Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. § 13 RVG (Wertgebühren)

Neue Gebührenbeträge In § 13 Abs. 1 RVG werden die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Die Gebühr der untersten Wertstufe wird auf 45,00 EUR angehoben. Darüber hinaus wird auch die Staffelung der Wertstufen geändert. Anstelle der bisherigen zwölf Wertstufen bis 5.000,00 EUR wird es künftig nur noch sieben Wertstufen geben. Der bisherige Mindestbetrag von 10,00 EUR...mehr

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AGS 6/2013, Anforderungen an nicht gebührenrechtliche Einwendungen nach § 11 Abs. 5 RVG

RVG §§ 8 Abs. 2, 11 Abs. 5 ZPO § 89 Abs. 2 BGB § 209 Leitsatz Allgemeine, in keiner Weise substantiierte und nach Aktenlage nicht ansatzweise nachvollziehbare Vorwürfe gegen den Prozessbevollmächtigten hindern die Gebührenfestsetzung zu seinen Gunsten nicht. Die Einwendung und Einrede, der Prozess sei vollmachtlos geführt worden, eine etwaige Vergütungsforderung zudem verjährt...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VI. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG (Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss oder -bescheid)

In § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG wird klargestellt, dass alle Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss oder Kostenfestsetzungsbescheid immer eine gesonderte Angelegenheit darstellen, also auch dann, wenn die Kostenfestsetzung vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle durchgeführt wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / XI. § 49 RVG (Wertgebühren aus der Staatskasse)

PKH-/VKH-Gebühren ermäßigen sich erst ab 4.000,00 EUR Auch die Tabelle des § 49 RVG wird angehoben. Zudem erhält der beigeordnete Anwalt zukünftig dieselben Beträge wie ein Wahlanwalt bis zu einem Wert von 4.000,00 EUR und nicht – wie bisher – lediglich bis 3.000,00 EUR. Zu den jeweiligen Beträgen siehe die Tabelle in Anhang C VII.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und nachfolgendes gerichtliches Verfahren in Bußgeldsachen (§ 17 Nr. 11 RVG)

Doppelte Postentgeltpauschale in Bußgeldsachen In Bußgeldsachen stellen das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende erstinstanzliche gerichtliche Bußgeldverfahren zukünftig ebenfalls verschiedene Angelegenheiten dar, sodass auch hier die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV künftig gesondert anfällt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IV. § 16 Nr. 3a RVG (Gerichtsstandsbestimmungsverfahren)

Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zählt zur Hauptsache Mit der neuen Nr. 3a in § 16 RVG wird dargestellt, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren für den Prozessbevollmächtigtein immer zum Rechtszug zählt und keine gesonderte Vergütung auslöst, unabhängig davon, ob es zur Bestimmung gekommen ist oder nicht.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Vorbereitendes und nachfolgendes gerichtliches Verfahren in Strafsachen (§ 17 Nr. 10 RVG)

Doppelte Postentgeltpauschale in Strafsachen Der Gesetzgeber stellt klar, dass entgegen der Rspr. des BGH (AGS 2013, 56) das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche Verfahren in Strafsachen zwei verschiedene Angelegenheiten darstellen, sodass die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV gesondert anfällt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG)

Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusagt und der Gläubiger dem Schuldner durch die Gewährung von Ratenzahlung oder Stundung entgegenkommt und gl...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen zum RVG durch das 2. KostRMoG

Einleitung Die Änderungen zum RVG durch das 2. KostRMoG, insbesondere die Anhebung der Beträge zu den Wertgebühren, der Gebührenrahmen und auch der Festgebühren sind am 16.5.2013 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte hiernach am 7.6.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, da die Länder zu hohe Ausgaben und zu geringe Einnahmen befürchteten. Der Vermittlung...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / X. § 48 RVG (Umfang des Anspruchs und der Beiordnung)

1. Anschlussbeschwerde (Abs. 2) Nachgetragen wird, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein eigenes Rechtsmittel immer auch auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel erstreckt. 2. Einigung in Ehesachen (Abs. 3) Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einigungen anlässlich der Scheidung Mit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG wird klargestellt, dass sich di...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VII. § 19 RVG (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)

1. Erbringung der Sicherheitsleistung und deren Rückgabe (Abs. 2 S. 2 Nr. 7) Der neue § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG stellt klar, dass sämtliche Tätigkeiten des Anwalt im Verfahren, die auf Erbringung einer Sicherheitsleistung oder deren Rückgabe gerichtet sind, zum Rechtszug gehören. 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a (Beschwerdeverfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 ri...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / XII. § 58 RVG (Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen)

