Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 160 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG sanktioniert die fehlende, verspätete oder unrichtige Angabe sowie die fehlende oder verspätete Berichtigung einer ZM. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG der Nr. 1 und 2 und 4 bis 7 kann nach dem Abs. 3 dieser Vorschrift mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Der Tatbestand...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.3 Keine Sanktionen wegen der Teilnahme am Streik

Ist der Streikaufruf als solcher rechtmäßig und haben Beschäftigte ihm Folge geleistet, ohne dass ihnen ein individuelles Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, dann ist die in ihrem Verhalten liegende Arbeitsverweigerung kein Vertragsverstoß. Auf dieses Verhalten kann keine Kündigung oder Abmahnung und auch kein Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch gestützt werden. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Dem Verwalter jedenfalls steht ein Zurückbehaltungsrec...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Angebot der Prozessbeschäftigung

Rz. 11 Kommt der Arbeitgeber im Anschluss an eine von ihm ausgesprochene unwirksame fristlose Kündigung in Annahmeverzug, so endet dieser auch dann nicht, wenn er dem Arbeitnehmer vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündig...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BImS... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grds. begründet § 53 BImSchG die Pflicht für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen. Bei diesen muss es sich grds. um betriebsangehörige Mitarbeiter[1], mithin um Arbeitnehmer handeln. Nur im Ausnahmefall ist auch die Bestellung betriebsfremder Mitarbeiter möglich.[2] Liegt eine wirksame Bestellung nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sanktion beim Ausbleiben (Abs 3, 4).

Rn 5 Liegt eine ordnungsgemäße Ladung vor und ist zwischen Ladung und Termin ein zumutbarer Zeitraum gegeben, so führt das Nichterscheinen des geladenen Beteiligten zu den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen, wenn dieser sein Ausbleiben nicht entschuldigt. Eine Entschuldigung ist nur möglich, wenn nachvollziehbare Hinderungsgründe in der Person des Geladenen vorliegen. Eine En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Überprüfung und Sanktion.

Rn 11 Soweit der Streitmittler die jeweiligen gesetzlich genannten Fristen und insbesondere die 90-Tages-Frist des § 20 II überschreitet, kann dieses Verhalten nicht sanktioniert werden. Auch die vom Streitmittler vorgenommene Verlängerung der Frist bei Annahme besonderer Schwierigkeiten (§ 20 III) unterliegt weder einer Überprüfung noch einer Sanktion. Hat der Streitmittler...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Sanktion.

Rn 12 Ein weiteres zentrales Problem der Norm ist ihre Sanktionslosigkeit (BGH MDR 14, 1341). Die gerichtliche Vorlageanordnung ggü einer Partei kann nicht unmittelbar erzwungen werden. Es gibt auch keine Sanktion bei Nichtbefolgung der Anordnung, insb ist es nicht möglich, Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zu verhängen. Der Rechtsgedanke des § 141 III ist nicht anwendbar. Denn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorlagepflicht und Sanktion.

I. Anordnung. Rn 10 Das Gericht ordnet die Vorlage der Urkunde vAw an. In der mündlichen Verhandlung ergeht diese Anordnung durch Beschl, iÜ kann außerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 273 Abs 2 Nr 5 eine Anordnung auch durch Verfügung erfolgen. Im Hinblick auf die erforderliche Ermessensbetätigung (s.o. Rn 9) ist eine Begründung der Anordnung durch das Gericht zwingend ...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / C. Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot und Sanktionen

I. Pflichten des Arbeitnehmers Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Sanktionen.

Rn 11 Die Anordnung einer Sanktion nach Abs 3 ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 98, 892 [BVerfG 10.11.1997 - 2 BvR 429/97]). Die Verhängung eines Ordnungsgeldes setzt allerdings Verschulden der Partei voraus. § 85 II ist nicht anwendbar (Zapf MDR 17, 556). Bei späterer Entschuldigung kann ein festgesetztes Ordnungsgeld wieder aufgehoben werden (§ 381). Die Norm räumt dem Geri...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Wirkung der Sanktionen

Rz. 65 Der Beginn und die Dauer der Minderung sind in § 31b SGB II geregelt. Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. Der feststellende Verwaltungsakt hat konstitutive Wirkung. Der Auszahlungsanspruch mindert sich kr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Sanktionen

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Strafrahmen sieht § 26c UStG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder ein Geldstrafe vor. Die Geldstrafe kann i. H. v. 5 bis 360 Tagessätzen verhängt werden (§ 40 Abs. 1 StGB). Für Teilnehmer (Anstifter/Gehilfen) besteht die Möglichkeit der Strafmilderung (§ 27 Abs. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 StGB). Es handelt sich somit nach § 12 Abs. 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sanktionen, Kosten.

