Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA besteht. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 372 Vertritt der RA wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren (also zusätzlichem) Auftraggeber. Die Erhöhung erfolgt nicht unbegrenzt. Mehr als 2,0 kann der RA als Zuschlag zur Verfahrensgebühr nicht berechnen. Beispiel: Der RA vertritt eine Erbengemeinschaft bestehend aus elf Personen und kl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RA

Rz. 570 Auch für den RA, der nicht am BGH zugelassen ist und den Auftraggeber weiterhin im Revisionsverfahren vertritt, kann entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 918 Das Insolvenzverfahren ist ein eigenständiges Verfahren, das geführt wird, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht möglich ist. Die Höhe der Vergütung hängt im Insolvenzverfahren oft davon ab, ob der RA den Schuldner oder den Gläubiger vertritt. Für die Schuldnervertretung beachten Sie bitte auch die Ausführungen unter Rdn 162. Rz. 919 Je schlechter die wirtschaftlichen Z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kein gerichtliches Verfahren anhängig

Rz. 305 Ist ein gerichtliches Verfahren noch nicht anhängig und ist auch kein Klageauftrag erteilt, so entsteht die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG; ggf. unter der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. die Ausführungen unter Rdn 264).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Durchführung der Anrechnung

Rz. 213 Die Anrechnung kann auf zwei Arten erfolgen. Sinnvoll ist folgende Darstellung in der Praxis: 1,3 Geschäftsgebühr gem.§§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300 VV RVG – 0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4, 15 RVG 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG In der anwaltlichen Praxis hat sich diese Darstellung durchgesetzt, da so bis zur Einreichung der Klage entschieden werden kann,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Hierin sind eine Reihe von Einschränkungen erhalten. Die obige Darstellung von § 48 RVG ist gekürzt;...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 577 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 578 Eine 1,6 Verfahrensgeb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen – vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 307 Schließen Sie den Vergleich im Rahmen einer begonnenen Vollstreckungsmaßnahme, dann können nur die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 entstehen. Umstritten ist, ob, wenn im Anschluss an das gerichtliche Verfahren noch kein Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, für den Ratenzahlungsvergleich dann ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweispflicht auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 956 Gem. § 91 ZPO ist nur eine gesetzliche Vergütung erstattungsfähig. Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, so muss der Auftraggeber damit rechnen, dass er vom Gegner nur die Vergütung erstattet erhält, die der Höhe nach der gesetzlichen Vergütung entspricht. Rz. 957 Daher regelt § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG, das ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Terminsgebühr

Rz. 618 Nr. 3402 Rz. 619 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, ob dies ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt ist. Im Allgemeinen erhält der Unterbevollmächtigte zusätzlich zur Verfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zulässigkeit von Gebührenteilungsabreden

Rz. 634 § 22 BORA Als eine angemessene Honorierung im Sinne von § 49b Abs. 3 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung ist in der Regel die hälftige Teilung aller anfallenden gesetzlichen Gebühren ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit anzusehen. § 49b Abs. 3 BRAO (3) Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 45 PKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Prozesskostenhilfebewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr in der Zwangsvollstreckung für die Wahrnehmung eines Termins

Rz. 841 Die Terminsgebühr kann daher entstehen, wenn z.B. in den Verfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz (Zwangsgeld gem. § 888 ZPO, Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO, Duldung/Unterlassung gem. § 890 ZPO) ein Termin anberaumt wird. Nimmt der RA diesen Termin wahr, entsteht die 0,3 Terminsgebühr gem. Nr. 3310 VV RVG.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr bei Berufung zur Fristwahrung

Rz. 528 Vorsicht ist im Fall der Berufung nur zur Fristwahrung wegen der Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG geboten. Telefonische Vergleichsverhandlungen lösen die 1,2 Terminsgebühr der Nr. 3202 VV RVG aus. Scheitern die Vergleichsbemühungen und wird die Berufung dann zurückgenommen, kann auch die Terminsgebühr vom Kostenerstattungsanspruch umfasst sein. G...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 808 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV RVG nicht anwendbar. Legt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht sogleich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Rz. 809 Praxistipp: Wenn Sie den Antragsgegner vertreten und für diesen Einspru...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 12. Weitere Anforderungen an die Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht

Rz. 126 Seit dem 1.1.2004 bedürfen alle Rechnungen, die den Rechnungsempfänger zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs berechtigen sollen, weitere Angaben, die ihre Grundlage nicht im RVG haben. Rz. 127 In jeder Rechnung und Gutschrift ist gem. § 14 Abs. 4 UStG diemehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 349 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO war, dass ein RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen wurde. Zu dieser Frage ist eine Reihe von z.T. kontroverser Rechtsprechung ergangen. Rz. 350 Bei den Erläuterungen zur Einigungsgebühr (Rdn 297 ff.) ist bspw. das Muster einer...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Die Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Ausreichend Zeit, die Forderung freiwillig zu erfüllen

Rz. 867 Die zutreffende Abgrenzung dieses Zeitpunktes ist schwierig. Es ist nachvollziehbar, dass dem Schuldner eine Zeitspanne eingeräumt werden muss, freiwillig zu leisten. Auf der anderen Seite führt der Gläubiger das Verfahren bereits seit einiger Zeit, so ist es auch nachvollziehbar, dass der Gläubiger nicht mehr warten möchte. Für Gläubiger stellt sich das Rechtssystem...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Eintragung einer Sicherungshypothek

Rz. 885 Auch die Eintragung einer Sicherungshypothek ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, die hier kurz erwähnt werden soll. Unter § 5 Rdn 327 finden Sie einen entsprechenden Musterantrag. Gem. § 867 ZPO wird die Sicherungshypothek auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Es handelt sich bei einem Antrag zur Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 18 ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Allgemeines

Rz. 569 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt erneut von den bereits erläuterten Voraussetzungen in Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG ab. Besonderheiten für die Terminsgebühr im Revisionsverfahren ergeben sich nicht. Allerdings entsteht die Terminsgebühr in allen Revisionsverfahren (nicht nur vor dem BGH) mit einem Gebührensatz von 1,5. Eine besondere Vorsch...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. PKH-Bewilligungsverfahren und Terminsgebühr

Rz. 668 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 6: Sonstige besondere Verfahren Vorbemerkung 3.3.6: Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Rz. 669 Im PKH-Bewilligungsverfahren kann eine Terminsgebühr unter den Bedingungen von Vorbemerkung 3.3.6. VV RVG entstehen. Die Terminsgebühr, die der RA geltend machen wi...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 574 Ob gegen ein Berufungsurteil die Möglichkeit der Revision gegeben ist, hängt in ­erster Linie davon ab, ob die Revision zugelassen worden ist. Ist die Revision nicht zugelassen, kann gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer 20.000,00 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Aus diesem Grund b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Terminsgebühr bei Entscheidungen zur Prozess- oder Sachleitung

Rz. 488 Eine reduzierte 0,5 Terminsgebühr entsteht gem. Nr. 3105 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG, wenn das Gericht von Amts wegen nur (also lediglich) eine Entscheidung zur Prozess- oder Sachleitung trifft. Auch hier gilt, dass dies nur dann der Fall sein kann, wenn die gegnerische Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist, also ein Fall der Säumnis vorliegt.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Bestimmbarkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 960 Schließt der RA mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, muss diese so formuliert sein, dass die Höhe der durch den Auftraggeber geschuldeten Vergütung ohne Weiteres zu ermitteln ist. Es reicht nicht aus, wenn etwa eine "angemessene" Vergütung o.Ä. festgelegt ist. Rz. 961 Bestimmbarkeit der Vergütung ist gegeben, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Prüfung der Erfolgsaussichten – Singularzulassung (Verfahren vor dem BGH)

Rz. 507 Wird die Revision im Urteil zugelassen (oder aber, die Revision wird nicht zugelassen, aber der Wert der Beschwer übersteigt 20.000,00 EUR), können Sie den Auftraggeber immer dann nicht weiter wirksam gerichtlich vertreten, wenn das Rechtsmittelverfahren (z.B. Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde in Kosten- und/oder Zwangsvollstreckungssachen) vor de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Wer erhält welche Gebühr?

