Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

Rz. 87 Ist der Auftraggeber Beteiligter an einem Verkehrsunfall, den er nicht verursacht hat, so zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Vergütung des von ihm beauftragten RA und ggf. weitere erforderliche Kosten (z.B. Handelsregisterauszug, Einwohnermeldeamtanfragen und Ähnliches). Dieser Anspruch ergibt sich nicht aus dem RVG, sondern aus dem BGB (§ 249 BGB)....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Einigungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Erstberatung – keine Gebührenvereinbarung/Verbrauchereigenschaft

Rz. 131 Berät der RA den Auftraggeber nur einmal, so kann er, wenn er mit dem Auftragge­ber keine Gebührenvereinbarung getroffen hat und der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, keine höhere Gebühr als 190,00 EUR verlangen (§ 34 Abs. 1 Satz 3, 2. Alt. RVG). Auch hier gilt, dass der RA nicht für jeden Fall einer Erstberatung 190,00 EUR als Vergütung verlangen kann. D...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 11. Lauf der Verjährungsfrist

Rz. 125 § 10 Abs. 1 Satz 2 RVG regelt eindeutig, dass der Lauf der Verjährungsfrist von der Mitteilung der Berechnung unabhängig ist. Mit der Übersendung der Rechnung kann der RA den Lauf der Verjährungsfrist nicht hemmen. Trotz Übersendung einer Rechnung tritt die Verjährung bei drohendem Ablauf der Verjährungsfrist ein. Die Verjährung der Vergütungsforderung des RA ist von...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Schuldenbereinigung bei Beratungshilfe (mehr als fünf Gläubiger)

Rz. 256 Vertritt der RA mehr als fünf Gläubiger, erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2504 VV RVG entsprechendmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 181 Die Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr ist im Einzelfall schwierig und kann nur anhand von Kommentarliteratur im Einzelnen zutreffend erfolgen. Wegen der vermutlich hohen Gebührendifferenz bei der Abwägung zwischen Beratungsgebühr und Geschäftsgebühr ist vor Rechnungsstellung eine Überprüfung der eigenen Auffassung anhand von Kommentarliteratur ratsam...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung

Rz. 468 § 128 Abs. 1 ZPO regelt, dass grds. eine mündliche Verhandlung erfolgen soll. Erfolgt eine mündliche Verhandlung, entsteht die Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Terminsgebühr auch entsteht, ohne dass tatsächlich mündlich verhandelt wird (unter Verhandlung i.S.d. RVG ist der verhandlungsbereite anwesende Rechtsanwalt ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / XIII. Gegenstandswert im Insolvenzverfahren

Rz. 65 § 28 RVG Gegenstandswert im Insolvenzverfahren (verkürzte Darstellung) (…) (2) Ist der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt, werden die Gebühren und die Gebühr nach dem Nennwert der Forderung berechnet. Nebenforderungen sind mitzurechnen. (…) Rz. 66 Vertritt der RA einen Insolvenzgläubiger, werden die Gebühren der Nr. 3314 VV RVG (Verfahrensgebühr für die Vertret...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Hinweis auf Kostenerstattungsrisiko

Rz. 985 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine erfolgsabhängige Vergütung, so muss die Vergütung einen Hinweis darauf enthalten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die sonst von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. Diese Bestimmung ist in ähnlicher Form als Belehrungspf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der reduzierten Terminsgebühr

Rz. 481 Die reduzierte Terminsgebühr entsteht, Rz. 482 Verhandelt oder erörtert der erschienene Anwalt mit dem Gericht über einen Teil der Forderung (ohne dass auf der Gegenseite die Partei oder der A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 297 Wie oben erwähnt, ist durch die Einigungsgebühr des RVG nicht geregelt, ob und in welchem Umfang diese Gebühr notwendig und damit vom Schuldner zu erstatten ist. Insbes. für den Ratenzahlungsvergleich i.R.d. Zwangsvollstreckung ist damit zu rechnen, dass der Gerichtsvollzieher bspw. diese Gebühr nicht beitreibt. Auch im Rahmen einer Kostenfestsetzung gem. § 788 ZPO i...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 495 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, dann hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung gem. Nr. 2100 VV RVG. Diese Norm ist grds. in allen Rechtsgebieten anwendbar, sie gilt auch in Strafsachen (dann aber Nr. 2102 VV RVG). Jeder RA, der die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft, kann die Gebühr verdienen. Auch der RA, der bereit...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr

Rz. 598 Nr. 3516 Rz. 599 Findet in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gem. Nr. 3506 oder Nr. 3508 VV RVG eine mündliche Verhandlung statt, entsteht dafür gem. nach Nr. 3516 VV RVG zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 600 Für di...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Auslagen für die Übersendung der Rechnung

