Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 16 § 31b RVG Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs. Rz. 17 § 31b RVG regelt den Gegenstandswert für das Entstehen einer Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 VV RVG, wenn die Erfüllung des Anspruches bei gleichzeitig...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / V. Rechtsanwaltsvergütung für die Schutzschrift

Rz. 34 Für die Schutzschrift entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Erfolgt eine weitere Stellungnahme im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Im Hauptsacheverfahren, das sich ggf. der einstweiligen Verfügung anschließt, entsteht die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG erneut (§ 17 Nr. 4 R...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 297 Für die Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie für die Hilfe bei allgemeinen Steuerpflichten kann der Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vergütung nach der Steuerberatergebührenverordnung verlangen. Rz. 298 Für die vorgerichtliche Tätigkeit in einem (Steuer–)Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) und einem anschließenden Rechtsbehelfsverfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Ausweg aus der Anrechnungsproblematik? – unbedingter Prozessauftrag

Rz. 233 Wie Sie bereits wissen, hängt die Höhe der Vergütung maßgeblich von dem erteilten Auftrag ab. Das Anrechnungsproblem der Geschäftsgebühr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Auftraggeber dem RA von Anfang an einen Auftrag erteilt, der auf das Führen des gerichtlichen Verfahrens ausgerichtet ist, also einen Prozessauftrag. Erteilt der Auftraggeber dem RA den unmittelb...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 8. Erläuterungen in der Rechnung bei Rahmengebühren

Rz. 114 Berechnet der RA eine Rahmengebühr (Betrags- oder Satzrahmengebühr), muss aus der Vergütungsberechnung erkennbar sein, wie der RA den Gebührenrahmen im konkreten Einzelfall bestimmt hat. Fehlen dazu Ausführungen, ist die Vergütungsberechnung nicht nachvollziehbar. Rz. 115 Berechnet der RA bei Rahmengebühren nur die Mittelgebühr oder bspw. bei der Geschäftsgebühr gem. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsproblem mehrere Anwälte und Rechtsschutzversicherung

Rz. 322 Für den Fall, dass der Auftraggeber mehr als einen Anwalt beauftragt hat (Prozessbevollmächtigter/Unterbevollmächtigter), zahlt auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die gesamte Vergütung beider RA. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben bedingungsgemäß (Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen = ARB) vereinbart, dass eine Zahlung für einen weiteren RA nur erfol...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Einigungsgebühr

Rz. 846 Im Vollstreckungsverfahren kann der RA eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG verdienen s. Rdn 304 ff. Auf § 31b RVG und die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Teilzahlungsvereinbarung bin ich unter Rdn 264 bereits eingegangen.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr bei Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 534 Erscheint der Berufungsbeklagte nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, sodass ein Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten ergeht, reduziert sich die Terminsgebühr nicht. Es entsteht die volle Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG. Es ist daher besonders "teuer", wenn der, der in der ersten Instanz obsiegt hat (und damit der Berufungsbeklagte ist), dann im Ber...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 544 Nr. 3206 Rz. 545 Für seine Tätigkeit im Revisionsverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Gebühr wie im Berufungsverfahren nach Nr. 3200 VV RVG. Dies gilt nicht, wenn das Revisionsverfahren nur durch einen RA geführt werden kann, der b...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Erfordernis des Antrags auf Vergütungsfestsetzung vor Erhebung der Gebührenklage

Rz. 46 War der RA im gerichtlichen Verfahren tätig, muss grds. zunächst die Vergütungsfestsetzung erfolgen. Wenn die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG zulässig ist, fehlt ­einer Klage das sog. Rechtsschutzbedürfnis, denn mit der Vergütungsfestsetzung gibt es einen billigeren und einfacheren Weg, wie der RA einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel erlangen kann (der V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 178 Wenn der RA bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so entsteht (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3, 2. Alt. VV RVG) dafür die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA nicht nach außen wendet. Für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es nicht erforderlich, dass der RA auch nach außen tätig wird. Immer dann, wenn...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Der Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Gebührenforderung

Rz. 887 Im Laufe eines Vollstreckungsverfahrens ist es nichts Ungewöhnliches, dass Zahlungen für den Auftraggeber auf das Konto des RA eingehen. Der RA muss Fremdgelder an den Auftraggeber weiterleiten. Selbstverständlich nur Fremdgelder, Vergütungsansprüche, die dem RA zustehen, werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt. Rz. 888 Die Frage ist, wie lange hat der RA Zeit, da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 480 Grds. ist zunächst das Entstehen der "vollen" Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG zu prüfen. Erst wenn sich aus dieser Norm das Entstehen der vollen Terminsgebühr nicht ergibt, ist zu prüfen, ob die Terminsgebühr entsprechend Nr. 3105 VV RVG entstanden ist. Die Reduzierung (oder Ermäßigung) der Terminsgebühr stellt eine Ausnahme dar, nicht die Regel.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Terminsgebühr im Versteigerungsverfahren

Rz. 916 Nr. 3312 Rz. 917 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 83 Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vergütungsanspruch des RA zu erfüllen, wenn er keine ordentliche Rechnung erhalten hat. So kann der RA dem Auftraggeber selbstverständlich telefonisch mitteilen, dass seine Vergütung sich in der Angelegenheit auf eine bestimmte Summe belaufe und den Auftraggeber zur Zahlung auffordern. Eine Verpflichtung zur Zahlung ergibt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem VU

Rz. 485 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat gegen das VU form- und fristgerecht Einspruch eingelegt, wird ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so beantragt der RA des Klägers gegen den zum zweiten Mal in Folge nicht erschienenen Beklagten den Erlass eines zweiten VU. Der Antrag auf Erlass eines ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vertretung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren

Rz. 922 Nr. 3314 Rz. 923 Vertritt der RA einen Gläubiger im Eröffnungsverfahren, so erhält er eine 0,5 Verfahrensgebühr. Auch diese Verfahrensgebühr ist gem. Nr. 1008 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 496 Die Gebühr der Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5 – 1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr gem. § 14 RVG. Die Prüfungsgebühr gem. Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich wie die Geschäftsgebühr, s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzrahmens unter Rdn ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 593 Nr. 3509 Rz. 594 Endet ein Verfahren über die Beschwerde gegen die Nic...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Aufrechnung der Vergütung

Rz. 108 Will der RA etwa eine Fremdgeldforderung mit der Vergütungsforderung aufrechnen, so kann er dies in zulässiger Weise nur, wenn er den Vergütungsanspruch gem. § 10 RVG abgerechnet hat. Eine Aufrechnung gem. § 387 BGB ist nur möglich, wenn der Aufrechnende (also der RA) die ihm gebührende Leistung (also die Vergütung) fordern darf. Solange der RA keine ordnungsgemäße V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berechnung der Vergütung nach vollendeter Beratung

Rz. 117 Nicht selten endet auch wegen der zu erwartenden Vergütung für eine weitere Tätigkeit der Auftrag nach der durchgeführten Beratung. Ein weiterer Grund neben der zu erwartenden Vergütung ist selbstverständlich dann gegeben, wenn der RA davon ausgeht, dass der Auftraggeber sein Anliegen nicht erfolgreich wird durchsetzen können. Rz. 118 In diesen Fällen gibt es verschie...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / III. Vergütungsfestsetzung und Kostenfestsetzung

Rz. 13 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG weist lediglich Ähnlichkeiten mit dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff ZPO auf. Daher verweist § 11 Abs. 2 Satz 2 RVG auch nur mit Einschränkungen auf die Regelungen in der ZPO zur Kostenfestsetzung. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ist generell neben dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 847 Vollstreckt der RA auftragsgemäß gegen mehrere Schuldner, ist jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene Angelegenheit. Es entsteht pro Schuldner (unabhängig von der Frage, gegen wie viele Schuldner sich die Zwangsvollstreckung richtet) ein eigener Vergütungsanspruch (BGH, 10.10.2003 – IX a ZB 183/03, www.bundesgerichtshof.de). Hierbei kommt es nic...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VIII. Notwendige Bestandteile des Vergütungsfestsetzungsantrags

