Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 217 Auch das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger ist eine Familienstreitsache, und zwar eine Unterhaltssache (§§ 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG). Allerdings gelten hier besondere Vorschriften. Rz. 218 Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 42, 51 FamGKG. Rz. 219 Ein vereinfachtes Abänderungsverfahren ist nach dem FamFG nic...mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / III. Anwaltsvergütung

Für Anwalt gesonderte Angelegenheit Während ein Ratenzahlungsantrag im Verfahren mit den dort verdienten Gebühren abgegolten wird, zählt der nachträgliche Antrag auf Ratenzahlung für den Verteidiger nicht mehr zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bzw. zum gerichtlichen Verfahren, da diese Verfahren spätestens mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeschlossen sind (siehe ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / aa) Verfahren auf Ausgleich

Rz. 347 Verfahren über Ausgleichansprüche nach der Scheidung sind grundsätzlich immer isolierte Verfahren und nicht von Amts wegen einzuleiten, sondern vielmehr als Antragsverfahren ausgestaltet. Als Folgesache im Verbund kommen sie nur in den Fällen vor, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG vorliegen[92] (siehe dazu § 10 ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / bb) Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung bei der Verfügung über Haushaltsgegenstände (§ 1369 Abs. 2 BGB)

Rz. 153 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 36 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist der Wert des zugrunde liegenden Geschäfts. Beispiel 69: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung bei der Verfügung über Haushaltsgegenstände Der Ehemann beabsichtigt ohne Zustimmung seiner Ehefrau über ihm gehörende Haushaltsgegenstände (Familien-Pkw im Wert von 5.000,00 E...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ff) Verfahren auf Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 Abs. 1 BGB)

Rz. 162 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 FamGKG. Er ist als vermögensrechtliche Angelegenheit nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Die frühere Rechtsprechung hat zum Teil auf den Wert der Sache abgestellt, deren Übertragung beantragt worden ist.[49] Zutreffend dürfte es sein, den Verkehrswert des betreffenden Gegenstands (bzw. bei Mite...mehr

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§ 9 Ehesache / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 45 Die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – richtet sich nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV). Rz. 46 Der Anwalt (Zulassung am BGH erforderlich) erhält für das Betreiben des Geschäfts die 2,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3208 VV, die sich nach Nr. 3209 VV auf ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / V. Bedingter Auftrag

Rz. 11 Wird ein bedingter Auftrag erteilt, so ist nicht auf den Tag des Auftrags, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts abzustellen. Dies ist insbesondere bei gestaffelten Aufträgen zu beachten. Beispiel 6: Bedingter Auftrag (I) Der Anwalt hatte vom Mandanten im Juli 2013 den Auftrag erhalten, den Ehemann anzumahnen und für den Fall, dass dieser nicht bis zum 2.8.2013 z...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XXI. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 41 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[13] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach dem 31.7.2013 erteilt worden ist.mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Gegenstand kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Wird der Anwalt außergerichtlich tätig in einer Angelegenheit, die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann, dann gilt § 23 Abs. 3 RVG. Diese Vorschrift verweist zunächst auf bestimmte Vorschriften des GNotKG, so z.B. bei der Mitwirkung an der Errichtung von Eheverträgen auf § 100 GNotKG. Finden sich im GNotKG keine einschlägigen Wertvorschriften, so ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 50 Verfahren auf Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren sind besondere Unterhaltsverfahren, da der Anspruch auf einen Vorschuss für ein gerichtliches Verfahren einen besonderen Fall der Unterhaltsgewährung betrifft (siehe § 246 Abs. 1 FamFG). Rz. 51 Bei dem Verfahren auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses handelt es sich um eine Unterhaltss...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 293 Der Gegenstandswert berechnet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach § 45 FamGKG. Es gilt damit ein Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG).[76] Die frühere Streitfrage der Bewertung ist erledigt. Auf ältere Rechtsprechung zum Verfahren nach § 52a FGG kann daher nicht zurückgegriffen werden. Rz. 294 Betrifft das Verfahren mehrere Kinder, liegt nur ein Gegen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Überblick

Rz. 9 Der Gegenstandswert eines Scheidungsverbundverfahrens bemisst sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG nach der Summe der Werte von Ehe- und Folgesachen. Die Werte von Ehe- und Folgesachen sind zunächst gesondert zu ermitteln und dann zusammenzurechnen (§ 44 Abs. 2 S. 2 u. 3 FamGKG). Rz. 10 Für die Ehesache und die einzelnen Folgesachen gelten dabei...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / R. Umsatzsteuer

