Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 177 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV wenn die Beteiligten unter Mitwirkung ihrer Anwälte eine Einigung erzielen. Beispiel 82: Verfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt im Januar für den Ehemann die Stundung der unstreitigen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 25.000,00 EUR bis zum Jahresende. Im Erörterungstermin einigen sich die Ehe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 189 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 90: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die aus der Ehewohnung ausgez...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 38 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Vollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. Beispiel 31: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen rückständiger Unterhaltsforderu...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 7. Anordnung und Abänderung oder Aufhebung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 67 Wird die Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung oder Aufhebung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[33] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr...mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 3. Mitwirkung an der Gestaltung von Urkunden und Schreiben für den Mandanten

Rz. 27 Strittig ist, welche Vergütung der Anwalt erhält, wenn er lediglich eine Urkunde entwirft. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Im Gegensatz zur BRAGO ist die Mitwirkung bei der Erstellung einer Urkunde nicht mehr ausdrücklich ger...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / E. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 6 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweiligen...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Anwaltsgebühren

Auch der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert bestimmt sich wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG. Das gilt auch dann, wenn das vereinfachte Unterhaltsverfahren gebührenfrei bleibt, z.B. weil es durch Vergleich oder Rücknahme beendet wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG). Da in diesem Fall jedoch keine wertabhängige Gerichtsgebühr entsteht...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Einigung

Rz. 399 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 168: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über die Überlassung der Ehewohnung erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den Gebühren der Nrn. ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 322 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 186: Antrag auf Zahlung und Zuweisung bestimmter Vermögensgegenstände Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR und gleichzeitig die Übereignung eines wertvollen Gemäldes unter Anrechnung eines Betrags von 10.000,00 EUR. Das Gericht spricht den ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Herausgabe der Ehewohnung

Rz. 16 Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert im Vollstreckungsverfahren nicht den Wert übersteigen darf, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung der Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist. Solche Fälle kommen dann vor, wenn in der Hauptsache ein privilegierter Wert gilt, wie etwa bei der Herausgabe der Ehewohnung. Beisp...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / III. Anrechnung der Ratsgebühr

Rz. 32 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[24] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings dispositives Recht. Der Anwal...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 282 Hinsichtlich der Gebühren gelten gegenüber einem Zahlungsantrag grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu den Rdn 251 Bezug genommen werden kann. Rz. 283 Soweit im isolierten Auskunftsverfahren über die Zahlung verhandelt oder sogar eine Einigung geschlossen wird, ist insoweit ein Mehrwert anzusetzen. Zu beachten ist allerdings, dass auch hie...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Gebühren

Rz. 414 Im Laufe der gerichtlichen Vertretung eines Scheidungsmandats können auf Grundlage des zuvor ermittelten Verfahrenswertes verschiedene Rechtsanwaltsgebühren entstehen, deren Voraussetzungen im Anhang zum RVG geregelt sind. Für das Betreiben des Geschäfts, also zum Beispiel das Anfertigen von Schriftsätzen, entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VVRVG. Für die W...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / V. Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 51 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[54] Beispiel 27: R...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / III. Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 32 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber an dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 3 ZPO bzw. § 78 Abs. 3 ZPO kann lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden, wenn ansonsten...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Es fallen keine Gerichtsgebühren oder Festgebühren an

Rz. 8 Denkbar ist auch, dass der Anwalt in gerichtlichen Verfahren tätig wird, in denen entweder keine Gerichtsgebühren oder wertunabhängige Festgebühren erhoben werden. In diesem Fall gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG. Abzustellen ist auf die entsprechende Anwendung der Wertvorschriften des FamGKG. Rz. 9 In diesem Fall ist der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit vom Gerich...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / VII. Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit dem bedürftigen Beteiligten

Rz. 55 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit dem Beteiligten abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 56 Ein Teil der Rechtsprechung ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme des Beteiligten nicht in Betracht.[56] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / B. Gutachten

