Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

Die Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen in einer familiären Auseinandersetzung ist nicht nur eine Angelegenheit i.S.d. §§ 2, 6 BerHG, 15 RVG, auch wenn nur ein Berechtigungsschein ausgestellt worden ist, sondern beinhaltet verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Beratung in Fragen des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, des Umgangsrechts und des e...mehr

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FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / V. Fazit

"Wandelbarkeit" der ehelichen Lebensverhältnisse und Drittelmethode sind entfallen. Damit kommt dem Stichtagsprinzip wieder erhöhte Bedeutung zu. Veränderungen nach der Scheidung sind nur zu berücksichtigen, wenn sie bei Rechtskraft bereits "angelegt" waren; auf einen engen zeitlichen Bezug kann nicht verzichtet werden. Spätere Änderungen prägen nur dann den Bedarf, wenn es si...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / II. Dauer der jeweiligen Betreuungsunterhaltsansprüche aus §§ 1570 und 1615l BGB

Der Betreuungsunterhalt aus §§ 1570 Abs. 1 und 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist dem Interesse des Kindes an einer persönlichen Betreuung durch einen seiner Elternteile geschuldet.[4] Daneben können gem. §§ 1570 Abs. 2 und 1615l Abs. 2 S. 5 BGB auch elternbezogene Gründe zum Tragen kommen, nämlich dann, wenn es um die Verlängerung des Anspruchs über das dritte Lebensjahr des Kindes ...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB

Ehegatten können nach dieser Vorschrift unabhängig vom Güterstand untereinander Auskunft verlangen. Sie wird grundsätzlich erst nach der Beendigung des Güterstandes geschuldet. Wird jedoch Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe gestellt, kommt die Auskunftspflicht eher zum Tragen, nämlich zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (§§ 1375 Abs. 1, 1384 BG...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber hat sich beim Zugewinn für eine "holzschnitzartige" Abrechnungsstruktur entschieden. Die vermögensrechtliche Entwicklung in der Ehe wird dem Gericht nicht wie in einem Dokumentarfilm dargestellt. Vielmehr werden Einzelaufnahmen bezogen auf Stichtage unterbreitet. Bei diesem Abspann waren bisher nur drei Zeitpunkte maßgebend: – das Vermögen bei Eheschließung, §...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b) Vorvertraglichkeit

Weitere Voraussetzung für eine Deckungszusage des Versicherers ist, dass der Versicherungsfall nicht vorvertraglich sein darf, also in den versicherten Zeitraum fallen muss. Nach § 4 Abs. 1 a ARB 94/2000 ist der Versicherungsfall im Schadenersatzrechtsschutz, nach § 4 Abs. 1 b ARB 94/2000 der Begriff des Versicherungsfalls im Beratungsrechtsschutz des § 2 Satz 2 k ARB 94/2000...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / c) Keine Herabsetzung und Befristung

Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte entsprechend der Lebensplanung der Eheleute den Beruf seit 30 Jahren aufgegeben und auf Grund des Alters und der fehlenden Berufserfahrung keine reale Erwerbschance mehr, scheidet eine Befristung aus. Der Ehegatte kann in dieser Lage – bezogen auf die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung – keine Rentenanwartschaften mehr bilden. Dies ist e...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / Einführung

Geht es um nachehelichen Unterhalt, werden immer wieder die gleichen Fragen gestellt: Warum müssen Geschiedene überhaupt noch füreinander einstehen, nachdem ihre Gemeinschaft beendet ist? Was bedeutet eine Scheidung, wenn sich die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft doch fortsetzt? Kann man andererseits der Institution der Ehe vertrauen, wenn sie einen der Partner im entscheiden...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 1. Das Urteil des BGH vom 6.2.2008 – XII ZR 14/06

In dem für die amtliche Sammlung bestimmten Urt. v. 6.2.2008[1] hat der BGH, entgegen seiner frühere Rechtsprechung,[2] den Unterhalt für ein Kind aus neuer Ehe als bestimmend für den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) erachtet und dabei seine neuere Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältn...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 1. Ausgangspunkt: Gesetz

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Trennungsunterhalt richtet sich nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. Beide Bestimmungen stellen eine inhaltsgleiche Regelung der "ehelichen Lebensverhältnisse" dar mit der Folge, dass diese zentraler Maßstab für ...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers

Die Bedürftigkeit des Berechtigten i.S.d. § 1577 Abs. 1 BGB ist stets, da es sich um einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch handelt, Anspruchsvoraussetzung. Hier ist also zu prüfen, ob für den Berechtigten mit dem Tode des Verpflichteten Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Renten bzw. Versorgungsansprüche bestehen, z.B. auf Zahlung einer Geschie...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 1. Anzuwendendes Recht

Für die selbstständige Familiensache sind die Wertvorschriften des FamGKG anzuwenden,[2] so dass sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG bestimmt. Die Regelung gilt wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren. Es ist dabei auf die 1. Alt. des § 50 Abs. 1 FamGKG abzustellen, weil es sich trotz der Regelung des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG um Ausgleichsansprüche nach de...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt. Weil das Unterhaltsrecht den geschiedenen Ehegatten aber nicht b...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / X. Beendigung des Verfahrens

Verbundentscheidungen ergehen nur noch durch Beschluss, § 142 Abs. 1 S. 1 FamFG. Abweichend von § 40 FamFG wird diese Endentscheidung erst mit formeller Rechtskraft wirksam, § 116 Abs. 2 FamFG. Bei Abweisung des Scheidungsantrages werden die Folgesachen gegenstandslos, § 142 Abs. 2 S. 1 FamFG. Ausnahmen hiervon bestehen im Fall der Kindschaftsfolgesachen gem. § 123 Abs. 3 Fam...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 2.

Die Neuregelung verfolgt das Ziel, die Beschränkung von Unterhaltsansprüchen zu erleichtern. Sie nennt objektive Billigkeitskriterien, nach deren Maßstab entschieden werden soll, ob, wie lange und in welcher Höhe noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Ausgangspunkt ist zwar die nach der Rechtsprechung des BVerfG zu beachtende "gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten". D...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / II. Ersatzbeschaffung

Bisherige Fassung: § 1370 Ersatz von Haushaltsgegenständen. Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehört haben. Nach der Novellierung: – Vorschrift entfällt – § 1370 BGB entfällt ersatzlos. Dieser geset...mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Rechtsanwältin A hat (dem Rechtsuchenden) Beratungshilfe geleistet. Dieser ist drei Kindern von verschiedenen Müttern unterhaltsverpflichtet. Die Beratungshilfe bestand in der Neuberechnung des jeweils aus Sicht des Verpflichteten zu leistenden Unterhalts und entsprechender Korrespondenz mit den Anspruchsberechtigten. Rechtsanwältin A hat hinsichtlich der drei Kinder jeweils e...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / II. Beispiel: "Wettstreit der Ehefrauen"

Zur Veranschaulichung diene der folgende Beispielsfall:[7] Erblasser Erich (E) ist seit dem Jahr 1985 mit Dorothea (D) verheiratet. 1990 schließt E einen Lebensversicherungsvertrag bei der Lebensversicherungsgesellschaft L-AG (L) ab und benennt D namentlich als Begünstigte im Todesfall. Nach dem Versicherungsvertrag ist E (wie üblicherweise bei Lebensversicherungen, vgl. § 1...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 3. Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004 – Vorwegentscheidung vor dem 1.1.2007

Ist der Scheidungsantrag zwar nach dem 1.7.2004 eingereicht worden, aber vor dem 1.1.2007 über die Scheidungssache vorweg entschieden worden, gilt wiederum für beide Verfahren das RVG. Allerdings ist jetzt im Verbundverfahren mit einem Umsatzsteuersatz von 16 % zu rechnen, während für das abgetrennte Verfahren jetzt der Steuersatz von 19 % gilt. Der Umsatzsteuersatz richtet ...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / III. Gewährt § 1578b BGB einen ausreichenden Vertrauensschutz?

Lässt sich diese Forderung nach der Reform besser erfüllen als vorher? Ist das Vertrauensprinzip im reformierten Unterhaltsrecht überhaupt hinreichend berücksichtigt? Stimmt die Balance zwischen Eigenverantwortung und Vertrauen? Fragen wir also nach dem Schutz des Vertrauens des Unterhaltsberechtigten, nach der Bedeutung des Vertrauens für den Fortbestand seines Anspruchs un...mehr

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FF 05/2009, Rechtsprechung ... / Prozesskostenhilfe

Kreditverbindlichkeiten sind nicht einkommensmindernd nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen, wenn sie zur Verschönerung bzw. Instandsetzung eines Wohnhauses aufgenommen worden sind und für den Kreditnehmer bei Aufnahme des Kredits absehbar ist, dass bei Durchführung der von ihm gewünschten Scheidung erhebliche wirtschaftliche Aufwendungen erforderlich sind (OLG Naum...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / XIII. Ehesachen mit Auslandsbezug

Familiengerichtliche Verfahren mit Auslandsbezug, insbesondere bei Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen oder gewöhnlichem Aufenthalt eines Beteiligten im Ausland, haben Fragen der internationalen Zuständigkeit für das jeweilige Verfahren zur Folge. Die internationale Zuständigkeit ist von Amts wegen vorab zu prüfen.[122] Sie unterliegt nicht der Disposition der Be...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil des FamG im Jahr 2005 rechtskräftig geschieden worden. Das FamG hat im Scheidungsurteil die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gem. § 2 VAÜG ausgesetzt. Dem Antragsgegner war Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt worden. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde eine dem beigeordneten Rechtsanwalt au...mehr

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AGS 10/2009, Keine Änderung... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte der Antragsteller am 21.8.2006 die Scheidung eingereicht. Gleichzeitig hat er um Bewilligung von Prozesskostenhilfe gebeten und beantragt, ihm Rechtsanwältin D.-B. beizuordnen. Am 16.8.2007 wurde mitgeteilt, dass Rechtsanwältin D.-B. das Mandat niedergelegt habe. Mit am 19.9.2007 eingereichtem Schriftsatz haben sich die jetzigen Verf...mehr

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FF 12/2008, Bundesrat für Auskunftsanspruch zwischen Ehepartnern auch während noch bestehender Ehe

Mit den Änderungen im Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht möchte die Bundesregierung vor allem die Berechnung des ehelichen Zugewinns gerechter gestalten. Künftig soll beim gesetzlichen Zugewinnausgleich auch der Abbau von Schulden berücksichtigt werden. Nach dem geltenden Recht bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem "negativen Anfangs...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung aufseiten des Unterhaltspflichtigen oder des...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 5. Neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG in abgetrennten Altverfahren

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AGS 02/2009, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Scheidungsverfahren war Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Zwei Tage zuvor hat die Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners eine Scheidungsfolgenvereinbarung eingereicht und mitgeteilt, dass diese protokolliert werden solle. In dem Verhandlungstermin hat das FamG dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe, "ausgedehnt auf den Vergleich", mit...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / a) In der Ehe angelegte gewöhnliche Einkommenssteigerungen

Trotz des Grundsatzes, dass es für die ehelichen Lebensverhältnisse auf den Zeitpunkt der Scheidung ankommt, sind nach der zutreffenden h.M. Einkommenssteigerungen aufseiten beider Ehegatten, die in der Ehe angelegt sind, bedarfserhöhend zu berücksichtigen, außer wenn sie auf einer unerwarteten Entwicklung beruhen, wie beim "Karrieresprung". Insoweit weicht die Rechtsprechun...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 3. Ergebnis der vergleichenden Betrachtung

Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Ehegatten. Nach dem Erwerbsleben soll das dann auf einmal nicht mehr gelten. Der geschiedene Ehegatte mit dem höhe...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / Leitsatz

Der Anwalt, der seinen Mandanten im Scheidungsverfahren unter Bewilligung von PKH/VKH vertreten hat, kann für die weitergehende Vertretung in einem PKH/VKH-Prüfungsverfahren bezüglich einer dann nicht rechtshängig gewordenen Folgesache (hier: Unterhalt) gegenüber dem Mandanten nach § 11 RVG die Festsetzung von Gebühren nur in Höhe der Differenz verlangen, die sich nach Abzug...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / ARAG

k) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, wenn der nach § 2 k) beratende Rechtsanwalt über die Beratung hinaus ausschließlich außergerichtlich tätig wird; in diesem Fall erstattet der Versicherer Kosten bis zu 500,00 EUR je Rechtsschutzfall; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt für diese Leistung; diese Leistungser...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Ehebedingte Nachteile oder "Der späte Sieg des Chefarztes"

Alle Kinder sollen jetzt im ersten Rang stehen, wenn nicht genug Geld für den Unterhalt da ist. Nach ihnen sind alle kinderbetreuenden Elternteile an der Reihe, ob verheiratet oder nicht verheiratet, spielt keine Rolle. Der Unterhalt für den Ehegatten reduziert sich nun auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile. Das nannte Wolfgang Schwackenberg den "späten Sieg des Chefarzte...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Leitsatz

1. Ist ein Ehevertrag wegen Einschränkung des Kindesbetreuungsunterhalts auf der Basis des damals geltenden "Altersphasenmodells" für nichtig erklärt worden, kann ein Abänderungsbegehren nicht auf die durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz veränderten Kriterien zum Betreuungsunterhalt gestützt werden, weil es für die Frage der Nichtigkeit auf Rechtslage, Vorstellungen und...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Das Problem des Zeitpunktes

Zunächst muss hierbei die Vorfrage geklärt werden, bis zu welchem Zeitpunkt überhaupt die Vorschrift anwendbar ist. In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, dass nur bis zum Bewertungsstichtag des § 1384 BGB die Norm angewendet werden könne.[24] Teilweise wird gefordert, dass bis zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung die Norm reiche. Dies wäre dann die Rec...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 5. Fehlende Ausgleichsreife/schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers, bereits mit der Scheidung den Versorgungsausgleich möglichst vollständig zu regeln, wurde der schuldrechtliche Versorgungsausgleich weitgehend zurückgedrängt (§§ 20 ff. VersAusglG-E)[23] und gleichzeitig das "Nettoprinzip" eingeführt.[24] Es beschränkt sich auf den Ausgleich von Anwartschaften, die zum Zeitpunkt der Entscheidun...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / cc) Abhilfe durch Vermutung zugunsten des Erben?