Rz. 83 Der Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse erfasst auch die Umsatzsteuer. Fragen der Vorsteuerabzugsberechtigung werden sich hier nicht stellen.[72] Rz. 84 Es stellt sich aber die Frage, ob die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Ist sie das nicht, dann kann der Anwalt aus der Landeskasse auch keine Umsatzsteuer verlangen.[73] Beispiel 46: Umsatzsteuerfr...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 142 Wird eine Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist ebenso zu rechnen. Die Einigungsgebühr im Verbundverfahren erhöht sich dann. Beispiel 69: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Wie vorangegangenes Beispiel. Der Vergleich wird auch über den Versorgungsausgleich geschlossen...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / hh) Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten oder des Verwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts (§§ 1426, 1430, 1452 BGB)

Rz. 166 Der Gegenstandswert des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten durch das FamG zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts (§§ 1426, 1430, 1452 BGB), berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 36 Abs. 1 FamGKG, das heißt nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 211 Die Gegenstandswerte richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG, da von einer vermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen sein dürfte. Rz. 212 Mangels konkreter Anhaltspunkte dürfte i.d.R. der Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG in Höhe von 5.000,00 EUR anzunehmen sein. Im Übrigen ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten und dabei das Interesse a...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr"

Rz. 29 Zu beachten ist die Anm. zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellenwert eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfach gelagerten und nicht schwierigen Ange...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / f) Abänderungsverfahren

Rz. 313 Abänderungsverfahren werden ebenfalls nur auf Antrag durchgeführt (§§ 225 Abs. 2, 226 Abs. 1, 227 i.V.m. 48 Abs. 1 FamFG; §§ 51, 52 VersAusglG). Sie sind grundsätzlich selbstständige Verfahren. Gegenüber dem Ausgangsverfahren, in dem die abzuändernde Entscheidung ergangen ist, sind sie jeweils selbstständige Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG und lösen daher eine...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / F. Vollziehung eines Arrests

Rz. 7 Gleiches (siehe Rdn 6) gilt im Falle der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Erwirkung eines Arrests. Hier erstreckt sich die Verfahrenskostenhilfe auf die Vollziehung des Arrests, sofern im Beiordnungsbeschluss nichts Abweichendes bestimmt ist (§ 48 Abs. 2 S. 2 RVG). Beispiel 5: Vollstreckung einstweiliger Anordnung Die Ehefrau hatte einen Arrestbeschluss gegen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Verfahrenswert Folgesachen

Rz. 411 Wenn neben der Ehescheidung auch Folgesachen geltend gemacht werden sollen, werden die Scheidung und die Folgesachen wie eine Angelegenheit behandelt, §§ 22 Abs. 1, 16 Nr. 4 RVG. Die einzelnen Verfahrenswerte werden zusammengerechnet und ergeben einen Gesamtverfahrenswert, §§ 44 Abs. 1 in Verbindung mit 33 Abs. 1 FamFG. Rz. 412 In einem Gerichtsverfahren entsteht durc...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für seine Partei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert des Verfahrens auf 7.000,00 EUR festgesetzt. Da die Antragsgegnerin gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, leitete der Anwalt für die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein, das mit der Verhängung eines Ordnungs...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Beratung mit Einigung

Rz. 30 Soweit nur eine Gebührenvereinbarung für die Beratungstätigkeit und keine umfassende Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, kann auch hier eine Einigungsgebühr hinzukommen. Beispiel 14: Beratung (Pauschalvereinbarung) mit Einigung Die Mandantin hatte den Anwalt beauftragt, sie zu beraten, ob sie einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zum Trennungsunterhalt (70...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Nicht vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 231 Die nicht vermögensrechtlichen "übrigen Kindschaftssachen" außerhalb des § 46 FamGKG sind Folgende:mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigungsgebühr

Rz. 34 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung, fällt eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR an.[37] Beispiel 8: Beratung mit Einigung Die Mandantin lässt sich über einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zur vorläufigen Unterhaltszahlung beraten. Aufgrund der Beratung trifft die Ehefrau mit ihrem Ehemann sodann aufg...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 97 Verfahren betreffend die elterliche Sorge sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 98 Wird das Sorgerechtsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Sorgerechtsverfahren ...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr. In der der Kostensache zugrunde liegenden Angelegenheit begehrte der Antragsteller, die Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung zu verpflichten, ihm einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang zuzuweisen und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe, die ihm unter Beiordnung der Erinnerungs...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / A. Überblick

Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort i...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (3) Verfahren nach Art. 17 Abs. 3 S. 2 BGBEG

Rz. 331 Der Versorgungsausgleich unterliegt gem. Art. 17 Abs. 3 S. 1 BGBEG dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Rechts. Von Amts wegen ist er nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und ihn das Recht eines der Staaten, dem die Eheleute angehören, kennt. Im Übrigen ist er nur auf Antrag unter den Voraussetzungen Art....mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Verfahren auf Stundung der Zugewinnausgleichsforderung (§ 1382 Abs. 1 BGB)

