Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / V. Gebührentabelle in Bußgeldsachen

Hinweis 1. Allgemeine Gebühr Hinweis 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Vorbem. 5.1.2 Abs. 1 VV) Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Schriftlicher Vergleich

Schriftlicher Vergleich in Sozialsachen In Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV wird endlich auch bei Abrechnung nach Rahmengebühren die Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eingeführt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / c) Angenommenes Anerkenntnis

In Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV wird klargestellt, dass eine Terminsgebühr für ein angenommenes Anerkenntnis nur noch dann entstehen soll, wenn im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Ist das nicht der Fall – so in einstweiligen Anordnungsverfahren –, soll die Terminsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses nicht entstehen.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gehörsrüge (Nr. 3330 VV)

Begrenzt wird die Höhe der Verfahrensgebühr auf die Höhe der Verfahernsgebühr der Hauptsache. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass die Gebühr für das Verfahren über die Gehörsrüge bei Abrechnung nach Wertgebühren nicht höher ausfallen kann als die Gebühr für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Rechtsbeschwerde einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Außergerichtliche Vertretung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde

Zusätzliche Gebühr auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle Klargestellt wird, dass entgegen der Auffassung des BGH (AGS 2010, 1 m. Anm. N. Schneider) die zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV auch dann anfällt, wenn das Strafverfahren eingestellt, die Sache aber an die Bußgeldbehörde abgegeben wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Klargestellt wird, dass die Grundgebühr immer neben der Verfahrensgebühr entsteht, dass also eine isolierte Grundgebühr nicht möglich ist.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / A. Änderungen im Paragraphenteil

I. § 1 RVG (Rechtsmittel nach dem RVG) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel richten sich nach dem RVG In § 1 Abs. 3 RVG wird klargestellt werden, dass sich Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in Verfahren nach dem RVG ausschließlich nach den Vorschriften dieses Gesetzes richten. Damit soll verhindert werden, dass Rechtsmittelbeschränkungen aus der Verfahrensordnung des zugrunde liegenden...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV)

Höhere Vergütung für Farbkopien In Nr. 7000 VV wird eine gesonderte Vergütung für Farbkopien eingeführt, und zwar für die ersten abzurechnenden 50 Seiten 1,00 EUR und ab der 51. Seite 0,30 EUR. Darüber hinaus wird die Dokumentenpauschale bei Übermittlung elektronischer Dokumente (Nr. 7000 Nr. 2) auf 1,50 EUR ermäßigt und ein Höchstbetrag für die in einem Arbeitsgang überlassen...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Einfache Beschwerde- und Erinnerungsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 11. Terminsvertreter

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr in Rechtsmittelverfahren (Nr. 1004 VV)

Höherer Gebührensatz in Zulassungs- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren In Nr. 1004 VV wird der Gebührentatbestand ergänzt um diemehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. PKH-Prüfungsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Allgemeine Gebühren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Erhöhung der Schwellengebühr bei mehreren Auftraggebern (Anm. Abs. 4 zu Nr. 1008 VV)

Im neuen Abs. 4 der Anm. zu Nr. 1008 VV wird klargestellt, dass auch die sog. Schwellengebühren (Anm. zu Nr. 2300, Anm. zu Nr. 2302 VV) bei mehreren Auftraggebern unter den Voraussetzungen der Nr. 1008 VV um 0,3 bzw. um 30 % je weiteren Auftraggeber anzuheben sind.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IV. Gebührentabelle Strafsachen

Hinweis 1. Allgemeine Gebühren Hinweis 2. Vorbereitendes Verfahren Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

a) Verfahren vor dem Amtsgericht Hinweis b) Verfahren vor der Strafkammer und der Jugendkammer, soweit diese nicht in Sachen en...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / II. Teil 2 VV (Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren)

1. Vertretung (Abschnitt 3); Vertretung in bestimmten Angelegenheiten (Abschnitt 4) Wegfall der ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung Die bisherige Trennung der "Vertretung" (Abschnitt 3) und der "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" (Abschnitt 4) wird aufgegeben. Die bislang in Teil 2 Abschnitt 4 VV enthaltene Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV a.F. wird zur neuen Nr. 2302 N...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Beratungshilfe (Abschnitt 5)

In den Nrn. 2500 ff. VV werden lediglich die Gebührenbeträge erhöht und der Anrechnungsausschluss in Sozialsachen wieder aufgehoben, weil er durch den Wegfall der Nr. 3103 VV (s.u. 3) überflüssig geworden ist. Zur Höhe der Gebühren siehe Anhang C VI.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Berufungsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Strafvollstreckung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 10. Einigungsgebühr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / d) Berechnung der fiktiven Terminsgebühren

Höhe der fiktiven Terminsgebühr In dem neuen S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV wird die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der fiktiven Terminsgebühr nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV auf 90 % der im konkreten Fall bestimmten Höhe der Verfahrensgebühr festgeschrieben. Dies entspricht in etwa dem Verhältnis von 1,2-Terminsgbühr zu 1,3-Verfahrensgebühr bei den Wertgebühren. Damit sol...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Allgemeine Gebühr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes (Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV)

Aufwertung der Beschwerden in sozial- und verwaltungsrechtlichen Eilverfahren In verwaltungs- und sozialgerichtlichen Beschwerden im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes fallen künftig ebenfalls die Gebühren eines Berufungsverfahrens an.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VI. Gebühren in Sozialsachen nach Betragsrahmen