Rz. 109 Für die Übersendung der Rechnung an den Auftraggeber kann der RA keine Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nrn. 7001 oder 7002 VV RVG ­fordern.mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Nachfestsetzung

Rz. 89 Haben Sie vergessen, eine Gebühr oder Auslagen bei Festsetzung zu beantragen, so können Sie jederzeit die sog. Nachfestsetzung beantragen. In einigen Fällen ist es sogar angebracht, bspw. die Reisekosten gesondert festsetzen zu lassen. Ist der Vergütungsanspruch schon ohne Berücksichtigung der Reisekosten sehr hoch, haben Sie ein Interesse daran, den Vergütungsanspruc...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 16 § 31b RVG Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs. Rz. 17 § 31b RVG regelt den Gegenstandswert für das Entstehen einer Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 VV RVG, wenn die Erfüllung des Anspruches bei gleichzeitig...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / V. Rechtsanwaltsvergütung für die Schutzschrift

Rz. 34 Für die Schutzschrift entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Erfolgt eine weitere Stellungnahme im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Im Hauptsacheverfahren, das sich ggf. der einstweiligen Verfügung anschließt, entsteht die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG erneut (§ 17 Nr. 4 R...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 297 Für die Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie für die Hilfe bei allgemeinen Steuerpflichten kann der Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vergütung nach der Steuerberatergebührenverordnung verlangen. Rz. 298 Für die vorgerichtliche Tätigkeit in einem (Steuer–)Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) und einem anschließenden Rechtsbehelfsverfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Ausweg aus der Anrechnungsproblematik? – unbedingter Prozessauftrag

Rz. 233 Wie Sie bereits wissen, hängt die Höhe der Vergütung maßgeblich von dem erteilten Auftrag ab. Das Anrechnungsproblem der Geschäftsgebühr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Auftraggeber dem RA von Anfang an einen Auftrag erteilt, der auf das Führen des gerichtlichen Verfahrens ausgerichtet ist, also einen Prozessauftrag. Erteilt der Auftraggeber dem RA den unmittelb...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 8. Erläuterungen in der Rechnung bei Rahmengebühren

Rz. 114 Berechnet der RA eine Rahmengebühr (Betrags- oder Satzrahmengebühr), muss aus der Vergütungsberechnung erkennbar sein, wie der RA den Gebührenrahmen im konkreten Einzelfall bestimmt hat. Fehlen dazu Ausführungen, ist die Vergütungsberechnung nicht nachvollziehbar. Rz. 115 Berechnet der RA bei Rahmengebühren nur die Mittelgebühr oder bspw. bei der Geschäftsgebühr gem. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsproblem mehrere Anwälte und Rechtsschutzversicherung

Rz. 322 Für den Fall, dass der Auftraggeber mehr als einen Anwalt beauftragt hat (Prozessbevollmächtigter/Unterbevollmächtigter), zahlt auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die gesamte Vergütung beider RA. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben bedingungsgemäß (Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen = ARB) vereinbart, dass eine Zahlung für einen weiteren RA nur erfol...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Einigungsgebühr

Rz. 846 Im Vollstreckungsverfahren kann der RA eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG verdienen s. Rdn 304 ff. Auf § 31b RVG und die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Teilzahlungsvereinbarung bin ich unter Rdn 264 bereits eingegangen.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr bei Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 534 Erscheint der Berufungsbeklagte nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, sodass ein Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten ergeht, reduziert sich die Terminsgebühr nicht. Es entsteht die volle Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG. Es ist daher besonders "teuer", wenn der, der in der ersten Instanz obsiegt hat (und damit der Berufungsbeklagte ist), dann im Ber...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 544 Nr. 3206 Rz. 545 Für seine Tätigkeit im Revisionsverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Gebühr wie im Berufungsverfahren nach Nr. 3200 VV RVG. Dies gilt nicht, wenn das Revisionsverfahren nur durch einen RA geführt werden kann, der b...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Erfordernis des Antrags auf Vergütungsfestsetzung vor Erhebung der Gebührenklage

Rz. 46 War der RA im gerichtlichen Verfahren tätig, muss grds. zunächst die Vergütungsfestsetzung erfolgen. Wenn die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG zulässig ist, fehlt ­einer Klage das sog. Rechtsschutzbedürfnis, denn mit der Vergütungsfestsetzung gibt es einen billigeren und einfacheren Weg, wie der RA einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel erlangen kann (der V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 178 Wenn der RA bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so entsteht (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3, 2. Alt. VV RVG) dafür die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA nicht nach außen wendet. Für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es nicht erforderlich, dass der RA auch nach außen tätig wird. Immer dann, wenn...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Der Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Gebührenforderung