Rn 8 Ordnungsmittel oder kostenrechtliche Nachteile können mangels Aussagepflicht nicht angeordnet werden (Oldbg RPfleger 65, 316; MüKoZPO/Schreiber Rz 1; Zö/Greger Rz 2; aA Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 4: Verzögerungsgebühr; Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 5: Kosten des vergeblichen Termins und Verzögerungsgebühr).mehr

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§ 33 Bürgergeld / V. Sanktionen gegenüber Beziehern von Bürgergeld (vormals Sozialgeld)

Rz. 69 Gem. § 31a Abs. 5 SGB II finden die §§ 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 auf nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist, dass sie eine Obliegenheitsverletzung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (absichtliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit) oder nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (Fortsetzung des unwirtschaftlichen Verhaltens) begangen haben. F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Sanktionen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG oder § 14 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 26a Abs. 2 UStG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR belegt werden. Die Erteilung einer Rechnun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Sanktionen im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22e Abs. 1 UStG regelt die Untersagung der Fiskalvertretung für die nicht in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen, in erster Linie u. a. für die Spediteure und Lagerhalter, die als Fiskalvertreter tätig sind. Voraussetzung ist ein wiederholter Verstoß gegen die Pflichten oder sein ordnungswidriges Handeln nach § 26a UStG. Rz. 2 Stand:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Sanktionen

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 2 UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14b Abs. 1 S. 1 UStG, auch i. V. m. S. 4, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG); entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / D. Verstöße gegen Mitwirkungs-/Meldeobliegenheiten

Rz. 55 §§ 31, 32 SGB II sanktionieren vorwerfbare Verstöße gegen Mitwirkungs- und Meldeobliegenheiten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bzw. der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft durch Absenkung und Wegfall des Bürgergeldes. Rz. 56 Die Sanktionen setzen jeweils voraus, dass vorher über die Rechtsfolgen belehrt wurde (§ 31 Abs. 1 S. 1 bzw. § 31 Abs. 2 SGB II). Dies gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pflicht zum Erscheinen.

Rn 10 Nach der ausdrücklichen Regelung in III begründet die Anordnung zum persönlichen Erscheinen eine prozessuale Pflicht der Partei (nicht nur eine Last). Als Sanktion ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vorgesehen. Diese Pflicht bezieht sich freilich nur auf das Erscheinen, die Partei trifft keine Erklärungspflicht über Einzelheiten. Das Schweigen der Partei kann led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verhältnismäßigkeit.

Rn 6 Die Sanktionierung einer Äußerung wegen Ungebühr setzt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus, dass die Äußerung nach Zeitpunkt, Inhalt oder Form den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in nicht unerheblichem Ausmaß gestört hat und die Sanktion dem Anlass angemessen ist. Ferner sind die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit gem Art 5 GG ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Verstoß gegen Meldeobliegenheiten

Rz. 62 Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weisen sie keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nach, tritt eine Minderung Bürgergeldes um 10 % ein (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliches.

Rn 15 Die Erklärung mit Nichtwissen nach Abs 4 stellt einen Sonderfall des Bestreitens dar. Sie ist dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis der von der gegnerischen Partei behaupteten Tatsachen hat, weil sie zB nicht Gegenstand seiner eigenen Wahrnehmung waren, oder weil er sie vergessen hat. Um nicht von der Sanktion des Abs 3 erfasst zu werden, erlaub...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Ordnungsmittel (Abs 4).