Rz. 606 Eine Verfahrensgebühr entsteht in den Fällen der sog. Einzeltätigkeit grds. immer bei jedem der beteiligten RA, aber nur der Prozessbevollmächtigte erhält eine Verfahrensgebühr nach Teil 3 Abschnitt 1 oder 2. Der Prozessbevollmächtigte erhält nie eine Verfahrensgebühr nach Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG, denn er übt nie eine Einzeltätigkeit aus, ihm ist der Prozessauftrag...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Terminsgebühr für den Unterbevollmächtigten

Rz. 620 In welcher Höhe dem Unterbevollmächtigten eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, in welchem Rechtszug seine Beauftragung erfolgte. Er erhält eine Terminsgebühr in der Höhe, die einem Verfahrensbevollmächtigten zustehen würde. Endet der Auftrag vorzeitig, bevor der RA den Termin wahrgenommen hat, entsteht keine Terminsgebühr. Rz. 621 Praxistipp: Wenn Sie einem RA...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Besondere Auslagen bei Gegenstandswerten über 30 Mio. EUR

Rz. 13 Höchst selten wird man eine Akte abrechnen, bei der der Gegenstandswert 30 Mio. EUR übersteigt. Wie selten sind bereits Gegenstandswerte im Bereich von 1 Mio. EUR. Die sehr hohen Gegenstandswerte ergeben sich nicht selten aus bestimmten Rechtsgebieten (Urheberrecht, Patentrechte, Grundstücksrechte), sodass die Allgemeinheit der RAe kaum dazu kommt § 22 Abs. 2 RVG anwe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Erledigungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / V. Höhe des Vorschusses

Rz. 152 Erlaubt ist hier nicht, was gefällt. Der RA darf einen angemessenen Vorschuss auf die entstehende oder bereits entstandene Vergütung fordern. Der Höhe nach ist der Vorschuss daher an der Gesamtvergütung zu orientieren. Der Vorschuss kann bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamtvergütung geltend gemacht werden. Rz. 153 Praxistipp: Vor- bzw. außergerichtlich wird der RA d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 782 Eine Terminsgebühr kann auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen. Es entsteht die Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG i.H.v. 1,2 nach Vorbemerkung 3.3.2 VV RVG. Rz. 783 Hat der RA bspw. den Mahnbescheid bereits beantragt und führt dann Besprechungen mit dem Antragsgegner zum Herbeiführen eines Vergleichs, so entsteht die Terminsgebühr. Hierbei ist es unerheblich, we...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Gebührenhöhe im PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 666 Die Höhe der Verfahrensgebühr im PKH-Bewilligungsverfahren hängt ab von der Höhe der Verfahrensgebühr, die in dem Verfahren geschuldet wird, für das PKH begehrt wird. Sie kann aber höchstens 1,0 betragen. Beispiel: Sie beantragen die Bewilligung von PKH für ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Da der Gebührensatz im Zwangsvollstreckungsverfahren generell 0,3 beträgt, be...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Allgemeines

Rz. 67 § 32 RVG Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. (2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwaltsvertrag

Rz. 374 Das RVG regelt lediglich die Höhe der Gebühren. Damit der RA Gebühren (oder eine Vergütung – und damit auch Auslagen) berechnen kann, muss ihm ein entsprechender Auftrag erteilt worden sein. Die Anspruchsgrundlage für die Vergütung ergibt sich daher i.d.R. nicht aus dem RVG. Der RA schließt zunächst mit dem Auftraggeber einen Vertrag (meistens einen Dienstleistungsve...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / XIV. Ablauf des Berufungsverfahrens

Rz. 180 Das Gericht stellt dem Berufungsbeklagten die Berufungsschrift zu. Hält das Gericht die Berufung für offensichtlich unbegründet (oder für unzulässig), kann das Gericht – auch ohne mündliche Verhandlung – die Berufung durch Beschluss zurückweisen (§ 522 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 2 ZPO). Hier entsteht keine Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG. Gegen einen Zurückweisungsbes...mehr

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§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / 3. Nebenforderungen und Auslagen

Rz. 23 Mit dem Mahnverfahren können ferner Nebenforderungen geltend gemacht werden. Hierzu gehören insbes. laufende und ausgerechnete Zinsen. Rz. 24 Bei den laufenden Zinsen sind folgende Informationen anzugeben:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Bezeichnung

Rz. 951 Die Vergütungsvereinbarung muss nicht Vergütungsvereinbarung heißen. Sie kann gem. § 3a Abs. 1 Satz 2 RVG auch auf andere Weise bezeichnet werden. § 3a Abs. 1 Satz 2 RVG sieht vor, dass die Vergütungsvereinbarung entweder als Vergütungsvereinbarung oder in ähnlicher Weise zu bezeichnen ist. Eine entsprechende Bezeichnung ist zwingend. Einer Bezeichnung als Honorarver...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 4. Einfordern der Vergütung

