 394 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch haben. Rz. 395 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, lös...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Abschnitt 4: Gegenstandswert § 22 RVG Grundsatz (1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. (2) Der Wert beträgt in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro, soweit durch Gesetz kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person hö...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Vergütungsvereinbarung vor erfolgter Beiordnung

Rz. 693 Hat der RA mit dem Auftraggeber bspw. zu Beginn des Auftragsverhältnisses eine Vergütungsvereinbarung getroffen und ergibt sich im laufenden Verfahren, dass für den Auftraggeber PKH bewilligt wird (eine Zahlungsunfähigkeit kann sich durchaus erst im Laufe des Verfahrens ergeben), so werden Vorschüsse und Zahlungen nach der h.M. zunächst auf die Differenz zwischen der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berufung nur zur Fristwahrung

Rz. 518 Trotz der mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten zur schnellen Kommunikation zwischen Auftraggeber und RA kommt es immer wieder vor, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Notfrist für die Einlegung der Berufung nicht eindeutig klar ist, ob die Berufung tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Weiß der Anwalt nicht sicher, ob er Berufung einlegen soll oder nicht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Abrechnung bewilligter PKH/Formulare

Rz. 719 Für die Abrechnung der Vergütung gegenüber der Justizkasse gibt es keinen Formularzwang. Sie können auf die üblichen Formulare zugreifen unter: Justizportal des Bundes und der Länder, Gesamtverzeichnis: http://www.justiz.de/Formulare/index.php; Formulare: http://www.justiz.de/Formulare/HKR168-RVG.pdf.mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XII. Zustellungskosten

Rz. 36 Im Vergütungsfestsetzungsverfahren muss der RA Zustellungskosten zahlen. Die Höhe der Zustellungskosten richtet sich nach Nr. 9002 GKG KV (derzeit 3,50 EUR pro Gebührenschuldner). Die vom RA gezahlten Zustellungskosten sind gem. § 11 Abs. 2 Satz 5 RVG im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festzusetzen.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Anrechnung

Rz. 362 Die Verfahrensgebühr unterliegt nicht der Anrechnung entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG. In einigen speziellen Verfahren (z.B. selbstständiges Beweisverfahren und Verweisung) erfolgt eine Anrechnung der Verfahrensgebühr. Die Anrechnung erfolgt jedoch nie teilweise oder zu einem Bruchteil (wie etwa die Geschäftsgebühr). Wenn eine Anrechnung der Verfahrensgebühr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütung im Mahnverfahren

Rz. 761 Der RA kann für seine Tätigkeit grds. alle Gebühren aus Teil 3 verdienen. Es entsteht eine besondere (etwas geringere) Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides. Es kann eine Terminsgebühr entstehen und es kann die Einigungsgebühr entstehen. Die Verfahrensgebühr ist gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Im Mahnverfahren trennt das Gesetz die Höhe d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Terminsgebühr bei unechter Säumnis

Rz. 477 Wird die Klage durch ein sog. unechtes VU abgewiesen (ein VU gem. § 333 Abs. 2 – die Klage wird abgewiesen trotz Säumnis des Beklagten, s. § 7 Rdn 44) entsteht die volle ­Terminsgebühr. Die Ermäßigungsvorschriften auf 0,5 in Nr. 3105 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG greifen nicht. Diese sind nur einschlägig, für den Fall des Erlasses eines echten VU gem. § 331 Abs. 3 ZPO, das sich...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 568 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 569 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt erneut von den bereits erlä...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Anrechnung Terminsgebühr im Mahnverfahren auf Terminsgebühr in der Hauptsache

Rz. 786 Hat der RA bereits im Mahnverfahren die Terminsgebühr verdient und entsteht die Terminsgebühr im Hauptverfahren erneut, so kann er die Gebühr nicht zweimal fordern. Die im Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr wird entsprechend Nr. 3104 Anmerkung Abs. 4 VV RVG auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vertretung eines nicht am Verfahren beteiligten Bieters

Rz. 911 Eine 0,4 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3311 VV RVG entsteht auch dann, wenn der RA einen am Verfahren nicht beteiligten Bieter vertritt.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 679 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten des Verfahrens, muss natürlich überlegt werden, ob das Verfahren überhaupt geführt werden sollte. Bei finanzieller Leistungsunfähigkeit bleibt die Möglichkeit des RA, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar gem. § 4a RVG zu vereinbaren. Eine Verpflichtung, nur erfolgsabhängig vergütet zu werden und ein Erfolgshonor...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Begriff der Vergütung

Rz. 66 § 1 Abs. 1 RVG definiert die Bestandteile der Vergütung. Die Vergütung besteht aus Gebühren und Auslagen. Welche Gebühren der RA erhält, ergibt sich i.d.R. aus dem sog. Vergütungsverzeichnis. Gleiches gilt für die Auslagen. Diese werden in Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses aufgeführt.mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Mahnung der Vergütung

Rz. 6 Ich kann mich nicht daran erinnern, zu Beginn meiner Berufstätigkeit, also vor mehr als 30 Jahren, Mandanten wegen ausstehender Rechnungen gerichtlich verfolgt zu haben. Heute fordere ich selbstverständlich Vorschüsse, tituliere Vergütungsansprüche und verfolge diese im Rahmen der Zwangsvollstreckung weiter, es ist nichts Besonderes mehr. Auch die Ausreden, die Auftragg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / h) Erledigung eines früheren Auftrags seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren

Rz. 222 Ist die Geschäftsgebühr für einen früheren Auftrag entstanden, der seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren erledigt ist, findet nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG keine Anrechnung statt. Das Gesetz vermutet dann, dass der gleiche Gegenstand nicht mehr gegeben ist, sodass die Anrechnung nicht zu erfolgen hat. Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar (0:00 Uhr) und endet m...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / II. Vorangegangenes gerichtliches Verfahren

Rz. 12 Immer dann, wenn das Vergütungsfestsetzungsverfahren zulässig wäre, ist es nicht ­möglich, i.R.d. gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Gebührenklage die Vergütungsforderung gerichtlich zu verfolgen. Jedes andere gerichtliche Verfahren als das Vergütungsfestsetzungsverfahren ist unzulässig, weil diesem anderen Verfahren das sog. Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BGH, NJW 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 941 Im beruflichen Alltag gibt es viele Gründe, die für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sprechen. Bei geringen Gegenstandswerten ist die gesetzliche Vergütung, die der RA erzielen kann, bspw. oft so gering, dass eine kostendeckende Bearbeitung des Mandats nicht möglich ist. Aber auch die beschränkte Anzahl an Gebühren (oft nur Verfahrens- und Terminsgebühr) si...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Kann-Vorschrift

Rz. 50 Gem. § 14 Abs. 1 UStG kann der RA eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG erstellen, wenn eine Leistung an andere als die unter Rdn 48 genannten Leistungsempfänger ausgeführt wurde. Allein schon wegen der Regelung des § 10 RVG (Berechnung) sollte von der Kann-Vorschrift der Rechnungslegung jedoch Abstand genommen werden.mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Ablauf der Kostenfestsetzung

Rz. 72 Die Kostenfestsetzung bietet demjenigen, dem ein Kostenerstattungsanspruch zusteht, einen kostengünstigen Weg zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels (Kostenfestsetzungsbeschluss). Nach Abschluss des Verfahrens muss der Auftraggeber wegen seiner Kosten aus dem Verfahren kein Klageverfahren einleiten. Festsetzbar sind i.R.d. Kostenfestsetzung nur ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 703 Die erfolgte PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des geführten gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung erneut PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 4 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen ode...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 194 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 4, 5 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Das Berufungsverfahren

Rz. 513 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Gekürzte Darstellung von Vorbemerkung 3.2.1: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Tabellarische Übersicht der üblichen Terminsgebühren bei der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten und eines Prozessbevollmächtigten

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Weiterleitung von Kosten (Gerichtskosten und Kosten eines fremden RA)

Rz. 345 Keine Hebegebühr kann der RA berechnen, soweit er Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weiterleitet, oder eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt, oder eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Rz. 346 In gerichtlichen Verfahren leistet der Auftraggeber i.d.R. einen Vorschuss auf die Gerichtskosten, da der Anwalt diese nicht für den Auftraggeber ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Bewilligung von PKH und obsiegende Beendigung des Verfahrens

Rz. 720 Obsiegt der Auftraggeber, dem PKH bewilligt ist, ändert sich am Vergütungsanspruch des beigeordneten RA nichts. Der RA kann aber gegen den unterlegenen Gegner den Kostenerstattungsanspruch geltend machen. Der RA sollte auf alle Fälle einen Kostenfestsetzungsantrag gem. § 126 ZPO stellen und im Antrag deutlich machen, dass der Antrag im eigenen Namen gestellt wird. Rz...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zulässigkeit des Erfolgshonorars

Rz. 973 Der RA kann nicht immer und überall in jedem Mandatsverhältnis ein Erfolgshonorar vereinbaren. Ein Erfolgshonorar ist nur zulässig, wenn ohne eine solche Vereinbarung der Auftraggeber von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Damit der RA wirksam ein Erfolgshonorar vereinbaren kann, ist erforderlich, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers es...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Pauschcharakter der Gebühr

Rz. 184 Die Gebühren, die der RA berechnet, sind für den Auftraggeber oft nicht nachvollziehbar. So ändert es nichts an der entstandenen Gebühr, ob der RA ein oder mehrere Schreiben auftragsgemäß fertigt. Dem Auftraggeber erscheint der Gebührenanspruch des RA oft überhöht. Dies liegt daran, dass es dem Auftraggeber unverständlich ist, dass "bereits ein einziges Schreiben" di...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VIII. Angabe des Vorschusses in der Schlussrechnung

Rz. 167 Der erhaltene Vorschuss muss gem. § 10 Abs. 1 RVG in der Schlussrechnung genannt sein. Sie haben auch bei der Vorschussanforderung die USt ausgewiesen. In der Schlussrechnung sollten Sie daher von der Vergütung den Nettobetrag des bereits geleisteten Vorschusses und von der USt den anteilig darin enthalten USt-Betrag abziehen. Hier gibt es erhebliche Unterschiede der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einschätzung der Erfolgsaussichten

Rz. 982 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist an eine weitere Voraussetzung geknüpft, die durchaus als unerfüllbare Hürde betrachtet werden kann. Der RA muss gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 RVG in der Vergütungsvereinbarung die wesentlichen Gründe angeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars ausschlaggebend sind. Der RA muss ausgestattet nur mit der Kenntnis des Vortrags ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Urteilsergänzung

Rz. 134 Ferner kann es möglich sein, dass Sie die zwei Wochen Frist zur Ergänzung des Urteils (§ 321 Abs. 2 ZPO) beachten müssen. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils zu laufen. In diesem Verfahren kann sogar gem. § 321 Abs. 3 Satz 1 ZPO ein neuer Termin erforderlich sein. Ein neuer Vergütungsanspruch entsteht für den RA nicht (auch nicht für die Wahrnehmu...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehend...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / E. Vergütung in höheren Instanzen

Rz. 490 Die bisher dargestellten Grundsätze bleiben unverändert. Auch im Berufungs- oder Revisionsrechtszug entstehen Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr. Rz. 491 In jeder Instanz und für eine Vielzahl von sonstigen Verfahren hat die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr eine eigene Nummer. Ob sich inhaltlich etwas an den Gebühren ändert, ergibt sich z.T. aus den Vorb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 673 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen und die Beiordnung eine Berufung, ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsübermittlung

Rz. 87 An die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsübermittlung werden keine hohen Anforderungen gestellt. Zwischen RA und Auftraggeber muss lediglich Einvernehmen darüber bestehen, dass der RA die Rechnung elektronisch übermitteln soll. Rz. 88 Praxistipp: Nehmen Sie eine solche Einverständniserklärung in die Allgemeinen Mandatsbedingungen mit auf. Rz. 89 Must...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / g) Anrechnung nach dem Wert des Gegenstands

Rz. 221 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nur nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Wird im Anschluss an die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit nur wegen einer Teilforderung Klage erhoben, erfolgt die Anrechnung wegen des Wertes, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist. Ist die Verfahrensgebühr niedriger ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Qualifizierte Signaturen

Rz. 93 Die elektronische Signatur ist eine Art Siegel oder Stempel (ähnlich den Siegeln und Stempeln, die Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen benutzen) für digitale Daten. Zur Erstellung der Signatur benötigt der RA ein qualifiziertes Zertifikat, das ein Zertifizierungsdienstanbieter ausstellt und mit dem sich die Identität des RA als Zertifikatsinhabers nachweisen l...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 940 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Mandatswechsel – Übernahme eines Mandats

Rz. 425 Es ist auch immer möglich, dass Sie das Mandat von einem anderen Anwalt übernehmen. Hierfür kommt eine Vielzahl an Gründen infrage. Die Übernahme eines Mandats von einem anderen RA ist immer mit Mehrarbeit verbunden. Wenn ein Anwaltswechsel nach der Beendigung eines Rechtszuges erfolgt, muss der übernehmende RA nicht nur die gesamte vor- bzw. außergerichtliche Korres...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Pflichtangaben in der Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

Rz. 51 Ist der RA zur Rechnungslegung gem. § 14 Abs. 1 und 4 UStG verpflichtet, muss die Rechnung folgende Angaben erhalten:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Vorliegen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 230 Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung der Geschäftsgebühr und eine zu erwartende Erstattung derselben durch die Gegenseite ist das Vorliegen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch ist gegeben, wenn der Anspruch wegen unerlaubter Handlung, Verzugs, positiver Forderungsverletzung oder culp...mehr