Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 15 Teilungsversteigerung / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG) richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten. Anzuwenden ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 3311, 3312 VV). Tätigkeiten in der Versteigerung sind zwar keine Familiensachen. Allerdin...mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragstellerin VKH für das zu diesem Zeitpunkt anhängige Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich bewilligt. Mit weiterem Beschluss hat es die bewilligte VKH auf die Folgesache Zugewinnausgleich erstreckt und mit weiterem Beschluss v. 6.10.2016 die beabsichtigte Scheidungsfolgenvereinbarung insoweit auf die Einigungsgebühr beschränkt. In der mündlichen V...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / e) Auskunfts- und Stufenverfahren

Rz. 312 Auskunfts- oder Stufenverfahren nach § 4 VersAusglG werden – abweichend von § 220 FamFG – ebenfalls nur auf Antrag durchgeführt. Es handelt sich um selbstständige Verfahren, die bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geführt werden können. Möglich ist auch die Geltendmachung im Verbund als Stufenantrag. Werden Auskunftsansprüche isoliert geltend gemacht, han...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 55 Der Gegenstandswert in Adoptionssachen richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach § 42 Abs. 2 FamGKG, da es sich um nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten handelt und im FamGKG eine gesonderte Wertvorschrift fehlt.[6] Der Wert ist daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 213 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 214 Ist vorgerichtlich eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf...mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 3 Anmerkung

Nach zutreffender Ansicht ist der Begriff eheliches Güterrecht i.S.d. § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 RVG weit zu fassen.[1] Zumindest ist für die vergleichsweise Auseinandersetzung des Miteigentums im Rahmen der Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.[2] Dies entspricht – wie das OLG Bamberg zu Recht ausführt – auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Es soll für die Eheleute und...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist begründet, da die Beklagte neben den durch Kostenfestsetzungsbeschluss zugesprochenen Kosten von 413,64 EUR auch Anspruch auf Erstattung der mit Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten 0,3 Erhöhungsgebühren nach Nr. 1008 VV nach dem hier gegebenen Gegenstandswert von bis zu 4.000,00 EUR, mithin i.H.v. 75,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer i.H.v. 14...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Die Vorschrift des § 41 FamGKG ist nicht anzuwenden.[1] Der Wert ist in der Regel mit einem Drittel der zu sichernden Hauptforderung anzusetzen.[2]mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / I. Überblick

Rz. 6 Die Gegenstandswerte in einstweiligen Anordnungsverfahren richten sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des FamGKG. Insoweit sieht das Gesetz im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Wertvorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

Rz. 319 Der Gegenstandswert in isolierten Verfahren richtet sich – ebenso wie im Verbund – gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach der Vorschrift des § 50 FamGKG, der zwischenmehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Überblick

Rz. 26 Bei der Behandlung Reisekosten eines Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischenmehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 65 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 FamGKG.[12] Es ist von einem Regelwert von 3.000,00 EUR auszugehen.[13] Dass es hier "nur" um die Auskunft geht, rechtfertigt keinen Abschlag. Der Gesetzgeber wollte nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes auch diese Verfahren mit dem Regelwert bewertet wissen. Rz. 66 Betrifft das...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Zusatzgebühr für besonders umfangreichen Beweisaufnahmen

Rz. 154 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Voraussetzungen sind eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und mindestens drei gerichtliche Termine, an denen Zeugen oder Sachverständige vernommen werden. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 155 Ein solcher Fall kann vorkommen, wenn die Beweisaufnahme in ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / G. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 8 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft.[1] Auch insoweit sind also kein...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte gegen die Antragsgegnerin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hatte den Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Da der Antragsgegner gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hatte, leitete die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das LG ha...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 248 Verfahren betreffend das Umgangsrecht sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 2 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 249 Wird das Umgangsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Umgangsrechtsverfahren geso...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 410 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nr. 3500 ff. VV abgerechnet.[107] Beispiel 174: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Das Gericht hat in einer Ehewohnungssache die Kosten gegeneinander aufgehoben. Dagegen legt der Anwalt gem. § 59 FamFG Beschwerde ein. Es gilt nicht Vorbem. 3.2.1 Nr....mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Anpassungsverfahren wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 343 Gemäß §§ 33, 34 VersAusglG kann die Kürzung der laufenden Versorgung des Ausgleichspflichtigen ausgesetzt werden, wenn der Berechtigte noch keine laufende Versorgung aus dem Versorgungsausgleich erhalten kann, und der Berechtigte ohne die Kürzung einen Unterhaltsanspruch hätte. Rz. 344 Der Gegenstandswert richtet sich auch in Anpassungsverfahren nach § 23 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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AGS 1/2018, Kein Schuldenab... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat die Beschwerde im eigenen Namen eingelegt. Er ist gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG beschwerdeberechtigt. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gem. § 59 Abs. 1 S. FamGKG ist erreicht. Die Beschwerde ist auch begründet. Der Wert für das Scheidungsverfahren ist auf 27.194,01 EUR festzusetzen. Gem. § 4...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / b) Die Gebühren

Rz. 18 Nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3311 VV erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) eine weitere Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Teilungsplans, der Widerspruch hiergegen und die Mitwirkung an der Verteilung nach einem W...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 181 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 182 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 95: Unterhaltsverfahren mit gerichtlichem Termin Im Unterhaltsverfahren (Wert 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahre...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / B. Gegenstandswert

Rz. 4 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG nach dem vollen Wert der jeweiligen Hauptsache[2] und ist vom Gericht nach § 55 FamGKG festzusetzen, da zwischenzeitlich eine Gerichtsgebühr (Nr. 1503 FamGKG-KV) einführt worden ist. Rz. 5 In Zugewinnverfahren ist allerdings zu beachten, dass sich der Gegenstandswert nicht nach der gesa...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung bei vorangegangener Geschäftstätigkeit