Rz. 887 Im Laufe eines Vollstreckungsverfahrens ist es nichts Ungewöhnliches, dass Zahlungen für den Auftraggeber auf das Konto des RA eingehen. Der RA muss Fremdgelder an den Auftraggeber weiterleiten. Selbstverständlich nur Fremdgelder, Vergütungsansprüche, die dem RA zustehen, werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt. Rz. 888 Die Frage ist, wie lange hat der RA Zeit, da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 480 Grds. ist zunächst das Entstehen der "vollen" Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG zu prüfen. Erst wenn sich aus dieser Norm das Entstehen der vollen Terminsgebühr nicht ergibt, ist zu prüfen, ob die Terminsgebühr entsprechend Nr. 3105 VV RVG entstanden ist. Die Reduzierung (oder Ermäßigung) der Terminsgebühr stellt eine Ausnahme dar, nicht die Regel.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Terminsgebühr im Versteigerungsverfahren

Rz. 916 Nr. 3312 Rz. 917 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 83 Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vergütungsanspruch des RA zu erfüllen, wenn er keine ordentliche Rechnung erhalten hat. So kann der RA dem Auftraggeber selbstverständlich telefonisch mitteilen, dass seine Vergütung sich in der Angelegenheit auf eine bestimmte Summe belaufe und den Auftraggeber zur Zahlung auffordern. Eine Verpflichtung zur Zahlung ergibt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem VU

Rz. 485 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat gegen das VU form- und fristgerecht Einspruch eingelegt, wird ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so beantragt der RA des Klägers gegen den zum zweiten Mal in Folge nicht erschienenen Beklagten den Erlass eines zweiten VU. Der Antrag auf Erlass eines ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vertretung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren

Rz. 922 Nr. 3314 Rz. 923 Vertritt der RA einen Gläubiger im Eröffnungsverfahren, so erhält er eine 0,5 Verfahrensgebühr. Auch diese Verfahrensgebühr ist gem. Nr. 1008 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 496 Die Gebühr der Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5 – 1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr gem. § 14 RVG. Die Prüfungsgebühr gem. Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich wie die Geschäftsgebühr, s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzrahmens unter Rdn ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 593 Nr. 3509 Rz. 594 Endet ein Verfahren über die Beschwerde gegen die Nic...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Aufrechnung der Vergütung

Rz. 108 Will der RA etwa eine Fremdgeldforderung mit der Vergütungsforderung aufrechnen, so kann er dies in zulässiger Weise nur, wenn er den Vergütungsanspruch gem. § 10 RVG abgerechnet hat. Eine Aufrechnung gem. § 387 BGB ist nur möglich, wenn der Aufrechnende (also der RA) die ihm gebührende Leistung (also die Vergütung) fordern darf. Solange der RA keine ordnungsgemäße V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berechnung der Vergütung nach vollendeter Beratung

Rz. 117 Nicht selten endet auch wegen der zu erwartenden Vergütung für eine weitere Tätigkeit der Auftrag nach der durchgeführten Beratung. Ein weiterer Grund neben der zu erwartenden Vergütung ist selbstverständlich dann gegeben, wenn der RA davon ausgeht, dass der Auftraggeber sein Anliegen nicht erfolgreich wird durchsetzen können. Rz. 118 In diesen Fällen gibt es verschie...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / III. Vergütungsfestsetzung und Kostenfestsetzung

Rz. 13 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG weist lediglich Ähnlichkeiten mit dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff ZPO auf. Daher verweist § 11 Abs. 2 Satz 2 RVG auch nur mit Einschränkungen auf die Regelungen in der ZPO zur Kostenfestsetzung. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ist generell neben dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 847 Vollstreckt der RA auftragsgemäß gegen mehrere Schuldner, ist jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene Angelegenheit. Es entsteht pro Schuldner (unabhängig von der Frage, gegen wie viele Schuldner sich die Zwangsvollstreckung richtet) ein eigener Vergütungsanspruch (BGH, 10.10.2003 – IX a ZB 183/03, www.bundesgerichtshof.de). Hierbei kommt es nic...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VIII. Notwendige Bestandteile des Vergütungsfestsetzungsantrags