Rz. 155 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist nicht der Wert der Forderung, deren Stundung begehrt wird, sondern das Interesse des Antragstellers an der Stundung.[46] Das OLG Köln[47] orientiert sich insoweit an dem Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Forderung zu ersparen. Beispiel 70:...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungsw... / 2 Die Entscheidung

Reisekosten sind bei uneingeschränkter Beiordnung immer zu erstatten Das FamG habe die Reisekosten zu Recht im Wege der Erinnerung nachträglich festgesetzt. Die Anwälte seien uneingeschränkt beigeordnet worden. Daher seien ihre Reisekosten grundsätzlich zu erstatten. Keine Überprüfung im Festsetzungsverfahren Ob die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 FamFG für eine uneingeschränkt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ee) Verfahren auf Sicherheitsleistung bei der Stundung (§ 1382 Abs. 3 BGB)

Rz. 160 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist als vermögensrechtliche Streitigkeit nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Maßgebend ist das Interesse, das der Antragsteller an der Sicherheitsleistung hat. Dieses Interesse wird umso höher zu bewerten sein, je größer sein Ausfallrisiko ist. Je geringer das Risiko, den Zuge...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 280 Wird Auskunft nach § 1379 BGB verlangt, so ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Anzusetzen ist ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichsanspruchs. Die Praxis geht von 1/10 bis 1/3 aus. Die Höhe des Bruchteils richtet sich danach, welche Bedeutung die Auskunft für den Antragsteller hat. Je mehr er auf die Erteilung der Auskunf...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 3. Terminsgebühr

Rz. 12 Die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie im zugehörigen Hauptsacheverfahren (Vorbem. 3 Abs. 3 VV). Beispiel 4: Arrestverfahren mit mündlicher Verhandlung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mü...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Die Gegenstandswerte

Rz. 3 In Familiensachen berechnet sich die anwaltliche Vergütung – abgesehen von Beratungs- und Beratungshilfemandaten und den Kindschaftssachen gem. § 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG – gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Rz. 4 Da der zutreffenden Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit gerade in Fami...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 3. Kindschaftssachen

Rz. 8 Wird der Anwalt in einer Kindschaftssache (§ 151 FamFG) außergerichtlich tätig, kommen zwei verschiedene Werte eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht. Der Gegenstand einer Kindschaftssache wäre in einem isolierten gerichtlichen Verfahren nach § 45 Abs. 1 FamGKG mit einem Regelwert von 3.000,00 EUR zu bewerten, als Folgesache im Verbund dagegen mit 20 % der Ehesache...mehr

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AGS 1/2018, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der amtsgerichtlichen Zulassung der Beschwerde zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Eine Einigungsgebühr steht der Antragstellerin nicht zu. Die Einigungsgebühr entsteht nach der amtlichen Anm. zu Nrn. 1003, 1000 Abs. 1 S. 1 1. Hs. VV "für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / A. Überblick

Rz. 1 Das selbstständige Beweisverfahren ist in Familienstreitsachen möglich (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 485 ff. ZPO). Sein Anwendungsbereich ist gering und beschränkt sich auf Zugewinnverfahren oder sonstige Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG.[1] Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Gebührenangelegenheit....mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ii) Antragshäufungen

Rz. 167 Werden mehrere Anträge im selben Verfahren geltend gemacht, sind deren Werte nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren, etwa beimehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 292 Nach § 165 FamFG [75] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die anwaltliche Tätigkeit in einem solchen Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 310...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 54 Da Ansprüche auf Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren immer auf eine Geldforderung gerichtet sind, bestimmt sich der Wert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der verlangte Betrag. Wie sich dieser zusammensetzt (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Auslagen Umsatzsteuer etc.), ist unerheblich.[7] Ebenso ist unerheblich, ob Zahlung verlang...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 167 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 RVG gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist allerding...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / aa) Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung bei der Verfügung über das Vermögen im Ganzen (§ 1365 Abs. 2 BGB)

Rz. 152 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 36 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist der Wert des zugrunde liegenden Geschäfts. Beispiel 68: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung bei der Verfügung über das Vermögen im Ganzen Der Ehemann hat ohne Zustimmung seiner Ehefrau über sein Vermögen im Ganzen (Immobilie mit einem Verkehrswert in Höhe von 250.000,...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 128 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach Nr. 1000 VV) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 129 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr w...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / C. Widerantrag in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 4 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 RVG), ohne dass es eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Beispiel 2: Erstreckung auf Rechtsverteidigung gegen Widerantrag Ehesache Der Ehefrau i...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr