Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 302 Da in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen existieren, wurde dies auch im RVG berücksichtigt. Nach Vormerkung 3.2.1 Absatz 1 Ziffer 1 gelten die Nummer 3200 ff. VV RVG, die grundsätzlich für das zivilrechtliche Berufungsverfahren gelten, auch im Verfahren vor den Finanzgerichten, mit der Folge, dass die Verfahrensgebühr für die 1. Instanz beim Finanzgericht i...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 260 Für die Einigungsgebühr wird in Teil 1 VV RVG die Höhe des Gebührensatzes davon abhängig bestimmt, ob die Gebühr erst im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens oder außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entsteht. Entsteht die Gebühr vor der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens, ist sie am höchsten. Entsteht die Gebühr nach Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einigungsgebühr auf Parteiseite für mehrere Anwälte

Rz. 318 Entsprechendes gilt auch dann, wenn mehrere RA an der Einigung (z.B. der Verkehrsanwalt und der Unterbevollmächtigte) beteiligt waren. Hier muss jedoch beachtet werden, dass sich die Kostenübernahme regelmäßig nur auf die notwendigen Kosten (vgl. § 91 ZPO) erstreckt. Es ist regelmäßig nicht davon auszugehen, dass für den Fall, dass auf Seiten der Partei mehrere Anwäl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 842 Die Terminsgebühr entsteht im Vollstreckungsverfahren auch, wenn der RA an einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Diese Terminsgebühr wird in der Praxis sehr selten sein. Dies liegt daran, dass der Gegenstandswert in diesem Verfahren auf 2.000,00 EUR gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG beschränkt is...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren für den BGH-Anwalt

Rz. 553 Nr. 3208 Rz. 554 In Revisionsverfahren, die vor dem BGH geführt werden, besteht Anwaltszwang. Die Parteien können sich ausschließlich durch einen beim BGH zu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Kopierkosten bei der Überlassung von Handakten

Rz. 413 Vorbemerkung 7 VV RVG (1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der RA Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen. Rz. 414 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Diese Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG aus Gebühren und Auslagen. Vor...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / IV. Erklärung zum Vorsteuerabzug

Rz. 14 Entsprechend § 11 Abs. 2 Satz 2 RVG ist § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht anwendbar. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist keine Erklärung zum Vorsteuerabzug durch den RA abzugeben. Die USt gem. Nr. 7008 VV RVG ist festzusetzen, sobald der RA diese berechnet. Rz. 15 Praxistipp: Es ist immer sinnvoll, im Vergütungsfestsetzungsgesuch gem. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten und Terminsgebühr

Rz. 505 Stellt der RA nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels fest, dass er gute Aussichten sieht, das Rechtsmittelverfahren (zumindest zum größten Teil) obsiegend zu beendigen, ist es nicht ausgeschlossen, dass er im Anschluss an das Prüfungsergebnis mit der Gegenseite telefonisch (oder auch im Wege einer sonstigen Besprechung) Kontakt aufnimmt, um einen weiter...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 16. Tipp zur Form der Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 247 Der Auftraggeber, der i.d.R. die anwaltliche Vergütungsberechnung erhält, kann mit den dort genannten Nrn. und Gebührensätzen nichts anfangen. So unverständlich wie für Sie Steuerberaterrechnung, Architektenrechnungen u.a. sind, sind dies für den Auftraggeber die anwaltlichen Vergütungsberechnungen. Im Zeitalter der Textverarbeitung ist es ein Leichtes, hier ein Must...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Höhe der Hebegebühr – mehrere Einzelbeträge und Ratenzahlung

Rz. 341 Die Höhe der Hebegebühr ist abhängig von der Höhe der erfolgten Auszahlung. Jede Auszahlung löst erneut den Anspruch auf die Hebegebühr aus. Die Höhe der Hebegebühr ist prozentual vorgegeben. Sie beträgt mindestens 1,00 EUR. Die Gebühr ist gem. § 2 Abs. 2 RVG auf- oder abzurunden. Die Höhe der Gebühr beträgt bei ausgezahlten Geldbeträgen bis zu einschließlich 2.500,00...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Erstberatung und Erhöhung für Vertretung mehrerer Auftraggeber

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr und Differenzverfahrensgebühr

Rz. 447 Damit die Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG entstehen kann, ist es erneut erforderlich, dass der RA den Auftrag hatte, entsprechend tätig zu werden. Hat der RA seitens des Auftraggebers nur einen Auftrag zur vor- bzw. außergerichtlichen Vertretung erhalten, kann nicht die Differenzverfahrensgebühr entstehen. In diesem Fall entsteht die Geschäftsgebühr gem. N...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 583 Nr. 3508 Rz. 584 Die Nichtzulassungs...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorschuss nach bewilligter PKH

Rz. 732 § 47 RVG Vorschuss (1) Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern. Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 22 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), die die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 23 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Erfol...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 14. Unbedingter Prozessauftrag und Terminsgebühr

Rz. 241 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG: (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergericht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Vergütungsvereinbarung bei Forderungseinzug im Mahnverfahren

Rz. 750 § 4 Erfolgsunabhängige Vergütung (Auszug) (1) … 2) Der Rechtsanwalt kann sich für gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882f der Zivilprozessordnung verpflichten, dass er, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, einen Teil des Erstattungsa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorzeitige Erledigung im Mahnverfahren

Rz. 777 Nr. 3306 Rz. 778 Endet der Auftrag, bevor der RA den verfahrenseinleitenden Antrag o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 371 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage (oder einen sonstigen Schriftsatz) einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG (s. vorheriges Beispiel unter Rdn 368). Anstelle der Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG entsteht im Fall der vorzeitige Erledigung des Auftrags die Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG (im Fall...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Art der Verfahrensgebühr

Rz. 215 Unerheblich ist es, welche Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren entsteht. Die Anrechnung erfolgt nicht nur auf die "vollen" oder auch höchsten Verfahrensgebühren, z.B. 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG, 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG oder 1,0 Verfahrensgebühr im PKH-Bewilligungsverfahren gem. Nr. 3335 VV RVG. Die Anrechnung erfolgt vielm...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XIII. Sonstige Gebühren für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 37 Das Festsetzungsverfahren vor dem Gericht des ersten Rechtszugs ist gebührenfrei. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die im Vergütungsfestsetzungsverfahren im ersten Rechtszug entstehenden Anwaltskosten sind nicht erstattungsfähig. Rz. 38 Ein Beschwerdeverfahren ist nicht gebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtskosten. Eine Kostenerstattung findet alle...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Vergütung im Bußgeldverfahren

Rz. 148 Die Vergütung des RA im Bußgeldverfahren richtet sich nach Teil 5 VV RVG. Rz. 149 Je nachdem, in welchem Stadium der Auftrag erteilt wird, fallen die Gebühren an.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Anrechnung der Verfahrensgebühr, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben wird.

Rz. 597 In der Anm. zu Nr. 3506 VV RVG ist vorgeschrieben, dass die Verfahrensgebühr der Nr. 3506 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden Revisionsverfahrens anzurechnen ist. Dies gilt auch für die Verfahrensgebühr der Nr. 3508 VV RVG (Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH), weil die Nr. 3508 VV RVG in der Anmerkung auf die Nr. 3506 VV RVG verweist. Nur die V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / i) Geschäftsgebühr entsteht nach Verfahrensgebühr

Rz. 223 Durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. Justizmodernisierungsgesetz, JuMoG v. 22.12.2006, BGBl I, S. 3416) hat der Gesetzgeber durch die Formulierung "Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr […] entsteht" deutlich gemacht, dass die Geschäftsgebühr auch dann anzurechnen ist, wenn diese Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Rz. 237 In vielen Fällen beginnt die nach außen sichtbare anwaltliche Tätigkeit des RA mit dem Versand eines Aufforderungsschreibens. I.d.R. wird der Anspruchsgegner vor Einleitung von gerichtlichen Schritten zur Zahlung der ausstehenden Forderung aufgefordert. Auch dienen das anwaltliche Aufforderungsschreiben und die Zustellung desselben der Herstellung der Klagereife. So ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr und Geschäftsgebühr

Rz. 186 Die Geschäftsgebühr ist in Teil 2 des VV geregelt. Häufig führt der RA Besprechungen oder Telefonate mit Gegnern oder Dritten oder nimmt an vor- bzw. außergerichtlichen Ortsterminen, Besichtigungsterminen o.Ä. teil. Für diese Tätigkeit entsteht nicht die Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG (und auch sonst keine Terminsgebühr aus einem anderen Teil des VV). Diese Tätigk...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Allgemeines

Rz. 2 Es gibt verschiedene Wertbegriffe. Wenn Sie eine Vergütungsberechnung erstellen, so heißt der Wert ausschließlich Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Streitwert (in Familiensachen der Verfahrenswert) entscheidet über die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, der Wert der Beschwer entscheidet über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs, der Gerichtsge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 333 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird, oder wurde, noch dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Dies erklärt auch die Stellung der Hebegebühr in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses. Unter Rdn 297 ff. ist die Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarung behandelt worden. In dieser V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Besonderheiten der Verfahrensgebühr im Arbeitsrecht

Rz. 433 Viele RA haben sich auf arbeitsrechtliche Mandate spezialisiert. Aber auch der RA, der eine breit gefächerte Interessenvertretung durchführt, ist mit dem arbeitsrechtlichen Mandat i.d.R. vertraut. Die Abwehr einer Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehört hierbei zum Alltag. Diese ist an die kurze dreiwöchige Ausschlussfrist gebunden. Wird der RA vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 616 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, erhöht sich gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrensgebühr entsprechend den allgemeinen Grundsätzen. Rz. 617 Der Unterbevollmächtigte erhält hierbei nicht 1/2 der erhöhten Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten. Sein ermittelter Gebührenanspruch erhöht sich um 0,3 gem. Nr. 1008 VV RVG bei der Vertretung mehrerer Auf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 540 Generell ist das Revisionsverfahren das Verfahren der dritten Instanz. Man nennt das Revisionsverfahren die dritte Instanz. Üblicherweise kann der RA in der dritten Instanz die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV RVG (Nr. 3206 bis 3213 VV RVG) berechnen. Wie in der ersten und zweiten Instanz können (u.a.) auch im Revisionsverfahren regelmäßig eine Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / G. Verkehrsanwalt

Rz. 641 Gekürzte Darstellung der Nr. 3400 VV RVG Nr. 34...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 13. Muster einer Vergütungsberechnung

Rz. 132 Da der Auftraggeber nicht selten die Rechnung zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs benutzt, haben nach meiner Auffassungen Erläuterungen zur Ermittlung des Gegenstandswerts, der Höhe des Rahmens einer Gebühr, zum Gegenstandswert etc. nichts in der Rechnung selbst zu suchen. Diese Ausführungen haben das FA nicht zu interessieren. Eine Rechnung besteht daher aus zwei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühren

Rz. 200 Sämtliche Geschäftsgebühren der Nrn. 2300 – 2303 VV RVG sind gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (zur Verfahrensgebühr s. Rdn 356). Der Gesetzgeber beabsichtigt mit Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zu verhindern, dass der RA für die gleiche Tätigkeit (Betreiben des Geschäfts) in einer Ang...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Beratung und Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers – mehrfache Beratung

Rz. 128 Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher ist (§ 13 BGB), gibt der Gesetzgeber einen Höchstbetrag hinsichtlich der Vergütung für die Beratung vor. Die höchstmögliche Gebühr für die Beratung beträgt 250,00 EUR (§ 34 Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. RVG). Ein Höchstbetrag gilt selbstverständlich dann nicht, wenn der RA eine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber getroff...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 450 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie in jedem Rechtszug nur einmal entsteht. Auch wenn der RA an 20 Gerichtsverhandlungen teilnehmen muss, ändert dies nichts daran, dass er nur einmal die Terminsgebühr berechnen kann. Eine Terminsgebühr kann der RA darüber hinaus auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber fordern. Rz. 451mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Schuldenbereinigung bei bewilligter Beratungshilfe (bis zu fünf Gläubiger)

Rz. 254 Ob der nachstehende Anwendungsfall überhaupt noch in der Praxis vorkommt, ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich. Viele Berliner Amtsgerichte stellen für das Schuldenbereinigungsverfahren keine Berechtigungsscheine mehr aus mit der Begründung, dass es sich nicht um eine typische juristische Tätigkeit handelt. Anders hingegen die Gerichtsbezirke von ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Vertretung des Gläubigers – Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 936 Nr. 3320 Rz. 937 Beschränkt sich die Tätigkeit des RA auf die Anmeldung der Forderung des Gläubigers zur Insolvenztabelle (§§ 28 Abs. 1, 174 ff. InsO), erhält der RA hierfür eine 0,5 Verfahrensg...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 226 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO. Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 162 Nr. 2502 Rz. 163 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 550 Nr. 3207 Rz. 551 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, kann der RA im Revisionsgebühr keine höhere Verfahrensgebühr als 1,1 gem. Nr. 3207 VV RVG verlangen. Wann und ob der Auftrag sich vorzeitig...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsanspruch für die Kostendeckungsanfrage

Rz. 44 Vergütungsrechtlich ist die Kostendeckungsanfrage grds. eine eigene Angelegenheit, sodass hierfür eigene gesonderte Gebühren entstehen. Will der RA für die Kostendeckungsanfrage gesonderte Gebühren (Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG i.H.d. Regelgebühr von 1,3 und ggf. die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG) fordern, so muss er den Auftraggeber vorher darauf hingew...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / D. Gegenstands- und Streitwert

Rz. 10 Der geringeren Wertigkeit folgt, dass der Wert entsprechend § 3 ZPO i.V.m. § 53 GKG geschätzt wird und zwar auf einen Bruchteil des Wertes eines etwaigen Hauptsacheverfahrens. In jedem ZPO-Kommentar findet sich eine Streitwertübersicht bei § 3 ZPO, die hilft, den Wert zu bestimmen. Rz. 11 Arrestverfahren bilden stets eine Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 lit. a RVG). Verfahre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zurücknahme des Mahnbescheids nach formularmäßigem Widerspruch

Rz. 807 Nimmt der Antragsteller oder sein Vertreter den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids zurück, nachdem der RA des Antragsgegners Widerspruch eingelegt hat, wird der RA des Antragsgegners einen Kostenantrag stellen. Analog der Kostenerstattung bei zurückgenommener Klage hat der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, wenn er den Mahnbescheid zurücknimmt (§...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Gerichtliches Verfahren ist anhängig

Rz. 306 Ist ein gerichtliches Verfahren an- und/oder rechtshängig, entstehen die Verfahrensgebühr (der jeweiligen Instanz) und daneben die Einigungsgebühr in entsprechender Höhe. So etwa die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1003 VV RVG oder die Verfahrensgebühr der Nr. 3200 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1004 VV RVG.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 580 Nr. 3507 Rz. 581 Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhält der RA eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag vorzeitig, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,1. Rz. 582 Nach der Anm. zu ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 826 Wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, haben Sie sehr oft für den Auftraggeber bereits das gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren oder Erkenntnisverfahren) geführt, damit überhaupt erst einmal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel geschaffen wird. Der Auftraggeber hat daher meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen beglichen. Auch wenn die Zwangsvollstr...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 96 Wenn es um das Erstellen einer Vergütungsberechnung geht, müssen Sie verschiedene Begrifflichkeiten unterscheiden: Rz. 97 Der Vergütungsanspruch des RA entsteht mit seiner ersten Tätigkeit nach Übernahme des Auftrags. Er kann die Vergütung dann aber noch nicht...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VI. Parteienbezeichnung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 19 § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG gibt die Parteienbezeichnung vor. Die Parteien werden Antragsteller und Antragsgegner genannt. Rz. 20 Praxistipp: Um deutlich zu machen, dass Sie das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG betreiben, sollten Sie in diesem Verfahren nicht mehr die Bezeichnungen aus dem Ausgangsverfahren verwenden (Kläger und Beklagter). Auch wenn Ihre Softwa...mehr