Hinweis 1. Außergerichtliche Vertretung Hinweis 2. Erstinstanzliches Verfahren Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Zusätzliche Gebühr (Nr. 4141 VV)

a) Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde Zusätzliche Gebühr auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle Klargestellt wird, dass entgegen der Auffassung des BGH (AGS 2010, 1 m. Anm. N. Schneider) die zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV auch dann anfällt, wenn das Strafverfahren eingestellt, die Sache aber an die Bußgeldbehörde abgege...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Einzeltätigkeiten einschließlich der Vertretung in der Vollstreckung und in Gnadensachen (Anm. Abs. 4 zu Nr. 5200 VV)

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / V. Teil 5 VV (Bußgeldsachen)

Auch hier werden die Betragsrahmen angehoben. Des Weiteren wird auch hier klargestellt, dass die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr entsteht (Nr. 5100 VV). Darüber hinaus wird die Vergütung für Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 108, 62 OWiG gegen die Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz der Verwaltungsbehörde durch eine Verweisung in Vorbem. 5 Abs. 4 VV ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Erstinstanzliches Verfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anhebung der Gebührenbeträge

Im gesamten Teil 4 VV werden sämtliche Betragsrahmen angepasst. Mindest- und Höchstgebühren werden jeweils erhöht, sodass sich automatisch auch höhere Mittelgebühren ergeben. Auch die Festgebühren für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt werden angehoben.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Berufungsverfahren/Beschwerdeverfahren in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Revisionsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 10. Verkehrsanwalt

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Vertretung (Abschnitt 3); Vertretung in bestimmten Angelegenheiten (Abschnitt 4)

Wegfall der ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung Die bisherige Trennung der "Vertretung" (Abschnitt 3) und der "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" (Abschnitt 4) wird aufgegeben. Die bislang in Teil 2 Abschnitt 4 VV enthaltene Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV a.F. wird zur neuen Nr. 2302 Nr. 1 VV. Aufgehoben werden darüber hinaus sowohl bei den Wertgebühren als auch bei d...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / 2 Aus den Gründen:

[5]" … II. Das Beschwerdegericht nimmt an, dass für den Verfahrensbevollmächtigten des ASt. die Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3500 entstanden sei. Es hält diese Gebühr aber nicht für erstattungsfähig. Der ASt. verletze die sich aus Treu und Glauben ergebende Verpflichtung, die Verfahrenskosten möglichst niedrig zu halten, wenn er kostenauslösende Maßnahmen ergreife, obwoh...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Einigungs- und Erledigungsgebühr in Sozialsachen nach Betragsrahmen (Nrn. 1005 bis 1006 VV)

Abgeleitete Gebührenrahmen Anstelle der bisherigen Gebührenrahmen für Einigung und Erledigung in den Nrn. 1005 bis 1007 VV a.F. wird in den Nrn. 1005 u. 1006 VV die Höhe der jeweiligen Einigungs- und Erledigungsgebühren an die jeweilige Geschäfts- oder Verfahrensgebühr gekoppelt. Ein eigenes Ermessen zur Bestimmung der Gebührenhöhe ist damit ausgeschlossen, da sich die Gebühr...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. Gebührentabelle zu § 34 GKG/§ 28 FamGKG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Mitwirkung an Besprechungen (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Terminsgebühr für Besprechungen auch ohne obligatorische mündliche Verhandlung Des Weiteren wird mit der neuen Formulierung in Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV klargestellt, dass die Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten außergerichtlichen Besprechungen unabhängig davon entsteht, ob für das gerichtliche Verfahren eine ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / c) Verfahren vor dem Oberlandesgericht, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c GVG sowie der Jugendkammer, soweit diese in Sachen entscheidet, die nach den allgemeinen Vorschriften zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehören

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV)

Aufwertung der Beschwerden in FG-Verfahren Künftig sollen alle Beschwerden gegen eine Hauptsacheentscheidung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens vergütet werden. Nur für einfache Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder -verfügungen, Nebenentscheidungen und verfahrensleitende Beschlüsse der ersten Instanz bleibt es da...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Vorbem. 5.1.2 Abs. 1 VV)

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV)

Terminsgebühr für alle gerichtlichen Termine Mit der Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV wird der Anwendungsbereich der Terminsgebühr auf alle gerichtlichen Termine erweitert, ausgenommen bloße Verkündungstermine. Die Beschränkung auf Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermine wird damit aufgegeben. Bedeutung hat dies z.B. für Anhörungstermine (OLG Koblenz AGS 2011...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Zusätzliche Gebühr für Vermeidung der Hauptverhandlung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anwendungsbereich (Vorbem. 3 Abs. 1 VV)

Unbedingter Klageauftrag Die neue Formulierung in Vorbem. 3 Abs. 1 VV soll den Anwendungsbereich des Teil 3 VV klarstellen. In der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen der Anwendung der Gebühren nach Teil 2 VV für außergerichtliche Tätigkeiten und den Gebühren des Teil 3 VV für das gerichtliche Verfahren immer wieder Probleme. Anzuwenden ist Teil 3 VV nur, wenn ein (unbedi...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Verfahren vor der Strafkammer und der Jugendkammer, soweit diese nicht in Sachen entscheidet, die nach den allgemeinen Vorschriften zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehören

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