Rz. 24 Der Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 11 RVG muss eine Berechnung der Vergütung entsprechend den Vorschriften gem. § 10 RVG unter Berücksichtigung der gezahlten Beträge erhalten. Der Antrag muss ergeben, welcher bezifferte Betrag gegen welche(n) Auftraggeber festgesetzt werden soll. Soll die Festsetzung gegen mehrere Auftraggeber gleichzeitig erfolgen, ist es sinnvo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Die Vergütung bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 144 Praxistipp: Das unter Rdn 143 befindliche Muster sollten Sie benutzen, um einen Beratungshilfeanspruch gegenüber der Justizkasse geltend zu machen. Liegt ein Berechtigungsschein bereits vor, ist auf diesem die Berechnung der Vergütung vorgesehen. Dieses Muster kann im Internet (Stichwort "Beratungshilfe") auf diversen Seiten aufgerufen und zum Zweck der Vergütungsabr...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VII. Geltendmachung der Geschäftsgebühr neben der Hauptsache

Rz. 41 Bereits unter § 8 Rdn 213 wird erläutert, dass die Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren neben der Hauptsache geltend gemacht werden muss. Hierbei kann die Geschäftsgebühr eine nicht unbeträchtliche Höhe erreichen. Trotzdem beeinträchtigt die Geschäftsgebühr nicht den Gegenstandswert. Nach der h.M. ist die Geschäftsgebühr eine Nebenforderung (i.S.v. § 4 ZPO). Rz....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vertretung mehrerer Auftraggeber

Rz. 253 Vertritt der RA vor- bzw. außergerichtlich mehrere Auftraggeber und ist diesen Auftraggebern in einer Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt, so erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG gem. Nr. 1008 VV RVG um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber. Die Höchstgrenze in Nr. 1008 VV RVG ist zu beachten. Das gilt unabhängig davon, ob die Beratung denselben Gege...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Verrechnung von Beträgen mit eigenen Vergütungsansprüchen

Rz. 348 Wenn der RA eingezogene Beträge (also nicht nur eingezogene Kosten, sondern auch sonstige eingezogene Beträge wie z.B. die Hauptforderung) mit eigenen Vergütungsansprüchen verrechnet, entsteht insoweit keine Hebegebühr (Anm. Abs. 5 zur Nr. 1009 VV RVG). Beispiel: Der RA hat für den Auftraggeber einen Betrag i.H.v. 5.000,00 EUR als Hauptforderung im Wege der Zwangsvoll...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 152 Zulässig ist es, wenn der RA mit dem Auftraggeber vereinbart, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, wenn die Voraussetzungen der Beratungshilfe nicht vorliegen. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Im Beratungsmandat sollte dann darauf geachtet werden, eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen, denn es fehlt ja an einer ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. PKH bei Auseinanderfallen von Gerichtsort und Kanzleisitz

Rz. 724 In einigen Fällen befinden sich zwar der Wohnsitz des Auftraggebers und der Kanzleisitz am selben Ort, das Gericht ist jedoch an einem anderen Ort. Wird in diesen Fällen PKH bewilligt, erfolgt die Bewilligung durch das Gericht mit der Einschränkung, dass nur die Kosten von der Bewilligung von PKH umfasst sind, die entstehen würden, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 161 Entsprechend dem Abs. 2 der Anmerkung in Nr. 2501 VV RVG wird die Beratungsgebühr angerechnet. Geht die Tätigkeit des RA über die Beratungstätigkeit hinaus und wird er insbes. vor- oder außergerichtlich tätig, erfolgt eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für die nachfolgende Tätigkeit. Denkbar ist nicht nur das Entstehen der Geschäft...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / H. PKH

Rz. 646 Die Tabelle zu § 13 RVG und § 49 RVG im Vergleich: Rz. 647 Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Geschäftsgebühr

Rz. 172 Grds. ist diese Definition in Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG ein wahrer Quell der Weisheit. Die Geschäftsgebühr entsteht damit grds. bei vor- oder außergerichtlicher Tätigkeit des RA. Hier lässt die Definition (Gesetzestext) fast keine oder nur wenige Fragen offen. Rz. 173 Zu beachten ist, dass die Geschäftsgebühr nie entsteht, wenn besondere Gebührentatbestände in Te...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 185 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber (s. § 7 und Nr. 1008 VV RVG), dann erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG um 0,3. Dabei beträgt die Erhöhung immer 0,3 absolut für jeden zusätzlichen Auftraggeber, unabhängig davon, welchen Gebührensatzrahmen (z.B. 0,5; 0,8; 1,1 oder 1,3) der RA bestimmt hat. Die Erhöhung darf aber gemäß der Anm. Abs. 3 zur Nr. 1008 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich Vergütung im Mahnverfahren/Vergütung im Hauptsacheverfahren

