Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 1 Der Fall

Nicht eingetragener Wettbewerbsverein als Gläubiger Der Gläubiger ist ein Verband in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, zu dessen Aufgaben nach seiner Satzung die Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler und die Mitwirkung an der Herstellung eines fairen Wettbewerbs gehören. Der Gläubiger ist bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 2 Individualarbeitsrecht

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ist das Arbeitszeitgesetz nicht anzuwenden auf leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen und nicht für Personen, die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesellschaft berufen sind sowie für Pers...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 6

Auf einen Blick Das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG hat auch bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft einen relevanten Anwendungsbereich. Hierbei handelt es sich um den Fall, dass eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft als Stifterin im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts Vermögen auf eine privatnützige rechtsfähige Stiftung überträgt und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Stiftungsgeschäft

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter gemäß § 81 Abs. 1 BGB der Stiftung eine Satzung geben, die Mindestbestimmungen enthalten muss über den Zweck der Stiftung, den Namen der Stiftung, den Sitz der Stiftung, die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Stiftungszwecks ein Vermögen widmen, das der Stiftung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Maßnahmen

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei § 7h EStG sind Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung von (erheblichen) Missständen oder Mängeln iSv § 177 BauGB an Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen erforderlich. Gleichgestellt sind gemäß § 7h Abs 1 S 2 EStG Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Dividende

Rn. 220 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Grds gewährt jede Aktie eine Stimme, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind jedoch möglich, Mehrstimmrechtsaktien aber unzulässig. Die Aktien können unterschiedliche Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Die Verwendung des Jahresüberschusses is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entsprechende Besteuerungssubjekte iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 755 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG, der auf die unbeschränkt stpfl Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 EStG verweist, ist die Vorschrift nur auf inländische Rechtssubjekte anzuwenden. Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) wurden durch Hinzufügung von S 2 auch vergleichbare Rechtssubjekte, die weder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Transparenzregister

Tz. 54 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Transparenzregister dient der Bekämpfung von Geldwäsche sowie der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und wird elektronisch von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt Seit dem 1.10.2017 müssen wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG von rechtsfähigen Stiftungen in das Transparenzregister eintragen werden, vgl. §§ 20 Abs. 1, 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt des Registers

Tz. 50 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 2 StiftRG regelt den Inhalt des Registers. Danach sind folgende Angaben einzutragen:mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1 Der Jahresabschluss aller Kaufleute besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. haben nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Eine Ausnahme besteht für Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellsch...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.1 Verschmelzungsplan

Rz. 27 Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, die bisher im UmwG in den §§ 122a–122m a. F. festgeschrieben waren, wurden bisher nur jene zwischen Kapitalgesellschaften geregelt.Durch das UmRuG wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung in den §§ 305-319 UmwG neu geregelt. Diese sehen nun vor, dass neben EU/EWR Kapitalgesellschaften auch Personenhandelsgesellschaften,...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.2 Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 111 Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingefügten Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden beizubehalten. Ansatzmethoden umfassen das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten und bei der Ausübung von Ermessensspielräumen im Ra...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 1 Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt auch für Wegeunfälle. Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunglückt und dabei einenn Körperschaden erleidet, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle existiert für den "normalen" Wegeunfall, den Wegeunfall in Verbindung mit der Unterbringung von Ki...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9 Aktiengesellschaft

Auch eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG kommt als Gesellschaftsform meist nur für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf in Betracht. Das Kapital – eingeteilt in Aktien – wird häufig durch Fremdaktionäre aufgebracht. Die dadurch bestehenden Fremdeinflüsse können durch die Ausgabe...mehr

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Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1.1 Begriff und Funktion der Satzung

Rz. 1a Eine Satzung bezeichnet im Prinzip die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die von einer vom Staat dazu berechtigten juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Wirkung für die ihr angehörenden Mitglieder erlassen werden. Sie ermöglicht Selbstbestimmung in organisierter Form. Als autonome Legitimation kennzeichnet sie vor allem die unter der Bezeichnung der funkt...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 sowie in Abs. 5 Satz 1 geändert. Aufgrund des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) ist in Abs. 3 di...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1 Allgemeines

1.1 Begriff und Funktion der Satzung Rz. 1a Eine Satzung bezeichnet im Prinzip die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die von einer vom Staat dazu berechtigten juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Wirkung für die ihr angehörenden Mitglieder erlassen werden. Sie ermöglicht Selbstbestimmung in organisierter Form. Als autonome Legitimation kennzeichnet sie vor allem...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2 Rechtspraxis