Rz. 12 Ist dem selbstständigen Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorangegangen, so ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75. Beispiel 6: Anrechnung in nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Der Ehemann hat nach Auszug aus der der Ehefrau gehörende...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 223 In vermögensrechtlichen Kindschaftssachen richtet sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 46 FamGKG. Dazu gehören Angelegenheiten nachmehr

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§ 8 Familienstreitsachen / II. Gegenstandswert

Rz. 346 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 347 Wird ein Rechtsmittelantrag innerhalb der Begründungsfrist (§ 117 Abs. 1 S. 3 FamFG) gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Rz. 348 Wird das Rechtsmittel in vollem Umfang geführt, entspr...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 9 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 3: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert Gegen seine erstinstanzliche Verpflichtung zur Zahl...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / 2 Anmerkung

Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits die Partei, so tritt der Erbe, bzw. treten die Erben als Auftraggeber grundsätzlich in den Anwaltsvertrag ein, ohne dass es einer neuen Man datierung des Rechtsanwalts bedarf. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort.[1] Andererseits entsteht kein neuer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Es handelt sich insowe...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 30: Einstweilige Anordnung ohne Termin Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgang, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt. Im einstweili...mehr

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§ 14 Vollstreckung / aa) Überblick

Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen

Rz. 24 Wird der Anwalt beauftragt, bei der Gestaltung eines Vertrages mitzuwirken, erhält er ebenfalls eine Geschäftsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). In diesem Fall bedarf es keiner Vertretung nach außen. Beispiel 20: Entwurf eines Vertrags Der Anwalt wird mit dem Entwurf eines umfangreichen Vertrags zu Scheidungsfolgen beauftragt (Gegenstandswert: 100.000,00 EUR). Die Sache i...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / II. Gegenstandswert

Rz. 376 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 377 Wird ein Rechtsmittelantrag gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Da eine Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,[103] kommt es hier – im Gegensatz zu den Familienstreitsachen – nic...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 8. Erneute Entscheidung, wenn über einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung entschieden worden ist (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 69 Ist über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entschieden worden, so kann nach § 54 Abs. 2 FamFG beantragt werden, aufgrund mündlicher Verhandlung neu zu entscheiden. Es handelt sich insoweit nicht um ein Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren, so dass § 16 Nr. 5 RVG nicht greift. Es liegt vielmehr v...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Auskunft

Rz. 145 Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen. Rz....mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 129 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 49 FamGKG. Rz. 130 In einem Verfahren über Maßnahmen nach § 1 GewSchG beträgt der Wert 2.000,00 EUR (§ 49 Abs. 1, 1. Hs. FamGKG). Beispiel 55: Gewaltschutzverfahren, Antrag nach § 1 GewSchG Der Anwalt beantragt für die Ehefrau, gegen den Ehemann ein Kontaktverbot zu verhängen. Der Verfahrenswert beläuft...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 131 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV: Beispiel 58: Einigung über Folgesache Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR; Unterhalt 12.000,00 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 248 Wird eine bezifferte Forderung auf Zugewinnausgleich geltend gemacht, bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der Wert der verlangten Ausgleichsforderung. Beispiel 137: Antrag auf Zahlung von Zugewinn Der Ehemann beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 20.000,00 EUR...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / 4. Kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt

Rz. 47 Anders verhält es sich dagegen, wenn dem bedürftigen Beteiligten kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt zusteht, wenn also die Voraussetzungen der § 76 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO; § 76 Abs. 4 FamFG nicht vorliegen. Dann ist die Beiordnung abzulehnen, es sei denn, der Beteiligte beschränkt seinen Antrag dahingehend, dass er die Beiordnung des auswärtigen Anwalts mi...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 2. Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Arrestantrags ohne mündliche Verhandlung

Rz. 25 Wird der Antrag auf Erlass eines Arrests ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen, so ist umstritten, welches Rechtsmittel gegeben ist. Zum Teil wird von einer Beschwerde nach den § 58 ff. FamFG ausgegangen.[6] Nach a.A. soll dagegen über die Verweisung des § 119 Abs. 2 FamFG von einer sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO auszugehen sein.[7] Für die Anwa...mehr

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AGS 1/2018, Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts

Herausgegeben von Markus Hartung, Micha-Manuel Bues und Gernot Halbleib. 1. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck. XXI, 308 S., 89,00 EUR Das Handbuch befasst sich mit der Digitalisierung und Automatisierung im Rechtsmarkt. Es stellt neben den juristischen Rahmenbedingungen auch den aktuellen Stand einschließlich einiger bei Anwälten, Rechtsdienstleistern und (sonstigen) Unternehmen ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Verfahrensgebühr

Rz. 223 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. War eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr anzur...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren mit Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühr

Rz. 30 War der Anwalt zuvor außergerichtlich tätig, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig auf die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Diese ist wiederum voll auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 5 VV), und nicht etwa nur der nach Anrechnung davon verbleibende Betrag, anzurechnen.[6] Beispiel 2...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Beratungshilfe

Rz. 148 Gemäß § 1 BerHG wird Beratungshilfe gewährt, soweit dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Rechte im außergerichtlichen Verfahren aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Hierfür hat der Rechtsuchende bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, § ...mehr

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Vorwort

"Fälle und Lösungen zum RVG" gibt es bereits mit rund 2.200 Beispielsrechnungen. "Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Familiensachen" mit nunmehr mehr als 930 Beispielsfällen aus nur einem einzigen Rechtsgebiet ergeben neben dem erstgenannten Werk weiterhin Sinn! Diese Erkenntnis bestätigen die seit Erscheinen der Erstauflage entgegengenommenen und beantworteten Anfragen der...mehr