1. Anrechnung nach gebührenrechtlichen Angelegenheiten In Kombination der §§ 58 Abs. 3 S. 1 u. 17 Nr. 10 RVG wird künftig klargestellt, dass sich der Pflichtverteidiger Vorschüsse und Zahlungen, die er vor oder nach der gerichtlichen Bestellung oder Beiordnung erhalten hat, nur innerhalb der jeweiligen Angelegenheiten anrechnen lassen muss. Daher darf zukünftig eine Zahlung f...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / V. § 17 RVG (Verschiedene Angelegenheiten)

1. Einstweilige Anordnungen (§ 17 Nr. 4 RVG) Nach dem derzeitigen Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG sind nur solche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als gesonderte Angelegenheiten anzusehen, die "auf Antrag" eingeleitet werden. Diese Einschränkung wird aufgehoben, sodass künftig auch einstweilige Anordnungen von Amts wegen eine eigene Angelegenheit darstellen, z.B. in Kin...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 3 Anmerkung

Das OLG Frankfurt hat unter Verkennung der Systematik des § 48 RVG falsch entschieden. Mit einer Auslegung des Bewilligungsbeschlusses hat die sich aus § 48 Abs. 3 RVG ergebende Privilegierung nämlich nichts zu tun. Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Anwalts grundsätzlich nach den Beschlüssen, durch die die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewill...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IX. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG (Gegenstandswert im Verfahren auf Vermögensauskunft)

Die Begrenzung des Gegenstandswerts für die Vertretung in einem Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wird von derzeit 1.500,00 EUR auf künftig 2.000,00 EUR angehoben.mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde in dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdesumme ist erreicht (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. RVG). Für die Frage, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht, kommt es gem. §§ 45, 48 RVG auf den Inhalt des Bew...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Rückwirkung in sozialgerichtlichen Verfahren (Abs. 4)

Der neue § 48 Abs. 4 RVG ordnet an, dass sich die Prozesskostenhilfe in sozialgerichtlichen Verfahren auch auf die Tätigkeiten im vorgelagerten PKH-Prüfungsverfahren erstreckt sowie auf die Vorbereitung der Klage, sodass die entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse zu berücksichtigen sind.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VII. Gebührentabelle zu § 49 RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / II. Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 RVG

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / Leitsatz

Ob der bevollmächtigte Rechtsanwalt, dem für geltend zu machende oder abzuwehrende Ansprüche, die nicht rechtshängig geworden sind, ein Auftrag zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren erteilt worden ist, bei einer auf den Vergleichsabschluss beschränkten Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe über diese noch nicht rechtshängig gewordenen Ansprüche für die anwaltlich vertret...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Erbringung der Sicherheitsleistung und deren Rückgabe (Abs. 2 S. 2 Nr. 7)

Der neue § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG stellt klar, dass sämtliche Tätigkeiten des Anwalt im Verfahren, die auf Erbringung einer Sicherheitsleistung oder deren Rückgabe gerichtet sind, zum Rechtszug gehören.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Begrenzung auf die Höchstgebühr des Wahlanwalts

Des Weiteren wird in dem neuen § 58 Abs. 3 S. 3 RVG eine weitere Anrechnung eingefügt. Zahlungen des Auftraggebers sind danach auch dann anzurechnen, wenn das Doppelte der Höchstgebühren des Wahlanwalts überschritten wird. Damit soll verhindert werden, dass der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt eine höhere Vergütung erhalten kann als ein Wahlverteidiger.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Einigung in Ehesachen (Abs. 3)

Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einigungen anlässlich der Scheidung Mit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG wird klargestellt, dass sich die Verfahrenskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung über die in § 48 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 RVG genannten Gegenstände auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr und den Mehrwert der Terminsgebühr erstreckt (zur gegenteiligen Auffassung nach bis...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a (Beschwerdeverfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 richten)

Mit dem neuen § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG wird klargestellt, dass Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 VV richten – im Gegensatz zu Beschwerden nach Teil 3 VV (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG) – grundsätzlich zum Rechtszug zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Sieht das Gesetz allerdings gesonderte Gebühren vor, dann ha...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anschlussbeschwerde (Abs. 2)

Nachgetragen wird, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein eigenes Rechtsmittel immer auch auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel erstreckt.mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet, weil eine Vorschusszahlung nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangt werden kann und die Geltendmachung einer Vorschusszahlung nach Vertragsbeendigung nicht als Geltendmachung der abschließenden Vergütung ausgelegt werden kann. 1. Mit Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 Abs. 1 RVG kann ein Vorschuss nach § 9 RVG nicht...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anrechnung nach gebührenrechtlichen Angelegenheiten

In Kombination der §§ 58 Abs. 3 S. 1 u. 17 Nr. 10 RVG wird künftig klargestellt, dass sich der Pflichtverteidiger Vorschüsse und Zahlungen, die er vor oder nach der gerichtlichen Bestellung oder Beiordnung erhalten hat, nur innerhalb der jeweiligen Angelegenheiten anrechnen lassen muss. Daher darf zukünftig eine Zahlung für das vorbereitende Verfahren nicht mehr gegenüber de...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Anrechnung in sozialgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 3 Abs. 4 VV)