2.1 Name"Kassenärztliche Vereinigung" Rz. 4 "Kassenärztliche Vereinigung" (KV) oder "Kassenzahnärztliche Vereinigung" (KZV) bzw. "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (KBV) oder "Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung" (KZBV) sind als Namensbezeichnungen aufgrund der Formulierungen im SGB V praktisch vorgegeben, obwohl es die "kassenärztliche Versorgung" in der Praxis nicht mehr...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 sowie in Abs. 5 Satz 1 geändert. Aufgrund des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) ist in Abs. 3 die Nr. 2 geändert wo...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.6 Disziplinarmaßnahmen (Abs. 5)

Rz. 18 In Abs. 5 sind die einer KV bzw. KZV zustehenden Mittel und Maßnahmen aufgeführt, wenn die Mitglieder ihre Pflichten als Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Die Ausübung der Disziplinarbefugnis wird in einer Satzung geregelt. Disziplinarmaßnahmen haben sowohl einen spezialpräventiven als auch einen generalpräventiven Zweck. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.5 Ausgestaltung der vertragsärztlichen Fortbildung (Abs. 4)

Rz. 16 Die Fortbildung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte ist eine weitere Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Ausgestaltung erfolgt über die Satzung, insbesondere die Regelung der Teilnahmepflicht. Das Gesetz spricht zwar von der Fortbildung auf dem Gebiet der vertragsärztlichen Tätigkeit, in der Praxis lässt sich dies aber nur schwer von...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.3 Regelung der Organisation einer KV/KZV

Rz. 14 Da sich eine Kassenärztliche Vereinigung i. d. R. auf ein Bundesland erstreckt – ausgenommen Nordrhein-Westfalen, wo es gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe sowie, die KZV Nordrhein und die KZV Westfalen-Lippe gibt –, sind, abgesehen vielleicht von den Stadtstaaten, Abrechnungs- und Verwaltungsstellen als unselbstständige Untergliederun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.4 Bindung der KVKZV und ihrer Mitglieder an Verträge und Richtlinien

Rz. 15 Pflichtinhalt der jeweiligen Satzung sind auch Bestimmungen über die Verbindlichkeit von Verträgen und Beschlüssen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geschlossen oder gefasst hat. Verbindlichkeit heißt, dass die Verträge oder Beschlüsse nicht mehr zur Disposition der Organe der einzelnen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung stehen, auch dann nicht, wenn si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1.2 Satzungsbeschluss

Rz. 3 Einen ausdrücklichen Hinweis auf einen Satzungsbeschluss enthält die Vorschrift anders als § 144 nicht. Aus dem Prinzip der Selbstverwaltung folgt als funktionale Anforderung, dass ein Satzungsbeschluss erforderlich ist (vgl. auch Vahldiek, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 81 Rz. 6).mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.1 Name"Kassenärztliche Vereinigung"

Rz. 4 "Kassenärztliche Vereinigung" (KV) oder "Kassenzahnärztliche Vereinigung" (KZV) bzw. "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (KBV) oder "Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung" (KZBV) sind als Namensbezeichnungen aufgrund der Formulierungen im SGB V praktisch vorgegeben, obwohl es die "kassenärztliche Versorgung" in der Praxis nicht mehr gibt, sondern diese Begriffe durch "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.2 Mitglieder der beratenden Fachausschüsse

Rz. 4 Wie aus den entsprechenden Satzungen der KVen und der KBV hervorgeht, sind deren Absichten erkennbar, möglichst alle ärztlichen/psychotherapeutischen KV-Mitglieder an der Wahl der beratenden Fachausschüsse zu beteiligen, weil für sie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gruppierungen der KV-Mitglieder an erster Stelle steht. Den beratenden Fachausschüssen für haus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.2 Zusammensetzung

Rz. 5 Die Fachausschüsse setzen sich paritätisch aus Vertragsärzten und Psychotherapeuten zusammen. Jeder beratende Fachausschuss für Psychotherapie auf KV- bzw. KBV-Ebene besteht aus 6 Psychotherapeuten, von denen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sein muss, sowie Vertre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.3 Besondere Versorgungsformen (Abs. 3)

Rz. 7 Für Versicherte, die an besonderen Versorgungsformen teilnehmen, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung spezielle Tarife anzubieten (Satz 1). Die Regelungen gehören zum Pflichtinhalt der Satzung. Ermessen ist nicht eingeräumt. Das Pflichtangebot betrifft Modellvorhaben (§ 63), hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), strukturierte Behandlungsprogramme (DMP – Disease-Manageme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.1 Bildung der Fachausschüsse

Rz. 3 Die Bildung eines beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung und eines beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung ist zwingend, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Dasselbe gilt für den beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte, der in der ärztlichen Selbstverwaltung die Belange dieser Arztgruppe vertritt. Die Verpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.2 Sonderkündigung (Satz 2, 3)

Rz. 16a Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist, aber nicht vor Ablauf der Mindestbindungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 1 gekündigt werden (Satz 2). Eine frühere Kündigung des Wahltarifs durch das Mitglied oder den Versicherten kann frühestens nach dem Ablauf der Mindestbindungsfrist wirksam werden. § 175 Abs. 4 Satz 6, wonach die Krankenkasse e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.3 Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse

Rz. 8 Nach Satz 3 der Vorschrift werden die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Mitglieder der KVen bzw. bei der KBV aufgrund von Wahlvorschlägen in unmittelbarer und geheimer Wahl auf der Grundlage der Satzung der zuständigen Körperschaft gewählt. Unmittelbar bedeutet, dass der Wahlberechtigte der Vertreterversammlung selb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.2 Hauptamtliche Tätigkeit (Satz 4)

Rz. 21 Die Mitglieder des Stiftungsvorstands üben ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Über die hauptamtliche Tätigkeit sind Dienstverträge mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu schließen, die u. a. arbeitsrechtliche Regelungen einschließlich angemessener Vergütung enthalten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 65b Rz. 36, Stand: 5.12.2023). Rz. 22 Die Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.6 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 6)

Rz. 11 Die Krankenkassen haben ihren Mitgliedern, deren Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist und denen bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3), Tarife anzubieten (Satz 1). Die Tarife enthalten Ansprüche auf Krankengeld und regeln den Beginn dieser Leistung. Ungerechtfertigte Bereicherungen insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.7 Aufgaben des Stiftungsrats (Abs. 7)

Rz. 32 Die Aufgaben des Stiftungsrats werden in einer nicht abschließenden Aufzählung genannt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.5 Arzneimittel besonderer Therapierichtungen (Abs. 5; zum 11.5.2019 aufgehoben)

Rz. 10 In ihrer Satzung kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen regeln und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 (vgl. Komm. dort) von der Regelversorgung ausgeschlossen und nicht verschreibungspflichtig sind. Hierunter fallen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Erstmals wurde durch § 79b der Behandlungsgruppe der Psychotherapeuten ein Entscheidungseinfluss eingeräumt. Diese Vorschrift wurde zum Vorbild für andere Arztgruppen. In § 79c hat der Gesetzgeber ein Mitspracherecht auch für die Behandlungsgruppe der hausärztlichen Versorgung, der fachärztlichen Versorgung und der angestellten Ärzte und Ärztinnen nachgeholt (vgl. auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V – Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 bis 140h), zum Zweiten Abschnitt der Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72 bis 106d) und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung (§§ 77 bis 81a) überschrieben ist. § 79a ist eine Verschärfung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.5 Stiftungsgeschäft (Satz 6)

Rz. 12 Der GKV-Spitzenverband als Stifter soll den Inhalt des Stiftungsgeschäfts einschließlich der Bestimmung des Stiftungssitzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Benehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten festlegen. Zum Stiftungsgeschäft gehört auch der Erlass einer Stiftungssatzung. Die S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2 Verstoß gegen Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten (Abs. 2)

Rz. 10 Die Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 2 bestehen in der Verletzung von Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten Dritter, auf die die Krankenkassen zur Durchführung ihrer Aufgaben als Träger der Krankenversicherung angewiesen sind. Die Tatbestände der verfolgbaren Ordnungswidrigkeiten sind abschließend aufgezählt. Die Verletzung anderer Mitteilungspflichten (z. B. die Mel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.7 Gesetzlich eingeschränkter Leistungsanspruch (Abs. 7)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Mitglieder, für die der Leistungsanspruch durch das Sozialgesetzbuch beschränkt ist, einen Wahltarif anbieten. Die Satzungsbestimmung liegt im Ermessen des Satzungsgebers der Krankenkasse. In Betracht kommen Mitglieder mit einem Anspruch auf Teilkostenerstattung nach § 14 (BT-Drs. 16/3100 S. 109). Dabei handelt es sich um Dienstordnungs-Anges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.4 Verletzung der Anhörungspflicht

Rz. 9 § 79b Satz 6 sieht vor, dass die abgegebenen Stellungnahmen einzubeziehen sind. Das heißt nicht, dass sie bindend sind, aber es ist eine ernstliche Auseinandersetzung nötig (vgl. auch Vahldiek, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 79b Rz. 21). Rechtsfolgen sieht die Vorschrift nicht vor, wenn Stellungnahmen nicht einbezogen oder nicht eingeholt werden. Eine fehlerhafte oder unter...mehr