Rz. 107 Der RA fordert seinen Vergütungsanspruch ein, wenn er den Vergütungsanspruch geltend macht. Der RA fordert die Vergütung ein, wenn er den Auftraggeber zur Zahlung auffordert, eine Mahnung fertigt (oder fertigen lässt), die Aufrechnung mit einem Geldbetrag (Fremdgeld) oder die Zurückbehaltung erklärt.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Standardformular/Schriftsatz

Rz. 818 Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch ein gesondert dafür vorgesehenes Formular. Dies ist jedoch nicht immer so. Es gibt mehrere Gründe, den Widerspruch nicht mittels des Formulars zu erheben, sondern den Widerspruch in Schriftsatzform zu fertigen und diesen Widerspruch zu verbinden mit dem Antrag, das streitige Verfahren durchzuführen. Dieses Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 830 Für das Verfahrensrecht, also z.B. den Zivilprozess, gehört die Zwangsvollstreckung noch zum Rechtszug. Gem. § 81 ZPO erfolgt daher die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Für das Vergütungsrecht gehört die Zwangsvollstreckung nicht zum Rechtszug, mit der Folge, dass ein neuer Vergütungsanspruch entsteht...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Bezeichnung der Rechnung

Rz. 101 Wie der RA seine Rechnung nennt, gibt das Gesetz entgegen vieler Meinungen nicht vor. Zulässig ist es, die Rechnung etwa mit Vergütungsberechnung, Vergütungsrechnung, Gebührenberechnung, Kostenberechnung, Honorarrechnung, Honorarnote u.v.m. zu bezeichnen. Ich bevorzuge die Bezeichnung "Vergütungsberechnung", aber das ist die Macht der Gewohnheit. Letztlich kann der R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 602 Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG fasst Einzeltätigkeiten zusammen. Für das RVG ist im weitesten Sinne eine Einzeltätigkeit, wenn ein Unterbevollmächtigter (Terminsvertreter) den Termin für den Auftraggeber vor Gericht anstelle des Prozessbevollmächtigten wahrnimmt. Der sog. Verkehrsanwalt ist ebenfalls in Teil 3 Abschnitt 4 geregelt. Rz. 603 Unterschieden werden können Verke...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / V. Budgetierung in der Kanzlei

Rz. 100 Der Beruf des Rechtsanwalts ist als "Organ der Rechtspflege" angelegt. Trotz dieser ehrbaren Einstellung ist ein Rechtsanwaltsbüro aber eben auch ein Dienstleistungsunternehmen, das wirtschaftlich arbeiten sollte, um seine juristischen Dienstleistungen auch in der Zukunft für jedermann (also auch für Beratungshilfe-und Prozesskostenhilfemandanten) anbieten zu können....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 457 Einer der Grundgedanken bei der Einführung des RVG war, die Anwaltschaft auch durch Gebührenanreize anzuhalten, in jedem Stadium des Verfahrens nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und damit die Gerichte zu entlasten. Das RVG regelt daher, dass bereits die Mitwirkung an Besprechungen, mit welchen das gerichtliche Verfahren verhindert werden soll, oder durch d...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Vollstreckung zur Herausgabe einer Sache

Rz. 54 In vielen Fällen, hat der Gläubiger nicht nur das Interesse an der Zahlung einer Geldsumme. So wird der Vermieter nach einem Räumungsrechtsstreit regelmäßig nicht nur die titulierten Miete vom Mieter verlangen, sondern auch die Räumung der gemieteten Räumlichkeiten (Wohn- und/oder Gewerbemieträume). Dieses Räumungsbegehren ist nichts anderes als ein Herausgabegehren. ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Möglichkeit von Verrechnung mit Vergütungsansprüchen

Rz. 236 Die entscheidende Frage beim Fremdgeld ist jedoch, unter welchen Umständen Fremdgeldbeträge mit offenen Vergütungsansprüchen des RA verrechnet werden können. Dies soll an folgenden Fällen dargestellt werden: Rz. 237 Fall 1: Der Mandant zahlt 500,00 EUR zur Weiterleitung an seinen Gläubiger auf das Sammelanderkonto. Der Rechtsanwalt möchte dies mit seiner fälligen und ...mehr