Rz. 766 Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so ist es günstiger, wenn das Mahnverfahren betrieben wird, als wenn das Klageverfahren betrieben wird. Rz. 767 Zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels entstehen mindestens:mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA besteht. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 372 Vertritt der RA wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren (also zusätzlichem) Auftraggeber. Die Erhöhung erfolgt nicht unbegrenzt. Mehr als 2,0 kann der RA als Zuschlag zur Verfahrensgebühr nicht berechnen. Beispiel: Der RA vertritt eine Erbengemeinschaft bestehend aus elf Personen und kl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RA

Rz. 570 Auch für den RA, der nicht am BGH zugelassen ist und den Auftraggeber weiterhin im Revisionsverfahren vertritt, kann entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 918 Das Insolvenzverfahren ist ein eigenständiges Verfahren, das geführt wird, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht möglich ist. Die Höhe der Vergütung hängt im Insolvenzverfahren oft davon ab, ob der RA den Schuldner oder den Gläubiger vertritt. Für die Schuldnervertretung beachten Sie bitte auch die Ausführungen unter Rdn 162. Rz. 919 Je schlechter die wirtschaftlichen Z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kein gerichtliches Verfahren anhängig

Rz. 305 Ist ein gerichtliches Verfahren noch nicht anhängig und ist auch kein Klageauftrag erteilt, so entsteht die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG; ggf. unter der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. die Ausführungen unter Rdn 264).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Durchführung der Anrechnung

Rz. 213 Die Anrechnung kann auf zwei Arten erfolgen. Sinnvoll ist folgende Darstellung in der Praxis: 1,3 Geschäftsgebühr gem.§§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300 VV RVG – 0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4, 15 RVG 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG In der anwaltlichen Praxis hat sich diese Darstellung durchgesetzt, da so bis zur Einreichung der Klage entschieden werden kann,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Hierin sind eine Reihe von Einschränkungen erhalten. Die obige Darstellung von § 48 RVG ist gekürzt;...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 577 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 578 Eine 1,6 Verfahrensgeb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen – vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 307 Schließen Sie den Vergleich im Rahmen einer begonnenen Vollstreckungsmaßnahme, dann können nur die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 entstehen. Umstritten ist, ob, wenn im Anschluss an das gerichtliche Verfahren noch kein Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, für den Ratenzahlungsvergleich dann ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweispflicht auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 956 Gem. § 91 ZPO ist nur eine gesetzliche Vergütung erstattungsfähig. Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, so muss der Auftraggeber damit rechnen, dass er vom Gegner nur die Vergütung erstattet erhält, die der Höhe nach der gesetzlichen Vergütung entspricht. Rz. 957 Daher regelt § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG, das ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Terminsgebühr

Rz. 618 Nr. 3402 Rz. 619 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, ob dies ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt ist. Im Allgemeinen erhält der Unterbevollmächtigte zusätzlich zur Verfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zulässigkeit von Gebührenteilungsabreden

Rz. 634 § 22 BORA Als eine angemessene Honorierung im Sinne von § 49b Abs. 3 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung ist in der Regel die hälftige Teilung aller anfallenden gesetzlichen Gebühren ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit anzusehen. § 49b Abs. 3 BRAO (3) Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 45 PKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Prozesskostenhilfebewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr in der Zwangsvollstreckung für die Wahrnehmung eines Termins

Rz. 841 Die Terminsgebühr kann daher entstehen, wenn z.B. in den Verfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz (Zwangsgeld gem. § 888 ZPO, Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO, Duldung/Unterlassung gem. § 890 ZPO) ein Termin anberaumt wird. Nimmt der RA diesen Termin wahr, entsteht die 0,3 Terminsgebühr gem. Nr. 3310 VV RVG.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr bei Berufung zur Fristwahrung

Rz. 528 Vorsicht ist im Fall der Berufung nur zur Fristwahrung wegen der Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG geboten. Telefonische Vergleichsverhandlungen lösen die 1,2 Terminsgebühr der Nr. 3202 VV RVG aus. Scheitern die Vergleichsbemühungen und wird die Berufung dann zurückgenommen, kann auch die Terminsgebühr vom Kostenerstattungsanspruch umfasst sein. G...mehr