Wegfall der ermäßigten Verfahrensgebühr Mit dem neu gefassten Abs. 4 der Vorbem. 3 VV wird auch in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr eingeführt und damit von dem ermäßigten Gebührenrahmen der Nr. 3103 VV bei Vorbefassung Abstand genommen. Im erstinstanzlichen gericht...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsteller war mit Beschl. v. 1.4.2011 für das Ehescheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.12.2011 schlossen die Beteiligten über nicht anhängige Folgesachen einen schriftlich vorgefertigten Vergleich, der als Anlage zum Protok...mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / Leitsatz

Mit Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 Abs. 1 RVG kann ein Vorschuss nach § 9 RVG nicht mehr verlangt werden, vielmehr muss der Rechtsanwalt nach § 10 RVG abrechnen. Wenn nach Abschluss eines Mandats nur eine Vorschussrechnung vorliegt, genügt es für die Begründetheit einer Vergütungsklage des Rechtsanwalts nicht, diese im Prozess zur Berechnung nach § 10 RVG...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / B. Änderungen im Vergütungsverzeichnis

I. Teil 1 VV (Allgemeine Gebühren) 1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG) Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusag...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. Kontaktperson

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IV. Teil 4 VV (Strafsachen)

1. Anhebung der Gebührenbeträge Im gesamten Teil 4 VV werden sämtliche Betragsrahmen angepasst. Mindest- und Höchstgebühren werden jeweils erhöht, sodass sich automatisch auch höhere Mittelgebühren ergeben. Auch die Festgebühren für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt werden angehoben. 2. Grundgebühr (Nr. 4100 VV) Klargestellt wird, dass die Grundgebühr immer n...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / I. Teil 1 VV (Allgemeine Gebühren)

1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG) Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusagt und der Gläubiger dem Schuldner ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / C. Anhang

I. Gebührenbeträge in der Beratungshilfe Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gnadensachen

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VI. Teil 7 VV (Auslagen)

1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV) Höhere Vergütung für Farbkopien In Nr. 7000 VV wird eine gesonderte Vergütung für Farbkopien eingeführt, und zwar für die ersten abzurechnenden 50 Seiten 1,00 EUR und ab der 51. Seite 0,30 EUR. Darüber hinaus wird die Dokumentenpauschale bei Übermittlung elektronischer Dokumente (Nr. 7000 Nr. 2) auf 1,50 EUR ermäßigt und ein Höchstbetrag für...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / Einleitung

Die Änderungen zum RVG durch das 2. KostRMoG, insbesondere die Anhebung der Beträge zu den Wertgebühren, der Gebührenrahmen und auch der Festgebühren sind am 16.5.2013 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte hiernach am 7.6.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, da die Länder zu hohe Ausgaben und zu geringe Einnahmen befürchteten. Der Vermittlungsausschuss...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gehörsrügeverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 12. Einzeltätigkeit

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Vorbereitendes Verfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV)

Zusatzgebühr für Beweisaufnahme Um einen Ausgleich bei besonders umfangreichen Beweisaufnahmen zu schaffen, wird in Nr. 1010 VV eine Zusatzgebühr eingeführt. Voraussetzungen sind Die Höhe der Gebühr beträgt bei Wertgebühren 0,3. Bei Abrech...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Verfahren vor dem Amtsgericht

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Terminsgebühr (Vorbem. 3 Abs. 3 VV)

a) Gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) Terminsgebühr für alle gerichtlichen Termine Mit der Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV wird der Anwendungsbereich der Terminsgebühr auf alle gerichtlichen Termine erweitert, ausgenommen bloße Verkündungstermine. Die Beschränkung auf Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermine wird damit aufgegeben. Bedeutung hat di...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. Teil 3 VV (Gerichtliche Verfahren)

1. Anwendungsbereich (Vorbem. 3 Abs. 1 VV) Unbedingter Klageauftrag Die neue Formulierung in Vorbem. 3 Abs. 1 VV soll den Anwendungsbereich des Teil 3 VV klarstellen. In der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen der Anwendung der Gebühren nach Teil 2 VV für außergerichtliche Tätigkeiten und den Gebühren des Teil 3 VV für das gerichtliche Verfahren immer wieder Probleme. Anzu...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren nach Betragsrahmen (Nr. 3106 VV)

a) Schriftlicher Vergleich Schriftlicher Vergleich in Sozialsachen In Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV wird endlich auch bei Abrechnung nach Rahmengebühren die Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eingeführt. b) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG Auch im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG soll ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Revisionsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Terminsgebühr bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV)

Im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 84 Abs. 1 Sa. 1 VwGO soll eine Terminsgebühr nur noch dann anfallen, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ist.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Auch im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG soll eine Terminsgebühr nur noch dann anfallen, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ist.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Einzeltätigkeiten

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