Auch die Rechtsprechung scheint die typische Beweisnot des Erben bisweilen zu erahnen, die sich bei dogmatisch konsequenter Lösung über eine ehebezogene Zuwendung ergibt. Um dem Erben zu helfen, tendiert sie zu einer Vermutung zugunsten des Erben und ändert damit die Beweislastverteilung zu seinen Gunsten ab: Durch die Formulierung, dass das Scheitern der Ehe regelmäßig zu e...mehr

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / b) Bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes

Gem. § 124 S. 2 FamFG i.V.m. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind für Ehesachen die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie ein bestimmter Antrag zwingend erforderlich. Für das Bestimmtheitserfordernis ist es ausreichend, dass z.B. die Scheidung der Ehe begehrt wird.[45] Datum der Eheschließung, das Standesamt und die Registernummer sind anzuge...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Sachverhalt

… Zu 3. (Unterhalt): Tatbestand: Aus der Ehe ist der am 31.7.1996 geborene Sohn T P hervorgegangen, der im Haushalt der Antragsgegnerin lebt. Die Antragsgegnerin begehrt vom Antragsteller nachehelichen Unterhalt. Die Antragsgegnerin ist als MtA halbschichtig berufstätig. Sie trägt im Wesentlichen vor: Die Einkommensverhältnisse der Parteien hätten sich seit dem Trennungsunterhalt...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit am 10.6.2009 eingereichtem Antrag hat die Antragstellerin auf Scheidung der Ehe mit dem Antragsgegner angetragen. Durch Urteil des FamG wurde die Ehe geschieden. Zuvor hatte das FamG mit Beschl. v. selben Tag die Folgesache Versorgungsausgleich zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung aus dem Scheidungsverbund abgetrennt. Mit Beschl. v. 11.5.2010 hat das hat das FamG...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 4. Vertretung eines Ehepartners und eines Dritten

Vertritt der Rechtsanwalt zunächst die Ehefrau im Scheidungsverfahren mit dem Ziel einer schnellen Scheidung, damit sie alsbald ihren Freund heiraten kann, und vertritt er – nachdem die Heiratsabsichten gescheitert sind – später diesen Freund gegen die Frau in einem Rechtsstreit auf Herausgabe von Gegenständen und Zahlungen, die der Freund der Frau im Vertrauen auf eine geme...mehr

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FF 05/2009, Das selbständig... / 2. Möglichkeit 2: Privatgutachten

Insbesondere bei Firmenbewertungen bewegt der Rechtsvertreter sich auf sehr unsicherem Terrain. Aus diesem Grunde werden daher häufig Parteigutachten eingeholt. Diese geben zumindest einen Anhaltspunkt für die anzusetzenden Werte im Rahmen der Berechnung. Voraussetzung vor allen Dingen für die Firmenbewertung ist jedoch, dass geeignete Grundlagen insbesondere Bilanzen sowie ...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / II. Verbundverfahren nach neuem Recht

Ist das Verbundverfahren nach dem 31.8.2009 eingeleitet worden, so gilt für das gesamte Verfahren das neue Recht (Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG). Hier bleibt die Folgesache Versorgungsausgleich trotz Abtrennung weiterhin Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG), so dass nach § 16 Nr. 4 RVG nur einheitlich abgerechnet werden kann Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Scheidungsverfahren ist...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 2. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 – Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006

Ist der Scheidungsantrag zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 eingeleitet worden und ist die Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006 ergangen, ist die Berechnung einfach, da sowohl für das Verbundverfahren als auch für das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich das RVG gilt und in beiden Angelegenheiten mit einem Steuersatz von 19 % abzurechnen ist. Praxis-Bei...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / ee) Vordrucke zur VKH

Der Scheidungsantragsschrift sollen gem. § 117 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG die amtlichen Vordrucke zum Verfahrenskostenhilfegesuch oder der erforderliche Kostenvorschuss nach § 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG beigefügt werden. Da es sich bei der Einreichung der Scheidungsantragsschrift lediglich um eine vorläufige Verfahrensfestsetzung nach § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG ...mehr