Rz. 35 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Der Anwalt ist auch hier nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG gehalten, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Trifft der Anwalt keine Vereinbarung, so richtet sich auch hier die Vergütung nach bürgerlichem Recht, jetzt i.d.R. nach § 632 Abs. 2 BGB, da die Gutachtentätigke...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / II. Gegenstandswert

Rz. 33 Da im gerichtlichen Verfahren Festgebühren erhoben werden (Nrn. 1714 ff. FamGKG-KostVerz.), ist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar. Es gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG, wonach die Wertvorschriften des FamGKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 34 Der Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen. Rz. 35 Die Höhe des Gegenstandswerts ist in entsprechender Anw...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / II. Gegenstandswert

Rz. 50 Da im gerichtlichen Verfahren Festgebühren erhoben werden (Nrn. 1710 ff. FamGKG-KostVerz.) ist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar. Es gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG, wonach die Wertvorschriften des FamGKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 51 Der Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen. Rz. 52 Zur Höhe des Gegenstandswerts ist mangels einer besonder...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Die Geschäftsgebühr ist gem. Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel 18: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn wegen angeblicher Unterhaltsrückstände in Höhe vo...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 sind zahlreiche Vorschriften des RVG, aber auch des FamGKG geändert worden. Abgesehen davon sind die Gebührenbeträge der §§ 13 und 49 RVG angehoben worden. Daher stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob altes oder neues Kostenrecht anzuwenden ist. In Anbetracht der Laufzeit mancher Verfahren, insbesondere Verbundverf...mehr

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Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr trotz Fortführung des Verfahrens nach seiner Einstellung

RVG § 15 Abs. 2 § 10 Nr. 10 a); VV RVG Nr. 4141; StPO § 170 Abs. 2 § 171 Abs. 1 § 210 Abs. 2 Leitsatz 1. Die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG entsteht auch dann und fällt nachträglich auch nicht wieder weg, wenn das Verfahren nach einer Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO aufgrund einer Beschwerde des Anzeigenerstatters später fortgeführt wird. 2. Dies gilt eben...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Grundsatz

Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt den Anwalt m...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / 2. Die Gebühren

Rz. 10 Für die Tätigkeit im Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der Anwalt nach Anm. Nr. 1 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Beispiel 4: Antrag auf Teilungsversteigerung Der Anwalt stellt für die Ehefrau den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils 1/2-Miteigentumsanteil). Der Ehemann lässt sich...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

1. Der Beschluss wird in Ziff. III im Wege der Abhilfe aufgehoben, weil die Gerichtsgebühren als Festgebühr nach Nr. 2111 GKG-KostVerz. anfallen. 2. Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Vollstreckungsverfahren wird gem. §§ 33 Abs. 1, 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG auf 10.000,00 EUR festgesetzt, weil die Kammer insoweit mit der wohl h.M. auf den Wert der Hauptsache abstellt (Hartmann, ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / XII. Zahlungsvereinbarung

Rz. 35 Im Falle einer Zahlungsvereinbarung ist nach § 31b RVG ein Wert von 20 % des Anspruchs anzusetzen. Beispiel 29: Zahlungsvereinbarung Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Titel über 5.500,00 EUR erwirkt. Hiernach einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte dahingehend, dass der Ehemann den titulierten Betrag in monatlichen Raten tilgen darf, und die Ehef...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Vollstreckung

Rz. 10 Wird der Anwalt in Vollstreckungssachen tätig, gilt § 25 RVG, da es keine wertabhängigen Gerichtsgebühren gibt, sondern vielmehr Festgebühren erhoben werden. Eine Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG scheidet daher aus.[1] Die Wertfestsetzung erfolgt – sofern erforderlich und beantragt – ausschließlich im gerichtlichen Verfahren nach § 33 RVG.mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Anrechnung der Beratungshilfevergütung