Rn 16 Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Ehegatte unentschuldigt (vgl § 381 ZPO; vgl Naumbg FamRZ 07, 909) nicht, ist gegen ihn wie gegen einen Zeugen zu verfahren, sodass die in § 380 ZPO genannten Ordnungsmittel verhängt werden können. Hiervon macht das FamFG eine Ausnahme, als die Anordnung einer Ordnungshaft nicht (auch nicht ersatzweise) in Betracht kommt, Abs 4 Hs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gegen Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 888 regelt die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Vornahme unvertretbarer, ausschl vom Schuldnerwillen abhängiger Handlungen mittels Beugezwang. Zwangsgeld/Zwangshaft sind hier eine Beugemaßnahme und nicht wie in § 890 repressive Sanktion für einen erfolgten Verstoß (Frankf GRUR-RR 15, 408, Rz 14; Karlsr 17.1.20 – 12 U 27/19, Rz 29; München 10.11....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 10 Das Gericht ordnet die Vorlage der Urkunde vAw an. In der mündlichen Verhandlung ergeht diese Anordnung durch Beschl, iÜ kann außerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 273 Abs 2 Nr 5 eine Anordnung auch durch Verfügung erfolgen. Im Hinblick auf die erforderliche Ermessensbetätigung (s.o. Rn 9) ist eine Begründung der Anordnung durch das Gericht zwingend erforderlich....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das in erster Linie auf Sanktion ausgerichtete Säumnisverfahren im staatlichen Prozess (§§ 330–347) passt auf ein schiedsgerichtliches Verfahren nicht. Deshalb regelt die Norm abw von den §§ 330 ff alle Fälle einer möglichen Säumnis isoliert. Auch hierbei hat freilich eine Parteivereinbarung Vorrang (Abs 4 S 2). Insgesamt zeigt die Regelung, dass dem Schiedsgericht mögl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufung auf den allg geleisteten Eid.

Rn 4 Diese ist der Beeidigung nach Abs 1 in zivilverfahrensrechtlicher, aber auch in strafrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (§ 155 Nr 2 StGB). Das gilt jedoch nur, wenn das Gericht überhaupt die Beeidigung angeordnet hat (str, St/J/Berger § 410 Rz 9). Voraussetzung ist eine allg Beeidigung (zum Verhältnis zur öffentlichen Bestellung s § 404 Rn 11) entspr den landesgesetzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (Abs 2).

Rn 4 Die Wahrheitspflicht bedeutet für die Beteiligten eine Verpflichtung zur subjektiven Wahrheit. Es geht weder um die objektive Wahrheit noch um das Verbot von Behauptungen, die nur vermutet werden. Vielmehr soll allein die bewusste prozessuale Lüge ausgeschlossen werden. IE darf ein Beteiligter also vortragen, er halte gewisse Ereignisse für wahrscheinlich oder er vermut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 7 EuGFVO – Abschluss des Verfahrens.

Gesetzestext 1) Innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Antworten des Beklagten oder des Klägers unter Einhaltung der Frist des Artikels 5 Absatz 3 oder Absatz 6 eingegangen sind, erlässt das Gericht ein Urteil oder verfährt wie folgt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einschränkung der Schiedsrichterablehnung.

Rn 4 Anders als bei staatlichen Gerichten ist beim Schiedsgericht zu bedenken, dass die Schiedsrichter von den Parteien selbst bestellt worden sind. Daher enthält Abs 2 S 2 eine Einschränkung des Ablehnungsrechts für diejenige Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, den sie selbst bestellt hat oder an dessen Bestellung sie mitgewirkt hat. Als Ablehnungsgründe kommen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektiver Tatbestand.

Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht hat. Berücksichtigt werden fehlerhafte Angaben über das Einkommen. Auch die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist ein Entscheidungskriterium, ebenso wie die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen. Die Aufhebung...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / IX. Kündigung nach Verfahrensabschluss

Rz. 160 Ist das Verfahren durch Zustimmung, Fristablauf oder Zugang einer abschließenden Stellungnahme/Reaktion des Betriebsrats abgeschlossen, kann der Arbeitgeber die beabsichtigte Kündigung aussprechen. Die Kündigung ist ausgesprochen, wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des Arbeitgebers derart verlassen hat, dass er keinen Einfluss mehr auf die Zustellung hat.[...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 112 GVG – [Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter haben während der Dauer ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten eines Richters. Rn 1 Die Handelsrichter sind sachlich und persönlich unabhängig (§ 45 I 1 DRiG). Sie werden auf Zeit ernannt und können ihr Amt vor Ablauf der Zeit nur in Ausnahmefällen (vgl § 108 Rn 1, § 113) und durch gerichtlichen Beschluss oder a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umstritten war lange Zeit der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerungsrechte.

Rn 11 Wird die Anordnung einer Urkundenvorlage ggü einer Partei vom Gericht ausgesprochen, so enthält das Gesetz ggü der Partei keine Weigerungsrechte, wie sie etwa beim Zeugenbeweis bestehen (§§ 383 ff) oder wie sie der Gesetzgeber im Hinblick auf dritte Personen geregelt hat (Abs 2). Darin kommt eine bewusste Unterscheidung von Partei, Zeuge und dritter Person zum Ausdruck...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / e) Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien

Rz. 135 Im Kündigungsschutzverfahren ist regelmäßig damit zu rechnen, dass das Berufungsgericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnet, §§ 64 Abs. 7, 51 Abs. 1 ArbGG. Eine solche Anordnung dient im Wesentlichen drei Zwecken: Zum Ersten ist die Partei als Auskunftsperson gefragt, wenn im Rahmen des Erörterungsgespräches ergänzende Informationen zum Sachverhalt erfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 19 Findet der GV die Sache nicht vor, kann der Gläubiger gem § 883 II verlangen, dass der Schuldner an Eides statt versichert, sie weder zu besitzen noch zu wissen, wo sie sich befindet. §§ 887 f sind daneben nicht anwendbar (Köln DGVZ 83, 75). Die Richtigkeit seiner Angaben muss der Schuldner eidesstattlich versichern. § 883 III eröffnet die Möglichkeit, die Eidesformel ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.3 Fristen

Rz. 175 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Erfüllung von Registrierungspflichten gilt generell eine Frist von einem Monat: Registrierungsfrist für Anlagen und Einheiten: Für die Registrierung von Anlagen und Einheiten beträgt die Registrierungsfrist einen Monat. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der Einheit. Der Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung ist für die Registrie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streit über Vorlegungspflicht, Folgen der Nichtvorlage.

Rn 10 Bestreitet der Beweisgegner die Vorlegungspflicht, so kann hierüber durch Zwischenurteil entschieden werden (R/S/G § 120 Rz 39; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 422 Rz 26; s.a. BGH ZZP 92 [1979], 362 mit Anm Gottwald). Bestreitet der Gegner, dass die Urkunde sich in seinem Besitz befindet, so ist er nach § 426 über den Verbleib der Urkunde zu vernehmen. Legt der Beweisgegner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Adressat der Zwangsmittelanordnung.

Rn 39 Adressat der Zwangsmittelfestsetzung ist grds der Schuldner, auch im Falle der Prozessunfähigkeit (hM; Zweibr OLGR Zweibr 03, 347, 348; Kobl FamRZ 03, 1486; BGH WM 21, 2340, Rz 70, 73 ff m Anm Schörnig MDR 22, 141, Herberger NJW 22, 399 und Damrau ZEV 22, 30). Zwangsgeld wird also in sein Vermögen vollstreckt. Zwangsgeld kann auch dann angeordnet werden, wenn die gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfügungsgewalt des Beweisgegners.

Rn 4 Hat der Beweisgegner ein geeignetes Vergleichsstück in Händen, erfolgt der Beweisantritt durch den Antrag auf Vorlegungsanordnung gem §§ 442 III 2, 421. Dabei sind die Spezifizierungsanforderungen des § 424 abzuschwächen, weil bei einem Beweis durch Schriftvergleich ein beliebiges Dokument genügt, solange es nur den Schriftvergleich ermöglicht (Wieczorek/Schütze/Ahrens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Säumnis des Beklagten (Abs 2).

Rn 3 Analog zur Säumnis in Abs 1 regelt Abs 2 den Fall, dass der Beklagte entgegen § 1046 I es versäumt, zur Klage Stellung zu nehmen. Auch hier knüpft die Säumnis also nicht an die Versäumnis eines Termins an, sondern an die Versäumung einer Mitwirkungspflicht und einer vom Schiedsgericht gesetzten Frist. In bewusster und erkennbarer Abweichung von § 331 betont hier Abs 2, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anleitung des Sachverständigen.

Rn 5 Im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird das Gericht durch § 404a verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Darüber ist im schiedsrichterlichen Verfahren im Einzelnen nichts gesagt. Die Weite der Befugnis des Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme lässt es aber nicht zweifelhaft sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 108 GVG – [Ernennung der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter werden auf gutachtlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine wiederholte Ernennung ist nicht ausgeschlossen. Rn 1 Voraussetzung der Ernennung ist zunächst ein gutachtlicher Vorschlag der IHK (zu Organisation und Aufgaben: Rosenkranz Jura 09, 597; vgl auch § 44 Ia DRiG). Dieser ist abe...mehr