Rz. 24 Der Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 11 RVG muss eine Berechnung der Vergütung entsprechend den Vorschriften gem. § 10 RVG unter Berücksichtigung der gezahlten Beträge erhalten. Der Antrag muss ergeben, welcher bezifferte Betrag gegen welche(n) Auftraggeber festgesetzt werden soll. Soll die Festsetzung gegen mehrere Auftraggeber gleichzeitig erfolgen, ist es sinnvo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Die Vergütung bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 144 Praxistipp: Das unter Rdn 143 befindliche Muster sollten Sie benutzen, um einen Beratungshilfeanspruch gegenüber der Justizkasse geltend zu machen. Liegt ein Berechtigungsschein bereits vor, ist auf diesem die Berechnung der Vergütung vorgesehen. Dieses Muster kann im Internet (Stichwort "Beratungshilfe") auf diversen Seiten aufgerufen und zum Zweck der Vergütungsabr...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VII. Geltendmachung der Geschäftsgebühr neben der Hauptsache

Rz. 41 Bereits unter § 8 Rdn 213 wird erläutert, dass die Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren neben der Hauptsache geltend gemacht werden muss. Hierbei kann die Geschäftsgebühr eine nicht unbeträchtliche Höhe erreichen. Trotzdem beeinträchtigt die Geschäftsgebühr nicht den Gegenstandswert. Nach der h.M. ist die Geschäftsgebühr eine Nebenforderung (i.S.v. § 4 ZPO). Rz....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vertretung mehrerer Auftraggeber

Rz. 253 Vertritt der RA vor- bzw. außergerichtlich mehrere Auftraggeber und ist diesen Auftraggebern in einer Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt, so erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG gem. Nr. 1008 VV RVG um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber. Die Höchstgrenze in Nr. 1008 VV RVG ist zu beachten. Das gilt unabhängig davon, ob die Beratung denselben Gege...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Verrechnung von Beträgen mit eigenen Vergütungsansprüchen

Rz. 348 Wenn der RA eingezogene Beträge (also nicht nur eingezogene Kosten, sondern auch sonstige eingezogene Beträge wie z.B. die Hauptforderung) mit eigenen Vergütungsansprüchen verrechnet, entsteht insoweit keine Hebegebühr (Anm. Abs. 5 zur Nr. 1009 VV RVG). Beispiel: Der RA hat für den Auftraggeber einen Betrag i.H.v. 5.000,00 EUR als Hauptforderung im Wege der Zwangsvoll...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 152 Zulässig ist es, wenn der RA mit dem Auftraggeber vereinbart, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, wenn die Voraussetzungen der Beratungshilfe nicht vorliegen. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Im Beratungsmandat sollte dann darauf geachtet werden, eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen, denn es fehlt ja an einer ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. PKH bei Auseinanderfallen von Gerichtsort und Kanzleisitz

Rz. 724 In einigen Fällen befinden sich zwar der Wohnsitz des Auftraggebers und der Kanzleisitz am selben Ort, das Gericht ist jedoch an einem anderen Ort. Wird in diesen Fällen PKH bewilligt, erfolgt die Bewilligung durch das Gericht mit der Einschränkung, dass nur die Kosten von der Bewilligung von PKH umfasst sind, die entstehen würden, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 161 Entsprechend dem Abs. 2 der Anmerkung in Nr. 2501 VV RVG wird die Beratungsgebühr angerechnet. Geht die Tätigkeit des RA über die Beratungstätigkeit hinaus und wird er insbes. vor- oder außergerichtlich tätig, erfolgt eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für die nachfolgende Tätigkeit. Denkbar ist nicht nur das Entstehen der Geschäft...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / H. PKH

Rz. 646 Die Tabelle zu § 13 RVG und § 49 RVG im Vergleich: Rz. 647 Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Geschäftsgebühr

Rz. 172 Grds. ist diese Definition in Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG ein wahrer Quell der Weisheit. Die Geschäftsgebühr entsteht damit grds. bei vor- oder außergerichtlicher Tätigkeit des RA. Hier lässt die Definition (Gesetzestext) fast keine oder nur wenige Fragen offen. Rz. 173 Zu beachten ist, dass die Geschäftsgebühr nie entsteht, wenn besondere Gebührentatbestände in Te...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 185 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber (s. § 7 und Nr. 1008 VV RVG), dann erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG um 0,3. Dabei beträgt die Erhöhung immer 0,3 absolut für jeden zusätzlichen Auftraggeber, unabhängig davon, welchen Gebührensatzrahmen (z.B. 0,5; 0,8; 1,1 oder 1,3) der RA bestimmt hat. Die Erhöhung darf aber gemäß der Anm. Abs. 3 zur Nr. 1008 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich Vergütung im Mahnverfahren/Vergütung im Hauptsacheverfahren

Rz. 766 Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so ist es günstiger, wenn das Mahnverfahren betrieben wird, als wenn das Klageverfahren betrieben wird. Rz. 767 Zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels entstehen mindestens:mehr