Rz. 67 Ist eine Beratungshilfevergütung auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dem der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, greift § 58 Abs. 2 RVG nicht.[61] Es ist also voll anzurechnen und nicht zunächst auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 37: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebüh...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 3 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Vertretung richtet sichmehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung

Rz. 36 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet, die mit der Beratung zusammenhängt (Anm....mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / II. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, die in sämtlichen in Vorbem. 3 Abs. 3 VV genannten Fällen entstehen kann. Rz. 16 Die Terminsgebühr entsteht zum einen bei Teilnahme an einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Beispiel 8: Beweisverfahren mit gerichtlichem Termin Beantragt ist die Durchführung eines Beweis...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr

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AGS 1/2018, Verfahren vor u... / 2 Aus den Gründen

Das als Erinnerung (§ 56 RVG) auszulegende Rechtsmittel des Pflichtverteidigers ist zulässig und teilweise begründet: Der Abtrennungsbeschluss des Gerichts in der Hauptverhandlung und die Fortsetzung des neuen Verfahrens am selben Tag führen nicht dazu, dass an diesem Tag zwei Angelegenheiten als Gebührentatbestände i.S.d. § 15 RVG entstanden sind. Die Kammer hat in dem Abtre...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Kosten

Rz. 396 Gerade in Scheidungssachen ist oft die erste Frage nach den voraussichtlich anfallenden Kosten, die nie pauschal beantwortet werden kann. Das hängt zum größten Teil von dem Umfang der erteilten Vollmacht ab. Erstreckt sich diese auf die Folgesachen, dann erhöht sich der Verfahrenswert mit Auswirkung auf die Höhe der Kosten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallend...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / IV. Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 73 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nach § 57 S. 2 FamFG nur zulässig in Verfahrenmehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 7. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 36 Der Anwalt erhält die Geschäftsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert (§ 15 Abs. 2 RVG). Soweit der Anwalt also mit mehreren Familiensachen beauftragt worden ist, liegen auch grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt in jeder Angelegenheit eine Geschäftsgebühr verdient. Rz. 37 Einen außergerichtlichen Verbund gibt es nicht. Daher ist unter Ber...mehr

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Anfall der zusätzlichen Ver... / Sachverhalt

Aufgrund einer Strafanzeige v. 4.6.2013 hat die Staatsanwaltschaft (StA) Köln mit Verfügung v. 26.6.2013 das Ermittlungsverfahren gegen die Angekl. eingeleitet. Unter dem 30.7.2013 hat sich Rechtsanwalt U zum Verteidiger der Angekl. bestellt. Mit Schriftsatz v. 21.8.2013 hat Rechtsanwalt U zu dem Verfahrensstand Stellung genommen und dessen Einstellung gefordert. Mit Verfügu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Einigung über nicht anhängige und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 143 Wird eine Einigung über nicht anhängige oder anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist vom Prinzip her ebenso zu rechnen. Zu beachten ist jetzt die höhere Einigungsgebühr für die nicht anhängigen Gegenstände unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 70: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Im...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / I. Überblick

Rz. 4 Unterschieden wird hier nach Rz. 5 Es entstehen insoweit zwar – als Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG – zwei Verfahrensgebühren; es handelt sich jedoch nur um eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass z.B. d...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / III. Arrestverfahren

Rz. 7 Arrestverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.8.2013 mit einem Arrestverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.7.2013 mit dem Hauptsacheverfahren, so erhält der Anwalt im Arrestverfahren die Vergütung nach altem Recht und im Hauptsacheverfahren nach neuem Recht. Be...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Auf den Antrag des Vertreters der Antragstellerin/Gläubigerin war der Gegenstandswert gem. § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen. Maßgebend ist gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG insoweit der Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für die Antragstellerin/Gläubigerin hat. Dabei kann regelmäßig – und so auch hier – auf den Wert der Hauptsache abgestellt werden (Mayer/Kroiß/Gierl, RVG, 7. Auf...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnungsgebühr

Rz. 35 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[38] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist jedo...mehr